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7. Pädagogik und Geschichte derselben.

4 Stunden wöchentlich.

Die Grundsätze der Erziehungs- und Unterrichtslehre in zu­sammenhängender Entwickelung auf anthropologischer Grundlage mit fortwährender Bezugnahme auf die mannigfaltigen Erziehungs­verhältnisse, besonders in der Familie, und auf die Zwecke, Mittel und Einrichtungen der Volksschule; das Wichtigste und für den Lehrer Wissenswertheste aus der Geschichte der Erziehung und des Unterrichtes mit besonderer Berücksichtigung des deutschen Erziehungs- und Schulwesens; schließlich Einführung in die öster­reichischen Volksschulgesetze und Volksschulverhältnisse.

8. Methodik.

2 Stunden wöchentlich.

Der Unterricht in der Naturlehre, in der Weltgeschichte; Erörterungen über denAnschauungsunterricht", über weibliche Handarbeiten, über das Turnen, über das Ganze des Schulunter­richtes, über Lehrbücher, über den Lehrplan. Jeder Zögling hält noch eine Probelektion.

9. Zeichnen.

2 Stunden wöchentlich.

Zeichnen nach in Linie und Bewegung schwierigeren Orna­menten und Gefäßen und nach Köpfen.

Ausführung von Arbeiten in großem Maßstabe für den Anschauungsunterricht in der Schule.

Fortsetzung und Abschluß der Kunstgeschichte. Wanderungen zu den hervorragendsten Baulichkeiten Wiens.

Besuch von Ausstellungen und Museen.

1V. Aormenarbeiten.

2 Stunden wöchentlich.

Körperbilden durch Drehen, Hobeln, Ausschneiden mit der Säge rc. zur Ausführung einer Reihe von Modellen für Unter­richtszwecke.