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Russland : Bericht / von Wilhelm von Lindheim
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Rufsland.

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Wenn fich die Anzahl der Verkaufsftätten gleich nach Einführung der Accife verdoppelte, fo mufs diefs als eine Folge der allgemeinen Spiritus- Ver­kaufsfreiheit angefehen werden.

Die Abnahme, welche von 1864 rückfichtlich der Ziffern von 1863 con­ftatirt werden kann, mag treffend bezeichnen, dafs die damals beſtehenden 137.000 Schänken dem allgemeinen Bedürfnifs genügt haben.

Demgemäfs kann, abgefehen von der Erhöhung der Anzahl der Schänken in den Provinzen von Grofs- Rufsland dennoch mit Recht behauptet werden, dafs die Gefammtanzahl der Schänken fich eher verminderte als erhöhte.

Es ift intereffant, hiebei einige Vergleiche mit dem Auslande anzuftellen. Die Statiftik zeigt uns, dafs in Rufsland die Zahl der Schänken fo er­

fchreckend grofs fie auch der trockenen Ziffer nach erfcheint

-

dennoch kleiner ift,

wenn man diefelben auf die Einwohner- Kopfzahl repartirt, als allerwärts in Europa. Nachfolgend foll diefs nach den beften ſtatiſtiſchen Daten bewiefen werden.

Anzahl der Einwohner per Schänke:

In den Gouvernements Grofs- Rufslands

Nach Einführung des Verpachtungsfyftems.

In den baltifchen Provinzen

den Landen der Kofaken des Don

99

99

Sibirien( approximativ)

وو

Preufsen im Jahre 1861.

9

den Niederlanden 1860.

99

99

Belgien 1849

29

England 1848

dem nördlichen Frankreich

29

0

°

. 640

. 310

. 370

. 435

$ 500

. 260

90

93

2

138

70.

Es zeigt fich, dafs die Anzahl der Schänken in Grofs- Rufsland um die Hälfte kleiner ift, als im übrigen Reiche; fie repräfentirt nur den dritten Theil der Anzahl der Schänken in Preufsen, den fünften Theil der in England und den fiebenten oder achten Theil der in Frankreich, Belgien und Holland.

Es ift fomit durchaus nicht den äufserlichen Urfachen, welche in der Ver­kaufsweife des Branntweins liegen, der fchlechte Einflufs zuzufchreiben, welchen die Trunkfucht mehr und mehr ausübt, fondern es mufs die Wurzel des Uebels viel tiefer gefucht werden.

Sie liegt namentlich in der noch fehr mangelhaften Bildung und in dem Bedürfniffe des gemeinen Mannes, die freie Zeit mit irgend einem Genuffe aus­zufüllen, wodurch die Trunkfucht neue Nahrung bekommt, da für Vergnügen des Volkes auf beffere Weife leider noch fehr wenig geforgt ift.

Eine Verordnung der Regierung halten wir allerdings für fehr fchädlich und ganz geeignet, für die grofse Branntwein- Confumtion Propaganda zu machen. Diefe Verordnung befteht darin, dafs die Branntwein- Schänken nicht die Erlaubnifs haben, andere Getränke zu verkaufen.

Mit Aufhebung diefer Verordnung würde ganz entfchieden der Trunkfucht ein wefentlicher Damm gefetzt werden, und ift in nichtgrofsruffifchen Gouvernements, namentlich in den baltifchen Provinzen, wo fchon ähnliche Modificationen beftehen, die Mäfsigkeit eine gröfsere als in Grofs- Rufsland.

Im Nachfolgenden find die Ziffern der Branntwein- Verkaufsftätten in die­jenigen der Städte und die des flachen Landes getheilt.

Branntwein- Verkaufsstätten

der Städte

. 15.917 150

des flachen Landes 48.799

2.033

54.992

Gouvernement Grofs- Rufsland

Land der Kofaken des Don

Baltifche Provinzen.

Gouvernements, früher privilegirt.. 12.992.

°

776

4.290.