Stadt Wien vi Friedrich Dittes Director desselben. Verlag von A. Pichler's Witwe L Sohn, üuchhandlung filr pädagogische Literatur, Margarethenplatz 2. « - > - > 7 Mß WM r. WSävLk, V^iL^I >» MW MMj WMM! SMS MW> Oss I^s^nsn-k'LäsgOgiurri äsn Ltscli. Wisn. Das Hrhrrr-IsöiljioNiunt d er Stadt Wien. Äni!»enM äargk^M von vr Friedrich Dittes, Director desselben. Wien, 1873. Verlag von A. Pichler'ö Witwe L Sohn, Luchhandlung für Pädagogische Literatur, Margarethenplatz 2. Druck von Friedrich Jasper in Wien. Vorwort. Das Lehrer-Pädagogium der Stadt Wien ist bis jetzt ein Unikum, die einzige Anstalt seiner Art, obwohl man es neuerdings, da man die Wichtigkeit seines Zweckes mehr und mehr erkennt, in einigen größeren Städten, freilich nur unvollkommen, nachzuahmen versucht hat. Sein Zweck ist die planmäßige Fortbildung von Jünglingen und Männern, welche bereits durch eine Staatsprüfung die Befähigung zum Lehrdienst an Volksschulen dargethan haben. Die Anstalt zeigt in ihrer Entstehung, Organisation und bisherigen Entwickelung so wichtige und eigenthümliche Momente, daß sie ohne Zweifel zu den merkwürdigsten Erscheinungen gehört, von denen die Geschichte der Pädagogik zu berichten weiß. Die Eigenartigkeit des Instituts macht aber eine richtige Auffassung desselben den Fernerstehenden schwer. Aus diesen Gründen glaube ich nicht nur meinen Berufsgenossen, sondern allen Freunden der Lehrerund Volksbildung eine erwünschte Auskunft zu geben, wenn ich jetzt, nachdem das Pädagogium fast ein Lustrum vollendet hat, ein Bild der Anstalt entwerfe, dessen Züge zwar nicht bis in das kleinste Detail ausgeführt werden, aber doch den Charakter objectiver Treue an sich tragen sollen. Wien, im Mai 1873. Dr. Dittes. 2 Lebensjahre zum Schulbesuch verpflichtet; viele kürzten aber denselben ab, indem die Bevölkerung theilweise der Meinung huldigte, daß vier Jahre zur Erwerbung des vorgeschriebenen Bildungsmaßes ausreichend seien. Die städtischen Volksschulen („Hauptschulen") hatten nämlich nur vier Classen mit je einjährigem Cursus. Ueberdies standen einer befriedigenden Entwickelung des Elementarunterrichtes noch andere bedeutende Uebelstände im Wege. Die Schul-Localitäten waren mangelhaft, die Classen überfüllt, die Besoldung der Lehrer war gering, ihre dienstliche Stellung, namentlich zum Schulleiter (Oberlehrer) eine höchst unerfreuliche n. s. w. Man suchte nun diesen Uebeln abzuhelfen. Nebenbei sei erwähnt, daß damals (1861) auch bereits der Antrag gestellt wurde (von: Gemeinderath Bäck), daß das Schulgeld aufzuheben sei, welcher Antrag aber noch nicht durchdrang und erst ein Jahrzehnt später zur Ausführung kam. Ein besonderes Interesse wendete man aber einer erhöhten Lehrerbildung zu. Die damals in Oesterreich bestehenden Lehrerbildungsanstalten hatten nur einen zweijährigen Cursus, in welchem die Lehramtsaspiranten in der Regel nach Absolvirung der Unterrealschule eintraten. Der Gemeinderath von Wien meinte nun, daß, wenn man der Schuljugend einen besseren und umfassenderen Unterricht verschaffen wolle, vor Allem die Lehrer auf eine höhere Bildungsstufe erhoben werden müßten. Ueber den Weg zu diesem Ziele waren aber die Ansichten verschieden. Gemeinderath Biehler stellte am 29. April 1862, als eben die Berathungen über eine durchgreifende Schulreform im Gange waren, den Antrag auf Errichtung eines städtischen Schullehrerseminars. Dieser Antrag wurde zwar der Schulsection zur Vorberathung überwiesen, welche ihn jedoch ein halbes Jahr liegen ließ und dann an die Rechtssection abtrat; da die letztere dem Antrage nicht beistimmte, so blieb derselbe ohne praktischen Erfolg. Vorerst versuchte der Gemeinderath auf eine andere Weise die Bildung der Wiener Volksschullehrer über das gewöhnliche Maß zu erhöhen. Unter den Beschlüssen nämlich, welche er am 16. Januar 1863 faßte, war auch der, daß künftig nur solche Unterlehrer in die höheren Gehaltsstufen aufrücken sollten, welche sich die Lehrbefähigung für Unterrealschulen erworben hätten. Eine Unterstützung der Studien, welche hierdurch den jüngeren Lehrern zur Pflicht gemacht waren, bot sich in jenen Lehrcursen dar, welche von 1855—1868 an den in Wien bestehenden zwei Staats-Realschulen von Lehrkräften derselben abgehalten wurden. Diese Curse brachten deutsche Sprache und Literatur, Mathematik, Naturgeschichte, Geographie u. s. w. in demjenigen Ausmaße zum Vortrage, welches man für künftige Lehrer an Unterrealschulen als erforderlich betrachtete. In der That haben sich auch manche Wiener Lehrer in jenen Bildungs- cursen und durch das dieselben ergänzende Privatstudium sehr schätzenswerthe Kenntnisse erworben, und es gab auch schon vor 1868 in Wien einzelne Lehrer, welche an Strebsamkeit und Wissen den besseren Lehrern Deutschlands gleich kamen. Aber freilich im Allgemeinen konnte der Bildungsstand der Wiener Volks- schnllehrer als ein befriedigender nicht gelten. Jene Curfe an den Realschulen hatten nicht die feste Organisation einer eigentlichen Unterrichtsanstalt und konnten daher nur eine sporadische Wirksamkeit entfalten; überdies hatten sie sich eine speciell pädagogische Aufgabe nicht gestellt, indem sie sich mit Logik, Psychologie, Anthropologie, Methodik, Pädagogik u. s. w. gar nicht befaßten, auch keine Gelegenheit zu Lehrübungen boten. Daß nun einzelne Mitglieder des Wiener Gemeinderathes die Unzulänglichkeit der für den Volksschullehrerstand bestehenden Bildungsgelegenheiten erkannten, zeigte schon der oben erwähnte Biehler'sche Antrag. Und am 6. December 1864 beantragte Gemeinderath Sueß: „Es sei die Schulsection (des Gemeinderaths) zu ersuchen, unter Beiziehung anerkennenswexther Fachmänner die Frage in Berathung zu nehmen, ob es nicht zweckmäßig erscheine, zur weiteren Ausbildung der Volksschul- lehrer und zur Heranbildung von Lehrkräften für die 4 zu errichtenden Bürgerschulen ein städtisches Lehrerseminar zu gründen." Dieser Antrag wurde durch Plenar- beschluß der Schulsection zugewiesen. Dieselbe unterzog das Projekt einer sehr gründlichen, darum aber auch langwierigen Berathung, deren Ergebniß am 21. August 1866 durch den Referenten vr. Kolatschek im Plenum vorgetragen wurde. Die Schulsection hatte sich in der Ansicht geeinigt, daß zur Verbesserung der städtischen Volksschulen vor Allem eine erhöhte Lehrerbildung nöthig sei, und daß dieses Erforderniß vor jedem anderen realisirt werden müsse. Die Lehr- befähigung sür Unterrealschulen sei schon in wissenschaftlicher Beziehung dem Bedürfnisse nicht völlig adäquat, in pädagogischer Hinsicht aber ganz unbefriedigend. Ueberdies hätten die jungen Lehrer nicht einmal genügende Gelegenheit, sich jene Lehrbefähigung zu erwerben. Daher sei der Sueß'sche Antrag anzunehmen. Der Referent bemerkte übrigens, daß die von der Schulsection ausgearbeitete Reseratsvorlage einer großen Anzahl von Schulmännern zur Begutachtung unterbreitet und in Folge dessen allseitig und gründlich geprüft worden sei. Die Namen der zu Rathe gezogenen Schulmänner sind folgende: Bobies, Volksschullehrer^ Deinhardt, Volksschullehrer, Dr. Ficker, Regierungsrath, Herrmann, Schulrath, Hinterlechner, Schuldirector, Pra u- sek, Schulrath, sämmtlich in Wien; ferner: vr. B a n e r, Hauptpastor in Hamburg, Bock, Schulrath in Königsberg, vr. Bornemann, Schuldirector in Leipzig, vr. Daniel, Professor in Halle, vr. Diesterweg, Seminardirector a. D. in Berlin, vr. Dittes, Schulrath und Seminardirector in Gotha, Fries, Seminardirector in Küßnacht, vr. Günther, Seminarlehrer in Barby, vr. Hirzel, Gymnasialdirector in Tübingen, vr. Hopf, Realschuldirector in Nürnberg, Th. Hofmann (in Verbindung mit vr. W. Lange und Tiedemann), Schulvorsteher in Hamburg, vr. Kellner, Schulrath in Trier, vr. Köhler, Seminardirector in Grimma, vr. A. Lange, Oberlehrer in Duisburg, Lüben, Seminardirector in Bremen, vr. Möbius, Schul- 5 director in Leipzig, Dr. Nagel, Realschuldirector in Ulm, Olff, Schulinspector in Worms, Dr. Paldainus, Schuldirector in Frankfurt a. M., Prange, Schulrath in Köslin, Dr. Roth, Gymnasialdirector in Tübingen, Schmid, Gymnasialdirector in Stuttgart, Schnell, Schulvorsteher in Prenzlau, Dr. Stern, Realschuldirector in Frankfurt a. M., Dr. Stockmayer, Seminardirector in Eßlingen, Dr. Stoy, Professor in Jena, vr. Thilo, Seminardirector in Berlin, Dr. Wuttke, Professor in Leipzig, Dr. Ziller, Professor in Leipzig, Zuberbühler, Seminardirector in Mariaberg bei Rorschach. — Dieses lange Namensverzeichniß hat hier Platz gefunden, weil es beweist, daß der Wiener Gemeinderath bei Errichtung des Pädagogiums mit großer Besonnenheit und Ueberlegung zu Werke ging, daher auch eine große Anzahl von Schulmännern, welche nicht nur in sehr verschiedenen Stellungen waren, sondern auch sehr verschiedenen Grundanschauungen huldigten, zu Rathe zog. Ueber die Aufnahme, welche das Project des Wiener Gemeinderathes bei den äußer-österreichischen Schulmännern fand, bemerkte Dr. Kolatschek in der Gemeinderathssitzung vom 21. August 1866, daß dieselben „mit großer Bereitwilligkeit dem gestellten Ansuchen entsprochen und mit lebhafter Freude, mit der größten Sympathie, ich möchte fast sagen: mit dankbarer Anerkennung gegen den Gemeinderath, der eine solche Idee gefaßt hat, ihr Gutachten schriftlich in kurzer Zeit abgegeben haben." — Es war eben der pädagogischen Welt klar, daß es sich hier um ein höchst bedeutungsvolles und heilsames Unternehmen handle. Dasselbe war denn auch bereits so weit gediehen, daß in der Sitzung vom 21. August 1866 der Entwurf des Statuts für das Pädagogium vorgelegt werden konnte. Dieser Entwurf enthielt schon in allen Hauptpunkten die nämlichen Bestimmungen, welche in dem unten folgenden Statute vorkommen. Die Tendenz, welche dem Statute zu Grunde lag, bezeichnete der Referent deutlich, indem er betonte, „daß die Anstalt innerhalb der Autonomie der Gemeinde stehen solle." Daher dürfe sie keine 6 Lehrerb ildungs-, sondern sie müsse eine Lehrer f o r t bildungs- anstalt sein. „Die Zöglinge werden nur gegen Beibringung eines Lehramtszeugnisses aufgenommen. Hierdurch genügen wir den Ansprüchen des Staates, der nicht sagen kann: Ihr macht Lehrerbildungsanstalten und habt nicht die Genehmigung erlangt. Wir haben sie dadurch erlangt, daß wir nur solche Zöglinge aufnehmen, welche der Staat selbst als Lehramtskandidaten anerkannt hat." — Bezüglich der am Pädagogium anzustellenden Lehrkräfte bemerkte der Referent: „Hier ist daraus aufmerksam zu machen, daß als Lehrer am Pädagogium nur solche Männer zuzulassen sind, die ihre Befähigung, Lehrer heranzubilden, bereits dargethan haben. Diese Bestimmung ist eine wesentliche. Wie früher bemerkt, kann nicht jeder Lehrer, der an einer Realschule, einem Gymnasium, oder einer Universität lehrt, Lehrer heranbilden. Da wir im Augenblicke keine große Concurrenz von Candidaten für den Unterricht im Pädagogium haben werden, so ist gesagt, sie sollen ihre Befähigung darthun. Der Director wird entscheiden, ob diese Darthuung genügend ist oder nicht." — Zur Beaufsichtigung des Pädagogiums sei aus der Mitte des Gemeinderathes eine Commission zu wählen, „deren Thätigkeit rein administrativ sein wird und dahin wirken soll, daß sich die Anstalt dem Princip gemäß entwickele." — Den jährlichen Kostenaufwand hatte die Schnlsection aus höchstens 6500 Gulden veranschlagt. Hierbei hatte sie folgende zwei Annahmen gemacht. Erstens würden in jeder der drei Classen des Pädagogiums wöchentlich nur zwölf Stunden, im Ganzen also nur 36 Stunden Unterricht zu ertheilen sein. Zweitens sei zu erwarten, daß die mit dem Pädagogium zu verbindende Uebungsschule sehr bedeutende Summen Schulgeld einbringen werde. Director Thilo in Berlin habe in seinem Gutachten angeführt, daß mit dem Berliner Seminar zwei Uebungsschulen verbunden seien, von denen die eine 4000 Thlr., die andere 3000 Thlr. an Schulgeld einbringe(?). In beiden Punkten irrte sich die Commission. Erstens zeigte sich bei der Realisirung des Pädagogiums, daß die in Aussicht genommene Zahl von 7 Lehrstunden beinahe verdoppelt werden mußte. Zweitens brachte die Uebungsschule in den ersten Jahren einen kaum erwähnens- werthen Betrag an Schulgeld ein, und im Jahre 1870 wurde das Schulgeld überhaupt in allen Wiener Volksschulen aufgehoben. Die Finanzsection des Wiener Gemeinderathes machte denn auch sogleich bemerklich, daß man sich im Geldpunkte keinen Täuschungen hingeben möge und setzte es durch, daß zunächst wenigstens ein Jahresbetrag von 8000 sl. eingestellt wurde. Dies sind die wesentlichsten Punkte, welche in der Gemeinderathssitzung vom 21. August. 