(Ex libris) Eigentum Erworben anj • • • • •£ + • * • »A !*• »' • ••• *,»• V. • L** i» 1 .» • m m'm Ür. iur. Cudwlg Rubcrti’s moderne kaufmännische Eine Auswahl der besten Werke 11 A 1 zur Ausbildung und Fortbildung ||||l||Af des Kaufmanns JLPI Uli VH/Vl% o Verlegt von Dr. iur. Ludwig Huberti o Leipzig o <& <#> <^> <^> <$> <^> Dr. iur. Ludwig Huberti’s Moderne kaufmännische Bibliothek Eine Auswahl der besten Werke zur Ausbildung und Fortbildung des Kaufmanns Nach einheitlichen Grundsätzen bearbeitet von erfahrenen Praktikern und Fachschriftstellern S 9 Kaufmännische und technische Fabrikbetriebskunde. Lehr- und Hilfsbuch für alle, die in Fabriken zu thun haben. Eine gedrängte Darstellung der für die Einrichtung und den Betrieb von Fabriken aller Art nötigen Kenntnisse. Von Heinrich Trillicb, Fabrik- Direktor in Grünwinkel (Baden). Oktav — Gebunden — M. 2,75. Chemie des täglichen wirtschaftlichen Lebens. Von Dr. P. Möllmann, Oberlehrer an der Ersten Realschule und Dozent fiir Chemie an der Königl. Oberfeuerwerkerschule etc. in Berlin. Oktav — Gebunden — M. 2,75. Allgemeine Warenkunde zum Gebrauche an Handels- und Gewerbeschulen wie auch zum Selbstunterricht. Von Franz J. V. Krti, Fachlehrer an der Gremialhandelsfachschuls im 15. Bezirke und Professor an dei Handelsschule Allina in Wien. Oktav — Geb. — M. 2,75. Zollgesetzkunde für Kaufleute. Naclisehlagebueh für Handels- und Gewerbetreibende, sowie Angestellte aller Transportanstalten. Zugleich Leitfaden f. d. Unterr. an höheren Handelslehranstalten. Von Aut. Kralik, Oberamts-Controlor b. k. k. Hauptzollamt Wien, Dozentf für Zollgesetzkunde a. d. „Wiener Handelsakademie“, Besitzer d. gold. Verdienstkreuzes. Oktav — Gebunden — M. 2,75. Der Kaufmann im Verkehr mit der Post. Das deutsche Postwesen, nach seinem geschichtlichen Entwicklungsgang und seiner heutigen Einrichtung als öffentliche Verkehrs- Anstalt. Fiir den praktischen Gebrauch nach amtlichen Quellen bearbeitet von Friedrich Weher, Oberinspektor bei der Generaldirektion der kgl. Württ. Posten und Telegraphen in Stuttgart. Oktav — Gebunden — M. 2,75. Ratgeber für den gesamten Telegraphen- und Telephon-Verkehr. Telegraphie und Telephonie in Deutschland, nach ihrer geschieht!. Entwicklung u. ihrem jetzigen Stand als öffentl. Verkehrseinrichtung. Von Oberinspektor Friedrich Weber. Oktav — Geb.—M. 2,75. Was der Kaufmann vom Eisenbahnverkehr wissen soll. Das Eisenbahnwesen, nach seiner geschichtlichen Entwicklung und seinem jetzigen Stand als öffentliche Verkehrs- eiririchtung. Von Oberinspektor Friedrich Webdr. Oktav — Gebunden — M. 2,75. Abriss der Handels-Geschichte auf Grundlage der Wirtschafts- und Sozialgeschichte. Von Dr. E. Wolff, Professor am städt. Realgymnasium „Wöhlerschule“ und der damit verbundenen höheren Handelsschule in Frankfurt a. M. Oktav — Gebunden — M. 2,75. Einführung in die allgemeine Erdkunde. Von Dr. W. Sclijeruing, Oberlehrer am Kgl. Friedrich-Wilhelm-Gymnasium in Cottbus. Oktav — Gebunden — AL 2,75. Grundlinien der Handels-Geographie unter besonderer Berücksichtigung der Handelswege und Verkehrsmittel der Gegenwart. Ein Leitfaden zur Ergänzung der geographischen Lehrbücher sowie zum Selbstunterricht. Auf Grundlage der neusten Forschungen nach neuer Methode bearbeitet von Professor Dr. Angust Blind, Oberlehrer an der Handelsschule der Stadt Köln. Oktav — Gebunden — M. 2,75. Moderne Verkehrsgeographie. Von Dr. Itud. Hotz-Linder, Gymnasiallehrer und Dozent an den staatl. organisirten handelswissenschaftl. Kursen, Basel. Oktav — Gebunden—M.2,75. Allgemeine Weltverkehrskunde. Entwicklung und Gruudzüge des modernen Weltverkehrs. Gemeinverständlich dargestellt von Dr. A. Fischer, Oberlehrer am städtischen Realgymnasium „Wöhlerschule“ und der damit verbundenen höheren Handelsschule in Frankfurt a. M. Oktav — Gebunden — M. 2,75. Was muss der Kaufmann von der Geographie des deutschen Reiches wissen? Von Dr. W. Sehjerning, Oberlehrer am Kgl. Friedrich-Wilhelm-Gymnasium in Cottbus. Oktav —r Gebunden — M. 2,75. Internationale Münz-, Mass- und Gewichtskunde. Nach modernsten Daten bearbeitet von Eugen Schignt, Professor a. d. Handelsschule Allina in Wien. Oktav — Geb. — M. 2,75. Theorie und Praxis des Seehandels-Geschäfts. Eine übersichtliche Darstellung alles Wissenswerten über den Seeverkehr, auf Grund eingehender Studien auf verschiedenen grossen Seehandelsplätzen bearb. von Robert Stern, Oberlehrer an d. Öffentl. Handelslehranst.u. Dozenta.d. Handelshochschule zu Leipzig. Zweite verb. Auflage. Oktav — Gebunden — M. 2,75. Das deutsche Seerecht. Ein praktischer Führer durch die neue Seegesetzgebung. Zum Gebrauch an höheren Handelslehranstalten, sowie zum Selbstunterricht für den Handelsstand bearbeitet von Dr. iur. Alfred Sieveking, Rechtsanwalt in Hamburg. Oktav'— Geb. — M.2,75. DaS deutsche Konsular- und Kolonialrecht. Für den praktischen Gebrauch bearbeitet von P. Ch. Martens, Elberfeld. Oktav — Gebunden — M. 2,75. Zu beziehen durch jede Buchhandlung oder gegen Einsendung des Betrags direkt vom Verleger Jeder Band ist einzeln käuflich o o o Moderne kaufmännische Bibliothek o o o Eine Auswahl der besten Werke zur Ausbildung und Fortbildung des Kaufmanns G- Geld-, Bank- und Börsenwesen. Praktischer Ratgeber für den Verkehr mit der Bank und mit der Börse. Mit 57 in den Text gedruckten Beispielen. Von Wilhelm Rotholz, Beamter an der Anglo-Österreichisehen Bank in Wien. Oktav — Gebunden — M. 2,75. Was der Kaufmann im Verkehr mit der Reichsbank wissen muss. Kurzgefasste Erläuterungen der Einrichtungen der Reichsbank und ihrer Vorschriften über den Geschäftsverkehr. Bearbeitet von Franz Böttger, Reichsbankbeamter in Chemnitz. Oktav — Gebunden — M. 2,75. Die Geld-, Wechsel- und Effekten-Arbitrage nach den heute geltenden Usancen gemeinverständlich bearbeitet für Schule, Kontor und zur Selbstbelehrung von Bankbeamten Heinrich Brosius, Freiburg i. B. Oktav — Gebunden — M. 2,76. Praktische Wechselkunde. Bearbeitet auf Grundlage der deutschen und österreichischen Wechselordnung. Mit 33 in den Text gedruckten prakt. Beispielen und mit Streiflichtern auf die wichtigsten ausländischen Wechselgesetzgebungen. Zum Schulgebrauch und zum Selbstunterricht. Von Bankbeamten Wilhelm Rotholz, Wien. Oktav — Gebunden —M. 2,76. Internationale Wechselpraxis. Die Wechselgesetze und Wechselstempeltarife sämtlicher Staaten Europas und die Vorschriften derselben über die Versteuerung der Wechsel. Für den praktischen Gebrauch bearbeitet von Franz Böttger, Reichsbankbeamter in Chemnitz. Oktav — Gebunden — M. 2,75. Theorie und Praxis im Kaufmannstande, oder die wichtigsten und schwierigsten Fragen der Handels- und Wirtsohaftslehre in Form eines zeitgemässen Zwiegesprächs. Dargestellt von Handelslehrer Ang. Heckeimann in Offenbach a. M., Dozent an der Technischen Hochschule in Darmstadt. Oktav — Gebunden — M. 2,75. Kaufmännische Rechtskunde. Eine gemeinfassliche Darstellung des Rechts im Handel, Gewerbe und Verkehr. Zugleich ein Abriss der allgemeinen Bürgerkunde, der alles enthält: was der Kaufmann als Staatsbürger wissen muss. Auf Grund der neuen Reichsgesetzgebung und unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse des Handels- und Gewerbestandes bearbeitet von Dr. iur. Max Weiss, Polizei-Rat in Leipzig. Oktav — Gebunden — M. 2,75. Das Recht des Kaufmanns. Praktische Einführung in das neue deutsche Handelsrecht und in die sonstige kaufmännische Gesetzgebung zum Unterricht und Selbstudium. Von Oberlandesgerichtsrat a. D. Francke, Hannover. Oktav — Gebunden — M. 2,76 Das ABC des deutschen Handelsrechts. Auf Grundlage des neuen Handelsgesetzbuchs für das deutsche Reich vom 10. Mai 1897 und der sonstigen kaufmännischen Gesetzgebung. Zum schnellen Nachschlagen als Wörterbuch f. d. prakt. Kaufmann bearb. von Landgerichtsrat Dr. R. Medem, Prof. a. d. Universität Greifswald. Oktav — Geb. — M. 2,75. Der Gewerbetreibende und seine rechtliche Stellung. Eine gemeinverständliche systematische Darstellung des Rechts der Gewerbe- und Handeltreibenden für Kaufleute, Fabrikanten, Handwerker und sonstige Gewerbetreibende sowie Behörden von Emil Wolff, Bürgermeisterei-Beigeordneter und Vorsitzender des Gewerbegerichts, Offenbach a. M. Oktav — Gebunden — M. 2,75. Die Rechtsverhältnisse zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Für den praktischen Gebrauch dargestellt von Dr. Max Wittenberg, Dozent an der Humboldt-Akademie zu Berlin. Oktav — Gebunden — M. 2,75. Das deutsche Arbeiterrecht mit besond. Berücksicht, der Arbeiterversicherung auf Grund der neuen Gesetzgeb. gemeinverständlich dargest. f. Arbeitgeber u. Arbeitnehmer. Von Alfred Wengler, Regirungsrat b. d. Kgl. Kreishauptmannschaft usw. zu Leipzig. Oktav—Geb.—M. 2,75. Was soll der Kaufmann von der Arbeiter-Versicherung wissen? Eine gemeinverständliche Darstellung derjenigen Bestimmungen der Kranken-, Invaliden- und Unfall- Versicherungsgesetze, welche für den Handels- und Gewerbestand von Bedeutung sind. Von Regirungsrat A. Diittmann, Vorsitzender d. Landes-Versicherungsanstalt Oldenburg zu Oldenburg. Oktav — Gebunden — M. 2,75. Was der Kaufmann vom bürgerlichen Gesetzbuch wissen muss. Die für den Kaufmann und Gewerbetreibenden kennenswertesten Bestimmungen des neuen bürgerlichen Rechts. In systematischem Abriss zusammengestellt von G. Hack. Vierte Auflage (7.—12. Tausend). Oktav — Gebunden — M. 2,76. Wie gewinnt der Kaufmann seine Prozesse? Eine ausführliche Anleitung zur Prozessführung — imbesondern bei den Amtsgerichten — auf Grund der neuen Gesetzgebung und nach den Regeln der praktischen Erfahrung. Für den Handels- und Gewerbestand gemeinverständlich bearbeitet von Hermann Pilz, Syndikus des „Verbatds reisender Kaufleutq Deutschlands“ in Leipzig. Oktav — Gebunden — M. 2,75. Was muss der Kaufmann bei Konkursen thun? Eine gemeinverständliche Darstellung des deutschen Konkursrechts und Konkursverfahrens. Auf Grund der neuen Gesetzgebung bearbeitet von Syndikus Hermann Pilz, Leipzig. Oktav — Gebunden — M. 2,75. Zu beziehen durch jede Buchhandlung oder gegen Einsendung des Betrags direkt vom Verleger Jeder Band ist einzeln käuflich Die Frauen im Handel und Gewerbe Alle Rechte Vorbehalten Dr. iur. Ludwig Huberti’s Moderne kaufmännische Bibliothek Welche Stellungen können Frauen im Handel und Gewerbe finden? Handbuch für die auf den Erwerb angewiesenen Mädchen und Frauen zugleich enthaltend statistische Mitteilungen über die weibliche Erwerbsthätigkeit, die Frauen-Erwerbsvereine u.s. w. Von T. Kellen Redakteur der Essener Yolkszeitung mul des Gemeinnützigen Ratgebers Preis Jl 2,75 Verlegt von Dr. iur. Ludwig Huberti Leipzig D t r echnisches rnuseumwien BIBLIOTHEK I Vorwort Das Erscheinen dieses Werkes bedarf wohl kaum einer Rechtfertigung. Eine Sammlung kaufmännischer Lehrbücher muss auch die Frauen im Handel und Gewerbe berücksichtigen, da das weibliche Geschlecht sich in neuerer Zeit immer zahlreicher diesen Berufen zuwendet. Diese Erscheinung ist leicht erklärlich. Infolge der Umwälzungen im Erwerbsleben und des beständig zunehmenden Überschusses der weiblichen Bevölkerung und der dadurch für viele Tausende von Mädchen vermehrten Schwierigkeit, sich zu verheiraten, hat die auf Erwerb gerichtete Frauenbewegung in Deutschland wie in den andern Ländern einen ausserordentlich grossen Umfang angenommen. Hunderttausende von Mädchen haben keine Aussicht, die natürlichste und entsprechendste Versorgung durch die Ehe zu finden, und infolgedessen sind die meisten genötigt, sich selbst eine Versorgung zu schaffen. ‘ Die hauswirtschaftlichen Berufe (Dienstmädchen, Stütze der Hausfrau, Gouvernante und dergl.) sagen nicht allen Mädchen zu, sind auch zum Teil überfüllt. Die gelehrten Berufe sind nur für wenige geeignet und bieten auch noch zumeist erst geringe Aussicht. Dagegen finden die Frauen in Handel und Gewerbe zahlreiche Berufe, die ihnen offen stehen. Das vorliegende Werk gibt eine Übersicht über dieselben, indem es vorerst die weibliche Erwerbsthätigkeit überhaupt bespricht und sodann auf die einzelnen Berufe eingeht, v'obei die Vorbildung, Löhne, VT Aussichten u. s. w. erörtert werden. Natürlich kann nicht jeder Beruf, in dem Arbeiterinnen beschäftigt werden, besprochen werden; ich habe vielmehr hauptsächlich diejenigen Berufe berücksichtigt, die für die Töchter des Mittelstandes in Betracht kommen können. Ich habe mich bemüht, das Material nur aus zuverlässigen Quellen zu sammeln, aber bei der Eigenartigkeit der Materie ist es selbstverständlich, dass manches in Zukunft verbessert werden muss. Hoffentlich wird mir durch neue Auflagen hierzu Gelegenheit geboten werden! Berichtigungen und Ergänzungen werden mir jederzeit willkommen sein. Essen a. d. Ruhr Der Verfasser. Inhaltsverzeichnis I. Abschnitt Die weibliche Erwerbsthätigkeit Seite I. Die Notwendigkeit der Frauenarbeit. 1 II. Die Frauenberufe. 10 III. Die Frauen-Erwerbsthätigkeit im Deutschen Reiche . 12 II. Abschnitt Die Frauen im Handel I. Der Anteil der Frauen am Handel.33 1. Statistik.34 2. Die Befähigung der Frauen für den Handel.36 3. Lehrzeit und Ausbildung.38 4. Die rechtliche Stellung. *- . • 39 5. Die Arbeitszeit.40 6. Die Kündigung.40 7. Das Saisonengagement.41 8. Das Gehalt ..41 9. Die Beseitigung der Übelstämle.51 10. Die Organisation und das Stellungsuchen.58 II. Die kaufmännischen Berufsarten.58 1. Die Handelsfrau.58 2. Die Kontoristin.64 3. Die Buchhalterin.66 4. Die Korrespondentin.67 5. Die Stenographin.68 6. Die Maschinenschreiberin.69 7. Die Kassirerin.71 8. Die Angestellte im Bankgeschäft.72 9. Die Verkäuferin.74 10. Die Expedientin und Lageristin.77 11. Die Buchhändlerin.78 12. Reisende und Agentinnen.79 III. Die Handelsschulen.80 III. Abschnitt Die Frauen im Gewerbe I. Der Anteil der Frauen am Gewerbe.85 1. Statistik.86 2. Die Hausindustrie.87 3. Löhne.88 4. Schutzmassregeln und Versicherung.89 5. Frauengewerbeschulen.’.97 II Die Bekleidungs-Industrie.99 1. Schneiderinnen und Putzmacherinnen.100 2. Näherinnen und Konfektionsarbeiterinnen.104 3! Inhaberinnen von Arbeitsstuben.111 4. Die Direktrice, Zuschneiderin u. s. w.111 5. Die Wäscherin.113 6. Die Plätterin (Büglerin). 113 VIII Seite III. Handarbeiten und Kunstgewerbe.114 1. Die Handarbeiten.114 a) Das Stricken.116 bi Das Häkeln.. . 117 Ci Das Sticken.117 d) Das Teppichknüpfen.120 e) Das Spitzenklöppeln.120 f) Die Kunstweberei.120 2. Das Kunstgewerbe.123 a) Das Zeichnen und Malen.130 b) Die kunstgewerbliche Lehrerin.134 c) Die Bildhauerin.135 d) Die Lithographin, Radirerin und Kupferdruckerin . 136 e) Die Photographin.138 f) Die Buchbinderin.144 g) Die Dekorateurin und Tapeziererin.145 IV. Verschiedene Berufe.146 1. Badefrauen.116 2. Blumen- und Federnindustrie.146 3. Cafetiferes.149 4. Cigarrenarbeiterinnen.150 5. Elektrotechnikerinnen .150 6. Empfangsdamen.151 7. Erfinderinnen..151 8. Fabrik-Aufseherinnen.153 9. Fleischbeschauerinuen.155 10. Friseurinnen.155 11. Garderobiferen.157 12. Goldarbeiterinnen.157 15. Haararbeiterinnen.158 14. Hotelvorsteherinnen. .158 15. Kaffeeverleserinnen.159 16. Kellnerinnen.160 17. Klavierstimmerinnen.161 18. Kochfrauen.161 19. Kolorirerinnen.161 20. Setzerinnen.161 21. Wirtschafterinnen.162 IV. Abschnitt Landwirtschaftliche Berufe I. Die Frau in der Landwirtschaft.163 1. Die Wirtschafterin oder Meierin.163 2. Die Molkereiverwalterin. 164 3. Geflügelzucht .165 4. Bienenzucht. .165 II. Die Frau als Gärtnerin.165 V. Abschnitt Arbeits-Nachweis und Frauen-Erwerbsvereine I. Der Arbeitsnachweis.169 II. Die Organisation der erwerbsthätigen Frauen .... 171 III. Die Frauenerwerbsvereine.176 I. Abschnitt Die weibliche Erwerbsthätigkeit I. Die Notwendigkeit der Frauenarbeit Die Frauenbewegung ist eine Erscheinung unserer Zeit. Seit der Mitte des 19. Jahrhunderts hat sich diese Bewegung fast in allen Kulturländern geltend gemacht; sie erstrebt für das weibliche Geschlecht eine bessere wirtschaftliche, politische und soziale Stellung. Die Ursachen dieser von Jahr zu Jahr wachsenden Bewegung sind hauptsächlich in dem Drange nach lohnender Arbeit für das weibliche Geschlecht zu suchen, von dem ein grosser Teil auf Selbständigkeit angewiesen ist. Not und Überfluss haben Schulter an Schulter gearbeitet, die Frauenbewegung zu der Entwicklung zu bringen, in der sie jetzt unaufhaltsam durch alle Länder schreitet. Sie tritt begreiflicherweise bei den verschiedenen Nationalitäten in abweichender Weise zu Tage, hat aber im grossen und ganzen denselben Charakter. Die steigende Erwerbsthätigkeit der Frauen beruht auf den wirtschaftlichen Erscheinungen, die das heutige soziale Leben umgestaltet haben. Arbeitende Frauen gab es zu allen Zeiten, und die Notwendigkeit der Erwerbsthätigkeit der Frauen steht auch ausser Zweifel. Neu ist nur der Umfang, den die Frauenarbeit angenommen hat, teils wegen der Zunahme der Bevölkerung, teils wegen der L T m- wälzungen auf dem wirtschaftlichen Gebiet. Neu ist auch die Heranziehung der Frauen aus den besseren Ständen, die früher nicht auf Erwerb angewiesen waren. Die neuste Wandlung in der Stellung der Frauen gründet sich einerseits auf die ununterbrochen fortschreitende Erweiterung der Verkehr swirtschaft, insbesondere auf die wachsende Ausbreitung der Industrie und des Handels, anderseits auf die hiermit und mit dem Fortschreiten der allgemeinen Geisteskultur zusammenhängende Steigerung des individuellen Selbstbewusstseins und des Dranges nach freier Be- thätigung. Neben die weibliche Haus- und Lohnarbeit in der Landwirtschaft trat zuerst die hausindustrielle Arbeit für den Markt, danach Kellen, Die Frauen im Handel und Gewerbe 1 2 die gewerbliche Lohnarbeit ausserhalb des Hauses in Manufakturen und Fabriken. Seit dem Ausgang des Mittelalters begann mit der den Übergang zur modernen Grossindustrie vermittelnden Hausindustrie, die im 17. und namentlich im 18. Jahrhundert die weiteste Verbreitung erlangte, die gewerbliche Frauenarbeit mehr und mehr sich auszudehnen, und zwar gerade auf denjenigen Arbeitsgebieten, für welche Frauenkräfte sich vorzugsweise eignen. In der Textilindustrie, insbesondere in der Spinnerei, Wirkerei, Stickerei, auch Weberei u. s. w. erlangte diese Form des Gewerbebetriebes ihre grösste Bedeutung und hat sich hier und im Bekleidungsgewerbe bisher am meisten behauptet. Eine weit grössere Bedeutung noch erlangte die Frauenarbeit seit Erfindung und Anwendung der Maschinen. Die Einfachheit und Leichtigkeit der erforderlichen Verrichtungen liessen die ungelernten und schwächeren Kräfte der Frauen und sogar Kinder ausreichend erscheinen; ihre grössere Billigkeit, teilweise auch der Vorzug grösserer Handgeschicklichkeit, sicherten ihnen in weitem Umfange den Vorzug vor den Männern. Hierzu kam, dass die Entwicklung des Maschinenwesens gerade bei der Spinnerei und andern Zweigen der Textilindustrie einsetzte, in denen die Frauen ohnehin allgemein gewerblich beschäftigt waren. Die Technik des Betriebes, welche die Verwendung mechanischer Kraft, zuerst der Wasserkraft, dann der Dampfkraft, erforderlich machte, nötigte zur Vereinigung der Arbeitskräfte in grösseren geschlossenen Räumen. So wurden die Frauen und Mädchen aus den Häusern in die Fabriken gezogen.*) In erster Linie und in grösster Ausdehnung geschah dies auf denjenigen Arbeitsgebieten, die von jeher den Frauen oblagen, wie der Bekleidungsindustrie u. s. w. Aber es geschah auch in einer grösseren Anzahl anderer Arbeitszweige, in denen die Frauen den Männern jetzt starke Konkurrenz bereiten. Von England aus verbreitete sich der auf Maschinenverwendung begründete Fabrikbetrieb über den Kontinent. Ausser den lediglich auf ausgebildeter Arbeitsteilung beruhenden Manufakturen kam das Fabriksystem immer mehr zur Herrschaft, während zugleich die zur allmählichen Durchführung gelangende Gewerbefreiheit die weibliche Arbeit von den bisherigen Fesseln befreite. Die schnell sich entwickelnde Grossindustrie verdrängte vermöge ihrer gewaltigen technischen Überlegenheit eine haus wirtschaftliche Verrichtung nach der andern und setzte hierdurch wiederum die ihr nötigen weiblichen Arbeitskräfte frei.**) Die Erfindungen und die Verwertung des Dampfes haben den *) 1708 wurde in England die erste Baumwollspinnerei gebaut, und schon 1788, also noch vor Anwendung der Dampfkraft, gab es in England und Schottland 142 Fabriken, in denen neben 26000 Männern und 35000 Kindern 31 000 Frauen im Spinnen allein beschäftigt wurden. In der zugehörigen Weberei, Druckerei u. s. w. arbeiteten weiter neben 133 000 Männern und 48000 Kindern nicht weniger als 59000 Frauen. **) Frauenarbeit und Frauenfrage, im Handwörterbuch der Staatswissenschaften vou Conrad, Elster, Lexis und Loening. Jena, Gustav Fischer .2. Autl. 1900. HI. Band S. 1207 f. 3 Frauenhänden in den Familien kaum den zehnten Teil der Arbeiten auf dem Gebiete der Textil-Industrie gelassen, den sie vor dem 19. Jahrhundert hatten. Durch die Nähmaschine ist die eigentliche Frauenarbeit des Nähens vermindert worden. Das Kleingewerbe droht überhaupt von der Fabrik-Industrie verschlungen zu werden. Was früher vereinzelt und im Hause hergestellt wurde, wird jetzt viel schneller und erheblich billiger in der Fabrik angefertigt. Ein bekanntes Beispiel liefert die Strickmaschine. Ein einziges Mädchen setzt sie in Bewegung, so dass dasselbe an einem Tage schafft, was zwanzig Frauen in sechs Wochen oder eine einzige in fast zwei Jahren an Strümpfen zu Stande bringen würde, wenn sie mit der Hand arbeitet. Da also die Arbeit der Frauen im Hause aufhörte, so mussten andere Gebiete für sie erschlossen werden. Durch die fabrikmässige Herstellung mancher Lebensbedürfnisse fand die Frau bei Arbeiten Verwendung, die früher für sie nicht existirten. Hierdurch ist vielfach eine andere Arbeitsteilung zwischen Mann und Weib notwendig geworden. Dieselbe hätte indess ohne unüberwindliche Schwierigkeit und ohne tiefe Schädigung des Familiengeistes vor sich gehen können, hätte nicht mit der neuen Erwerbsart auch ein neues Erwerbsziel in der modernen Gesellschaft die Oberhand erhalten, das unter dem Namen Kapitalismus bekannt ist. Warenmengen werden fabrikmässig erzeugt, nicht sowohl um den wirklichen Bedarf zu decken, als um Geld zu erwerben. Nach diesem Prinzip werden Waren in Massen auf den Markt geworfen, die bei weitem die Nachfrage übersteigen. Auch das Weib, das von der Existenzsorge auf die Handarbeit angewiesen ist, beteiligt sich an diesem kapitalistischen Streben oder wird dazu missbraucht. Auch in der Landwirtschaft vollzogen sich bedeutsame Wandlungen, die nicht ohne Einfluss auf die Gestaltung der Frauenarbeit blieben. Zwar waren weibliche Kräfte auf Hof und Feld, namentlich bei vorübergehender Arbeitshäufung (zur Zeit der Ernte u. s. w.) von jeher herangezogen worden. Als jedoch infolge der zunehmenden Ausbreitung der intensiven Betriebssysteme, namentlich durch Ausdehnung des Hackfruchtbaues, der Arbeitsbedarf sich steigerte, suchte man in weitem Umfange durch Heranziehung der billigeren Frauenarbeit diesen Bedarf zu decken. Unter den ländlichen Wanderarbeitern, die in Deutschland aus weit entfernten Gegenden und selbst aus dem Auslande den grösseren Wirtschaften höher entwickelter Distrikte zugeführt werden, ist regelmässig auch das weibliche Geschlecht stark vertreten. Von den sogen. Sachsengängern (jährlich etwa 100 000) ist sogar die Mehrzahl Frauen, unter denen hinwiederum die Unverheirateten und Jüngeren weitaus überwiegen. Mangel an Arbeitsgelegenheit und Verdienst sind es in der Regel, die sie bewegen, Familie und Heimat vorübergehend zu verlassen. 1 * 4 Infolge der fortschreitenden Einengung der hauswirtschaftlichen Thätigkeit ist für die Frauen die Möglichkeit, eine solche Beschäftigung zu finden, nicht mehr besonders gross. Das Weben, das Verfertigen von weiblichen Kleidungsstücken, die Herstellung von Konserven und Kerzen, wie überhaupt die Bereitung der mannigfachsten Nahrungsmittel und Gebrauchsgegenstände werden heutzutage allenthalben von der Grossfabrikation betrieben. Ausser in kleinen Orten ist auch die Beköstigung der Gehilfen aus dem Hause heraus verlegt, und auch dadurch ist zahlreichen Frauen das Gebiet haus wirtschaftlicher Thätigkeit eingeschränkt worden. Hätte Goethe zu unserer Zeit gelebt, so würde er in seiner zweiten Epistel kaum geschrieben haben: Wahrlich! Wären mir nur ein Dutzend der Mädchen im Hau«e, Niemals wär' ich verlegen um Arbeit! Das Wachsen der Grossbetriebe und die zunehmende Arbeitsteilung steigern fort und fort die Unselbständigkeit der erwerbstätigen Männer und verschlechtern die Lage des Arbeiter- und des Mittelstandes, wenn auch nicht absolut, so doch im Verhältnis zu den bei dem Fortschritt der Kultur gesteigerten Lebensansprüchen. Diese Ansprüche können in vielen Fällen nur durch den Miterwerb der Familienmitglieder befriedigt werden. Mehrere Ursachen haben also dazu beigetragen, die Frauenarbeit zu vermehren. Dem weiblichen Geschlecht sind in neuerer Zeit immer mehr Berufe zugänglich gemacht worden, die ihnen früher verschlossen waren. Die grosse Armee derjenigen Mädchen, welchen es nicht vergönnt ist, eine eigene Häuslichkeit zu finden, hat immer mehr in Berufen Unterkunft gefunden, die ihnen zum grossen Teile eine annehmbare Existenz sichern. Geschmack an der ungebundenen Stellung und Genusssucht tragen dazu bei, den Mädchen die Fabrikarbeit willkommen zu machen und sie zu veranlassen, diese den hauswirtschaftlichen Erwerbsstellungen vorzuziehen, so dass in Gegenden mit umfangreicher weiblicher Gewerbearbeit bisweilen die nötigen Kräfte in dem Haushalt und der Wirtschaft mangeln. Nicht nur ihre geringeren Lohnforderungen sowie ihre grössere Geschicklichkeit in manchen Verrichtungen, auch ihre grössere Fügsamkeit, Mässigkeit, Geduld und Ausdauer machen die Mädchen als Arbeitskräfte begehrt, die Familienmütter bisweilen sogar vorzugsweise vermöge ihrer stärkeren Gebundenheit, und weil sie des Arbeitsverdienstes meist dringender bedürfen als die Mädchen. Die Frauenarbeit ist für beide Geschlechter von einem schweren Nachteil gewesen: sie hat die Löhne gedrückt. Infolge der freien Konkurrenz sank nämlich der Männerlohn, und da dieser nun für den Unterhalt der Familie vielfach unzulänglich war, machte er eine Ergänzung durch den Arbeitsverdienst der weiblichen Familienglieder, schliesslich selbst der Ehefrau, immer allgemeiner wünschenswert oder notwendig, obschon die weibliche Erwerbsarbeit in dem Masse, wie sie zur Regel wurde, direkt wie indirekt vielfach wieder dahin wirkte, ihn weiter herabzudrücken. Die wirtschaftliche und soziale Umgestaltung, die im 19. Jahrhundert stattgefunden hat, beeinflusste die Lage der mittleren und höheren Gesellschaftsschichten noch in ganz anderer Richtung als die Lage der unteren, der sogen, arbeitenden Klassen. In den bürgerlichen Kreisen fanden die weiblichen Angehörigen, insbesondere die unverheirateten Töchter, nicht alsbald einen genügenden und befriedigenden Ersatz für die verloren gegangenen Thätigkeiten. Hierzu kam ein anderer Missstand: Man kaufte alles bequem und billig, aber man musste immerhin in erheblichem Umfange kaufen, was man früher selbst erarbeitet hatte. Auf Selbstbeschaffung war man gar nicht mehr eingerichtet. In dem Grade, wie es nötig war, viele müssig gewordene Familienangehörige ohne Gegenleistung zu unterhalten, erhöhte sich das Einkommen des Familienoberhauptes nicht überall. So entstand offene oder geheime Not. Und noch ein weiteres wichtiges Moment: Im modernen Staat breiteten sich Beamtentum und Militärstand immer weiter aus, ganz abgesehen von den sogen, höheren freien Berufen. Mit der wachsenden Grösse der Geschäftsunternehmungen nahm auch das Privatbeamtentum zu. Die diesen Klassen Angebörenden sind in der Regel auf mässige und fest bemessene Gehalts- und Honorarbezüge angewiesen, welche, wie bei dem Arbeiter, mit der Erwerbsfähigkeit oder dem Tode des Ernährers enden und selten bedeutende Ersparnisse ermöglichen, am wenigsten, wenn die Familie ‘zahlreich ist. Für die Töchter dieser Klassen wurde die Lage noch durch den Mangel einer speziellen und höheren Berufsbildung verschlimmert. Dieser Mangel bewirkte, dass alle, die Erwerb und Verdienst suchten, sich denjenigen Stellungen in ihrer sozialen Sphäre zuwandten, die eine andere Vorbildung als die allgemeine Schulbildung nicht erheischten, und hier Überfüllung und Lohndruck bewirkten. Selbst auch dann, wenn die Familie der Existenzsorgen für die weiblichen Glieder überhoben war, oder jene Sorgen ertrug, um ihnen eine Erwerbsthätigkeit zu ersparen, so blieb immer der Mangel an nutzbringender Beschäftigung in der Familie. Der Thätigkeitsdrang entlud sich in der Kultivirung von allerlei Arbeitsspielereien, die verflachend wirken, weil das Bewusstsein eines ernsten Zweckes fehlt. Auf solchem Boden ist die allgemeine Verbreitung eines dilettirenden Musizirens und Malens entsprungen, bei dem nach dem Vorhandensein genügenden Talentes nicht gefragt wird und eine gründliche Durchbildung gar nicht angestrebt wird. Um den bestehenden Übelständen zu begegnen, suchte man den Frauen der bürgerlichen Klassen geeignete Erwerbsgelegenheiten zu eröffnen und ihnen die diesbezügliche nötige Berufsbildung zuteil werden zu lassen. Es wird leider immer noch zu sehr in der Tr — 6 — Ablegung des allgemeinen höheren Lehrerinnen-Examens der Abschluss sowohl der Fachbildung wie der Allgemeinbildung gesucht, anstatt dass eine zweckmässige Spezialbildung erstrebt würde. Nur in einzelnen Städten hat man eine Spezialbildung in Frauenhandarbeitsschulen, Haushaitungs-, sowie in Handelsschulen mit Erfolg in die Wege geleitet. Zahlreiche Frauen sind auf einen Erwerb angewiesen, weil ihnen nicht die Möglichkeit gegeben ist, in der Ehe eine Versorgung zu finden. Am 14. Juni 1895 ist in Deutschland eine ortsanwesende Bevölkerung von 26 361 123 weiblichen und 25 409 161 männlichen Einwohnern gezählt worden. Es gab mithin im Reich 951 962 Frauen mehr als Männer und es trafen 103,75 Frauen auf 100 Männer. 1882 betrug der Prozentsatz 104,16*). Die Zusammensetzung ist anders in Stadt und Land, wie folgende Zahlen ergeben. Auf 100 Männer kamen Frauen: 1895 1882 in Grossstädten. 106,14 107,69 in Mittelstädten. 99,60 100,96 in Kleinstädten. 99,15 99,57 in Landstädten. 103,47 104,06 in Städten überhaupt .... 102,16 102,63 auf dem platten Lande . . . 105.34 105,27 im Reiche überhaupt .... 103,75 104,16 Der Altersaufbau der Bevölkerung stellt sich nach der Berufszählung von 1895 folgendermassen dar. Es standen im Alter von Summa Jahren männliche weibliche unter 14 8 427 827 8 426 104 14-16 1 057 361 1 056 455 16-20 2 075 165 2 112 819 20—30 ' 4 226 449 4 307 300 30-40 3 319 844 3 412 391 40-50 2 540 914 2 720 664 50—60 1 938 347 2 160 611 60—70 1 182 040 1 380 229 70 u. darüber 641 214 784 550 31 770 284 25 409161 26 361 123 Da in der Gesamtzahl der Männer und Frauen ein beträchtlicher Prozentsatz unmündiger Knaben und Mädchen enthalten ist, ist es klar, dass wir mit diesen Zahlen nicht rechnen dürfen. Wir dürfen offenbar zur Vergleichung nur heranziehen die Zahl derjenigen Frauen und Männer, die ihrem Alter nach verheiratet sein könnten. *) Nach der Volkszählung von 1885 gab es im Deutschen Reich 22933 664 Einwohne männlichen und 23 922 040 weiblichen Geschlechts, somit einen Überschuss von 988 37 weiblichen. I Vergleicht man bloss die Zahlen derjenigen, die über 20 Jahre zählen, so findet sich ein Überschuss von 916 937 Frauen (1885: 976 721). Nimmt man dagegen das Alter der ehemündigen Männer mit 20, jenes der ehemündigen Frauen schon mit 16 Jahren an, so ergiebt sich natürlich ein viel grösserer weiblicher Überschuss.*) Professor Bücher in Leipzig hat eine interessante Arbeit veröffentlicht: „Über die Verteilung der beiden Geschlechter auf der Erde.“ Ursprünglich glaubte man, es sei eine Art Naturgesetz, dass in allen grösseren Völkern männliche und weibliche Personen in annähernd gleicher Zahl vorhanden seien. Allerdings gab bereits der Vater der modernen Zahlenstatistik, der preussische Feldprediger Süssmilch, um die Mitte des 18. Jahrhunderts zu, dass „etwas mehr Mädchen als Knaben zu mannbaren Jahren kommen.“ Er glaubte aber, dass dieser Überschuss durch zweite Heiraten von Witwern versorgt werde, worin er eine besonders weise Fürsorge des Schöpfers sah, dass „jede Mannsperson ebenso gut eine Frau, als jede Jungfrau einen Mann bekommen könne, und keine einzige sorgen dürfe, dass sie werde ledig sitzen bleiben.“ Die neuere Statistik hat nun aber nachgewiesen, dass in den hochentwickelten Kulturländern Europas ein erheblicher Überschuss an weiblichen Personen besteht, der gerade besonders scharf im schönsten Heiratsalter, in der Bevölkerungsklasse zwischen dem 20. und 30. Jahre hervortritt. Italien, Griechenland und die unteren Donauländer ausgenommen, weist das übrige Europa eine Bevölkerung von rund 300 Millionen Einwohnern auf, unter welchen die Zahl der weiblichen Personen diejenige der männlichen um etwa 4 500 000 übersteigt. Nach den Gesetzen der Statistik also sind hier in jeder Generation 4 500 000 Mädchen sozusagen schon bei der Geburt sitzen geblieben. In Österreich kommen durchschnittlich 1047 weibliche Personen auf 1000 männliche, in Portugal 1091, in Norwegen 1090, in Polen 1076, in England 1060. Die Unabänderlichkeit dieses überflüssigen Saldos an Evastöchtern sehen wir sogar in Kolonialländern, in denen ursprünglich infolge der überwiegend aus Männern bestehenden Einwanderung das Verhältnis umgekehrt lag; die am frühesten besiedelten und jetzt am dichtesten bevölkerten Staaten der amerikanischen Union zeigen bereits starken Frauenüberschuss, so Rhode Island 1078, Massachusetts 1077 Frauen auf 1000 Männer; Canada bietet die gleiche Erscheinung. Weisen dergestalt die Länder fast ausnahmslos ein Überwiegen des weiblichen Geschlechts auf, so tritt diese Thatsache noch in höherem Masse in den Städten auf. Und zwar lässt sich diese Erscheinung fast in den meisten europäischen Städten nachweisen, trotz- *) J?rof Dr. Max Haushofer. Die Ehefrage im Deutschen Reich. (Der Existenzkampf tier Frau. Berlin, Richard Tändler, 1895. S. (!9 f) — Vgl. auch: E. Gnauck-Kiihne, Ursachen und Ziele der Frauenbewegung. Berlin, Richard Lesser, 1898. 8 dem das wirkliche Verhältnis der Geschlechter durch die starken Garnisonen oft getrübt erscheint. Aber selbst bei Einrechnung des Militärs finden wir im Jahre 1885 auf je 1000 männliche Personen in Berlin 1081, in Dresden 1113, in Frankfurt a. M. 1123 weibliche Personen. In Staaten, die kein oder bloss ein schwaches stehendes Heer besitzen, wie die Schweiz, Belgien, Skandinavien zeigen die Städte fast ohne Ausnahme einen den Landesdurchschnitt bedeutend übersteigenden Frauenüberschuss. Um jedoch zu einem klaren Bild des Verhältnisses der beiden Geschlechter zu einander zu gelangen, müsste man die nicht durch Ein- und Auswanderung beeinflusste, sondern lediglich von Geburten und Todesfällen bestimmte Bevölkerungsbewegung in Betracht ziehen. Professor Bücher thut dies an einem Beispiel, zu dem er Frankfurt a. M. wählte. Am 1. Dezember 1890 zählte Frankfurt rund 180 000 Seelen; nimmt man nun an, dass hiervon 90 000 männlichen und 90 00O weiblichen Geschlechts waren, und es fänden weiterhin die gleichen Geburts- und Sterblichkeitsverhältnisse statt, wie bisher, so zählte man am 1. Dezember 1891 90 545 männliche und schon 90 877 weibliche Personen, und mit jedem weiteren Jahx-e vergrössert sich dieser Überschuss. Die Ursache liegt nicht darin, dass mehr Mädchen geboren werden, als Knaben — im Gegenteil werden mehr Knaben als Mädchen geboren — sondern darin, dass weit mehr männliche Personen sterben, als weibliche: im jährlichen Überschuss der Geburten über die Todesfälle überwiegt das weibliche Geschlecht bedeutend. Im Dezennium 1881 —1890 wurden z. B. in Frankfurt a. M. auf je 1000 Einwohnerjährlich 27.3 Kinder geboren, unter denen auf je 100 Mädchen 103.4 Knaben kamen, dagegen starben jährlich von je 1000 männlichen Einwohnern 21.7, von je 1000 weiblichen aber bloss 17.1. So ergiebt der reine Zuwachs der Bevölkerung, das heisst der Überschuss der Geburten über die Todesfälle eine steigende Majorität des weiblichen Geschlechts. In Preussen wurden bei der Volkszählung von 1895 zusammen 15 645 439 Einwohner männlichen, aber 16 209 684 Einwohner weiblichen Geschlechts gezählt, so dass die weibliche Bevölkerung die männliche um 564 245 Köpfe überwog. Die Ursache dieses Über- wiegens des weiblichen Elementes in der Bevölkerungszifler ist lediglich auf die grössere Sterblichkeit des männlichen Geschlechtes zurückzuführen. Die einzigen Landesteile des preussischen Staates, in denen die männliche Bevölkerung die weibliche überwiegt, sind die Provinzen Schleswig-Holstein, Hannover, Westfalen und Rheinland. Wir haben gesehen, dass im ganzen Deutschen Reiche auf 100 Männer 103,75 Frauen kommen. Einen noch höheren Frauenüberschuss hatten die 28 deutschen Grosstädte, d. h. also die Städte mit über 100 000 Einwohnern. Hier kommen auf 100 Männer 106,14 Frauen. Die amtliche Statistik führt die Ursache dieses höheren 9 Frauenüberschusses der Grossstädte teils auf die Erwerbsgelegenheit zurück, welche sich vielfach gerade hier, und zwar namentlich in den Städten mit Tabak- oder Textilindustrie, für umfassendere Bethätigung der Frauenarbeit bietet, teils auf die Verschiedenheit der Altersgliederung, welche die beiden Geschlechter in den Städten aufweisen, und zwar in der Weise, dass die Frauen in den höheren Altersstufen stärker vertreten sind, als die frühzeitiger absterbende männliche Bevölkerung. Nur 9 von den 36 Regirungsbezirken Preussens zählten auf 100 Männer weniger als 100 Frauen, keiner aber weniger als Arnsberg mit seinen 92,85 Frauen auf 100 Männer. Von den 27 deutschen Grossstädten hat einen noch geringeren Anteil der Frauen an der Bevölkerungsziffer nur Strassburg, nämlich 90,27 Frauen auf 100 Männer. Dies Zurückbleiben der Zahl der Frauen hinter derjenigen der Männer in Grossstädten ist die Folge besonderer wirtschaftlicher Verhältnisse, die den männlichen Teil der Bevölkerung erheblich verstärken, wie Industrie und Garnisonen etc. Über die Hälfte der heiratsfähigen Bevölkerung war nach der Zählung von 1895 verehelicht. Am höchsten war die Heiratsfrequenz in der Altersstufe 30—50 Jahre, w r o der Prozentsatz der Verheirateten 80°/o erreichte, für die Männer sogar 83,14, für die Frauen 77,61°/ 0 . Mit zunehmendem Alter nimmt das Verheiratetsein ab, aber noch mehr bei den Frauen als bei den Männern, während die Reihen der Witwer und Witwen sich verstärken. In der Altersstufe von 16—30 Jahren ist noch der ledige Stand vorherrschend, nur 18,37°/ 0 der Männer, etwas mehr beim weiblichen Geschlecht, aber immerhin auch nur 29,24°/ 0 , sind verheiratet. Bei allen Kulturvölkern liegen die Verhältnisse ähnlich wie in Deutschland. Denn da nirgends die sozialen Verhältnisse dem Einzelnen die Eheschliessung schon bei Eintritt der Pubertät, sondern stets erst in einem späteren Zeitpunkt gestatten, da ferner das Heiratsalter bei den Männern durchschnittlich ein Höheres ist, als das der Frauen, da ferner zweite Ehen von den Männern häufiger eingegangen werden, als von den Frauen und endlich ein Teil der Männer auf die Ehe ganz verzichtet*)—in Deutschland zirka 10 Prozent — so muss es überall und stets eine grosse Anzahl lediger und verwitweter Frauen geben. Von diesen ist der grösste Teil darauf angewiesen, entweder sich durch eigene Erwerbsthätigkeit seinen Unterhalt zu gewinnen oder aber wie die Mehrzahl der verheirateten Frauen für den in der Familie gewährten Unterhalt in wirtschaftlicher Arbeit ein Äquivalent zu bieten. *i Über Ehe und Ehelosigkeit siehe Westermarck, Geschichte der menschlichen Ehe. Deutsch von Kätscher u. Grazer. Jena, Hermann Costenoble 1893. S. 131—153. 