miod Rufsland.
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der Angeklagten vertheilt fich auf die einzelnen Verbrechen, foweit fie Gefängnifsftrafe nach fich ziehen, fehr verfchieden. Es ftanden vor Gericht wegen
Diebstahls
Verfuches von Diebftahl
Aneignung und Vernichtung fremden Eigenthumes
Bettelei 18.
Betrugs beim Handel
"
anderweitigen Betruges.lds
Ankaufs geftohlenen Gutes
Aneignung von Funden und Schätzen s
Uebertretung der Recrutenpflicht und Verhehlen von Deferteuren
26.589
3.836
1.673
I. 176
I. II 3
925
352
185
15
bas Gefchlecht, Geburt. Männer waren von der oben angeführten Summe der Angeklagten 31.331 oder der Gefammtmenge, Weiber demnach 5037 oder 17.
Unehelich geboren war 26 von den Weibern, von den Männern nur 1/64 omie Lebensalter. Völlig gleiche Facten ergeben fich für beide Gefchlechter hinfichtlich des Lebensalters. Am entwickelteften find die verbrecherifchen Neigungen im 30. Jahre und es folgen das 21., 40., 17., 50., 60., 14., 70. und endlich 80. Jahre. 210.S
19
Familienverhältniffe. Verheiratete waren von 36.368 Angeklagten 21.697, Ledige 10.766 und Verwitwete 2381.
Bildung. Bei Betrachtung der den Bildungsftand betreffenden Zahlenreihen und ihres Verhältniffes zu der verbrecherifchen Neigung drängt fich die grofse Bedeutfamkeit der Unbildung als Factor des Verbrechens auf; 26.944 aller Abgeurtheilten oder beinahe 75 Percent hatten nicht nur keine häusliche Bildung genoffen, fondern verftanden zum grofsen Theil weder zu lefen, noch zu fchreiben, und ift der Percentfatz diefer Letzteren unter den Weibern namentlich ein erfchreckend grofser, nämlich aller.
Es laffen fich fämmtliche Gouvernements im Hinblicke auf das Verhältnifs der Gramotnüie* zu je 100 Angeklagten in 4 Gruppen theilen:
40 Percent Gramotnüie fanden fich nur in 2 Gouvernements,**
30 Percent desgleichen
20 bis 30 Percent in 12 Gouvernements,
bis zu 20 Percent endlich in den übrigen.
hau
Unter den 8217 Gramotnüie überhaupt befanden fich 751, die eine weitere Bildung zu Haufe oder auf Schulen genoffen hatten; von diefen letzteren fallen auf das weibliche Gefchlecht nur 12.
waren:
Befchäftigung. Aus der Anzahl der Angeklagten beiderlei Gefchlechtes
14.276 Ackerbautreibende,
7924 Taglöhner.
5825 Handwerker,
2437 Handeltreibende.
1447 hatten eine unbeftimmte Befchäftigung oder gar keine Profeffion. 1422 waren Domeftiken,
188 Proftituirte und
2530 endlich gehörten zu der Gruppe verfchiedener Befchäftigungen, wie Staats- oder Privatdienft u. f. w.
Religion. Der Einfluss der Religion auf das Verbrecherthum liefse fich genauer beftimmen erft bei einer Vergleichung der Zahlen der gerichtlichen Statiſtik mit denen der Bevölkerungsftatiftik; wir müffen uns hier auf folgende kurze Daten befchränken:
At analogie tyed all doing dib
* Gramotnüie wird derjenige genannt, der zu lefen und zu fchreiben versteht. ** Im St. Petersburger und im Jarollawfchen.