Wohlgeborner! Auf Ihre Eingaben vom 29. Jänner und 22. Februar l. J. habe ich Ihnen zu erwidern, daß ich nicht unterlassen habe, Ihre Bitte wegen Beurlaubung des Ingenieurhauptmannes Moering, so wie eines Oberlieutenants des General Quartiermeisterstabes auf 3 Monate zu einer Reise nach Egypten, um bei den Vorarbeiten der Societé d'études du canal de Suez verwendet werden zu können, zu bevorworten. Zufolge einer Eröffnung des Herrn Hofkriegsrathspräsidenten vom 2. d. M. würde die Beurlaubung dieser Officiere mit dem Fortbezuge ihrer Gebühren von Seite des k. k. Hofkriegsrathes keinem Anstande unterliegen, nur müßten diese Officiere selbst um den gedachten Urlaub ansuchen. Dabei wurde jedoch sowohl von Seiner kaiserlichen Hoheit dem Herrn GeneralGeniedirector, als auch von dem Herrn Hofkriegsrathspräsidenten aus drücklich bemerkt, daß diesen Officieren auf keine Weise gestattet werden könne, irgend eine Bezahlung von der Societé d’Etudes du canal de Suez anzunehmen, und daher zur Bedingung gemacht werde, daß den erwähnten Officieren die bedeutende Zulage, welche dieselben zur Bestreitung der kostspieligen Reise Auslagen und sonstigen vielfältigen Auslagen benöthigen würden, jedenfalls aus einem Staatsfonde angewiesen werden müßte. Da ich nicht ermächtiget bin, für die Vorerhebungen in der Suez-Canal Angelegenheit irgend eine Auslage auf das Ärar zu übernehmen, und daher in die Bedingung, unter welcher die Beurlaubung dieser Officiere allein zugegeben werden will, nicht eingehen kann, so bedauere ich hinsichtlich Ihrer an mich gerichteten Bitte eine Verfügung nicht treffen zu können, und setze Sie hiervon zum Behufe Ihrer weiteren Einleitungen in die Kenntniß. Die Beilagen Ihrer Eingabe vom 29. Jänner 1847 stelle ich Ihnen im Anschlusse zurück. Wien am 3. März 1847 Kübek