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7. Pädagogik und Geschichte derselben.
4 Stunden wöchentlich.
Die Grundsätze der Erziehungs- und Unterrichtslehre in zusammenhängender Entwickelung auf anthropologischer Grundlage mit fortwährender Bezugnahme auf die mannigfaltigen Erziehungsverhältnisse, besonders in der Familie, und auf die Zwecke, Mittel und Einrichtungen der Volksschule; das Wichtigste und für den Lehrer Wissenswertheste aus der Geschichte der Erziehung und des Unterrichtes mit besonderer Berücksichtigung des deutschen Erziehungs- und Schulwesens; schließlich Einführung in die österreichischen Volksschulgesetze und Volksschulverhältnisse.
8. Methodik.
2 Stunden wöchentlich.
Der Unterricht in der Naturlehre, in der Weltgeschichte; Erörterungen über den „Anschauungsunterricht", über weibliche Handarbeiten, über das Turnen, über das Ganze des Schulunterrichtes, über Lehrbücher, über den Lehrplan. Jeder Zögling hält noch eine Probelektion.
9. Zeichnen.
2 Stunden wöchentlich.
Zeichnen nach in Linie und Bewegung schwierigeren Ornamenten und Gefäßen und nach Köpfen.
Ausführung von Arbeiten in großem Maßstabe für den Anschauungsunterricht in der Schule.
Fortsetzung und Abschluß der Kunstgeschichte. Wanderungen zu den hervorragendsten Baulichkeiten Wiens.
Besuch von Ausstellungen und Museen.
1V. Aormenarbeiten.
2 Stunden wöchentlich.
Körperbilden durch Drehen, Hobeln, Ausschneiden mit der Säge rc. zur Ausführung einer Reihe von Modellen für Unterrichtszwecke.