1866 zur Verhandlung kamen. Und indem das Plenum das ganze Project adoptirte, erschien das Pädagogium als gegründet, worüber sich Beifallsrufe auf der Galerie erhoben. Allein die Freude kam zu früh. Die Staatsregierung setzte dem wolgemeinten Vorhaben des Gemeinderathes einen entschiedenen Widerstand entgegen. Hierdurch erhielt die ganze Angelegenheit, welche in ihrer ursprünglichen Fassung rein pädagogischer Natur war, einen politischen und kirchlichen Charakter. Ein langwieriger und hartnäckiger Kampf erhob sich, in welchem aus der einen Seite die Regierung und der Clerus, auf der andern der Wiener Gemeinderath und die liberale Partei standen; nach zwei Jahren ging der Gemeinderath als Sieger aus dem Kampfe hervor. Am 29. August 1866 setzte der Wiener Gemeinderath die Statthalterei von den am 21. August gefaßten Beschlüssen in Kenntniß. Hierauf kam am 25. September 1866 im Gemeinderath ein Statthaltereierlaß folgenden Inhaltes zur Verlesung: „In Folge hohen Staatsministerialerlasses vom 18. September könne eine solche Anstalt nicht lediglich auf Grund eines Gemeinderathsbeschlusses und einer Anzeige an die Regierung ins Leben gerufen werden, und es sei daher bis zur meritvrischen 8 hochortigen Schlnßfassung im Gegenstände jeder weitere Schritt znr Activirung der Anstalt, insbesondere auch zur Besetzung der im Concurswege ausgeschriebenen Directors- und Lehrerstellen Zu unterlassen". In derselben Sitzung des Gemeinderathes stellte vr. Schrank folgende Interpellation: „Wie ein mehrfach als glaubwürdig bezeichnetes Gerücht besagt, soll der hiesige päpstliche Nuntius gegen die Errichtung des von: Gemeinderath beschlossenen Pädagogiums sich verwahrt haben. Ich erlaube mir daher an den Herrn Bürgermeister die Anfrage, ob an diesem Gerüchte seines Wissens etwas Wahres sei". Die Antwort lautete: „Von irgend einem offiziellen (!) Acte ist mir nach gepflogener Rücksprache nichts bekannt". Am 2. October t866 kam im Gemeinderathe ein Ministerial- schreiben zur Verlesung, in welchem die Aufstellung und Vorlegung des Lehrplans für das Pädagogium verlangt wurde. Der Gemeinderath lehnte dieses Ansinnen mit der Bemerkung ab: der Lehrplan könne erst von den: zu berufenden Director in: Einvernehmen mit den: Lehrkörper und der Aufsichtscommission abgefaßt werden. Drei Tage später (am 5. October 1866) beschloß der Gemeinderath, gegen den oben angeführten Sistirungserlaß eine Vorstellung an das Ministerinn: zu richten. Diese Vorstellung war von der Rechtssection vorbcrathen und entworfen worden. Namens derselben referirte im Plenum Dr. Eduard Kopp. Die Rechtssection und mit ihr der ganze Gemeinderath stellte vor, „daß der sistirende Erlaß in irgend einen: bestehenden und auf das Pädagogium anwendbaren Gesetze nicht begründet sei, daß der Erlaß außerdem mit den der Zeit herrschenden konstitutionellen Prinzipien und mit den Anforderungen an die Entwickelung des Volksunterrichtes nicht in: Einklänge stehe". Die gesetzlichen Erfordernisse zur Errichtung des Pädagogiums seien lediglich die folgenden: 1) Anzeige an die Regierung, 2) Angabe des Ortes der Anstalt, 3) Vorlegung des Programms oder Sta- 9 Ms, 4) die erforderlichen Eigenschaften des Directors und der Lehrer (Befähigung, Unbescholtenheit, österreichische Staatsbürgerschaft). Der Gemeinderath müsse bei seinem Vorhaben beharren, da er die Volksschulen nicht heben könne, ohne für eine höhere Lehrerbildung zu sorgen. „Wenn jedoch, so schloß die Vorstellung, zu befürchten wäre, daß der Gemeinderath in seinem redlichen Bemühen durch fremden Einfluß gestört, und daß die in der vollkommen freien Entwickelung der fraglichen Lehranstalt allein beruhende Wirksamkeit derselben durch confessionelle oder wie immer geartete, auf veralteten Vorurtheilen beruhende Beschränkungen paralysirt oder beeinträchtigt würde: so müßte er es vorziehen, auf die Ei-richtung eines Lehrer-Pädagogiums überhaupt und mit demselben auf eine nachhaltige Hebung des Volksnnterrichtes zu verzichten und jede Verantwortlichkeit hierfür vor der Mit- und Nachwelt abzulehnen". Es bestand damals in Oesterreich noch das Concordat, welches alle bestehenden Schulanstalten dem Einflüsse des Clerus unterwarf. Nun ging das Gerücht, daß sich in Regierungskreisen Bestrebungen geltend machten, welche auch das neue Institut von der Priesterschaft abhängig machen, oder dasselbe hintertreiben wollten. Dieses Gerücht erhielt auch noch in der Plenarsitzung vom 5. Oktober 1866 eine ausdrückliche Bestätigung, indem Gemeinderath Much erklärte: „Ich spreche hier unter meiner persönlichen Verantwortung aus, daß eine Note des Nuntius und insbesondere eine Note des Cardinal-Fürst-Erzbischofes Rauscher namentlich beigetragen haben, daß man die Sache sistirt hat". — Die oben skizzirte Vorstellung wurde vom Plenum des Gemeinderaths nahezu einstimmig zum Beschluß erhoben. Auf dieselbe erfolgte nun ein Erlaß des Staatsministeriums (unterzeichnet „Belcredi"), in welchem das Ministerium den am 18. September bezeichneten Standpunkt festhält und demgemäß die Vorstellung des Gemeinderaths zurückweist. Dieser neue Sistirungserlaß, datirt vom 1V. November, welcher wiederholt von „unverrückbaren Principien" spricht, kam in der Gemeinde- 10 rathssitzung von: 30. November 1866 zur Verlesung. Der Hauptinhalt desselben ist folgender: „Die Berufsbildung der Volks- schullehrer ist als die wichtigste Angelegenheit aus dem Gebiete des Volksunterrichtes, soweit sie nicht der verfassungsmäßigen Behandlung bedarf, der Obsorge der Staatsregierung unter der berechtigten Einflußnahme jeder von: Staate anerkannten Kirche zuzuweisen. Die Heranbildung und Fortbildung der Volksschullehrer ist ein untrennbarer Bestandtheil des ganzen Volksschulsystems, und alle dazu gehörigen Anstalten sind gesetzlich der Aufsicht der Volksschulbehörden untergeordnet". Das Ministerinn: erkenne zwar an, daß für erhöhte Lehrerbildung etwas geschehen müsse, aber nur in: Sinne und unter Leitung der Regierung. Der Gemeinderath müsse dem Streben nach Selbstständigkeit in Schulsachen „entsagen". Solchen: Streben gegenüber müsse das Ministerium „die Rechte der Kirche und der Staatsregierung" wahren. Den Gemeindevertretungen könne „auch unter günstigen Umstünden (!) nur eine angemessene Mitwirkung" gewährt werden. Nach diesen „unverrückbaren Principien" könne das Staatsministerium seine Genehmigung zur Errichtung des Pädagogiums nur unter bestimmten Bedingungen geben, deren wichtigste die folgenden waren: 1) Direc- tor und Lehrer müßten Katholiken sein; 2) nur hierorts appro- birte, beziehungsweise zu approbirende Lehrbücher seien zulässig; 3) die Aufsichtscommission müsse bestehen aus Abgeordneten der Regierung, der katholischen Diözesansckmlbehörde und — des löblichen Gemeinderathes. — Auch sonst hatte das Ministerium noch „Bedenken gegen das Statut"; namentlich sei die Forderung, daß sich Männer, die bereits das staatliche Lehrfühigkeitszeugniß besitzen, noch einen: dreijährigen Fortbildungscursus unterziehen sollen, für den dermaligen Stand des Schulwesens „viel zu weit gehend". Das habe Zeit, bis man höhere Schutclassen habe. Die Sache habe um so weniger Eile, als man ja ohnehin in: städtischen Volksschuldienste schon Realschullehrer verwende und übrigens für die künftigen höheren Schulclassen gegen an- 11 ständige Besoldung auch gründlich gebildete Lehrer höherer Schulen wol zu jeder Zeit in hinreichender Zahl zu erlangen sein würden. Das ganze Project sei also den praktischen Bedürfnissen wenig zusagend. Die Stadt Wien habe Dringenderes zu thun: neue Schulhäuser zu bauen, die Classenüberfüllung zu beseitigen, die Lehrerbesoldungen zu erhöhen u. s. w. — Das Pädagogium aber sei entweder „auf die den gegenwärtigen Bedürfnissen entsprechende Fortbildung der Wiener Lehrer zu beschränken", oder, was besser sei, statt desselben möge man lieber auf Gemeindekosten eine Lehrerbildungsanstalt errichten, welche den Wiener Verhältnissen entspreche; statt eines zweijährigen könne es einen dreijährigen Cursus haben und nebenbei auch noch einen Fortbildungscursus halten — natürlich alles nach den „unverrückbaren Principien" der hohen Staatsregierung. Dieses ministerielle Actenstück ist ohne Zweifel einer der merkwürdigsten Belege zur Geschichte der menschlichen Thorheit und des bureaukratischen Uebermnthes. Dieselbe Partei, welche durch ihr heilloses Treiben das Reich schon wiederholt an den Abgrund des Verderbens gebracht und erst wenige Wochen vorher eine so blutige Lection über Oesterreich heraufbeschworen hatte, hielt auch jetzt noch ihre Vorurtheile fiir „unverrückbare Principien", mit denen sie dem Gemeinderath der Reichshauptstadt in der schnödesten Weise, ja mit offenbarem Höhne entgegentrat, der Reichshauptstadt, welche schon so oft das Opfer einer verblendeten Staatskunst geworden war und eben so oft das von dieser Staatskunst angerichtete Unheil wieder gut gemacht hatte! -— Mit Vernunftgründen ist gegen die Hartnäckigkeit solcher „Staatsmänner" schlechthin nichts auszurichten, nicht einmal durch Thatsachen: sie sind incurabel; ihr Fall ist das einzige Mittel, um ihre Gemeinschüdlichkeit zu beschränken. Und sie sind gefallen — wenigstens zum Theil. So lange sie am Ruder blieben, konnte natürlich der Gemeinderath voil Wien sein Vorhaben nicht ausführen. Mit welcher Stimmung er das ministerielle Schriftstück aufnahm, läßt 12 sich denken; daß er es nicht beantworten konnte, ist ebenfalls selbstverständlich; daß er trotz aller Hindernisse in seinem redlichen Streben nicht ermüdete, gereicht ihm zu ewiger Ehre. Vor der Hand mußte er dem Kampfe eine andere Richtung geben. Die Fronte des feindlichen Lagers war vermöge der „unverrückbaren Principien" unnahbar. Da entschloß man sich zu einem Flankenangriff. Noch in derselben Sitzung, in welcher der abweisende Ministerialerlaß zur Verlesung kam (am 30. Nov. 1866) stellte Dr. Schrank folgenden wichtigen Antrag: „Es sei in Erwägung zu ziehen, ob es nicht den Intentionen des Gemeinderathes am nächsten stünde, den für das Pädagogium bestimmten Betrag zur Entsendung von Wiener Volksschul- lehrern an die besten pädagogischen Anstalten des In- und Auslandes zu verwenden". — Dieser Antrag wurde vom Plenum der Schulsection zur Vorberathung überwiesen. Noch vor Ablauf des Jahres 1866 kam in maßgebenden Kreisen die Ueberzeugung zum Durchbruch, daß die Staatsregierung in neue Bahnen geleitet werden müsse, was einen Wechsel des Ministeriums zur Folge hatte. Seitdem kam auch die Pü- dagogiumsangelegenheit wieder in Fluß. Die Rechts- und die Schulsection des Gemeinderathes berieth, was gegenüber der sistirenden Verfügung des (zurückgetretenen) Ministeriums Belcredi zu thun sei. Man entschloß sich zu einer Eingabe an das Unterrichtsministerium, welches damals unter interimistischer Leitung des Justizministers von Hye stand. Am 4. April 1867 referirte Dr. Hoffer Namens der Rechts- und Schulsection im Plenum des Gemeinderathes, indem er den Entwurf einer Eingabe an das Ministerium vortrug. Die Hauptpartieen dieser Eingabe waren folgende: Es sei nicht nur in den Personen, sondern auch in den Principien der Regierung ein erfreulicher Wechsel eingetreten. Man hoffe daher, daß nunmehr auch die Sistirung der Errichtung des Pädagogiums ihr Ende erreicht haben werde. Der Gemeinderath wolle sich auf eine Kritik des Erlasses vorn 10. Nov. 1866 nicht einlassen, sondern nur „sein gutes Recht wahren". Auf Errichtung einer bloßen Lehrerbildungsanstalt könne er nicht eingehen, so lange nicht „die gesammte Volksschulgesetzgebung im Geiste echten Fortschrittes umgestaltet sei". Es könne sich nur um Errichtung einer solchen Anstalt handeln, „irr welcher Lehrer, die bereits alle Bedingungen erfüllt haben, welche der Staat und die Kirche an sie stellen, und von welchen die Erlangung eines Lehramtszeugnisses für Hauptschulen abhängig ist, eine höhere rheoretische und praktische Ausbildung erlangen können." Dies sei aber eine „neue Gattung von Bildungsanstalten", für welche nur die kaiserliche Verordnung vorn 27. Juni 1850 gelten könne. Und nach dieser seien nur die bereits früher vorn Gemeinderath angeführten Erfordernisse nöthig: 1) Anzeige bei der Regierung 3 Monate vor Eröffnung, 2) Angabe des Ortes der Anstalt, 3) Vorlage des Programms, 4) das Staatsbürgerrecht, die Unbescholtenheit und wissenschaftliche Befähigung des Directors. — Von Ertheilung oder Verweigerung der Erlaubniß zur Errichtung des Pädagogiums, „oder von irgend welchen Bedingungen" könne nicht die Rede sein. Von diesem Standpunkte aus wurde das Ministerium ersucht, die Berechtigung der Commune Wien zur Errichtung des Pädagogiums anzuerkennen. Der im Vorstehenden skizzirte Entwurf einer Eingabe an das Ministerium fand beinahe allseitige Zustimmung. Dennoch knüpfte sich an denselben eine sehr lebhafte Debatte, welche durch das Gemeinderathsmitglied G ätsch er hervorgerufen wurde. Dieser, ein Ordensgeistlicher, sprach sich nämlich dafür aus, daß das Pädagogium eine confessionelle und zwar katholische Anstalt werden, daß dieselbe „durchaus von der Religion durchdrungen, der ganze Unterricht von der Religion geweiht und getragen werden müsse". Demgemäß beantragte er, es sei in der Eingabe an das Ministerium die ausdrückliche Zusicherung aus- 14 zusprechen, „daß der Charakter des Pädagogiums ein konfessioneller, ein katholischer sein soll". Dieser Antrag wurde bekämpft von den Gemeinderäthen Dr. Schrank, Bäck, Sigmundt, Bondi, Steudel, Löblich u. A. Dieselben wiesen darauf hin, daß das Pädagogium nur für Männer bestimmt sei, welche die von: Staate geforderten religiösen Kenntnisse bereits nachgewiesen hätten, daß aber die Wissenschaften (Mathematik, Physik, Anthropologie u. s. w.) nicht konfessionell sein dürften, wenn sie nicht verfehlt sein sollten. Die Hauptaufgabe der Schule und also auch des Pädagogiums sei die Förderung der Humanität. Konfessionelle Anstalten habe man bereits genug. Das Pädagogium solle ein neutraler Boden sein, auf dem jeder feines Glaubens leben könne. Jede konfessionelle Beeinflussung oder Einmischung der Geistlichkeit müsse um des Zweckes und Friedens der Anstalt willen vermieden werden. — Gutscheins Antrag wurde gegen eine Stimme abgelehnt und die von Dr. Hvffer entworfene Eingabe gegen eine Stimme angenommen. Die Antwort auf diese Eingabe ließ lange auf sich warten. Natürlich. Wer einen Einblick in die Staatsmaschinerie besitzt, wird nicht die naive Meinung haben, daß mit einem Ministerwechsel auch schon ein Umschwung der Dinge vollzogen sei. Das den Minister umgebende Beamtenpersonal hat auch etwas zu bedeuten. Und dieses war im vorliegenden Falle das alte geblieben. Daher auch das alte Lied, nur etwas gedämpft. Zunächst ließ man