Rufsland.
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Die Commiffion hat in den Bereich ihrer Unterfuchungen natürlicherweife auch die Forft cultur gezogen.
Die der Forftcultur gewidmete Fläche wird auf 1142 Millionen Defsjätinen gefchätzt. Davon gehören 75% Millionen Defsjätinen dem Staate und 39 Millionen find in Händen von Privateigenthümern.
Je nach den verfchiedenen Gegenden des Reiches ift auch der Waldreichthum fehr verfchieden; fo gibt es im Norden Gegenden mit 10 Millionen Defsjätinen Wald ohne Unterbrechung, während es im Süden Terrains von der Gröfse Frankreichs gibt, welche vollständig des Waldes entbehren.
Auch bezüglich des Waldes laffen fich in Rufsland drei ganz verfchiedene Regionen conftatiren.
Die erfte ift faft ganz mit Wald bedeckt und findet fich in den Gouvernements Archangel, Wologda, Olonez und Perm, zufammen etwa 67 Millionen De fsjätinen Wald, wovon 58 Millionen Staats eigenthum und 9 Millionen Privateigenthum find.
Die zweite Region ift die an Wäldern ärmfte und fetzt fich aus den Gouver nements Aftrachan, Jekaterinoflaw, Cherfon und dem nördlichen Taurien zufammen; hier finden wir nur etwa 179.000 bewaldete Defsjätinen, wovon 96.000 Staatseigenthum und 83.000 Privateigenthum find.
Endlich bilden die 42 anderen Gouvernements, die Mittelzone, die dritte Region. Diefelben befitzen 47 Millionen Defsjätinen Wald, welche indeffen fehr verfchieden unter Regierung und Privatbefitz vertheilt find; denn wir finden Gouvernements, wo 42 Percent Eigenthum des Staates bilden, und andere, wo nur 3 Percent der Oberfläche dem Staate gehören.
Wir finden Gouvernements, wo per Einwohner 18 Defsjätinen bewaldetes Terrain zu rechnen find, und andere, wo nur 2 Defsjätine per Kopf entfällt.
In diefer mittleren Zone gehören nur 172 Millionen Defsjätinen Wald dem Staate, während 292 Millionen Defsjätinen Privateigenthum find.
Durch die Thatfache, dafs auch in diefer Zone die ftärkfte Bevölkerung ift, wird erfichtlich, wie eine rationelle Waldwirthschaft in Bezug auf volkswirthfchaftliche Intereffen dringend geboten erfcheint.
Das gute Beiſpiel des Staates genügt in diefer Hinficht noch nicht, und wird erft dann dem Uebel vorgebeugt und ein Ziel gefetzt werden, wenn dem ganz irrationellen Abholzen der Wälder das feit der Bauernemancipation bei einem grofsen Theile platzgegriffen Einhalt gethan und ein fyftematifcher Wiederanbau begünftigt wird.
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Ausserdem find durch diefes grofse Abholzen fehr unangenehme klimatifche Veränderungen hervorgerufen worden, die dem Landbau fehr fchädlich find.
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Die Schwierigkeit, Wälder zu conferviren", liegt zum Theil auch in der Verlegenheit der Grundbefitzer, fich einerfeits das nöthige Forftfchutz- Perfonale zu befchaffen, und andererfeits fich vor Waldbränden, die öfter durch Nachläffigkeit als durch böfen Willen entſtehen, zu fchützen.
Es fei bei diefer Gelegenheit auch erwähnt, dafs die Gefetze den Waldhütern zu wenig Schutz angedeihen laffen, und könnte da eine Verfchärfung nur vom beften Nutzen fein; ferner auch find die Servituten, die den Einwohnern Holz auch nach der Ablöfung in gewiffer Quantität zufprechen, Schuld an diefen traurigen Zuftänden der Forftcultur, und endlich befteht bezüglich der Steuern ein fo ungünftiges Verhältnifs, dafs viele Grundbefitzer, die fich in fchlechter Lage befinden, nothgedrungen vorziehen, den ganzen Wald auszuroden, als fortdauernd die grofse Steuer ohne entſprechendes Gegenerträgnifs zu zahlen.
Ueber die Verhältniffe der vom Domänenminifterium verwalteten Waldungen fpricht fich der officielle Bericht per 1871 etwa wie folgt aus:
Die Vermeffung der Wälder, welche der Regierung gehören, ift bereits dreimal in Angriff genommen worden, und zwar im Jahre 1846, 1857 und 1866; aber