10 II. Die Frauenberufe Alle Eltern hoffen und ersehnen für ihre Töchter eine glückliche Ehe, und das bleibt auch nach wie vor das Erstrebenswerteste. I)a aber 39 Prozent der deutschen erwachsenen Frauen unverheiratet bleiben und 4 Prozent verwitwet sind, so muss bei vielen die Möglichkeit der Selbständigkeit ins Auge gefasst werden. Deshalb lassen viele Eltern ihren Töchtern eine fachliche Ausbildung, die sie zu irgend einem Berufe geschickt macht, für den sie Neigung und Befähigung haben, angedeihen. Auch für diejenigen Mädchen, die später heiraten, ist die regelrecht gelernte Arbeit eine vorzügliche Schule, deren Früchte sie durchs ganze Leben hindurchbegleiten werden, die sie mit dem Ernst des Lebens bekannt und vertraut macht. Die Frau kann durch Krankheit oder Tod des Mannes, durch missliche Verhältnisse u. s. w. immer noch in die Lage kommen, die ganze Familie ernähren zu müssen; in solchen Fällen erweist sich die Fähigkeit und Ausbildung zu einem Berufe von unschätzbarem Werte. Für das unverheiratet bleibende Mädchen aber ist ein Beruf eine Notwendigkeit, falls es nicht über ein genügendes Vermögen verfügt. Die Ansichten über die Frage, welche Thätigkeit den Männern, welche den Frauen zukomme, gehen weit auseinander. Und da muss man gleich konstatiren, dass es ein grosser Irrtum ist, zu behaupten, alle Arbeiten, die nicht die Kinderwartung und Küchenarbeiten betreffen, gehören nicht der Frau. Die Abgrenzung der Thätigkeiten ist jetzt eine andere geworden, wie vielleicht bei Jägervölkern, wo der Mann der Jagd oblag und höchstens die Waffen und Geräte verfertigte, während das Weib das Haus besorgte, Kleidung und Schmucksachen erzeugte. Heute greifen die Männer in früher spezifisch weibliche Arbeiten; sie stehen am Dampfwebstuhl und Niemand fällt es ein, dies unrichtig zu finden. Umgekehrt sind die Frauen in vielen Gebieten thätig, welche die Männer als ihre ausschliessliche Domäne betrachteten, namentlich gilt dies für die Industrie. Dieselbe ist ja nicht spezifisch männlich und je mehr sich hier Zweige bilden, die nur Geduld und Handfertigkeit erfordern, destomehr wird die Frau eindringen. Dass auch die Familienmutter zur Arbeit muss, ist eine beklagenswerte Thatsache. Wir sehen jetzt die Frau thätig im Kleingewerbe, wo der Mann in der Werkstätte, die Frau im Laden beschäftigt ist. Wo könnte der Mann ein besseres Geschäftspersonal bekommen, das so sehr am Gedeihen des Geschäftes ein Interesse hätte? In fremdem Dienst ist die Frau seit langem als Verkäuferin thätig. Mit der Entwiklung des Verkehrs, mit der Ausbreitung des Elementarunterrichtes erscheint sie als Buchhalterin, Korrespondentin, als Hilfsarbeiterin in Hotels und Bädern, bei Notaren, Rechtsanwälten u. s. w. Die Berufe der Erzieherinnen und Lehrerinnen sind überfüllt und 11 bieten keine besondere Aussicht. Deshalb wenden sich so viele Töchter die eine gewisse Bildung haben, lieber den Berufen im Handel und Gewerbe zu. Bei den Töchtern der unteren Stände ist das Selbstbewusstsein ungemein gesteigert. Daher die vielen Klagen über die ungenügenden Leistungen der Dienstboten und über den Mangel an Dienstpersonal. Die Mädchen wenden sich lieber der Fabrikarbeit zu, wo sie eine grössere Freiheit gemessen. Die Töchter des Volkes im weitesten Sinne des Wortes, die in den meisten Fällen zum Unterhalt der Familie mit beitragen müssen, gehen, sobald sie aus der Schule entlassen sind, in die Fabriken und arbeiten dort, nicht nur bis sie sich verheiraten, sondern auch noch als Frauen. Können sie sich nicht verheiraten, so bleiben sie eben Fabrikarbeiterinnen bis zum Ende ihres Lebens, und die Zahl dieser ist wahrlich nicht gering. Die Frau ist natürlich nicht für alle Arbeiten geeignet, z. B. nicht für den Verkehr mit niedrigem männlichen Dienstpersonal (Matrosen, Fuhrknechte u. s. w.), wohl aber für Arbeiten, die das Ab wägen des Geschäftsrisikos, die Disposition betreffen, obschon ihr diese Thätig- keit bisher wenig eigen war. Die Frauen, die bisher als Geschäftsinhaberinnen auf traten, im Bankgeschäft, Versicherungswesen, Rhedereien u. s. w. waren meist Erbinnen (Töchter oder Witwen), welche das Geschäft mit Hilfe von Geschäftsleitern betreiben, bis sie es vorteilhaft ver- äussern oder an die herangewachsenen Kinder übergeben können. Frauen, welche selbst bedeutende Geschäfte begründet hätten, sind selten. Im Staats- und Gemeinde-Verkehrsdienst wurde das weibliche Geschlecht bisher wenig verwendet. Der Staat ist vom Manne gegründet, mit Waffengewalt erhalten. Er wird in der Hand des Mannes bleiben, obschon wohl viele Frauen hinter den Kulissen Politik treiben und viele Frauen auf dem Throne gesessen. Aber man darf doch wohl erwarten, dass die Frauen auch in den Verwaltungs dienst eindringen werden. Unter den jetzigen Verhältnissen müssen viele Mädchen den Lehrberuf ergreifen, weil er bis jetzt einer der wenigen ist, die staatlich anerkannt sind. Er gibt aber keine Gewährleistungen für die Zukunft. Nur wenige haben bei dem Andrang zu diesem Berufe Aussichten, weil das Angebot viel stärker ist als der Verbrauch und weil viele den Beruf ergreifen, ohne die geringste Veranlagung, nur um im Falle der Not gedeckt zu sein. Und so können denn bei vielen der jungen Mädchen Enttäuschungen nicht ausbleiben. Mit Hoffen und Harren werden sie immer unbrauchbarer für andere Anforderungen. Viele werden in die Welt gestossen, füllen die Homes der Hauptstädte und warten von einer Stunde zur anderen auf das erlösende Wort einer Vereinbarung. Unentschieden ist ihr Schicksal, unentschieden sind ihre Lebensbedingungen, unentschieden ihr Wert für die menschliche Gesellschaft. Diese Kräfte könnten in Handel und Gewerbe nutz- 12 bringende Beschäftigung finden, wenn sie rechtzeitig die nötige Vorbildung erhalten hätten. Ein neues Terrain, das der Gesundheitspflege, ist gegenwärtig das Kampfobjekt, und da scheint der Widerstand schwerer zu bewältigen als im Gewerbe. Seit Hippokrates ist es ein männliches Gebiet und die Männer werden es nicht leicht aufgeben. Gegenüber dem Ein- wande, den Frauen fehle die innere Befähigung zur Medizin, fällt die offenbare Befähigung der Frauen zur Krankenpflege schwer ins Gewicht. Möglich ist, dass sie sich für die schwereren chirurgischen Operationen nicht eignen, allein ausserhalb diesen bleibt ihnen auf dem Gebiete der Heilkunde doch noch ein sehr weites Arbeitsfeld übrig. Nicht gehindert wurde die Frau in der Konkurrenz in Bezug auf die schönen Künste, Litteratur, Malerei, Skulptur, Musik. Wenn wir in der Litteratur erhebliche und achtbare Leistungen sehen seit Sappho, so fehlt doch der Frauenarbeit das, was Parteien schafft, was Schulen gründet. Was will eine Angelika Kaufmann, was eine Rosa Bonheur heissen gegen die Reihe der gottbegnadeten Künstler, die die Welt seit Jahrhunderten mit ihrem Farbenzauber erleuchten? Wo das Weib dem Manne am nächsten kommt und ihn zuweilen sogar überragt ist die Bühnenkunst (Schauspiel und Gesang). III. Die Frauen-Erwerbsthätigkeit im Deutschen Reiche Von der gesamten am 14. Juni 1895 gezählten Bevölkerung waren 26 361 123 weiblichen Geschlechts, von diesen waren 5 264 393 hn Hauptberuf erwerbsthätig; einschliesslich der Dienstboten waren es 6 578 350 weibliche Erwerbsthätige, so dass rund ein Viertel der weiblichen Bevölkerung (24,96°/ 0 ) als erwerbsthätig zu betrachten war, während das bei der männlichen für 3 /s zutraf. Man ersieht dies des Näheren aus folgender Übersicht: Personen (1895) männli absolut che % d. m. Bevölk. weibli( absolut ihe 0 /o d - Bevölk. 1. Erwerbsthätige . . . 15 506 682 61,03 5 264 408 19,97 2. Dienende. 25 364 0,10 1 313 954 4,99 3. Angehörige. 8 850 061 34,83 18 667 214 70,81 4. Berufslose. 1 027 052 I 4,04 Personen (1882) 1 115 549 4,23 1. Erwerbsthätige . . . 13 372 905 60,38 4 259 103 18,46 2. Dienende. 42 510 0,19 1 282 414 5,56 3. Angehörige. 8 082 973 36,49 16 827 722 72,94 3,04 4. Selbständige .... 652 361 1 2,94 702 125 13 Der 4. Teil der weiblichen Bevölkerung (1895: 0 578 362, 1882: 5 541 517 = Gruppe 1 und 2) ist demnach zur Führung der Existenz auf den eigenen Erwerb angewiesen. Selbstverständlich tritt der Frauenerwerb gegenüber dem der Männer bedeutend zurück. Das weibliche Geschlecht hat nämlich sein natürliches Arbeitsgebiet nicht in der volkswirtschaftlichen Produktion, sondern im Hause, in der Familie, in der Hauswirtschaft. Für eine grosse Anzahl von Frauen ist freilich, wie wir gesehen haben, die Möglichkeit, ihren natürlichen Beruf zu erfüllen, nicht gegeben, so dass sie zu eigenem Erwerb genötigt sind, und ausserdem besteht für die Frauen insofern Anlass, sich an der volkswirtschaftlichen Produktion immer mehr zu beteiligen, weil durch die moderne Entwicklung von Gewerbe, Handel und Verkehr mancherlei bisher im Hause geübten Frauenbeschäftigungen (z. B. Spinnen, Weben, Nähen, Stricken, Backen) aus der Hauswirtschaft verdrängt und als besondere Berufe jetzt ausgeübt werden. Infolgedessen ist die Möglichkeit der Hausproduktion eingeengt, die Hauswirtschaft beschränkt sich mehr und mehr auf Ordnung des Konsums, und die so frei gewordenen Arbeitskräfte suchen anderweitig ausser dem Hause Beschäftigung. Im Hinblick auf die zunehmende Bedeutung des Frauenerwerbs sollen hier die wichtigsten diesbezüglichen Angaben der Berufsstatistik von 1895 zusammengestellt werden.*) Auf die einzelnen Berufsabteilungen und -Stellungen verteilten sich die weiblichen Erwerbsthätigen wie folgt: Weibliche seit 1882 mehr Erwerbsthätige weniger ( -) absolut Proz. absolut Proz. / Selbständige. 346 899 5,27 69 731 25,1(> A.Land-l Angestellte. 18107 0,28 12 226 207,89 wirt- so dass die Männerarbeit kaum einer weiteren Erhöhung fähig gewesen wäre und 16 von einer Verdrängung der Männerarbeit seitens der Frauen wohl nicht die Rede sein kann. Vielmehr hat sich die Erwerbsgelegenheit dank der modernen Entfaltung von Gewerbe, Handel und Verkehr überhaupt vermehrt, und hieran nehmen neben den männlichen auch alle diejenigen weiblichen Personen teil, die in der jetzigen Hauswirtschaft nicht mehr die genügende Beschäftigung finden, und wegen der anspruchsvollen Lebenshaltung und des teurer gewordenen Unterhalts gezwungen sind, mit zu erwerben. Die Männer widmen sich dabei den neuen, von der Technik erschlossenen und den lohnenderen Arbeitsgebieten, während die Frauen, im allgemeinen wenigstens, die von den Männern verlassenen, minderwertigen Arbeitsstellen und die ihnen von Natur mehr als den Männern gelegenen Arbeitsverrichtungen (namentlich in der Textilbranche, in Konserven-, in Tabakfabriken u. s. w.) übernehmen. Das Gesagte wird bestätigt, wenn man sich vergegenwärtigt, mit welchen Anteilsziffern die weiblichen Erwerbsthätigen gegenüber den männlichen in jeder Berufsabteilung 1895 und 1882 auftreten: Von 100 Erwerbsthätigen waren 1895 weiblich 1882 ( a. Selbständige. 13,50 12,11 A. Landwirtschaft . . < a. Angestellte. 18,83 8,82 [ c. Arbeiter. 42,43 38.29 Zusammen. 30,78 | a. Selbständige. 25,20 26,33 B. Industrie.! b. Angestellte. 3,54 2,29 ( c. Arbeiter. 10,00 13 31 Zusammen. 18,37 17,62 ( a. Selbständige. 24,02 21,46 C. Handel und Verkehr < b. Angestellte. 4,58 2,23 ( c. Arbeiter. 29,60 19,85 Zusammen. 24,79 18.98 1). Häusliche Dienste, Lohnarbeit wechselnder Art . . . 54,07 46,24 E. Öffentlicher Dienst, freie Berufe. 12,39 11,18 Zusammen A —E 25,35 24,16 Nicht in der Industrie, sondern in Handel und Verkehr, sowie in der Landwirtschaft — abgesehen von Berufsabteilung D — ist also der Anteil der Frauen an der Erwerbsthätigkeit gegenüber dem der Männer am meisten gestiegen; in der Industrie hat sich eben für beide Geschlechter die Erwerbsgelegenheit namhaft erweitert. In der Landwirtschaft müssen weibliche Arbeiter jetzt die Lücken ausfüllen, die die in andere Berufe abgewanderten Männer gelassen haben; in Handel und Verkehr sind es die vielen Ladenmädchen, Verkäuferinnen, sowie die bei Post und Eisenbahn, in Gast- und Schankwirtschaft beschäftigten weiblichen Arbeitskräfte, welche die Erwerbsziffer so sehr zu Gunsten der Frauen seit 1882 verschoben haben. 17 Besser tritt der Charakter des Frauenerwerbs zu Tage, wenn man auf die Berufsgruppen und Berufsarten eingeht. Die Statistik der Berufsabteilungen und -Gruppen im Deutschen Reich im Jahre 1895 beweist, dass die Zahl der erwerbstätigen Frauen und Mädchen während der letzten Jahre ganz enorm gewachsen ist*). Berufsgruppen Erwerbsthätige überhaupt dar. weibl. ]. Landwirtschaft, Gärtnerei und Tierzucht ... 8 156 045 2 745 840 2. Forstwirtschaft und Fischerei. 136 647 7 314 3. Bergbau, Hütten- und Salinenwesen .... 567 753 15 577 4. Industrie der Steine und Erden. 501 334 39 555 5. Metallverarbeitung. 862 035 36 210 6. Industrie der Maschinen, Instrumente .... 385023 12513 7. Chemische Industrie.. . . 102 923 14 721 8. Industrie der Leuchtstoffe, Seifen, Fette, Öle . 42 997 4 288 9. Textilindustrie. 945191 427 961 10. Papier. 135 863 39 222 11. Leder. 168 358 10 023 12. Holz- und Schnitzstoffe. 647 019 30 346 13. Nahrungs- und Genussmittel. 878 163 140 333 14. Bekleidung und Reinigung. 1513124 713 021 15. Baugewerbe. 1 353 637 13 872 16. Polygraphische Gewerbe. 119 291 14 958 17. Künstler u. künstl. Betriebe f. gewerbl. Zwecke 28 348 1 982 18. Fabrikanten, Fabrikarbeiter etc. ohne näh. Bez. 29 961 6 536 19. Handelsgewerbe. 1 205 134 299 829 20. Versicherungsgewerbe. 25 384 569 21. Verkehrsgewerbe. 615 330 17 760 22. Beherbergung und Erquickung. 492 663 261450 23. Häusl. Dienste u. Lohnarbeiten wechselnder Art 432 491 233 865 24. Militär- und Zivildienst, sogen, freie Berufe . 1 425 961 176 648 25. Dazu: Ohne Beruf und Berufsangabe .... 2142808 1 115549 Zusam men 22 913 683 6 379 942 Dagegen 1882 18 986 494 4 961 228 Mithin 1895 mehr in Prozent: 20,7 28,6 Im Jahre 1895 gab es also bei uns in der Landwirtschaft, in der von alters her die Frauenarbeit eine grosse Rolle gespielt hat, neben S 1 /^ Millionen erwerbstätigen Männern nicht weniger als 2 3 / 4 Millionen Frauen, ungerechnet die mitarbeitenden Familienmitglieder. Dies war mehr als die Hälfte aller erwerbstätigen Frauen überhaupt. Auf zwei Männer kam somit eine Frau. Dabei sei bemerkt, dass in anderen Ländern zum Teil die weibliche Arbeit in diesem Zweige verhältnismässig noch stärker hervortritt. In der Industrie arbeiteten neben 6 3 / 4 Millionen Männern 1 1 / 0 Millionen Frauen, im Handel und Verkehr neben l 3 / 4 Millionen Männern 580 000 Frauen. Auffallend ist das stetige Wachstum der Frauenzahl im *) Statist. Jahrbuch ftir das Deutsche Reich. Berlin 1899. S. 7. Kellen, Die Frauen im Handel und Gewerbe 2 18 Handel und Verkehr. Von 1882— 95 haben sich die Männer auf diesem Gebiete vermehrt, von 1,27 Millionen auf 1,76 Millionen, also um 38 Prozent, die Frauen von 0,30 Millionen auf 0,58 Millionen, also um 94 Prozent. In öffentlichen Diensten und freien Berufen — unter Ausscheidung von Armee und Flotte — arbeiteten neben 600 000 Männern eine Sechstel Million Frauen. Mit Lohnarbeit wechselnder Art erwarben eine Viertel Million Frauen und eine Fünftel Million Männer ihren Unterhalt. Die Zahl der weiblichen Dienstboten belief sich überdies auf eineindrittel Million. Wie im allgemeinen die Frauen eine berufliche Thätigkeit überwiegend in abhängiger Stellung ausüben, so gilt dies auch von den einzelnen Berufsgruppen. Wenn hingegen die Gruppen v. 100 weibl.Erwerbs- thät. sind selbständig Bekleidung und Reinigung.57,45 Künstler und künstlerische Betriebe.53,63 Handelsgewerbe.48,98 Verkehrsgewerbe ..48,22 Industrie der Holz- und Schnitzstoffe.28,93 Gast- und Schankwirtschaft.18,03 Textilindustrie.16,77 sich durch verhältnismässig viele Selbständige auszeichnen, so handelt es sich — abgesehen vom Verkehrsgewerbe, wo die weiblichen Selbstständigen in der Hauptsache Botenfrauen sind — um Berufe, die überhaupt, auch seitens des männlichen Geschlechts, viel in selbständiger Stellung ausgeübt werden; ausserdem kommen bei den weiblichen Selbständigen der Textilindustrie, der Bekleidungs- und Reinigungsgewerbe, der Holzindustrie und in der Industrie der Nahrungs- und Genussmittel zahlreiche Hausindustrielle in Betracht, so dass auf eine wirtschaftliche Selbständigkeit der Frauen in diesen Berufen nicht viel zu geben ist. Was die Berufsarten betrifft, so seien hier nur diejenigen hervorgehoben, in denen die weiblichen Erwerbsthätigen mit an sich hohen Zahlen erscheinen (von den häuslichen Dienstboten wird dabei abgesehen), d. h. in denen wenigstens 10 000 Frauen erwerbsthätig sind. Als solche Hauptgebiete qüalifiziren sich 32 Berufsarten; sie umfassen zusammen 4 956 821 weibliche Erwerbsthätige oder 94,16 °/ 0 aller Frauen, die hauptberuflich zu den Berufsabteilungen A bis E gehören, so dass für die übrigen 167 Berufe nur 307 572 oder 5,84 °/ 0 verbleiben. Gesamtzahl der weiblichen Erwerbsthätigen . 2 730 216 289 937 270 314 Von 100 Erwerbsthätigen sind weibliche 33,93 100,00 27,11 Landwirtschaft. Näherinnen. Waren- und Produktenhandel T i — 19 — Beherbergung und Erquickung Häusliche Dienste .... Weberei. Schneiderei.. . Wäscherei, Plätterei .... Spinnerei. Gesundheitspflege. Erziehung und Unterricht Tabak . Lohnarbeit wechselnder Art . Strickerei und Wirkerei . . Kleider- und Wäschekonfektion Putzmacherei.. Häkelei, Stickerei .... Tuchmacherei. Bäckerei. Papier und Pappe .... Bleicherei. Posamenten. Fleischer. Buchbinder, Kartonfabrikation Kunst- und Handelsgärtnerei Schuhmacher. Hausirhandel. Ziegelei, Thonröhrenfabrikation Fayence und Porzellan . . . Kirche, religiöse Anstalten . Künstliche Blumen .... Musik, Theater. Gesamtzahl der Von 100 Er- weiblichen Er- werbsthätigen werbstbätigen sind weibliche 261 450 53,07 182 769 78,93 40,75 36,91 118 515 95,13 58,36 75 327 . 61,67 73 267 31,47 47,36 51 096 25,43 42 461 53,22 41 361 74,07 32 931 95,84 74,75 37,72 22 302 10,21 21 860 30,78 20 235 43,53 18 327 56,50 17 214 9,74 16 221 26,51 14,33 3,78 14 580 38,42 13 423 7,30 11 449 25,83 11 378 18,91 10 489 81,55 15,82 Will man erkennen, welche Berufe sich für das weibliche Geschlecht besonders eignen und in welchen es gegenüber dem männlichen vorherrscht, so muss man die Berufsarten nach dem Verhältnis, das die weiblichen zu den Erwerbstätigen des Berufs überhaupt einnehmen, ordnen. Hiernach giebt es 21 Berufe, in denen die Frauen über 50 °/ 0 der Erwerbstätigen ausmachen, die somit als spezifische Frauenberufe charakerisirt werden können. Es sind dies in der Reihenfolge ihrer Bedeutung: Näherinnen, Putzmacherei, Wäscherei und Plätterei, Korsets, Kravatten und Hosenträger, Künstliche Blumen, Häusliche Dienste (Aufwartefrauen), Häkelei und Stickerei, Kleider- und Wäschekonfektion, Ausstattung von Puppen, Schreibfedern aus Stahl, Gesundheitspflege, Gummi- und Haarflechterei, Spinnerei und Spulerei, Spielwaren aus Leder, Posamenten, Spielwaren aus Metall, Strickerei und Wirkerei, Beherbergung und Erquickung, Handschuhmacher, Zeitungsverlag (d. h. Vertrieb und Einzelverkauf). Letzterer Beruf und die Stahlfederfabrikation weisen übrigens nur niedrige absolute Zahlen auf (3858 und 437). o* 1 — 20 Ausser diesen 21 Berufen tritt in allen andern die Frauenarbeit im Vergleich zur Männerarbeit ganz erheblich zurück. Was die Frau in ihnen leistet, beschränkt sich entweder auf ganz minderwertige, oft mechanische Thätigkeit, die in nur loser Beziehung zur Art des betreffenden Berufes steht, auf Dienste gewöhnlicher ungelernter Arbeiter (Handlanger u. s. w.) wie z. B. beim Hafen- und Lotsendienst, in der See- und Küstenschiffahrt, in Gasanstalten; oder der Erwerb der Frauen ist nicht durch eigentliche gewerbliche Arbeit, sondern durch Besitzverhältnisse bedingt, wie bei .den Dachdeckern, Grob- und Hufschmieden, Schornsteinfegern, Barbieren, Glasern u. s. w, bei denen erwerbsthätige Frauen fast nur als Selbständige und meist als Witwen gezählt sind. Was die einzelnen Berufsstellungen der Berufsarten anbelangt, so sind die Frauen als Selbständige gegenüber den Männern nur in solchen Berufen überragend, welche landwirtschaftlicher Thätigkeit sehr verwandt sind oder für Alleinbetrieb und Hausindustrie sich besonders eignen, so in der Näherei, Putzmacherei, Wäscherei, Plätterei, Herstellung von Kravatten u. s. w., künstlichen Blumen, in der Häkelei, Stickerei, Strickerei, Wirkerei. Bei den Angestellten sind ^ausgenommen Wäscherei und Putzmacherei) fast durchweg die männlichen Personen stärker vertreten. Hiergegen ist der Anteil des weiblichen Geschlechts bei den Arbeitern in verhältnissmässig vielen Berufen grösser; insbesondere gilt dies von industriellen Berufsarten mit vorherrschendem Grossbetrieb und fabrikmässiger Produktion, wie beispielsweise in Spinnereien, Webereien, Korsetfabrikation, Tabakfabrikation. Nächst der Landwirtschaft ist die Zunahme an erwerbsthätigen Frauen seit 1882 am grössten in der Gast- und Schankwirtschaft, ein Beruf, der wegen seiner Verwandtschaft zur hauswirtschaftlichen Thätigkeit für die Entwicklung der Frauenarbeit von Natur aus günstig liegt. Im Waren- und Produktenhandel, zum Teil auch im Buchhandel, ist es die ladenmässige Verkaufsthätigkeit und die Buchhaltung, welche die zunehmende Beschäftigung von weiblichen Arbeitskräften fördert. Auch bei den verschiedenen Arten der Bekleidungsund Keinigungsgewerbe hat die Zunahme der Frauenarbeit nichts Befremdendes; was früher in Bezug auf Konfektion, Wäscherei, Plätterei u. s. w. die Hauswirtschaft produzirte, wird jetzt gewerbsmässig hergestellt, die Arbeit selbst hat sich dabei v 7 enig geändert, sie bedarf ebenso wie früher der weiblichen Arbeitshände. Ähnliches gilt hinsichtlich der gesteigerten Frauenarbeit in den Berufen Weberei, Stickerei, Wirkerei, Posamentenfabrikation, Spinnerei, Häkelei, Strickerei; der Verwendung von Arbeiterinnen kam hier noch die Ausbildung des Grossbetriebs und die Vervollkommnung der Maschinentechnik wesentlich zu statten. Letzterer Grund hat w 7 ohl auch in der Schuhmacherei die besseren Unterlagen für Frauenbethätigung geschaffen, ln der Bäckerei und Fleischerei bezieht sich die Frauenarbeit regelmässig 21 auf den mit dem Gewerbe verbundenen Warenverkauf, nicht auf die Warenproduktion, und so ist auch bei der Zunahme der Frauenarbeit in diesen Gewerben an eine erhöhte Verkaufsthätigkeit zu denken. Am geringsten war die Zunahme der weiblichen Dienstboten, — sie betrug noch nicht einmal 2,5 Prozent, ist also sowohl hinter der Bevölkerungszunahme, als namentlich hinter dem wachsenden Wohlstände, von dem gerade eine starke Vermehrung der Dienstboten zu erwarten gewesen wäre, weit zurückgeblieben. Immerhin bilden die Dienstboten ein Fünftel der weiblichen Erwerbsthätigen überhaupt. Bekanntlich rekrutiren sich die Dienstmädchen der Grossstädte nur zum geringsten Teil aus den daselbst Geborenen, sondern aus dem Arbeiter- und Tagelöhnerstande des platten Landes und der kleinen Städte, sowie vereinzelt aus den Bauern- und Bürgerkreisen. Junge Grossstädterinnen ziehen aus verschiedenen Gründen den vermeintlich leichteren Verdienst in Fabriken und Magazinen vor. Die zuerst genannten Mädchen kommen aber nicht unvermittelt von der Dorf- oder kleinstädtischen Volksschule in den grossstädtischen Dienst. Sie passiren erst eine Anzahl Stationen, auf denen sie sich abschleifen und die nötigen Kenntnisse für ihren Stand erwerben. Ist nach ihrer und ihrer Angehörigen Meinung die Erziehung vollendet, dann streben sie nach den grossen Städten, wo sie immer gesucht und verhältnismässig gut bezahlt werden. Die Herrschaften der Grossstädte haben daher nur in geringerem Masse unter der Unwissenheit junger Dienstmädchen zu leiden, erhalten dieselben meist vorbereitet und leidlich geschult aus den Händen der Gutsbesitzersfrauen, sowie der Beamten- und Bürgerfrauen kleiner Städte. Wie aber diese sich abgemüht haben, aus dem Rohmaterial etwas Brauchbares zu bilden, davon haben die wenigsten eine Ahnung. Übrigens haben sich die weiblichen Dienstboten über ihr Los zum mindesten aus einem sehr triftigen Grunde nicht zu beklagen: ihre Zukunft ist so gesichert wie möglich. Der Beruf an sich bildet ja die beste Vorbereitung für eine künftige Hausfrau, und in der That werden die Reihen der Dienstboten regelmässig ausserordentlich schnell durch Verheiratung gelichtet. Interessant ist, dass in Berlin z. B. von allen Mädchen, die in den Jahren 1892 — 95 in den Hafen der Ehe einliefen, über ein Viertel Dienstmädchen waren! Neben der Zahl der weiblichen Dienstboten, die 1895 1 313 957 betrug, gab es, wie bereits mitgeteilt, rund 234 000 Personen für „häusliche Dienste und Lohnarbeit wechselnder Art.“ Unter ihnen befinden sich namentlich die sogenannten Aufwartefrauen , die im kleineren Haushalt das Dienstmädchen ersetzen. Ihre Zahl hat sich verhältnismässig erheblich stärker vermehrt, als die Bevölkerung sowohl wie die Zahl der weiblichen Erwerbsthätigen überhaupt. Einerseits ist in solchen Haushalten, die sich früher überhaupt nicht den Luxus eines Dienstmädchens leisten konnten, mit 22 dem Steigen des Wohlstandes und der Lebenshaltung der Bedarf an solchen Aufwartefrauen gestiegen, anderseits müssen viele bessersituirte Familien in der Not zu diesem Ersatz eines ständigen Dienstmädchens greifen. Wäre nicht eine wirkliche Dienstboten not vorhanden, so würde gerade die Statistik der Dienstboten und Aufwartefrauen einen vortrefflichen Massstab für die Steigerung des Wohlstandes und der allgemeinen Lebenshaltung abgeben. Von Interesse ist es, wie die verschiedenen Berufsgruppen an dem Halten von Dienstpersonal überhaupt beteiligt sind. So entfallen auf 1000 berufsthätige Personen überhaupt 26 Dienende, dagegen in den einzelnen Berufsabteilungen auf 1000 Personen: im Handel und Verkehr 48, Beamte, öffentliche Dienste (ausser Heer und Flotte) 83, in der Industrie 16 und in der Landwirtschaft 20. Anders gestaltet sich die Sachlage, wenn man nur die selbständigen Erwerbstätigen ins Auge fasst; es entfallen dann nämlich auf 1000 Selbständige im Handel und Verkehr 87 Dienende und in der Industrie 41, während die selbständigen Landwirte mit nur 37 auf 1000 am schlechtesten gestellt sind. Die häuslichen weiblichen Dienstboten im Besonderen bildeten im Jahre 1882 noch 5,56 Proz. der Bevölkerung, 1895 aber nur mehr 4,98 Proz. Während der absoluten Zahl nach die weiblichen Dienstboten immerhin noch ein wenig zugenommen, haben übrigens die männlichen auch absolut stark abgenommen. Wie in der amtlichen Reichsstatistik nachgewiesen wird, finden sich im Verhältnis zu der Bevölkerungszahl auf dem Lande die meisten Dienstboten in Mecklenburg und Schleswig-Holstein, sowie dem zw r ar sehr zerstückelten, aber wohlhabenden Grundbesitz des Regirungsbezirks Wiesbaden. An erster Stelle aber stehen die Grossstädte, besonders die Hansestädte und Berlin. Überhaupt steigt die Zahl der Dienstboten beständig mit der Dichtigkeit der Bevölkerung; es entfielen 1895 auf 100 Einwohner Dienstboten (männliche und weibliche) überhaupt 2,59; auf dem platten Lande 1,92, in den Landstädten 2,48, Kleinstädten 2,81, Mittelstädten 3,64 und Grossstädten 4,12. Besonders gering ist die Zahl der Dienstboten zunächst natürlich in Gegenden von geringer Wohlhabenheit; sodann aber auch in solchen Gegenden, die eine der weiblichen Bevölkerung leicht zugängliche Industrie haben. Beispielsweise kommen im Königreich Sachsen auf 100 Einwohner nur 1,8 Dienstboten. Vergleicht man die Dienstboten nicht mit der Gesamtbevölkerung, sondern mit der erwerbstätigen Bevölkerung, so ist mit Ausnahme von Bayern und Braunschweig durchweg ein sehr erheblicher Rückgang zu verzeichnen; besonders stark ist derselbe in Schleswig-Holstein, wo im Jahre 1882 auf 100 Erwerbstätige 12,15, im Jahre 1895 nur 8,54 kamen. Auch im ganzen Osten ist der Rückgang bedeutend. Nicht ausgenommen ist Berlin, während die Provinz Brandenburg im 23 Verhältnis besser weggekommen ist — jedenfalls in erster Linie zu Gunsten der Berliner Vororte. Nächst den Dienstmädchen hat sich die Zahl der selbständigen Frauen im Erwerbsleben am wenigsten vermehrt, während die Zahl der Arbeiterinnen und weiblichen Angestellten sehr bedeutend — letztere weit über das Doppelte — gestiegen ist. Unter den einzelnen Beruf sgruppen stehen an erster Stelle die landwirtschaftlichen Arbeiterinnen, denen sich die Dienstboten eng anschliessen; beiden Gruppen gehören je rund eineindrittel Millionen Personen an. Die selbständigen Frauen sind nach der Statistik in der Industrie am zahlreichsten; in der That ist ja auch die Zahl der selbständigen Näherinnen, Wäscherinnen, Putzmacherinnen u. s. w. recht erheblich; doch muss bemerkt werden, dass die als selbständig erwerbstätig gezählten Frauen in allen Berufen zu einem nicht geringen Teil selbst eigentlich keinen Beruf ausüben, sondern als Witwen einen überkommenen Besitz verwalten. Die Zunahme der Frauenarbeit im Handels- und Gewerbestand steigert sich in sprunghafter Weise von Jahr zu Jahr, sei es, dass die weiblichen Arbeiter selbständige Erwerbskräfte in eigenen Geschäften darstellen, sei es, dass sie Hilfskräfte in fremden Betrieben bilden. Von allen weiblichen sogenannten gebildeten Berufsarten ist die der Handelsgehilfin weitaus am meisten vertreten. 1882 gab es nach der Berufsstatistik in Deutschland etwa 285 000 Handlungsgehilfen und bereits 58 500 Handlungsgehilfinnen, also etwa 20°/ 0 Jener. Heute werden aber gegen 400 000 männliche und gegen 100 000 weibliche Hilfskräfte im Handelsstande im Deutschen Reiche beschäftigt. Der Zuwachs gerade in dieser Berufsart w r ar eben verhältnismässig bedeutend grösser, als die Zunahme der Allgemeinbevölkerung. Deutschlands Handel und Industrie haben gerade in den letzten Jahren weit grössere Ausdehnung gewonnen; Lebensbedürfnisse und Lebenshaltung der Bevölkerung sind von Jahr zu Jahr gestiegen; es musste also eine immer grössere Anzahl von Betrieben und Personen mit deren Befriedigung sich befassen, auch von Jahr zu Jahr eine immer stärker werdende Sonderung der einzelnen Geschäfts- und Erwerbszweige stattfinden, was naturgemäss mehr Arbeitskräfte erfordert. Endlich macht die mehr und mehr zu Tage tretende Aufsaugung kleinerer Betriebe durch Grossbetriebe eine Anstellung von Gehilfen und Gehilfinnen auch für solche Arbeiten erforderlich, die früher in den kleineren Geschäften noch vom Betriebsinhaber und Unternehmer selbst erledigt wurden. Was die sogenannten freien Berufe anlangt, so entfallen auf 1000 darin thätige Personen im Erziehungs- und Unterrichtswesen 314 Frauen, im Kirchenwesen und in religiösen Anstalten 189, im Musik- und Theaterwesen 158, während unter 1000 Malern und Bildhauern 109 und unter 1000 sonstigen Künstlern 136 dem weiblichen Geschlecht angehören; unter 1000 Schriftstellern, Journalisten und Privatgelehrten 24 befinden sich 74, und endlich unter 1000 Stenographen, Schreibern, Privatsekretäreil und dergleichen nur 27 Frauen. In diesen beiden letzten Berufsabteilungen hat sich die Zahl der Frauen gegenüber 1882 mehr als verdoppelt, doch gehörten ihnen 1895 im Ganzen noch nicht 500 die Feder führende Frauen an. Verhältnismässig gross ist der Anteil der Frauen an den Nebenberufen; in diesen ist die Zahl von einem Fünftel auf mehr als ein Drittel aller nebenberuflich beschäftigten Personen gestiegen. Zu den weiblichen Nebenberufen gehören namentlich die Textilindustrie, das Gastwirtsgewerbe, das Bekleidungs- und Reinigungswesen, das Handelsgewerbe und die Landwirtschaft. Weibliche Personen, die einen Hauptberuf haben, sind aber nur selten noch nebenher thätig. Von den im Hauptberuf erwerbsthätigen Frauen hatten einen Nebenberuf 1895 1882 Berufsabteilung absolut Proz. absolut Proz. A. Landwirtschaft. 108 472 3,94 178 636 7,05 B. Industrie. 67 997 4,47 77 490 6,8« C. Handel . . . .. 60 054 10,36 43 797 14,69 D. Häusliche Dienste, Tagelohn . . . 10 242 4,38 17 649 9,60 E. Öffentlicher Dienst. 8 691 4,92 10 755 9,33 A — E zusammen 255 456 4,85 328 327 7,71 Berufe mit der geringsten Häufigkeit eines Nebenerwerbs sind fast durchweg solche, die vorhin (S. 19) als spezifische Frauenberufe charakterisirt wurden. Das Wichtige liegt aber darin, dass von den Angehörigen (auch Dienenden), die in erster Linie in der Haushaltung sich be- thätigen, also vornehmlich von den Ehefrauen und erwachsenen Töchtern eine grosse Reihe nebenher einem Erwerb nachgeht. So wurden für das weibliche Geschlecht 1 746 326 Nebenberufsfälle (35,28°/ 0 der Gesamtzahl) festgestellt; an diesen sind die Angehörigen (ohne Hauptberuf) und die Dienenden mit nicht weniger als 1 408 288 (d. i. 80,64°/ o — 7i 0 treffen davon auf die Angehörigen —, die Erwerbsthätigen mit Hauptberuf nur mit 265 297 und die berufslosen Selbständigen nur mit 72 741 Fällen beteiligt. Und dabei ist zu beachten, dass die Zahlen Mindestzahlen darstellen, da einer vollkommenen Erfassung der Nebenberufe erhebliche Schwierigkeiten entgegenstehen. Seit 1882 ist beim männlichen Geschlecht allgemein ein Rückgang des Nebenerwerbs zu konstatiren, bei den Frauen aber eine Erhöhung nicht bloss ihrer haupt-, sondern auch ihrer nebenberuflichen Thätigkeit. Bei der Unterscheidung der Hausindustriellen nach dem Geschlecht lässt ein Vergleich mit der Gesamtindustrie die hohe Bedeutung der Frauenarbeit im Hausgewerbe deutlich erkennen. Während nämlich in der Hausindustrie dem männlichen Geschlecht 187 907 oder 54,86°/o> ^ em weiblichen Geschlecht 154 604 oder 45,14°/o an- 25 gehören, finden sich in der Gesamtindustrie nur 18,37°/ 0 weibliche Erwerbstätige. Trotzdem giebt es verhältnismässig nur wenige hausindustrielle Berufsarten, in denen weibliche Personen fast ausschliesslich (mehr als 90°/ 0 ) beschäftigt sind. Sie gehören mit Ausnahme der Verfertigung von Streichhölzern u. s. w. dem Bekleidungs- und Reinigungsgewerbe an; es sind dies nämlich die Näherei, Putzmacherei, Wäscherei und Plätterei, die Herstellung von Korsets, Kravatten und Hosenträgern, künstlichen Blumen, endlich die Kleiderreinigung. Die hausindustriellen Berufsarten, in denen die Thätigkeit von männlichen und weiblichen Personen ziemlich gleich ist, sind die Strickerei und Wirkerei, die Bürstenmacherei, die Hutmacherei und Verfertigung von Filzwaren. Was die Verhältnisse hinsichtlich des Frauenerwerbs in den einzelnen Bundesstaaten betrifft, so differirt der Anteil der Frauen an der Erwerbsthätigkeit in den einzelnen Gebietsteilen zwischen 22,17°/ 0 (Westfalen) und 37,32 (Hohenzollern). Die Unterschiede bemessen sich naturgemäss darnach, inwieweit die Berufe und Betriebsformen, die den Frauerwerb begünstigen, in dem betreffenden Bundesstaat vorherrschend sind oder nicht. Klimatische, kulturelle, ethische und andere Momente äussern innerhalb des Reichsgebiets keinen Einfluss auf die Häufigkeit des Frauenerwerbs. So ist die Frauenerwerbsziffer besonders hoch in Gegenden wie Bayern, Württemberg, Baden mit vorherrschender Landwirtschaft und zwar mit überwiegend kleinen und mittleren Betrieben, wo zur Mithülfe der weiblichen Familienangehörigen reichlich Gelegenheit ist, ferner in Gegenden mit stark entwickelter Textilindustrie wie Schlesien, Königreich Sachsen, in den beiden Reuss, und dort, wo Bekleidungs- und Reinigunsgewerbe sehr verbreitet sind, wie in Berlin. Anderseits stellt sich der Frauenerwerb relativ niedrig in Gegenden mit landwirtschaftlichem Grossbetrieb, namentlich in Westpreussen, Pommern, den beiden Mecklenburg, dann in Gebieten mit mehr für Männerarbeit geeigneten Berufen (Bergbau in Rheinland, Bergbau, Metall-, Stein-, chemische Industrie in Westfalen, Industrie der Leuchtstoffe, Forstwirtschaft, Wasserverkehr in Hannover, Tierzucht, Fischerei, Wasserverkehr in Schleswig-Holstein, Stein- und chemische Industrie in Schwarzburg-Rudolstadt). Ausserdem ist bemerkenswert, dass in Staaten mit bedeutend entwickelter Industrie, wo also die industrielle Arbeitsnachfrage die landwirtschaftliche Bevölkerung sehr gelichtet hat, zur Verrichtung der landwirtschaftlichen Arbeiten jetzt das weibliche Geschlecht stark herangezogen ist, so in Sachsen, Anhalt, Lippe. Was das Verhältnis von Stadt und Land betrifft, so ist im Hinblick auf die ausgedehnte Bethätigung der Frauen an der Landwirtschaft der Frauenerwerb im Vergleich mit der Gesamtzahl der weiblichen Personen am intensivsten auf dem platten Lande. Schliesst man aber in die Erwerbstätigen auch die Dienstboten ein, die ihren \ 26 Wirkungskreis in den Städten, namentlich Grossstädten haben, so wird die weibliche Erwerbsziffer des platten Landes noch um ein Kleines übertroffen von der der Grossstädte. Gegenüber dem männlichen Geschlecht ist der Anteil der Frauen am Erwerb am bedeutendsten auf dem platten Lande, wo er 31,89 °/ 0 beträgt, in den Land- und Kleinstädten geht er zurück bis auf 25,33 °/ 0 , während er in den Mittelund Grossstädten, die für weibliche Dienstboten und weibliche industrielle und kommerzielle Bethätigung Gelegenheit geben, wieder bis auf 30,34 °/ 0 ansteigt. Näheres ergeben folgende Zahlen: Ortsgrössen- Klasse Weil Erwerb 1895 »liehe sthätige 1882 Weibliche Dienstboten 1895 ! 1882 1 Zusammen 1895 1SS2 Grossstädte 685 326 304 481 285 215 182 313 970 541 486 794 Mittelstädte 421 898 305 052 192 995 181 727 614 893 486 779 Kleinstädte 539 798 402 310 196 116 206 395 735 914 608 705 Landstädte 564 929 463 624 154 059 159 899 718 988 623 523 Plattes Land 3 052 442 2 783 636 485 572 552 080 3 538 014 3 335 716 im Ganzen 5 264 393 4 259 103 1 313 957 1 282 414 6 578 350 5 541 517 Seit 1882 haben sich die erwerbstätigen Frauen ihrer absoluten Zahl nach am meisten (483 747) in den Grossstädten vermeint, aber auch auf dem platten Lande ist ihre Zunahme nicht unbeträchtlich (202 298). Hier ist ausserdem der Frauenerwerb nicht bloss im Vergleich mit der Gesamtzahl der weiblichen Personen, sondern auch anteilsweise gegenüber der Erwerbsthätigkeit der Männer am meisten gestiegen; der Zug nach der Stadt und nach städtischen industriellen Berufen war eben bei der männlichen Bevölkerung grösser als bei der weiblichen, und die Lücken, die im ländlichen Arbeiterbedarf entstanden sind, werden jetzt, wie schon bemerkt, vielfach durch weibliche Arbeiter gedeckt, Käthe Duncker*) weist speziell darauf hin, dass sich die Summe der weiblichen Erwerbsthätigen seit der Berufsstatistik von 1882 bis zu der folgenden von 1895 um 23,6 Prozent vermehrt hat, dass aber die Zahl der Verheirateten unter ihnen mehr als doppelt so rasch gewachsen ist, von 697 639 auf 1046381, d. h. um 50 Prozent. Nimmt man noch die Ehefrauen hinzu, die im Dienstbotenberuf ihr Brot erwerben, so sind im Jahre 1895 insgesamt 1057 653 Hausfrauen (und Mütter ) ihrem natürlichen Thätigkeitsgebiet mehr oder weniger entzogen worden. Mit diesen wenigen Ziffern steht das Gesamtbild der Frauen- *) Ober die Beteiligung des weiblichen Geschlechts an der Erwerbsthätigkeit. Hamburg, Verlag der Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands. 1899. S. 8. 27 Enverbsthätigkeit in seiner ganzen Folgenschwere vor unseren Augen. Es ist die altbekannte Thatsache, die nur durch die neuste Statistik wieder einmal bekräftigt wird: Immer mehr Frauen sind bei den heutigen wirtschaftlichen Verhältnissen gezwungen, den Konkurrenzkampf in der Arbeit mit dem Manne aufzunehmen. Wir haben bereits auf das Verhängnisvolle dieser Entwicklung hingewiesen. Die Konkurrenz der Frauenarbeit drückt die Löhne der Männer herunter, und die niedrigen Löhne der Männer zwingen hinwiederum die Frauen zur Teilnahme am Erwerbsleben. Am deutlichsten wird dieser Kreislauf bereits bei der Landwirtschaft bemerkbar. Dieser Erwerbszweig absorbirt die meisten erwerbstätigen Frauen: von je 1000 schon 523. Heute schon ist y 3 aller erwerbstätigen Frauen landwirtschaftlich tätig! Und seit 1882 hat sich ihre Zahl um 8,61 Prozent vermehrt, während die männlichen Erwerbstätigen während dieser Zeit im selben Beruf um 2,84 Prozent zurückgegangen sind. Noch haben wir eine aufsteigende blühende Industrie, die weniger als die Landwirtschaft schlechtgelohnte Frauenarbeit der männlichen vorzieht. Sie beschäftigte von je 1000 Frauen nur 288,9, d. h. nur 18,37 Prozent aller Erwerbstätigen weiblichen Geschlechts. Wird aber die industrielle Entwicklung einmal nicht so günstig sein wie bisher, so wird zweifellos auch hier die weibliche Erwerbsthätigkeit zum Schaden des männlichen Geschlechts steigen. Welch’ verhängnisvolle Folgen diese ganze Entwicklung für die Volksgesundheit, die Jugenderziehung, das Familienleben mit sich bringt, bedarf keiner besonderen Schilderung. Den Frauen stehen bei uns im grossen und ganzen die schlechter bezahlten praktischen Berufe offen, während die einträglicheren und die meisten geistigen bisher ausschliesslich den Männern Vorbehalten waren. Diese Berufsteilung ist indes durchaus willkürlich und ungerecht, und gegen diese bedenkliche Erwerbseinschränkung richtet sich vornehmlich die heutige Frauenbewegung. Sie ist zu diesem Vorgehen um so dringender gezwungen, als die Männerthätigkeit neuerdings immer rücksichtsloser in die ehemaligen ausschliesslichen Arbeitsgebiete der Frauen hinübergreift. Bei den rohen Naturvölkern war noch eine vollkommene Berufsteilung zwischen Mann und Frau durchgeführt: Der Mann besorgte die Jagd und den Fischfang, die Frau den Haushalt und die Küche. Bei dem zivilisirteren Ackerbauvolke arbeitete der Mann gleichfalls nur ausserhalb des Hauses, im Stalle, auf dem Felde u. s. w.; die Frau dagegen begann bereits neben ihrer Hauswirtschaft draussen im landwirtschaftlichen Betriebe, beim Ernten, Dreschen u. dergl. sich mit zu bethätigen. Bei dem modernen verfeinerten Industrievolk hat nun der Erfindungsgeist des Mannes nach und nach die häusliche Frauenarbeit erheblich eingeschränkt, zum Teil sogar schon gänzlich aufgehoben: an Stelle der Verarbeitung selbstgewonnener Rohprodukte durch 28 Schlachten, Brauen, Spinnen, Wehen, Flechten, Seifenkochen u. dergl. ist in allen Kulturländern die fabrikmässige Herstellung von Fleischkonserven , Backwaren, Getränken, Kleidern, Beleuchtungsgegenständen u. s. w. getreten. Je gewaltsamer aber der moderne Grossbetrieb und das darauf beruhende neue Prinzip der Arbeitsteilung, das auf billige Erzeugung von Massenartikeln berechnet ist, die Frau aus ihrem ureigensten Schaffensgebiet, dem Verarbeiten der Naturalprodukte im Hause, verdrängten, um so notwendiger war sie darauf angewiesen, ausser dem Hause Ersatz zu suchen. Und sie fand ihn, indem sie ihrerseits allmählich in solche Berufszweige eindrang, die vordem ausschliesslich als Domäne der Männer galten. Dank ihrer grösseren Ausdauer und Geduld, ihrer grösseren Geschicklichkeit und Fingerfertigkeit, ihrer grösseren Pünktlichkeit, und Pflichttreue, vor allem aber dank ihrer grösseren Anspruchslosigkeit gelang es ihr, in den mechanischen Betrieben der modernen Industrie erfolgreich mit dem Manne zu konkurriren und einen technischen und gewerblichen Berufszweig nach dem andern zu gewinnen. Die Frau wurde bisher nur in jene Arbeitsverrichtungen gedrängt, welche geringer entlohnt sind, und ihr Arbeitsprodukt wird geringer entlohnt, weil es das einer Frau ist. Zur Erklärung dieser Thatsache reicht die Annahme einer geringeren Leistungsfähigkeit der Frau nicht aus, da nicht nur Beispiele dafür angeführt werden können, dass auch bei gleicher Leistung den Frauen nicht derselbe Lohn zukommt, wie den Männern, sondern auch unerklärt bleibt, warum die Produkte ausschliesslich weiblicher Arbeit immer einen geringen, den Lebensunterhalt der Arbeiterin niederdrückenden Preis haben. Eine andere Erklärung betont den Umstand, dass die weiblichen Arbeiter ausser ihrem Lohneinkommen noch Unterstützung von anderer Seite erhalten, in der Familie, vom Manne, vom Liebhaber, so dass sie mit geringerem Lohn ihr Auskommen finden können. In der That werden wir die Annahme nicht ablehnen können, dass das Herkommen darauf hingewirkt hat, nicht etwa den Lohn des Mannes so hoch zu stellen, dass er eine Familie davon erhalten könne, sondern darauf, den Lohn der Frau niedrig zu halten, weil sie in der Familie lebt. Aber dieses Herkommen ist, wie so manches andre, durch die Thatsachen überholt, weil die wachsende Selbständigkeit der Frau auch in wirtschaftlicher Beziehung den Einzelhaushalt der Frau, sei es des Mädchens oder der Witwe, immer häufiger werden lässt. Die entscheidenden Punkte sind die grössere Bedürfnislosigkeit der Frau und ihre grössere Schwäche gegenüber preis- und lohndrückenden Einwirkungen. „Der Bestand der Familie und der Beruf der Frau in ihr, das System der Erziehung mit seiner augenfälligen Bevorzugung der Bedürfnisse der Männer, die Herrschaft des Mannes in allen öffentlichen Angelegenheiten, die überlieferte Vorstellung von den Pflichten und Rechten der 29 Männer und Frauen, das alles, sagt Eugen von Philippovich*), erzielt Wirkungen, welche sich im einzelnen Falle darin äussern, dass die Frauen ihre Forderungen auch da nicht mit dem gleichen Nachdruck verfolgen können wie die Männer, wo sie diesen grundsätzlich gleichgestellt sind. Koalitionen der Frauen zum Zwecke der Lohnverbesserung, eine Intervention öffentlicher Gewalten zu ihren Gunsten, die Verstärkung ihrer Forderung durch die öffentliche Meinung — Dinge, die wir bei den männlichen Arbeitern oft verfolgen können — sind bei den Arbeiterinnen selten. Und darum machen sich die besonderen Momente, welche nachteilig auf die Lohnbildung der weiblichen Arbeiter einwirken, mit so grosser Wucht und in so grosser Allgemeinheit geltend. Die niedrigen Frauenlöhne werden dadurch zu einem Spiegelbild der geringeren sozialen Stellung, welche die Frau ein nimmt.