den Gemeinderath warten und warten, er wurde aber nicht mürbe. Vielmehr beschloß derselbe am 2. Juli 1867 auf Antrag Dr. Schrank's, an das Ministerium ein Schreiben zu richten, um die Pädagogiumsangelegenheit zu urgiren. Als sich auch dann noch das Ministerium in Schweigen hüllte, beschloß am 16. August 1867 der Gemeinderath auf Antrag Dr. Hoffer's, zur Betreibung der Sache eine Deputation an den Minister Herrn v. Hye zu entsenden. Ueber das hierdurch erzielte Ergebniß referirte in der Gemeinderathssitzung vom 1. October 1867 Dr. Kolatschek, indem er mittheilte, die Deputation sei schon 15 vor einigen Wochen, aber nicht vollzählig, am 30. September dagegen vollzählig beim Minister gewesen. Derselbe habe geäußert: „daß der Gegenstand bei der Wichtigkeit desselben nur von einem Ministerrathe erledigt werden könne." Auch seien „einige Modifikationen des Statuts" in Aussicht genommen, und es sei nicht unmöglich, „daß die Angelegenheit noch für einige Zeit vertagt werde." Nun kam der bereits früher gestellte Antrag Dr. Schränkt wegen Entsendung von Wiener Lehrern an auswärtige Anstalten zur Verhandlung. Die Sache hatte bisher geruht, da man der Meinung gewesen war, das neue Ministerium werde der Errichtung des Pädagogiums keine Hindernisse in den Weg legen. Jetzt aber war man enttäuscht. Und nun kam der Schrank'sche Antrag in zwei langen Sitzungen (am 1. und 2. October 1867) zur Verhandlung. In der äußerst bewegten Debatte sprachen sich die meisten Redner principiell für Annahme des Antrages aus. Mehrere wollten sofort zur Ausführung schreiten und mit dem Ministerium nicht weiter verhandeln. Nur Pater G ätsch er meinte , die ganze Sache sei überflüssig, indem er bemerkte: „Es hat sich bei der neuesten Pariser Ausstellung gezeigt, daß gerade im Volksunterrichte Oesterreich ganz ehrenhaft neben den übrigen Staaten dasteht." (Man sieht, wozu Weltausstellungen gut sind.) Andere Redner meinten, daß sie zwar der Entsendung von Lehrern zustimmen würden, einen großen Erfolg von derselben aber nicht erwarteten, so lange nicht das Concordat aufgehoben sei und nicht der Reichsrath für eine Reform des gesammten Schulwesens eintrete. Auch dürften die Wiener Lehrer keinesfalls nach Preußen geschickt werden, weil dort unter dem Schutz der Regulative das Bevormundungssystem und das Muckerthum herrsche. (Man dachte vorzugsweise an die Entsendung nach G oth a.) Schließlich wurde mit großer Majorität der folgende Antrag von Dr. H offer nn- genommen: „Wenn binnen 14 Tagen nicht eine dem Gemeinderath zustimmende Entscheidung des Ministeriums erfolge, so seien unter Wahrung des gesetzlichen Rechtes Zur Errichtung des Pä- 16 dagogiums einstweilen 6 Lehrer an deutsche Lehrerbildungsanstalten zu entsenden, wozu vorläufig 4000 Gulden bewilligt werden." Das Ministerium entschloß sich nun zu weiteren Verhandlungen mit dem Gemeinderathe. Ein Schreiben des Herrn v. Hye vom 15. October (im Gemeinderathe verlesen am 18. October) schlägt vor, es möge ein „Seminar zur Fortbildung der Volks- schullehrer Wiens" als Staatsinstitut errichtet werden, wozu die Commune „gegen entsprechende Mitwirkung bei der Organisation, Leitung und Beaufsichtigung" einen Beitrag leisten solle. Würde aber der Gemeinderath auf seinem Projecte beharren, so müsse das Ministerium mit „Entschiedenheit darauf bestehen, das Aufsichtsrecht der Regierung über diese Communalanstalt nach jeglicher Richtung hin zu wahren." Auch müsse der Religionsunterricht in den Lehrplan aufgenommen werden und zwar für jede Confession separat. Schließlich schlägt der Minister vor, es möge „eine commissionelle Verhandlung zwischen dem Unterrichts - Ministerium und den: Gemeinderathe" zur Vereinbarung über die noch bestehenden Differenzpunkte zusammentreten. Ueber diese Eröffnungen des Ministers winde der Gemeinderath am 22. October 1867 schlüssig, indem er ein von vr. Hoffer entworfenes Antwortschreiben folgenden Inhalts adoptirte. Der Gemeinderath wahre mit Entschiedenheit seinen von ihm früher bezeichneten Rechtsstandpunkt. Das vorgeschlagene Staatsinstitut lehne er ab. Er beharre bei seinem Projecte. Dem Ober- anfsichtsrechte des Staates wolle er das Pädagogium nicht entziehen, das sei selbstverständlich. Bezüglich des Religionsunterrichtes genüge die dem ß 32 des Statuts beigefügte Bestimmung: „In Bezug auf die Religion ist jeder Zögling verpflichtet, sich alljährlich mit einem Zeugnisse über den Genuß eines seinem Glaubensbekenntnisse und dem Zwecke der Anstalt entsprechenden Unterrichtes auszuweisen." Nach diesen Darlegungen erklärt der Gemeinderath dem Ministerium, daß er die Verhandlungen als geschlossen betrachte. Schon am 24. October erfolgte ein Antwortschreiben des ' Ministers v. Hye, in welchem nunmehr die baldige Zustimmung der Regierung zur Errichtung des Pädagogiums in Aussicht gestellt wurde. Doch waren noch einige Vorbehalte gemacht, meist unwesentlicher Art. Nur das Eine siel im Gemeinderathe sehr auf, daß der Minister sagte, die Regierung habe „ernste und wichtige Gründe", sich bezüglich der Wahl des Directors und der Lehrer das Bestätigungsrecht (also auch das Ausschließungsrecht) vorzubehalten. Hierüber wurde nun noch in zwei langen Sitzungen des Gemeinderathes (am 25. und 29. October) verhandelt (Referent Dr. Newald). Obwol jetzt in der That die Regierung in allem Wesentlichen den Intentionen des Gemeinderathes zustimmte, so waren doch in Folge einer langen Reihe unliebsamer Zwischenfälle die Gemüther keineswegs in der Verfassung, welche einem unbedingten Vertrauen in die Absichten der Regierung Raum gegeben Hütte. Es wurde im Gemeinderathe sogar der Antrag gestellt, „die Vorschläge des Ministeriums entschieden abzulehnen und auf weitere Verhandlungen nicht einzugehen, dagegen sofort 6 Wiener Lehrer nach Gotha zu entsenden". Bei der Abstimmung erhob sich f ü r diesen Antrag fast die Hälfte der Versammlung. Eine entschieden günstige Wendung kam erst dadurch in die Verhandlung, daß der Referent über die „ernsten und wichtigen Gründe" des ministeriellen Vorbehaltes nähere Aufklärung gab. Der Minister selbst hatte in seinem Schreiben von: 24. October aus die der gemeinderäthlichen Deputation gegebenen mündlichen Erläuterungen hingewiesen. Diese hatten nun gelautet : es sei nicht unmöglich, daß auch andere Städte, dem Beispiele Wiens folgend, Pädagogien errichten würden; es könnten aber diese Institute zu „nationalen Bestrebung en", welche dem Staate nachtheilig sein könnten, benutzt werden. Und um dieser Gefahr vorzubeugen, müsse sich die Regierung die Oberaufsicht überhaupt und das Bestätigungsrecht bezüglich des Directors und der Lehrer insbesondere vorbehalten. Diese Erklärung wirkte beruhigend. Doch machte nun der Gemeinderath, zu grö- 18 ' ßerer Sicherheit, im Statut (ß. 13) bezüglich der fraglichen Bestätigung noch den Zusatz: „Die Confession kann kein Grund der Ausschließung sein." Das Ministerium ging hierauf ein und erklärte sich nun überhaupt unumwunden für das Project des Gemeinderathes. Der entscheidende Erlaß ist datirt vom 1. November 1867 und gezeichnet „Hye". Nachdem der Minister „im Namen der kaiserlichen Regierung die Genehmigung zur Errichtung des Pädagogiums ertheilt" hat, schließt er mit folgenden Worten: „Da hiermit die Angelegenheit des Wiener Pädagogiums endgiltig abgeschlossen und geregelt ist, so habe ich nur noch die angenehme Pflicht zu erfüllen, im Namen der obersten Leitung des Unter- richtswesens dem Gemeinderathe der k. k. Haupt- und Residenzstadt Wien für den durch die Errichtung des Pädagogiums neuerlich bethätigten Eifer zur Hebung des Volksschulwesens die wärmste Anerkennung mit der Zuversicht auszusprechen, daß dieses für die stetige Fortbildung der Volksschullehrer so wichtige Institut durch seine natürliche Rückwirkung auf den Unterricht der Schuljugend eine mächtige Förderung jenem segenbringenden Zwecke der Volkserziehung, Volksbildung und Volksveredelung bringen werde, welchem die Commune von Wien seit dem Beginne ihrer autonomen Organisation und Thätigkeit bereits so große Summen gewidmet hat, und für welchen dieselbe fort und fort ebenso energische als opferfreudige Anstrengungen entwickelt". Diese Anerkennung war eine wolverdiente. Denn die gesummte Geschichte der Pädagogik kennt kein Beispiel, daß die Vertretung eines großen Gemeinwesens im Interesse eines Bildungszweckes ein so hohes Maß von Einsicht, Muth und Ausdauer an den Tag gelegt hätte, wie der Gemeinderath von Wien bei Errichtung des Pädagogiums. Welche Umstände schließlich eine so rasche Wendung des Kampfes zu Gunsten des Gemeinderathes herbeiführten, vermag ich nicht authentisch zu erweisen. Doch deuten alle Thatsachen darauf hin, daß die Entscheidung von höchster Stelle ausgegangen sei. Schon die oben dar- 19 gestellten Verhandlungen lassen mehrfach erkennen, daß die Pädagogiumsangelegenheit allmälig einen hochpolitischen Charakter angenommen und alle maßgebenden Factoren in Bewegung gesetzt hatte. Ferner finden sich in den Gemeinderathsprotokollen deutliche Spuren von Vorgängen, welche eine directe Einflußnahme des Staatsoberhauptes auf die streitige Sache zur Folge haben mußten. Von verschiedenen Seiten (aus Mannheim, Pforzheim, Augsburg u. f. w.) kamen Telegramme und Zuschriften an den Wiener Gemeinderath, worin dem „mannhaften Auftreten gegen die clericalen Bestrebungen", oder „dem mächtigen Wort, welches der Gemeinderath der Stadt Wien auf die Adresse der deutsch- slavischen Bischöfe an den Kaiser gesprochen," Beifall gezollt wird. Was da eigentlich vorgegangen sei, darüber enthält meine Hauptquelle nichts Näheres. Tiefer Mangel wird aber durch eine andere Quelle hinlänglich ausgeglichen. Der in Wien erscheinende „Volksfreund", das von einem Consistorialrath redigirte Organ des Erzbifchofs Rauscher, enthält in der Nummer vorn 23. Januar 1873 folgende Auslassung: „Fünf Jahre find verflossen, seitdem der Gemeinderath Wiens die Stirne hatte, vor den Stufen des Thrones die sämmtlichen Bischöfe Cisleithaniens der Verleumdung zu beschuldigen, weil sie in ihrer an Seine Majestät gerichteten Befchwerdeschrift erklärt hatten, es fei mit der Errichtung des beabsichtigten Pädagogiums auf Zerstörung der Religiosität und Sittlichkeit in den Herzen der heranwachsenden Generation abgesehen." Hier erfahren wir also, was von der einen und was von der anderen Partei geschehen ist. Daß die erwähnte „Beschwerdeschrift" der Bischöfe, wenn sie wirklich den angeführten Inhalt hatte, eine „Verleumdung" war, steht außer allem Zweifel; denn dem Gemeinderath von Wien ist es sicherlich nicht in den Sinn gekommen, durch das Pädagogium Religiosität und Sittlichkeit zerstören zu wollen. Auch bin ich nicht davon überzeugt, daß die Bischöfe dies selbst geglaubt hätten, da gar kein Grund vorhanden war, dem Wiener Gemeinderath eine so bösartige Absicht zuzuschreiben. Wenn nun der Kaiser für den Gemeinderath, 2 * 20 also gegen die Bischöfe entschied, so vollzog er nur einen Act der Weisheit und Gerechtigkeit. Dieser Ansicht war auch sder Reichskanzler Graf Beust, welcher mir im Jahre 1868 sagte, er habe die Genugthuung, zur Realisirung des Pädagogiums entschieden mitgewirkt zu haben. Und so wurde also die standhafte Behauptung eines redlichen und wolüberlegten Vorhabens trotz aller Schwierigkeiten endlich mit Erfolg gekrönt. Nun galt es, das Pädagogium factisch in's Leben zu rufen. Den Plan, Wiener Lehrer an auswärtige Bildungsanstalten zu entsenden, gab der Gemeinderath jetzt auf. Dagegen faßte er als seine nächste Aufgabe die Gewinnung der für das Pädagogium nöthigen Lehrkräfte in's Auge. Schon früher hatte er einen Con- curs ausgeschrieben, um geeignete Schulmänner zur Bewerbung um die Directorstelle und um die Stelle eines Hauptlehrers zu veranlassen. Der Letztere sollte die specielle Leitung der Uebungsschule und außerdem einen Theil des Unterrichts im Pädagogium selbst übernehmen. Außerdem wollte man, nach Bedürfniß, Professoren der höheren Schulen Wiens für einzelne Lehrfächer en- gagiren. In Folge des erwähnten Concursausschreibens hatten sich für die beiden Stellen eines Directors und eines Hauptlehrers bis zum 5. November 1867 im Ganzen 59 Schulmänner beworben, darunter drei Österreicher. Der Gemeinderath trug aber Bedenken, auf Grund dieser Bewerbungen oder auf Grund von Empfehlungen eine Wahl vorzunehmen. Man hob hervor, daß die meisten der Bewerber offenbar nicht brauchbar seien, und daß andererseits einige Männer, in die man besonderes Vertrauen setzte, sich gar nicht beworben hätten. Auch seien Papiere, Schriften, Empfehlungen u. s. w. keine genügenden Mittel, um über Schulmänner ein richtiges Urtheil zu gewinnen; man müsse dieselben am Orte ihrer Wirksamkeit kennen lernen. Aus diesen Gründen beschloß der Gemeinderath am 17. December 1867, aus seiner 21 Mitte zwei Männer zu entsenden, welche durch eine Reise in Deutschland die erforderliche Personalkenntniß schöpfen sollten. Die beiden zu diesem Zwecke erwählten Gemeinderäthe, Regierungsrath vr. Ficker und Dr. Kolatschek, erledigten die ihnen gestellte Aufgabe im Monat Februar 1868. Sie besuchten Dresden, Leipzig, Gotha, Hildesheim, Celle, Frankfurt a. M., Heidelberg, Stuttgart, Trier, Carlsruhe, München u. s. w., und erstatteten Anfang März 1868 in vertraulicher Sitzung des Gemeinderathes Bericht über die gemachten Wahrnehmungen. In Folge dessen wurde am 10. März 1868 der Verfasser vorliegenden Berichtes zum Director des Pädagogiums gewählt und zwar, wie es in der mir vom Bürgermeister Dr. Zelinka gemachten Mittheilung heißt, „mit einer an Stimmeneinhelligkeit grenzenden Majorität" (nur die beiden Gemeinderäthe Gätsch