Rufsland.
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Wenn fich die Anzahl der Verkaufsftätten gleich nach Einführung der Accife verdoppelte, fo mufs diefs als eine Folge der allgemeinen Spiritus- Verkaufsfreiheit angefehen werden.
Die Abnahme, welche von 1864 rückfichtlich der Ziffern von 1863 conftatirt werden kann, mag treffend bezeichnen, dafs die damals beſtehenden 137.000 Schänken dem allgemeinen Bedürfnifs genügt haben.
Demgemäfs kann, abgefehen von der Erhöhung der Anzahl der Schänken in den Provinzen von Grofs- Rufsland dennoch mit Recht behauptet werden, dafs die Gefammtanzahl der Schänken fich eher verminderte als erhöhte.
Es ift intereffant, hiebei einige Vergleiche mit dem Auslande anzuftellen. Die Statiftik zeigt uns, dafs in Rufsland die Zahl der Schänken fo er
fchreckend grofs fie auch der trockenen Ziffer nach erfcheint
-
dennoch kleiner ift,
wenn man diefelben auf die Einwohner- Kopfzahl repartirt, als allerwärts in Europa. Nachfolgend foll diefs nach den beften ſtatiſtiſchen Daten bewiefen werden.
Anzahl der Einwohner per Schänke:
In den Gouvernements Grofs- Rufslands
Nach Einführung des Verpachtungsfyftems.
In den baltifchen Provinzen
den Landen der Kofaken des Don
99
99
Sibirien( approximativ)
وو
Preufsen im Jahre 1861.
9
den Niederlanden 1860.
99
99
Belgien 1849
•
29
England 1848
dem nördlichen Frankreich
29
0
•
°
. 640
. 310
. 370
. 435
•
$ 500
. 260
90
• 93
2
138
•
70.
Es zeigt fich, dafs die Anzahl der Schänken in Grofs- Rufsland um die Hälfte kleiner ift, als im übrigen Reiche; fie repräfentirt nur den dritten Theil der Anzahl der Schänken in Preufsen, den fünften Theil der in England und den fiebenten oder achten Theil der in Frankreich, Belgien und Holland.
Es ift fomit durchaus nicht den äufserlichen Urfachen, welche in der Verkaufsweife des Branntweins liegen, der fchlechte Einflufs zuzufchreiben, welchen die Trunkfucht mehr und mehr ausübt, fondern es mufs die Wurzel des Uebels viel tiefer gefucht werden.
Sie liegt namentlich in der noch fehr mangelhaften Bildung und in dem Bedürfniffe des gemeinen Mannes, die freie Zeit mit irgend einem Genuffe auszufüllen, wodurch die Trunkfucht neue Nahrung bekommt, da für Vergnügen des Volkes auf beffere Weife leider noch fehr wenig geforgt ift.
Eine Verordnung der Regierung halten wir allerdings für fehr fchädlich und ganz geeignet, für die grofse Branntwein- Confumtion Propaganda zu machen. Diefe Verordnung befteht darin, dafs die Branntwein- Schänken nicht die Erlaubnifs haben, andere Getränke zu verkaufen.
Mit Aufhebung diefer Verordnung würde ganz entfchieden der Trunkfucht ein wefentlicher Damm gefetzt werden, und ift in nichtgrofsruffifchen Gouvernements, namentlich in den baltifchen Provinzen, wo fchon ähnliche Modificationen beftehen, die Mäfsigkeit eine gröfsere als in Grofs- Rufsland.
Im Nachfolgenden find die Ziffern der Branntwein- Verkaufsftätten in diejenigen der Städte und die des flachen Landes getheilt.
Branntwein- Verkaufsstätten
der Städte
. 15.917 150
des flachen Landes 48.799
2.033
54.992
Gouvernement Grofs- Rufsland
Land der Kofaken des Don
Baltifche Provinzen.
Gouvernements, früher privilegirt.. 12.992.
°
776
4.290.