“ Mit welchen Schwierigkeiten die erwerbenden Frauen zu kämpfen haben, kann nur jemand ermessen, der einen Einblick in die sozialen Verhältnisse gethan hat. Besonders sind es zwei Faktoren, welche der erwerbenden Frau den Kampf ums Dasein erschweren. Es ist dies der Mangel an beruflicher Ausbildung der Frau und das Vorurteil, welches man noch so vielfach verbreitet findet, dass die Berufsarbeit die Frau auf eine sozial niedrigere Stufe stellt. Beides geht Hand in Hand. Eltern, welche in der Berufsarbeit etwas Minderwertiges sehen, versäumen es, ihren Töchtern eine gute, rationelle Ausbildung geben zu lassen. In allen Ständen leiden die jungen Mädchen unter diesem Mangel an Einsicht ihrer Eltern; in den ärmeren Klassen entspringt dieser Mangel an Einsicht häufig der Sparsamkeit, in den höheren aber dem Vorurteil, dass die Berufsarbeit nicht standesgemäss sei und ein Ehehindernis bilden könnte. Die schönsten Jahre vergeuden die jungen Mädchen mit dem „Warten auf den Mann“. Selbst die beruflich thätigen nehmen es oft nicht recht ernst mit ihrem Beruf, sie haben nicht das nötige Streben und die konsequente Energie, deren es bedarf, um etwas Tüchtiges leisten zu können, denn sie sehen in ihrer beruflichen Aibeit nur die Ausfüllung der Übergangsperiode bis zur Ehe. Noch bedauerlicher aber ist es, wenn junge Mädchen sich ihrer Arbeit schämen und versichern, dass sie ,,es nicht nötig haben“, dass ,,sie es nur zum Vergnügen thun“. Um diese Vorurteile und diesen Dilettantismus zu bekämpfen, haben sich in neuerer Zeit Bestrebungen geltend gemacht, deren Ziel es ist, in den Gemütern der Frauen das Bewusstsein von dem Adel der Arbeit gross zu ziehen und ein starkes Band des Solidaritätsgefühls um alle arbeitenden Frauen zu schlingen. In diesem *) Frauenlöhne. Dokumente der Frauen. AVien 1899. I. S. 31. 30 Öhme ist auch das vorliegende Werk verfasst. Es zeigt, wo die weibliche Arbeitskraft sich bethätigen kann, welche Vorbildung erforderlich ist und welche Arbeit höher bezahlt wird. Man wird immer wieder von neuem die Erfahrung machen, dass gutgeschulte Arbeitskräfte auch verhältnismässig gut bezahlt werden und dass eine Hauptursache des Arbeiterinnenelends in allen Schichtender Gesellschaft hauptsächlich in dem Mangel an Ausbildung zu suchen ist. Der beste Beruf unserer Töchter ist ihre Ausbildung zur Hausfrau. Diese Ausbildung muss jeder Tochter eigen sein; sie besitzt unschätzbaren Wert und ist auch dann nicht verloren, wenn das Schicksal der Heiratslustigen die Hausfrauenwürde vorenthält. Den jungen Männern muss die Überzeugung kommen, dass eine tüchtige, wirtschaftlich erzogene Hausfrau Geld und Geldeswert hundertfach zu ersetzen vermag. Nur durch Vorsicht in der AVahl des Berufes, Würdigung der Fähigkeiten desKindes undBerücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer selbst werden die Eltern dem Vorwurfe entgehen, nicht so für das Wohl ihrer Kinder besorgt gewesen zu sein, wie es sich für ordentliche Eltern geziemt. Wie man bei den Knaben Neigung und Begabung in Frage zieht, so sollte man auch das Mädchen nicht in einen Beruf hineindrängen, der für seine körperlichen und geistigen Kräfte und Anlagen ungeeignet ist. Möchten doch alle verständigen Eltern bedenken, dass sie ihrer Tochter keine bessere Aussteuer mit auf den Lebensweg geben können, als einen Schatz von guten, brauchbaren Kenntnissen, der es ihr möglich macht, wenn nötig, auf eigenen Füssen zu stehen und selbständig für sich und die Ihrigen zu sorgen, wenn die Lebensumstände das von ihr fordern sollten! Was soll ein Mädchen aber lernen? Der erste Platz gebührt natürlich der Hauswirtschaft mit allen Zweigen. Hierbei kann keine Anstalt, keine fremde Erzieherin die verständige Mutter ersetzen. Sie allein vermag Lust und Liebe für die Häuslichkeit zu wecken und der Tochter alle die Eigenschaften anzuerziehen, die der künftigen Hausfrau, Gattin und Mutter frommen: Fleiss und Sparsamkeit, Selbstlosigkeit und Selbstbeherrschung u. s. w. In ihre Hand ist es gegeben, in das empfängliche Herz des Mädchens die ersten Samenkörner für alles Gute und Schöne zu senken und die zarten Keime zu hegen und zu pflegen. Was eine Mutter in dieser Beziehung versäumt, das vermag keine noch so wohl eingerichtete Schule, keine noch so freundliche, liebevolle Hand einer Fremden vollständig nachzuholen. Einer viel beschäftigten Hausfrau ist es jedoch nicht möglich, der Tochter auch alle die Kenntnisse und Fertigkeiten zu übermitteln, die sie nicht allein fürs Haus, sondern vielleicht auch für einen späteren Erwerb nötig hat. Hier müssen Schule und Fortbildungsschule ergänzend eintreten. Zwar sind die letzteren vom Staate nicht obligatorisch eingeführt und vorläufig 31 ist auch noch keine Aussicht dafür vorhanden, doch giebt es deren eine ganze Anzahl, die teils durch Vereine, teils durch Privatpersonen mit guten Erfolgen geleitet werden und unter staatlicher Aufsicht das übernehmen, wozu die Schule nicht das geeignete Feld ist. Hierzu wären in erster Linie Weissnähen, Schneidern, Putzmachen zu rechnen. Die Ausübung dieser drei Thätigkeiten ist auch nach erfolgter Verheiratung möglich, und es ist gewiss für eine Frau ein befriedigendes Gefühl, wenn sie auch ihrerseits zur Hebung des Familienwohlstandes beitragen kann. Die Fortbildungsschulen und andere von Frauenvereinen ins Leben gerufene Anstalten sind redlich bestrebt, zur gründlichen Bildung der weiblichen Jugend beizutragen und die Erwerbsfähigkeit derselben zu fördern. Gross ist die Anzahl der jungen Mädchen, die in guten Familien eine Stellung als Jungfer, Stütze, Erzieherin, Gesellschafterin und dergl. einnehmen wollen, doch sollten auch sie bedenken, dass sie sofort ein ganz anderes Ansehen geniessen und pekuniär weit besser gestellt sind, wenn sie das nötige Mass von Kenntnissen und Fertigkeiten mitbringen, dass sie sich damit auch manche bittere Enttäuschung und üble Erfahrung ersparen. Sehr oft finden jetzt junge Mädchen in kaufmännischen Stellungen, in den Kontoren der Fabriken, der Rechtsanwälte, der Behörden u. s. w. guten Verdienst, doch ist solchen, die sich einen derartigen Platz wünschen, dringend zu empfehlen, sich neben allgemein kaufmännischen Kenntnissen insbesondere auch Sprachkennt- nisse und völlige Sicherheit in deutscher Rechtschreibung anzueignen. Um allen Ansprüchen auf diesem oder jenem Gebiete gerecht werden zu können, gewähre man auch dem der Schule erwachsenen Mädchen noch eine entsprechende Lernzeit, die nicht zu knapp bemessen werden und wenigstens l 1 /.-, Jahr dauern sollte. Man hat bereits vielfach aufgeräumt mit den überlieferten Anschauungen über die Bestimmung der Frau zum stillen Schaffen im Hause. Mit idealistischen Versen Schillers kommt man im rauhen Kampf der Wirklichkeit allerdings nicht weit. Es ist nun einmal eine Thatsache, dass es mehr Frauen als Männer giebt. Die müssen natürlich die Möglichkeit haben, ihren Lebensunterhalt zu erwerben. Und so gut ein rechter Mann bei der Berufswahl seinen eigenen Weg geht und sich einer Thätigkeit zuwendet, zu der ihn Neigung und Anlage ziehen, ebenso gut muss das auch dem Mädchen möglich sein. Es nützt auch nichts, dass man darüber grollt und jammert; es ist mit dieser Bewegung wie mit allen anderen: nachdem die Sache einmal in Gang gekommen ist, geht sie ihn auch zu Ende. Und dies Ende kann naturgemäss nur das sein, dass die meisten Berufe den Frauen geöffnet werden. Vermutlich wird ja die Praxis dann ergeben, dass in gewissen Berufen doch die Männer bevorzugt werden, weil sie sich mehr dazu eignen, und dass ihnen die Stellungen — 32 — Vorbehalten bleiben, die eine gewisse Initiative erfordern, weil diese den Frauen zumeist fehlt. Aber darüber lässt sieb vorderhand noch nichts Abschliessendes sagen, weil die Frauen ja noch gar keine Gelegenheit gehabt haben, sich auf solchen Posten zu erproben. Das ist jedenfalls sicher: wenn auch nicht heute oder morgen, so wird doch in absehbarer Zeit die Bahn überall für die Frauen frei gemacht sein, und nicht das Geschlecht, sondern die persönliche Tüchtigkeit wird den Ausschlag geben. Je eher wir dahin und aus dem jetzigen Zustande der Halbheit herauskommsn, desto besser. II. Abschnitt Die Frauen im Handel I. Der Anteil der Frauen am Handel Wohl selten ist der Andrang zu einem Fache so schnell gewachsen, wie gerade zum Handelsfach, und es haben sich Frauen befähigt erwiesen, den Posten einer kaufmännisch Angestellten so gut auszufüllen, wie ihre männlichen Kollegen. Allerdings haben sie sich erst in neuster Zeit Stellungen im Handel errungen. Als vor etwa 50 Jahren auf einem der ersten Frauentage in Amerika, Abbey H. Price, eine der ersten Verfechterinnen der Frauenbewegung, die Forderung aufstellte, man möchte den Frauen mehr Berufe zugänglich machen und vor allem sie in Geschäften als Verkäuferinnen beschäftigen, erregte diese Forderung Erstaunen und Heiterkeit. In Deutschland erklärte der Präsident Lette in seiner Denkschrift, in der er die Notwendigkeit darlegte, den unverheirateten Frauen der mittleren und höheren Klassen im Bereich gewerblicher und technischer Beschäftigung eine Stelle einzuräumen, noch im Jahre 1866, dass diese Frauen bis dahin eigentlich nur die Wahl hätten, als Nähterinneil oder als Gouvernanten ihr Leben zu fristen. Am 0. April 1863 wurde die erste deutsche Lehranstalt für erwachsene Töchter zur Ausbildung für das praktische Leben im kaufmännischen und gewerblichen Geschäftsbetriebe in Leipzig ins Leben gerufen; am 1. November 1863 richtete Lehrer Lohff in Berlin ,,Lehrkurse für junge Mädchen zur Vorbereitung für den kaufmännischen und gewerblichen Geschäftsbetrieb“ ein, und am 22. Januar 1866 entstand der vom Präsidenten Lette gegründete „Verein zur Förderung der Erwerbsfähigkeit des weiblichen Geschlechts“. Dieser letztere, der seinem Begründer zu Ehren später Letteverein benannt wurde, wirkte am nachdrücklichsten, indem er nicht allein eine Handelsschule er- •öffhete, sondern auch auf die Geschäftsinhaber einzuwirken suchte, weibliche Lehrlinge und Angestellte anzunehmen. Kellen, Die Frauen im Handel und Gewerbe 3 34 Das Eindringen der Frauen in jene Berufe, welche anhaltende Schreibbeschäftigung verlangen, könnte vielleicht merkwürdig erscheinen, Avenn man bedenkt, dass noch vor 150 Jahren die Kenntnis des Schreibens von der Frau des Mittelstandes gesellschaftlich nicht gefordert wurde. Die allgemeine Schulbildung hat hier gründlich Wandel geschaffen. In allen Abstufungen, von der Abschreiberin bis zur selbständigen Buchhalterin und Korrespondentin, ist die Frau heute vertreten, da die Buchführung und andere damit zusammenhängende Kontorarbeiten von ihr ebenso leicht erlernt und ebenso gründlich besorgt werden Avie vom Manne. Wenn man bedenkt, dass die Lehranstalten, die den Frauen eine kaufmännische Ausbildung ermöglichen, erst neusten Datums sind, und dass nach den Ergebnissen einer vom Vorsitzenden des Hilfsvereins für Aveibliche Angestellte in Berlin, Julius Meyer, veranstalteten Enquete zwar 73 Prozent der Buchhalterinnen vor dem Eintritt in das Geschäft eine theoretische Ausbildung genossen haben, von den für die übrigen kaufmännischen Berufsarten Vorgebildeten jedoch nur 16—20 Prozent sich auf ihre Thätigkeit vorzubereiten suchten, SO' muss man daraus den Schluss ziehen, dass die Frauen eine entschiedene Fähigkeit zum kaufmännischen Beruf haben müssen, sonst hätten sie sich bei so ungünstigen Vorbedingungen nicht einen solch günstigen Platz erringen können. Es ist statistisch nachgeAviesen, dass in keinem Berufe die Zahl der weiblichen Arbeitskräfte so schnell steigt Avie im kaufmännischen, Thatsache ist, dass Frauen besonders geeignet für Bureauarbeiten sind, dass daher die Nachfrage gross, aber das Angebot noch grösser ist. Wenn die Stellenvermittlung der „Industria“ in Hamburg die Erfahrung gemacht hat, dass den gerechten Anforderungen der Chefs dennoch nicht genügt Averden kann, so liegt die Schuld darin, dass in Hamburg, wie fast überall, bei den Eltern der Lernenden die irrige Ansicht besteht, die weiblichen Angestellten im Kaufmannsstande bedürften nur einer oberflächlichen Ausbildung; ein halbes Jahr oder nur ein Vierteljahr genüge schon den meisten, um sich dafür vorzubereiten. Nun sind zAvar die Mädchen meistens zu jung, um zu erkennen, dass nur geschulte Kräfte den Anforderungen im späteren Kampfe ums Dasein getvachsen sein können, aber man muss doch die Frauen darauf aufmerksam machen, dass der A r on den meisten Aveiblichen Angestellten ein geschlagene Weg zur Erreichung ihres Zieles nicht der richtige ist. Deshalb Avird auch in diesem Werke besonders die NotAvendigkeit einer gründlichen Ausbildung hervorgehoben. 1. Statistik Nach den Berufszählungen von 1882 und 1895 waren im Deutschen Reiche unter den Erwerbstätigen überhaupt im Waren- und Produktenhandel: 35 1882- 181)5 Selbständige. 380 228 470 024 Hilfspersonen. 294 026 520 040 Während also die Zahl der Selbständigen in diesem Zeitraum nur um 25°/ 0 stieg, nahm die der Hilfspersonen um 77°/ 0 zu. Auch die Vermehrung der weiblichen Hilfspersonen überwiegt bedeutend die der weiblichen Selbständigen. Im Waren- und Produktenhandel betrug die Zahl der 1882 1895 weibl. Selbständigen. 93 301 120 787 „ Hilfspersonen. 54151 143 527 Die weiblichen Hilfspersonen, die jedenfalls zum grössten Teil in offenen Ladengeschäften thätig sind, nahmen also fast um das Dreifache zu. Nach Abzug der im elterlichen Geschäft thätigen, welche als Handlungsgehilfinnen im eigentlichen Sinne nicht mitzurechnen sind, gab es 94 941 Handlungsgehilfinnen, von welchen beschäftigt waren: im stehenden Geschäftsbetrieb des Waren- und Produktenhandels 87 042 im Geld- und Kredithandel. 403 in Spedition und Kommission. 130 im Buch-, Kunst- und Musikalienhandel. 742 im Zeitungsverlag und Spedition. 10!) in sonstigen Handelsbetrieben. 745 im Versicherungsgewerbe. 45fS im Verkehrsgewerbe (mit Ausschluss von Post- und Eisenbahn) . 71 in der gesamten Industrie. 4 521 Summa 94 941 Hiervon waren im Warenhandel resp. in Ladengeschäften thätig 80 866, ferner im Buchhandel 473, in Kontors und Bureaus 13 091 Gehilfinnen. Die Frauen stellen zum gesamten Personal der Ladengeschäfte Y 3 , zum Kontorpersonal 1 / 20 . Die Verhältnisziffer ist er- erklärlich, da die Frau erst seit den siebziger Jahren in den Bureaudienst eingedrungen ist. Hat die Frauenarbeit auch in sämtlichen anderen Berufsgruppen und auch in ihnen allen nicht nur das niedere Hilfspersonal ausserordentlich zugenommen, was auf die bessere Vorbildung, die den Frauen jetzt ermöglicht ist, zurückzuführen ist, so hat dieselbe doch in keiner anderen Berufsgruppe so glänzende Eroberungen gemacht, wie im Handel und Verkehr. Wohl hat das höhere weibliche Hilfspersonal in der Landwirtschaft um 207°/ 0 . im Bergbau und Industrie um 310 °/o zugenommen, aber im Handel und Verkehr hat nicht allein das höhere weibliche Hilfspersonal ebenfalls um 279% zugenommen, sondern es ist die einzige Berufskategorie, in der auch die weiblichen Selbständigen sich stark vermehrt haben, und zwar um 34 1 /‘>%, während Bergbau und Industrie eine Abnahme von 10°/ 0 und die Landwirtschaft 3 * 36 eine Zunahme von nur 25 1 /., °/ 0 zu verzeichnen hatte. Das liegt natürlich auch an der günstigen Lage, in der Handel und Verkehr sich befinden, aber die Zunahme der weiblichen Selbständigen in der letzten Branche ist doch eine bedeutsame Erscheinung. Numerisch ist die Beteiligung der Frau an Handel und Verkehr nicht grösser als im Bergbau und Industrie, wo ungefähr jede vierte Person eine Frau ist, und viel kleiner als in der Landwirtschaft, wo jede zweite erwerbende Person eine Frau ist; oder gar in der Berufsgruppe „häusliche Dienste, persönliche Bedienung, Lohnarbeit wechselnder Art“, wo auf 100 Männer 118 Frauen kommen. Nur in den freien Berufsarten ist die Beteiligung der Frau eine unendlich kleinere — 176 648 Frauen gegen 1 249 521 Männer. — Dass die Frau sich im Handel und Verkehr so verhältnismässig zahlreiche Stellen errungen hat, ist um so beachtenswerter, als sie zweifelsohne im Nachteil gegen ihre männlichen Mitbewerber ist und zwar nicht allein wegen der trotz der in den letzten Jahrzehnten entstandenen Handelsschulen für Mädchen, weit mangelhafteren Vorbildung, sondern auch wegen der Altersbedingungen. Im Handel und Verkehr sind die Altersklassen von 20—50 Jahren mit ca. 65°/ 0 aller Erwerbstätigen dieser Berufsart besetzt. Die weiblichen Altersklassen aber sind nur bis zum 30. Jahre stark besetzt, sinken in den nächsten Stufen, um erst bei den oberen Altersklassen wieder zu steigen. Gerade im jugendlichen Alter, wo die physische Kraft sich erst bilden und die geistige erst ausgebildet werden sollte, sehen wir die Frauen im grössten Prozentsatz erwerbstätig und ebenso im späten Alter, wo die Kraft bereits erlahmt ist. Im tatkräftigsten Alter von 30—40 Jahren, wo die Männer ihr Maximum erreichen und wo Kraft und Erfahrung im reichsten Masse vorhanden sind, mithin am besten benutzt werden können, wird ein grosser Teil der Frauen weggeheiratet und tritt dadurch aus den Kreisen der Erwerbstätigen aus, um nicht selten im späten Alter ihre frühere Thätigkeit wieder aufnehmen zu müssen. Die Verhältnisse in den einzelnen Städten sind natürlich sehr verschieden. In München sind die Gehilfinnen im Verhältnis zu den Gehilfen sehr zahlreich. Im Jahre 1889 gab es dort nämlich 2700 weibliche Gehilfen und Lehrlinge gegen 3500 männliche. Es ist dies zum Teil der Riemerschmid’schen Handelsschule für Mädchen zuzuschreiben. 2. Die Befähigung 1 der Frauen für den Handel Das Recht der Frauen auf kaufmännische Stellungen darf als unbestritten gelten. Einzelne Branchen sind aber für sie nicht geeignet, vor allem der Beruf der Handlungsreisenden. Ein weiblicher — 3 1 — commis voyageur ist ein Unding, dem auch von Frauenseite entgegengetreten werden müsste. Die Mädchen werden zum Handelsberufe hingedrängt durch die im allgemeinen abnehmende Hoffnung auf baldige Verehelichung. Die Prinzipale nehmen weibliche Hilfskräfte •— kaufmännisch geschulte und ungeschulte — gerne an, weil diese weiblichen Hilfskräfte wohlfeiler, in vielen Dingen aber ebenso geschickt arbeiten, als die männlichen. Da nützt es den Handlungsgehilfen nichts, den Ruf erschallen zu lassen: Hinaus mit den Frauen aus den Handelsgeschäften! Diese Konkurrenz können sie nicht mehr beseitigen. Die Gesetzgebung wird sich auch nicht herbeilassen, den Frauen einen Beruf zu untersagen, welchen sie — gewisse Stellungen ausgenommen — ebenso gut erfüllen können, wie ihre männlichen Konkurrenten. Nur da, wo sich die männlichen Gehilfen absolut als tüchtiger erweisen, können sie die an die Frauen verlorenen Positionen zurückgewinnen — umsomehr, als ja die weiblichen Hilfskräfte gerne wieder aus dem Handelsberuf ausscheiden, wenn sie Gelegenheit finden, sich zu verheiraten. Jede Zunahme der weiblichen Konkurrenz muss allerdings die Stellenlosigkeit steigern. Sie hängt wieder zusammen mit der immer zunehmenden Erschwerung der Begründung eines Hausstandes. Je später und je seltener in unseren Städten (nicht auf dem Lande) der Mann in die Lage kommt, einen eigenen Hausstand begründen zu können, um so stärker muss die Anzahl jener Mädchen anwachsen, die mit kaufmännischer Bildung versehen in die Konkurrenz mit den männlichen Handlungsgehilfen treten. Dieser Ubelstand liesse sich nur dadurch beseitigen, dass die Handlungsgehilfinnen bei gleichen Leistungen denselben Lohn fordern würden, wie ihre männlichen Kollegen. Professor Adler*) sagt: „Die Frauenarbeit gänzlich zu verbieten, geht nur in denjenigen Gewerbezweigen an, welche dem weiblichen Organismus besonders schädlich sind oder die Sittlichkeit zu beeinträchtigen vermögen. Man kann aber nicht behaupten, dass die kaufmännische Arbeit nach einer dieser beiden Richtungen hin irgendwie gefährlicher ist als jede andere Branche auch. Ein gesetzliches Verbot der Beschäftigung von Frauen wäre eine schreiende Ungerechtigkeit und könnte ausserdem viele dieser armen Wesen der Prostitution überliefern.“ Professor Karl Bücher schrieb bereits 1882: „Man wird gewiss nicht leugnen dürfen, dass im Handel vielfach weibliche Arbeitskräfte dasselbe, ja besseres leisten können als männliche, dass in manchen Branchen schon jetzt die Frauenarbeit gar nicht mehr entbehrt werden kann und dass es bei den geringen Verehelichungsaussichten vieler *) Die Sozialreform und der Kaufmannsstand 38 junger Mädchen aus gebildeten, aber vermögenslosen Kreisen ein wahrer Segen ist, dass sich ihnen derartige Stellungen bieten/' Dr. Haushofer hebt den Unterschied zwischen dem männlichen und dem weiblichen Handlungsgehilfen hervor: „Die Kontoristin geht abends, wenn sie ihr Buch geschlossen und ihre Feder säuberlich abgewischt hat, nach Hause, kocht sich ihren Thee und näht ihre Kleider, während mancher Kontorist sich in einen eleganten Anzug wirft und irgend einem Tingeltangel oder dergleichen zustrebt. Sie verdient sich also mit ihrer Nadel noch einige Pfennige; er verthut das Dreifache von dem, was sie verbraucht und verwüstet sich nebenbei auch die Gesundheit. Dafür hat er allerdings gelebt — gelebt nach seinen Begriffen. Das ist der Gegensatz zwischen dem männlichen Arbeiter und der weiblichen Arbeiterin in diesem Falle. Und in hundert anderen Fällen stellt er sich entsprechend.“*) 3. Lehrzeit und Ausbildung Die Ausbildung der Handlungsgehilfinnen ist meistens eine andere als die der männlichen Gehilfen, da diese 3 bis 4 Jahre hindurch praktisch zu lernen pflegen, während die überwiegende Mehrzahl der Handlungsgehilfinnen mit nur theoretischer Ausbildung ins Geschäftsleben eintritt oder doch nur verhältnismässig kurze Zeit, 1 / 2 bis 1 Jahr, seltner 1 bis 2 Jahre, praktisch lernt. Diese vorwiegend theoretische oder meistens viel zu kurze praktische Ausbildung ist sehr zu bedauern, da in wenigen Monaten kein Mensch ein Fach gründlich erlernen und der theoretische Unterricht niemals die Praxis ersetzen kann. Allerdings hält es vielfach schwer, für Mädchen eine wirklich gute Lehrstelle zu finden. Sodann wenden sich viele Mädchen und Frauen des Mittelstandes erst dann einem Erwerbszweig zu, wenn die Not an sie herantritt und sie gezwungen sind, sofort zu verdienen. Viele glauben auch, auf eine längere Lehrzeit verzichten zu können, weil sie den kaufmännischen Beruf von vornherein nur als ein Durchgangsstadium ansehen. Die Verkäuferinnen machen zumeist eine Lehrzeit durch, die zwischen 1 / i und 3 Jahren schwankt. Im Osten und Norden Deutschlands scheint sie das Höchstmass von einem Jahre nur selten zu überschreiten, wogegen im Westen und im Süden diese Zeit wohl das Mindestmass darstellt. In kleineren Ortschaften dauert die Lehrzeit länger als in grossen. Die Ausbildung der Direktricen geschieht bisher, abgesehen von dem seltenen Fall eines kurzen Kursus in einer Akademie, durchweg auf dem Wege der Praxis durch allmähliches Hinauf arbeiten. So ist in der Wäschebranche das junge Mädchen zuerst Lehrling, dann *) Dr. Max Haushofer, a. a. O. S. 85. 39 einige Jahre Zuschneiderin und kann dann allmählich Direktrice, d. h. technische Leiterin der gesamten Arbeiten werden. Namentlich liegt ihr die Aufsicht über die Zuschneiderinnen und das Zuteilen und Abnehmen der gelieferten Stücke ob. Ln Putzfache geht es ebenso: Lehrmädchen, Zuarbeiterin, Direktrice. Für die Thätigkeit im Kontor ist zwar die Gewinnung einer theoretischen Vorbildung üblich, aber sie ist in den meisten Fällen unzureichend. Gewöhnlich besucht man 1—3 Monate einen Kursus bei einem Handelslehrer, lässt sich dort die Kenntnisse der einfachen und doppelten Buchführung und kaufmännischen Korrespondenz zeigen und ist nun — wenigstens auf dem Zeugnis — eine perfekte ^Buchhalterin“ oder „Kontoristin“. Aber man sieht bald ein, dass das Zeugnis wenig Wert hat, und man ist gezwungen, eine viel geringer bezahlte Stellung anzunehmen, als man erwartet hatte. Nur von einer zweckmässig angeordneten, ineinandergreifenden Ausbildung in allen erforderlichen Fächern, wie sie besonders durch hinreichend langen Besuch einer Handels- oder Gewerbeschule erreicht werden kann, ist ein wirklicher Nutzen für die spätere Laufbahn zu erwarten. Ist die theoretische Ausbildung in der Handelsschule für die Buchhalterin, die Korrespondentin, die Kontoristin, die Kassirerin, die Geschäftsführerin und Prokuristin die gleiche, so soll auch die Lehre die gleiche sein, denn da diese Berufsarten in einander greifen, und da in manchen kleineren Betrieben zwei, drei, ja manchmal alle fünf Stellen von einer und derselben Person ausgefüllt werden, so ist ihre intime Kenntnis unbedingt nötig, nicht zuletzt auch zum Zwecke des Weiterkommens. Um aber in den ganzen geschäftlichen Betrieb tieferen Einblick zu erreichen, müssen die Eltern des betreffenden Lehrmädchens mit dem Geschäftshause in das es eintritt, einen Lehrvertrag schliessen, in dem das Geschäftshaus sich verpflichtet, das Mädchen in einem bis zwei Jahren nach und nach durch den ganzen Geschäftsbetrieb zu führen, so dass dasselbe wirklich vielseitig ausgebildet werde. 4. Die rechtliche Stellung Die rechtliche Stellung der weiblichen Handlungsgehilfen ist der männlichen gleich; das Gesetz kennt hier keinen Unterschied/") Vas die Rechte und Pflichten der Handelsfrau betrifft, so werden dieselben in Kapitel II dieses Abschnittes erörtert. Der Hilfsverein für weibliche Augestellte in Berlin hat von rechtskundiger Seite für seine Mitglieder folgende Ratschläge aufstellen lassen: Die diesbezüglichen Bestimmungen nebst Kommentaren sind enthalten in dem Werke : Wegweiser für Stellesuchende. Von Dr. Ludw. Huberti und T. Kellen. Verlag der Handels- Akademie Leipzig. Preis 2.75 M. 40 1. Wirst Du auf Probe engagirt, so mache Dir 8, längstens 14 Tage Probezeit aus. 2. Unterschreibe keinen Vertrag und keine Geschäftsordnung, ohne sie zuvor genau durchgelesen zu haben. Verlange Abschrift für Dich. 3. Im Falle von Krankheit versäume nicht, Dir ein ärztliches Attest zu sichern, falls Du fehlen musst. 4. Wirst Du zu Unrecht gekündigt, so erkläre ausdrücklich, dass Du die Kündigung nicht annimmst. 5. Wirst Du zu Unrecht entlassen, so schreibe nach dem Abgänge sofort, dass Du Dich dem Chef weiter zur Verfügung hältst. 6. Quittire im Streitfälle bei Abzügen über Empfang des Gehalts nur „unter Vorbehalt meiner Rechte“. 7. Übernimm Dienste, welche Dir nach dem Engagement nicht obliegen, oder Überstunden niemals, ohne vorher zu erklären, dass Du zu solchen Leistungen nicht verpflichtet bist. 8. Bei Beleidigung erhebe Privatklage. Auch wenn nicht jede Beleidigung Dich zum Rücktritt berechtigt, so kann der Beleidiger immerhin zur Verantwortung gezogen Averden. 9. Bei Nichtbezahlung des Gehalts lasse Dich nicht vertrösten, sondern tritt lieber sofort zurück, sonst kommst Du meist zu kurz. 10. Übernimm niemals eine unbedingte Schadenersatzpflicht für jedes Manko oder für jeden Schaden, sondern nur, sofern solche auf Dein Verschulden zurückzuführen sind. 5. Die Arbeitszeit Die Arbeitszeit der Verkäuferinnen ist je nach der Gegend und Branche recht verschieden, doch meistens überaus lang und anstrengend. Sie macht sich umsomehr fühlbar, als in grossen Städten die Geschäftsinhaber bisher ihren Verkäuferinnen verboten haben, sich zu setzen, selbst Avenn keine Kunden im Laden waren. Die von der Kommission für Arbeitsstatistik veranstalteten Erhebungen ergaben folgende Thatsachen: von je 100 Betrieben mit Aveiblichen Gehilfen beschäftigten ihr Personal 11,1 Betriebe bis 10 Stunden 19,3 77 10—11 79 21,4 >1 11—12 97 14,4 77 12-13 77 12,0 13—14 77 12,2 7 } 14—15 77 9,5 „ mehr als 15 77 und ZAvar nach Abzug der Mittagspause! Bis zu der Beschäftigungszeit von 14 Stunden sind die weiblichen Gehilfen ungünstiger gestellt als die männlichen, während darüber hinaus das umgekehrte der Fall ist. Süddeutschland weist für die weiblichen Gehilfen günstigere Ziffern auf als Nord- und Mitteldeutschland. 6. Die Kündigung- Interessante Angaben lieferte die Kommission für Arbeiterstatistik auch über die Kündigungsfristen der in Ladengeschäften thätigen weib- 41 liehen Personen. Darnach hatten eine Kündigungsfrist von mehr als 6 Wochen 4,4°/ 0 , von G Wochen 49,8°/ 0 , von 4 Wochen 27,4 0 / 0 , von 2 Wochen 15,3°/ 0 , von 1 Woche 1,2°/ 0 und tägliche Kündigung 0,5°/ 0 . Im Allgemeinen waren hinsichtlich der Kündigungsfristen die weiblichen Handlungsgehilfen schlechter gestellt als die männlichen. Sehr vorsichtig müssen die Handlungsgehilfinnen bei Annahme einer Stelle in Bezug auf die Kündigungsfrist sein. Wenn in dieser Beziehung nichts vereinbart Avird, dann findet die Kündigung nach dem Handelsgesetzbuch statt. In manchen Geschäften Avird nach der Saison entlassen, so z. B. in der Porzellanbranche, avo das Geschäft nur von Oktober bis Januar lebhaft ist, im Putzgeschäft, in den 50Pfg.- bis 3 Mark-Bazaren u. s. aa 7 . 7. Das Saison engagement In den Grossbazaren werden Hunderte von Verkäuferinnen im Oktober, November und März für das Weihnachts- und Pfingst- geschäft engagirt, um nach Schluss der Saison, Januar und Juli Avieder auf die Strasse gesetzt zu AA 7 erden. Im Gegensatz zum Spezialgeschäft, das nur eingearbeitete Leute brauchen kann und sein Personal daher meist auch die stille Zeit hindurch behält, kann der Inhaber der Bazare sich die unnützen Brotesser vom Halse schaffen. Was aus den Mädchen in der ZAA 7 ischenzeit Avird, darnach fragt er nicht. 8. Das Gelialt Bei dem Mangel grosser Organisationen der Aveiblichen kaufmännischen Angestellten fehlt es an genauen Angaben über ihre Bezahlung. Nach den Berechnungen der Stellenvermittelung des Hilfsvereins für Aveibliche Angestellte in Berlin ergeben sich, Avenn freie Station auf 40 Mk. angegeben wird, folgende Monatsgehälter: Kontorpersonal ^uschneiderinneii Verkäuferinnen Expedientinnen In Berlin 1889/90 57 M. 77 M. 58 M. 48 M. 1890/91 58 „ 81 „ ;>4 „ 51 tt 1891/92 5 1 ,, 72 „ 56 „ 48 » 1892/93 59 „ 83 „ 61 „ 54 V 1893/94 64 „ 84 „ 59 „ 49 tt Ausserhalb Berlins 1889/94 86 M. 100 M. 70 M. Nach einer von 965 Berliner Gehilfinnen beantworteten Umfrage des Hilfsvereins für Aveibliche Angestellte: 1892 78 M. 77 M. 70 M. 61 M. 42 Das Monatsgehalt des in Berlin betrug*) weiblichen Bureau- und Aufsichtspersonals 1893 M. 62,47 bei 303 1894 64,61 456 1895 64,70 680 1896 68,50 805 1897 69,74 1023 1898 69,00 1328 Personen. Der des weiblichen Verkaufspersonals: M. 61,47 bei 180 58,70 J 342 57,69 452 58,88 448 57,57 556 60,00 626 Personen. Dagegen weisen die Angaben des Hamburger Vereins für Handlungskommis von 1858 für männliche Gehilfen aller Art an durchschnittlichem Monatsgehalt auf: 1877—1889 94 M., 1890: 102 M, 1891: 103,75 M., 1892: 110,50 M., 1893: 112,65 M., 1894: 109 M. Der Unterschied ist also sehr erheblich. Man muss aber bei der Vergleichung berücksichtigen, dass das Durchschnittsalter der Gehilfinnen infolge früheren Verlassen s der Schule und der kurzen Lehrzeit viel geringer ist als das der Gehilfen. So betrug unter den 862 Gehilfinnen, für die durch die 1892er Umfrage des genannten Vereins ein Durchschnittsgehalt von 73 M. monatlich nachgewiesen ist, die geschäftliche Laufbahn von 30°/ o erst 1—3 Jahre und von 45% 4—9 Jahre. Die Mehrzahl dieser Gehilfinnen zählte also weniger als 25 Jahre. Es ist ferner in Betracht zu ziehen, dass von den Gehilfinnen mindestens 50—70% als Verkäuferinnen thätig sind. Die Frauen kommen daher in den verhältnismässig besser bezahlten Stellungen im Kontor weniger zahlreich vor als die Männer. Auch findet sich die Mehrzahl der Gehilfinnen in den grösseren Städten, wo die Gehälter infolge der stärkeren Konkurrenz vielfach geringer sind als in der Provinz. Durchschnittszahlen geben natürlich überhaupt kein genaues Bild. Tüchtige Verkäuferinnen z. B. sind sehr gesucht und erhalten — allerdings nur in Ausnahmefällen — in Geschäften, die von sehr reichem Publikum besucht werden, bis 250 M. Gehalt. Aber die grosse Masse muss sich mit einem viel bescheideneren Lohn begnügen. Günstiger liegen die Einkommensverhältnisse der tüchtigen Direktricen, von denen die meisten mindestens 150 M. erhalten und die in sehr grossen Putz-, Wäsche- und Kostümgeschäften bis auf 350 M. monatlich kommen. Allerdings ist bei den Putzdirektricen dieses Einkommen nicht regelmässig, da die Anstellung oft nur auf die Dauer der Saison erfolgt. Geradezu bemitleidenswert sind die armen Geschöpfe, die als Kontoristinnen, Zuschneiderinnen, Zuarbeiterinnen und Verkäuferinnen ein Einkommen von etwa 40 — 50 M. in Berlin, Frankfurt a, M., *) Nach den Mitteilungen Dr. Silbermanns in Schmollers Jahrbuch Heft 4, 1899. 43 München, Hamburg u. s. w. beziehen und die davon nicht nur ihren Lebensunterhalt, sondern noch anständige Kleidung beschaffen sollen.*) Für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Handlungsgehilfinnen kann ebensowenig die rege Handelsthätigkeit Hamburgs oder die Berlins massgebend sein, wie etwa die spiessbürgerliche Ruhe einer mitteldeutschen Kleinstadt, sondern nur die Verhältnisse in einer Stadt grösseren Umfanges, in der jeder Zweig von Handel und Industrie ausreichend vertreten ist, und wo sich der allgemeine Geschäftsgang in ruhiger und unternehmender Weise abwickelt. Nach dem „Volkswohl“ bietet München ein solches normales Bild, von dem aus sich auf den allgemeinen Stand im Deutschen Reiche mit annähernder Wahrscheinlichkeit schliessen lässt. Mit ganz vereinzelten Ausnahmen steht die übergrosse Mehrzahl der Handlungsgehilfinnen in Deutschland bis zur Gehaltsgrenze von 2000 M. das Jahr mit männlichen Gehilfen in Wettbewerb. Die wenigen Mädchen und Frauen, die 180—200 M. monatlich verdienen in Banken, Brauereien, Konfektions- und Weisswaren-Geschäften, verdanken dieses Einkommen nicht einer übermässigen Leistungsfähigkeit, sondern der langen Reihe von Jahren, die sie in der betreffenden Stellung verbracht haben, zum noch grösseren Teile aber weniger ihrer kaufmännischen Thätigkeit, als ihrem Geschmack und ihrer Dispositionsgabe. Es schlägt also diese ihre Befähigung mehr in die unterstützende gewerbliche Hilfsthätigkeit ein. Von den 9032 kaufmännisch angestellten Hilfskräften, die am 1. Januar 1896 in München unter 2000 M. Gehalt bezogen, waren 4661 männlich und 4371 weiblich, unter diesen aber nur 2442 Männer, d. s. 52 Proz. und 940 weibliche Kräfte, d. s. 21 Proz., die als Kontoristen, Buchhalter, Korrespondenten u. s. w. im Gegensatz zu den reinen Verkäufern arbeiteten. Nur ein Fünftel aller weiblichen kaufmännischen Hilfsarbeiter kann also zu schriftlichen Arbeiten herangezogen werden, während die Masse der weiblichen Hilfsarbeiter sich mit der allgemeinen Volksschulbildung begnügt und aus Zeit-, Kosten- und Bequemlichkeitsrücksichten die Ausbildung in den kaufmännischen Fächern vermeidet. Wie sich im Einzelnen diese gebildeten weiblichen Hilfskräfte in den handelsgewerblichen Berufszweigen verteilen, ist beachtenswert. In einer bedeutsamen Bank Münchens sind z. Z. neben 37 Herren, 25 Damen angestellt; hierunter sind 19 Herren, die über 2000 M. Gehalt beziehen, wogegen 18 Herren und sämtliche Damen sich im Einkommen unter 2000 M. jährlich stellen. Eine andere hervorragende Bank beschäftigt 160 Herren und 25 Damen, das sind nur 15 Proz. Beide sind Aktiengesellschaften; aber auch in Privatbanken hat die weibliche Arbeitskraft Eingang gefunden; so hat ein angesehenes Privatbankgeschäft 24 männliche und 34 weibliche Hilfsarbeiter, letztere überragen also *) Julius Meyer u. J. Silbermann, a. a. O. S. 270 f. 44 bereits um 14 Proz. die Männer. Ein anderes Privatbankgeschäft hat 12 männliche und 10 weibliche. Das Bankfach scheint in München durch die Handlungsgehilfin schon erobert zu sein — in merkwürdigem Gegensatz dazu steht, dass in Berlin in keinem einzigen Bankgeschäft eine weibliche Arbeitskraft als Handlungsgehilfin thälig ist. Ein Eisengeschäft in München hat 105 männliche und 48 weibliche Angestellte, letztere in der Gehaltsstufe von 40—100 M. monatlich. Eine Grossbrauerei daselbst beschäftigt 22 männliche und 12 weibliche kaufmännische Hilfsarbeiter; eine andere Grossbrauerei 12 männliche und 2 weibliche, die G0 — 80 M. Gehalt für den Monat beziehen. Auch dem Versicherungsw T esen hat sich die Frauenarbeit zugewendet. Eine der bedeutendsten Münchener Unternehmungen dieser Art zählt neben 81 männlichen 20 weibliche Hilfsarbeiter. Etwas zahlreicher im Vergleich zu den Männern sind die weiblichen Hilfskräfte in den Weisswaren-, Konfektions- und Galanteriewaren-Geschäften vertreten. Ein Geschäft hat unter 108 Angestellten z. B. 1G5 weibliche. Die Handelskammer zu Halberstadt hat Gelegenheit genommen Erhebungen bei der in Halberstadt seit dem Jahre 1892 bestehenden Ortskrankenkasse der Kaufleute anzustellen. Das Ergebnis w 7 ar das folgende: Die Kasse zählt unter einer Gesamtzahl von 514 Mitgliedern, 175 weibliche Mitglieder und zwar 123 Verkäuferinnen, 40 Näherinnen und Putzarbeiterinnen und 12 Kontoristinnen und Kassirerinnen. Der jährliche Arbeitsverdienst betrug bei 60 weiblichen Mitgliedern bis 400 M., bei 29 von 400—500 M., bei 39 von 500 — 050 M., bei 30 von 050—850 M. und bei 9 Mitgliedern von 850—1200 M. jährlich. Man wird wohl, so fährt die genannte Körperschaft fort, nicht fehlgehen, wenn man annimmt, dass bei einem Gehalt von unter 650 M. eine selbständige Existenz nicht wohl bestehen kann; dann würden 45 Mädchen, also nur 27°/ 0 von ihrem Gehalt leben. Von den Angestellten waren in ein und demselben Geschäft thätig: seit 1892 = 4, seit 1893 = 2, seit 1894 = 2, seit 1895 = 2, seit 1896 = 13, seit 1897 = 24, seit 1898 = 58, seit 1899 = 68 Mitglieder. Wie Laura Krause*) mitteilt, zählt Leipzig jetzt ungefähr 7000 Gehilfinnen. Von diesen gehören nur 400 dem Verband kaufmännischer Gehilfinnen an. Über die Lage dieser Angestellten schreibt sie: Für unsere Untersuchungen über die Lage der Leipziger Handelsgehilfinnen haben wir die Angaben von 224 Verbandsmitgliedern benutzt, die den Papieren der Stellenvermittlung zu Grunde lagen. 124 Auskunftspersonen suchten als Kontoristinnen oder Kassirerinnen Anstellung, ICO als Verkäuferinnen oder Lageristinnen, so dass also auch die verschiedenen Spezialitäten des Berufes in den Angaben zur Geltung kommen. Es *) Soziale Praxis, 1891). Sp. 1374 ff. 45 liegt uns Material über die Dauer der verschiedenen Anstellungsverhältnisse, über Ausbil dung und Gehalt der jungen Mädchen vor. Von den 224 Stellensuchenden meldeten sich: ohne vorherige kaufmännische Berufsthätigkei t für Kontor . . 44 für Verkauf. . 