47
7. Pädagogik und Geschichte derselben.
4 Stunden wöchentlich.
Die Grundsätze der Erziehungs- und Unterrichtslehre in zu-sammenhängender Entwickelung auf anthropologischer Grundlagemit fortwährender Bezugnahme auf die mannigfaltigen Erziehungs-verhältnisse, besonders in der Familie, und auf die Zwecke, Mittelund Einrichtungen der Volksschule; das Wichtigste und für denLehrer Wissenswertheste aus der Geschichte der Erziehung unddes Unterrichtes mit besonderer Berücksichtigung des deutschenErziehungs- und Schulwesens; schließlich Einführung in die öster-reichischen Volksschulgesetze und Volksschulverhältnisse.
8. Methodik.
2 Stunden wöchentlich.
Der Unterricht in der Naturlehre, in der Weltgeschichte;Erörterungen über den „Anschauungsunterricht", über weiblicheHandarbeiten, über das Turnen, über das Ganze des Schulunter-richtes, über Lehrbücher, über den Lehrplan. Jeder Zögling hältnoch eine Probelektion.
9. Zeichnen.
2 Stunden wöchentlich.
Zeichnen nach in Linie und Bewegung schwierigeren Orna-menten und Gefäßen und nach Köpfen.
Ausführung von Arbeiten in großem Maßstabe für denAnschauungsunterricht in der Schule.
Fortsetzung und Abschluß der Kunstgeschichte. Wanderungenzu den hervorragendsten Baulichkeiten Wiens.
Besuch von Ausstellungen und Museen.
1V. Aormenarbeiten.
2 Stunden wöchentlich.
Körperbilden durch Drehen, Hobeln, Ausschneiden mit derSäge rc. zur Ausführung einer Reihe von Modellen für Unter-richtszwecke.