er und Fuchs hatten nicht zugestimmt). Ich nahm die Wahl an und unterzeichnete am 8. April auf dem Wiener Rathhause nebst dem Bürgermeister Dr. Zelinka und einigen Gemeinderäthen den Dienstvertrag. Erhebliche Schwierigkeiten machte die Gewinnung des Hauptlehrers. Derselbe sollte, seiner Stellung entsprechend, ein tüchtiger Schulpraktiker sein und doch auch wissenschaftliche Bildung besitzen. Ueberdies aber erschien es als zweckmäßig, auf einen Katholiken zu reflectiren und zwar aus folgenden Gründen. Hätte der Gemeinderath zu einem nichtkatholischen Director auch noch einen nichtkatholischen Hauptlehrer gewählt, so hätte dies leicht als eine Demonstration gegen die katholische Kirche gedeutet werden können. Ferner sollte der Hauptlehrer speciell in der Uebungsschule beschäftigt werden, und hierbei fiel allerdings die Confession in's Gewicht, da zu jener Zeit die österreichischen Schulen noch einen konfessionellen Charakter hatten (derselbe ist erst durch die Gesetzgebung von 1869 aufgehoben worden). Ich selbst habe mich, eben aus diesen Gründen, für die Wahl eines katholischen Hauptlehrers ausgesprochen, trotzdem mir von kompetenter Seite aus Wien geschrieben wurde: „Die Pfaffenpartei rechnet darauf, Sie durch den katholischen Collegen im Schach zu halten und zu 22 sekiren. Wenn es kein ehrlicher und unabhängiger Mann ist, wird es ihr gelingen." — Ich entschloß mich, die Dinge an mich kommen zu lassen. Zunächst nun lenkte sich die Wahl auf einen Mann, der, so weit ich unterrichtet bin, sowol hinsichtlich seiner Tüchtigkeit, als auch hinsichtlich seines Charakters, vollkommen vertrauenswürdig war, nämlich auf Herrn Eikenköter, Hauptlehrer am katholischen Seminar zu Hildesheim. Derselbe lehnte aber die aus ihn gefallene Wahl ab, wie gesagt wurde, wegen konfessioneller Bedenken, was mir jedoch nicht als unzweifelhaft erscheint. — Nach einer Reihe von Zwischenfällen kam schließlich bezüglich der fraglichen Stelle ein Provisorium zu Stande, und nachdem auch die sonst noch nöthigen Lehrkräfte gewonnen waren, wurde das Pädagogium am 12. October 1868 eröffnet. II. Das Statut der MItalt. Erster Abfclnntt. Allgemeine Bestimmungen. 8 - 1 - Das „Pädagogium" ist eine vom Gemeinderathe für die Volksschullehrer (Lehrerinnen) der Commune Wien errichtete Fort- bildungs-Anstalt. Seine Aufgabe ist eine erhöhte und vermehrte Berufsbildung, wie solche die Entwickelung des städtischen Volksschulwesens erfordert, zu vermitteln. 8 - 2 . Die Fortbildung, welche das „Pädagogium" ertheilt, soll eine doppelte, theoretische und praktische, sein, und sich sowol in fachlicher, als in pädagogisch-didaktischer Richtung äußern. 23 8 - 3 . Zum Behufe der praktischen Ausbildung ist mit dem „Pädagogium" eine Uebungsschule verbunden. 8 - 4 . Als „Zöglinge" werden Jene angesehen, welche an der theoretischen und praktischen Ausbildung theilnehmen. Die Zahl derselben wird, da die Theilnahme an der Uebungsschule nur eine beschränkte sein kann, alljährlich von der Aufsichts-Commission bestimmt. 8 - 5 . Die übrigen Theilnehmer der theoretischen Ausbildung heißen „Curshörer" und können entweder an dem gesammten theoretischen Unterrichte oder an einer Gruppe desselben oder an dem Unterrichte in einzelnen Gegenständen theilnehmen. 8 - 6 . Das Verzeichniß der „Zöglinge" und „Curshörer", nebst Angabe des Frequentationsplanes der letzteren, ist spätestens drei Wochen nach Beginn des Lehrcurses der Aufsichts-Commission zur Genehmigung zu unterbreiten. „Zöglinge", deren Vorbildung sich im Verlaufe von drei Monaten als zu gering erweist, können auf Antrag des Lehrkörpers von der Anstalt entfernt werden. Zweiter Abfclinilt. Die Zöglinge und Curshörer. 8 - Die Aufnahme der Zöglinge und Curshörer geschieht durch den Director am Anfange des Schuljahres und setzt mindestens das Reife-Zeugniß einer Lehrerbildungs-Anstalt voraus. 8 - 8 . An den Schulen der Wiener-Commune wirkende Lehrer, welche die Aufnahme beanspruchen, haben weder eine Aufnahms- gebühr, noch ein Schulgeld, noch irgend eine andere Abgabe zu 24 entrichten. Auch können Zöglinge, für welche der Besuch der Anstalt mit unerschwinglichen Opfern verknüpft wäre, um eine finanzielle Unterstützung bei dem Gemeinderathe einkommen. Der Gemeinderath wird derartige Gesuche der Aufsichts-Commission zuweisen und über deren Vorschlag erledigen. Die vollständige Befreiung der Zöglinge vom Schuldienste ist unzulässig. 8- 9. An den Schulen der Wiener-Commune nicht in Verwendung stehende Candidaten können in das „Pädagogium" nur unter der Bedingung eintreten, daß sie entweder ein Schulgeld vierteljährlich vorausbezahlen, oder aber sich durch schriftlichen Revers verpflichten, nach absolvirtem Cursus durch sechs Jahre sich dem kommunalen Schuldienste zu widmen, im Falle der Nichterfüllung dieser Verpflichtung aber einen der Summe des Schulgeldes, welche sie ohne Ausstellung des Reverses zu leisten gehabt haben würden, gleichkommenden Betrag nachträglich zu bezahlen. Das Schulgeld beträgt für Zöglinge 50 Gulden, für Hörer des gesummten theoretischen Curses 30 Gulden, für die Theilnehmer am Unterrichte in den einzelnen Gegenständen 20 Gulden. Wer ungeachtet der vorausgegangenen Mahnung zwei Monate über den Termin mit seinem Schulgelde im Rückstände bleibt, ist von der Anstalt ausgeschlossen. 8 - 10 . Ein jeder Zögling und Curshörer macht sich mit seinem Eintrete in die Anstalt anheischig, die Unterrichtsstunden Pünktlich zu besuchen, an den Uebungen fleißig theilzunehmen, den Wünschen der Lehrer willig nachzukommen, überhaupt den für die Zöglinge und Curshörer bestehenden oder sonst an ihn ergehenden Weisungen und Vorschriften sich zu unterziehen. 8 - 11 - Den Grundsätzen der Disciplin Zuwiderhandelnde können dem Disciplinarverfahren unterzogen werden. 25 Die Disciplinarstrafen sind: 1. Zurechtweisung durch den Lehrer, 2. Verweis durch den Director, 3. Verweis vor der Lehrerconferenz, 4. Verweis durch die Aufsichts-Commission, 5. Androhung der Ausweisung, 6. Wirkliche Ausweisung. Die Anwendung der Disciplinarmittel sull 4—6 erfolgt über Antrag des Lehrkörpers von Seite der Aufsichts-Commission. Doch kann der Director Zöglinge oder Curshörer bei schweren Vergehen provisorisch von dem Unterrichte ausschließen. 8 - 12 . Wer durch vierzehn Tage ohne genügende Entschuldigung von dem Unterrichte hinwegbleibt, ist als ausgetreten zu betrachten. Dritter- Abschnitt. Die Lehrer. 8- 13. Jede Lehrerstelle wird vom Gemeinderathe nach Ausschreibung eines Concurses auf Grund eines Vorschlages des Directors über Antrag der Aufsichts-Commission besetzt. Als Lehrer am „Pädagogium" sind nur solche Männer zulässig, die ihre volle Befähigung, den betreffenden Gegenstand in einer für die Fortbildung von Lehrern geeigneten Weise vorzutragen, dargethan haben. Jede Ernennung eines Lehrers wird vor der Ausstellung des Decretes dem niederösterreichischen Landesschulrathe zur Bestätigung vorgelegt, welche nur wegen Mangels der gesetzlichen Erfordernisse verweigert werden darf. Die Confession kann kein Grund der Ausschließung sein. 8- 14. Ohne Erlaubniß des Directors darf keine Unterrichtsstunde eingestellt werden. In Verhinderungsfällen hat jeder Lehrer rechtzeitig dem Director Anzeige zu machen. Ein achttägiger Urlaub 26 kann von dem Director, ein längerer nur von der AufsichtsCommission ertheilt werden. Für die Stellvertretung hat der Lehrer im Einverständnisse mit dem Director zu sorgen, bei längerer Verhinderung wird die nöthige Verfügung von der Auf- sichts-Commission getroffen. 8 - 15 . Jeder Lehrer hat über den jeweiligen Bestand der ihm zur Verfügung gestellten Lehrmittel, Karten, Bücher, Zeichnungen, Apparate, Instrumente rc. ein von dem Director anzufertigendes Verzeichniß zu führen und ist für dieselben verantwortlich. Für die nicht in der Verwahrung der einzelnen Lehrer befindlichen Bücher oder sonstigen Lehrmittel hastet der Director. 8 - 16 . Jeder Lehrer hat die Pflicht, seinen Unterricht genau nach dem festgestellten Lehrplane und im Anschlüsse an die eingeführten Lehrbücher zu ertheilen. Die für den Unterricht erforderlichen Correcturen und Vorbereitungen sind außer den Lehrstunden vorzunehmen. 8 - 17 . Sämmtliche Lehrer haben den Director in der Aufrechthaltung der Disciplin, sowre in allen übrigen Richtungen seines Amtes kräftigst zu unterstützen; namentlich werden sie alle drei Monate über das Verhalten und die Fortschritte jedes Zöglings ihre motivirte Meinung abgeben. 8 - 18 . Die Conferenzen des Lehrkörpers finden am Ende eines jeden Monats statt, außerdem so oft es der Director oder die Majorität des Lehrkörpers für nöthig erachtet. Jeder am „Pädagogium" angestellte Lehrer soll den Conferenzen regelmäßig beiwohnen; Abwesende sind unter Angabe, ob entschuldigt oder nicht, im Protokolle anzumerken. 27 8 - 19 . Vor die Conferenz gehören alle wichtigen Angelegenheiten: Verständigung über die Einrichtung des Unterrichtes, Verbesserung desselben, Besprechung des Lehrplanes, mündliche und schriftliche Censuren, Anwendung des Z. 11, Z. 3—6, Entlassung von Zöglingen, allgemeine Fortentwicklung der Anstalt, Gutachten für die Aufsichts-Commission u. s. w. 8 - 20 . Kein Lehrer kann eigenmächtig und vor Ablauf eines Semesters von der Anstalt ausscheiden. Will er es am Schlüsse eines Semesters thun, so muß er drei Monate vorher bei dem Gemeinderathe um seine Enthebung einschreiten. Der Gemeinderath kann seinerseits keinem Lehrer anders, als mit Ende eines Halbjahres, und später, als drei Monate vor Ablauf desselben, kündigen. Vierter Abfclnntt. Der Director. 8 - 21 . Der Director wird über Antrag der Aufsichts-Commission vom Gemeinderath gewählt. Als Director kann nur ein Fachmann, der schon durch längere Zeit mit Erfolg an einer ähnlichen Anstalt gewirkt hat, berufen werden. Die Wahl des Directors wird, sowie die der Lehrer, dem Landesschulrathe zur Bestätigung angezeigt, und gelten für dieselbe die im ß. 13 enthaltenen Bestimmungen. 8 - 22 . Der Director hat die unmittelbare Leitung und Beaufsichtigung des „Pädagogiums"; er vertritt es nach Außen und übt sein Amt nach den Normen des Statuts entweder allein oder in Verbindung mit dem Lehrkörper aus. 28 §. 23 . Für sich allein hat der Director: a) den Vorsitz in der Lehrerconferenz; d) die Aufnahme der Zöglinge und Curshörer; e) Theilnahme mit berathender Stimme an den Verhandlungen der Aufsichts-Commission, soweit sie nicht ihn selbst betreffen; cU Vermittlung des amtlichen Verkehrs zwischen der Auf- sichts-Commission und dem Lehrpersonale; os Bewilligung von Urlaubsgesuchen an Lehrer und Zöglinge auf nicht länger als acht Tage; t') Entwurf des Stundenplans und provisorische, durch die Aufsichts-Commission zu bestätigende Einführung desselben; §) Sorge für die Handhabung der Disciplin und Schulordnung in ihrem ganzen Umfange; d) regelmäßige Unterrichtsbesuche im Pädagogium und in der mit demselben verbundenen Uebungsschule; 1) Ordnung der praktischen Uebungen im „Pädagogium" und der Betheiligung an denselben seitens der Zöglinge; kb Gutachten bei der Wahl der Lehrer des Pädagogiums und der Uebungsschule; 1) Ueberwachnng des ganzen Ganges der Anstalt, des Unterrichts der Lehrer, der Befolgung des Lehrplanes, des Gebrauches der eingeführten Lehrmittel, der Einhaltung des Stundenplanes; m) allgemeine Verantwortlichkeit für die Ausführung aller die Anstalt betreffenden Vorschriften, so weit sie nicht der Aufsichts-Commission obliegt; n) Jahresbericht über sämmtliche Verhältnisse der Anstalt mit besonderer Bezugnahme auf den Erfolg des Unterrichts, das Verhalten der Zöglinge, die Pflichterfüllung der Lehrer, die eigenen Visitationen und Schulbesuche, zu Handen der Aufsichts-Commission. 29 8- 24. Gemeinsam mit dem Lehrkörper stehen dem Director alle vor die Lehrerconferenz gehörigen Gegenstände (§. 19) zu; er soll in dieser insbesondere auf die allseitige Beachtung und Durchführung der allgemeinen Grundsätze des Unterrichtes (§. 33) hinwirken. 8- 25. Wenn nicht ein besonderes Übereinkommen etwas Anderes bestimmt, können Director und Gemeinderath sich gegenseitig nur für den Ablauf eines Semesters und nicht später als drei Monate vor dessen Ende kündigen. Fünfer Abjsrknitt. Die An fsichts-Com Mission. 8- 26. Zur Aufsicht über das „Pädagogium" ernennt der Gemeinderath eine Commission von sieben Mitgliedern, welche ihren Ob- mann, Obmann-Stellvertreter und Schriftführer aus ihrer Mitte wählt. 8- 27. Der Director hat das Recht, allen Verhandlungen der Commission, die nicht ihn selbst betreffen, mit berathender Stimme beizuwohnen. Ebenso können die anderen Lehrer des Pädagogiums, wenn die Commission es für nöthig erachtet, einer Berathung beigezogen werden. 8- 28. Die Commission soll sich regelmäßig einmal im Monate, so wie am Schlüsse des Schuljahres, außerdem, so oft es das Bedürfniß erfordert, versammeln. Sie ist bei Anwesenheit von vier Mitgliedern beschlußfähig. 8- 29. Der Commission liegt, außer dem ihr in den Ztz. 4, 6, 8, 11, 13, 14, 33 bis 40 und 46 vorbehaltenen Wirkungskreise, ferner ob: 30 n) Ueberwachung der geruen Vollziehung aller auf die Anstalt sich bezeihenden Normen; b) Aufsicht über die Pflichterfüllung des Directors und der Lehrer, Erhaltung der Eintracht zwischen ihnen; e) Vertheilung der innerhalb des bewilligten Präliminars für die einzelnen Wanderungen entfallenden Auslagen; ä) Urlaubsertheilung an den Director und Vorkehrungen in Krankheitsfällen desselben; e) Aufnahme des Inventars über das Gesammteigenthum der Anstalt am Schlüsse eines jeden Schuljahres; k) Jahresbericht über den Zustand der Anstalt unter Beilage des Directorialberichtes; T) Erstattung der Jahresrechnung über sämmtliche Einnahmen und Auslagen der Anstalt, nebst Voranschlag für das folgende Jahr; ü) Sorge für das allgemeine Gedeihen der Anstalt, den Fortschritt und die Entwicklung derselben. Die Aufsichts-Commission wird auf ein Jahr gewählt. eeliöter Abssclunlt. Der Unterricht. 