11 Zusammen 55 mit vorheriger kaufmännischer Berufsthätigkei t von unter 1 Jahr 1—3 Jahr 3-5 Jahr 5—10 Jahr und mehr Summe 22 29 14 15 124 19 36 15 19 100 41 65 29 34 224 In den Spalten 4 und 5 finden sich 63 Angestellte, die Stellungen von über 3 bis über 10 Jahren inne gehabt und den Beweis von besonderer Treue und Tüchtigkeit im Berufe geliefert haben. Spalte 3, mit 65 Angestellten, die 1 bis 3 Jahre in einer Stellung thätig waren, gibt ebenfalls das Zeugnis von guter Brauchbarkeit der Frauen im kaufmännischen Berufe. Spalte 2, mit 41 Angestellten, die bisher keine Stelle von Jahresdauer bekleidet haben, zeigt manche ungenügend ausgebildete oder für den Beruf persönlich weniger geeignete Kraft und meist sehr junge Mädchen; es gehören ihr auch Angestellte aus der Konfektion und dem Putzfach an, die oft nur Saisonstellungen erhalten. Wenden wir uns Spalte 1 den 55 Angemeldeten zu, die noch nie kaufmännisch thätig gewesen sind, so finden wir zunächst junge Mädchen, die früher anderen Berufen angehörten: es erscheint die Lehrerin und Erzieherin, die Haushälterin, das Dienstmädchen und die Fabrikarbeiterin, die den kaufmännischen Beruf für so verlockend halten, dass sie ihren bisherigen dagegen vertauschen wollen, die sich eine Thätigkeit in demselben auch wohl viel leichter und lohnender denken als sie ist. Eine dieser Bewerberinnen war einmal 8 und einmal 9 Jahre als Betriebsleiterin in einer Posamentenfabrik thätig, in der letzten Stellung war sie mit anderen Kolleginnen entlassen worden, weil der Chef jüngere und billigere Kräfte anstellen wollte. Für Kontor ausgebildet, trat sie mit der grossen Schar der jüngeren Mädchen in Konkurrenz und es gelang ihr bisher noch nicht, Anstellung zu finden. Ein früheres Dienstmädchen war 10 Jahre in Familienstellung gewesen und wies ein Ehrendiplom über 7jährige Treue in einer Stellung auf. Sie hatte einen auskömmlichen, sorgenfreien Dienst aufgegeben, in dem sie ansehnliche Ersparnisse gemacht hatte, um sich für Kontor ausbilden zu lassen und um dort vielleicht ein Anfangsgehalt von 30 M. monatlich zu erhalten! Die meisten waren aber ganz junge Mädchen, die bisher noch keinerlei Stelle bekleidet hatten Von den 55 Neuzuströmenden strebt, wie unsere Tabelle zeigt, 4 / 6 nach Kontorstellungen, während nur im Verkauf thätig sein wollte. Dies stellt ein Überangebot von jungen Kräften für das Kontor dar, das eine gefährliche Konkurrenz schafft, deren Folge ein erheblicher Notstand im Handelsberuf sein muss. Wenn diese jungen Kräfte nicht ganz leistungsunfähig sind, werden sie oft für ein minimales Gehalt angestellt und verdrängen besser bezahlte Persönlichkeiten. Es sind dies meist junge Mädchen, die bei den Eltern wohnen und sich bereit erklären, für jede noch so geringe Bezahlung thätig zu sein, um die ersehnte Anfangsstellung zu gewinnen. Die Stellenvermittlung ist dieser Erscheinung gegenüber fast machtlos. Melden sich gänzlich ungeeignete Kräfte, was oft genug vorkommt, die nicht einmal die Fähigkeit besitzen, einen einfachen deutschen Brief zu schreiben, so weist sie die Beamtin zurück. Man vergisst nur zu oft, dass der kaufmännische Beruf auch qualifizirte Arbeitskräfte verlangt. Fragen wir nun nach der Vorbildung zunächst der 124 Kontoristinnen. 46 Es wurde zur Ausbildung in den Handelsfachern entweder die hiesige Fortbildungsschule für Mädchen besucht, die einen Handelskurs besitzt, oder eine Privathandelsschule mit zweijährigen Kursen oder sogenannte Handelspressen, von denen die meisten in ihren Anzeigen eine vollkommene kaufmännische Ausbildung in der kürzesten Zeit zu geben versprechen. Sie locken durch diese Zusage die jungen Mädchen an und verschulden zum Teil mit das Überangebot von jungen, schlecht ausgebildeten Kräften. Von den 124 Kontoristinnen geben an: 2 Lehrerinnenausbildung, 20 zweijährigen Besuch einer Handelsschule, 10 ein- bis zweijährigen Besuch einer Handelsschule, 25 halb- bis einjährigen „ „ „ 40 drei- bis sechsmonatigen Besuch eines Handelskurses, 27 keinen „ „ „ Besonders häufig werden in der Stellenvermittlung junge Damen für Stenographie und Schreibmaschine verlangt. 70 geben Kenntnisse in Stenographie, 60 solche in der Handhabung der Schreibmaschine an. Diese Fertigkeiten verlangen aber beide eine längere Übung, über die die meisten Bewerberinnen nicht verfügten. Kenntnisse in fremden Sprachen sind nicht häufig. Selbständige fremdsprachliche Korrespondenz geben an 8, Vorkenntnisse in fremden Sprachen 35, die übrigen 81 waren überhaupt ohne fremdsprachliche Kenntnisse. Von den 100 Verkäuferinnen geben 26 den Besuch eines Handelskurses an. Wenn der Besuch der Handelsschule auch nicht so notwendig für sie erscheint, wie für die Kontoristinnen, so ist ihnen doch ein gutes Deutsch und sicheres Rechnen nötig, und theoretische Kenntnisse in den Handelsfachern erleichtern ihnen das Fortkommen im Beruf wesentlich, da schriftliche Thätigkeit oft in die praktische eingreift, bei Besetzung der besseren Stellen im Verkauf wird daher oft der Besuch der Handelsschule verlangt. Die theoretische Ausbildung in den Handelsfächern ist aber vor allem bei den Kontoristinnen eine viel zu geringe. Da wir die Erfahrung in unserer Stellenvermittlung machen, dass uns mehr Vakanzen gemeldet werden, als sich Bewerberinnen einfinden, so scheinen die Verhältnisse für die Angestellten sehr günstige zu sein. Dass wir aber nur wenig mehr als 1 I 3 der Stellen besetzen konnten, hat seinen Grund in der ungenügenden Ausbildung der Bewerberinnen. Der wundeste Punkt ist in vielen Fällen aber der Mangel einer eigentlichen praktischen Ausbildung für den Beruf. Von den 124 Kontoristinnen geben nur 13 eine praktische Lehrzeit an, während von den 100 Verkäuferinnen 67 eine solche durchgemacht haben. Die erste Anstellung muss dann die praktische „Lehre“ ersetzen, denn erlernt müssen doch sowohl die Fertigkeiten im Verkauf, als die einzelnen Funktionen im Kontor werden. Aber das junge Mädchen ist in „Stelle“ und es macht sich oft genug nicht klar, dass es noch viel lernen muss und der Prinzipal beschäftigt häufig eine solche junge Angestellte ganz einseitig und erkennt keinerlei Verpflichtung an für die Ausbildung des Mädchens Sorge zu tragen. Wir fordern für die Gehilfinnen eine richtige Lehrzeit, um für die gut ausgebildete Kraft dann ein wesentlich höheres Gehalt beanspruchen zu können, als es gegenwärtig gezahlt wird. Wenden wir uns nunmehr der Gehaltsfrage zu. Wir haben bei den bereits früher angestellten Damen das letzte Gehalt eingestellt, was sie bezogen haben, bei denen, die noch nicht vorher angestellt waren, die aber durch uns Stellung erhielten, das Anfangsgehalt in Frage gezogen. Ausser Betracht bleiben 25 Kontoristinnen und 6 Verkäuferinnen, die 47 noch keine Anstellung gefunden hatten. Von den Kontoristinnen erhielten : 11 Angestellte 100—140 M. Gehalt im Monat 9 77 80—100 77 7 * >7 77 13 77 70— 80 7? 77 7 7 77 14 77 60- 70 77 77 77 77 12 77 50— 60 77 77 77 77 10 77 40— 50 77 77 75 7? 11 77 30- 40 >7 77 75 19 Von den Verkäuferinnen 20— 30 erhielten: 7? 77 77 77 6 Angestellte 100 — 120 M. Gehalt im Monat 15 77 80—100 >7 77 77 77 9 V 70— 80 77 77 7? >7 17 77 60— 70 77 77 7’ 7> 14 7? 50- 60 77 77 77 7» 16 77 40- 50 75 77 77 ’7 8 77 30— 40 77 77 77 77 4 77 20- 30 77 77 77 77 5 77 unter 20 77 77 77 >7 Bei der Berechnung des Durchschnittsgehaltes zogen wir die Einzelgehälter in Betracht und gewannen für die Kontoristin 56,85 M. Durchschnittsgehalt für den Monat und für die Verkäuferin 52,90 M. Diese Zahlen werden aber im Hinblick auf die Gesamtheit aller im kaufmännischen Berufe thätigen Frauen in Leipzig zu hoch sein. Wir hatten bei unseren Aufstellungen einige erste Kräfte mit aussergewöhnlich hohem Gehalt. Ausserdem haben einige Stellensuchende, wie wir später erfuhren, ihr bisheriges Gehalt zu hoch angegeben. Die beiden Umstände lassen das Durchschnittsgehalt höher erscheinen als es ist; es dürfte in Leipzig für die kaufmännische Gehilfin kaum wesentlich über 50 M. monatlich betragen. Gehen wir nun zu der wichtigen Frage über: Wie gestalten sich die Lebensverhältnisse der Angestellten? Können sie mit dem Gehalt, das sie beziehen, ein gutes Auskommen finden? Wir haben von zweien unserer Mitglieder eine ausführliche Aufstellung ihrer Ausgaben erhalten. Sie sind mit grosser Gewissenhaftigkeit bei der Arbeit verfahren. Beide Angestellte lebten ausschliesslich von ihrem Verdienst. Frl. A. ist Verkäuferin, die sich bei bescheidenen Ansprüchen billige Wünsche nicht zu versagen braucht. Sie hatte eine Monatseinnahme von 120 M. und berechnete ihre monatlichen Ausgaben mit 80 M. Frl. A.’s Jahresausgaben: 960 M. Wohnung. M. 216 Mittagessen. „ 216 Abendessen, 2. Frühstück und Vesper. oc o Wäsche. „ 48 Vereine. „ 6 monatlich M. 18 mit Kaffee, „ „18, täglich 60 Pfg. für gutes Essen, monatlich M. 15, täglich 50 Pfg. für Brot, Butter, Fleisch, Eier, Obst und Thee, monatlich 4 M. für Leibwäsche, Blusen , Kragen (für die Verkäuferin nötig), M. 3 Jahresbeitrag für den Verband kaufm. Geh., 3 M. andere Vereine, 48 Kleidung. M. 80 2 Kleider, 2 helle Blusen, 1 Jacket, Sommerhut und Winterhut, Schuhwerk. D 25 2 Paar neue Schuhe und verschiedene Reparaturen, Neuanschaffungen . . . 20 Strümpfe, Taschentücher, Schürzen (für die Verkäuferin nötig), Toilettenbedarf .... f) 18 1,50 M. monatlich für Handschuhe, Kragen, Gürtel, Seife u. s w. Briefpapier, Marken . . ” 10 83 Pfg. im Monat. Das Fräulein hat die Eltern auswärts und sonst rege Korrespondenz, Steuern . Kranken- und Invaliden- 20 bei einem Einkommen von jährlich 1200-1400 M., kasse. ,, 30 monatlich 2,50 M., Heizung. 15 Heizung 8 M., Beleuchtung 7 M., grosse Extraausgaben . . 40 Geschenke, eine Sommerreise, kleine „ . . >> 36 3 M. monatlich für Bücher, Ausflüge, Konzert, Theater, Zeitungen, elektrische Bahn, Schlittschuhlaufen u. s. w. J ahresausgaben M. 960 = 80 M. monatlich. Frl. B. ist jüngere Buchhalterin, elternlos und ausserordentlich sparsam. Ihre Ausgaben stellen etwa das dar, womit ein junges Mädchen in der grossen Stadt noch einigermassen bestehen kann. Frl. B. hat eine Monatseinnahme von 60 M. und gibt etwa 50 M. für ihren Lebensunterhalt aus. Da sie aber in ihrem Budget keinerlei grössere Extraausgaben vorgemerkt hat, dürften sich die Ausgaben doch manchmal erhöhen. Frl. B.’s Jahresausgaben: 606 M. Wohnung. M. 144 monatlich 12 M. mit Kaffee, Mittagessen. 144 „ 12 M., 40 Pfg. täglich, Abendessen u. s. w. . . 120 „ 10 M., 33 Pfg. täglich, Wäsche. 24 Brot, Butter, Eier, Fleisch, Thee, wöchentlich 50 Pfg., Vereine. 9 3 M. Jahresbeitrag (Verb, kaufm. Kleidung. 57 Geh.), 6 M. Stenogr -V., 2 Kleider ä 18 M., 2 Hüte ä 3 M., Schuhwerk. 25 1 Jacket 15 M., 2 Paar neue Stiefeln und versch. Neuanschaffungen . . . 15 Reparaturen, monatlich 1,25 M. für Strümpfe, Toilettenbedarf .... 16 Leibwäsche, 1 Unterrock u. s. w. monatlich 1,35 M. für Handschuhe, Extraausgaben .... 12 Schleifen, Kragen, Seife u. s. w. monatlich 1 M. für Post, Ausflüge Steuern . 6 im Verband, elektr. Bahn, einmal ein Konzert u. s. w. auf ein Einkommen von 600 bis Heizung und Licht . . 10 700 M berechnet, monatlich 83 Pf., Kranken- und Invalidenkasse . 24 2 M. im Monat. Jahresausgaben M. 606 — etwa 50 M. im Monat. 49 Werfen wir an der Hand dieser Zahlen einen Blick auf unsere Angestellten und fragen wir, wie sich ihre Lage im Vergleich zu diesen Aufstellungen gestaltet, so zeigt es sich, dass: 41 Angestellte 80 M. und mehr Einkommen hatten, also nach Massgabe von Budget A. gut auskommen konnten, 79 Angestellte 50—80 M. Einnahme und nach Budget B. ein bescheidenes oder ein leidlich gutes Auskommen hatten, 73 Angestellte aber weniger als 50 M. monatlich Einkommen hatten, und darum nur ein sehr kümmerliches Leben führen konnten oder auf die Unterstützung anderer angewiesen waren. Man beurteilt die geringere Entlohnung der Frauenarbeit gegenüber der Männerarbeit oft dahin, dass die Frau keine Familie zu erhalten habe, doch trifft dies heutzutage nicht immer zu. Wir haben eine geschiedene und zwei von den Männern verlassene Frauen, die Kinder ernähren müssen. Eines unserer Mitglieder ist Witwe und sichert durch Berufstätigkeit ihren vier Kindern die Erziehung, die alte Mutter mit bescheidener Pension versorgt die Kinder in Abwesenheit der Frau. Ein anderes Mitglied ist mit seinem guten Gehalt, das es grosser Befähigung verdankt, die Haupterhalterin der ganzen Familie, ln einem weiteren Falle sind es zwei Schwestern, die mit ihren gemeinsamen Einnahmen die kränkliche Mutter und die jüngere Schwester erhalten müssen. Jedenfalls müsste man wenigstens fordern, dass die Frauen und Mädchen, die im kaufmännischen Berufe vom frühen Morgen bis zum späten Abend ihre ganze Kraft einsetzen, von ihrem Verdienst leben könnten; nach unseren Berechnungen aber sind es 37,82 Prozent, die nicht auskömmlich leben können. Und diese ernste Thatsache beweist, dass es mit der Lage der Handlungsgehilfinnen in Leipzig schlimm bestellt ist und dass die Hebung ihres Standes nach jeder Richtung hin die Aufgabe einer energischen Vereinsthätigkeit sein muss.“ Wenn die Frau auch im Handel und Gewerbe, selbst bei gleichen Leistungen weniger Lohn erhält als der Mann, so ist das eine Erscheinung, die wir auch in andern Berufszweigen finden. Zum Teil wird die Entlohnung der Frau aber auch durch den starken Andrang unzureichend gebildeter junger Mädchen zu allen möglichen Erwerbsgelegenheiten herabgedrückt. Dieser Druck ist stärker als die Gehaltsunterbietungen der nicht minder zahlreichen unzureichend gebildeten männlichen Gehilfen. Überhaupt ist die Frau gegen Druck auf den Lohn weniger widerstandsfähig als der Mann. Die Frau ist zu jung in der kaufmännischen Laufbahn, als dass bei ihr das Klassenbewusstsein, das nicht einmal bei den männlichen Gehilfen hinreichend ausgebildet ist, wirksam sein könnte. Soweit der Druck auf das Gehalt von den Geschäftsinhabern ausgeht, gründet er sich darauf, dass die Bedürfnisse der Frau geringer seien als die des Mannes. Gewiss ist die Frau in der Lage, in mancher Hinsicht durch Herstellung und Instandhaltung ihrer Garderobe, durch Anschluss an Familienpensionen u. s. w. billiger zu wirtschaften als der Mann. So erheblich sind diese Ersparnisse aber nicht, um den Abstand in den Gehaltsverhältnissen zu rechtfertigen. „Ein grosser Teil der Schuld, heisst es in einer bereits erwähnten Schrift,*) liegt *) Julius Meyer u. J. Silbermann, a. a. O. S. 273. Kellen, Die Frauen im Handel und Gewerbe 4 50 an den Frauen selbst, weil sie in ihren Ansprüchen an das Leben viel zu genügsam und bescheiden sind. Sie sagen sich nicht, dass es unwürdig ist, gerade nur das Allernotwendigste zum Leben zu verdienen, auf viele Lebensgenüsse zu verzichten, nicht einmal einen Notgroschen ersparen zu können. Sie sehen die Laufbahn vielfach mit mehr oder minder Geduld und Ergebung als das Martyrium an, durch das sie endlich zu dem ersehnten Himmel der Ehe aufsteigen werden/ 4 Zu der Zahl der Frauen, die ihren Beruf von diesem Gesichtspunkt aus ansehen, gesellt sich die gleichfalls nicht geringe Zahl derer, die im Hause der Eltern oder Geschwister wohnen und die an ihrer Familie einen Rückhalt besitzen. Ähnlich wie in der häuslichen Gewerbethätigkeit diese Mädchen und Frauen ihre Kunstfertigkeit für Anfertigung von Näharbeiten und Stickereien zu einem schmachvoll niedrigen Preise den Unternehmern anbieten, begnügen auch jene Gehilfinnen sich mit den geringsten Gehältern und drücken dadurch nicht nur die Gehälter der auf Gewinnung des ganzen Lebensunterhalts angewiesenen Frauen, sondern auch die der männlichen Kollegen. Anderseits Averden auch \ T iele Frauen unverschuldet in die Not- Avendigkeit versetzt, mit jedem Gehalt vorlieb nehmen zu müssen. Es ist nämlich Thatsache, dass viele Frauen erst durch unvorhergesehene Ereignisse, Todesfälle, plötzliche Verschlechterung der Avirtschaft- lichen Lage u. dergl. der kaufmännischen Laufbahn zugetrieben Averden. Natürlich ist dann keine Fachausbildung vorhanden, und man muss sich mit jeder Arbeit und jedem Lohn begnügen. Eine Fortbildung ist bei der langen Arbeitszeit meist nicht möglich. Die NotAvendigkeit des Miterwerbs beschränkt sich für die Töchter zumeist nur auf die Zeit vor der Ehe; mit der Verheiratung hört die ErAverbsthätigkeit in der übenviegenden Mehrzahl der Fälle auf, und so kommt es, dass die Beschäftigung nicht als Lebensberuf aufgefasst Avird. Der Trieb, materiell emporzukommen, Avirkt nicht stark, da die Beschäftigung nur Avenige Jahre dauert. Ein nicht geringer Übelstand ist es ferner, dass die NotAvendigkeit des Miterwerbs weiblicher Familienangehöriger nicht gleichzeitig die Forderung in sich schliesst, den gesamten Lebensunterhalt zu verdienen, dass also von dem Familienoberhaupte nur auf einen Zuschuss zu den Lebensbedürfnissen gerechnet Avird. Naturgemäss Avird aus diesem Grunde auch auf die Ausbildung nicht dieselbe Sorgfalt und derselbe Kostenbetrag aufgeAvendet, wie für die Söhne, die zeitlebens auf eigenen Füssen stehen müssen. Zu all’ dem kommt die grössere Bedürfnislosigkeit der Frau gegenüber dem Manne bezüglich einer Reihe materiell sehr ins Gewicht fallender Gebrauchsgegenstände. Schliesslich müssen wir bei einer allgemeinen Betrachtung der Lohnverhältnisse auch den Umstand berücksichtigen, dass A\ r eibliche Angestellte ihre Thätigkeit nicht selten auf längere Zeit unterbrechen müssen, was ein langsameres 51 Empor steifen im Gehalt naturgemäss zur Folge hat. Weibliche Personen sind häufig gezwungen, ihren Beruf eine Zeit lang aufzugehen, sei es, dass sie im elterlichen Haushalt gebraucht werden, sei es infolge länger andauernder Krankheit, namentlich in den Entwicklungsjahren. Endlich dürfen wir nicht ausser acht lassen, dass die Frauenarbeit im Handelsgewerbe sich im allgemeinen auf grössere Städte beschränkt, und dass die Eltern nicht gewillt sind, ihre Töchter in eine andere Stadt ziehen zu lassen. Auf diese Weise wird das Angebot von Arbeitskräften an einzelnen Punkten sehr gross, Avas natürlich eine niedrigere Bezahlung zur Folge hat. Hält es in Berlin doch sogar nicht sehr leicht, Mädchen, die sehr weit vom Zentrum, also fern von der eigentlichen Geschäftsgegend, wohnen, passend unterzubringen, da sie grössere Entfernungen scheuen. Einen wichtigen Grund für die geringe BeAvertung der Frauenarbeit bildet sodann, dass die meisten Angestellten sehr einseitig sind und zum grossen Teil auch nur einseitig sein Avollen. Wie sclrwer ist es, eine Buchhalterin zu finden, die es auch übernimmt, mit dem Publikum zu verkehren, Avie drängen sich die jungen Mädchen in den sogen. Bureaudienst! Das alles ist von höchstem Einfluss auf den Einkommensbezug*). 9. Die Beseitigung der Übelstände Um die besprochenen Ubelstände zu beseitigen, ist es notAvendig, den Zudrang ungebildeter Frauen zu Handel und GeAverbe einzu- dämmen oder ihn Avenigstens auf diejenigen Berufe hinzulenken, Avelche keine besonders hohen Ansprüche an die allgemeine Bildung stellen. Der Erfolg der späteren Laufbahn hängt in erster Linie davon ab, dass eine richtige BerufsAvahl getroffen Avird. Es ist jedoch notAvendig, dass man sich darüber möglichst früh schlüssig Averde, damit ausreichend Zeit zu der für jeden Beruf unbedingt erforderlichen theoretischen Vorbereitung und Lehrzeit gefunden AA r erde. Die Lehrzeit soll ein bis ZAvei Jahre umfassen. Die bisher für Frauen üblichen sechs Monate sind entschieden zu kurz. Wer übrigens ZAvei bis drei Jahre auf eine gründliche Ausbildung in einer Handelsschule vei'Avandt hat, kann Avohl mit Recht für seine Arbeitsleistung schon eine angemessene Entschädigung beanspruchen und, Avie es in Österreich bei den männlichen Gehilfen vielfach geschieht, formell von einer Lehrzeit enthoben werden. Wenn die Leistungen der Frauen nicht immer befriedigend sind, so kommt das nicht etAva daher, dass ihnen die Intelligenz oder die Kraft mangelt, sondern weil ihnen die richtige Ausbildung und meist die Gelegenheit zur Ausbildung fehlt. *' Mitteilungen fiir weibliche Angestellte. Berlin 1900. S. 351. 4 * 52 Nehmen wir den Durchschnittsmassstab, so haben viele Mädchen, welche den Beruf einer kaufmännisch Angestellten erwählen, eine gute Schulbildung genossen, d. h. sie haben Lesen, Schreiben, Rechnen, Geschichte, Geographie, Litteratur, vielleicht auch Französisch und Englisch gelernt; sie haben, wie man zu sagen pflegt, sich eine allgemeine Bildung angeeignet. Damit halten sie sich für befähigt, den Posten einer Verkäuferin auszufüllen, sie finden auch Anstellung und sie fühlen sich befriedigt, trotz des geringen Gehaltes; sie haben auch nicht die Berechtigung, höhere Ansprüche zu machen, weil sie eben die Kenntnisse nicht erworben haben, die man sehr häufig bei dem Verkäufer freilich auch vermisst. Doch wird dieser wenigstens durch seine Lehrlingsstelle etwas vorbereitet. Die Verkäuferin sollte aber theoretisch und praktisch ausgebildet sein. Sie sollte vor allem ihren Beruf nicht als Lückenbüsser auffassen, etwa als eine durch die Verhältnisse aufgedrungene Zwischenstation zwischen der Konfirmation und der späteren Heirat, sondern als eine ernste, fürs Leben anzusehende Thätigkeit, in der aus einer Schülerin eine Gehilfin und aus der Gehilfin eine Meisterin wird. Die praktische Ausbildung ergibt sich meist schon durch ihr Geschlecht, sie hat mit den Artikeln, die ihr als Verkaufsbranche am nächsten liegen sollten, von klein auf zu thun gehabt, mit Gegenständen der Toilette, des Hausrats, der Wirtschaft. Die Verkäuferin muss neben gründlicher Warenkenntnis, Sachkenntnis, Bildung und Gewandtheit, die rein weiblichen Eigenschaften besitzen: sie muss gefällig, liebenswürdig, anspruchslos und bescheiden sein. Unter theoretischer Vorbildung ist vor allem die Warenkenntnis zu verstehen, d. h. die tüchtige Verkäuferin muss mit dem Wesen, der Erzeugnisart und dem Erzeugnisort der Waren, die sie zu vertreiben hat, durchaus vertraut sein. Sie muss auch über die Verwendung und die Verwendungsmöglichkeit der verschiedenen Artikel informirt sein und darf sich hier bei keiner Kenntnislücke ertappen lassen. Die Warenkunde lässt sich lehren, ebenso wie Sprachen; das übrige muss die Praxis dann ergänzen. Kontoristinnen, Buchführerinnen u. s. w. dürften gar nicht ohne gründliche Vorbildung zum Handelsfach zugelassen werden, und doch wie viele Mädchen sind als solche thätig, welche in einer „Presse“ sich ihre geringen Kenntnisse angeeignet haben und nun der Not gehorchend und weil sie billige Arbeitskräfte sind, Anstellung suchen und — finden. Dies schädigt aber den ganzen Kaufmannstand, und daher ist es von weitgehendster Bedeutung, dass staatliche Handelsschulen für Männer wie Frauen eingerichtet werden und der Fortbildungsschulzwang auch für weibliche Handlungsgehilfen eingeführt werde. 53 Das Handels- und Fortbildungsschulwesen für das weibliche Geschlecht liegt bekanntlich zur Zeit in Deutschland, insbesondere in Preussen noch sehr im Argen. Von seiten des Staats ist dafür bis jetzt fast nichts geschehen. Die Mehrzahl der bestehenden Handelsschulen für Mädchen sind von Frauen- und sonstigen gemeinnützigen Vereinen gegründet worden. Einige Anstalten verdanken ihre Entstehung der Initiative kaufmännischer Vereine. Nur eine geringe Zahl Schulen werden von Kommunen unterhalten. Um so mehr blühen leider in vielen Städten Institute, die jeder Schreiblehrer oder verkrachte Buchhalter gründet, um in drei Monaten, ja in sechs Wochen auch die unfähigsten Mädchen zu „perfekten Buchhalterinnen“ heranzubilden. So müssen wir nicht nur einen grossen Mangel an Handelsschulen für Mädchen beklagen, es herrscht auf diesem Gebiet infolge der Verschiedenartigkeit der Schulbildung trotz mancher anerkennungswerten Leistungen einzelner Vereine und Städte auch eine planlose Vielgestaltigkeit, die weder den in den Erwerb drängenden Mädchen selber noch dem Handelsstande dienlich sein kann. Eine gründliche Reform thut hier not. Wenn bisher der Staat, die Kommunen und die Handelskammern für diesen wichtigen Zweig des Unterrichtswesens ■wenig oder gar nichts gethan haben, so ist dies allerdings sehr wohl begreiflich. Das kaufmännische Bildungswesen ist überhaupt in Deutschland lange vernachlässigt worden. Erst in neuster Zeit hat sich die Erkenntnis von der Notwendigkeit einer besseren fachlichen Ausbildung der angehenden jungen Kaufleute allgemein Bahn gebrochen. Naturgemäss ging man zuerst an den Ausbau des Unterrichtswesens für männliche Handlungsgehilfen und Lehrlinge. Hierin hat vor allem die deutsche Kaufmannschaft selbst Erstaunliches geleistet. Besonders die berufenen Vertretungen des Handelsstandes, die Handelskammern, haben sich die Förderung einer planmässigen Ausbildung des kaufmännischen Nachwuchses sehr angelegen sein lassen, indem sie überall Fortbildungsschulen und Handelsschulen neu ins Leben riefen oder bestehende Anstalten ausgestalteten. Nunmehr, da man in dieser Beziehung bereits festen Boden unter den Füssen fühlt, kann man als ■weiteres Ziel auch die Einrichtung von Handelsschulen für Mädchen ins Auge fassen. Die Gründung und Leitung dieser Anstalten darf nicht mehr ausschliesslich den privaten Vereinen überlassen bleiben, sondern Staat, Kommunen und Handelskammern müssen die Pflege auch dieses Zweiges des Unterrichtswesens in ihren Aufgabenbereich allerorts einbeziehen. Die massgebenden Kreise sind sich dieser Verpflichtung heute durchaus bewusst. Der deutsche Verband für das kaufmännische Unterrichtswesen, der den Mittelpunkt aller auf die Förderung des kaufmännischen Schulwesens abzielender Bestrebungen in Deutschland darstellt, hat auf einem seiner Kongresse in Hannover ausdrücklich die Wichtigkeit der Frage, auch den 54 weiblichen Handelsangestellten bei deren steigender Bedeutung für den Handel in umfassender Weise Gelegenheit zu ihrer fachlichen Ausbildung in Fortbildungsschulen und Handelsschulen zu gewähren, anerkannt und die Förderung des Unterrichtswesens für weibliche Handelsangestellte wärmstens befürwortet. Unter dem lebhaften Beifall der Versammlung hat bei dieser Gelegenheit namens des preussi- schen Handelsministeriums der Geb. Ober - Regirungsrat Simon die Erklärung abgegeben, dass der kaufmännische Mädchenunterricht ganz anders und energischer als bisher eingerichtet werden müsse und dass an allen kaufmännischen Fortbildungsschulen schon jetzt Mädchenklassen zu schaffen seien. Wenn demgegenüber vereinzelt aus den Kreisen der männlichen Handelsangestellten noch Stimmen laut werden, welche die bessere fachliche Ausbildung der jungen Mädchen deshalb bekämpfen, weil sie die Konkurrenz des weiblichen Geschlechts fürchten, so darf man über die Vertreter einer solchen engherzigen und veralteten Anschauung ruhig zur Tagesordnung übergehen. Wer wird heute im Ernst noch leugnen können, dass in der That ein grosses Bedürfnis nach kaufmännischen Fortbildungsschulen für Mädchen vorhanden ist? Das allerdings ist unbedingt zuzugeben, dass von der grossen Zahl der im Handelsgewerbe beschäftigten weiblichen Personen nur ein geringer Bruchteil die Anforderungen erfüllen kann, die man hinsichtlich der kaufmännischen Ausbildung an sie zu stellen berechtigt wäre. Darum eben ist es dringend notwendig, dass für eine bessere Vorbildung der jungen Mädchen Fürsorge getroffen wird. -Auf diesem Standpunkt steht heute, man kann wohl sagen, die gesamte Kaufmannschaft, einschliesslich der Angestellten. Ausdrücklich hat auf dem erwähnten Kongress in Hannover der Vorsitzende des Verbandes kaufmännischer Vereine, Karl Ludwig Schäfer-Frankfurt erklärt, dass man die gleiche Vorbildung für weibliche und männliche Angestellte fordern müsse. Und von den heute schon bestehenden Bildungsanstalten für das weibliche Geschlecht sind nicht wenige von kaufmännischen Vereinen, die lediglich Männer zu Mitgliedern zählen, eingerichtet worden. Das kaufmännische Unterrichtswesen für das weibliche Geschlecht tritt in Preussen ohne Zweifel jetzt in ein neues Stadium seiner Entwicklung ein. Die preussische Staatsregirung wird nach der zitirten Erklärung des Vertreters des Handelsministeriums in der Förderung und Unterstützung der vorhandenen und noch entstehenden Bildungsstätten für Mädchen zielbewusst vorgehen. Sie wird insbesondere die allgemeine Einrichtung von Mädchenklassen an kaufmännischen Fortbildungsschulen ins Auge fassen. Nachdem der Handelsminister an die Bewilligung des staatlichen Zuschusses für die Krefelder Kaufmannsschule die Bedingung der Einrichtung einer Mädchenklasse geknüpft hat, wird nunmehr die erste von einer öffentlichen Korporation in Preussen gegründete kaufmännische 55 Fortbildungsschule für Mädchen in Krefeld von der Handelskammer ins Leben gerufen werden*). Der Zustrom weiblicher Kräfte in den Handelsstand ist ein so grosser, dass, wenn der Fortbildungsschulzwang nur für das männliche Geschlecht allein ausgesprochen würde, dieses ohne eingreifenden Nutzen bleiben müsste. Fortbildungsschulzwang für Knaben allein würde zweifellos zu einer vermehrten Anstellung von weiblichen Lehrlingen führen. Aus dieser ungleichen Behandlung der Geschlechter würde eine für die männlichen Gehilfen höchst unliebsame Konkurrenz entstehen, und eine solche Einseitigkeit wäre thatsächlich nicht eine Bevorzugung, sondern in ihrer Folgewirkung eine Benachteiligung der männlichen Handlungsgehilfen. Der Fortbildungsschulzwang schliesst gewissermassen die Lehrlingseigenschaft in sich, und es ist kein Zweifel, dass, wenn dieser Zwang ausgesprochen wird, wenn also die mit nicht geeigneter Berufs- und Fachbildung versehenen jungen Mädchen im Alter bis zu 18 Jahren als Lehrlinge betrachtet werden, was heute bei der l / i jährigen bis einjährigen Lehrzeit nicht der Fall ist, die unfähigen und ungeeigneten Elemente von selbst von der Ergreifung dieses Berufes allmählich zurückstehen werden. Zahlreiche junge Mädchen widmen sich dem kaufmännischen Beruf, ebenso wie junge Männer nur deswegen, weil sie ihn als vornehmer, leichter und freier betrachten als andere Berufe. Wenn sie aber sehen werden, welche ernste Arbeit von ihnen gefordert wird, welcher Zucht sie unterworfen sind, dann werden sie sich überlegen, ob sie sich diesem Berufe zuwenden. Über die Notwendigkeit der Fortbildungsschulpflicht für die männliche Jugend herrscht allgemeines Einverständnis. Das Handels- *) Die Aufgabe dieser Schule, welche als Mädchenabteiluug an die seit 12 Jahren mit grossem Erfolg arbeitende Kaufmannsschule angegliedert werden soll, wird folgende sein: sie wird 1. jungen Mädchen, welche eine Volksschule, mittlere Bürgerschule oder eine Anzahl von Klassen einer höheren Schule absolvirt haben und später im Geschäft ihrer Eltern oder ihres Mannes thätig sein oder sich ein eigenes Geschäft kleineren Umfangs gründen oder in ein fremdes Geschäft als Handlungsgehilfin ein- treten wollen, Gelegenheit geben, sich eine hierzu geeignete Vorbildung zu verschaffen, und 2. jungen Mädchen, welche bereits in kaufmännischen Geschäften irgend welcher Art angestellt sind, eine geeignete fachliche Fortbildung vermitteln. Als Schülerinnen werden junge Mädchen aufgenommen, die das 14. Lebensjahr erreicht und mindestens eine Volksschule mit gutem Erfolg durchgemacht haben. Der Lehrplan, der auf einen 2jährigen Kursus eingerichtet ist, umfasst Schönschreiben, Deutsch, Handelskorrespondenz, kaufmännisches Rechnen, Buchführung, Wechsellehre, Französisch, Maschinenschreiben und Stenographie. Der Unterricht soll am Tage, voraussichtlich am Nachmittage, erteilt werden. Mit Rücksicht auf diejenigen Mädchen, welche bereits in Geschäften thätig sind, wird eine Zeit gewählt werden, zu der sie am besten abkömmlich sind. Die Leitung der Schule ist dem Direktor der Kaufmannsschule K. Schumacher übertragen. 56 gesetzbuch macht aber keinen Unterschied zwischen den beiden Geschlechtern. Es gibt beiden gleiche Rechte und legt ihnen gleiche Verpflichtungen auf. Nimmt der Kaufmann eine weibliche Angestellte in sein Geschäft auf, so liegt es ihm ob, den weiblichen Gehilfen ebenso zu behandeln wie die männlichen Kollegen, d. h. nicht bloss als bezahlte Arbeiterin, sondern als Mitarbeiterin, die an dem Gedeihen des Geschäftes, an dem Gelingen jeder Unternehmung innerlich interessirt ist. Der Geschäftsverkehr wird immer verwickelter, und es ist unmöglich, sich allein durch die Praxis die nötigen Kenntnisse anzueignen. Der theoretische Unterricht muss hinzukommen. Es ist daher schon vielfach der Wunsch ausgesprochen worden, die deutschen Bundesstaaten mögen dahin wirken, dass durch Landesgesetz der Fortbildungsschulzwang für weibliche, sowie für männliche kaufmännisch Angestellte bis zum 18. Jahre mit der Massgabe eingeführt werde, dass der Unterricht am Tage und während mindestens 6 Wochenstunden stattfinde. Die kaufmännischen Vereine für weibliche Angestellte zu Augsburg, Barmen, Berlin, Breslau, Elberfeld, Frankfurt, Kassel, Köln, Königsberg, Leipzig und München haben an die gesetzgebenden Körperschaften folgende Eingabe gerichtet: Die Durchschnittsbildung der Handlungsgehilfen und Gehilfinnen in Deutschland entspricht nicht den Anforderungen unserer Zeit, — die Stellenvermittlung aller kaufmännischen Vereine weist einen Mangel an gut .vorgebildeten, selbständig arbeitenden Bewerbern, einen Überfluss mangelhaft ausgebildeter Stellensuchender auf. Solche halbgebildeten Elemente schädigen den ganzen Stand. Da sie zu jeder Bedingung Arbeit annehmen müssen, so drücken sie die Löhne allmählich herab. Der zur Abhilfe dieses Übelstandes vor »zwei Jahren gegründete „Deutsche Verband für kaufmännisches Unterrichtswesen“ hat die Einrichtung von Handelshochschulen und Handelsschulen angeregt. Als wichtigstes Mittel jedoch zur Hebung der kaufmännischen Bildung bezeichnet der Verband die kaufmännische Fortbildungsschule. Der grössere Teil der Gehilfen und Gehilfinnen tritt direkt von der Volksschule in den Beruf ein. Es ist durchaus anzustreben, dass diese Elemente in der für die geistige und sittliche Entwicklung so wichtigen Zeit bis zum vollendeten 17. Jahre dem erziehlichen und bildenden Einfluss der Schule zugänglich bleiben; dass sie neben der praktischen Lehre eine theoretische Fortbildung erhalten. Da, wo keine staatlichen oder städtischen Fortbildungsschulen bestehen, haben fast alle kaufmännischen Vereine, sowohl die Vereinigungen männlicher als die weiblicher Angestellter Schulen zu diesem Zwecke gegründet. Diese sind jedoch wenig besucht. Nur da, wo Fortbildungsschulzwang besteht, sind sie zu einer gewissen Blüte gelangt, auch deswegen, weil dort die Möglichkeit gegeben ist, den Unterricht in die Tagesstunden zu verlegen. Es hat sich gezeigt, dass der Abendunterricht in Bezug auf die geistige Förderung mangelhafte Resultate liefert und in Rücksicht auf die körperliche Entwicklung entschieden zu verwerfen ist. Es bedarf eines Zwanges für die jungen Gehilfen, die nicht ein- sehen, dass sie sich durch Erweiterung und Befestigung ihrer Kenntnisse 57 vor Arbeitslosigkeit bewahren und ein ausreichendes Einkommen erwerben können, — eines Zwanges für die Prinzipale, die in dem Lehrling mehr und mehr nur noch eine Arbeitskraft sehen, nicht aber den Lernenden, den sie praktisch und theoretisch ausbilden sollen. In Erkenntnis dieser Thatsache haben sich in Frankfurt a. M. kaufmännische Vereine an die Behörden gewendet und um Einführung des Fortbildungsschulzwanges durch Ortsstatut gebeten. Der Zustrom weiblicher Kräfte in den Handelsstand ist indessen ein so grosser, dass eine Massregel, die sich zur Zeit nur auf männliche Gehilfen beziehen kann, ohne eingreifenden Nutzen bleiben müsste; nach der Berufszählung von 1895 beträgt die Zahl der Handlungsgehilfinnen 94941 und macht demgemäss etwa den sechsten Teil aller im Handelsgewerbe beschäftigten Personen aus. — Fortbildungsschulzwang für Knaben allein würde zweifellos zu einer vermehrten Einstellung weiblicher Lehrlinge führen, über deren Arbeitszeit der Prinzipal unbeschränkt verfügen kann. Ferner würde eine auf die männliche Jugend beschränkte Fortbildung den bestehenden Unterschied in der Ausbildung der Gehilfen und Gehilfinnen vergrössern, ein Unterschied, der bereits verhängnisvolle Folgen gebracht hat. Das Sinken der Löhne im Handelsstand ist zum guten Teil auf die Konkurrenz (durch zu kurze Lehrzeit ungenügend vorgebildeter, anspruchsloser) weiblicher Kräfte zurückzuführen; der ,,Deutsche Verband kaufmännischer Vereine“ hat 1896 aus diesem Grunde die Notwendigkeit gleicher Ausbildung der männlichen und weiblichen Gehilfen betont. Wir glauben aus Vorstehendem folgern zu dürfen, dass auch die weiblichen Angestellten, soweit sie sich nicht vor Eintritt in den Handelsberuf eine höhere Bildung erworben haben, durch die Fortbildungsschule gehen sollten. Die segensreiche Wirkung der Weiterbildung der weiblichen Jugend nach der Volksschule, wenn insbesondere die praktische und theoretische Haushaltungslehre, die Gesundheitslehre und Kinderpflege mit einbezogen würden (wie dies z. B. in Bayern durch Landesgesetzgebung der Fall ist) wird in weiten Kreisen Deutschlands erkannt. Bis jetzt ist jedoch nach § 120 der Eeichsgewerbeordnung die Einführung des Fortbildungsschulzwanges durch Ortsstatut nur für männliche Arbeiter möglich. Wir bitten demgemäss dahin wirken zu wollen, dass die Einführung des Fortbildungsschulzwanges auch für Mädchen ermöglicht werde. Ausser der Vorbildung kommt noch ein anderer Punkt in Betracht. Da die Schäden im weiblichen Erwerbsleben nicht zum kleinen Teil durch das Überangebot in den grossen Städten hervorgerufen werden, kann man die Frauen vor dem Zuzug nach diesen nur warnen. In der Provinz herrscht stets Nachfrage nach tüchtigen weiblichen Kräften, die Arbeit ist dort nicht so schwer, dagegen sind die Bezahlung und die Behandlung meist besser als in den Grossstädten. In den kleineren Städten bietet sich auch für die gewerbliche Thätigkeit (Schneiderei, Wäsche, Putz u. s. w.) günstigere Gelegenheit zur Selbständigkeit. Frauen, welche eine Zeit lang in grösseren Städten thätig waren, finden dort leicht Kundinnen und lohnenden Verdienst, ohne dass es zur Etablirung grösserer Mittel bedürfte. 58 10. Die Organisation und das Stellungsuchen Die Organisation der Handlungsgehilfinnen steht noch in den ersten Anfängen. Gehilfinnen-Vereine bestehen in Berlin, München, Breslau, Hamburg, Frankfurt a. M., Köln, Königsberg, Danzig u. s. w. Man kann nur wünschen, dass in allen Städten solche Vereine gegründet werden und dass die Handlungsgehilfinnen sich möglichst zahlreich denselben anschliessen, um der ihnen durch die Organisation erwachsenden Vorteile teilhaft zu werden.*) Zu diesen Vorteilen gehört zumeist auch die Stellenvermittlung. Eine Stellung kann man finden entweder durch direkte Nachfrage, Bewerbung auf ausgeschriebene Stellen oder ein Stellenangebot in einer Zeitung. Daneben kommt hauptsächlich die Stellenvermittlung der gemeinnützigen Vereine in Betracht. Man wende sich nicht an Privat-Vermittlungsbureaus, auch wenn diese sich unter irgend einem hochtrabenden Namen eines Instituts oder Verbandes verbergen. Die Vereine, die sich mit Stellenvermittlung befassen, verlangen meist, dass die Bewerberinnen Mitglied des betreffenden Vereins seien und geben ihnen damit von vornherein einen gewissen Halt: das Bewusstsein der Zugehörigkeit zu einem grösseren, geschlossenen, von gleichen Interessen bewegten Ganzen. Die Vermittlung geschieht entweder unentgeltlich oder gegen eine sehr geringe Vergütung.**) II. Die kaufmännischen Berufsarten Hat die Frau soviel Anlagekapital, um ein selbständiges Geschäft zu gründen oder zu erwerben, so hat sie nur mit denselben Schwierigkeiten zu kämpfen, wie der Mann. Ist das Vermögen zur Gründung eines eigenen Geschäfts nicht vorhanden, so stehen dem Mädchen zahlreiche Posten als Verkäuferin, Lagerverwalterin, Expedientin, Kassirerin, Buchhalterin, Maschinenschreiberin und Stenographin, Korrespondentin, Buchhändlerin, Übersetzerin u. s. w. offen. Diese Stellungen gewähren zumeist ein sicheres Einkommen, dessen Höhe allerdings von den Leistungen abhängt. 1. Die Handelsfrau Zum Selbständigmachen für Frauen und Mädchen eignen sich besonders folgende Geschäftszweige: Weiss-, Wollwaren, Posamenten *) Die Vereine werden hier nicht einzeln aufgeführt, weil am Schluss dieses Werkes die meisten Frauenerwerbsvereine, soweit sie mir bekannt sind, erwähnt werden. **) Vgl. V. Abschnilt, 1. Arbeitsnachweis. 59 und was damit zusammenhängt, Ausstattungen, Tapisserie, Choko- lade, Papier, Galanterie- und Luxu s waren, Schnittwarenhandlungen u. s. w. Eine selbständige Handelsfrau hat im allgemeinen dieselben Rechte und Pflichten wie ein selbständiger Kaufmann. Prinzipiell beruht das bürgerliche Gesetzbuch auf dem Standpunkte der vollständigen Gleichberechtigung der Männer und Frauen, wobei unter Frauen sowohl verheiratete als unverheiratete zu verstehen sind. Die Frau hat also dieselbe Fähigkeit und Befugnis, Rechte zu erwerben, zu besitzen und auszuüben wie der Mann. Diese Sätze beherrschen das bürgerliche Gesetzbuch, ohne dass sie irgendwo ausgesprochen wären. In diesem Schweigen ist der Sieg der Idee von der Gleichberechtigung der Geschlechter gerade am schärfsten zum Ausdruck gekommen. In der Gewerbeordnung von 1869 war noch die ausdrückliche Vorschrift enthalten: „Frauen, die selbständig ein Gewerbe betreiben, können in Angelegenheiten ihres Gewerbes selbständig Rechtsgeschäfte abschliessen“. Das bürgerliche Gesetzbuch hebt diese Bestimmung ausdrücklich auf, weil ihr Inhalt nach seinen Grundsätzen selbstverständlich ist. Der Frau wird durch das bürgerliche Gesetzbuch ein wesentlicher Vorteil gewährt, indem es bestimmt, dass alle Kinder, Töchter wie Söhne, mit der erreichten Grossjährigkeit aus der väterlichen Gewalt ausscheiden. Es ist somit jede Unverheiratete rechtlich in der Lage, ein Gewerbe zu ergreifen oder ein beliebiges Handelsgeschäft zu betreiben, da sie auch nach § 11 der Gewerbeordnung und Artikel 6 des Handelsgesetzbuches dazu berechtigt ist. Jede Frau ist unter denselben Voraussetzungen berechtigt, Handel zu treiben, wie ein Mann. Die verheiratete Frau hat zur Betreibung eines Geschäfts den freiwilligen und jederzeit widerruflichen Konsens ihres Mannes nötig. Der Erwerb gilt als vorbehaltenes Vermögen und ist als solches für den Mann unantastbar, da er sowohl dem Niessbrauch wie der Verwaltung des Mannes entzogen ist. Eine Ehefrau kann Kaufmann sein mit Genehmigung ihres Ehemannes. Die Genehmigung ihres Ehemannes bewirkt, dass die Ehefrau in allen ihr Handelsgewerbe betreffenden Geschäften selbstständig handelt, prozessfähig ist, sich mit ihrem ganzen Vermögen verpflichtet, und dass die Geschäftsgläubiger ihr gesamtes Vermögen und bei Gütergemeinschaft das gemeinschaftliche Vermögen beider Eheleute ergreifen können ohne Rücksicht auf die dem Ehemann daran zustehenden Rechte. Auch die Ehefrau, welche ohne Genehmigung ihres Ehemanns ein Handelsgewerbe betreibt, ist Kaufmann. In diesem Falle hat sie jedoch nicht die in dem vorstehenden Absätze erwähnten Rechte, und 60 die Geschäftsgläubiger können sich an das Vermögen nur der Ehefrau halten. Um Handel treiben zu können, muss die Frau geschäftsfähig sein. Dies ist sie regelmässig nur dann, wenn sie volljährig ist, d. h. das 21. Lebensjahr vollendet hat. Wenn sie zwar noch nicht das 21., wohl aber das 18. Lebensjahr vollendet hat, so kann sie mit ihrer eigenen Zustimmung durch Beschluss des Vormundschaftsgerichts für volljährig erklärt werden.