No 175 Suez Seiner Exc. dem kk. Hr. Finanz-Minister Freyherrn v. Bruck in Wien. Der kk. Ministerialrath Negrelli Ritter v Moldelbe, als Vertreter der deutschen Groupe der"Societé d'Etudes du Canal de Suez" legt die Rechnung über die bisherige Gebarung des Central-Comité in Paris [angelangt] ist,undbittetdieselbedurch[...] Individuen[prüfenzulassen nebst bezüglichen Anträge vor. Wien den 24 Mai 1856. Euer Excellenz! Obschon die im Jahre 1846 gebildete "Societé d'Etudes du Canal de Suez" noch nicht aufgelößt ist, und die Liquidirung der Rechnungen demnach solange der Vertrag vom 30. Nov. 1846 in ungeschwächter voller Kraft bestehet, noch voreilig wäre, so habe ich demungeachtet, veranlaßt durch die Weigerung des Stadtmagistrates zu Triest, und des n. ö. Gewerbevereins die durch den Banquier der deutschen Groupe Herr Arlés Dufour- Feroncee aus Leipzig eingeforderte [...] Einzahlung von 1000 Franken, zu leisten, vom Central Comité in Paris über die Verwendung der, von den einzelnen Groupen bisher eingezahlten Beträge die Nachweisung abverlangt, indem über die durch Sendung der Ingenieure der deutschen Groupe nach Egypten im Jahre 1847 ergangenen Kosten, schon am 21.8. bei desselben Jahres die vollständig belegte Rechnung an das Central- Comité in Paris von mir eingesendet worden war, diese Rechnung liegt hier in Original [...] bei. Nach dieser obiger Haupt-Nachweisung wurden eingezahlt a von der deutschen Groupe f. f. 43.000 b. von der franz. Groupe.. 40.000 c. von der engl. Groupe.. 35.000 Zusammen 118.000 franz. Franken Zur Dekung des, vermöge Vertrag vom 30ten Dez. 1846 festgestellten Gesellschafts-Capitals von 150000 fr. Frank haben demnach noch einzuzahlen. die Groupe a 7000 f. die Groupe b 10.000- die Groupe c 15.000- Zusammen 32.000 Frank Die Ausgaben betragen bis zum 1. Juni 1855.... 112.101.24 Es bleibt somit ein Cassarest von.... 5. 898.76 Die Art der Verwendung obigen Betrages von 112101.24 Franken gehet aus der inAbschrift beiliegenden Rechnung Bericht des Central-Comité desHerrnEnfantin vom 23ten Feb. l.J. die und mir erst anfangs d. M. vom Herrn Dufour zugesandet wurde zugekommen, hervor, und es hat nach derselben die Groupe a... 28587.20 die Groupe b... 66743.39 die Groupe c... 2108.65 und die allgemeine Auslagen 14662. zusamen obige 112.101.24 ausgegeben. E.E. werden ferner aus dem Einbegleitungsbericht des Central Comité Bericht ersehen, daß weder ich, noch irgendein Mitglied der Societé d'Etudes auch nicht einen Heller aus den von den drey Groupen eingezahlten Beträge in Anspruch genommen oder erhalten hat. Es Beseelt von der Größe und Aufrichtigkeit unserer Aufgabe haben wir alle Reise jaselbst aller Reisen, und alle mit denselben verbundenen Auslagen, ja selbst [fast] alle Postporto aus dem Eigenen bestritten, und von Seite der hohen Regierungen [nachdenCorporationen] ist bisher dem großen Unternehmen nicht der geringste materielle beistand zu Theil geworden. Seit dem Jahre 1840 habe ich mich opferwilliger Beharrlichkeit mit Aufopferung der Förderung der großen Aufgabe der Durchstechung der Landenge von Suez gewidmet und die in Verfolgung derselben durch wiederholte Reisen nach Paris, nach Leipzig, nach Triest etc. von mir bestrittenen Auslagen sind nicht unbeträchtlich. Einzig meine letzte Reise nach Egypten und zurück ist auf Kosten des Vicekönigs erfolgt. Dieses war aber auch Alles, und für die eigene Mühewaltung hat kein Mitglied der internationallen Commission irgendeine Vergütung angesprochen, und daher auch nicht keine erhalten. Aus dieser Darstellung der Sachlage werden E.E. ersehen, daß ich meine Rechnungen bezüglich auf die Societé d'Etudes gleich nach erfolgter Beendigung der Arbeiten noch im Jahre 1847 1848 bereits geschloßen u. vorgelegt habe. Und da nun auch die Rechnungen der französischen u. der englischen Groupe beisamen sind, lege ich dieselben E. E. mit der Bitte vor, selbe einer angemessenen Prüfung bezüglich auf die 5 österr. Stimmen der deutschen Groupe unterziehen zu lassen, damit auf Grundlage dieser Prüfung der fünf Stimmenträger eine die gehörige Mittheilung gemacht werden könne. Aus der Zuschrift des Central-Comité in Paris gehet auch hervor, daß zwischen denselben und Herrn v Lesseps einige Differenzen bestehen sich ergaben, welche meiner Meinung nach mehr in persönlicher Anschauung, als in der Wesenheit der Sachlage bestehen. Es ist wohl eine Thatsache, daß die dem