8- 31. Das Schuljahr währt zehn Monate. L. 32. Der Lehrgang des „Pädagogiums" umfaßt drei Classen oder Jahrescurse, in denen zunächst folgende Gegenstände gelehrt werden: Deutsche Sprache und Literatur, Mathematik (Rechnen und Geometrie), Naturgeschichte (Zoologie, Botanik und Mineralogie), Physik und Chemie, 31 Welt- und Heimatskunde, Geschichte, Anthropologie, Geschichte der Pädagogik, Methodik, Zeichnen und Formenarbeiten, endlich, insoferne es die Zeit gestattet, lateinische und französische Sprache, Gesang und Turnen. 8- 33. Den Lehrplan, welcher den Inhalt und den Umfang, sowie die Grundsätze des Unterrichtes für jeden einzelnen Gegenstand bestimmt, setzt der Director mit dem Lehrkörper und der AufsichtsCommission, vorbehaltlich der Genehmigung des Gemeinderathes fest. Dabei gelten folgende allgemeine Grundsätze: 1. Der Unterricht im „Pädagogium" ist theils Wieder- holungs-, theils Ergänzungs-Unterricht, welcher zugleich den gegebenen Stoff nach neuen Gesichtspunkten verknüpft. 2. Zur Aneignung wird nicht Alles und Jedes, noch Vieles und Verschiedenes, sondern nur das Wichtigste und Elementare, dieses aber vollständig, gebracht. 3. Der Zweck der Wissensaneignung muß mit dem Zwecke der Unterrichts - Befähigung Hand in Hand gehen, so daß die Form jedes Vortrages im „Pädagogium" zugleich die Form abspiegelt, in welcher der Gegenstand in den Schulen zu lehren sein wird. 4. Sämmtliche Gegenstände müssen einheitlich, d. h. in methodischer Uebereinstimmung und innerem Zusammenhange, gelehrt werden. 5. Alles gedächtnißmüßige Aufnehmen des Vorgetragenen einerseits, sowie alles Octroyiren von Ansichten andererseits, soll strenge vermieden werden, vielmehr soll der ganze Unterricht dahin gehen, zur Selbstthätigkeit anzuregen, das freie Selbsturtheil zu ermöglichen und die eigene Fortbildung anzubahnen. 32 Der Lehrplan bedarf zu seiner Einführung der Genehmigung des Landesschulrathes. 8 - 34 . Ueber die Einführung von Lehrbüchern und Lehrmitteln hat die Aufsichts-Commission auf Antrag des Lehrkörpers zu entscheiden. In den Fachen:, für welche Lehrbücher von der AufsichtsCommission eingeführt sind, müssen dieselben dem Unterrichte zu Grunde gelegt werden. Doch darf jeder Lehrer Werke, deren Brauchbarkeit ihm bekannt ist, den Zöglingen zur Lecture anempfehlen. 8- 35. Der Stundenplan wird von dem Director verfaßt und von der Aufsichts-Commission bestätigt. 8- 36. Während der letzten vier Wochen jedes Schuljahres wird mit den Zöglingen und Curshörern eine allgemeine Wiederholung in sämmtlichen Gegenständen vorgenommen. Dieselbe ist so einzurichten, daß sie einen klaren Einblick in die gesammte Jahresleistung des „Pädagogiums" ermöglicht. Die Mitglieder der Aufsichts-Commission sind verpflichtet, der Wiederholung in allen Gegenständen, nach einem unter ihnen festgesetzten Modus, beizuwohnen. 8 37. Die Leistungen der Zöglinge sind durch folgende Censuren zu bezeichnen: 1 -- sehr gut, 2 -- gut, 3 — genügend, 4 — ungenügend. Wer ein erhaltenes „ungenügend" zu verbessern wünscht, oder wer bei der Wiederholung zu erscheinen verhindert wurde, kann bei dem Director um die Zulassung zu einer Nachprüfung ansuchen. Auch steht es jedem Zögling frei, sich außer der Wieder- 33 holung noch einer besonderen Jahresprüfung zu unterziehen. So- wol bei dieser, als bei der Nachprüfung muß die AufsichtsCommission durch wenigstens zwei ihrer Mitglieder vertreten sein. 8 - 38 . Jeder Zögling hat das Recht, über seinen Besuch und sein Benehmen, und wenn er der Wiederholung beigewohnt oder eine Prüfung abgelegt hat, auch über seine Befähigung und Leistung ein Zeugniß zu verlangen. Die Zeugnisse sind von dem Director und den betreffenden Lehrern unterzeichnet, vor ihrer Ausfolgung der Aufsichts-Commission vorzulegen. 8 - 39 . Nach beendigter Wiederholung tritt die Aufsichts-Commission mit dem Lehrkörper zu einer Schlußsitzung zusammen, in welcher, nachdem sämmtliche Tabellen vorgelegt, die Referate der einzelnen Lehrer angehört und die Anträge des Directors gestellt wurden, mit Stimmenmehrheit aller Anwesenden über die Vorrückung der Zöglinge in höhere Classen beschlossen wird. 8 - 40 . Zöglinge, welche den dreijährigen Cursus mit Erfolg absol- virt haben, können sich einer alle Gegenstände, die im „Pädagogium" gelehrt werden, umfassenden theoretischen und praktischen Schlußprüfung unterziehen, welche in Gegenwart der Aufsichts-Commission und des Lehrkörpers abzulegen sein wird. Der geprüfte Candidat erhält ein seine gesammte Leistungsfähigkeit charakterisirendes Abgangszeugniß. , Mebenler AbMuiilt. Tie U e b n n g s s ch n l e. 8 - 41 . Tie Uebungsschule des „Pädagogiums" wird als achtclassige Doppel-Bürgerschule (für Knaben und für Mädchen) eingerichtet. 3 32 Der Lehrplan bedarf zu seiner Einführung der Genehmigung des Landesschulrathes. 8 - 34 . Ueber die Einführung von Lehrbüchern und Lehrmitteln hat die Aufsichts-Commission auf Antrag des Lehrkörpers zu entscheiden. In den Fächern, für welche Lehrbücher von der AufsichtsCommission eingeführt sind, müssen dieselben dem Unterrichte zu Grunde gelegt werden. Doch darf jeder Lehrer Werke, deren Brauchbarkeit ihm bekannt ist, den Zöglingen zur Lecture anempfehlen. 8- 35. Der Stundenplan wird von dem Director verfaßt und von der Aufsichts-Commission bestätigt. 8- 36. Während der letzten vier Wochen jedes Schuljahres wird mit den Zöglingen und Curshörern eine allgemeine Wiederholung in sämmtlichen Gegenständen vorgenommen. Dieselbe ist so einzurichten, daß sie einen klaren Einblick in die gesammte Jahresleistung des „Pädagogiums" ermöglicht. Die Mitglieder der Aufsichts-Commission sind verpflichtet, der Wiederholung in allen Gegenständen, nach einem unter ihnen festgesetzten Modus, beizuwohnen. 8 37. Die Leistungen der Zöglinge sind durch folgende Censuren Zu bezeichnen: 1 -- sehr gut, 2 -- gut, 3 ----- genügend, 4 ---- ungenügend. Wer ein erhaltenes „ungenügend" zu verbessern wünscht, oder wer bei der Wiederholung zu erscheinen verhindert wurde, kann bei dem Director um die Zulassung zu einer Nachprüfung ansuchen. Auch steht es jedem Zögling frei, sich außer der Wieder- 33 holung noch einer besonderen Jahresprüfung zu unterziehen. So- wol bei dieser, als bei der Nachprüfung muß die AussichtsCommission durch wenigstens zwei ihrer Mitglieder vertreten sein. 8 - 38 . Jeder Zögling hat das Recht, über seinen Besuch und sein Benehmen, und wenn er der Wiederholung beigewohnt oder eine Prüfung abgelegt hat, auch über seine Befähigung und Leistung ein Zeugniß zu verlangen. Die Zeugnisse sind von dem Director und den betreffenden Lehrern unterzeichnet, vor ihrer Ausfolgnng der Aufsichts-Commission vorzulegen. 8 - 39 . Nach beendigter Wiederholung tritt die Aufsichts-Commission mit dem Lehrkörper zu einer Schlußsitzung zusammen, in welcher, nachdem sämmtliche Tabellen vorgelegt, die Referate der einzelnen Lehrer angehört und die Anträge des Directors gestellt wurden, mit Stimmenmehrheit aller Anwesenden über die Vorrückung der Zöglinge in höhere Classen beschlossen wird. 8 - 40 . Zöglinge, welche den dreijährigen Cursus mit Erfolg absol- virt haben, können sich einer alle Gegenstände, die im „Pädagogium" gelehrt werden, umfassenden theoretischen und praktischen Schlußprüfung unterziehen, welche in Gegenwart der Aufsichts-Commission und des Lehrkörpers abzulegen sein wird. Der geprüfte Candidat erhält ein seine gesammte Leistungsfähigkeit charakterisirendes Abgangszeugniß. , Siebenter AbMufftt. Tie U e b n n g s s ch u l e. 8 - 41 . Tie Uebungsschule des „Pädagogiums" wird als achtclassige Doppel-Bürgerschule (für Knaben und für Mädchen) eingerichtet. 3 34 8- 42. Der vom Ministerium für Cultus und Unterricht mit Erlaß vorn 6. Juni 1871, Z. 3722 genehmigte Lehrplan der Uebungsschule kann nur im Sinne einer allmäligen Annäherung an den allgemein bestehenden Lehrplan für die Bürgerschulen abgeändert werden. 8- 43. Die Zahl der in jede Classe der Uebungsschule aufzunehmenden Schüler (Schülerinnen) wird auf 40 festgesetzt. Ein Schulsprengel kann der Uebungsschule nicht zugewiesen werden. 8- 44. Die unmittelbare Leitung der Uebungsschule wird von einem oder zwei Directoren geführt. 8- 45. Die Uebungsschule untersteht als öffentliche Schule dem Orts- und Bezirksschulrathe in allen durch das Landesgesetz vom 12. October 1870 über die Schulaufsicht festgestellten Beziehungen. 8- 46. Der Director des „Pädagogiums" hat auf die Uebungsschule nur Einfluß zu nehmen: u) durch Erstattung eines Gutachtens bei Besetzung der Stellen des Dire'ctors und der Lehrer an derselben; b) durch Beaufsichtigung der Einhaltung des speciellen Lehrplanes und zu diesem Ende vorgenommene Unterrichtsbesuche ; e) durch Festsetzung der Stunden und Unterrichtsgegenstände für die Vornahme der praktischen Uebungen der Pädagogiumszöglinge im Einvernehmen mit dem Director (den Directoren) der Uebungsschule. Verfügungen in der Uebungsschule zu treffen, steht dem Director des „Pädagogiums" nicht zu; erscheinen ihm solche wünschenswert!), so hat er die Vermittlung der AufsichtsCommission in Anspruch zu nehmen. Allster AbsMmtt. Die Oberaufsicht. 8 . 47 . Die Oberaufsicht über das „Pädagogium" wird von dem Landesschulrathe und dem Minister für Cultus und Unterricht gehandhabt. Den Abgeordneten dieser Behörden steht es jederzeit frei, die Anstalt zu inspiciren und den Prüfungen an derselben beizuwohnen. Die Jahresberichte des Directors und der AufsichtsCommission werden von dem Gemeinderathe im Wege des Landes- schulrathes dem Ministerium für Cultus und Unterricht vorgelegt. Schlutzbestimmung. >. 48 . Aenderungen dieses Statutes unterliegen der Genehmigung des Ministeriums für Cultus und Unterricht, welche von dem Gemeinderathe im Wege des Landesschulrathes eingeholt wird. III. Der Eehrplan der Anstalt. 1. Teutsche Sprache und Literatur. 3 Stunden wöchentlich. Ausführliche Darstellung der Sagenkreise des mhd. Volksund Kunstepos; Lectüre episch-lyrischer und lyrischer Dichtungen von Klopstock, Herder, Goethe, Schiller, Rückert und Uhland; Lectüre von Goethe's „Hermann und Dorothea", Lessing's „Minna von Barnhelm", Goethe's „Götz" und „Tasso" und Schiller's „Dell". Im Anschlüsse an die Lectüre die Grundzüge der deutschen Poetik; Cultur- und Literaturgeschichtliches. Grammatik: nhd. Lautlehre, Flexion des Nomens und des Verbs; Syntax. Besprechung der besten Hilfsmittel zum grammatischen Studium. Uebungen im Disponiren, so wie im mündlichen und schriftlichen Gedankenausdrucke im Anschluß an die Lectüre; Entwicklung der Hauptlehren der Stilistik. 2. Mathematik. 3 Stunden wöchentlich. Arithmetik: Erörterung des dekadischen Zahlensystems, wissenschaftliche Begründung der vier Grundoperationen in ganzen Zahlen, gemeinen und Dezimal-Brüchen, und zwar sowol in besonderen als allgemeinen Zahlen; die Lehre von den Verhältnissen und Proportionen und deren Anwendungen im bürgerlichen Leben. — Kettensatz, Procentrechnungen, einfache und zusammengesetzte Zins- und Zinseszinsrechnungen, Discont- und Terminrechnung, Durchschnitts- und Alligationsrechnung. Münz-, Maß- y Die erste Classe ist die unterste. 37 und Gewichtskunde. — Das Erheben des Polynoms auf die zweite und dritte Potenz; Ausziehen der Quadrat- und Kubikwurzel; besondere Betonung aller gebräuchlichen Abkürzungen und Rechnungsvortheile. Gleichungen des ersten Grades mit einer Unbekannten. Geometrie: Gerade Linien und Winkel. Die eckigen Figuren, deren Grundeigenschaften: Congruenz und Aehnlichkeit, ihr Inhalt und ihre Verwandlung. — Kreislehre mit Rücksicht auf die einund umschreibbaren Polygone. Kreisbemessung. Ellipse und Parabel mit Rücksicht auf Physik. 3. Naturgeschichte. 2 Stunden wöchentlich. Der Unterricht in dieser Classe hat zum Zwecke, den Hörern eine geordnete Uebersicht der Naturkörper zu geben und sie mit den wichtigsten naturgeschichtlichen Objecten bekannt zu machen, mit besonderer Berücksichtigung der für die Volksschule wichtigen Momente Die Vortrage aus der Zoologie beginnen mit der Besprechung des menschlichen Körpers, seiner verschiedenen Organgruppen und deren Functionen, worauf die Beschreibung verschiedener bekannter Thierarten folgt, aus welcher die Hörer unter Anleitung des Lehrers die Kennzeichen der natürlichen Classen und Familien herausfinden und dieselben zum Schlüsse in ein logisch gegliedertes System zusammenstellen. — Die Vortrüge aus der Botanik beginnen mit der Beschreibung der Elementar- und zusammengesetzten Pflanzenorgane, worauf die künstlichen und natürlichen Systeme besprochen werden. Nach dieser Einleitung folgt die Beschreibung der wichtigsten Pflanzenformen. In den Vortragen über Mineralogie werden die wichtigsten einfachen Mineralien und die Gesteine besprochen, ihre besonderen Kennzeichen und ihre Verwendung hervorgehoben, schließlich aus dem auf diese Weise bekannt gewordenen Material die Eintheilungs- gründe der Mineralsysteme abstrahirt. 38 ' 4. Physik und Chemie. 2 Stunden wöchentlich. Systematische Darstellung der wichtigsten Lehren der Physik auf Grundlage von Versuchen und constructiver Ausführung. Der Umfang ist ungefähr derselbe, in welchem die Naturlehre in Bürgerschulen vorgenommen wird. Lehrgang: Allgemeine und besondere Eigenschaften der Körper, Wärmelehre, Magnetismus, Electricität und Optik. 5. Welt- und Heimatskunde. 