Rufsland.
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Bauern, welche Rufsland bewohnen, eine Summe von ungefähr 90,000.000 Rubel ergeben würde.
Von diefer Summe werden 59,461.000 Rubel in Form von Kopffteuer und Rückzahlung der Domanialbauern zu Gunften des Aushilfsfondes für Rechnung des Staates und der Reft zu Gunften der Provinzen und Communen felbft eingehoben.
Die Perfonalfteuer weift eine fortdauernde Progreffion aus, welche hauptfächlich dem Wachfen der Communaltaxen und dem Remplacement der Naturallaften durch Geldzahlung zuzufchreiben ift.
In vielen Gegenden find die Bauern in der That überlaftet, und in einigen haben die Perfonalfteuern eine Höhe erreicht, welche abfolut nicht mehr fteigerungsfähig ift.
3. Die Rückkaufsgelder.
Die Terrains find den Bauern je nach der Verfchiedenheit der Gegend und nach der Eigenthümlichkeit der Bevölkerung felbft zu fehr verfchiedenen Preifen überlaffen worden, und haben die Bauern, welche früher Leibeigene waren, im mittleren Durchfchnitte 3.52 Defsjätinen per Kopf, im Maximum im gröfsten Theile der Gouvernements 5 Defsjätinen per Kopf an Grundftücken zugetheilt erhalten.
Die Domanialbauern der 34 Gouvernements, wo die Zutheilung der Ländereien beendet ift, haben im Durchschnitt 5.8 Defsjätinen und 13.5 Defsjätinen in den 5 nördlichen Gouvernements erhalten.
In allen diefen Gouvernements erreicht der mittlere Durchfchnitt der Zutheilung nicht weniger als 4 Defsjätinen mit Ausnahme des Gouvernements Rjäfan, wo 3.8 Defsjätinen zugetheilt wurden.
Die Domanialbauern haben aufserdem noch die Benützung des Waldes eingeräumt erhalten, für welche fie im Durchschnitt noch eine Taxe von o 8 Kopeken im Gouvernement Minfk, von 525 Kopeken im Gouvernement Moskau per Kopf zu zahlen haben.
Die Grundftücke- Zutheilung der Apanagebauern erreicht im Mittel 5 Defsjätinen und variirt je nach den Gegenden von 214 zu 13 4 Defsjätinen.
So kommt es denn, dafs die Domanialbauern Grundftücke befitzen, welche zweimal fo grofs find, als es früher zur Zeit der Leibeigenfchaft der Fall war, während die Apanagebauern nur etwa 50 Percent mehr als zur Zeit der Leibeigen fchaft befitzen.
Diefes Mifsverhältnifs tritt noch ftärker in denjenigen Fällen zu Tage, wo die befreiten Leibeigenen das Minimum, nämlich I bis 1% Defsjätinen zugetheilt erhalten haben und nur den vierten Theil der Zutheilung koftenfrei erhielten.
Solch kleine Grundftücke find vollſtändig ungenügend, die Ernährung des Bauern zu garantiren, und dennoch findet man fie ziemlich häufig in den Gouvernements an den Ufern der Wolga, in Simbirfk, Kafan, Nifchnei Nowgorod und namentlich in Gegenden der fchwarzen Erde.
Im Gouvernement Kurfk beträgt der mittlere Durchfchnitt der zugetheilten Grundftücke nur 2.5 Defsjätinen, im Gouvernement Pultawa nur 1 99 Defsjätinen, und in dem Reft der centralen Provinzen variirt die Gröfse der zugetheilten Grundftücke zwifchen 2 und 3 Defsjätinen( Tambow 2'94, Rjäfan 2.66, Tula 2.75, Charkow 2.6, Tfchernigow in einigen Diftricten 2.75 Defsjätinen).
In der beften Pofition befinden fich die früheren Leibeigenen der öftlichen Provinzen; ihnen wurden, im Vergleiche zu anderen, die gröfsten Grundstücke zugetheilt.
Wenn man die Zahlungen, welche die Freigewordenen geleiftet haben, prüft, fo findet man, dafs fich in vielen Gegenden zwifchen diefer Zahlung und dem Betrage des Verkaufes und der Pachtrate für das Terrain manchmal ein fehr bedeutendes Mifsverhältnifs eingeftellt hat
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