*) Die Handelsfrau hat, wie jeder Kaufmann, die Verpflichtung zur Führung der Handelsbücher. Sie kann, ebenso wie der Kaufmann, sich mit andern zu einem Handelsbetriebe vereinigen, also Handelsgesellschaften bilden, selbstverständlich ebensowohl mit Frauen, wie mit Männern. Sie kann auch an Aktiengesellschaften durch Besitz von Aktien beteiligt sein, sie kann aber auch zum Mitglied des Aufsichtsrats und sogar zum Vorstande einer Aktiengesellschaft gewählt werden, wenn dies nicht, wie es vielfach der Fall ist, durch das Statut ausdrücklich ausgeschlossen ist. Umgekehrt kann in dem Statut einer etwa zur Förderung weiblicher Zwecke, eines Frauenheims oder dergl. gegründeten Aktiengesellschaft vorgeschrieben werden, dass nur Frauen Mitglieder des Aufsichtsrats oder der Direktion sein dürfen. Die Teilnahme an der Generalversammlung einer Aktiengesellschaft darf niemals von der Geschlechtszugehörigkeit abhängig gemacht werden. Die Vorschriften, welche für Kaufleute gelten, finden keine Anwendung auf Kleingewerbetreibende und Handwerker. Die Grenze, welche diese beiden vom Kaufmann und der Handelsfrau scheiden, lässt sich nicht kurz bezeichnen, zumal in den einzelnen Bundesstaaten den Regirungen überlassen ist, die Grenze nach verschiedenen Grundsätzen festzustellen. Es sei hier nur darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber ein gewisses Mass von Bildung und Besitz für erforderlich hält, damit ein Gewerbetreibender den strengen Forderungen genügen kann, welche das Gesetz an Kaufmann und Handelsfrau stellt. So sind zwar Frauen, die den so häufig in den Händen des weiblichen Geschlechts liegenden Handel mit Gegenständen des Haushaltsbedarfs im Kleinen betreiben, Handelsfrauen, aber sie fallen unter die soeben berührte Ausnahme. Umgekehrt finden aber die erwähnten Vorschriften Anwendung auf Unternehmen, die nach Art und Umfang einen auf kaufmännische Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordern. Wir haben hier an Geschäfte zu denken, die sich mit Verleihen von Sachen in grösserem Massstabe beschäftigen. Das Verleihen ist an sich kein Handelsgeschäft. Gleichwohl wird eine Frau, die z. B. eine grössere Leihbibliothek oder Maskengarderobe betreibt, wie eine Handelsfrau *) Über die Erklärung des Begriffs Handelsfrau vgl. 111. Konversations-Lexikon der Frau. I. S. 590 f. 61 behandelt. Auch die Inhaberin eines Annoncenbureaus oder die Leiterin eines Theaterunternehmens steht der Handelsfrau gleich. Es ist für eine Frau keineswegs gleichgültig, ob sie mit oder ohne Genehmigung ihres Ehemannes Handelsfrau ist. Zum Handelsbetrieb gehört bekanntlich nicht nur Arbeit, sondern auch Kapital, und das letztere muss die Handelsfrau nicht nur besitzen, sondern sie muss auch in der Lage sein, darüber zu verfügen. Das ist bei der Ehefrau nur in beschränktem Masse der Fall. Mangels besonderer Vereinbarung zerfällt das Vermögen der Ehefrau rechtlich in zwei verschiedene Gattungen. Uber die eine kann auch die Ehefrau vollkommen frei verfügen, nämlich über das „Vorbehaltsgut“. Dahin gehören aber an sich nur die zum persönlichen Gebrauch der Frau bestimmten Sachen, besonders Schmuck, Kleider, Arbeitsgeräte, freilich auch dasjenige, was die Frau in der Ehe — nicht etwa vorher — durch ihre Arbeit und den selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts erwirbt. Alles andere Vermögen aber, das die Frau bei der Eingehung der Ehe besitzt, und auch dasjenige, welches ihr später durch Schenkung oder Erbschaft zufallt (wenn nicht etwa der Zuwendende den Einfluss des Mannes ausdrücklich ausgeschlossen hat) wird „ein- gebrachtes Gut“. Uber dieses steht die Verfügung im wesentlichen dem Manne zu. Auch die Einkünfte daraus gebühren ihm; er ist zwar verpflichtet, aus denselben den Unterhalt der Familie zu bestreiten, doch werden auch etwaige Ersparnisse sein Eigentum. Treibt nun die Frau Handel ohne oder wider den Willen des Ehemannes, so haftet für ihre Schulden den Gläubigern zwar das Vorbehaltsgut, aber, wenn sie sich an das eingebrachte Vermögen halten wollen, so unterliegen sie dem stärkeren Hechte des Mannes, wenigstens so lange, als die Ehe nicht durch Scheidung oder Tod eines der beiden Gatten gelöst ist. Weitaus in der Mehrzahl der Fälle wird das Vorbehaltsgut den minder wichtigen Teil eines Frauen Vermögens bilden. Dagegen gehören gerade solche Vermögensgegenstände, auf deren Besitz hin in der Regel allein die Handelsfrau sich Kredit zu verschaffen vermag, bares Geld, Wertpapiere, Hypotheken nicht zum Vorbehaltsgut, sind also, wenn der Handelsbetrieb vom Manne nicht genehmigt ist, dem Zugriffe der Gläubiger entzogen. So wird in vielen Fällen die Möglichkeit, eigenmächtig Handel zu treiben, für die Frau daran scheitern, dass sie ihren Gläubigern nicht kreditwürdig erscheint. Denn denen ist nicht damit gedient, dass ihre Forderungen zwar rechtsgültig sind, sie wollen sie auch bezahlt erhalten, und sie wollen hierbei nicht von dem guten Willen des Ehemamies abhängig sein, der auch berechtigt ist, die Zahlung zu verweigern. Kann die Frau vom Ehemanne die Genehmigung zum Handelsbetriebe nicht erlangen, so hat es hierbei sein Bewenden. Sie kann auch nicht etwa die Hilfe des Vormundschaftsrichters anrufen, dem von dem neuen Rechte sonst vielfach in Streitfällen zwischen Ehe- 62 leuten die Rolle des Friedensstifters zugewiesen ist, .der den irrenden Gatten mit sanfterem Drucke, als er in einem förmlichen Prozesse liegen würde, auf den rechten Weg zurückführen soll. Hier versagt diese Hilfe. Nur dann, wenn der Ehemann gleichzeitig durch sein Verhalten das eingebrachte Gut der Frau gefährdet, kann diese Aufhebung der Verwaltung und Nutzniessung im Klagewege verlangen. Sie befreit hierdurch ihr eingebrachtes Vermögen von jedem Einflüsse des Mannes und es haftet deshalb dann auch, wenn sie wider dessen Willen Handel treibt, für ihre Handelsschulden. Aber dieser indirekte Weg steht ihr eben nur in dem soeben gedachten äussersten Notfälle offen. Dagegen kann der Vormundschaftsrichter der Frau dann helfen, wenn der Ehemann seine Zustimmung zwar nicht verweigert, aber gar nicht imstande ist, sie rechtswirksam zu erteilen. Er ist es zunächst nicht, wenn er selbst nicht geschäftsfähig, etwa wegen Geisteskrankheit oder Trunksucht entmündigt ist; dann hängt zwar die Genehmigung vom Vormunde oder Pfleger ab. Indessen stehen diese unter der Aufsicht des Vormundschaftsrichters. Kann vom Ehemann deshalb eine Erklärung nicht erlangt werden, weil sein Aufenthalt unbekannt ist, so kann die Frau vom Vormundschaftsrichter die Bestellung eines Abwesenheitspflegers erbitten, damit dieser ihr die Genehmigung erteile. Übrigens kann in derartigen Fällen nach Ermessen des Vormundschaftsrichters die Vormundschaft oder Pflegschaft der Frau selbst übertragen werden; alsdann bedarf sie einer Einwilligung überhaupt nicht. Der Verweigerung der Genehmigung steht der Widerruf derselben gleich. Der Ehemann kann also jederzeit erklären, dass er seine Genehmigung zurückziehe. Auf das Recht des Widerrufs kann auch nicht vertragsmässig verzichtet werden. Will sich die Handelsfrau dauernd die Möglichkeit sichern, für ihre Geschäftszwecke auch über ihr eingebraehtes Gut frei zu verfügen, so muss sie mit dem Ehemanne vor einem Notar oder Richter einen Ehevertrag schliessen, durch den der Gatte auf Niessbrauch und Verwaltung ihres Vermögens verzichtet. Ein solcher Vertrag ist, soweit er nicht zwecks Schädigung etwaiger Gläubiger des Mannes geschlossen wird, jederzeit zulässig. Dem Ehemann ist also immer noch die Gelegenheit gegeben, in vielen Fällen der Frau dem Handelsbetrieb wider seinen Willen unmöglich zu machen. Sein Einfluss wird aber auf andere Weise wieder geschwächt. Einmal genügt nicht der blosse Widerspruch der Frau gegenüber. Wenn er auf die Bitte der Frau, ihr den Betrieb eines Handelsgewerbes zu gestatten, ihr dies mündlich oder schriftlich verbietet, so ist dies ihren Gläubigern gegenüber, also auch für ihren Kredit ohne Bedeutung. Er kann vielmehr den Gläubigern der Frau den Zugriff auf ihr eingebraehtes Gut nur dann verwehren, wenn sie von dem Widerspruch Kenntnis hatten, oder wenn er den Widerspruch 63 in ein beim Gericht geführtes besonderes Register, das Güterrechtsregister, hat eintragen lassen. Anderseits ist der Ehemann aber auch zum Widerspruch natürlich nur dann verpflichtet, wenn und so weit er vom Geschäftsbetriebe seiner Ehefrau etwas weiss. Es wird freilich, wenn die Gatten Zusammenleben., kaum Vorkommen können, dass die Frau ein Handelsgewerbe betreibt, ohne dass der Ehemann überhaupt eine Ahnung davon hat. Wohl aber ist es denkbar, dass er ihr zu eiiiem bestimmten Gewerbe die Genehmigung erteilt hat, sie aber heimlich nebenbei andere Geschäfte abschliesst. Tritt dieser Fall ein, betreibt eine Frau z. B. mit Zustimmung des Ehemanns ein Putzgeschäft, spekulirt aber ausserdem ohne sein Wissen bei einem Bankier in Börsenpapieren, so braucht der Ehemann es nicht zu dulden, dass Schulden aus dem heimlichen Handelsgeschäfte der Frau durch ihr eingebrachtes Gut befriedigt werden. Der Einfluss des Ehemanns wird weiter dadurch geschwächt, dass er durch seinen Widerspruch eben nur die Haftung des eingebrachten Gutes für Handelsschulden ausschliessen kann. Nun ist es für die Handelsfrau ungemein leicht, eingebrachtes Gut in Yorbehaltsgut zu verwandeln, in dessen Verfügung sie völlig frei ist. Denn wenn auch das Geld, mit welchem sie ihr Geschäft beginnen mag, eingebrachtes Gut war, so sind nach dem neusten Rechte die Waren, die sie für Geld anschafft, bereits als Vorbehaltsgut anzusehen. Wenn sie die Waren wiederum veräussert, so ist das Geld, das sie für dieselben bezahlt erhält, bezw. die Forderungen auf Bezahlungen ebenfalls Vorbehaltsgut. Also während sie ihr Geschäft mit eingebrachtem Gute eröffnet hatte, ist bereits durch den ersten Umsatz auf die Dauer Vorbehaltsgut an dessen Stelle getreten. Ja, dies wäre selbst dann der Fall, wenn die Frau den Betrag zur ersten Anschaffung von Waren aus der Verwahrung des Ehemanns heimlich oder wider dessen Willen (natürlich aber von ihrem Vermögen) genommen hätte. So sehen wir auch für die Ehefrau den Weg zum selbständigen Handelsbetriebe zwar nicht völlig freigegeben, aber doch immerhin zugänglich. Leider aber bedeuten die vorhergehenden Betrachtungen vorerst für die Mehrzahl der verheirateten Frauen eine Verheissung, deren Segen ihnen selbst nicht bestimmt ist. Ehen, die vor dem 1. Januar 1900, dem Tage, an welchem das neue Recht in Kraft getreten ist, geschlossen worden sind, bleiben unter der Herrschaft des alten Rechts. Das Bestimmungsrecht des Mannes dauert für diese Ehe also fort. *) Bekanntlich giebt es auch Geschäfte in grösstem Umfange, an deren Spitze eine Frau steht. Auch findet man es häufig, dass Frauen die Agentur oder Vertretung eines Unternehmens übertragen erhalten oder in anderer Weise die Vermittlung von Geschäften übernehmen, *) IU. Konvers -Fexikon der Fran. I S. 593 f. 64 bei welchen ihnen nur die Vermittlungsprovisionen zufallen. Stets unterliegen diese weiblichen Kaufleute alsdann all den Bestimmungen, die das Handelsgesetz ohne Unterschied für alle Kaufleute aufgestellt hat. Hierher gehört in erster Linie die Pflicht, die Geschäftsbücher kaufmännisch zu führen, die gesammte Korrespondenz zehn Jahre lang aufzubewahren, alljährlich die Bilanz und Inventur aufzunehmen, überhaupt eine nach kaufmännischen Grundsätzen durchgeführte Organisation einzurichten. Unterlässt die Geschäftsinhaberin die Befolgung dieser Vorschriften, so droht ihr zwar in der Regel keine Strafe; gerät sie aber unglücklicherweise in Zahlungsschwierigkeiten und muss infolgedessen den Konkurs anmelden, so kann sie dann unter Umständen wegen betrügerischen Bankerottes bestraft werden. Von den übrigen Pflichten des Kaufmanns, welche die Geschäftsinhaberin beobachten muss, wollen wir hier nur erwähnen, dass sie bei Beginn des Gewerbes dasselbe bei der Ortspolizeibehörde anzumelden hat, und für ihre Angestellten die Kranken-, Unfall- und Invaliditätsversicherung besorgen muss. Demgegenüber teilt sie auch alle dem Kaufmann zugestandenen Vorrechte. Sehr wichtig ist hier das Firmenrecht, das heisst das Recht, neben ihrem bürgerlichen Namen einen Geschäftsnamen zu führen, den sie in das Handelsregister eintragen lassen, und bei Aufgabe des Geschäftes mit dem letzteren verkaufen kann. Bei Geschäften, die über den Kleinbetrieb hinausgehen, ist ferner das Recht, einem der Angestellten Prokura zu erteilen, vielfach unentbehrlich. Macht die Geschäftsinhaberin hiervon Gebrauch, so gewährt sie dadurch ihrem Prokuristen die Befugnis, an ihrer Stelle nahezu alle Geschäftshandlungen vorzunehmen. Sehr beliebt ist es, auf diese Weise dem Ehemann der verheirateten Geschäftsinhaberin einen weitgehenden Einfluss auf das Geschäft einzuräumen, ohne ihm das Eigentum an demselben zu übertragen. 2. Die Kontoristin Der Begriff Kontoristin ist schwankend. Man versteht darunter einerseits jüngere Buchhalterinnen, die nur untergeordnete Arbeiten machen, ohne das Übertragen der Bücher zu übernehmen, anderseits aber auch wieder gerade die vielseitig thätigen, die alle Kontorarbeiten, einscbliesslich der gesamten Buchhaltung, besorgen und stellt sie in Gegensatz zur Buchhalterin, die nur die Bücher führt und sich um sonst nichts zu kümmern braucht. Für Kontoristinnen gibt es drei Wege der Ausbildung: Der erste, älteste, aber längste und finanziell undankbarste ist der Eintritt in den Beruf, ohne jegliche theoretische Vorbildung. Er ist aber nur solchen Mädchen anzuraten, die durchaus nicht die Mittel zu irgend welcher Vorbildung erschwingen können. Solche Lehr- 65 mädchen müssen natürlich auch die niedrigsten Arbeiten verrichten, und nur wenn sie sehr strebsam sind, können sie sich weiter ausbilden. Der zweite Weg besteht in der schulgemässen Ausbildung einer Volksschülerin, sowie auch von jugendlichen Töchterschülerinnen, in Fortbildungs- und Handelsschulen. Die Kosten belaufen sich auf ungefähr 100 M. im Jahr für solche Schülerinnen, deren Eltern im Orte der Anstalt wohnen. Auswärtige Schülerinnen haben die Kosten für Wohnung und Kost für wenigstens ein Jahr hinzuzurechnen. Den dritten und kürzesten Weg schlagen diejenigen ein, welche mit gründlicher allgemeiner Bildung (höhere Töchterschule oder gleichwertiger Bildung) ausgestattet, den Beruf nicht zu jung ergreifen, durch Aneignung der rein kaufmännischen Kenntnisse in einem kaufmännischen Unterrichtsinstitute. Zeit: 3—4 Monate bei grossem Fleiss. Kosten: 200—300 M. einschliesslich der Ausgaben für Kost und Wohnung in einer fremden Stadt.*) Eine Kontoristin muss vollständig beherrschen: Schönschreiben, kaufmännisches Rechnen, Grammatik und Rechtschreibung der deutschen Sprache, Fähigkeit, sich leicht und gewandt auszudrücken; kaufmännische Korrespondenz, Wechsellehre und was damit zusammenhängt, sodann einfache und doppelte Buchführung, Stenographie und die Behandlung der Schreibmaschine. Die Kenntnis einer oder mehrerer fremder Sprachen wird zwar nicht immer verlangt, ist aber von wesentlichem Einfluss auf die Bezahlung, sowie auf den Grad der Stellung. Das Anfangsgehalt nach der Lehrzeit ist durchschnittlich 43 M. Die von Privatlehrern ausgebildeten Mädchen erhalten am w T enigsten, nur 37 M.; das höchste Gehalt findet sich bei den Schülerinnen der Vorbereitungs- und Handelsschulen, durchschnittlich 49 M. Diese rücken auch am schnellsten im Gehalt auf; der durchschnittliche spätere Gehalt beträgt 78 M. monatlich, steigt im Laufe der Zeit auf 150 M., in manchen Stellungen aber noch viel höher, so in der Konfektions-, Weisswaren- und Nähmaschinenbranche. Bei der Massenausbildung solcher weiblichen Hilfskräfte haben nur die besten (die möglichst auch noch gute Sprachkenntnisse besitzen) Aussicht auf einigermassen gute Stellen. In den Gressstädten und namentlich in Berlin muss sich die weibliche Arbeitskraft dieser Art in der Regel mit geringem Gehalt begnügen, weil einmal das Angebot sehr stark ist und dann, weil viele junge Damen, die in der Häuslichkeit keine Beschäftigung finden, sie im Bureau suchen und sich mit geringen Gehältern begnügen können, die, da sie bei den Eltern wohnen, nur die wirtschaftliche Bedeutung von Taschengeld haben. *) Jenny Schwabe, Die Kontoristin. Leipzig 1899. S. 31. Kellen, Die Frauen im Handel und Gewerbe 5 66 Dass der Versuch, Frauen auch zu Bureaubeamtinnen auszubilden, durchaus geglückt ist, zeigen am besten die erfolgreichen Bemühungen, den jungen Mädchen gute Stellungen bei Rechtsanwälten, Notaren, Genossenschaften u. s. w. zu verschaffen. Diejenigen, welche in dem für alle Berufserweiterungen so rührigen Lette-Verein für diesen Beruf ausgebildet wurden, haben fast durchweg feste Anstellungen bekommen, zwei von ihnen gleich als Bureauvorsteherinnen bei Kammergerichts-Anwälten. Die überaus günstigen Berichte der Vorgesetzten sprechen am besten für die Leistungsfähigkeit der Beamtinnen; dieselben erhalten als Anfangsgehalt 75 M. monatlich, welches mit der Dienstzeit steigt; die Bureau-Vorsteherin neu bekamen schon ein Anfangsgehalt von 125 M. Dieser Beruf ist um so mehr anzuraten, da die Ausbildung weder sehr kostspielig noch zeitraubend ist und sich an die schon durch Besuch einer guten Mädchenschule erworbenen Kenntnisse anschliesst. Erste Vorbedingungen sind, ausser den Schulkenntnissen, volle Beherrschung der deutschen Sprache: Grammatik, Rechtschreibung, Stil und eine leicht lesbare Handschrift. Sind gute Sprachkenntnisse verhanden und die Fähigkeit, sich geläufig in fremden Sprachen auszudrücken, so würden dieselben zu einer besseren Stellung, in den Bureaus der Grossstädte, trefflich zu statten kommen. Die erforderliche weitere Ausbildung übernimmt der „Kursus zur Ausbildung von Bureau-Beamtinnen für Rechtsanwälte, Notare und Berufsgenossenschaften 44 im Letteverein Berlin SW., Königgrätzer Strasse 90, ebenso die Stellenvermittlung der hier ausgebildeten Schülerinnen. Der Kursus dauert 6 Monate. Es werden folgende Kenntnisse in den Bureaus gefordert: 1) gutes, rasches und vor Allem unbedingt zuverlässiges Stenographiren, 2) gleiche Fertigkeit in der Maschinenschrift, 3) Gewandtheit in der Ausfüllung und Ausarbeitung der kurzen vom Chef gemachten Randbemerkungen und Beifügungen, der besondere Bureaustil, Nachrichten vom Termin und dergleichen mehr, und in der Abfassung der auf Grund dieser Bemerkungen an die Parteien zu richtenden, entsprechenden Schreiben, 4) die sorgfältige Führung der Registratur, 5) das Heften und Einteilen der Akten, 6) das Liquidiren der Kosten. Eine Bureauvorsteherin muss weiter die Gabe besitzen, in entsprechend geschickter und energischer Weise mit dem Publikum verkehren zu können. Da die meisten Bureaus schon um 7 Uhr geschlossen werden und eine 1—2 stündige Mittagspause gewähren, so ist der Dienst durchaus nicht zu anstrengend. 3. Die Buchhalterin Um in kaufmännischen Geschäften unterzukommen und die betreffende Branche kennen zu lernen, ist oft vorerst eine entsprechende Praxis hinter dem Ladentische nötig. Die Kenntnisse der Buchhaltung 67 selbst werden gewöhnlich durch Besuch einer Privathandelsschule erworben. Nach Absolvirung einer Vorbereitungsanstalt tritt der grösste Teil der Buchhalterinnen ohne eigentliche Lehrzeit als sogen. Anfängerinnen in das Geschäftsleben ein und erhält gewöhnlich sofort eine Vergütung, die je nach den erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten, aber auch nach der Art des Geschäfts sehr verschieden bemessen ist. Es werden Entschädigungen von 15 M., aber auch Anfangsgehälter von 60—70 M. monatlich gezahlt, letztere namentlich denjenigen, welche neben einer gründlichen kaufmännischen Ausbildung Kenntnisse fremder Sprachen besitzen und gut stenographiren können. Die Möglichkeit, sich wirkliche Selbständigkeit in der Buchhaltung anzueignen und zugleich durch Aufmerksamkeit den übrigen Geschäftsbetrieb kennen zu lernen, bietet sich ehesten in kleinen und mittleren Engros-Geschäften. Hier arbeitet die junge Buchhalterin gewöhnlich zunächst unter direkter Anleitung des Chefs, um dann, sobald sie sich nur einigermassen in die Praxis hineingefunden hat, Buchhaltung, Korrespondenz und zuweilen auch noch diese oder jene Arbeit selbständig zu übernehmen. Diese Kräfte sind es vorzugsweise, die später auch leitende Stellungen einzunehmen befähigt sind. Diejenigen dagegen, welche von vornherein in Bureaus der Grossbetriebe eintreten, in denen der einzelne nur ein Teilchen im Räderwerk ist, sind schon von vornherein zur Einseitigkeit verdammt. Da gibt es sogen. Buchhalterinnen, welche Jahre hindurch nichts thun, als eingegangene Briefe in die Mappen einreihen, fertige Korrespondenzen adressiren und mit Marken versehen u. dergl. Eine andere schreibt von morgens bis abends nur Kladde oder nur Rechnungen, die nächste führt nur das Konto-Kurrent, schon wieder eine andere das Journal u.s.w. Eine solche Arbeitsteilung liegt zwar im Interesse des Geschäfts, aber die Angestellte wird auf die Dauer zu einer Maschine, die sich einem anders gearteten Betriebe meist nur mehr schwer einfügen lässt. Eine Buchhalterin, welche nur die untergeordneten schriftlichen Arbeiten verrichtet, wird selbst nach Jahre langer Thätigkeit nicht mehr als 60—80 M. monatlich verdienen, während sie nach ebenso langer Praxis in der selbständigen Führung der Bücher doch eine Stelle mit 100—120 M. monatlich erhalten kann. Bei leitenden Stellungen kommen wohl auch in Ausnahmefällen Gehälter bis zu 250 M. vor.*) Die Korrespondentin Korrespondentinnen, welche ausschliesslich mit der selbständigen Abfassung der Geschäftsbriefe betraut sind, findet man noch immer ziemlich selten, einesteils weil die Frauen in den Kontoren der ganz 5 * *) 111. Konvers.-Lexikon der Frau. I. S. 598. 68 grossen Geschäfte, in welchen allein die Korrespondenz umfangreich genug ist, um das Tagewerk zu füllen, nur erst vereinzelt höhere Stellungen sich erobert haben, während in den Mittelbetrieben die Buchhalterin die Korrespondenzen nebenbei mit besorgt; anderseits auch macht der selbständigen Korrespondentin die Stenographin, welche Briefe nach Diktat schreibt, den Bang streitig. Eine Korrespondentin muss ausser der Volksschule bezw. Fortbildungsschule auch eine Handelsschule besuchen. Die Ausbildung der Korrespondentin ist der der Buchhalterin gleich. Meistens geht jene aus der Buchhalterin oder Expedientin hervor, da selbständig zu korrespondiren — von hervorragender persönlicher Begabung für diese Thätigkeit abgesehen — gewöhnlich nur diejenige übernehmen kann, die Geschäftspraxis, Kundenkreis und Artikel gut kennt. Die Gehälter sind ähnlich den der Buchhalterin gezahlten. Nach voraufgegangener längerer praktischer Thätigkeit pflegt bei einem Stellenwechsel mit 100—120 M., aber auch manchmal mit 150 M. monatlich angefangen zu werden, namentlich wenn Beherrschung fremder Sprachen vorhanden ist. Sollen die Mädchen erst mit siebzehn oder achtzehn Jahren ihre kaufmännische Laufbahn antreten und sich auf diese vorher gründlich und durch Jahre vorbereiten, dann dürfte allerdings von Anfangshonoraren, wie sie jetzt gezahlt werden, nicht die Rede sein. Wo für eine zehn- bis elfstündige Tagesarbeit ein Monatsgehalt von 40 bis 50 M. geboten wird, darf man sich nicht darüber wundern, dass die Leistungen weit unter dem Niveau der Mittelmässigkeit bleiben, dass die Vorbereitung für den Beruf aufs flüchtigste abgethan wird und dass in naturgemässer Folge auch dann, wenn der Bedarf zu höherer Entlohnung drängt, die Kraft nicht vorhanden ist, die sie verdienen würde. Denn die ungenügende Entlohnung ist nicht immer die Folge der ungenügenden Leistung; sie kann bekanntlich auch deren Ursache sein. 5. Die Stenographin Die Stenographin erlernt ihre Kunst in Kursen, welche in allen grösseren Städten bestehen und in der Regel von Vereinen veranstaltet werden. Diese Gesamtkurse, an denen Herren und Damen teilnehmen, finden in Berlin allmonatlich statt und werden durch Säulenanschläge bekannt gegeben. Der Unterricht umfasst 12 Lehrstunden und kostet 6 M., das Lehrbuch 1 M. Privatunterricht kostet 25—40 M. Ausser diesen öffentlichen Kursen wird in Berlin in der Stenographie Unterricht erteilt: im Lette-Verein, Königgrätzerstr. 90, in der Fortbildungsschule für weibliche Angestellte u. s. w. In kaufmännischen Geschäften erhält die Stenographin anfänglich 60 — 90 M., doch steigt das Ein- 69 kommen bei guter Leistung bis auf 150 M. und mehr. Schriftsteller, Professoren und andere Gelehrte beschäftigen die Stenographin stundenweise. Das Honorar richtet sich nach der Leistung. Die Übung ist gerade bei dieser Kunst unerlässlich. Zur Erlangung der besseren Ausbildung ist es rätlich, sofort nach dem theoretischen Kursus den sich daran anschliessenden Fortbildungskursus zu besuchen oder sich einem der stenographischen Vereine anzuschliessen, die sämtlich den gemeinnützigen Zweck verfolgen, durch Diktatstunden, Preiswettschreiben und billigen Lesestoff die stenographische Ausbildung zu erweitern. Nach vollendeter Ausbildung bieten diese Vereine durch Stellenvermittlung Gelegenheit, die erlangten Kenntnisse nutzbringend zu verwerten. Die Adresse des Berliner Vermittlungsbureaus des stenographischen Damenvereins ist: Berlin C, Burgstr. 13. Nur diejenigen Stenographinnen zählen nach dem neuen Handelsgesetzbuch unter die Handlungsgehilfinnen, welche in einem Geschäftsbetriebe angestellt sind und lieben der Aufnahme von Stenogrammen auch sonstige schriftliche Arbeiten selbständig erledigen, also vielleicht kleinere Korrespondenzen abfassen oder wenigstens ein und das andere Buch führen. Wo das nicht der Fall ist, gehören sie unter die Gewerbeordnung, da das blosse Schreiben nach Diktat als kaufmännische Hilfeleistung nicht angesehen wird. 6. Die Masclrinensclireiberin Hand in Hand mit der Stenographie sollte auch das Schreiben auf der Schreibmaschine gelernt und geübt werden, da die Maschinenschrift sich zum raschen und deutlichen Übertragen stenographischer Berichte besonders empfiehlt und eine mit beiden Fertigkeiten ausgerüstete Dame weit höher bezahlte Stellen finden wird. Unterrichtskurse auf der Schreibmaschine sind in Berlin eingerichtet: von dem Lette-Verein, der Fortbildungsschule des Hilfsvereins für weibliche Angestellte und dem Verein Frauen wohl. Das Honorar für den Kursus beträgt 10 M. Der Preis der Maschinen schwankt zwischen 100 und 450 M. Sie haben verschiedene Systeme, wer jedoch eines derselben erlernt hat, kann sich leicht in jedes andere hineinarbeiten. Damen, die in Kontors beschäftigt sind, erhalten 50—150 M. Gehalt monatlich. Das Maschinenschreiben (Type-writing) ist eine amerikanische Erfindung. In Amerika kann man in jedem grösseren Geschäfte eine oder mehrere Schreibmaschinen sehen, an denen Damen sitzen, deren Finger mit Windeseile über die Tasten hinweggleiten, und in jedem Hotel findet man Bureaus, die von Damen geleitet werden, und in denen die Hotelgäste alle ihre Korrespondenzen in der promptesten Weise mit der Schreibmaschine besorgt bekommen; ja man trifft diese 70 fleissigen Frauen in der neuen Welt sogar im Kongress (im Kapitol zu Washington), wo sie in Glaslogen die eilige Korrespondenz der Abgeordneten besorgen. Das Maschinenschreiben, das seit einem Dezennium ungefähr in Europa eingeführt wurde, hat sich trotz dieser kurzen Zeit auch bei uns schon vollständig eingebürgert. Ist es auch nicht in demselben ungeheuren Masse wie in Amerika verbreitet, so beschäftigen doch auch in Deutschland fast alle Banken, Versicherungsgesellschaften , Patentämter, Rechtsanwälte, grosse Geschäftshäuser, Schriftsteller u. s. w. Schreibmaschinen. Deshalb hat sich die Zahl der Maschinenschreiber und Maschinenschreiberinnen in den letzten Jahren ausserordentlich vermehrt, besonders die Zahl der letzteren, und zwar aus dem Grunde, weil es ein ganz spezifischer Frauenberuf ist, da der weibliche Anschlag viel leichter und besser ist, als der männliche. Haben sich also auch viele Frauen diesem Berufe gewidmet, so waren es leider nicht immer die richtigen. Die Technik des Maschinenschreibens ist nämlich sehr leicht zu erlernen; ein Unterricht von acht Tagen genügt, um sie zu erfassen, und das Weitere ist Sache der Übung, die je nach dem Fleisse und Geschicke der betreffenden Persönlichkeit den letzten Grad von Fertigkeit erreicht. Auch die Gelegenheiten, das Type-Writing zu erlernen, sind zahlreich und günstig, der Unterricht billig, die Zeitdauer kurz. Bei den zahlreichen und nur kurze Zeit in Anspruch nehmenden Gelegenheiten war es sehr natürlich, dass sich eine grosse Zahl von Aspirantinnen für diesen Beruf einfand. Die meisten von ihnen ver- gassen nur, dass zum Maschinenschreiben eine gute Bildung gehört. Erst wenn diese vorhanden ist, kann man auf gute Honorirung seiner Thätigkeit rechnen, denn nur dann kann man den verschiedenartigen Ansprüchen, die an einen gestellt werden, genügen. Geschäftshäuser verlangen von ei r er Maschinenschreiberin, dass sie französische und englische Sprachkenntnisse besitze, dass sie die kaufmännische Korrespondenz beherrsche und auch in den fremden Sprachen korre- spondiren könne, Schriftsteller und Gelehrte setzen eine schöngeistige, ja mitunter sogar wissenschaftliche Bildung voraus. Fast immer aber wird die Kenntnis der Stenographie verlangt. Die Maschinenschreiberin kann ihren Beruf auch in selbständiger Weise ausüben und zwar, indem sie ein Bureau einrichtet mit der erforderlichen Zahl von Schreiberinnen und Maschinen, und dann jede Art von Abschrift und ähnlichem übernimmt, was sie alsdann ihren Kunden seitenweise berechnet. Sie kann auch, um die Sache lukrativer zu gestalten, vielleicht gleichzeitig die Vertretung einer der zahlreichen neuen Schreibmaschinensysteme übernehmen und erhält dann wohl gleich die Miete des Bureaus, das dann auch als Reklame für das betreffende System dient, von ihren Auftraggebern bezahlt, abgesehen 71 von der Tantieme, die sie von jeder verkauften Maschine erhält. Schliesslich kann sie auch gleichzeitig Unterrichtskurse auf der Maschine mit dem Bureau verbinden. Wie jede einseitige Teilarbeit muss auch das Maschinenschreiben als solches allmählich immer schlechter bezahlt werden. Wenn früher das Einkommen der Maschinenschreiberin ein besseres war, so lag dies daran, dass gereifte, wohl durchgebildete Personen, also Lehrerinnen oder Damen, die gute kaufmännische Kenntnisse besassen, sich dieser Thätigkeit widmeten. Heute ist es aber so, dass junge Mädchen, welche kaum das Ziel einer Volksschule erreicht haben, diesen Beruf ergreifen. Die grosse Masse des Angebots drückt auf die Gehälter aller, auch der tüchtigen Berufsangehörigen. Zahlreiche Erwerbsinstitute, denen es allein um den Geldgewinn zu tliun ist, befassen sich mit der massenhaften Ausbildung dieser Mädchen. Es wäre wünschenswert, dass überall das Beispiel des kaufmännischen Hilfsvereins für weibliche Angestellte nachgeahmt würde, der nur diejenigen zu den Übungen in seiner Schreibmaschinen-Schule zulässt, die gute kaufmännische Kenntnisse besitzen oder sie wenigstens gleichzeitig erwerben und die deutsche Sprache wirklich beherrschen. Das Maschinenschreiben soll gar nicht Selbstzweck, sondern nur Mittel zum Zweck sein. Man kann jungen Damen nur abraten, weiter nichts als Stenographie und Übertragen auf der Schreibmaschine zu lernen, da dies in den meisten Fällen durchaus nicht ausreichend ist. Nur wer auch gründliche kaufmännische Ausbildung besitzt, kann als Stenographin brauchbar werden. Sie muss den Inhalt der diktirten Briefe auch verstehen, um das Stenogramm korrekt übertragen zu können; ausserdem muss sie befähigt sein, nebenbei noch eine Kasse, eine Lohnliste oder dergl. zu führen. Das Anfangsgehalt für eine Geschäftsstenographin und Maschinenschreiberin war in Berlin bis vor kurzem 50—60 M. monatlich, gute Schulbildung und eine Schnelligkeit von 120—150 Silben Stenographie in der Minute und zirka 100 Zeilen Schreibmaschinenschrift in der Stunde vorausgesetzt. Durch den starken Andrang wenig gebildeter Kräfte sind die Gehälter sehr herabgedrückt worden. Nach einiger praktischer Übung pflegt das Gehalt ziemlich schnell zu steigen bis auf zirka 100 M. monatlich, wo es dann häufig stationär bleibt. Nur diejenigen, welche eine vielseitige Bildung, besonders auch Sprachkenntnisse besitzen, erreichen höhere Gehälter. 7. Die Kassirerin Kassirerinnen sind diejenigen, welchen die Verwaltung der Kasse, Entgegennahme der Zahlungen und meist auch das Auszahlen der 72 fälligen Rechnungen und Quittungen übertragen ist. In mittleren Geschäften führt oft die Buchhalterin zugleich die Kasse. In offenen Ladengeschäften findet man fast ausschliesslich Frauen als Kassirerinnen. In den grossen Warenhäusern werden die Kassirerinnen durchaus einseitig, weil sie keine schriftlichen Arbeiten zu verrichten haben. Ein Übergehen solcher Kräfte in Engrosgeschäfte ist fast unmöglich, weil sie eben vom eigentlichen kaufmännischen Verkehr gar keine Ahnung haben und nur noch automatenhaft Geld einzunehmen gewohnt sind. Dass die Frau sich als Kassenbeamtin eignet, wird man wohl kaum bestreiten. Sie ist vermöge ihrer bekannten Sorgfalt im Kleinen vielfach sogar genauer, zuverlässiger und pünktlicher als der männliche Beamte und vor allem weit nüchterner. Von einer durchgegangenen Kassirerin hat man wohl nur selten gehört. Die umfangreiche Kassenführung und Kassenkontrolle einiger der grössten Berliner Bazare befindet sich in Frauenhänden. Selbstverständlich werden zu solcher Thätigkeit nur Personen gewählt, die sich im Geschäftsleben bereits bewährt haben und gut rechnen können, sowie die Buchführung kennen. Gehalt 30—60 M., wohl auch 75 M. monatlich, nur in grossen Geschäften mehr (60—120 M.). Lehrkassirerinnen, d. h. Anfängerinnen, erhalten gewöhnlich 30 M. Anfangsgehalt. 8. Die Angestellte im Bankgeschäft Die Laufbahn im Bankfach, in dem die besten Gehälter gezahlt werden, wird unter den kaufmännischen Berufen als der begehrenswerteste angesehen. Man stellt an die Schulbildung der Lehrlinge hier die grössten Ansprüche; die Thätigkeit im Bankkontor erfordert grosse Zuverlässigkeit und Genauigkeit und vor allem sicheres Rechnen. Während dieses Fach früher als alleiniges Gebiet des Mannes galt, hat die Frau sich in neuerer Zeit auch auf diesem Gebiete bewährt. In grösserer Zahl finden sich Frauen im Bankgeschäft hauptsächlich in Frankreich, wo sie in den zahlreichen Filialen der Französischen Bank, des Comptoir d’Escompte, Credit Lyonnais, Credit Foncier u. s.w. sowohl in Paris als in der Provinz beschäftigt sind. In Deutschland wurden zuerst in München (seit 1876) Frauen im Bankfach zugelassen. Sie verdankten dies der vorzüglichen Ausbildung in der vom Fabrikanten Riemerschmid begründeten und vom Direktor M. Reischle geleiteten Handelsschule. Es dürfte wohl von Interesse sein, einige fachmännische Urteile von Münchener Bankfirmen über die Leistungen ihrer weiblichen Angestellten zu vernehmen. Die Bayerische Handelsbank in München schrieb im Januar 1895: 73 „Wir beehren uns, Ihnen mitzuteilen, dass wir bereits seit dem Jahre 1876 in den verschiedenen Abteilungen unserer Bank — namentlich in der Buchhaltung, sowie im Wechsel-, Depositen- und Kupon-Bureau — Damen beschäftigen. Es gereicht uns zum Vergnügen, bestätigen zu können, dass die Leistungen dieser Damen im allgemeinen unsere volle Zufriedenheit gefunden haben und wir auf Grund dieser Erfahrung z. Z. 24 Damen beschäftigen, von denen einige, bis zu fast 20 Jahren in den Diensten der Bank stehend, verantwortliche, selbstständige Posten der Buchhaltung mit Verständnis und einer Akkuratesse ausfüllen, die unser ganzes Lob verdient.“ Die Firma Merck, Finck & Co. in München beschäftigte im Januar 1895 30 Kontoristinnen. Uber deren Thätigkeit äusserte sie sich wie folgt: „Mit ihren Leistungen sind wir durchaus zufrieden. Fleiss und Betragen kann von uns im allgemeinen als mustergiltig bezeichnet werden. Die Damen sind in sämtlichen Bureaus verteilt. Sie finden in der Korrespondenz, Buchhaltung, im Effekten- und Kupon-Bureau Verwendung. Je nach Veranlagung sind ihnen bescheidenere und selbständige Arbeiten anvertraut; so liegt ihnen z. B. die Führung der Konto-Kurrent-Bücher, sowie die Erledigung des grösseren Teils der Korrespondenz ob, Aufgaben, deren sie sich in vorzüglicher Weise entledigen.“ Die Firma Gutleben & Weidert in München schrieb im Januar 1895: „Wir bestätigen gern, dass wir auf unserm Bureau seit vielen Jahren eine Mehrzahl von Buchhalterinnen beschäftigen, die sich durch ihren Fleiss und Leistungen stets unsre Zufriedenheit erworben haben. Zur Zeit arbeiten neun Damen auf unserm Kontor, von welchen etwa die Hälfte schon 20—26 Jahre bei uns angestellt sind und zu schwierigen und selbständigen Arbeiten verwendet werden.“ Man ersieht hieraus, dass die Frauen sich für das Bankfach durchaus eignen. In München besitzt eine Dame sogar ein eigenes Bankgeschäft, das sie selbst leitet.*) Es ist sicher, dass das Bankfach mehr und mehr dem weiblichen Geschlechte erschlossen wird. Allerdings ist dem weiblichen Geschlechte die höchste Sprosse des Bankbeamtentums, die Börsendisponentenstelle verschlossen, da das neue Börsenreformgesetz weibliche Personen vom Besuch der Börse ausschliesst. Doch stehen ihr die andren gut besoldeten Posten offen: Korrespondentinnen, Kassi- rerinnen, Buchhalterinnen, Bureaubeamtinnen, Kontoristinnen u. s. w. Da sowohl von den Vorsitzenden der Aktienbanken, wie von den Privatbankiers hohe Forderungen an die anzustellenden jungen Leute gemacht werden, so werden auch nur besonders befähigte junge Mädchen Aussicht auf Erfolg haben. Diese müssten nächst der Vor- *) Julius Meyer u. J. Silbermann, a. a. O. S. 265 f. 74 bildung auf einer höheren Mädchenschule auch eine gründliche, handels- wissenschaffliehe Ausbildung genossen haben. Bei hervorragenden Sprachkenntnissen würde sich das Korrespondenzfach empfehlen, bei rechnerischer Begabung dagegen das Tafelgeschäft, nämlich der unmittelbare Verkehr mit dem Publikum. Hierdurch wird auch am besten jene Selbständigkeit erlernt, w T elche die Führung eines eigenen Geschäftes ermöglichen würde. In München ist die bereits erwähnte für das Bankfach bedeutendste Handelsschule, welche vom Direktor M. Keischle geleitet wird, den Frauen zugänglich. Die Schülerinnen dieser vortrefflichen Schule pflegen gern von Prinzipalen angestellt zu werden und arbeiten sich meist in die eigenartigen Geschäfte schnell ein. Iu London steht mitten in der Stadt, ganz in der Nähe des Mansion House und der Bank, ein Haus, auf dessen Vorderseite folgende Inschrift zu lesen ist: Lady Cook & Co. Unter den Vorkämpferinnen der Frauen in London steht Lady Cook obenan. Vor 30 Jahren schon hatte sie in New-York ein Bankhaus gegründet zusammen mit ihrer Schwester Viktoria Woodhull Martin, die nachher eine begabte Schriftstellerin und eine eifrige Mitarbeiterin des „Humanitarian“ geworden ist. Sie erklärte kürzlich, dass sie in ihren Bureaus keine Frauen beschäftige, weil es zu schwierig sei, solche zu finden, die mit den Arbeiten eines Bankbeamten genau vertraut wären. „Fände ich einmal eine Frau, die die Börsenkurse begriffe, so würde ich sie sofort engagiren“, meinte sie. Aber bis jetzt haben in England nur wenige Frauen daran gedacht, sich über Börsenangelegenheiten zu in- formiren, obgleich, wie Lady Cook meint, nur eine Durchschnittsintelligenz und ein wenig Arithmetik für diese Karriere erforderlich sei. Lady Cook hat übrigens eine Konkurrentin bekommen: Miss R. L. Leigh Spencer, die sich „Mining Broker 44 (Mäklerin für Bergwerk sgeschäfte) nennt. Sie besitzt in Britisch-Columbien bereits zwei Häuser, eins in Vancouver und das andere in Nanaimo. 