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P
Allgemeine Einkünfte.
°
Liquidirte Depositengelder
Emission von Staatsobligationen
Emission von Nickelmünzen.
Creditoperationen
O
°
°
e
Ueberschuss aus der vorhergehenden Periode, mit Abzug von Rs. 130: 679$ 404, von Wechseln, welche gerichtlich einzucassiren sind.
Ausgaben.
Ueberschuss, von einer definitiven Liquidation noch
Rs. 100.954: 904$ 000
2.694: 250$ 000
24: 260$ 000
564: 607$ 000
112$ 000
A
9.623: 526# 000
» 113.861: 659$ 000
» 101.356: 277$ 000
abhängig.
1872 1873.
12.505: 382$ 000
Diese Finanzperiode ist bis jetzt weder liquidirt, noch abgeschlossen worden. dodas nods sib 101
Nach dem im Reiche befolgten Buchführungssystem, erstreckt sich das Finanzjahr vom 1 Juli bis 30 Juni, aber bis zu Ende des Monats Dezember, wo die Operationen der betreffenden Finanzperiode aufhören, werden Abgaben eincassirt und Zahlungen gemacht. Von dieser Zeit an wird für Abschluss der Rechnungen den Provincial- Schatzämtern eine dreimonatliche, dem Staatsschatz eine sechsmonatliche Frist gestattet.
In Folge dessen ist es nicht möglich, die Einnahme und Ausgabe für die Finanzperiode 1372-1373 mit aller Genauigkeit festzustellen: bis zu ihrem Abschluss. fehlen noch einige Monate, in welchen Steuern eingetrieben und Zahlungen gemacht werden.
Wenn wir aber die officiellen Angaben, welche uns der letzte Bericht des Finanzministeriums liefert, mit der oben mitgetheilten Uebersicht über die Finanzperiode 1871-1872 vergleichen, können Einnahmen und Ausgaben folgendermassen veranschlagt werden: W107