2 Stunden wöchentlich. Das Wichtigste aus der mathematischen Geographie (Gestalt und Größe der Erde, Verhältniß derselben zu anderen Weltkörpern, die Art und die Gesetze ihrer Bewegung) mit Ausschluß alles rein Astronomischen und mit steter Beziehung auf die Heimat (Horizont von Wien). Theorie der Landkartenprojectionen mit Beschränkung auf die wichtigsten derselben. — Methodische Anleitung zum Kartenlesen. — Physische Geographie mit besonderer Beachtung der beschreibenden und vergleichenden Behandlung. — Uebersicht der politischen Geographie. — Uebungen im Karten- zeichnen. 6. Methodik. 3 Stunden wöchentlich. Zur Einleitung: Hauptpunkte der Schulkunde. Dann: der Unterricht im Lesen, Schreiben, Singen, Rechnen und in der Geometrie. Aus diesen Fächern wöchentlich eine Probelektion (eine volle Lehrstunde im Anschluß an den Lehrplan der betreffenden Classe der Uebungsschule), der Reihe nach von den Zöglingen gehalten; die zweite Stunde ist der Besprechung der Probelektionen und überhaupt der methodologischen Debatte gewidmet, wobei die Zöglinge abwechselnd protocolliren; die dritte Stunde wird auf den zusammenhängenden Vortrag über die Methodik der genannten Fächer verwendet. » 7. Zeichnen. 2 Stunden wöchentlich. Übersichtliche Besprechung der zeichnenden Techniken im Allgemeinen, Charakteristik des Freihandzeichnens und der Ziele desselben, und, im Anschluß hieran, Aufstellung der Grundzüge eines geordneten und richtig gegliederten Lehrplanes. Vorübungen in rascher Reihenfolge zur praktischen^ Erläuterung der für die Schule wichtigsten ersten Stufen. Gemeinschaftliches Zeichnen von einfachen Umrissen nach großen Wandtafeln zur Erläuterung und Uebung der Bildeintheilung. Die Haupt-Grundsätze der Linear-Perspective durch passende Veranschaulichungen erläutert. Zeichnen nach Körpernetzen und großen ebenflächigen Vollkörpern. 8. Formenarbeiten. 2 Stunden wöchentlich. Einleitende Besprechung der Formenarbeiten im Allgemeinen. Die Begründung derselben in den allgemein giltigen Erziehungsgrundsätzen. Vergleichung der Kindergartenarbeiten mit den Formenarbeiten der Schule. Lehrziele und Grenzen der Letzteren' und ihre Beziehungen zu den übrigen Lehrstoffen. Eintheilung derselben nach stofflichen und technischen Gesichtspunkten. Uebung in den gestaltenden und darstellenden Arbeiten nach Maßgabe ihrer Wichtigkeit für die Bildung und Fortentwicklung handlicher Fertigkeit, technischer Erfahrungen und ästhetischer Gesichtspunkte: Flechten, Falten, Ausschneiden, Stäbchenlegen, Kvrperbilden durch Kanten- und Flächenzusammenfügen. Herstellung von Vorlagensammlungen für den Unterricht in der Schule. Kurze Besprechung der wichtigsten gewerblichen Arbeiten, zu welchen diese Formenarbeiten in Beziehung stehen. » — 40 — S. Französische Tprache (facultattv). » 2 Stunden wöchentlich. Elemente der Grammatik, mündliche und schriftliche Uebungen behufs Anwendung der vorgetragenen Regeln mit besonderer Berücksichtigung einer correcten Aussprache. Lehrbuch: Elementargrammatik von Ploetz. Uebersicht. 1. Deutsche Sprache und Literatur . . 3 Stunden. 2. Mathematik.3 3. Naturgeschichte.2 4. Physik und Chemie.2 5. Welt- und Heimatskunde .... 2 6. Methodik.3 7. Zeichnen.2 8. Formenarbeiten.2 9. Französische Sprache (facultativ) . . 2 „ Zusammen 21 Stunden. . Hierzu Hospitiren in der Uebungsschule. Zweiie ÄaA. 1. Teutsche Tprache und Literatur. 3 Stunden wöchentlich. Für die humanistische und realistische Gruppe gemeinsam (1 Stunde): Lesen und Behandeln ausgewählter Partieen mit besonderer Rücksicht auf die classische Epoche. (Lessing's „Emilia Galotti", Goethe's „Jphigenia" und „Reinecke Fuchs", Schillers „Wollenstem".) — Anknüpfung von Daten aus der Literaturgeschichte. Wiederholung der Poetik. Uebungen im Disponiren rc.rc. wie in Classe I.; gelegentliche Wiederholung der Grammatik und der Stilistik bei der Besprechung der Aufsätze. 41 L. Für die humanistische Gruppe separat (2 Stunden): Erweiterte Lectüre im Zusammenhange mit den vorbezeich- neten Stoffen (Lessing's „Nathan", Goethe's „Werther", Schiller's „Braut von Messina", Prosaschriften u. A.) Deutsche Literatur- und Culturgeschichte von Luther bis Klopstock. Referate der Zöglinge und Hörer über größere Partieen aus classischen Schriften und literaturgeschichtlichen Werken. 2. Mathematik. 3 Stunden wöchentlich. Arithmetik: Wiederholung und Erweiterung des Unterrichtsstoffes der 1. Classe in wöchentlich 1 Stunde, den Candidaten der realistischen und der humanistischen Gruppe gemeinsam. Gleichungen mit mehreren Unbekannten vom ersten Grade. Quadratische Gleichungen mit Einer Unbekannten. Arithmetische und geometrische Progressionen. Logarithmen. ZinsesZinsrechnungen. Nur für die Candidaten der realistischen Fächer, 1 St. w. Geometrie: Stereometrie. Entstehung und Arten der Flächen. Die Gerade im Raume im Verhältnisse zu andern Geraden und zur Ebene. Zwei und mehrere Ebenen. Die Körperecken. Die Polyeder: Prisma und Pyramide, reguläre Körper. Cylinder, Kegel und Kugel. Nur für Realisten, 1 St. w. (Die Berechnung der Körperoberflächen und Körperinhalte wird in der den Realisten und Humanisten gemeinsamen Stunde durchgeführt.) 3. Naturgeschichte. 2 Stunden wöchentlich. In Einer Stunde wird aus dem oberwähnten Lehrstoffe — I. Classe — jenes Material, das auch in die bewährten Volks- schullesebücher Eingang gesunden hat, an der Hand derselben weiter ausgeführt und nach seiner methodischen Behandlung beleuchtet. Die zweite Stunde in dieser Classe ist nur für die Candidaten 42 der realistischen Fächer bestimmt und hauptsächlich dem Unterrichte in der Somatologie des Menschen gewidmet. Die Vortrüge schließen mit einer systematischen Uebersicht der Thiergruppen aus Grund der Bekanntschaft mit den wichtigsten Thatsachen aus der Anatomie, Physiologie und Morphologie. 4. Physik und Chemie. 2 Stunden wöchentlich. Fortsetzung des im ersten Jahrgange begonnenen Lehrstoffes. Mechanik und Akustik. (Wöchentlich 1 Stunde.) U. Die wichtigsten Lehren der Mineralchemie. Wöchentlich 1 Stunde, nur für Candidaten der realistischen Fächer. 5. Welt- «nd Heimatskunde. 2 Stunden wöchentlich. Völker- und Staatenkunde von Europa mit steter Berücksichtigung der Geschichte und Statistik (in den hier gebotenen Grenzen). Spezielle Geographie der österreichisch-ungarischen Monarchie. Heimatskunde im engeren Sinne. Uebungen im Kartenzeichnern 6. Weltgeschichte. 3 Stunden wöchentlich. Uebersichtliche Darstellung der Geschichte des Orients im Alterthume, mit besonderer Hervorhebung seiner Cultur. Griechische Geschichte, mit besonderer Berücksichtigung hellenischer Cultur (Mythologie und Sagenkunde, Literatur und Kunst). Römische Geschichte bis zur Zerstörung des weströmischen Reiches durch die Germanen. Auch hier hat die Cultur der Römer in den Vordergrund zu treten; die älteste Geschichte und Cultur der Deutschen ist mit der römischen Geschichte zu verbinden. 43 7. Psychologie und Logik. 2 Stunden wöchentlich. Die Hauptlehren der Psychologie im Anschluß an die Elemente der Somatologie, mit besonderer Rücksicht auf die Entwickelung des Kindes und auf pädagogische Verhältnisse; die Hauptlehren der Logik, erläutert an Beispielen aus den verschiedenen Wissensgebieten des Volksschullehrers und mit fortwährenden Uebungen im angewandten Denken. 8. Methodik. 3 Stunden wöchentlich. Der Unterricht in der Naturgeschichte, der Geographie, dem Sprachfache, im Zeichnen und in den Formenarbeiten. Verfahren wie in Classe I. S. Zeichnen. 2 Stunden wöchentlich. Zeichnen nach Vollkörpern mit ihren Lichterscheinungen. Außer dem Würfel, Prisma, Cylinder, Kegel sind hierzu in Verwendung: die wichtigsten Dupui'schen Modelle in paffender Vergrößerung, eine Anzahl typischer runder Körper, einfache Gefäße und eine Reihe von Modellen, welche den Uebergang von den Dupui'schen Vorlagen zum Ornament vermitteln. (Aus der Formen- arbeitenschule des Pädagogiums.) Hieran schließen sich einfache Ornamente. Kurzer Ueberblick über die Hauptmomente der Kunstgeschichte mit besonderer Rücksicht auf die Bedürfnisse des Lehrers in Bezug auf Stilkenntniß. Vorlage und Besprechung musterhafter künstlerischer Arbeiten zur Bildung des Geschmackes und als Vorbereitung zum Besuche von Sammlungen und Ausstellungen. 10. Formenarbeiten. 2 Stunden wöchentlich. Körperbilden durch Kneten, Thonarbeiten. Systematischer Lehrgang im Modelliren, welches bis zum Copiren einfacher orna- 44 mentaler Vorlagen gebracht wird. — Nachbildende und vervielfältigende Techniken: Formen und Gießen in Gyps der vollendeten Thonarbeiten, ferner von Pflanzen und Thieren. — Schnitzen in weichem Material von regelmäßigen ebenflächigen Körpern. Die Stoffe für sämmtliche Arbeiten mit Rücksicht auf ihre Verwendung zu Vorlagen im Zeichnen- und Formenarbeiten - Unterricht der Schule,-oder als Hilfsmittel für andere Unterrichtsfächer gewählt. 11. Französische Spräche (fakultativ). 2 Stunden wöchentlich. Unregelmäßige Zeitwörter; Syntax; mündliche und schriftliche Uebungen nebst Lectüre leichterer Uebungsstücke aus den französischen Classikern. Lehrbücher: I^rousse, petits Arummairo leLiooioAiguo äu Premier ÜK6. Plötz, Schulgrammatik; Ulötri, Nunuel äe litteru- ture krunyg.i86. Uebersicht. 8. 1. Deutsche Sprache und Literatur . 3 St 2. Mathematik.1 „ 3. Naturgeschichte.1 „ 4. Physik und Chemie.1 „ 5. Welt- und Heimatskunde . . . 2 „ 6. Weltgeschichte.3 „ 7. Psychologie und Logik .... 2 „ 8. Methodik .3 „ 9. Zeichnen.2 „ 10. Formenarbeiten .2 „ 11. Französische Sprache (fakultativ) . 2 „ Zusammen 22 St. 22 St. Hierzu Hospitiren in der Uebungsschule. U. 1 St. 3 „ 2 „ 2 „ 2 „ 3 „ 2 „ 3 2 „ 2 .. 45 I'ciüe Äa^e. 1. Deutsche Sprache und Literatur. 3 Stunden wöchentlich. Für die humanistische und realistische Gruppe gemeinsam (1 Stunde): Übersichtliche Darstellung der deutschen Literaturgeschichte des 18. und 19. Jahrhunderts mit Vorführung von charakteristischen Schöpfungen der einzelnen Epochen. Besprechung der bedeutendsten Hilfsmittel zum Literaturstudium. L. Für die humanistische Gruppe (2 Stunden): Uebersicht über die ältere Literatur der Deutschen (bis Luther). Lectüre aus dem Nibelungenliede und aus den Gedichten Walther's von der Vogelweide. Im Anschlüsse an die Lectüre Einführung in die mhd. Grammatik unter vergleichender Bezugnahme auf das Nhd. Ä. Mathematik. 2 Stunden wöchentlich, nur für Realisten. Repetitorinm aus sämmtlichen Capiteln des vorgetragenen Lehrstoffes, ferner Trigonometrie nebst vielfachen Anwendungen auf Physik und mathematische Geographie. 3. Naturgeschichte. 2 Stunden wöchentlich, nur für Realisten. 1. Semester. Kenntniß der wichtigsten Mineralien nach krystallographischen, physikalischen und chemischen Grundsätzen; Geognosie; Grundzüge der Geologie. 2. Semester. Botanik. Anatomisch-physiologische Grundbegriffe; Systematik der Pflanzen. 4. Physik und Chemie. 2 Stunden wöchentlich, nur für Realisten. Erweiterung der Lehren der Physik, theilweise mit mathematischer Begründung, soweit die Anforderungen an Bürger- 46 schulcandidaten reichen. — Lehrgang: Wärmelehre, Mechanik, Akustik. Kurze Uebersicht über die organische Chemie. (2 St.) U. Praktische Uebungen aus der Physik und Chemie. Diese Uebungen sind vorwiegend aus dem Gebiete der Chemie genommen und sind bestimmt, den theoretischen Vortrag zu ergänzen, den vorgenommenen Lehrstoff zu befestigen und zu vertiefen; dabei üben sich die Zöglinge im Zusammenstellen von Apparaten und im Experimentiren. Wöchentlich einen halben Tag. 5. Welt- und Heimatskunde. 2 Stunden, nur für Candidaten der humanistischen Fächer. Lectüre passender Stücke aus der geographischen Literatur. (Humboldt, Förster, Ritter, Kutzen, Peschel n. A.) Im Anschlüsse an die Lectüre das Wichtigste aus der Entwickelungsgeschichte der geographischen Wissenschaft. Verwerthung der Lectüre im mündlichen Vortrage über Themata aus der mathematischen Geographie (mit demonstrirender Behandlung) und von Schilderungen aus der Länder- und Völkerkunde. Uebungen im Kartenzeichnern 6. Weltgeschichte. 3 Stunden wöchentlich. (1 Stunde gemeinsam). Kurze Uebersicht der Geschichte des Mittelalters und der Neuzeit mit besonderer Rücksicht auf Oesterreich als Behelf zur Erklärung der geschichtlichen Lesestücke in den gangbarsten Lesebüchern. (2 Stunden separat für Humanisten). Eingehendere Behandlung der Geschichte des Mittelalters und der Neuzeit mit Hervorhebung der Cultur. Die deutsche und österreichische Geschichte sind besonders zu berücksichtigen. 47 7. Pädagogik und Geschichte derselben. 4 Stunden wöchentlich. Die Grundsätze der Erziehungs- und Unterrichtslehre in zusammenhängender Entwickelung auf anthropologischer Grundlage mit fortwährender Bezugnahme auf die mannigfaltigen Erziehungsverhältnisse, besonders in der Familie, und auf die Zwecke, Mittel und Einrichtungen der Volksschule; das Wichtigste und für den Lehrer Wissenswertheste aus der Geschichte der Erziehung und des Unterrichtes mit besonderer Berücksichtigung des deutschen Erziehungs- und Schulwesens; schließlich Einführung in die österreichischen Volksschulgesetze und Volksschulverhältnisse. 8. Methodik. 2 Stunden wöchentlich. Der Unterricht in der Naturlehre, in der Weltgeschichte; Erörterungen über den „Anschauungsunterricht", über weibliche Handarbeiten, über das Turnen, über das Ganze des Schulunterrichtes, über Lehrbücher, über den Lehrplan. Jeder Zögling hält noch eine Probelektion. 9. Zeichnen. 2 Stunden wöchentlich. Zeichnen nach in Linie und Bewegung schwierigeren Ornamenten und Gefäßen und nach Köpfen. Ausführung von Arbeiten in großem Maßstabe für den Anschauungsunterricht in der Schule. Fortsetzung und Abschluß der Kunstgeschichte. Wanderungen zu den hervorragendsten Baulichkeiten Wiens. Besuch von Ausstellungen und Museen. 