9. Die Verkäuferin Die Verkäuferin (auch Ladnerin, in der Schweiz Ladentochter genannt) ist längst bereits eine ebenso typische Erscheinung wie der Kommis. Die angeborene Liebenswürdigkeit und die sprichwörtlich gewordene Beredsamkeit der Frau machen sie für diesen Beruf besonders geeignet. Mit fremden Menschen freundlich und geduldig umzugehen, die Wünsche des kaufenden Publikums, das in der Mehrzahl aus Frauen besteht, mit feinem Verständnis zu erraten, ohne Aufdringlichkeit zum kaufen anzureizen, all diese Gaben besitzt die Frau in höherem Masse als der Mann. Die Verkäuferin wird daher nicht bloss von den Frauen gern gesehen. Dass sie sich die er- 75 forderlichen Warenkenntnisse weniger schnell anzueignen vermag als der Mann, wird wohl niemand behaupten. Die körperlichen Kräfte und die Ausdauer der Frau reichen übrigens in allen Geschäftszweigen, in denen es sich nicht um besonders schwere Gegenstände (Stoffballen, Eisen u. s. w.) handelt, für den Beruf als Verkäuferin aus. Allerdings soll die Arbeitszeit nicht übermässig lang sein. Die Lehrzeit (y 2 bis 1 Jahr) ist meist zu kurz; deshalb lässt die Ausbildung auch vielfach zu wünschen übrig. In den kleineren und mittleren Städten sind die Verkäuferinnen meist vielseitiger als in den Grossstädten. Am meisten wird der Stand durch die Riesenbazare herabgezogen. ,,Nicht einmal zu verkaufen hat hier jede Verkäuferin, sondern da giebt es noch Reserveverkäuferinnen, die nur die Ladentische abzuräumen haben und bloss im äussersten Notfälle, wenn gar niemand sonst zur Verfügung ist, die Kundschaft nach ihren Wünschen fragen dürfen. Die Komplettirung des Lagers und Bestellung der fehlenden Waren ist Sache des Rayonchefs. Selbst die Kenntnis der einschlägigen Branche ist nicht einmal notwendig, da naturgemäss nur die gangbarsten Artikel in beschränkter Auswahl von solchen Bazaren geführt werden; und obgleich durch den grossen Andrang des Publikums die Verkäuferin unaufhörlich in Atem gehalten, sich körperlich oft wirklich bis zur äusserten Erschöpfung anstrengen muss, sind die an sie gestellten geistigen Ansprüche sehr gering. Das Publikum in diesen Geschäften kauft infolge der billigen Preise fast unbesehen, des Zuredens oder der Beeinflussung durch die Verkäuferin bedarf es selten. Die geistige Trägheit, welche hierdurch grossgezogen wird, hat es zum Teil verschuldet, dass Verkäuferinnen aus Bazaren in andern Geschäften so schwer Stellung finden.“ *) Wichtig ist folgendes Gutachten der Ältesten der Kaufmannschaft, das der Korrespondenz derselben entnommen ist: „ln unserem Gutachten vom 2 . Februar 1899 haben wir ausgeführt, dass Verkäuferinnen in Konfektionsgeschäften, denen zugleich obliegt, das Lager in Ordnung zu halten, auch verpflichtet sind, eventl. mit Hilfe eines Lehrlings, die auf Lager befindlichen Sachen abzubürsten, und zwar geschehe dies in der Regel in den Vormittags- und Abendstunden, in denen das Verkaufsgeschäft zu ruhen pflege. Hierdurch haben wir anerkannt, dass die Hauptaufgabe einer Verkäuferin die Thätigkeit beim Verkaufe ist, und dass die Reinigungsarbeiten vornehmlich in derZeit zu geschehen haben, in welcher sie durch den Verkauf nicht in Anspruch genommen ist. Daher kann einer Verkäuferin nicht zugemutet werden, am Sonntag vor Weihnachten, der zu den flottesten Verkaufslagen im Jahr zu zählen ist, und namentlich in den Nachmittagsstunden, welche zu den lebhaftesten an diesem Tage gehören, sich nicht mit dem Verkaufe, sondern mit der Reinigung des Lagers zu beschäftigen.“ 1 Bei den Verkäuferinnen kommt es hauptsächlich auf die prak- *) 111. Konvers.-Lexikon der Frau. I. S. 601. 76 tische Ausbildung an. Die Lehrzeit soll durch Kontrakt so festgesetzt werden, dass das betreffende Mädchen durch den ganzen Geschäftsbetrieb durchgeführt werden muss; deshalb müsste die Lehrzeit auch reichlicher bemessen werden, als bisher. Wenn man bedenkt, wie lang die Lehrzeit der männlichen jungen Kaufleute ist, dann begreift man nicht, warum die weiblichen jungen Handelsbeflissenen mit einer so kurzen Lehrzeit abgespeist werden sollen; sie können doch das, wozu ihre männlichen Kollegen drei Jahre und noch mehr brauchen, nicht in sechs Monaten erlernen. Wenn auch für die Verkäuferin, wie für die Expedientin, die Lageristin u. s. w. hauptsächlich eine reichlich bemessene, gut durchgeführte praktische Ausbildung verlangt werden muss, so darf auch hei diesen Berufen die theoretische Ausbildung nicht vernachlässigt werden und zwar gehört hierzu mindestens ein halbjähriger Kursus in der Handelsschule. Die französische und englische Sprache sind für die Verkäuferinnen oft nötig, und auch die Buchführung kann ihnen sehr zu statten kommen. Wie oft muss eine Verkäuferin auf eine gute Stelle verzichten, weil sie nicht fähig ist, einige Nebenbücher zu führen oder die Kasse zu versehen. Das Anfangsgehalt der Verkäuferin, Expedientin, Lageristin u. s. w. nach der Lehrzeit beträgt durchschnittlich 20 — 30 M. monatlich, es steigt bis zu 150 M., mitunter auch höher; das durchschnittliche Gehalt ist jedoch bei Verkäuferinnen 70 M. und bei Expedientinnen 60 M. Selbstverständlich müssen sich die Gehälter bei gesteigerten Leistungen entsprechend erhöhen. Die Verkäuferin der Bazargeschäfte wird am schlechtesten bezahlt und bringt es selten über 70 M., sie müsste denn schon Einkäuferin oder Aufsichtsdame sein; aber auch Gehälter von 40—50 M. monatlich sind hier keine Ausnahmen, oft genug wird noch weniger gezahlt. In grösseren Wäschegeschäften, die Kenntnis des Nähens und Zuschneidens verlangen, beträgt die Besoldung 50—150M. monatlich. Auch in Mäntelgeschäften erhalten branchekundige und redegewandte Verkäuferinnen diesen Lohn. In grösseren Kindergarderobengeschäften, die hinsichtlich der Besoldung vielen andren Branchen voranstehen, werden junge Mädchen im Alter von 15—17 Jahren als Lehrdamen mit einem Monatsgehalt von 15 M. engagirt. Nach sechsmonatlicher Lehrzeit nehmen dieselben Stellungen als Verkäuferinnen an und beziehen als solche ein Einkommen von 65 bis 150 Mark. In Färbereien, die das Anlernen junger Mädchen für den Beruf gewöhnlich nicht übernehmen, schwankt die monatliche Besoldung zwischen 45 und 120 M. Schuhwarengeschäfte zahlen je nach der Brauchbarkeit der jungen Mädchen 50 — 150 M. für den Monat. 77 Buttergeschäfte verlangen von den jungen Mädchen, welche sie als Verkäuferinnen ausbilden, eine gute Elementarbildung. Die Lehrzeit währt durchschnittlich ein halbes Jahr; während dieser Zeit werden freie Station und etwa 15 M. als monatliche Remuneration gewährt. Das Gehalt, welches nach erlangter Ausbildung den jungen Mädchen in grösseren Buttergeschäften gewährt wird, schwankt zwischen 20 und 60 M. für den Monat (bei freier Station). Dauer der Dienstzeit und Brauchbarkeit der Einzelnen sind auch hier, wie in den andern Berufen, welche vom weiblichen Geschlecht erwählt werden, die Hauptfaktoren für die Besoldung. 10. Die Expedientin und Lageristin Expedientinnen sind jene Angestellten, welche in den Engrosgeschäften speziell mit dem Versand der Artikel betraut sind. Die Ausbildung ist vorwiegend praktisch und dauert je nach der Branche 1 j 0 —3 Jahre. Diejenigen, welche es zu besserem Gehalt bringen wollen, besuchen gewöhnlich nebenbei in den Abendstunden eine Fortbildungsschule. Die Art der Arbeitsteilung ist verschieden. Es giebt Geschäfte, in denen die Expedientin selbständig ein eigenes Arbeitsfeld zu verwalten hat. Sie wählt die Artikel für die Mustersendungen aus, wobei sie beachten muss, welche Genres für diesen oder jenen Kunden passen, empfängt die daraufhin einlaufenden schriftlichen Ordres und ordnet deren Ausführungen an, besorgt den Versand und ist für die Art der Verpackung verantwortlich. Aber auch die schriftlichen Arbeiten, die sich auf die Expedition beziehen, hat sie zu erledigen, Kladde und Fakturen, sowie Frachtbriefe, Zolldeklarationen u. s. w. zu schreiben. In andern Geschäften nimmt dagegen die Expedientin eine untergeordnete Stellung ein, iüdem sie nur das Heraussuchen und den Versand der einlaufenden Kommissionen besorgt, während der gesamte schriftliche Verkehr ihr abgenommen ist. Expedientinnen der letzteren Art erhalten meist nur 60 M. Gehalt und bringen es nach langen Jahren auf höchstens 100 M. Dagegen sind bei den Expedientinnen der ersten Klasse die Höchstgehälter 100—150 M. Lageristinnen sind Hilfskräfte der Expedientinnen. Sie haben die Instandhaltung des Warenlagers zu besorgen. Sie bilden sich meist nur 1 / 2 Jahr praktisch aus oder treten auch einfach ohne Lehrzeit ein. Sie gehören nur dann zu den Handlungsgehilfinnen, wenn ihnen zugleich schriftliche Arbeiten, Führung des Lagerbuches oder Bestellung der aufgebrauchten Artikel obliegt, während die anderen, nur mit mechanischen Arbeiten beschäftigten, Gewerbegehilfinnen sind. Das Gehalt übersteigt nicht 60 M. monatlich. 78 11. Die Buchliändlerin In Deutschland mehrt sich fortwährend die Zahl der Buchhandlungen, die weibliche Angestellte haben. In Österreich hat der Verein für erweiterte Frauenbildung es erreicht, dass die Wiener Buch-, Kunst- und Musikalienhändler beschlossen haben, solche Mädchen, welche die zweite Klasse der Gymnasialschule (= höhere Töchterschule) mit gutem Erfolg absolvirt haben, als Lehrlinge aufzunehmen und nach Ablauf der vorgeschriebenen drei- bis vierjährigen Lehrzeit als Gehilfen anzustellen. Diese beziehen sofort nach ihrer Anstellung das übliche Erstgehalt, dessen Steigerung durch wachsende Tüchtigkeit und Dienstzeit der Besoldeten bedingt ist. Es wird hinsichtlich der Leistung, Bezahlung, des Anspruchs auf Unterstützungsund Krankenkasse zwischen männlichen und weiblichen Berufsgenossen kein Unterschied gemacht. In den Vereinigten Staaten von Kordamerika wurden 1890 bereits 219 Verlagsbuchhändlerinnen gezählt; diese Zahl dürfte inzwischen noch bedeutend gestiegen sein. Der Buchhandel kann nur praktisch erlernt werden; er ist eine Welt für sich. Die buchhändlerischen Arbeiten haben ihren eigenen Stil, die buchhändlerische Buchhaltung ist von der in kaufmännischen Geschäften üblichen nicht unwesentlich verschieden, doch ist es mit der nötigen kaufmännischen Vorbildung nicht schwer, sich hineinzufinden. Die Vorbildung einer höheren Töchterschule genügt im allgemeinen für einen Lehrling. Die Kenntnisse von Griechisch und Latein sind nur für den wissenschaftlichen Verlag nötig; hingegen ist Kenntnis der modernen Sprachen sehr am Platze. Auch im Buchhandel finden die jungen Damen zumeist für die leichten Kontorarbeiten und als Korrespondentinnen Anstellung, und zwar die mit einfacher Bildung für die ersteren, die mit höherer Schulbildung mehr für die letzteren Posten. Tüchtige und strebsame Damen bilden sich auch noch zur vollgültigen Buchhandlungsgehilfin aus und werden in den Verlagshandlungen zu redaktionellen Arbeiten, Korrekturenlesen u. a. herangezogen. Auch die Druckereien stellen vielfach Damen an. Hier werden sie ebenfalls zum Korrekturlesen verwandt, wenn sie eine genügende Bildung besitzen. Auch in Leihbibliotheken finden die Frauen Beschäftigung. Sie werden in der Bibliothek selbst ausgebildet und erhalten monatlich 50-120 M. Zur selbständigen, erfolgreichen Leitung eines Verlagsgeschäftes ist nicht nur Kapital und Fachkenntnis, sondern auch Vertrautsein mit der Litteratur des In- und Auslandes, Sprachkenntnis, Rechnen, eiserne Willens- und Arbeitskraft und Ausdauer erforderlich. Die Hauptbedingung ist, Kapital selbstverständlich vorausgesetzt, eine gründliche praktische Vorbildung, die nur durch das Lernen von der 79 Pike auf erworben, und die selbst durch Kapital nicht ersetzt werden kann. Hat sich eine Frau diese Vorbildung durch mehrjährige Lehrzeit angeeignet, so thut sie, wenn es sich lediglich um die Ernährungsfrage handelt, viel besser, ihre Fähigkeiten als Gehilfin zu verwerten. Ein Buchhandlungsgehilfe bezieht 80—150 M. und noch mehr monatlich, ausserdem noch eine Weihnachts- und Ostermess-Vergünstigung. Weibliche Arbeitskräfte werden zwar nicht so gut bezahlt, wie dies ja leider in fast allen Gewerbezweigen der Fall ist, aber auf 50—100 M. kann es eine tüchtige Gehilfin bringen. 12. Reisende und Agentinnen Der weibliche Reisende, der Bestellungen von kleinen Händlern oder von Privatkundschaft aufsucht, sollte nur von Geschäften verwandt werden, die sich mit der Herstellung und dem Vertrieb weiblicher Bekleidungsgegenstände befassen. Hier ist die Frau weit mehr am Platze als der Mann, da für viele Artikel bei der Bestellung Mass genommen werden muss. Weibliche Geschäftsreisende sind heute nichts Neues mehr. Man begegnet ihnen sehr viel für Detail-Geschäfte, namentlich der Modewarenbranche. Die Firma Jabusch und Levy, Erfurt, kann den Anspruch erheben, den ersten weiblichen Mäntelreisenden auf die Toui- geschickt zu haben, und zw T ar war es die Frau des einen Chefs, Frau Jabusch selbst, welche die Reise nach Süddeutschland mit Erfolg unternommen hat. Ein Reisender der Firma war abgegangen, Ersatz war nicht sofort zur Stelle, schnell entschlossen ging Frau Jabusch auf die Tour und das erzielte Resultat soll sie ermutigen, auch fernerhin die Reisen zu unternehmen. Die Verleger von Zeitungen und Zeitschriften halten bekanntlich Annoncen-Acquisiteure (Anzeigen-Sammler), die die Geschäfte aufsuchen, um sie zur Aufgabe von Anzeigen zu bewegen. Man hat in neuster Zeit behauptet, dieser Beruf sei auch für Frauen geeignet. In einem Frauenblatt wird z. B. folgende Anweisung erteilt: „Wenn es der Annoncensammlerin gelungen ist, an einer Zeitung Anstellung zu erhalten, so wird sie natürlich genau über deren Inserat- Bedingungen informirt; nach eigener Wahl hat sie das Publikum aufzusuchen, welchem sie die Vorteile klar zu machen hat, die das Bekanntwerden, gerade in diesem Leserkreis ihm bietet. Durch Geschwätzigkeit und Aufdringlichkeit wird sie nicht viel erreichen, dagegen durch sicheres Auftreten und durch rasches Erfassen der Persönlichkeiten. Es gilt für sie, sich das Vertrauen des Publikums zu erwerben, indem sie zweckmässigen Rat erteilt über Abfassung und Ausstattung der Annoncen, über die Stelle des Blattes, an welcher sie gedruckt werden sollen, an welchem Zeitpunkt und wie oft sie zu erscheinen haben, über eventuelle Anfertigung von Clichös, lauter Fragen, welche von Fall zu Fall erwogen 80 werden müssen und individuell zu behandeln sind. Wenn dann die Inserate besprochen sind, dann werden die Bedingungen, um später Irrtümer zu vermeiden, in vorgedruckte Formulare eingeschrieben und der Druckerei übermittelt. Die Einnahme der Annoncensammlerin hängt von der Zahl der durch sie erbrachten Inserate ab; sie erhält einen bestimmten Satz der betreffenden Einnahme etwa 10—20 Prozent. Noch soll erwähnt werden, dass zu alledem volle Gesundheit erforderlich ist, denn es gilt, bei jeder Witterung täglich hinauszugehen, unermüdlich und unverdrossen treppauf und ab, zu fragen, anzubieten, zu besprechen. Besonders vor Weihnachten und Ostern heisst es sich zu rühren, weil in solchen Zeiten jedermann zum Inseriren geneigt ist.“ Diese Beschäftigung dürfte nur sehr wenigen, wohlbeherzten Frauen Zusagen, denen es nicht darauf ankommt, an einem Tage ein paar Dutzend mal mehr oder weniger höflich abgewiesen zu werden. Was unter dem hochtrabenden Namen „V er siche rungs - beamtinnen“ bezeichnet wird, sind Damen, die von Versicherungsgesellschaften einige Prozente für die durch sie abgeschlossenen Versicherungen erhalten. Es handelt sich also keineswegs um einen auch nur einigermassen sicheren Erwerb. Auch der Beruf als Fremdenführerin ist mehrfach in Frauenzeitungen empfohlen worden, aber es handelt sich hier jedenfalls nur um ein sehr beschränktes Gebiet, denn wenn schon nur in wenigen Grossstädten Fremdenführer existiren können, so wird eine Fremdenführerin, die reisenden Damen ihre Hilfe anbietet, noch viel schwieriger ihr Fortkommen finden. Nach Eliza Ichenhäuser wird eine Fremdenführerin in Deutschland mit ca. 5 M. täglich bezahlt. Der Verdienst ist aber jedenfalls nur zufällig. III. Die Handelsschulen Junge Damen mit guter Schulbildung können sich in einem halben Jahr wohl schon hinreichend theoretische Kenntnisse in der Buchführung aneignen, um hernach gleich in leichten Stellungen praktisch etwas zu leisten. Man glaube aber nicht, dass die Absolvirung selbst einer höheren Töchterschule zur Stellung einer Buchhalterin oder einer der anderen besprochenen Berufsarten genüge. Die Grundlage, die die höhere Töchterschule zu diesen Zwecken giebt, ist eine gute, aber sie erfordert unbedingt noch eine handelswissenschaftliche Ausbildung als Abschluss. Es bestehen in den meisten grösseren und mittleren Städten Deutschlands kaufmännische Lehrkurse und Fortbildungsschulen für Mädchen, so in Berlin, Breslau, Braunschweig, Bremen, Brieg, Chemnitz, Dresden, Leipzig, Halle, Gera, Kassel, Danzig, Darmstadt, Dortmund, Frankfurt a. M., Görlitz, Hamburg, Altona, Hannover, Kiel, Köln, 81 Königsberg, Mannheim, München, Nürnberg, Fürth, Ansbach, Regensburg, Reutlingen, Strassburg, Stuttgart, Wiesbaden, Würzburg u. s. w. An erster Stelle sei hier die Handelsschule des Lette-Vereins in Berlin erwähnt, eine gemeinnützige Anstalt, die bereits Tausende von Buchhalterinnen und Korrespondentinnen ausgebildet hat. Die Handelsschule des Lettevereins zerfällt in zwei Klassen. Diejenigen Aspirantinnen, welche das 16. Lebensjahr vollendet haben und in einer Prüfung die erforderliche Reife nachvveisen, können sofort in den einjährigen Kursus der ersten Klasse aufgenommen werden. Wenn diese Vorbildung fehlt, müssen die Schülerinnen zuvörderst die zweite Klasse besuchen. Bei der Aufnahmeprüfung für die erste Klasse, der sich jede Aspirantin unterwerfen muss, haben die Gemeldeten einen deutschen Aufsatz über ein einfaches Thema zu schreiben, im Französischen und Englischen eine Übersetzung anzufertigen und im Rechnen einige Aufgaben so zu lösen, dass Sicherheit im Rechnen mit benannten Zahlen und Bekanntschaft mit den Dezimalbrüchen nachgewiesen "wird. In denselben vier Gegenständen wird auch mündlich geprüft und dabei auf Kenntnis der deutschen Grammatik mit Einschluss der Lehre vom zusammengesetzten Satz und auf die Fähigkeit, sich über Gelesenes zusammenhängend auszusprechen, besonderer Wert gelegt. Im Französischen wird eingehende Bekanntschaft mit den Grundzügen der Grammatik und besonders Sicherheit im Gebrauch der regelmässigen und unregelmässigen Verben, im Englischen Kenntnis der grammatischen Regeln bis zur Lehre vom Gerundium inkl. verlangt. Der Unterricht in der ersten Klasse umfasst: 1. Für die handelswissenschaftlichen Fächer wöchentlich . . a) Kaufmännische Handschrift, Stenographie ....... .... 4 Stunden Unterweisung und Übung im Gebrauch der Schreibmaschine.2 „ b) Kaufmännisches Rechnen.2 ,, c) Kontorarbeiten und Korrespondenz. . 2 „ d) Buchhaltung, einfache, ital. doppelte, Waren-, Handels- und Gewerbekunde, Geld- und Wechselwesen wöchentlich . 4 „ 2. Französische und englische Sprache, Korrespondenz und Konversation, wöchentlich. 3. Deutsch, wöchentlich. 4. Geographie, wöchentlich. 14 Stunden 6 Stunden 26 Stunden Der Unterricht in der zweiten Klasse umfasst: 1. Für die handelswdssenschaftlichen Fächer wöchentlich. . 5 Stunden a) Kaufmännisches Rechnen.3 Stunden b) Kaufmännische Handschrift .... 2 ,, 2. Französische und englische Sprache,Grammatik und Lektüre, wöchentlich.9 Stunden 3. Deutsch, wöchentlich.6 „ 4. Geographie, wöchentlich.2 „ 22 Stunden In den beiden Klassen sind alle Lehrgegenstände obligatorisch. Kellen, Die Frauen im Handel und Gewerbe ß 82 Die Meldung erfolgt unter Vorlegung des Schulzeugnisses in der Eegistratur des Lette-Vereins, Königgrätzerstr. 90 part. Das Schulgeld beträgt jährlich 160 M. für die erste, und 120 M. für die zweite Klasse, in vierteljährlichen Raten pränumerando zu zahlen, und 6 M. Einschreibegebühr. Im Falle des Austritts, der nur zu Ostern oder Michaelis stattfinden darf, ist eine Kündigung 6 Wochen vor Ablauf dieses Termins notwendig. Für die Heizung sind bei Beginn des Wintersemesters 3 M. zu entrichten. Die zweite Klasse der Handelsschule kann auch von solchen Schülerinnen besucht werden, welche von der Ausbildung für den kaufmännischen Beruf, also der Versetzung in die erste Klasse, absehen und nur ihre entweder unterbrochene oder unvollendet gebliebene Schulbildung ergänzen wollen. In diesem Falle ist das Alter von 15 resp. 15V 2 Jahren nicht erforderlich. Auch für diese Klasse findet eine Aufnahmeprüfung statt. Das Unterrichtsjahr in den Parallel-Klassen beginnt im April und Oktober. Zeugnisse der Reife können nur nach vollständig absolvirtem Kursus der ersten Klasse erteilt werden. Die Ferien richten sich nach denen der königlichen und städtischen höheren Lehranstalten. Geschlossen sind alle Schulen ausserdem am Geburtstage des Kaisers und am 2. September. Der Kursus zur Ausbildung von Bureau-Beamtinnen für Rechtsanwälte, Notare, Berufsgenossenschaften u. s. w. umfasst: a) Unterweisung in Rechts- und Bureau-Kunde, wöchentlich 4 1 /, Stunden.M. 100,— h) Unterricht im Rechnen, wöchentlich 2 Stunden, c) Kursus für Stenographie (Stolze-Schrey). Wöchentlich 6 Stunden. Kursus für Ausbildung auf der Schreibmaschine. "Wöchentlich 4 Stunden.„ 20,— Dauer des ganzen Kursus 6 Monate. Preis des ganzen Kursus 120 M. in zwei Raten zahlbar. Beginn des Kursus am 1. Oktober jeden Jahres. Ähnliche Grundlagen, Honorare und Aufnahmebedingungen haben die meisten Handelsschulen; zu empfehlen ist für jede Buchhalterin, Korrespondentin, Kontoristin, Kassirerin, Geschäftsführerin und Prokuristin ein ganzjähriger Kursus. Abzuraten hingegen ist der Privatunterricht bei Handelslehrern, die häufig in kürzester Zeit die Ausbildung zur Buchhalterin versprechen, in der That aber nur die Kenntnis der einfachen oder doppelten Buchführung vermitteln, die allein gar keinen oder nur einen sehr geringen Wert hat. Für die Berufsarten, die wir hier behandelt haben, ist auch eine ziemlich gute Kenntnis der englischen und französischen Sprache, der kaufmännischen Korrespondenz u. s. w. nötig. Auch die Kenntnis der Stenographie und des Maschinenschreibens ist von grossem Nutzen. Es seien noch folgende Anstalten erwähnt: Berlin. Die kaufmännische Vorhereitungs- und Fortbildungsschule für Mädchen unter Leitung des Realgymnasialdirektors Professor Dr. Schwalbe in Berlin zerfällt in zwei Klassen, deren jede einen halbjährigen Kursus umfasst. Das Schulgeld beträgt Li 83 vierteljährlich 12 M. für die Zwangsfächer, 3 M. für jedes Wahlfach. Die Handelsschule des Heimathauses für Töchter höherer Stände, .Gitschinerstrasse 104/105, setzt als Aufnahmebedingung eine tüchtige gründliche Elementarbildung, das Alter von fünfzehn Jahren und die Kenntnis der Anfangsgründe im Englischen und Französischen voraus. Dauer des Kursus je nach Alter und Befähigung 6—16 Monate. Honorar für jedes Halbjahr 75 M. Die Handelsschule des Hilfsvereins der weiblichen Angestellten in Berlin, Sophienschule, Weinmeisterstrasse 17/18. Bonn. Verein zur Förderung der Frauenbildung (Kaiserstr. 10). Kursusdauer 5—6 Monate. Honorar 50—60 M. Breslau. Handelsschule des Frauenbildungsvereins zur Förderung der Ervverbsiähigkeit (Katharinenstr. 18). Kursus 6 Monate. Honorar 36 M. Frankfurt a. M. Schule des Fortbildungsvereins. Hamburg. Die „Industria“, Verein zur Förderung der im Handel und Gewerbe thätigen weiblichen Angestellten, hat am 1. Oktober 1899 eine Handelsschule zu Hamburg eröffnet. Für die ersten fünf Jahre ist ein jährlicher Zuschuss von 2—3000 M. von privater Seite zugesichert worden. Der mit den Vorarbeiten betrauten Kommission ist es gelungen, eine der ersten Lehrkräfte der männlichen Handelsschule für ihre Sache zu gewinnen. Die Stundenzahl der Pflichtfächer umfasst bei einjähriger Dauer vierundzwanzig. Deutsche Sprachlehre drei, Übung im mündlichen Ausdruck zwei, Aufsatz zwei, Schreiben eine, kaufmännisches .Rechnen drei, kaufmännische Korrespondenz drei, Handelsgeographie zwei, Handelslehre drei, kaufmännische Hilfsarbeiten eine, Buchführung zwei, Litteratur eine, Gesundheitslehre eine, zusammen vierundzwanzig Stunden. Als Wahlfächer sind Englisch und Französisch, Stenographie und Übung im Maschinenschreiben vorgesehen. Das Schulgeld beträgt 100 M. jährlich. Karlsruhe. Badischer Frauenverein, 3 Monate ä 6 M. Kassel. Frauenbildungsverein (Frankfurterstr. 13 II ). Kursus 1 Jahr. Honorar 24 M. Kiel. Frauengewerbeschule (Fährstrasse 23). Kursus 6 Monate. Honorar 75 M. Köln. Kaufmännische Fächer an der Frauenbildungsschule, Breitestr.69/71. Monatlich 25 M. Königsberg. Handelslehranstalt des Vereins „Frauenwohl“, Alt- städtisches Gymnasium, Zimmer 15. Kursus 9 Monate. Honorar 60 M. Konstanz am Bodensee. Kaufmännische Töchterschule. Lehrzeit 6 Monate. Honorar und Pension 450 M. Leipzig. Fortbildungskurse des Frauen-Gewerbevereins, Königstr. 26 1 - Vierteljährlich 8 M. München. Die Biemerschmid’sche Handelsschule für Mädchen in München (jetzt städtisch) umfasst einen 2jährigen Kursus in zwei aufsteigenden Klassen mit 24 Unterrichtsstunden wöchentlich, wovon 6—7 Stunden auf kaufmännisches Rechnen und 3—4 Stunden auf Buchführung entfallen. Sie wird jetzt von der Stadt München unterhalten und ist auf einen Bestand von 200 Schülerinnen (130 im I. Kursus und 70 im II. Kursus) berechnet. Die Aufnahme hängt von einer Prüfung ab, die sich auf die in der Volksschule gelehrten Gegenstände beschränkt. Der Andrang ist sehr 6 * — 84 — gross; 120— 150 Schülerinnen müssen jährlich wegen Platzmangels zurückgewiesen werden. Seit Bestehen der Anstalt ist der Unterricht vollkommen unentgeltlich und daher auch den Töchtern minderbemittelter Volksschichten zugänglich. Strassburg i. E. Vaterländischer Frauenverein, Kursus für Gewerbe- und kaufmännische Buchführung. 6 Monate 20 M. Stuttgart. Handelsschule des schwäbischen Frauen Vereins, Peinsburgstrasse 25. 6 Monate 60 M. Wien. Die Handelsschule des Wiener Frauenerwerbsvereins, Rahl- gasse 4, besteht aus einer zweiklassigen Handelsschule und einem dreimonatlichen praktischen Kursus für Handelsfächer. Schulgeld nebst einer modernen Sprache und Stenographie 60 Gulden, für eine zweite Sprache 10 Gulden mehr. III. Abschnitt Die Frauen im Gewerbe I. Der Anteil der Frauen am Gewerbe In zahlreichen Fällen ist die Frauenarbeit völlig ausser Konkurrenz mit der Männerarbeit und daher ausser Stande, diese zu verdrängen. Für eine Reihe grosser und wichtiger Gebiete scheiden die Frauen zunächst gänzlich oder nahezu ganz aus, weil sie den Anforderungen physisch nicht gewachsen sind. Dahin gehören beispielsweise: Heeresdienst, Seefahrt, schwere landwirtschaftliche Arbeit, die grobe Verarbeitung des Eisens, der Metalle überhaupt, des Holzes, Bergbau, Baugewerbe, Glasbereitung u. s. w. Diesen Gebieten stehen andere gegenüber, auf denen sie naturgemäss besonders stark beteiligt sind. Dies sind — ausser der Landwirtschaft — die Bekleidung*- und Reinigungs-Industrie, die Textil-Industrie, die Bereitung von Nahrungs- und Genussmitteln. Man wird den Frauen ein hervorragendes Anrecht auf diese Gebiete nicht wohl streitig machen dürfen, da sie von jeher ihre Domäne w T aren. Man hat den Frauen sogar die verschiedensten Handwerke empfohlen und geglaubt, das sei der „beste Weg, das Handwerk zu einem Teil wenigstens zu retten.“*) Die meisten Zweige des Handwerks sind aber vorwiegend Männerberufe, und in den meisten Fällen ist die physische Kraft der Frauen durchaus unzureichend. Allerdings giebt es einzelne Ausnahmen. Friseurinnen kann man es selbstverständlich nicht verwehren, ihr Geschäft handwerksmässig und selbständig in offenen Geschäften zu betreiben. Hauptsächlich aber sind es zwei handwerksmässige Berufe, die von der Frau in voller Selbständigkeit ausgeübt w T erden: die Schneiderei und das Putzmachen. *) Julius Meyer u. J. Silbermann, Die Frauen im Handel und Gewerbe. (Dahms, der Existenzkampf der Frau. Berlin 1895. S. 253.) 86 1. Statistik Die Zahl der in Deutschland in der Industrie und verwandten Berufen thätigen -weiblichen Arbeiter ist von 1 126 976 in 1882 auf 1 521 133 in 1895, d. i. um 34°/ 0 gestiegen. Die Zahl der der Fabrikaufsicht unterstellten erwachsenen Arbeiterinnen betrug 1896 699 579 gegen 664 115 in 1895; davon in Preussen 302 628 in 1895 und 137 865 in 1896. Über die Zahl der Arbeiterinnen im Deutschen Reiche giebt folgende Tabelle Auskunft: Zahl der Zahl der beschäftigten Deutsches Reich. Fabr., welche erwachsenen Arbeiterinnen Bezeichnung beschäftigen Arbeiterinnen 16 bis über der Gewerbegruppen über 16 Jahre alt 21 Jahre alt 21 Jahre alt sammen Bergbau, Hütten- u. Salinen- wesen, Torfgräberei . . . Industrie der Steine u. Erden 731 5 889 9 261 15 150 4 595 15 920 28 896 44 816 Metall-Verarbeitung.... 2 316 16 194 21 228 37 422 Maschinen, Werkzeuge, In- strumente, Apparate . . 817 6 016 8 626 14 642 Chemische Industrie . . . 727 5 179 8 077 13 256 Industrie der Heiz- u. Leucht- Stoffe. 408 1889 2 306 4195 Textil-Industrie. 8 681 124 154 216 454 340 608 Papier und Leder .... 2 601 19 887 27 906 47 793 Industrie der Holz- u. Schnitz- Stoffe. 1 736 5 874 10 784 16 658 Nahrungs- und Genussmittel 6 929 38 739 69 385 108 124 Bekleidung und Reinigung . 3 635 30 404 35 733 66 137 Polygraphische Gewerbe . . 2 038 9 281 11491 20 772 Sonstige Industriezweige . . 316 1 256 2 080 3 336 Im Jahre 1897 zusammen 35 530 280 682 452 227 ! 732 909 Im Jahre 1896 32 823 270 266 429 313 699 579 Ausserdem wurden 1897 beschäftigt: 238 L Mädchen unter 14 Jahren und 87 172 Mädchen von 14 bis 16 Jahren. Nach den Berichten der preussischen Gewerbeaufsichtsbeamten für das Jahr 1898 wurden in preussischen Fabriken insgesamt beschäftigt 1896 1897 1898 Arbeiterinnen über 16 Jahre 318 485 337 504 351 629 Im Jahre 1898 wurden bei Beschäftigung von Arbeiterinnen 220 Personen bestraft. Eine Ausdehnung der Frauenarbeit wird in allen Berichten der 1 n — 87 — | Fabrikinspektoren der deutschen Bundesstaaten festgestellt. Im Gross- 1 Herzogtum Hessen betrug die Zunahme in den inspektionspflichtigen t Betrieben allein über 33°/ 0 ! Vor allem findet in der Zigarrenindustrie j die Frauenarbeit immer mehr Verwendung; unter diesen Umständen gewinnt der Auftrag, den die Fabrikinspektoren erhalten haben: die Gründe und Wirkungen der Beschäftigung der verheirateten Frauen | 1 in Fabriken zu untersuchen, erhöhte Bedeutung, denn es erscheint un- , zweifelhaft, dass auch die Arbeit der verheirateten Frauen erheblich j zunimmt. Wurde doch schon bei der Berufszählung von 1895 eine ganz erhebliche Steigerung der verheirateten weiblichen Erwerbstätigen I { (1882—1895 um fast 50°/ 0 ) festgestellt, und erklären doch die Fabrik- !' inspektoren in ihren Berichten mehrfach, dass die Pflege und Er- j, ziehung der Kinder infolge der Abwesenheit der Mutter empfindlich ! • leide. Es ist sicher keine vorteilhafte soziale Entwicklung, wenn die •; Desorganisation der Familie und die Schäden der Jugenderziehung !; weitere Fortschritte machen. ]j 2. Die Hausindustrie Die in der Hausindustrie betriebenen Gewerbe sind gewöhnlich d solcher Art, dass die Handarbeit der Maschinenarbeit gegenüber vor- d herrscht. Es sind vor allem die verschiedenen Zweige der Textil- i industrie und der Bekleidungs- und Reinigungsgewerbe. Von sämt- ! liehen in der Hausindustrie beschäftigten Personen (1895 460 085) [ waren 258 006 männlichen und 202 079 weiblichen Geschlechts. Die Hausindustrie ist diejenige Form des privatkapitalistischen 1 Betriebes, bei welcher die Arbeiter bei sich daheim beschäftigt werden, i d. h. sie arbeiten bei sich daheim im Auftrag, teilweise mit den Pro- ; duktionsWerkzeugen des Unternehmers (Maschinen, Rohstoffe, Halb- fabrikate u. s. w.) für den Absatz im Grossen und ohne Berührung ■ mit dem endlichen Konsumenten ihres Produktes. Eine bedeutende Ausdehnung erfuhr die Hausindustrie in Deutschland, als es der Erlass | der Alters- und Invaliditätsgesetze, die die hausindustriellen Arbeiter |J nicht in den Kreis der Geschützten einbeziehen, den Unternehmern f vorteilhafter erscheinen liess, eine Arbeiterschaft zur Verfügung zu j haben, für deren Wohl und Wehe sie nicht weiter verantwortlich sind. | Besonders zugenommen hat die hausindustrielle Arbeit im Bekleidungsgewerbe. Versicherungspflichtig ist der Unternehmer nur für den 1 Heimarbeiter. Als solcher gilt aber nur der, „der ausschliesslich von j einem Arbeitgeber beschäftigt wird, ohne fremde Hilfe arbeitet und j sich bei Übernahme der Arbeit zu einer bestimmten Lieferzeit ver- i pflichtet.“ Derartige Fälle sind selten; der Nachweis für ihr Vorhandensein ist nur schwer zu erbringen, so dass in Wirklichkeit der Unternehmer im Hausindustriellen und Heimarbeiter einen Arbeiter vor sich hat, um dessen Schicksal er sich nicht zu kümmern braucht, I 88 den er meist überhaupt nicht kennt, und darum lediglich nach Bedarf anziehen und abstossen kann. Er verfügt so über eine zerstreut lebende Arbeiterschaft, deren Glieder sich gegenseitig die Arbeit streitig machen, sich unterbieten, bei ungemessener Arbeitszeit sich mit dem geringsten Lohn begnügen und von der Solidarität ihrer Interessen keine Ahnung haben.*) 3. Löhne Die weiblichen Arbeiter verdienen in der Industrie fast überall 50 °/ 0 weniger als ihre männlichen Kollegen, gleichviel ob eine Arbeit vorliegt, bei der die Frau infolge ihrer geringeren Körperkraft hinter den Leistungen des Mannes zurückbleibt, oder ob es sich um Beschäftigungen handelt, bei denen die Leistungen von Mann und Frau völlig gleichwertig sind. An Tagelöhnen erhielten weibliche im Vergleich zu männlichen Arbeitern: männliche weibliche 1884 1892 1884 1892 M. M. M. M. Berlin. 2,40 2,70 1,50 1,50 Altona. 2,50 3,00 1,00 2,00 Breslau. 1,()Ü 2,00 1,00 1,10 Frankfurt a. M. 2,40 2,50 1,70 1,80 Stettin. 2,00 2,25 1,00 1,00 Erhebungen über Lohnverhältnisse, die das statistische Amt in Berlin hat anstellen lassen, haben in Bezug auf das weibliche Geschlecht folgendes ergeben. Es verdienten über 1000 INI. jährlich nur die Blumen- und Kranzbinderinnen (1048), dann folgen die Punk- tirei'innen in den Druckereien (832), die Ladenmädchen in der Nahrungsmittelindustrie (806), die Anlegerinnen in Druckereien (780), Ketoucheusen, Kopirerinnen, Empfangsdamen bei Photographen (780), Friseusen (702), Knopfloch-Maschinenarbeiterinnen (700), Hutgarni- rerinnen (700), Plätterinnen, Wäschestemplerinnen, Hutarbeiterinnen u. s. w. dasselbe. Unter 500 M. verdienten Vernicklerinnen u. s. w. (473), Spulerinnen, Strickmaschinenarbeiterinnen, Posamentirerinnen (338—462), Gummiarbeiterinnen (450), Schneiderinnen (250), Wäschenäherinnen (486), Knopflochhandarbeiterinnen (354), Hutstepperinnen (456), Mützenarbeiterinnen (476), Handschuh- und Hosenträgerarbeiterinnen (354), Bogenfängerinnen in Druckereien (442) und ungelernte Arbeiterinnen aller Art (467). *) 111. Konv.-Lexikon dor Frau. I. S. 071. L 89 4. Scliutzmassregeln und Versicherung Die in physischer, wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht schädlichen Wirkungen eines Übermasses industrieller Frauenarbeit nötigten die modernen Industriestaaten im Laufe unseres Jahrhunderts zu weitgehenden Schutzmassregeln. Für die Regelung der Arbeit der verheirateten Frauen ist in den neueren Arbeiterschutzgesetzen glücklicher Weise schon manches geschehen. So hat das deutsche Gesetz vom Jahre 1891 für die Arbeiterinnen überhaupt einen elfstündigen Maximal-Arbeitstag eingeführt und das Verbot der Nachtarbeit von 8Y 2 Uhr Abends bis 5 1 /o Uhr Morgens ausgesprochen, sowie noch einige wohlthätige Bestimmungen getroffen. Unter den jetzigen Verhältnissen liess sich vielleicht nicht mehr erreichen, da auch in andern Grossstaaten, in England (Gesetz vom Jahre 1867), in Österreich (Arbeiterordnung von 1885), in Frankreich (Gesetz von 1892) im wesentlichen kaum mehr durchgesetzt worden ist. Destomehr müssen die Unternehmer bestrebt sein, hier Wandel zu schaffen, die Frauen in dringenden Fällen zu Hause zu beschäftigen, sie früher als andere nach Hause gehen zu lassen ■— wenigstens eine halbe Stunde vor der Mittagspause — und den Lohn der verheirateten Männer zu erhöhen, damit die Frau zu Hause bleiben könne. Wir wissen wohl, dass der Konkurrenz wegen der Arbeitgeber nicht immer thun kann, wie er will. Der Fabrikbesitzer Leo Harmel in Val-des-Bois in Frankreich hat jedoch bewiesen, dass ein wohlmeinender Arbeitgeber Vieles thun kann. Die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen über die Arbeiterinnen in Fabriken sind in Deutschland folgende: Arbeiterinnen dürfen in Fabriken nicht in der Nachtzeit von 8 1 /, Uhr abends bis 57 2 Uhr morgens und am Sonnabend, sowie an Vorabenden der Festtage nicht nach 57 2 Uhr nachmittags beschäftigt werden. Arbeiterinnen über 16 Jahren sind nicht länger als 11 Stunden täglich, an den Vorabenden der Sonn- und Festtage nur 10 Stunden und zwar stets mit mindestens 1 Stunde Mittagspause zu beschäftigen. Arbeiterinnen über 16 Jahren, die ein Hauswesen zu besorgen haben, sind auf ihren Antrag eine halbe Stunde vor der Mittagspause zu entlassen, sofern letztere nicht l 1 /^ Stunden beträgt. Wöchnerinnen dürfen 4 Wochen nach ihrer Niederkunft überhaupt nicht und während der folgenden 2 Wochen nur auf Grund ärztlicher Erlaubnis beschäftigt werden. A T or Beschäftigung von Arbeiterinnen und ebenso von jugendlichen Arbeitern hat der Arbeitgeber der Ortspolizeibehörde hiervon schriftliche Anzeige zu erstatten, in welcher die Einzelheiten der Beschäftigung (Beginn und Ende der Arbeitszeit, Pausen, Art der Beschäftigung) zu bezeichnen sind. Änderungen dürfen vor weiterer Anzeige nicht vorgenommen werden. Die Einzelheiten der Beschäftigung und ein Auszug aus den gesetzlichen Bestimmungen über die Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeiter sind in den Fabrikräumen durch Anschlag in der Form einer Tafel auszuhängen. 90 Wegen aussergewöhnlicher Häufung der Arbeit kann auf Antrag des Arbeitgebers die untere Verwaltungsbehörde auf die Dauer von 2 Wochen die Beschäftigung von Arbeiterinnen über 16 Jahren bis 10 Uhr abends an den Wochentagen ausser Sonnabend unter der Voraussetzung gestatten, dass die tägliche Arbeitszeit 18 Stunden nicht überschreitet. Innerhalb eines Kalenderjahres darf die Erlaubnis einem Arbeitgeber für seinen Betrieb oder für eine Abteilung seines Betriebes auf mehr als 40 Tage nicht erteilt werden. Für eine 2 Wochen überschreitende Dauer kann die gleiche Erlaubnis nur von der höhern Verwaltungsbehörde und auch von dieser für mehr als 40 Tage im Jahre nur dann erteilt werden, wenn die Arbeitszeit für den Betrieb oder die betreifende Abteilung des Betriebes so geregelt wird, dass ihre tägliche Dauer im Durchschnitt der Betriebstage des Jahres die regelmässige gesetzliche Arbeitszeit nicht überschreitet. Der Antrag ist schriftlich zu stellen und muss den Grund, aus welchem die Erlaubnis beantragt wird, die Zahl der in Betracht kommenden Arbeiterinnen, das Mass der längern Beschäftigung, sowie den Zeitraum angeben, für welchen dieselbe stattfinden soll. Der Bescheid der untern Verwaltungsbehörde auf den Antrag ist binnen 3 Tagen schriftlich zu erteilen. Gegen die Versagung der Erlaubnis steht die Beschwerde an die Vorgesetzte Behörde zu. Die untere Verwaltungsbehörde hat über die Fälle, in welchen die Erlaubnis erteilt worden, ein Verzeichnis zu führen. Sie kann ferner die Beschäftigung von Arbeiterinnen über 16 Jahren, welche kein Hauswesen zu besorgen haben und eine Fortbildungsschule nicht besuchen, bei den Inventur-, Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten und denjenigen, die zur Wiederaufnahme des vollen werktägigen Betriebs notwendig sind, an Vorabenden von Sonn- und Festtagen nachmittags von 57 2 Uhr, jedoch nicht über 8V 2 Uhr abends schriftlich gestatten. Wenn Naturereignisse oder Unglücksfälle den regelmässigen Betrieb einer Fabrik unterbrochen haben, so können während einer Dauer von 4 Wochen Kinder unter 14 Jahren täglich länger als 6 Stunden, jugendliche Arbeiter täglich länger als 10 Stunden, ferner Arbeiterinnen über 16 Jahren länger als 11 Stunden mit Verkürzung der Mittagspause und unter Zuhilfenahme der Nachtzeit nach Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde beschäftigt werden. Ausnahmen solcher Art auf längere Dauer kann nur der Reichskanzler bewilligen. In ganz dringenden Fällen, sowie zur Verhütung von Unglücksfällen kann die untere Verwaltungsbehörde, jedoch höchstens auf 14 Tage, solche Ausnahmen gestatten. Wenn die Natur des Betriebs oder Rücksichten auf die Arbeiter in den einzelnen Fabriken es erwünscht erscheinen lassen, kann die Arbeitszeit der Arbeiterinnen oder jugendlichen Arbeiter in einer anderen Weise wie oben S. 89 dargestellt, seitens der höhern Verwaltungsbehörde, im übrigen durch den Reichskanzler auf Antrag durch Abänderung der Pausen schriftlich geregelt werden. Jedoch dürfen in solchen Fällen jugendliche Arbeiter nicht länger als 6 Stunden täglich beschäftigt werden, wenn zwischen den Arbeitsstunden nicht Pausen von mindestens zusammen 1 Stunde liegen. Der Bundesrat ist ermächtigt: 1. die Verwendung von Arbeiterinnen, sowie von jugendlichen Arbeitern für gewisse Fabrikationszweige , welche mit besonderen Gefahren für Gesundheit oder Sittlichkeit verbunden sind, gänzlich zu untersagen oder von besonderen Bedingungen abhängig zu machen; 2. für Fabriken, welche mit ununterbrochenem Feuer betrieben werden, oder welche sonst durch die Art des Betriebes auf eine regelmässige 91 Tag- und Nachtschicht angewiesen sind, sowie für solche Fabriken, deren Betrieb eine Einteilung in regelmässige Arbeitsschichten von gleicher Dauer nicht gestattet oder seiner Natur nach auf bestimmte Jahreszeiten beschränkt ist, Ausnahmen von den Bestimmungen über die Beschäftigung der Kinder, jugendlichen Arbeiter und der Arbeiterinnen zuzulassen; 3. für gewisse Fabrikationszweige, soweit die Natur des Betriebes oder die Rücksicht auf die Arbeiter es erwünscht erscheinen lassen, die Abkürzung oder den Wegfall der für jugendliche Arbeiter vorgeschriebenen Pausen zu gestatten; 4. für gewisse Fabrikationszweige, in denen regelmässig zu gewissen Zeiten des Jahres ein vermehrtes Arbeitsbedürfnis eintritt, Ausnahmen von den Bestimmungen über die Beschäftigung der Arbeiterinnen mit der Massgabe zuzulassen, dass die tägliche Arbeitszeit 13 Stunden, an Sonnabenden 10 Stunden nicht überschreitet. In den Fällen zu 2 darf die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit für Kinder 36 Stunden, für junge Leute 60, für Arbeiterinnen 65, in Ziegeleien fiir junge Leute und Arbeiterinnen 70 Stunden nicht überschreiten. Die Nachtarbeit darf in 24 Stunden die Dauer von 10 Stunden nicht überschreiten und muss in jeder Schicht durch eine oder mehrere Pausen in der Gesamtdauer von mindestens einer Stunde unterbrochen sein. Die Tagschichten und Nachtschichten müssen wöchentlich wechseln. In den Fällen zu 3 dürfen die jugendlichen Arbeiter nicht länger als 6 Stunden beschäftigt werden, wenn zwischen den Arbeitsstunden nicht eine oder mehrere Pausen von wenigstens 1 Stunde liegen. In den Fällen zu 4 darf die Erlaubnis zur Überarbeit für mehr als 40 Tage im Jahre nur dann erteilt werden, wenn die Arbeitszeit so geregelt ist, dass ihre tägliche Dauer im Durchschnitt der Betriebstage des Jahres die regelmässige gesetzliche Arbeitszeit nicht überschreitet. Diese vom Bundesrate zugelassenen Ausnahmen sind zeitlich zu begrenzen und können auch nur für bestimmte Bezirke erlassen werden. Sie sind im Reichsgesetzblatte zu veröffentlichen und dem Reichstage hei seinem nächsten Zusammentritte zur Kenntnisnahme vorzulegen. Die Bestimmungen sind immer für ganze Fabrikationszweige zu treffen. Es sind zur Zeit vom Bundesrate folgende Bestimmungen dieser Art erlassen worden: Für die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugend- liehen Arbeitern in Gummiwarenfabriken (21. Juli 1888 — RGBl. S. 219); in Glashütten (11. März 1892 — RGBl. S. 317), giltig bis 1. April 1902; in Drahtziehereien mit Wasserhetrieb (11. März 1892 — RGBl. S. 324), giltig wie vorher; in Cichorienfabriken (17. März 1892 — RGBl. S. 327), giltig wie vorher; in Steinkohlenbergwerken (nur für jugendliche Arbeiter) (17. März 1892 — RGBl. S. 327), giltig wie vorher; in Steinkohlenbergwerken, Zink- und Bleierzbergwerken, sowie Kokereien im Regirungsbezirk Oppeln (24. März 1892 — RGBl. S. 331 und 1893 S. 3), zum Teil noch giltig wie vorher; in Rohzuckerfabriken und Zuckerraffinerien (24. März 1892 — RGBl. S. 334), zum Teil noch giltig wie vorher; in Walz- und Hammerwerken (29. April 1892 — RGBl. S. 602), giltig bis 1. Juni 1902; in Hechelräumen und dergl. (nur für jugendliche Arbeiter) (29. April 1892 — RGBl. S. 604), giltig bis 1. Oktober 1902; 92 in Ziegeleien (27. April 1893 — RGBl. S. 148), seit 1. Januar 1898 nicht mehr giltig; in Bleifarben- und Bleizuckerfabrikeu (Einrichtung und Betrieb betr.) (8. Juli 1893 — RGBl. S. 213), giltig his 1. Mai 1903; in Zigarrenfabriken (Einrichtung und Betrieb betr.) (8. Juli 1893 — RGBl. S. 218) zum Teil (§ 11) giltig bis 1. Mai 1903; in Spinnereien (Nachmittagspausen der jugendlichen Arbeiter betr.) (8. Dezember 1893 — RGBl. S. 264), giltig bis 1. Januar 1904; in Meiereien, Molkereien, Anlagen zur Sterilisirung von Milch (nur für Arbeiterinnen) (17. Juli 1895 — RGBl. S. 420), giltig bis 15. Oktober 1904; in Anlagen zur Herstellung von Alkali-Chromaten (Einrichtung und Betrieb betr.) (2. Februar 1897 — RGBl. S. 11); in Konservenfabriken (11. März 1898). Um die Schutzbestimmungen wirksamer zu gestalten, dringt man seit einigen Jahren mit zunehmenden Erfolg darauf, dass neben den männlichen auch weibliche Fabrikinspektoren eingesetzt werden. Solche wirken jetzt in einzelnen nordamerikanischen Staaten, in Frankreich, England und neuerdings auch in Deutschland. Weibliche Gewerbeaufsichtsbeamte sollen jetzt endlich auch in Preussen versuchsweise angestellt tverden. In dem neuen Etat des preussisehen Handelsministeriums sind zwei weibliche Hilfskräfte für die Gewerbeinspektion, je eine in Berlin und M.