Herrn v. Lesseps vom Vicekönig von Egypten ertheilte Concession zur Bildung einer Actien Gesellschaft für die Durchstechung der Landenge von Suez auf die Ergebnisse der von der Societé d'Etudes gemachten Nivellements, und sonstigen Erhebungen beruht. Allein die Egyptische Regierung hatte das Recht dazu die Ergebnisse davon zu benützen, weil sie zu denselben nicht nur moralisch, sondern auch oeconomisch wesentlich beigetragen hat. Zu dem hat das Central Comité dieselben durch den Druck veröffentlichen lassen, daher sie der ganzen Welt zugänglich gemacht wurden. Das Central Comité hat überdies, ohne vorhergegangenen Einvernehmen mit den drey Groupen das bekannte Project Talabots bezüglich auf eine indirekte Verbindung der beiden Meere durch den Druck bekannt gemacht, und hat sich dadurch nicht nur von dem unsprünglich aufgestellten Program welcher auf Durchstechung der Landenge von Suez lautete, eigenmächtig entfernt, sondern auch jedem das Recht eingeräumt, sich des aufgelassenen Terrains zu bemächtigen, was durch Herrn v Lesseps mit Glück u Geschick geschehen ist. Der Vicekönig von Egypten hat dem Herrn v Lesseps, persönlich, und Niemandanderem, und aus persönlicher Zuneigung, die Concession zur Durchstechung der Landenge von Suez ertheilt. Doch ist es richtig daß Herr v Lesseps, in Rücksicht auf das Vorhergegangene durch die Societé d'Etudes, mit dem Centralcomité in Paris, und namentlich mit Herrn Arlès Dofour im Einvernehmen getreten war, und dieser so, wie Herr Enfantin, hatten mich davon verständiget. Es war auf Grundlage dieser Ver- ständigung daß ich die vom Herrn Dufour einverlangte Einzahlung der 4. Rate bei den 5 österr. Stimmen der deutschen Groupe befürwortete. Die Direktion des Lloyd, u. die Handelskammern von Triest und Venedig haben sogleich Folge geleistet. Das Magistrat v. Triest hat hingegegen nur ausweichende Antworten gegeben, und zuletzt die Nachweisung verlangt, daß Herr v. Lesseps im Interesse der Socie- té d'Etudes handelt, der Niederöst. Gewerbsverein hat hingegen meine schriftlichen Zustellungen nicht eimal einer Antwort gewürdiget. Beide scheinen vergessen zu haben, daß sie vermöge des Vertrages vom 30. Nov. 1846 die Verpflichtung zur Einzahlung eines Betrages bis auf 5000 f. f. jedes, übernommen haben, und daß sie bisher mir 3000 Franc eingezahlt haben. Mitlerweile haben sich die Beziehungen zwischen Herrn Arlés Dufour und Enfantin einer, und Herrn Lesseps von der anderen Seite, zerschlagen, und während Herr v. Lesseps sich E. E. persö in Constantinopel persönlich, und später in Paris mir zuwandte, und mich in Namen des Vicekönigs von Egypten schriftlich einlud, mich bei der internationalen Commission zur Untersuchung des Projectes der directen Durchstechung der Landenge von Suez zu betheiligen, und als Gründer bei der Societé d'Execution einzutreten. Unermüdet in der Vertretung der Interessen der deutschen Groupe welche ich mit den Interessen Österreichs und Deutschlands als identisch ansehe, der Societé d'Etudes habe ich mich zwischen dieser, u Herrn v Lesseps vermittelnd gestellt, und habe fürdie eine Betheiligung bis auf 25 von 200 Millionen[Franken] bei der zukünftigen Societé universelle d'Execution durchgesetz in der Meinung durchgesetzt, daß diese mit Vorbehalt des für die Gründer vorbehaltenen bestimmten Theiles, zunächst und vorzugsweise den bei der Societé d'Etudes betheiligten Stimmen verhältnißmäßig vertheilt werden mögen. Und da die Vertheilung selbst in die Hände Euerer Excellenz theils als einer der ursprünglichen Gründer, theils als Finanzminister Oesterreichs gelegtistinEinvernehmenmitdem [...] gelegt ist, so wage ich E. E. zu bitten, bei dieser Vertheilung weder sowohl den Stadtmagistrat von Triest, noch als auch den n.ö. Gewerbsverein, welche durch die Verweigerung der eingefordeten Ratezahlung, meiner Ansicht nach, jede Rücksicht der Uebertragung auf die zeitweilige Combination verwirkt, und durch ihr Benehmen deutlich zu erkennen gegeben haben, daß sie im Fortgange der großen Unternehmung, deren Tragweite sie nicht gehörig erfaßt zu haben scheinen, zubedenken nur hemmend einwirken könnten, von jeder Bethei ferneren Betheiligung auszuschließen, werden mir aber rücksichtlich der vorliegenden Rechnung eine angemessene Erledigung gnädigst zukommen lassen zu wollen damit ich dieselbe sodann im Auszuge den Betreffenden mittheilen könne. Wien den 24 Mai 1856 Negrelli