1V. Aormenarbeiten. 2 Stunden wöchentlich. Körperbilden durch Drehen, Hobeln, Ausschneiden mit der Säge rc. zur Ausführung einer Reihe von Modellen für Unterrichtszwecke. 48 Fortführung und Verwendung des Modellirens zur Herstellung von plastischen Terrainkarten für den allgemeinen geographischen und heimatkundlichen Unterricht, von Waffen, Gesäßen und Geräthen für den Anschauungs- und Zeichenunterricht. Besuch von Werkstätten und Sammlungen. 11. Französische Sprache (facultativ). 2 Stunden wöchentlich. Stylistische Uebungen; Dictando; freie Aufsätze; Conversation; Lectüre von Auszügen der hervorragendsten französischen Schriftsteller; kurzgefaßte Vortrüge über die Geschichte der französischen Literatur. Der Vortrag in dieser Classe ist ausschließlich französisch. Lehrbücher: Ulötr:, Na-nnel äo lltteratnrs tranxaiss, Ua- r0N886, 6X6061668 ä'ortüo§rax>Ü6 6t ä6 8MtLX6. Uebersicht. U. 1. Deutsche Sprache und Literatur . . 3 St. 2. Mathematik.— „ 3. Naturgeschichte.— „ 4. Physik und Chemie.— „ 5. Welt- und Heimatskunde .... 2 „ 6. Weltgeschichte.3 „ 7. Pädagogik und Geschichte derselben . 4 „ 8. Methodik.2 „ 9. Zeichnen.2 „ 1V. Formenarbeiten.2 „ 11. Französische Sprache (facultativ) . . 2 „ Zusammen 20 St. 18 St. Hierzu Hospitiren in der Uebungsschule. Außerdem für die Realisten ein Nachmittag physikalisch-chemische Uebungen im Laboratorium. R. 1 St. 2 „ 2 „ 2 .. 49 IV. Notizen. Um die Einrichtungen des Pädagogiums mit den durch die neue österreichische Schulgesetzgebung geschaffenen Verhältnissen in Einklang zu setzen, wurde das Statut der Anstalt gegen Ende ihres vierten Studienjahres einer Revision unterzogen, bei welcher zugleich die bis dahin gemachten Erfahrungen Berücksichtigung fanden. Mit Beginn des fünften Studienjahres trat nun das Statut in der oben mitgetheilten Fassung in Kraft. Die folgenden Bemerkungen haben den Zweck, die Veränderungen, welche das Statut erhalten hat, hervorzuheben, die Organisation des Pädagogiums zu erläutern und Andeutungen über die bisherige Entwickelung desselben zu geben. Wir schließen uns dabei an den ooen mitgetheilten Text des Statuts an. 1. Ursprünglich wurden in das Pädagogium nur Lehrer ausgenommen. Da aber die neue österreichische Schulgesetzgebung zu einer Gleichstellung der Lehrerinnen mit den Lehrern geführt hat, so gestattete der Wiener Gemeinderath im Herbste 187 t versuchsweise den Eintritt zweier Lehrerinnen in's Pädagogium. Ein Jahr später wurden auf Grund des neuen Statuts 30 Lehrerinnen in's Pädagogium aufgenommen; sie haben den Unterricht mit den Lehrern gemeinschaftlich. 2. Aufgenommen wurden im ersten Studienjahre 24 „Zöglinge", von denen 14 den ersten, 12 .den ganzen dreijährigen Cursus ordnungsmäßig absolvirten; im zweiten Studienjahre 15, von denen 7 den ersten, 5 den ganzen dreijährigen Cursus ordnungsmäßig absolvirten; im dritten Studienjahre 22, von denen 10 den ersten Cursus absolvirten, 8 von letzteren und 6 Curshörer, welche den ganzen ersten Cursus absolvirt hatten, traten in den zweiten Cursus der ordentlichen Zöglinge ein; sämmtliche 14 werden binnen Kurzen: den dreijährigen Zöglingscursus ordnungsmäßig 4 50 vollendet haben; im vierten Studienjahre 15, von denen 10 den ersten Cursus absolvirten, welche nebst 6 Curshörern, die den ganzen ersten Cursus absolvirt hatten, in die zweite Zöglingsclasse eintraten ; nachdem dieselbe einen Zögling durch den Tod, einen durch schwere Krankheit verloren hat, beträgt ihre gegenwärtige Frequenz 14; im Beginn des fünften Studienjahres endlich wurden 34 Zöglinge (darunter eine Lehrerin) inscribirt, von denen jetzt noch 30 der Anstalt angehören. Dieselbe zählt also zur Zeit im Ganzen 58 „Zöglinge". Bis in die Mitte des vierten Studienjahres war die Gesammtfrequenz des Pädagogiums im Sinken begriffen; von da an trat ein Stillstand dieser rückgängigen Bewegung ein und mit Beginn des fünften Studienjahres nahm die Frequenz der Anstalt einen außerordentlichen Aufschwung, so daß eine weitere Vermehrung der Zöglinge und Hörer kaum noch zulässig ist. 3. Aufgenommen wurden im ersten Studienjahre 191 „Curs- hörer",von denen ungefähr die Hälfte schon nach wenigen Wochen ausblieb, 73 den Jahrescursus vollständig absolvirten, eine Anzahl anderer zwar die Vorlesungen bis zu Ende hörten, aber an den „Wiederholungen" (vgl. tz 36 des Statuts) nicht theilnahmen. Im Beginn des zweiten Studienjahres zählte das Pädagogium 92 Curshörer, von denen 63 die Vorlesungen bis Ende hörten und auch an den Wiederholungen theilnahmen. Im dritten Studienjahre absolvirten von 48 Hörern 35 ordnungsmäßig den Cursus; außerdem wurde in diesem Jahre ein „außerordentlicher Cursus" abgehalten, welcher sich auf das zur Vorbereitung für die Lehrbefähigungsprüfung Nothwendigste beschränkte und in welchen 96 Hörer eintraten. Im vierten Studienjahre absolvirten von 63 Hörern 38 ordnungsmäßig den Cursus. Bei Beginn des fünften Studienjahres wurden neu inscribirt 101 Hörer, darunter 29 Lehrerinnen; dazu kamen 27 Hörer, welche dem Pädagogium bereits früher angehört hatten und nun ihre Studien fortsetzen oder ergänzen. Niemals sind im Verlaufe des Schuljahres so wenige Zöglinge und Hörer abgegangen und gegen Ende des 51 Schuljahres die Lehrsäle so gefüllt gewesen, wie gegenwärtig. Die Anstalt hat jetzt einen Cötus von circa 160 Zöglingen und Hörern. Als diejenigen Umstände, welche der Frequenz des Pädagogiums, namentlich in den ersten 3—4 Jahren, nachtheilig gewesen sind und zum Theil noch sind, lassen sich folgende bezeichnen. Erstens haben jederzeit Todesfälle und schwere Krankheiten dem Pädagogium eine Anzahl von Zöglingen und Hörern entrissen. Zweitens fordert der regelmäßige Besuch des Pädagogiums von den Lehrern, welche ein öffentliches Schulamt zu bekleiden haben, überdies noch meist auf Nebenerwerb durch Ertheilung von Privatunterricht angewiesen sind, große physische und geistige Anstrengungen und bedeutende pecnniäre Opfer; daher haben sich immer Etliche, welche mit eifrigem Streben in das Pädagogium eingetreten waren, nach einiger Zeit schweren Kampfes genöthigt gesehen, von dem weiteren Besuche der Anstalt abzustehen. In vielen Fällen habe ich es für eine Gewissenspflicht gehalten, vom Besuch des Pädagogiums abzurathen, in keinem Falle habe ich hierzu Jemanden beredet. Drittens kommt in Betracht, daß früher ein nicht unbedeutender Theil der Wiener Lehrer im clericalen Lager war, ein kleinerer noch heute ist, daher dem Pädagogium abgeneigt war, resp. ist. Nicht wenige Lehrer meinten auch, man müsse klüglich abwarten, wie die Dinge im Großen und Ganzen gehen würden; käme die alte Richtung wieder zur Macht, so würde man durch den Besuch des Pädagogiums nicht nur keinen Vortheil erlangen, sondern sogar compromittirt sein. Viertens aber muß bemerkt werden, daß auch innerhalb des Pädagogiums selbst Mißverhältnisse bestanden, welche nothwendiger Weise das Ansehen und daher die Frequenz der Anstalt schädigen mußten und namentlich die Abtheilung der „Zöglinge" sehr beeinträchtigten. Endlich ist zu berücksichtigen, daß zum Besuche des Pädagogiums Niemand verpflichtet ist, daß die Frequenz dieser Anstalt nicht jene Stützen hat, auf welchen die Frequenz der Volksschulen, der Lehrerseminare, der Realschulen, Gymnasien, Universitäten u. s. w. ruht. Irgend einen materiellen Vortheil oder ein Anrecht aus 4 * 52 Dienstesstellen u. s. w. sichert das Pädagogium seinen Zöglingen und Hörern nicht zu. Der Besuch desselben ist ein durchaus freiwilliger. Prüfungszeugnisse kann sich der Lehrer nur vor den staatlichen Prüfungsconnnifsionen erwerben, nicht im Pädagogium, welches nur Bildungsanstalt ist. Die Art der Vorbereitung auf die Prüfungen ist Jedermann freigestellt. Und so hat in der That das Pädagogium im Wesentlichen nur den Charakter eines freien Fortbildungsvereins, freilich mit Mitteln, Kräften und Einrichtungen, wie sie durch bloße Selbsthilfe der Lehrer nicht beschafft werden können. Die beste Attractionskraft des Pädagogiums liegt in feinen Leistungen. Nur wenn die Besucher der Anstalt für die Opfer, welche sie sich auferlegen müssen, einen entsprechenden Gewinn an gediegener Berufsbildung erlangen, ist auf ihr treues Ausharren zu rechnen. Diese Lage der Dinge hat zwar die Folge, daß manche Besucher des Pädagogiums, sobald sie die erforderl-ichen Staatsprüfungen glücklich bestanden haben, ohne Weiteres von bannen gehen, auch mitten in: Cursus, weil sie entweder von der Noth bedrängt werden oder eines tiefer begründeten Strebens entbehren; sie hat aber auch die andere Folge, daß viele Lehrer, welche bereits alle Prüfungen mit Ehren absol- virt haben, noch immer das Pädagogium besuchen und nun gerade mit voller Hingabe an die Sache, aus reiner Liebe zu den Wissenschaften und zum pädagogischen Beruf. 4. Ursprünglich war zur Aufnahme in das Pädagogium die Beibringung eines Lehramts - Zeugnisses für Hauptschulen erforderlich. Nachdem aber durch die neue österreichische Schul- gesetzgebung der Cursus der Lehrerbildungsanstalten ein vierjähriger geworden war, gestattete man auch solchen Candidaten, welche nur ein Reifezeugniß (Abiturientenzeugniß, Candidatenzeugniß) von einer Lehrerbildungsanstalt beibringen konnten, den Eintritt in das Pädagogium. 5. Zu finanziellen Unterstützungen für Zöglinge des Pädagogiums hat der Gemeinderath bisher jährlich gegen 2000 Gulden 53 verwendet. Befreiungen vom Schuldienste haben bisher nicht stattgefunden. 6. Aus verschiedenen deutschen Ländern, wie aus mehreren Provinzen Oesterreichs haben zahlreiche jüngere Lehrer der Direktion des Pädagogiums den Wunsch ausgedrückt, in die Anstalt eintreten zu können. Die meisten mußten aber ihr Vorhaben aufgeben, indem sie keinen Urlaub erhielten und ihre Stellen einfach aufzugeben für zu gewagt hielten. Etlichen gelang es aber, in oder bei Wien Anstellung zu finden, und diese konnten auf eigenen freien Entschluß in das Pädagogium eintreten. Hierzu kam eine Anzahl von Lehrern aus der Militärgrenze, welche von ihrer Behörde zu weiterer Ausbildung am Pädagogium Urlaub erhielten, indem ihnen der Fortbezug ihrer Besoldung und überdies manche Unterstützungen gewährt wurden. Die Einführung dieser rühmenswerthen Praxis ist dem Herrn Reichskriegsminister Frei- herrn von Kühn zu verdanken, welcher gleich bei Eröffnung des Pädagogiums drei Grenzlehrer und in jedem der beiden folgenden Jahre wieder drei in die Anstalt entsendete. Als hernach die Verwaltung der Militärgrenze an das General - Commando von Agram überging, gestalteten sich die Verhältnisse noch günstiger, indem der schulfreundliche Chef desselben, der commandirende General Freiherr von Mollinary, nicht nur die bereits an das Pädagogium entsendeten Grenzlehrer, soweit sie nicht bereits ihre Studien beendet hatten, an der Anstalt beließ, sondern auch in den beiden letzten Jahren noch neun andere zu gleichem Zwecke und unter gleichen Begünstigungen beurlaubte. Das Schulwesen der Militärgrenze nimmt überhaupt unter der Leitung dieses ausgezeichneten Mannes einen höchst erfreulichen Aufschwung, und die Geschichte wird einst die Anerkennung bestätigen, welche seiner Wirksamkeit schon heute von der kroatischen Lehrerschaft gezollt wird. Diejenigen fünf Lehrer aus der Militärgrenze, welche den Cursus des Pädagogiums bereits absolvirt haben, wirken seitdem in ihrer Heimat theils als Schulinspectoren, theils als Professoren an der Lehrerbildungsanstalt zu Petrinia. — Auch aus 54 dem bereits in die Civilverwaltung übergegangenen Grenzgebiete sind drei Lehramtsbeflissene an das Pädagogium entsendet worden, einer vom k. ungarischen Ministerium und zwei von der Verwaltung des Schulfonds des ehemaligen rumänischen Grenz- regimentes in Hermannstadt (Siebenbürgen); von den letzteren ist leider einer verstorben. Außerdem studirt am Pädagogium noch eine Lehrerin aus Agram, welche von der kroatischen Landesregierung unterstützt wird. — Es unterliegt keinem Zweifel, daß die Studien, welchen sich eine Anzahl von Mitgliedern des Lehrerstandes aus den südlichen Grenzgebieten Oesterreichs am Pädagogium widmen, viel beitragen werden zur Verbreitung der Cultur und zur Versöhnung der Völker. 7. Nur in sehr wenigen Füllen wurde ein disciplinarisches Vorgehen gegen Besucher des Pädagogiums nöthig. Die Haltung der Zöglinge und Hörer kann säst durchgängig als musterhaft und ihres Standes würdig bezeichnet werden. Auch in dieser Hinsicht befindet sich das Pädagogium gegenwärtig in einem sehr befriedigenden Zustande. 8. Das Lehrercollegium des Pädagogiums besteht gegenwärtig aus folgenden Mitgliedern: Director Dr. Friedrich Dittes*) (lehrt die pädagogischen Fächer); Karl Beiling, Pros. an der Wiedener Oberrealschule (lehrt französische Sprache); Dr. Emanuel Hannak, Pros. am Real- und Ober-Gymnasium in der Leopoldstadt (lehrt Geschichte); Gustav Herr, Pros. am Real- und Ober- Gymnasium in Mariahilf (lehrt Welt- und Heimatskunde); Karl Hölzl*), Pros. am Real- und Ober-Gymnasium in der Leopoldstadt (lehrt Naturgeschichte); Dr. Anton Kauer, Pros. am Real- und Ober-Gymnasium ür Mariahilf (lehrt Physik und Chemie); Franz Pönninger* Director der k. k. Kunstgießerei (lehrt Zeichnen und Formenarbeiten); Dr. Andreas Thurnw ald, Pros. an der Wiedener Oberrealschule (lehrt deutsche Sprache und Literatur). — Die mit * bezeichneten Lehrkräfte wirken im Pädagogium seit Eröffnung desselben, die übrigen sind, nach Maßgabe des Bedürfnisses, nach und nach eingetreten. Eine beklagens- 55 werthe Lücke hat unlängst der Tod im Lehrkörper des Pädagogiums hervorgerufen. Am 14. April d. I. starb nämlich, im 39. Lebensjahre, Herr Raimund Heilsberg, vormals Assistent der höheren Mathematik am k. k. Polytechnikum und seit Eröffnung des Pädagogiums Lehrer der Mathematik an dieser Anstalt, ein edler Mensch und treuer Freund, ein vorzüglicher und höchst gewissenhafter Lehrer. Unter schweren Anstrengungen und unverdienten Widerwärtigkeiten hat er sich durch seine Tüchtigkeit, sein reines Streben und seine Ausdauer hervorragende Verdienste um das Pädagogium erworben. 