-Gladbach mit einem Jahresgehalt von 2400 M. vorgesehen. In Preussen war man in dieser Hinsicht hinter einer Reihe anderer deutscher Bundesstaaten zurückgeblieben. Hessen, Bayern, Weimar, Reuss, dann Württemberg, Baden und neuerdings Sachsen waren bereits mit der Anstellung weiblicher Hilfskräfte in der Gewerbeinspektion vorangegangen. In Preussen hatte man sich bisher dieser Frage gegenüber besonders ablehnend gezeigt. Als 1895 eine Petition des Bundes deutscher Frauenvereine, welche unter Hinweis auf die guten Erfolge der weiblichen Aufsichtsbeamten in England, Amerika, Frankreich u. s. w. für Preussen die gleiche Einrichtung verlangte, in der zuständigen Kommission des preussisehen Abgeordnetenhauses zur Beratung kam, erklärte der Regirungsvertreter: „Bei der Verhetzung des Arbeiterstandes durch die sozialdemokratische Agitation könne nicht darauf gerechnet werden, dass eine staatlich angestellte Fabrikinspektorin bei den Arbeiterinnen dem Vertrauen begegnen werde, das für Mitteilungen der Arbeiterinnen über sittliche Misstände notwendig ist.“ Und 1896, als im preussisehen Abgeordnetenhause abermals gelegentlich der Konfektionsarbeiterdebatte die Rede auf die weibliche Gewerbeaufsicht kam, hiess es vom Re- girungstische aus, dass man von guten Erfahrungen Englands in dieser Hinsicht sich nicht habe überzeugen können. Aber schon im vorigen Jahre zeigte sich die preussische Regirung dieser stets wiederholten Forderung günstiger gesinnt; am 6. März 1899 erklärte der Handelsminister, dass es eine ganze Reihe von Industrieen gebe, w r o weibliche Assistenz Verwendung finden könnte. Sehr freudig zu be- 93 grüssen ist es nun, dass man jetzt einen Versuch macht, um hinter andern Ländern und Bundesstaaten nicht mehr zurückzustehen. Was die Wahl M.-Gladbachs neben Berlin angeht, so ist sie aus dem Grunde erfolgt, weil dort verhältnismässig am meisten Arbeiterinnen beschäftigt sind. Es handelt sich natürlich vorläufig nur um einen Versuch; dass derselbe den dringend wünschenswerten Erfolg haben wird, hängt von dem Entgegenkommen der Unternehmer, vor allem aber auch der Arbeiterinnen ab. Hier ergiebt sich für die Arbeiterinnenvereine die wichtige Aufgabe, ihre Mitglieder auf die Bedeutung der Einrichtung hinzu weisen und die Vertrauensstellung der Gewerbeaufsichtsbeamtin bei den Arbeiterinnen zu befestigen. An Gründen hierfür fehlt es ja nicht. Einmal ist da zu nennen das grössere Verständnis der Frau für die Bedürfnisse des eigenen Geschlechts sowie der Kinder und die damit verbundene Erleichterung, beider Vertrauen zu gewinnen. Ferner kommt in Betracht die Rücksicht auf das Schamgefühl in Angelegenheiten der Gesundheit und des Anstandes. Die Verschiedenheit des Geschlechts hält erfahrungsgemäss die Arbeiterinnen meist ab, ihre Klagen in solchen Fragen dem Gewerbeinspektor mitzuteilen. Wichtig sind auch Anlage und Ausbildung der Frau, die sie zur Behandlung zahlreicher Einzelheiten einer vorgeschrittenen Gesetzgebung vorzüglich geeignet macht, sowie der allgemein sittliche Einfluss, den die Inspektorin auszuüben im Stande sein wird. Im letztjährigen Bericht der hessischen Gewerbeinspektoren z. B. wird der weiblichen Inspektion warme Anerkennung gezollt. Schon jetzt lasse sich feststellen, dass weibliche Beamte besser als männliche sich dazu eigneten, die sittliche Stellung der Arbeiterinnen zu den Arbeitgebern und zu den Arbeitern, Aufsehern u. s. w. zu beobachten und die Überwachung der Bestimmungen der die weiblichen Arbeiter betreffenden Teile der Gewerbeordnung, namentlich die Bestimmung über die Beschäftigung der Wöchnerinnen zu übernehmen. Auch erscheine die Beobachtung der Lohn-, Wohnungs- und Ernährungsverhältnisse der Arbeiterinnen, sowie der aus der Fabrikthätigkeit der weiblichen Familienmitglieder entspringenden häuslichen Verhältnisse durch weibliche Beamte geboten. Wenn man bisher hier und da mit den Erfolgen der weiblichen Gewerbeaufsichtsbeamten unzufrieden gewesen ist, so liegt das jedenfalls nicht an der Einrichtung selbst, sondern an der Wahl der betreffenden Persönlichkeiten. An geeigneten Kräften kann es jedoch nicht fehlen, zumal bereits Kurse für die Ausbildung von Fabrikinspektorinnen, u. a. in Berlin stattgefunden haben. Die auf Grund des Reichstagsbeschlusses vom 22. Januar 1898 veranstalteten Erhebungen über die Fabrikarbeit verheirateter Frauen scheinen im Reichsamt des Innern zu Erwägungen zu führen, wie die Arbeiterschutzgesetzgebung zur Verstärkung des Schutzes der in den Fabriken beschäftigten Ehefrauen weiter ausgebaut werden 94 kann. Dass ein solches Vorgehen notwendig ist, beweist zunächst, schon der Umfang der Verwendung verheirateter Frauen in Fabriken, der viel grösser ist, als man gewöhnlich annimmt. Nach der Berufsstatistik von 1895 zählen wir hier (in Gruppen) die in den Hauptbetrieben gewerblich beschäftigten Ehefrauen auf: 1. Kunst- und Handelsgärtnerei.2 070 2. Tierzucht und Fischerei.. . . . 70 3. Bergbau, Hütten und Salinen . 1 425 4. Industrie der Steine und Erden. 0 702 5. Metallverarbeitung. 5 004 0. Industrie der Maschinen, Instrumente. 1 515 7. Chemische Industrie, u. a. Herstellung von Explosivstoffen (1113), Zündhölzern (556). 3 020 8. Industrie der Leuchtstoffe. 584 9. Textilindustrie. 70 055 10. Papierindustrie. 0 300 11. Lederindustrie. 1581 12. Industrie der Holz- und Schnitzstoffe. 2 022 13. Industrie der Nahrungs- und Genussmittel. 23 650 14. Bekleidungs- und Reinigungsgewerbe. 0 430 15. Baugewerbe. 1 507 16. Polygraphische Gewerbe. 2 035 17. Künstlerische Gewerbe. ... 40 18. Handelsgewerbe. 10 023 19. Versicherungsgewerbe. 21 20. Verkehrsgewerbe. 307 21. Beherbergungs- und Etquickungsgewerbe. 5 943 Insgesamt 100 498 Ein Vergleich mit früheren Erhebungen 1875 und 1890, der zwar nicht streng durchführbar ist, weil die Zäblung nicht durchweg nach gleichen Gesichtspunkten vorgenommen worden ist, spricht jedenfalls für eine fortwährend steigende Tendenz der Verwendung von Ehefrauen in Fabriken. Rudolf Martin führt in seiner Schrift: „Die Ausschliessung der verheirateten Frauen aus der Fabrik. Eine Studie aus der Textilindustrie“ (Tübingen, Laupp'sche Buchhandlung, 1897), in der er sich speziell mit der Textilindustrie befasst, den Nachweis, dass die Einführung des mechanischen Fabrikbetriebes in der Textilindustrie weder die weibliche Arbeit überhaupt, noch die eheweibliche Arbeit insbesondere, in ihrem Verhältnisse zur Gesamtarbeit vermehrt hat, dass im Gegenteil die Revolution der Technik und Wirtschaft, welche sich seit der Mitte des 18. Jahrhunderts vollzieht, den Anteil der weiblichen Arbeit an der Gesamtarbeit der Textilindustrie eingeschränkt hat. Martin knüpft an diesen Nachweis die Hoffnung, dass es gelingen werde, die Ehefrau mit der Zeit mehr und mehr von der gewerblichen Arbeit zu Gunsten ihrer häuslichen Pflichten freizumachen. Interessant ist in dem ersten, der historischen Entwicklung gewidmeten Kapitel besonders der Nachweis, dass schon in der Zeit des Hand- und Hausbetriebs das Angebot der weiblichen Hände den Lohn der „Knappen“ gedrückt und die Arbeitsbedingungen verschlechtert hat. Während dieser Zustand aber im Mittelalter in dem grossen Arbeits- 95 bedarf jener technisch und wirtschaftlich weniger entwickelten Zeit eine Entschuldigung findet, erscheint dasselbe Übel in der Gegenwart lediglich als eine Frucht der mangelhaften herrschenden Gesellschaftsordnung. Wenn nun zw r ar ein relatives Anwachsen der weiblichen Fabrikarbeit gegenüber der männlichen nicht nachzuweisen ist, die Verhältniszahlen sogar merkwürdig konstant bleiben, so gewinnt, wie Martin nachweist, diese beanstandete Arbeit absolut doch an Ausdehnung, sobald der Übergang zum Industriestaate sich vollzieht. Dementsprechend wächst die Zahl der verheirateten Fabrikarbeiterinnen vermutlich auch in ihrem Verhältnisse zur Gesamtbevölkerung. Im Jahre 1890 betrug die Zahl der verheirateten Arbeiterinnen in allen deutschen Fabriken 130079. Ein besonderes Gewicht scheint der Verfasser dem Nachweise beizumessen, dass die relative Ausdehnung der Fabrikarbeit verheirateter Frauen in der englischen Textilindustrie keine geringere sei, als in der deutschen, ein Umstand, aus welchem er die Folgerung zieht, dass England in diesem Punkte keinen Vorzug vor uns habe. Dieser rein formale Schluss hat leider nicht die Wirkung, dass unsere verheirateten Arbeiterinnen zugleich mit derselben Verhältniszahl auch die kürzere Arbeitszeit von 872—9 Stunden und den höheren Lohn ihrer englischen Kolleginnen teilen; es ist thatsächlich ein wesentlicher Vorzug, dass die englische Arbeiterfrau nach 87»—9 Stunden heimkommt und die Familie eine gemeinsame Mahlzeit in feierabendlichem Behagen halten kann. Indem Martin die Ursachen der eheweiblichen Fabrikarbeit untersucht, entwickelt er die Ansicht, dass es ein grosser und häufiger Irrtum sei, wenn man annimmt, die Fabrikarbeit verheirateter Frauen entspringe regelmässig oder auch nur meistens dem Bedürfnisse nach Deckung des notwendigen Lebensunterhaltes der Familie. Wäre dem so, so würde die Fabrikarbeit verheirateter Frauen da am häufigsten zu finden sein, wo die Löhne am niedrigsten sind, und umgekehrt würden in Gegenden, wo die Löhne hoch sind, die verheirateten Frauen nicht in der Fabrik zu finden sein. ,,In Wirklichkeit trifft aber so ziemlich das Gegenteil zu. Die verheirateten Frauen suchen eben sehr häufig die Fabrik nur auf, um ihre und ihrer Familie Anstands- oder Luxus-Bedürfnisse zu befriedigen.“ Oft ist aber auch ungenügender Lohn die Ursache der eheweiblichen Fabrikarbeit, so bei den Krempelausputzern, die eine untere soziale Schicht darstellen. „Hat ein solcher Ausputzer drei oder mehr Kinder, so muss die Frau unter allen Umständen Arbeit suchen, nur um den notwendigen Lebensunterhalt der Familie zu beschaffen“. Die Thatsache, dass von 246 verheirateten Arbeiterinnen 130 je ein Kind hatten, aber nur 2 je 6 Kinder, hat durchaus nichts auffälliges. Die Kindersterblichkeit infolge der Fabrikarbeit ist nämlich erschreckend gross. Gewiss wäre die Entfernung der Ehefrauen aus der Fabrik im Prinzip zu befürworten. Ist sie aber möglich? Nein, die soziale Lage der arbeitenden Bevölkerung gestattet die Anwendung dieses Radikalmittels leider nicht; wahrscheinlich würde die nächste Folge eine Vermehrung der Hausindustrie sein mit stärkerer Verwendung der Kinderarbeit. Es kann sich z. Z. in der That nur um eine besondere Schutzstellung der verheirateten Frau in der Gesetzgebung handeln. Die Mutter muss nach und nach den Kindern wiedergegeben werden. Heute wird sie ihnen mehr und mehr entzogen. Wirtschaftliche Reformen, die darauf hinausgehen, dem verheirateten Arbeiter und kleinen Beamten eine nach der Zahl seiner Kinder neben seiner sonstigen Bezahlung abgestufte Zulage als Erziehungsgeld zu gewähren, verdienen aufmerksame Beachtung, scheitern aber vorerst an der Unbildung der Masse. Möglich muss im Interesse der physischen, sittlichen und intellektuellen Ausbildung der Kinder sein: 1. Wiederzulassung der Ehefrauen nach einer Geburt nur 96 mit ärztlicher Gutheissung, 2. die Ausschliessung aus einer Reihe direkt gesundheitsschädigender Betriebe, 3. die gesetzliche Festlegung einer ausgiebigen Mittagspause und eines früheren Feierabends. Die Mitteilung, dass im Reichsamt des Innern Vorarbeiten zum Erlass von Schutzbestimmungen für gewerblich thätige, verheiratete Frauen stattfinden, hat in einzelnen Kreisen der Arbeitgeber Beunruhigung hervorgerufen. Der Verband der Textilindustriellen von Chemnitz und Umgebung hat ihr in einer an den Reichskanzler gerichteten Eingabe lebhaften Ausdruck dahin gegeben, dass durch die geplanten Massregeln ihrer Industrie und ihrem Arbeiterstande schwere, nicht gut zu machende Schädigungen zugefügt werden könnten. Sie weisen auf die Thatsache hin, dass in den Arbeiterkreisen die Ehen vielfach sehr früh geschlossen werden in der Voraussetzung, dass beide Teile verdienen müssen, um überhaupt in der Ehe miteinander leben zu können. Die meisten Fabrikarbeiterinnen heiraten, ehe sie die volle Ausbildung in ihrem Fache erreicht haben. Sie bringen als Frauen eine grössere Willigkeit und vielfach mehr Lust und Liebe zur Arbeit mit, werden aufmerksamer, gewissenhafter, sorgfältiger und nicht soviel durch Vergnügungssucht von der Arbeit abgelenkt, wie die Mädchen. Sie sind auch ausdauernder auf einem Platz, da sie sichere und beständige Arbeit suchen, während die ledige Arbeiterin häufiger wechselt. Der Verband bittet den Reichskanzler, jedenfalls vor Ausarbeitung eines derartigen Gesetzentwurfs eine grössere Anzahl von Arbeitgebern darüber hören zu wollen. Ausser den gesetzlichen Vorschriften sind andere Massregeln bestimmt, die durch die Frauenarbeit bewirkte Beeinträchtigung des Familienlebens zu mildern. Der Ergänzung der mütterlichen Fürsorge dienen Krippen, Kinderbewahranstalten, Kinderhorte u. s. w. Die allgemeine, besonders aber die unter der weiblichen Lohnarbeit leidende häusliche Ausbildung wird durch Fortbildungs-, Haushaltungs-, Koch-, Näh-, Flick-, Strick- und sonstige Handarbeitsschulen bezw. Kurse in deutschen wie ausserdeutschen Staaten, namentlich in Belgien, Frankreich u. s. w. neuerdings sehr gefördert. Frau Hofrätin Katharine Migerka begründete vor wenigen Jahren in Wien die Haushai tungs-Abendkurse für Arbeiterinnen, die anfangs eine starke Anfeindung von seiten der Sozialdemokraten erfuhren, durch den nicht abzuleugnenden praktischen Erfolg später stillschweigend Anerkennung fanden. Bis jetzt wurden 38 Kurse abgehalten, an denen 450 Arbeiterinnen teilnahmen. Der Unterricht umfasst: Wirtschaftsführung, Kochen, Schnittzeichnen, Nähen und Stricken und die Kurse finden abends von 7—9 1 /, Uhr in einem zu diesem Zweck gemieteten Lokale, IV. B. Müllergasse statt. Die Schülerinnen müssen auch das Lokal aufräumen, das Geschirr reinigen und nach je 4 Wochen die gesamte Wäsche waschen. Angestellt sind 2 Lehrerinnen mit einem Gehalt von 624 fl., Avährend Frau Hofrätin Migerka den theoretischen Unterricht unentgeltlich leitet. Eine Bibliothek und Ausflüge sorgen für die Unterhaltung und Anregung der Schülerinnen. Invaliditäts- und altersversicherungspflichtig sind alle Angestellten, die ein jährliches Gehalt von weniger als 2000 M. beziehen. Ebenso unterliegen sie dem Krankenkassen zwange. Während bisher 4 Lohnklassen vorhanden waren, sieht das am 1. Januar 1900 in Kraft getretene neue Invaliden-Versicherungsgesetz 5 Lohnklassen vor. 97 Lohn- Für jede auch nur be- klasse Jahresarbeitsverdienst gonnene Kalenderwoche I. bis zu 350 M. einschl. 14 Pfg. II. von mehr als 350 „ bis zu 550 M. „ 20 „ III. „ „ „ 550 „ „ „ 850 „ „ L’4 „ IV. „ „ „ 850 „ „ „1150 „ 30 „ V. „ „ „ 1150 „ 36 „ Es ist aber zu beachten, dass für die Zugehörigkeit der Versicherten zu den einzelnen Lohnklassen nicht der thatsächliche Jahresarbeitsverdienst massgebend ist, sondern ein Durchschnittsbetrag. Im einzelnen gilt nach § 34 des Gesetzes als Jahresarbeitsverdienst: für Mitglieder einer Orts-, Betriebs- (Fabrik-), Bau- oder Innungs-Krankenkasse der dreihundertfache Betrag des für ihre Krankenkassenbeiträge massgebenden durchschnittlichen Tagelohns beziehungsweise wirklichen Arbeitsverdienstes (§§ 20, 26a Abs. 2 Ziffer 6 des Krankenversicherungsgesetzes). Sofern im Voraus für Wochen, Monate, Vierteljahre oder Jahre eine feste bare Vergütung vereinbart und diese höher ist, als der nach vorstehenden Bestimmungen für den Versicherten massgebende Durchschnittsbetrag, so ist diese Vergütung zu Grunde zu legen. Der Versicherte kann die Versicherung in einer höheren als derjenigen Lohnklasse, welche nach den vorstehenden Bestimmungen für ihn massgebend sein würde, beanspruchen. In diesen Fällen ist jedoch der auf den Arbeitgeber entfallende Teil des Beitrags, sofern nicht die Versicherung in der höheren Lohnklasse von dem Arbeitgeber und dem Versicherten vereinbart ist, nicht der höheren, sondern nach der für den Versicherten massgebenden Lohnklasse zu bemessen. 5. Frau enge wer b es chu len Die Frauengewerbeschulen mehren sich in allen Teilen Deutschlands. Es giebt deren bereits in Berlin, Braunschweig, Hamburg, Altona, Bremen, Breslau, Danzig, Darmstadt, Dresden, Elbing, Frankfurt a. M., Fürth, Hannover, Königsberg, Leipzig, Münden, Regensburg, Stettin, Stuttgart. Würzburg und Wiesbaden. Ausser diesen Gewerbeschulen, in denen neben anderen Kursen, besonders Schneidereikurse bestehen, existiren noch in allen grösseren deutschen Städten Fachschulen für Damenschneiderei. Es würde aber zu weit führen, die Bedingungen jeder einzelnen dieser Gewerbe- und Fachschulen hier aufzuführen. Die Gewerbeschule des Lettevereins in Berlin umfasst: 1. Kleidermachen, theoretisch und praktisch. Dauer des Kursus 4 Monate, 3 mal wöchentlich 2 resp. 3 Stunden, die ersten 3 Monate je 15 M., der 4. Monat 10 M., jeder weitere Monat.M. 10.— 2. Wäschezuschneiden, theoretisch und praktisch. Dauer des Kursus 4 Monate, für geschäftliche Thätigkeit nach Bedarf länger, wöchentlich 3 mal 3 Stunden, die ersten 3 Monate je 15 M., der 4. Monat 10 M., jeder weitere Monat. „ 10.— 3. Maschinennähen, diverse Systeme. Dauer des Kursus für ein System 2 Monate, verschiedene Systeme 3 Monate, Kellen, Die Frauen im Handel und Gewerbe 7 98 wöchentlich 2 mal 3 Stunden; die beiden ersten Monate je 9 M., jeder weitere Monat ... .M. 4. Vorbereitungskursus für das staatliche Handarbeitslehrerinnen - Examen: Dauer des Kursus 7 Monate. Eintritt für die im Mai stattfindende staatliche Prüfung am 1. Oktober, für die im November stattfindende staatliche Prüfung am 1. April. Zum Eintritt ist ein Alter von mindestens 1872 Jahren, das Zeugnis der I. Klasse einer höheren Töchterschule oder der Nachweis einer gleichwertigen privaten Vorbereitung erforderlich; ferner Geschick im Anfertigen weiblicher Handarbeiten. Ein Gesundheits-Attest und Lebenslauf sind der Meldung beizufügen. Technischer Unterricht wöchentlich 2 mal 3 Stunden, Lehrproben wöchentlich 2 mal 1 Stunde, pro Monat. „ Pädagogischer Unterricht wöchentlich 2 Stunden, pro Monat. ,, Methodik des Handarbeitsunterrichts in den beiden letzten Monaten, wöchentlich 2 Stunden. „ Hospitiren in städt. Schulen und Übung im Unterrichten: Deutscher Unterricht, Anleitung zum Abfassen von Aufsätzen, Eingaben, Berichten. ,, ganzer Kursus mit Pädagogik und Deutsch ... ,, ohne Pädagogik (für wissenschaftliche Lehrerinnen) . ., event. Weisssticken im Kähmen, 2 Monate. „ 5. Nähschule für Handnähen, Ausbessern, Kunststopfen, AVeisssticken, in der Hand und im Kähmen, u. s. w. Monatlicher Eintritt, wöchentlich 2 mal 3 Stunden, pro Monat. „ Teilnahme am Unterricht mindestens 2 Monate. 6. Putzfach: Dauer des Kursus 4 Monate, wöchentlich 2 mal 3 Stunden, pro Monat. ,, ganzer Kursus. ,, 7. Kursus für Anfertigung französischer Blumen: Dauer 3 Monate, wöchentlich 2 mal 3 Stunden, pro Monat . . ,, ganzer Kursus. ,, 8. Frisiren: Dauer des Kursus 3 Monate, wöchentlich 2 mal 2 Stunden, pro Monat. „ ganzer Kursus. „ 9. Wasch- und Plättkursus, Herstellung der Wäsche auf Neu: Dauer 3 Monate, wöchentlich 3 mal 3 Stunden, pro Monat. ,, ganzer Kursus. „ jeder weitere Monat. „ Die Unkosten (Stärke, Bolzen u. s. w.) sind mit . . „ pro Kursus zu vergüten. Extra-Kursus für Spitzen - und Points Wäsche: Dauer Ö Wochen, wöchentlich 1 mal 3 Stunden, einzeln genommen . ,, mit dem Wasch- und Plättkursus verbunden ... „ 10. Koch- und Wirtschafts-Kursus: Dauer 3 Monate, praktischer und theoretischer Unterricht wöchentlich 3 mal 3—4 Stunden, Vorlesungen über Chemie der Nahrungsund Genussmittel wöchentlich 1 Stunde, pro Monat . . „ ganzer Kursus. ,, jeder weitere Monat. „ 6 .- 3.— 5 .— 6 .— 81.— 54.— 8 .— 6 — 12 .- 48.— 12 .— 36.— 12 .- 36.— 12 .— 36.— 8 .- 4.50 18.— 9.— 25.— 75. — 25.— 99 Einzeln Belegen der Vorlesungen über Chemie und Haushaltungskunde für das ganze Jahr. M. 20.— 11. Kursus für Obst- und Gemüseverwertung: Das Einlegen und Einkochen der Früchte und Gemüse nach verschiedenen Methoden. Bereitung von Fruchtsaft, Fruchtliqueur und Beerenwein. Dörren von Obst, Gemüsen und Pilzen, Dauer 1 Monat, wöchtentlich 2 mal 4—5 Stunden (dieser Kursus findet nur im August statt) „ 15.— Mit der Kochschule ist das Haushaltungs-Seminar verbunden, in dem die Ausbildung zur Leiterin von Haushaltungsschulen, zur Kochlehrerin und zur Wirtschafterin erfolgt. Königl. Gewerbe- und Haushaltungsschule für Mädchen. Im Jahre 1897 ist in der Stadt Posen eine Mädchengewerbeschule unter dem Namen ,,Königliche Gewerbe- und Haushaltungsschule für Mädchen, verbunden mit Pensionat“ errichtet worden, die in erster Linie dazu bestimmt ist, junge Mädchen in gewerblicher Beziehung fortzubilden, daneben aber auch, soweit dies mit dem Hauptzweck vereinbar ist, mit den im Haushalte vorkommenden Arbeiten vertraut zu machen. Auch werden daselbst technische Lehrerinnen, Handarbeits-, Gewerbeschul- (Industrie-), Koch- und hauswirtschaftliche Lehrerinnen ausgebildet, die bei Besetzung solcher Stellen, bei denen der Regirung ein Ernennungs- oder Bestätigungsrecht zusteht, vorzugsweise berücksichtigt werden sollen. Der Lehrplan umfasst folgende Fächer: einfache Handarbeiten, Maschinennähen, Wäscheanfertigung, Schneidern, Kunsthandarbeiten, Putzmachen, Waschen und Plätten, Kochen, Haushaltungskunde, Zeichnen, Malen und Handelsrächer (kaufmännisches Rechnen, Buchführung, Korrespondenz, Handels- und Wechselrecht, Stenographie und Schreibmaschine). Die Schule ist die einzige Staatsanstalt dieser Art in Preussen. Nähere Auskunft erteilt die Anstaltsleiterin Frl. Hermine Ridder. II. Die Bekleidungs-Industrie Weben und Spinnen ist jetzt vom Lande fast ganz verschwunden. Die Landfrauen haben sich bereits ganz an den Einkauf fertiger Stoffe von Hausirern und von den Landkrämern gewohnt. Überdies verfügen die landwirtschaftlichen Betriebe heute nur noch über ein sehr beschränktes weibliches Hausgesinde, das nicht einmal im Winter Zeit zum AVeben und Spinnen übrig haben würde. Auch die Anfertigung der Kleider erfolgt meist nicht mehr im Hause; entweder werden sie in Konfektionsgeschäften fertig gekauft oder von Berufsschneiderinnen angefertigt. Es ist selbstverständlich, dass das Anfertigen weiblicher Kleidungsstücke, sowie der zierlichen Kopfbedeckung von Frauen besorgt wird. Es ist sonderbar, dass man es dem Mann nicht als Heraustreten aus seiner Berufssphäre verübelt, wenn er in dieses eigentlichste Arbeitsgebiet der Frau eindringt. Viele vornehme Damen lassen ihre Robe 7* 100 beim männlichen Schneider anfertigen, und in der Damenmäntel- Konfektion ist der männliche Schneider fast* ausschliesslich thätig. Diese Arbeit könnte aber ebensogut von Frauen verrichtet werden (die nötige Vorbildung und der erforderliche Geschmack natürlich vorausgesetzt). 1. Schneiderinnen und Putzmacherinnen Den selbständigen Schneiderinnen und Putzmacherinnen entsteht allerdings durch die Modenhäuser einige unliebsame Konkurrenz. Aber trotzdem haben die Schneiderin und die Modistin, wenn sie Tüchtiges leisten, sehr guten Erwerb. Die Schneiderin braucht ungefähr 6 Monate Unterricht, thut aber gut, sich 1—2 Jahre in einem grossen Atelier zu beschäftigen, um Übung und Sicherheit zu gewinnen, ehe sie praktizirt. Es bestehen fast in allen Städten Unterrichtsanstalten für Damenschneiderei. In Berlin z. B.: Der Lette-Verein (Königgrätzerstrasse 90), wo der Unterricht 4 Monate (ä 15 M. Honorar) umfasst; ferner der Verein Jugendschutz (Vorsteherin Frau Bieber-Böhm, Kaiser Wilhelmsstrasse 34), die Viktoria-Fortbildungsschule (Tempelhofer Ufer 2) u. s. w. Um das Putzmachen gründlich zu erlernen, braucht man mindestens 6 Monate und zwar 3 für die Frühjahrs- und Sommermode, 3 für Herbst- und Winterspezialitäten. Lehranstalt: Lette-Verein (Honorar wie bei Schneiderei). In Privatgeschäften kostet der Kursus 40 bis 60 M. Das für das Erlernen von Schneiderei und Putz angelegte Kapital rentirt sich gut. Eine tüchtige Schneiderin bekommt für die Herstellung eines einfachen Kleides, das 2 Personen in einem Tag anfertigen können, 15—-20 M., für elegantere Roben 40—75 M. In der Regel kommen noch dazu nicht unerhebliche Vorteile durch das Liefern der Futterstoffe, Besätze, sowie häufig des Kleiderstoffes selber. Aber nur tüchtige Schulung, natürlich Talent und Geschick vorausgesetzt, in einem Geschäfte von Ruf kann zu einem Einkommen führen, welches über das Unentbehrliche hinausreicht. Eine Hauptbedingung zu dieser, wie zu den meisten Berufsarten ist eine gründliche Ausbildung; je mehr dieselbe ausgestaltet wird, je mehr Zeit ihr gewidmet wird, desto grösser sind die Chancen für die Zukunft. Die Schneiderin soll eine Künstlerin sein. Wenn in Deutschland eine einheimische Mode nicht zur Herrschaft gelangen will, wenn die Modelle nach wie vor aus Paris geholt werden, so liegt die Schuld nicht zum wenigsten an der Geringschätzung, die der deutschen Schneiderin von der Öffentlichkeit entgegengebracht wird. Die Schneiderin von ehedem und heute sind zwei grundverschiedene Wesen. Während man sich früher bei Anfertigung von Frauenbekleidung damit gegnügen liess, der herrschenden Mode streng Rechnung zu tragen, hat sich jetzt die Erkenntnis, dass diese nicht allein 101 deren Schönheit ausmache, Bahn gebrochen. Früher war ein Abweichen von den Gesetzen der Tyrannin Mode unverzeihlich, heute verlangt unsere praktischere Anschauungsweise geradezu, dass dieselben mitunter einfach übergangen werden. Die Schneiderin von heutzutage muss individualisiren können; sie muss unter Beobachtung aller vorhandenen Mittel für jede ihrer Klientinnen das gerade Passende, Zusagende herausfinden. Und weil dazu ausser feinem Geschmack auch ein gewisses Studium körperlicher Eigentümlichkeiten gehört, muss die Schneiderin ein gut Teil Geschmack und Bildung ihr Eigen nennen. Nicht umsonst spricht man von einer „Bekleidungskünstlerin“! Höchst zutreffend ist dies Wort. Das frühere Arbeiten nach der Schablone hat aufgehört, einer künstlerisch freien Entfaltung von Talent und Geschmack unbegrenzten Spielraum lassend. Künstlerisch sind oft auch die Bezeichnungen, welche man für dies freie Schaffen im Reiche der Kostiimirung hat. Bald spricht man von Komponiren einer Toilette, bald vergleicht man diese mit einem Gedicht, einem Märchen und wie die herrlichen Ausdrücke noch sonst lauten. Wem fällt nun der Löwenanteil an diesem Lobgesang zu? Doch immer nur der Schöpferin des Wunderwerkes, der Schneiderin, während die Trägerin desselben erst in zweiter Linie hervortritt. Diese modernen Begriffe von der Thätigkeit der Schneiderin mussten auch ihre Stellung ändern. Nicht mehr wie ehedem wird sie den gewöhnlichen Handwerkern zugezählt. Frauen und Mädchen aus den sogenannten besseren Ständen können daher diesen Beruf ergreifen, welcher durch eine verständnisvolle Auffassung ebenso veredelt, als ergiebig gemacht w T ird. Längst hat die Frauenwelt anderer Länder diese Thatsachen erkannt. In Frankreich und England — besonders in Letzterem — ruht die Ausübung der Damenschneiderei vielfach in den Händen von Frauen der besseren Kreise. Mit den von ihnen errichteten Ateliers erwerben sie sich zumeist ein sehr beträchtliches Vermögen, und ihre Stellung, die sie infolge ihrer feinen Manieren zu erhalten verstehen, ist eine hochgeachtete. Warum in Deutschland nicht auch mit dem veralteten Zopfe auf- räumen, dass Arbeit, öffentlich gezeigte Arbeit herabsetze?! Warum verderben Mädchen und Frauen, die vermöge ihrer Erziehung und Lebensstellung sich etwas höherstehend dünken, sich lieber im Geheimen die Augen mit schlecht bezahlten Stickereien, Malereien, Brennarbeiten und wie die als vornehm geltenden Handarbeiten heissen mögen, als dass sie tapfer zum lohnenden Berufe der Schneiderin greifen ? Die Frauenbewegung, welchem der in jahrhundertelanger Lethargie ihr Leben verträumenden Frau die unbewussten Kräfte und Fähigkeiten wachrief, sie lehre denen, die Talent zur Schneiderin haben, 102 dasselbe praktisch zu verwerten, stets eingedenk des herrlichen Ausspruches: „Je höher die Kultur, desto ehrenvoller die Arbeit“. Schneiderinnen wurden 1895 180 227 gezählt, davon 169 2G3 im Hauptberuf. Die Massschneiderei verteilt sich natürlich über das ganze Reich und blüht am meisten in grossen und reichen Gemeinwesen wie Berlin, Frankfurt a. M., Köln u. s. w. Die Arbeitszeit in den Privathäusern dauert von 8 bezw. 9 oder 10 Uhr Morgens bis 8 Uhr Abends. Die Arbeitszeit der grösseren Massschneidereien pflegt durchgänglich eine zehnstündige ausschliesslich der Pausen zu sein, in der Saison dehnt sie sich nach Bedarf bis zu 18 Stunden und mehr aus, ohne dass dafür allemal eine entsprechende Mehrvergütung gewährt wird. Die Bezahlung erfolgt zumeist in Tagelohn, bei Privaten 2 bis 5 M., in Ateliers Direktricen jährlich 2000 — 4000 M. Erste Taillenarbeiterinnen erhalten 3—3,50 M., erste Rockarbeiterinnen 2—3,50 M., Hilfsarbeiterinnen und jugendliche Arbeiterinnen von 0,50 und 0,75 M. bis 1,80 M. pro Tag. Es ist für eine Schneiderin mit Geschmack, Fleiss und guter Arbeit nicht schwer, sich bald selbständig zu machen. Die Kosten dazu sind nicht gross, die Arbeitsstätte kann im eigenen Stübchen Platz finden, eine Nähmaschine, ein Büstenmodell und eine gute Modenzeitung sind die hauptsächlichsten Requisiten; arbeitet man gut und im Anfang billig, so kann man bestimmt auf Weiterempfehlung rechnen, und gelingt es, Chik mit sorgfältiger Arbeit zu verbinden, so kann das Geschäft einen grossen Aufschwung nehmen. Das Putz machen ist nebst der Schneiderei eine der den Frauen eigensten Arbeiten. Die Arbeit einer Modistin ist nicht schwer, erfordert aber Geschmack, und wenn sie für Damen der besseren Gesellschaft ausgeübt werden soll, entschieden einen feinen Blick und eine leichte Hand. Die jungen Mädchen, welche das Putzfach erlernen wollen, thun gut daran, in ein grosses Geschäft zu gehen, wo recht viele verschiedene Artikel durch ihre Hand gehen, und wo sie reichlich Übung erhalten sowohl in den Vorarbeiten, als auch im Aufstecken, Garniren u. s. w. Es ist am richtigsten, Ende Oktober in eine solche Lehrstellung einzutreten und 6 bis 7 Monate darin zu verbleiben, damit man die Winter-, die Halbsaison-, die Frühjahrs- und die Sommermoden arbeiten lernt. Daneben kommen dann für den Winter noch Coiffuren und kleine Aufsätze und in weniger beschäftigten Zeiten auch Haus- und Morgenhäubchen vor, was eine Hausputzmacherin alles verstehen muss, einzurichten und fertigzustellen. Das Lehrgeld wechselt zwischen 30 und 60 M., ebenso wie die Lehrzeit zwischen drei und sieben Monaten schwankt. In manchen Putzgeschäften erfolgt die Ausbildung unentgeltlich. Die Ausbildung zur Modistin ist also eine billige und leichte; in jeder Frauengewerbeschule werden Kurse im Putzmachen für ein 103 Honorar von 4 M. an pro Kursus gegeben. Zum Putzmachen gehört nicht nur die Anfertigung von Hüten, sondern auch von Hauben, Fichus, Schleifen, Rüschen, Herrenkravatten u. s. w. Trotz dieser Vielseitigkeit gewährt der Beruf einer Modistin insofern schlechte Aussichten, als die meisten Putzgeschäfte die Angestellten nur während der Saison, die zweimal im Jahre wiederkehrt und höchstens ein Vierteljahr anhält — von Anfang September bis Ende November und von Anfang April bis Ende Juni — behalten und für diejenigen Monate, in denen keine Saison ist, entlassen. Ja viele, und darunter ganz bedeutende Putzgeschäfte, behelfen sich überhaupt meist mit Lehrlingen, um billig wegzukommen. Natürlich haben auch hier die tüchtigen Arbeitskräfte bessere Chancen, indem die Putzgeschäfte, aus Furcht sie zu verlieren, sie dauernd beschäftigen; doch gehört hierzu eine geschickte Hand und eine grosse Gewandtheit in allen mit dem Putzgeschäft verwandten Arten, um die tote Jahreszeit auch für andere Zwecke ausnützen zu können. Die Modistin muss verstehen, mit schnellem Blick die Eigenart ihrer Kundin zu erfassen, um ihre Erscheinung zu möglichst vorteilhafter Geltung zu bringen. Auch muss sie sich bemühen, neue Modelle und Zusammenstellungen selbst zu komponiren und nicht nur schab- lonenmässig zu arbeiten; wer das kann, wer das Handwerksmässige liegen lässt und das künstlerische Moment zu erfassen versteht, der kann trotz aller ungünstigen Bedingungen in diesem Berufe Erfolg haben; Geschmack und originelle Ideen werden auch hier eingehend gewürdigt. Wer aber über diese beiden Eigenschaften nicht verfügt, der bleibe fern, denn hier kann nicht einmal Fleiss das Fehlende ersetzen. Gerade wie die Schneiderinnen, so halten sich auch die Putzmacherinnen ihre Fachzeitung, die ihnen viel Material liefert und besonders für die Modistinnen in der Provinz recht wichtig ist. Diese Blätter bringen neben vielen Illustrationen auch Anleitung zur Herstellung feinster Weisswaren, wie Kravatten, Schleifen, Rüschen, Spitzenboas u. s. w. Die Arbeitszeit für Putzmacherinnen ist in der Grossstadt von 10—7, in der Provinz von 9—6. Die Hausputzmacherin kann von Anfang an einen Tagelohn von 2 M. in der Grossstadt und von 1,50 M. in kleineren Städten verlangen und bringt ihn später bis auf 3, resp. 2 M. täglich bei freier Kost. Der Durchschnittslohn einer Putzmacherin bewegt sich zwischen 12 — 20 M. wöchentlich; sehr tüchtige Arbeiterinnen und Direktricen werden auch hier viel besser bezahlt, letztere müssen allerdings nicht nur sehr tüchtige Arbeitskräfte sein, sondern sie müssen auch die Arbeiterinnen und Lehrlinge geschickt zu unterweisen verstehen, sie müssen tüchtige Verkäuferinnen sein und den ganzen Geschäftsgang gründlich kennen. In Putzgeschäften ersten Ranges beziehen sie ein Gehalt von 100—200 M. monatlich. 104 Die Selbständigmachung einer Modistin erfordert Kapital, da dazu ein Laden und Vorräte verschiedener Gegenstände gehört. Man kann auch ohne Laden und nur auf Bestellung arbeiten, doch macht dies Schwierigkeiten, da die kaufende Damenwelt gerade in Bezug auf Hüte Auswahl haben und Fertiges sehen will, daher Vorräte und Laden notwendig sind. Immerhin ist es, besonders in kleineren Städten, wo die Möglichkeit, auch ohne Laden bekannt zu werden, eher gegeben ist, bei guter, geschmackvoller und preiswürdiger Arbeit möglich, sich eine gute Kundschaft zu erwerben.*) 2. Näherinnen und Konfektionsarbeit erinnert Die Berufszählung von 1895 weist 30G 446 Näherinnen auf, davon 289 937 im Hauptberuf. Die meisten von ihnen wären richtiger den verschiedenen Abteilungen der Konfektionsarbeiterinnen zuzuzählen; die übrigen befinden sich in verhältnissmässig günstigerer Lage als ihre Kolleginnen von der Konfektion. Soweit sie bei Privaten arbeiten, beziehen sie bei freier Kost einen Lohn, der je nach der Grösse des Ortes und der Arbeitsart zwischen 0,80 und 2 M. schwankt. Die daheim für Private arbeitenden Weissnäherinnen erhalten Akkordlöhne, die die in Geschäften üblichen übersteigen. Sie sind aber sehr den Zufällen der Arbeitslosigkeit ausgesetzt oder arbeiten je nachdem in der Saison für Geschäfte, in der stillen Zeit für Private. Näherinnen werden in den Änderungs-Ateliers grösserer Geschäfte beschäftigt (besonders in Mäntelgeschäften) und erhalten dafür 14 bis 16 M. die Woche; allerdings wird bei ihnen völlige Kenntnis der Hand- und Maschinennäherei vorausgesetzt. Zuweilen wird auch die Kenntnis des Zuschneidens von den jungen Mädchen gefordert. In diesem Falle erhöht sich meist das Gehalt, das gewöhnlich in den ersten 3 Monaten 50—60 M. monatlich beträgt und bei guten Leistungen bis 150 M. steigt. Die Konfektionsarbeiterin ist eine Näherin, die sich mit der Herstellung von Kleidungs- oder Wäschestücken für den Vertrieb im Grossen und im Auftrag bezw. auf Rechnung eines Unternehmers befasst. Man unterscheidet eine Herren-, Damen- und Kinderkonfektion, daneben eine Trikotwaren- und Mäntelkonfektion, ferner die verschiedenen Abteilungen der Wäschekonfektion, als da sind, Unterrocks-, Schürzen-, Blusen-, Herrenwäschekonfektion. Die Berufsstatistik von 1895 führt unter Konfektion nur 15 191 Männer und 43 682 Frauen auf, während bei unserer Fassung des Begriffs, die die in fachmännischen Kreisen übliche ist, noch ein grosser Teil der 289 938 Näherinnen, wie der halben Million Schneider und Schneiderinnen hier mitzuzählen wäre. *) Eliza Ichenhäuser, Erwerbsmüglichkeiten für Frauen. Berlin, Ebliardt & Co. S. 117 f. .1 105 Als Hauptproduktionsstätteix der Konfektion sind zu nennen: Für die Herren- und Knabenkonfektion Berlin, Breslau, Stettin, Hamburg, Aschaffenburg, Stuttgart, Danzig und Königsberg; für Mäntel: Berlin, Erfurt, Breslau. Die Arbeiterkleiderkonfektion ist zu Hause in Bielefeld, Herford, Essen, Worms, Speier, M.-Gladbach, Seifhennersdorf. Die Damenkonfektion wird hauptsächlich in Erfurt und Berlin betrieben. Für die Wäschekonfektion sind als die Hauptplätze zu nennen: Berlin, Breslau, München, Köln, Bielefeld und das sächsische Erzgebirge. Im allgemeinen haben Konfektionsarbeiterinnen einen kümmerlichen Verdienst. Die meisten arbeiten zu Hause (Hausindustrie) und liefern ihre Ware nicht direkt an die Konfektionsgeschäfte, sondern erhalten ihre Arbeit von Zwischenmeistern zugeteilt. Zahlreiche Sozialpolitiker, wie Werner Sombart, v. Stülpnagel, Johannes Timm, Moore, Karl Strauss, Kuno Frankenstein, Schmoller Schwabe u. a. haben Licht zu verbreiten gesucht über Verdienst, Arbeitsbedingungen und Lebensweise dieser Unglücklichen, die im Dienste des Luxus ihrer Mitmenschen selbst durch allen Fleiss kaum genug zu verdienen vermögen, um in der denkbar kümmerlichsten Art und Weise ihr Leben zu fristen, und ihrem Bestreben ist es denn wenigstens auch gelungen, die öffentliche Aufmerksamkeit der Lage dieses Industriezweiges zuzuwenden, und den gleissenden Vorhang ein wenig von dem Abgrunde wegzuziehen, der mitten in unserem Volke uns furchtbar entgegengähnt. Denn hier finden wir Zustände, von denen nur sehr wenige eine Ahnung haben, die im vollsten Sinne des Wortes trostlos sind. Die Konfektionsarbeiter sind meistens in der Hausindustrie thätig, das ist ein Unglück; ein zweites ist, dass sie meist von einem Zwischenmeister abhängig sind, der, ohne eine entsprechende Gegenleistung zu bieten, jenen den Riesenanteil des Gewinnes wegnimmt. Dieses sogenannte ,,Sweating“-(Schwitz-) System ist aus England zu uns herüberkommen und hat die an sich traurigen Zustände noch trauriger gestaltet. So zahlt beispielsweise solch ein Berliner Zwischenmeister im Stadtteil Wedding, der selbst für ein Jaquet aus dem Geschäft 1 M. 60 Pfg. erhält, an die Rumpfarbeiterin 40 Pfg., für das Gar- niren 50 Pfg., für das Bügeln pro Stück etwa zwei Pfennig, sodass sein Gewinn für die blosse Verteilung der Arbeit 68 Pfg. pro Stück beträgt. Von einem anderen klagte eine Näherin den Lohn für fünf Knabenanzüge im Betrage von 1 M. 25 Pfg. ein! Dabei wissen diese Sweater das Solidaritätsgefühl der Arbeiterinnen dadurch künstlich zu ertöten, dass sie diese ganz verschieden besolden. So zahlte ein Stuttgarter Zwischenmeister seinen Arbeiterinnen in sechs Stufen einen Tagelohn von 2 M. 50 Pfg. bis herab zu 50 Pfg. Daher be- 106 tont Sombart mit Recht die „auf die Spitze getriebene Ausbeutung der menschlichen Arbeitskraft, die bis zur Grenze des Menschenmöglichen vorgeschrittene Ärmlichkeit und Erbärmlichkeit in der Lage dieser Arbeiterschaft“. Aber auch ohne Zwischenmeistersystem ist die Lage dieser Arbeiterschaft schlimm genug, und zwar wesentlich darum so schlimm, weil die Fabriken, besonders seit Einführung der Arbeiterschutz* und Versicherungsgesetzgebung, an Stelle der Beschäftigung in eigenen Fabriken die Arbeiter mehr und mehr zu Hause beschäftigen, in der Absicht, sich von den Beiträgen zur Invaliditäts- und Altersversicherung, vielleicht auch von den Beiträgen zur Unfallversicherung zu befreien. Man rettet sich also, um sich dem Zwange des Arbeiterschutzes und der Versicherung zu entziehen, hinüber in den idyllischen Kleinbetrieb und findet dort, sagt Oda Olberg,*) „die herrliche unbeschränkte Freiheit, den Arbeiter systematisch auszubeuten zur grösseren Ehre des Gottes Kapital!