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Über die Durchstechnung der Landenge von Suez : Vortrag gehalten in der Sitzung der philosophische-historischen Classe der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften vom 8. Jänner 1858 / Karl von Czörnig
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der Umstand Hoffnung gibt, dass die bedächtig erwogenen Beschlüsse jener Regierung in wichtigen Angelegenheiten langsam zur Reife gedeihen. Möge es dem wackern Schöpfer des Unternehmens, welcher mit einer rastlosen Energie die hoher Anerkennung werth ist, seinem Projecte den Beifall der ganzen gebildeten Welt und selbst die un­bedingte Zustimmung der britischen Handelswelt zu verschaffen gewusst hat, gegönnt sein, die Früchte seiner Thätigkeit durch das Gelingen des grossartig angelegten Planes recht bald zu ernten. Der Tag, an welchem das erste Schiff direct aus dem mittelländischen in das rothe Meer gelangt, wird derjenige sein, welcher seinem Namen einen Ehrenplatz in der Geschichte des Handels und der Cultur über­haupt sichert.

Die internationale Commission prüfte nicht nur das technische Project der Anlegung des Canals und der damit verbundenen Ar­beiten, sondern auch die ihr vorgelegte Nachweisung über die vor­aussichtliche Rentabilität des Unternehmens. Diese beruht einerseits auf den Bestimmungen der Coneessions-Urkunde, andererseits auf der Berechnung der Anlage- und der Erhaltungskosten, sowie auf der Veranschlagung des zu erwartenden Verkehrs auf dem Suez-Canale. Nach der Coneessions-Urkunde wird das Recht der Ausführung und der Ausbeutung des Suez-Canals für 99 Jahre einer Gesellschaft überlassen, welche den NamenCompagnie universelle du canal maritime de Suez führt; nach Verlauf dieser Zeit fällt der Canal sammt Dependenzen der ägyptischen Regierung anheim. Die Län­dereien längs des Canals, welche die Compagnie cultivirt (ungefähr 150.000 Acres) sind zehn Jahre abgabenfrei und bleiben für immer ein Eigenthum der Gesellschaft. Die Regierung überlässt der Ge­sellschaft unentgeltlich Grund und Boden für sämmtliche Anlagen und Culturen, soweit er nicht Privaten gehört, mit denen ein billiges Abkommen zu treffen ist. Der Seecanal soll allen Nationen zu allen Zeiten offen stehen, er soll für Alleneutral sein; die Benützungs­gebühr für den Seecanal mit Einschluss der Remorquirung soll zehn Franken per Tonne Schiffsgehalt niemals übersteigen. Das Gesell- sehafts-Capital, an welchem alle Nationen Europas sich betheiligen können, wird 200 Millionen Franken, repräsentirt durch 400.000 Actienä 500Franken betragen. Jährlich findet eine General-Versamm­lung der Actionäre Statt; die Gesellschaft wird repräsentirt durch einen Verwaltungsrath von 32 Gliedern die allen Nationen angehören