Einzelstück 
Broschüre über "Das Lehrer Pädagogium der Stadt Wien"
Entstehung
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IV.

Notizen.

Um die Einrichtungen des Pädagogiums mit den durch dieneue österreichische Schulgesetzgebung geschaffenen Verhältnissen inEinklang zu setzen, wurde das Statut der Anstalt gegen Endeihres vierten Studienjahres einer Revision unterzogen, bei welcherzugleich die bis dahin gemachten Erfahrungen Berücksichtigungfanden. Mit Beginn des fünften Studienjahres trat nun dasStatut in der oben mitgetheilten Fassung in Kraft. Die folgendenBemerkungen haben den Zweck, die Veränderungen, welche dasStatut erhalten hat, hervorzuheben, die Organisation des Päda-gogiums zu erläutern und Andeutungen über die bisherige Ent-wickelung desselben zu geben. Wir schließen uns dabei an denooen mitgetheilten Text des Statuts an.

1. Ursprünglich wurden in das Pädagogium nur Lehrerausgenommen. Da aber die neue österreichische Schulgesetzgebungzu einer Gleichstellung der Lehrerinnen mit den Lehrern geführthat, so gestattete der Wiener Gemeinderath im Herbste 187 t ver-suchsweise den Eintritt zweier Lehrerinnen in's Pädagogium. EinJahr später wurden auf Grund des neuen Statuts 30 Lehrerinnenin's Pädagogium aufgenommen; sie haben den Unterricht mit denLehrern gemeinschaftlich.

2. Aufgenommen wurden im ersten Studienjahre 24Zög-linge", von denen 14 den ersten, 12 .den ganzen dreijährigenCursus ordnungsmäßig absolvirten; im zweiten Studienjahre 15,von denen 7 den ersten, 5 den ganzen dreijährigen Cursusordnungsmäßig absolvirten; im dritten Studienjahre 22, von denen10 den ersten Cursus absolvirten, 8 von letzteren und 6 Curshörer,welche den ganzen ersten Cursus absolvirt hatten, traten in denzweiten Cursus der ordentlichen Zöglinge ein; sämmtliche 14 werdenbinnen Kurzen: den dreijährigen Zöglingscursus ordnungsmäßig

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