9. Der zwischen dem Wiener Gemeinderathe und dem gegenwärtigen Director des Pädagogiums geschlossene Vertrag bestimmt, daß die Stellung des Directors eine definitive ist und eurer Kündigung von Seiten des Gemeinderathes nicht unterliegt, daß hingegen der Director, wenn er sein Amt niederlegen will, sechs Monate vorher kündigen muß. 19. Der Lehrkörper und die Zöglinge des Pädagogiums unternehmen in der Regel jedes Jahr eine kleine (zweitägige) Reise zu Zwecken der Landeskunde, Naturkunde, Gewerbskunde u. s. w. 11. Das Schuljahr beginnt Ansang Oktober und dauert bis Ende Juli. 12. Im Sinne der neuen österreichischen Schulgesetze ist die französische Sprache als fakultatives Lehrfach in den Lehrplan des Pädagogiums aufgenommen worden. Für Latein, Gesang und Turnen ist keine Zeit übrig geblieben. Zur Pflege des Gesanges und des Turnens finden die Wiener Lehrer glücklicher Weise außerdem Pädagogium hinreichende Gelegenheit. — Ursprünglich enthielt das Statut des Pädagogiums noch folgende Bestimmung: „In Bezug auf die Religion ist jeder Zögling verpflichtet, sich alljährlich mit einem Zeugnisse über den Genuß eines seinem Glaubensbekenntnisse und den: Zwecke der Anstalt entsprechenden Unterrichtes auszuweisen." Diese Bestimmung hat nie eine praktische Wirkung gehabt. Die Zöglinge bemühten sich vergeblich, den präsumirten Privatunterricht irr der Religion zu erhalten und 56 konnten sich daher auch niemals mit den geforderten Zeugnissen ausweisen. Aus diesem Grunde und weil überdies bei den staatlichen Lehrerprüfungen ohnehin auch die Religion berücksichtigt wird, ist in der neuen Fassung des Statuts der citirte Passus weggeblieben. Das Pädagogium hat mit der Religion nichts zu thun, was auch ein Glück ist; denn es ist hiermit eine große Gefahr für den Frieden und das Gedeihen der Anstalt ferngehalten. Und so werden im Pädagogium die Wissenschaften rein objectiv, ohne konfessionelle Färbung, sondern lediglich nach Maßgabe ihrer eigenen Grundlagen und Gesetze behandelt. Ob das irgend einer kirchlichen Partei gefüllt oder mißfällt, kümmert uns nicht. Für uns gelten blos die Normen der Wissenschaft; unser Ziel ist Erkenntniß und Verbreitung der Wahrheit. Glauben kann übrigens Jeder, was er will. 13. Die Unterrichtszeit des Pädagogiums ist eine sehr beschränkte, indem die meisten Besucher desselben selbst als Lehrer an den Wiener Volksschulen angestellt sind. Daher können sie nur einen Wochentag, den Donnerstag, ganz dem Pädagogium widmen, weil an diesem Tage, einen: alten Brauche gemäß, sämmtliche Wiener Volksschulen frei haben. An allen übrigen Wochentagen findet in: Pädagogium der Unterricht von 5—8 Uhr Abends statt. Nur die Lehrproben in der Uebungsschule werden Vormittags 11 Uhr abgehalten. Zum Hospitiren in der Uebungsschule haben viele Zöglinge nur wenig Zeit. — Auch in räumlicher Hinsicht war das Pädagogium während der drei ersten Jahre seines Bestehens sehr beschränkt, indem es nur nothdürftig in einigen Zimmern einer städtischen Volksschule (am Stuben- thore) untergebracht werden konnte. Diesem Uebelstande wurde durch Errichtung eines eigenen Gebäudes (am Kolowratring, Fichtegasse 3) für das Pädagogium und für die mit ihn: verbundene Doppelbürgerschule abgeholfen. Es wurde in: Herbst 1871 bezogen. 14. Da in Folge der neuen österreichischen Schulgesetzgebung besondere Prüfungscommissionen für Volks- und Bürgerschnllehrer eingesetzt worden sind, so ist das Pädagogium nicht in der Lage, 57 Zeugnisse auszustellen, welche den Inhabern irgend ein Recht verleihen könnten, obwol man ursprünglich daran gedacht haben mag, der Anstalt eine solche Befugnis; zuzuwenden. Der Zweck der im Pädagogium stattfindenden „Wiederholungen" und „Prüfungen" ist sonach lediglich ein interner: es sollen die Unterrichts- ersolge gesichert und constatirt werden. Diese scheinbar ungünstige Situation des Pädagogiums ist in Wirklichkeit eine höchst glückliche. Denn je weniger äußere Vortheile das Pädagogium seinen Besuchern zu bieten vermag, desto entschiedener ist es darauf hingewiesen, seine innere Kraft zu entfalten und sich durch gediegene Leistungen zu behaupten. Nicht dem Eigennutze, sondern nur dem redlichen Streben reicht es die Palme. 15. Die Uebnngsschule, gleichzeitig mit dem Pädagogium entstanden, hat jetzt fünf Knaben- und fünf Mädchenclassen. In drei Jahren wird sie vollständig sein. 16. In den ersten Jahren fristete sie ein kümmerliches und sieches Dasein. Während alle anderen Wiener Schulen überfüllt waren, konnte sie nur mühsam eine kleine Schaar von Schülern zusammenbringen. Es fehlte ihr das Vertrauen des Publikums. Auch ließen sich die bestehenden Verhältnisse nicht so leicht ändern; man mußte warten, bis sie zu einer Umgestaltung reif sein würden. Auch für die Uebungsschule kam im vierten Jahre die Wendung zum Besseren. In Folge dessen wurden ihr bei Beginn des fünften Schuljahres so viele Kinder zugeführt, daß wegen Mangel an Raum circa 200 abgewiesen werden mußten. 17. Zum Director der, Uebnngsschule wurde im November 1872 Herr Martin Godei definitiv ernannt, nachdem er bereits ein halbes Jahr als provisorischer Leiter der Anstalt gewirkt hatte. Er war einer der ersten Zöglinge des Pädagogiums. Auch alle anderen Lehrkräfte an der Uebungsschule sind aus dem Pädagogium hervorgegangen. Die Uebungsschule ist nunmehr auf dem besten Wege, eine Musterschule zu werden. 58 18. Der Staat hat bis jetzt von seinem „Oberaufsichtsrechte" über das Pädagogium nur im Wege des Schriftwechsels (wie er im Statut vorgesehen ist) Gebrauch gemacht. Abgeordnete in die Anstalt zu entsenden, hat das Ministerium und der Landesschul- rath noch nicht für nöthig gefunden. Es wäre dies auch überflüssig gewesen, da das Pädagogium mit staatsgefährlichen Bestrebungen sich nicht befaßt. Und so kann denn die ganze Lage der Anstalt gegenwärtig als eine höchst erfreuliche bezeichnet werden. Die Idee, aus welcher sie entsprang, ist rein und voll bewahrt und realisirt worden- Als der Wiener Gemeinderath das Pädagogium schuf, vollbrachte er unstreitig eine seiner bester: Thaten. Das Unternehmen war kühn in der Anlage, schwierig in der Ausführung, ist aber nun bewährt und gesichert. Außerordentliche Hindernisse standen seiner Realisirung und ersten Entwickelung entgegen. Das neue und eigenartige Institut mußte unter sehr ungünstigen äußeren Verhältnissen, von vielen Feinden umlauert und angefochten, dem Unverstand und der Bosheit wehrlos preisgegeben, um seine Existenz kämpfen. Ich habe diese peinliche, mehr als drei lange Jahre währende Situation täglich und stündlich gefühlt. Es war mir stets gegenwärtig, welche Verantwortlichkeit auf mir lag. Wer sich der schweren Kämpfe erinnert, durch welche der Wiener Gemeinderath das Pädagogium errang, wird dies ermessen können. Der Fall der Anstalt hätte eine der bittersten Erfahrungen des Gemeinderathes, eine schwere Niederlage der liberalen Partei, ein Triumph aller Dunkelmänner und aller Feinde bürgerlicher Freiheit werden müssen. Dem Lehrerstande, speciell dem österreichischen, wäre eine der wirksamsten Stützen des Aufschwunges zusammengebrochen. Nicht nur meine eigene Ehre, sondern die Ehre der deutschen Pädagogik hätte einen schweren Schlag erlitten. Mit vollem Bewußtsein der Tragweite meiner Behauptung sage ich: niemals war einem Pädagogen eine wichtigere und schwerere Aufgabe gestellt, als dem ersten Director des Pädagogiums. Zu den 59 in der Natur der Sache liegenden und offenkundigen Widerwärtigkeiten kamen künstlich gemachte, hervorgerufen von Personen, von denen man etwas anderes zu erwarten berechtigt war, von Personen, die aus Neid, aus Selbstsucht und ungestillter Eitelkeit unter dem Deckmantel der Anonymität öffentlich und im Geheimen allen nur erdenklicher: Schimpf auf die Anstalt, auf ihren Leiter und einen Theil ihrer Lehrer häuften. Doch dies ist vorbei; die Lästerer sind verstummt, das Werk besteht und gedeiht. Darum schweige ich über das Einzelne, so lange ich nicht zum Reden veranlaßt werde. Nur das sage ich: in meinem ganzen früheren Leben habe ich nicht so viele Jnfamieen erfahren, nicht so viel gelitten, nicht so viele schlaflose Nächte gehabt, als in den ersten 3 — 4 Jahren meiner Wirksamkeit am Pädagogium. Auch eine schwere und lange Krankheit trug mir mein Dienst ein, und es war nicht Allen lieb, daß ich wieder aufstand. Aber mir war es lieb; denn ich wollte noch das Unternehmen, für welches ich mich eingesetzt hatte, gesichert sehen. Und dieser Wunsch ist in Erfüllung gegangen. Jetzt hätte ich für den Fall einer Krankheit einen Kummer weniger. Die Anstalt ist gerettet und die Ehre Aller, welche derselben redlich gedient haben, ist aus allen Schmähungen unbefleckt hervorgegangen. Ich danke meinen wackeren Collegen, die mir so treu, so einsichtsvoll und gewissenhaft zur Seite gestanden haben. Ich danke den Zöglingen und Hörern des Pädagogiums, welche unter schwierigen Verhältnissen das Pädagogium allen Anfechtungen zum Trotz richtig gewürdigt und mannhaft vertheidigt haben. „Es herrscht in Lehrerkreisen eine entschiedene Abneigung gegen das Pädagogium." So schrieb eines der besten pädagogischen Blätter vor Eröffnung der Anstalt. Und damals war es so. Jetzt ist es anders. Die Lehrerschaft ist dem Pädagogium freundlich gesinnt. Was ich bei Eröffnung desselben als Ziel bezeichnete, ist nun Wirklichkeit. Die Anstalt ist ein Haupt- factor der allseitigen Hebung des Lehrerstandes: der besseren Bildung, der größeren Achtung, der würdigeren und einflußreicheren Stellung desselben. Das Pädagogium fördert in der 60 jüngeren Lehrerwelt die Berufsliebe, die Begeisterung für Volkserziehung und Vvlkswohlfahrt, den sittlichen Ernst, die wissenschaftliche und schulmännische Tüchtigkeit, den Sinn für Standesehre und edle Collegialität. Auf diese Weise gewinnen wir Männer, welche in jeder Hinsicht für die leitenden Stellungen im Volksschuldienste tüchtig sind. Diejenigen, welche das Pädagogium mit Ehren absolvirt haben, kann man getrost als Candidaten für Director-, Juspector- und Seminarlehrerstellen betrachten, wenn ihnen auch theilweise vorerst noch etwas mehr praktische Erfahrung im Schuldienste zu wünschen ist. Es giebt zur Zeit keine andere Veranstaltung, um Männer für den höheren Volksschuldienst in der Weise vorzubereiten, wie es das Pädagogium thun kann und fac- tisch thut. Dieses Institut leistet das Höchste, was bis jetzt auf dein Felde der Lehrerbildung erzielt wird. Weder in Deutschland noch sonstwo giebt es eine Anstalt, welche mit unserem Pädagogium in die Schranken treten könnte. Dasselbe liefert zugleich den Beweis, daß es ein von aller konfessionellen und politischen Güngelung unabhängiges pädagogisches Institut geben kann, in welchem das Princip gilt: Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei, und doch die Fundamente der Sitte, der Staatsordnung und der Religion geachtet werden. Die Stadt Wien hat übrigens, von allen Anderen abgesehen, vom Pädagogium den großen Vortheil, daß es eine sehr starke Anziehungskraft auf junge und strebsame Lehrer ausübt; sehr viele derselben bewerben sich aus dem Grunde um einen Posten im Schuldienste der Hauptstadt, weil sie hier eine erwünschte Gelegenheit zur Fortbildung finden. Und so ist in Wien der allgemeine Lehrermangel kaum fühlbar. Hiermit glaube ich einen treuen Bericht über das Pädagogium gegeben zu haben. Wer gegen denselben etwas einzuwenden hat, möge auftreten, aber nicht als versteckter Buschklepper, sondern als ehrlicher Mann. Das Pädagogium steht jetzt fester denn je; und auch wenn es morgen unterginge, würde die Geschichte der Pädagogik seine Wirkungen zu verzeichnen haben. Verlag von A. Vi^^ei'8 Niiwe A 8o^n Suchhandtung für pädagogische Literatur. (Wien, Margarethenplatz Nr. 8.) Lehrbuch der Psychologie. Von Dr. Friedrich DitteS, Director des Lehrer-Pädagogiumö in Wien. gr. 8. Wien 1873, geh. fl. 1.2V. Praktische Logik. Besonders für Lehrer. Von Dr. Friedrich Dittes, Director des Lehrer- Pädagogiums in Wien. 2. Aufl. gr. 8. Wien 1872. geh. 00 kr. Gesetzblatt für Volks- und Bürgerschulen. 2. Jahrgang 1873. Erscheint zweimal monatlich. Preis pr. Semester 50 kr. Lehrer Manhart von Grotzdorf. Ein Lebensbild zum Beschauen für Lehrer und Freunde der Schule. Von Rob. Niedergesäß. 2. Aufl. 8. Wien 1871. geh. >50 kr. Freie pädagogische Blätter. Herausgegeben v. A. Chr. Iessen. 7. Jahrg. 1873. Vierteljahr!- fl. 1.25. Pädagogische Skizzen. Herausgegeben von A. Chr. 2 essen. gr. 8. Wien 1871, geh. fl. 1.— Der Desterreichische Tchulbote. Redigirt von Rob. Niederges äp. 24. Jahrg. 1873. Erscheint jeden 1. und 15. deS Monats. Vierteljahr!. Preis fl. 1.— Praktischer Wegweiser für den Unterricht in der Elementarclasse. Von A. Friihwirth, A. Fellner und G. Ernst. gr. 8. Wien 1872, geh. fl. 1.50. Ueber Lehrerbildung und Lehrerbildungs-Anstalten. Von Professor Heinrich Deinhardt. 1871. gr. 8. 2. Ausgabe, fl. 1.— Das blinde Kind im Lreise seiner Familie and in der Schale seines Wolinortes. Von Friedrich Entlicher, Hauptlehrer am k. k. Blinden-Erziehungs-In- stitut. gr. 8. Wien 1872. Mit 5 Abbild, und 1 Alphabet, geh. 60 kr. Druü von Friedrich Jasper in Wie».