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Das Kaiserreich Brasilien auf der Wiener Weltausstellung von 1873
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wurde erlaubt, in Pernambuco, Bahia, und Rio Grande do Sul, Filiale zu errichten.

BRASILIANISCH- FRANZÖSISCHE BANK. FRANZÖSISCHE BANK.- Die er Bank wurde im Jahre 1872 die Erlaubniss ertheilt, innerhalb des Kaiserreichs Credit- Operationen zu machen. Das Capital derselben beträgt 10.000.000 Francs, das auf 20,000 Aktien vertheilt ist; die Hälfte ist eingezahlt. SPARKASSE UND LEIHHAUS. Beide Institute datiron vom Jahre 1861.

SATU

Erstere hat zum Zweck, unter Garantie der Regierung in Depot zu nehmen Summen von Rs. 50$ 000 per Woche und höchstens bis zu Rs. 4: 000$ 000, wofür 5% Zinsen gezahlt werden. Wenn die Einzahlungen die Summe von Rs. 4: 000$ 000, übersteigen, so werden für den Ueberschuss keine Zinsen gezahlt.

Die Zinsen werden halbjährlich capitalisirt, wenn auch die Depositanten dies nicht verlangen. Die Zinse nebst Capital können nach vorhergegangener achttägi­gen Kündigung aus der Kasse genommen werden.

Das Leihhaus leiht auf Pfänder, die in werthvollen Gegenständen bestehen. Am Ende des Schuld- Termins, der nach Wunsch des Anleihers stipulirt ist, wird ein mässiger Zins bezahlt, und kann die Anleihe erneuert werden, wenn die fälligen Zinsen bezahlt worden sind. Nur am Ende des zweiten Termins wird zur Verauc­tionirung des verpfändeten Gegenstandes geschritten, um die Anstalt zu entschädigen, bei welcher der Ueber­schuss während fünf Jahren verwahrt wird, um dem Anleiher eingehändigt zu werden; nach Verlauf dieser 5 Jahre ist sein Recht verjährt.

HAEUSER UNTERNEHMUNG.- Seit 1871 dazu bestimmt, die Erwerbung und Erbauung von Häusern zu befördern, dadurch dass gegen Hypothek von ihr die nöthigen