“ Und diese Hausindustrie betrügt ihn selbst um den bescheidensten Anklang eigener Häuslichheit. Sie macht sein Haus zur Fabrik und bannt seine ganze Familie in beständigen Frohndienst. „Bei den erbärmlichsten Löhnen“, heisst es in dem citirten Buche, ,,hat der Arbeiter Arbeitsraum, Heizung, Licht und Maschinen selbst zu stellen. Für ihn giebt es keine geregelte Arbeitszeit, keine Räume, die den Anforderungen der Hygiene genügen, die Errungenschaften der Technik kommen ihm nicht zugute, das Gespenst der Arbeitslosigkeit tritt öfter an ihn heran, als an den Fabrikarbeiter, in einigen Industrien mit erschreckender Regelmässigkeit, und doch giebt es kein Entrinnen, da das in seinem Betriebe angelegte Geld ihn fesselt. Er heisst Heimarbeiter, weil er kein Heim mehr hat“. Das Bild, das in den meisten Fällen diese Heimwerkstätten bieten, die zugleich zum Schlafen und Kochen dienen, die eng und von Luft und Licht abgeschlossen sind, in denen die ganze Familie eng zusammengepfercht haust, spottet jeder Beschreibung, und die ganze Arbeit darin, die 14 und mehr Stunden in emsigster Hast dauert, ist nichts als ein fortgesetzter Kampf gegen den Hungertod, ihr Ertrag reicht nicht hin, um der Familie ein menschenwürdiges Leben, den Kindern auch nur einen Schein von Erziehung zu gewähren. So wird uns eine Frau vorgeführt, die für mehrere Kinder zu sorgen hat und die es trotz vierzehnstündiger emsigster Arbeit auf nicht mehr als 1 M. 30 Pfg. täglich zu bringen vermag. AVir können das Kapitel über die Löhne nicht eingehend verfolgen. Es sei nur erwähnt, dass beispielsweise in Berlin Näher und Näherinnen von Knabenanzügen (3 bis 3 M. 50 Pfg. für das Dutzend) und von Männerhosen (1 bis 1 M. 50 Pfg. für das Dutzend) bei sehr langer Arbeitszeit es nur auf einen Reinverdienst von 50 bis *) Das Elend in der Hausindustrie der Konfektion. Leipzig, Fr. Willi’. Grunovr. 1890. 107 80 Pfg. täglich zu bringen vermochten. In Düsseldorf verdienen Joppennäherinnen von früh 5 bis nachts .10 Uhr wöchentlich 6 bis 7 M.; eine Heimarbeiterin für ein Wäschegeschäft, die sich und zwei Kinder zu ernähren hatte, verdiente wöchentlich 5 M. 95 Pfg., wovon ihr nach Abzug der Miete zum Leben noch 1 M. 55 Pfg. oder 22 Pfg., pro Tag verblieben. In Dresden beziffert sich der durchschnittliche Tagelohn in der Wäschefabrikation auf 75 Pfg. bis 1 M. 55 Pfg. In Württemberg, wo die Hausindustrie besonders im Schwange ist, stieg der tägliche Verdienst der Heimarbeiter in einem einzigen Geschäft auf 2 M. 40 Pfg., sank dann aber bis auf 42 und 35, ja in einem Falle bis zu 20 Pfg. Bei einem Ludwigsburger Weiss Warengeschäft konnten bei 15- bis 18 ständiger Arbeit nur 1 bis 1 M. 20 Pfg. verdient werden. Die deutschen Konfektionsbranchen, worunter Mäntel-, Herren-, Kinder-, Jupons- und Blusen-, Wäsche-, Weiss- und Putzwaren wie Kinderkonfektion zu verstehen sind, führten im Jahre 1892 für rund 124Y 2 Millionen Mark Ware nach dem Auslande aus; ihr Gesamtumsatz wird auf 400 Millionen Mark geschätzt. Man kann hiernach bemessen, welche ungeheure Zahl von Händen die Branche beschäftigt. Welche Fülle von Elend sich hier häuft, erhellt aus den Berliner Angaben, dass für ein Dutzend Damenhemden 1 M. 25 Pfg. bis 2 M., für sehr gute Ware 3 M. 50 Pfg. bis 4 M., ein Dutzend Oberhemden 3, 5 und 6 M., für ein Dutzend Wirtschaftsschürzen 60 bis 75 Pfg., Arbeiterhemden 1 M. 25 Pfg. das Dutzend, Sporthemden, die ebenso genau wie Oberhemden gearbeitet sein müssen, zwischen 1 M. 75 Pfg. und 2 M. 40 Pfg. bezahlt werden. Ebenso steht es in der Damenkonfektion. Die Mäntelnäherin erhält für ein Jaquet 90 Pfg., oft noch weniger, für einen Regenmantel 1 M. 25 Pfg. In der Berliner Mäntelkonfektion verdienen geübte, geschickte Näherinnen, wozu aber dort sehr viel gehört, wenn sie die halbe Nacht mit zur Hilfe nehmen, wöchentlich bis zu 15 M., gewöhnlich bringen es aber tüchtige alte Arbeiterinnen nur auf 9 bis 12 M. wöchentlich. Gleich schlimm steht es in der Herrenkonfektion, wo beispielsweise für einen Postbeamtenanzug (Rock, Hose und Mütze) 5 M., für einen Herrenrock 2 bis 2 M. 50 Pfg., für eine Herrenhose 20 bis 25, oder 30 bis 35 Pfg. bezahlt werden. In der Knabenkonfektion schwankt der wöchentliche Verdienst zwischen 3 und 10 M. Ähnlich liegen die Verhältnisse überall, an vielen Orten vielfach sogar noch schlimmer. So erhält in München eine tüchtige Schürzennäherin für das Dutzend 60 bis 80 Pfg., für das Dutzend wollene Damenhosen 80 Pfg. u. s. w. Zu diesem Verdienst kommen noch Wochen, ja Monate Arbeitslosigkeit. In der Stadt Posen ist neuerdings eine Anzahl wohlhabender Damen zusammengetreten, um dem Näherinnenelende zu steuern und einen Verein gegen die Ausbeutung der Näherinnen zu gründen. In 108 der Stadt Posen z. B. erhalten die Näherinnen in der Damenkonfektion, nachdem sie ein Jahr lang gelernt und in dieser Zeit keinen Pfennig verdient, 6 bis 10 M. monatlich als Anfangsgehalt. Der höchste monatliche Lohn einer solchen Schneiderin beträgt 30 M.; sie erhält ihn aber erst, wenn sie etwa zehn Jahre lang in einer Schneiderwerkstatt thätig ist. Die Maschinennäherin bringt es auch bis 30 M. pro Monat. Was es heisst, sich seinen Lebensunterhalt als Maschinennäherin zu verdienen, das wissen am besten die Frauenärzte; denn jedes dieser armen Geschöpfe wird früher oder später unterleibskrank. Die Maschinennäherinnen, sowie die Rock- oder Taillennäherinnen arbeiten fast ausnahmslos noch zu Hause, d. h. sie haben Privatkundinnen und opfern nach der Tagesarbeit noch halbe Nächte, um mehr zu verdienen. Die Wäschenäherinnen werden noch schlechter bezahlt. Diese nähen nicht in Werkstätten, sondern im eigenen Hause für Inhaber von Wäschegeschäften. Sie erhalten für das Dutzend einfacher Damenhemden 2 M., für elegante Hemden 3 M., für ein Dutzend Beinkleider 2,50 M., für ein Dutzend Nachtjacken 2,50 bis 4 M. Diese Weissnäherinnen — es sind unter ihnen viele Frauen, die zum Unterhalt ihrer Familie beisteuern müssen, oder auch Witwen — können in einem Tage bei angestrengter Arbeit nicht mehr als fünf Hemden fertigstellen. Sie verdienen also im günstigsten Falle pro Tag 1,25 M., müssen aber von diesem Gelde auch noch den Zwirn bestreiten, den sie zur Arbeit gebrauchen. Die Näherinnen in der Herrenkonfektion, soweit sie auf Lager arbeiten, erhalten gleichfalls Minimallöhne. In Posen ist die Branche der Arbeiterbekleidung (sogen. Arbeiterkonfektion) sehr entwickelt. Für ein Arbeiterbeinkleid wird 15 — 25 Pfg. gezahlt, für eine solche Weste 10—15 Pfg., für bessere Ware wird für das Stück 50 Pfg. gezahlt. Die „höchsten“ Löhne werden in der Schuhwarenbranche erzielt. Die Sohlenkleberinnen erhalten die Woche bis zu 8,50 M., die Stepperinnen bis 10 M. die Woche bei zehnstündiger täglicher Arbeitszeit, also für die Stunde 15 Pfg. Es sind dies aber, wie gesagt. die Maximallöhne. Die Saison Verhältnisse in der Berliner Konfektion sind folgende: In der Herren- und Knabenkonfektion ist ungefähr 3 Monate im Jahre wenig oder nichts zu thun. In der Damenkonfektion sind die Arbeiter sogar nur 6 bis 7 Monate voll beschäftigt; während 3 bis 4 Monaten gewährt die Arbeit einen unzureichenden Verdienst, und während 2 bis 3 Monaten ist überhaupt keine Arbeit zu haben. Über die hausindustriellen Arbeiterinnen in der Berliner Blusen-, Unterrock-, Schürzen- und Trikotkonfektion hat Gertrud Dyhrenfurth eine Studie veröffentlicht*). Unterstützt von einigen *) Leipzig, Duncker & Humblot, 1898. (Schmoller’s Staats- und sozialwissenschaftliche Forschungen, Bd. XV, Heft 4.) 109 Helferinnen, hat die Verfasserin bei 261 Personen, die in den verschiedenen genannten Zweigen der Konfektion als Arbeiterinnen oder Zwischenmeister thätig waren, mit Hilfe von Fragebogen eingehende Erkundigungen eingezogen, die sie mit sehr grossem Fleiss und sorgfältiger Detailausführung verarbeitet hat. Es liegt in der Natur der Sache, dass sie über die schon so ungemein oft behandelten Fragen der niedrigen Löhne, der langen Arbeitszeit, der schlechten Wohnungen u. s. w., nichts wesentlich neues beizubringen vermochte. Immerhin bieten aber auch ihre an vielen kleinen interessanten Zügen reichen Schilderungen des hausindustriellen Elends eine wichtige Ergänzung des bisher Bekannten. Der Hauptwert der Arbeit liegt jedoch in der eingehenden Untersuchung der Ursachen, durch welche diese betrübenden Erscheinungen hervorgerufen werden. Die Verfasserin ist nicht in der weitverbreiteten einseitigen Auffassung befangen, die alles hausindustrielle Elend einfach der Betriebsform, dem Verlagssystem und dem Zwischenmeistertum, zur Last legt und die infolgedessen die Errichtung von Betriebswerkstätten und ein radikales Verbot der Hausindustrie fordert. Fräulein Dyhrenfurth weist vielmehr mit Recht darauf hin, dass der Hauptübelstand, die niedrigen Löhne, keine der liaus- industriellen Konfektion eigentümliche Erscheinung ist, sondern dass geringe Bezahlung der weiblichen Erwerbsarbeit auch auf allen anderen Gebieten vorkommt. Denn fast überall findet ein übermässiges Angebot von weiblichen Arbeitskräften statt, die zugleich ein ungenügendes Interesse an der Bezahlung haben, da ihre gewerbliche Thätigkeit vielfach nur eine zeitweilige ist und in der grossen Mehrzahl der Fälle nur auf eine Ergänzung des Arbeitslohnes des Ehemannes oder des Einkommens der Eltern abzielt, ohne sie zu fest normirten Lohnansprüchen zu drängen; dazu kommt dann noch die fortschreitende Arbeitsteilung, durch welche ungelernte Elemente in steigendem Masse an der Produktion beteiligt werden können. Den auf eine radikale Beseitigung der Hausindustrie abzielenden Bestrebungen tritt Gertrud Dyhrenfurth entschieden entgegen, indem sie auf die zahlreichen Frauen hinweist, die neben ihrer Erwerbsarbeit ein Hauswesen zu besorgen haben, und durch diese Massregel in die grösste Not geraten würden. Auch die übertriebenen Vorwürfe, die man vielfach gegen jede häusliche Erwerbsarbeit der Arbeiterfrau erhebt, werden auf ihr berechtigtes Mass zurückgeführt, wobei die Verfasserin betont, dass auch die Frau des Bauern in der Landwirtschaft und die des Kleinhändlers im Verkaufsgeschäft eifrig thätig ist, ohne den Haushalt und die Kinder zu vernachlässigen. Als Heilmittel gegen die Schäden der Hausindustrie verlangt Fräulein Dyhrenfurth die Zwangsorganisation der Unternehmer, Zwischenmeister und Arbeiter und Arbeiterinnen, die in gemischten Vertreterschaften die Arbeitsbedingungen mit rechtsverbindlicher Kraft für alle Beteiligten festzusetzen und namentlich einen Mindestlohn zu fixiren hätten. Eine derartige Organisation hatten vielfach die grossen Hausindustrien im Zeitalter des Merkantilsystems; man denke an die Lyoner und Pariser Seidenindustrie, die Kleineisenindustrie am Niederrhein u. s. w. Ähnliche Wege ist mit gutem Erfolge auch neuerdings eine Zeit lang der ostschweizerische Stickereiverband gewandelt, der aber schliesslich daran zerschellte, dass die ganze Organisation auf Freiwilligkeit beruhte und deshalb ernsten Krisen nicht standhielt. Auch in Viktoria (Australien) hat die Gesetzgebung 1896 diesen Weg betreten. Die Idee einer Zwangsorganisation der Hausindustrie ist namentlich von Gustav Schmoller stets eifrig verfochten worden. Zum Schluss sei noch bemerkt, dass die Berliner Statistik von dem Umfang der Thätigkeit der verheirateten Frauen ein ganz schiefes Bild 110 gibt. Die Volkszählung von 1890 hat unter 68 034 weiblichen Erwerbstätigen in der Industrie der Bekleidung und Reinigung nur 3851 Ehefrauen, also nur 5,6 Proz., während die ungeheure Zahl der verheirateten Hausindustriellen in der Berliner Konfektion notorisch ist und namentlich auch in der Dyhrenfurth’schen Arbeit scharf hervortritt. Die meisten Ehefrauen geben, hauptsächlich aus törichter Furcht vor Erhöhung der Einkommensteuer, einfach nicht an, dass sie gewerblich tätig sind.*) Es giebt viele Mäntelschneider in Berlin, die einen Teil ihrer Arbeiten durch Lehrmädchen ausführen lassen, um auf diese Weise den ohnehin sehr kärglichen Arbeitslohn zu sparen. Wie gewissenlos dabei häufig verfahren wird, und wie leichtgläubig und gedankenlos das Publikum andererseits vielfach ist, zeigt sich u. A. darin, dass einzelne Mäntelschneider die Lehrzeit auf nur acht Tage festsetzen, und sich dafür 10 M. zahlen lassen. Andere erteilen ihn unentgeltlich, lassen ihn aber vier Wochen dauern. Während dieser Zeit muss das Lehrmädchen von Morgens früh bis Abends spät angestrengt arbeiten, und lernt dabei trotzdem nichts. Der Schneider, der das Lehrmädchen als Aushilfe betrachtet, giebt ihm nur leichte, einfache Arbeit. Sind die vier Wochen um, so wird das alte Lehrmädchen entlassen und ein neues eingestellt. Will die Entlassene ihre mühsam erworbenen Kenntnisse bei einem neuen Meister verwerten, so wird ihr geantwortet: „Nein, Arbeiterinnen, die bei mir nicht gelernt haben, nehme ich nicht.“ Das nämliche Verfahren wird im Wäschefach, im Kravattenfach, überhaupt bei allen industriellen Arbeiten ausgeübt. Im Kravattenfach muss das Lehrmädchen 10 bis 25 M. Lehrgeld zahlen und noch 14 Tage bis 6 Wochen unentgeltlich arbeiten. In neuester Zeit haben sich diese Schwindeleien auch auf die „Konfektionsstickerei“ ausgedehnt. So werden durch Anzeigen Damen zum Erlernen der Perl-Konfektions- und Plattstickerei gesucht: Lehrzeit 8 Tage, späterer Wochenverdienst 20 M. Kein Mensch lernt aber in 8 Tagen die Perl- und Plattstickerei. Der Wochen verdienst beträgt knapp 8 M.: sehr geübte Stickerinnen bringen es bei 14- stiindiger Arbeit täglich kaum auf 10 M. in der Woche. Da es bei dem Schwindel hauptsächlich auf Damen der „besseren“ Stände abgesehen ist, und die Lehrherren sich ihren Schnellunterricht mit 12 M. bezahlen lassen, ist das Geschäft ziemlich einträglich. Man lasse sich also nicht auf solche Versuche ein. Die Konfektioneuse, d. h. die Person, die als Anprobirmodell dient, spielt in dem erwerbstätigen Leben leider eine bedauerliche Rolle. Ihre beklagenswerte geringe Bezahlung erklärt sich aus dem einfachen Grunde, dass man von ihr gar keine Kenntnisse, sondern nur eine geeignete Gestalt verlangt. *) Soziale Praxis. 181*8. Nr. 32, Sp. 841. Ill 3. Inhaber innen von „Arbeitsstuben“ „Arbeitsstuben“ sind eine grossstädtische Einrichtung, die namentlich in der Wäsche-, Kinder- und Mäntelkonfektion Raum gewonnen hat. Die Inhaberinnen von Arbeitsstuben sind Zwischenunternehmerinnen, die ihr kleines Kapital zur Anschaffung von Näh-, Strick- und Stickmaschinen, sowie andern Gerätschaften verwenden und Arbeiten von Wäsche-, Schürzen- und ähnlichen Geschäften gegen bestimmte Akkordsätze für das Stück oder Dutzend übernehmen. Sie tragen das Risiko für gute Ausführung, aber sie verrichten die Arbeit meistens nicht selbst, sondern engagiren zu derselben einfache Arbeiterinnen. Ihren Nutzen bildet der Unterschied zwischen den vereinbarten Akkordsätzen und den Aufwendungen für Arbeitslohn, für Verzinsung des Anlagekapitals, für Heizung u. dergl. Bei der Berechnung des Nutzens muss natürlich die eigene Arbeit der Aufsicht, des Zuteilens und Zuschneidens, des Plättens u. s. w. mit in Rechnung gezogen werden. Jedenfalls finden in den Grossstädten eine beträchtliche Anzahl Frauen darin eine ausreichende Nahrungsquelle. Doch soll nicht verhehlt werden, dass diese Art des Zwischenunternehmertums auch ihre Schattenseiten hat. Abgesehen von der wechselnden Konjunktur tritt je nach der Jahreszeit Überarbeit oder Arbeitslosigkeit ein. Ferner muss die Abhängigkeit berücksichtigt werden, in der sich eine solche Frau von dem Hauptunternehmer befindet und die sie zwingt, auch auf den Lohn der ihr unterstellten Arbeiterinnen zu drücken.*) 4. Die Direktrice, Zuschneiderin u. s. w. Die Befähigung der Frau für die gewerblichen Fächer als Direktrice, Zuschneiderin u. s. w. braucht wohl nicht bewiesen zu werden; die Frau ist auf diesem Gebiete einfach unentbehrlich. An die gewerblichen Hilfskräfte werden höhere Ansprüche als an die kaufmännischen gestellt, da es hier gerade auf die besondere Tüchtigkeit der Einzelpersonen ankommt, von der oft das Gedeihen des Geschäftes abhängt. Besitzt die Direktrice eines Wäsche-, Putzoder Tapisseriegeschäfts nicht die nötige Intelligenz und den erforderlichen Geschmack, so nützt alle Tüchtigkeit des Chefs und der Reisenden nichts, sie werden ihre Waren doch nicht anbringen. Deshalb sind tüchtige Direktricen in allen Branchen ausserordentlich gesucht. Bisher sind in der Kostüme-, Putz-, Tapisserie-, Wäsche- und Schirmbranche Direktricen thätig. Vielfach begegnet man in Frauenzeitungen Darstellungen, als ob etwa jedes Mädchen, das das Lehrerinnenexamen gemacht hat, aber zum Unterrichten nicht taugt, nur schlankweg in den Beruf der *) Julius Meyer u. J. Silbermann, a. a. O. S. 254 f. 112 Direktrice hineinspaziren könne. So ganz einfach ist die Sache denn doch nicht, und schon der Umstand, dass auf dem Wege der Anzeige viel häufiger Direktricen gesucht werden als es Direktricenstellen gibt zu denken. Es ist die überall beobachtete Thatsache, dass für verantwortungsvolle Posten mit hohen Ansprüchen an die Leistungsfähigkeit immer nur wenig Menschen gefunden werden, während die geringeren Kräfte sich um die sog. leichten Stellen, die beliebten ,,bequemen Posten“ bewerben. Von zwei einfachen Lehrmädchen, die gleichzeitig in ein gutes Schneiderinnenatelier eintreten, wird eine nach mehreren Jahren eine Direktrice mit 150 M. Monatsgehalt, während die andere ihr Leben lang für 5 bis 7 M. Wochenlohn endlose Nähte auf der Nähmaschine herunterrasselt. Hier begegnen wir einem Mädchen, das aus eigenem Geschick, ohne Lehrzeit, durch Arbeit für ein Konfektionsgeschäft bis zu 9 M. täglich verdient, dort einer anderen, die kaum den Tag 1 M. erwirbt. Begabung, vor Allem aber Willenskraft, angespanntes Nachdenken und strenge Gewissenhaftigkeit machen den Unterschied aus. Der geregelte Weg für eine Direktrice ist der, in dem bestangesehenen Schneideratelier, Konfektions- oder Wäschegeschäft, das ihr zugänglich ist, eine Lehrzeit durchzumachen. Mittelgrosse Häuser verdienen den Vorzug vor sehr grossen. Geht es irgend an, so zahle man Lehrgeld; jedenfalls ist ein regelrechter Kontrakt abzuschliessen. Die Lehrzeit beträgt ca. ein Jahr. Dann arbeitet man etwa noch ein Jahr gegen Bezahlung und besucht darauf eine Zuschneideakademie. Gelegenheit zum Erlernen der sehr notwendigen Buchführung ist in diesen Anstalten zumeist gegeben, auch Stellenvermittlung ist damit verknüpft. In Berlin wird das Durchschnittseinkommen auf 100 M. monatlich veranschlagt, doch sind dabei die nicht akademisch gebildeten Kräfte eingerechnet, die zum Teil nur Vorsteherinnen von Arbeitsstuben sind. Durchweg ist es für Direktricen nicht gut, zu jung zu sein. Leider hat sich in der Damenmäntelbranche die Frau infolge ihrer bisherigen mangelhaften Ausbildung eine leitende Thätigkeit noch nicht erobert. Wir haben hier zwar Direktricen, die das Abstecken beim Anprobiren besorgen, auch die Arbeiter kontroliren, aber von massgebender Bedeutung ist nur der Konfektionär, der vor allem die Modellzeichnungen entwirft. Viel Geschmacklosigkeit und Naturwidriges in der Mode würde verschwinden, wenn nur tüchtig geschulte Frauen die Modesachen herstellten. Die Direktrice im Wäschegeschäft muss ebenfalls eine gründliche und praktische Schulung durchgemacht haben, und zwar im Wäschenähen, in der Anwendung der Apparate der Nähmaschinen, im Zuschneiden u. s. w. Hierfür kann schon ein halbes Jahr ausreichen, und zwar ist das Honorar dafür z. B. in einer Frauenarbeitsschule in Wiesbaden 60 M., in der Gewerbeschule für Mädchen zu Hamburg 64 M., in der Frauenarbeitsschule in Reutlingen 54 M. u. s. w. 113 Im übrigen gilt von der Thätigkeit der Waschedirektrice dasselbe wie von der Konfektionsdirektrice; auch das Gehalt ist das gleiche (100 M. im Durchschnitt). Für beide sind handelswissenschaftliche Kenntnisse erlässlich, doch kann die Aneignung derselben ihnen unter Umständen sehr zu statten kommen, besonders in Geschäften mit kleinerem Personal, in denen die verschiedenen Arbeiten nicht so sehr auseinander gehalten werden; hier können die Kenntnisse der Buchführung, der Korrespondenz u. s. w., gepaart mit der Fähigkeit einer tüchtigen Direktrice, zu einer Lebensstellung führen. 5. Wäscherinnen Wäscherinnen und Büglerinnen, die ins Haus arbeiten gehen, werden mit 2—3 M. pro Tag bezahlt. In den Städten lassen die Hausfrauen meist ausser dem Hause in Waschanstalten waschen. Die Inhaber derselben sind meistens Männer, während die Arbeit fast nur von Frauen gemacht wird. Man kann es den Frauen natürlich nicht verargen, wenn sie sich bemühen, diesen erträglichen Erwerbszweig, zu dem allerdings ein nicht unbedeutendes Kapital erforderlich ist, in die Hand zu bekommen. Die Direktrice einer Waschanstalt erhält 70—150 M. Gehalt monatlich. Die Feinwäscherin oder Putzwäscherin muss Verständnis und Geschicklichkeit besitzen; sie wird verhältnismässig gut bezahlt. Die einträglichste Arbeit pflegt das Waschen von Herren-Oberhemden, Kragen, Manschetten und Plastrons zu sein. Bei Ausdehnung des Geschäftes lassen sich Gehilfinnen und Lehrmädchen aufnehmen. 6. Plätterinneu (Büglerinnen) Das Geschäft der Plätterin wird oft gleichzeitig mit dem der Wäscherin ausgeübt, kann aber auch für sich allein betrieben werden. Die Plätterin kann ihre Beschäftigung in und ausser dem Hause versehen, Arbeit in einer Plättanstalt nehmen oder selbst eine solche einrichten. Kurse zum Erlernen des Plättens bestehen in den meisten Haus- haltungs- und Gewerbeschulen für Frauen. Das Feinplätten ist eine Beschäftigung, die wohl zu empfehlen ist, denn es ist eine saubere, angenehme Arbeit, die recht gut bezahlt wird: eine gute Plätterin erhält bei achtstündiger Arbeit (2 Stunden für die Mahlzeiten dazu gerechnet) für den Tag 2—3 M. in der Grossstadt, und in kleineren Städten natürlich den Verhältnissen entsprechend etwas weniger. Das eigentliche Plätten ist in einigen Wochen für geringe Kosten zu erlernen; eventuell können unbemittelte Kellen, Die Frauen im Handel und Gewerbe g 114 — Mädchen und Frauen es ganz umsonst lernen, doch ist dann die Lehrzeit eine längere. Mit dem blossen Erlernen des eigentlichen Plättens ist es natürlich nicht gethan, die Plätterin muss auch das Stärken verstehen, muss wissen, welche Artikel mit roher, welche mit gekochter, welche mit gemischter Stärke zu steifen sind, denn das haben gewöhnlich die Plätterinnen sich selber zu besorgen. Ferner müssen sie mit dem Brennen, Tollen, Plissiren und Fälteln der Wäsche genau umzugehen verstehen, denn die letztere hat sich so verfeinert und ist vielfach so raffinirt elegant geworden, dass in der That ihre Behandlung zu einer Kunst geworden ist. Für Hausstellen ist denn auch besondere Aufmerksamkeit auf die Behandlung der Herrenwäsche zu verwenden, Oberhemden, Kragen, Manschetten, Kravatten und Westen wollen genau nach ihrem Bau geplättet sein, sonst verlieren sie die Form und sitzen nicht. Ein besonders schwieriger Zweig des Feinplättens ist die Behandlung der Spitzen. Das Reliefplätten, das Aufneuplätten und Aufnadeln muss verstanden und geübt sein, ehe man sich damit Geld verdienen kann; man übernimmt damit eine ziemliche Verantwortung, denn echte Spitzen sind ein grosser Schatz, den zu ersetzen es wohl schwer halten würde. Das Angenehme bei der Feinplätterei ist es, dass Frauen, die nicht gern in fremde Häuser gehen möchten, die Arbeit auch im eigenen Hause machen können; e§ giebt eine Menge Herrschaften, denen sogar damit gedient ist, weim sie das Plätten nicht in ihren Räumen besorgen zu lassen brauchen. III. Handarbeiten nnd Kunstgewerbe 1. Die Handarbeiten Handarbeit*) heisst im weiteren Sinne jede mit der Hand ohne Zuhilfenahme von Maschinen hergestellte Arbeit, im engeren Sinne diese Arbeit auf dem Textil-Gebiete. Die wichtigsten Arten sind: Stricken, Häkeln, Nähen, Knüpfen und Klöppeln. Feinere Handarbeit wird heutzutage nur dann zu einer Erwerbsquelle führen, wenn in ihr wirklich Originalität, Geschmack und künstlerische Gestaltung liegt. Die Maschine ist berufen, ein und dasselbe Muster in ungezählten Exemplaren wiederzugeben; die Handarbeit ist allerdings auf Einzelheiten in feiner Näh-, Strick- und Häkelarbeit, Weissstickerei und Wäschenähen u. s. w. beschränkt, kann durch Talent und Geschicklichkeit aber hierin Arbeiten liefern, die *1 Vgl. Weibliche Handarbeiten von Julius Lessing, in: Meyers Deutsches Jahrbuchs 1879—8U. Leipzig, Bibliographisches Institut 1880. S. 525—530. 115 ihrem künstlerischen Werte nach von der Maschine nie erreicht werden können. Bei Fleiss kann denn auch eine einigermassen auskömmliche Existenz errungen werden; wo jene höherstehende Geschicklichkeit jedoch nicht vorhanden ist, wird ohne Nebeneinkommen von Auskommen die Rede nicht sein können. Die Kunststickerei wird verhältnismässig noch am besten bezahlt, setzt aber auch die gründlichste Schulung und das meiste Geschick voraus. Als hervorragende Erwerbsquelle sind weibliche Handarbeiten nicht mehr anzusehen, denn trotz allen Fleisses wird eine geschickte Handarbeiterin nicht mehr als 500 M. im Jahre verdienen können. Den Löwenanteil am Gewinn pflegen die Stickereigeschäfte oder Unternehmerinnen davonzutragen, die eine grössere Anzahl von Frauen mit Sticken und den übrigen Handarbeiten beschäftigen. Zudem drückt das gewaltige Angebot von Arbeitskräften den Lohn erheblich herab. Vorwärts dringen kann nur diejenige Frau, die mit tüchtigem technischem Können die Fähigkeit besitzt, Muster zu entwerfen und vielleicht auch den Pinsel zu führen. Es kommt eben wesentlich darauf an, Neues zu ersinnen und das Ersonnene auch wirkungsvoll auszuführen. Zum Erlernen kommen die verschiedenen Kunstgewerbeschulen in Betracht. Eine besondere Kunsthandarbeitsschule unterhält der Letteverein in Berlin. Das Programm dieser Schule ist folgendes: 1. Systematische Unterweisung in allen Kunsthandarbeiten, Holbeintechnik, Knüpfarbeit (Macrämö), Filetguipure, Spitzenklöppeln , Weisstickerei auf Battist, altdeutsche Leinenstickerei, Leinendurchbruch (Reticella), Points, Pointlace, A-jour - Stickerei, Elfenbeintechnik, arabische und Janina- Stickerei, grob und fein spanische Stickerei, Plattstich, Nadelmalerei, Applikation, Gold- und Silberstickerei, Paramenten-, Fahnen- und Wappenstickerei u. s. w. 2 mal 3 Stunden wöchentlich, pro Monat.M. 6.— 2. Kursus für Einrichtung von Kunsthandarbeiten. Durchstechen der Muster, Übertragen derselben auf Stoff jeglicher Art, Vorarbeiten für Applikation und Goldstickerei, Vergrösserung resp. Verkleinerung von Mustern mittelst verschiedener Apparate u. s. w., Dauer des Kursus 2 Monate, 2 mal wöchentlich 3 Stunden, pro Monat.„ 5.— 3. Kursus im Ornament-Zeichnen und Koloriren, Entwerfen von Mustern für Kunststickerei u. s. w. wöchentlich 3 mal 3 Stunden, pro Sommersemester 20 M., pro Wintersemester .,, 30.— 4. Kunstgewerbliche Abteilung. Unterricht im Lederschnitt, Ätzen auf Metall und Stein. Leder- und Holzbrennen, Porzellanmalen, Kerb- und Flachschnitt in Holz u. s. w. 2 mal wöchentlich 3 Stunden, pro Monat.„ 6.— 5. Kunststickerei (Plattstich, Stilstich, arabisch, Durchbruch, Hohlsaum, Applikation u. s. w.) auf der Nähmaschine (Singer-, Langschiffchen-, Ringschiffchen-System) ohne besonderen Apparat in verschiedenem Material: Maschinen-, 8 * Ill .. — 116 — Filoüos-, Trama- Seide, Garn u. s. w. 3 mal wöchentlich 3 Stunden, die ersten 3 Monate je.M. 9.— jeder weitere Monat.„ 6.— Die Einschreibegebühr für jeden Kursus der Gewerbe- und Kunsthandarbeits-Schule beträgt.„ 1.— Es können verschiedene Kurse gleichzeitig belegt werden. Das für die einzelnen Lehrkurse, mit Ausnahme des Kochkursus, notwendige Material wird von den Schülerinnen gestellt. Das vorschriftsmässige Material für die ersten Lehrstunden in allen Kursen ist im Lette-Hause zu haben. Es ist nicht gestattet, die Kurse abzukürzen oder zu unterbrechen. Sollte das eine oder das andere durch besondere Verhältnisse geboten sein, so ist das Honorar für den kommenden Monat zu entrichten. Zu den Kursen der Gewerbeschule werden nur zu jedem Ersten des Monats, ausser zum 1. Juli, neue Schülerinnen angenommen. Die Gewerbeschule hat vom 1. Juli bis 1. August Ferien. Ausserdem zu Ostern von Gründonnerstag inkl. bis zum Mittwoch nach dem Fest exkl.; Pfingsten von Sonnabend vor dem Fest bis Mittwoch nach demselben; zu Michaelis 1 Woche; Weihnachten vom 24. Dezember bis 3. Januar; am Geburtstage des Kaisers und am 2. September. Den Schülerinnen der Gewerbeschule werden auf Verlangen bei ihrem Abgang Zeugnisse über ihre Leistungen gegeben. Eine Anzahl Vereine haben Verkaufsstellen für Handarbeiten eingerichtet, so der Verein Bienenkorb in Berlin, Lützowstrasse 73; der Vaterländische Frauenverein, Berlin, Werderstrasse 5; der Viktoriabazar in Bromberg, Danzigerstrasse; der Johannesverein in Dresden, WaLenhaus- strasse 34; der Verein zur Verwertung weiblicher Handarbeiten in Hannover, Goethestrasse 15; der Frauenerwerbsverein in Leipzig, Universitätsstrasse 4; der Hausfrauenverein in Magdeburg; der Frauenverein in Pforzheim u. s. w. Über die einzelnen Handarbeiten sei noch Folgendes bemerkt: a) Das Stricken, obschon in den letzten Jahren von Strickmaschinen beeinträchtigt, wird noch immer geübt zur Herstellung- dauerhafter Fussbekleidung und anderer Unterkleidung, für Decken, Spitzen u. a. Das Stricken ist wichtig als Beschäftigungsmittel für solche an Handarbeit gewöhnte Frauen, deren Augen in späteren Lebensjahren, vornehmlich hei Lampenlicht, feinere Arbeit nicht mehr zulassen, sowie für Blinde. Als Erwerb ist das Stricken sehr wenig einträglich. Die Strumpfstrickerei befindet sich deshalb in verhältnismässig günstiger Lage, weil es in den billiger produzirenden Landorten an für die Herstellung besserer Waren geeigneten Arbeitskräften gebricht, da die Arbeiterinnen dieser billigen Produktionsorte fast ausschliesslich mit der Herstellung billiger Stapelwaren beschäftigt sind. Die Hausindustrie geht hier vom Fabrikbetrieb aus. Die Töchter besser situirter Arbeiter erlernen die Maschinenstrickerei in der Fabrik, schaffen sich bei ihrer Verheiratung eine Strickmaschine auf Abzahlung von der Fabrik an und betreiben ihr Gewerbe zu Hause weiter. Das Garn beziehen sie zum Selbstkostenpreis von der Fabrik, arbeiten aber ausser für die Fabrik noch für Privatkundschaft. Der Verdienst ist ein 117 guter; er wird selbst für eine mittelmässige Arbeiterin bei zehnstündiger Tagesarbeitszeit auf 18—20 M. wöchentlich angegeben.*) b) Das Häkeln bietet nur einen sehr geringen Erwerb. c) Das Sticken ist von jeher von den Frauen geübt w T orden. Sobald die Menschen gelernt hatten, den gesponnenen Faden zu einem Gewebe zu verarbeiten, machte sich das Bedürfnis geltend, die Einförmigkeit einer gewebten Fläche zu verzieren. Es währte aber sehr lange, bis man die Fertigkeit erlangte, irgend eine Zeichnung in den Stoff hinein zu weben. Man behalf sich daher durch kunstvolle Stickerei, das Gewebe zu beleben. Hierzu war ja nur ein einziges Werkzeug nötig, das sich bereits für die vorgeschichtliche Zeit nachweisen lässt: die Nadel. Das Sticken gehört also zu den ältesten Handarbeiten, und schon frühe haben es die Frauen darin zu einer so grossen Vollendung gebracht, dass altgriechische und römische Schriftsteller die Stickerei als „Nadelmalerei“ kennzeichneten. Plinius bezeichnet die Phrygier als die Erfinder dieser Kunst; jedenfalls ist sie zu den Römern aus Kleinasien gekommen. Welchen Aufschwung die Kunst schon im frühesten Mittelalter genommen, zeigen uns noch jetzt zahlreich erhaltene Prachtgewänder und Teppiche. Die Mutter Karls des Grossen und ebenso seine Töchter waren als Stickerinnen berühmt, auch von andern Fürstinnen ist es bekannt, dass sie grosse Künstlerinnen mit der Nadel waren. Nicht nur Frauen, auch Mönche be- fleissigten sich der Stickerei, und die in englischen Klöstern oder von englischen oder schottischen Mönchen in Deutschland und anderwärts angefertigten Stickereien standen weit und breit in hohem Ansehen. Später waren die „burgundischen Gewänder“ das schönste, w T as sich mit der Nadel herstellen liess, ja, die Stickereien waren so künstlerisch geworden, dass sie den Malereien ihrer Zeit ebenbürtig wurden. In den Niederlanden und in Deutschland, namentlich in Köln, sowie in Frankreich gelangte die Zunft der Sticker („Bild- und Wappensticker“) im 16. Jahrhundert zur höchsten Blüte, wenn auch damals die Reliefstickerei bis zur Übertreibung entwickelt wurde. Es sollte also nicht nur die Malerei, sondern auch die Plastik mit der Nadel nachgeahmt werden. Das war entschieden eine Verirrung. Die Stickerei soll stets der Unterlage angepasst sein, auf welcher sie hergestellt wird. Ein durch quadratische Kreuzung der Fäden hergestellter Stoff führt zur Anwendung des Kreuzstichs. Ist das Gewebe enger und dichter, dann ergiebt sich der Plattstich ganz von selbst. Will man sich nicht der Mühe unterziehen, grosse Flächen mit kleinen Stichen auszufüllen, kann man ein Stück Zeug in der jeweilig gewünschten Form und Farbe ausschneiden und aufnähen; dies nennt man Applikationsstickerei. Das Unterlegen solcher Zeugstücke führt dann zur Reliefstickerei. Sehr verwendbar ist auch der Kettenstich. Auf diese an *) Dokumente der Frauen. 2. Band. S. 419. 118 sich einfachen „Stiche“ lassen sich alle die oft so wunderbaren Kunstwerke der Nadel zurückführen. Als Kunstsickerin findet die Frau ein weites Gebiet, ihre Geschicklichkeit zu bethätigen. Mit der blossen Handfertigkeit ist es natürlich nicht gethan. Im Sticken gehören zu dem technischen Können nicht allein die vollkommene Beherrschung der verschiedenen Verfahren, sondern auch die Kunst des Schattirens und eine genaue Bekanntschaft mit der Natur des Materials. Japanische Goldfaden, die aus vergoldeten, um eine Seele von Baumwolle spieralförmig gewickelten Papierstreifen bestehen, wirken beispielsweise anders als Fäden aus Metalllahn oder als die Miller’schen Goldfäden, die in Anlehnung an solche mittelalterlicher Herkunft entstanden sind. Das Schattiren verlangt genaue Farbenkenntnis und ein scharfes Auge für die feinsten Abtönungen. Können Schattirerinnen malen, dann um so besser. Die höchsten Anforderungen werden an sie bei der Weberei von Gobelins gestellt, da diese mit einer Anzahl von Abtönungen operirt, die bis in die Tausende geht. Aussergewöhnliche Kräfte werden hoch bezahlt, aber die Nachfrage ist äusserst gering, da in Deutschland nur eine einzige Gobelin-Manufaktur besteht und zwar die von W. Ziesch & Cie., in Berlin, die allerdings schon recht umfangreich ist. Georg Buss*) sagt: Ein Grundgebrechen, das gerade unter den deutschen Frauen weit verbreitet ist, dürfte aus der Stickerei und manchen andern Zweigen der Nadelkunst energisch zu beseitigen sein: die Hinneigung zur Herstellung feiner und mühevoller Arbeiten. Mit unendlichem Fleisse werden solche Leistungen vollbracht, aber auf Kosten der Augen und der Gesundheit. Wer die Anfertigung der Nadelspitzen kennt, wie sie stellenweise im Erzgebirge ausser dem Klöppeln betrieben wird, kann als Menschenfreund nur wünschen, dass die Maschine einer solchen augenzerstörenden Thätigkeit alsbald ein Ende macht. Wo die Steigerung des Wertes der toten Materie durch die kunstbildende menschliche Hand nur unter Menschenopfer geschieht, liegt aus ethischen und sozialökonomischen Gründen sicherlich kein Anlass vor, einer solchen Wertsteigerung das Wort zu reden. Die haarfeinen Nadelarbeiten auf dem Gebiete der Stickerei kommen auch in der Regel niemals zur rechten Geltung, so dass die aufgewendete Mühe geradezu umsonst ist. Überhaupt wird nach dem Mass der Mühe eine Kunstleistung niemals beurteilt, sondern nur nach ihrer künstlerischen Wirkung. In der Stickerei soll man nach breiter, dekorativer Wirkung streben, und für eine solche ist besonders geeignet die Applikation, die sog. Aufnäharbeit, die schon in den Tagen der mittelalterlichen und besonders der Renaissancekunst in Verbindung mit der Plattstich- und Goldstickerei eine Rolle gespielt *) Die Frau im Kunstgewerbe. Berlin 1895. S. 130. 119 hat. Mit der Applikation lassen sich in verhältnismässig kurzer Zeit grosse Flächen schmücken; sie wird mithin für Fenster- und Thürbehänge, Decken und Wandschirme vorteilhaft zu verwenden sein. In Berlin sind mehrere Institute und Privatpersonen ansässig, welche die Ausbildung junger Mädchen im Sticken übernehmen. Durchschnittlich dauert der Kursus — bei zweimal je drei Stunden wöchentlich — etwa acht Monate, und das Honorar ist hierfür auf sechs M. monatlich festgesetzt. Das Kunstgewerbe-Museum in Berlin hat eine Fachschule für Stickerei (3jähriger Kursus). Auch der Letteverein in Berlin hat eine Kunststickereischule, ebenso der Frauenerwerbsverein in Dresden. Geprüfte Handarbeitslehrerinnen übernehmen übrigens z. B. in Berlin ebenfalls die Ausbildung, selbst unentgeltlich, falls sich die jungen Mädchen verpflichten, eine gewisse Zeit für sie unentgeltlich zu arbeiten. Die Besoldung für gewöhnliche Stick-Arbeiten ist verhältnismässig sehr gering. Der Verdienst einer ausgebildeten Arbeiterin in diesem Zweige stellt sich auf monatlich 30—50 M. (anfänglich auf 20 M.'), und nur sehr geübte Stickerinnen können es zu einem monatlichen Einkommen von 75 Mark bringen. In den „Dokumenten der Frauen“*) werden sogar noch niedrigere Löhne angegeben: Handstickerinnen in der Knebelstickerei können 20—25M., Maschinenstickerinnen mit der allerdings viel anstrengenderen Arbeit 30—36 M. verdienen. Dagegen ist der Verdienst in der Kunststickerei trotz der hohen Anforderungen an Arbeitsgeschicklichkeit und Geschmack ein äusserst bescheidener. Er schwankt zwischen 12 und 20 M. Die Arbeitszeit der Heimarbeiterin schwankt zwischen 12 und 16 Stunden, eine gerade für diese Arbeit unerhörte, die Augen auf Lebenszeit bedrohende Dauer. — Aus Posen wird berichtet: Mit am schlechtesten entlohnt werden die Stickerinnen, namentlich diejenigen, die Wäsche zeichnen. Für das Sticken von 24 Buchstaben erhalten diese jungen Mädchen 50 Pfg., für ein Dutzend Monogramme 1 M. u. s. w. Um nur das Allernotwendigste zu verdienen, müssen diese armen Wesen vom frühen Morgen bis zum späten Abend über den Stickrahmen gebeugt sitzen. Ende der zwanziger Jahre sind aber auch die meisten schon schwachsichtig, und in den dreissiger Jahren können sie ohne Brille nichts mehr arbeiten. Dann giebt es im Posenschen eine grosse Anzahl von Weiss- und Buntstickerinnen, die für Berliner Geschäfte arbeiten. Die Weissstickerinnen sticken Sättel für Damenhemden und languettiren dieselben. Sie verdienen bei angestrengter Tagesarbeit bis 30 Pfg. den Tag; die Buntstickerinnen fertigen meist Pantoffeln in Kreuzstich an, dann aber auch Kissen, Tischläufer u. s. w. Sie verdienen, wenn sie recht fleissig und geschickt sind, 40—50 Pfg. den Tag. *) 2. Band, S. 420. 'ff W, . . 120 Zahlreiche grosse Geschäfte, die Kunststickereien liefern, werden heute von grosskapitalistischen Unternehmern betrieben, die sich jene Sachen gegen geringen Lohn von Frauen anfertigen lassen. Da es sich hier aber um ein Arbeitsgebiet handelt, das seit alter Zeit in den Händen der Frauen lag, könnten manche Frauen die Früchte ihrer Arbeit aucb selbst geniessen, wenn sie ausser einer allseitigen gründlichen Ausbildung die nötige Initiative und kaufmännische Routine besässen. Sie könnten dann, da es dabei meist nicht auf grosse Kapitalien ankommt, eine selbstständige Existenz führen, anstatt ihr Leben in proletarischer Abhängigkeit zu verbringen. d) Das Teppichknüpfen. Vom Norden her, besonders von Norwegen, ist das Gewerbe der Teppichknüpferei zu uns gekommen. Das Teppichknüpfen und -Weben ist dort schon lange als lohnende Arbeit bei den Frauen heimisch; aber auch in Deutschland fängt sie an, sich als Industriezweig einzubürgern, nachdem die preussische Regirung an verschiedenen Orten Teppichfabriken gegründet hat. Das Knüpfen der gewöhnlichen Smyrnateppiche ist leicht zu erlernen. Wertvoller sind aber die auf dem Webestuhl gearbeiteten türkischen Teppiche. Die erforderliche Fertigkeit eignet man sich in einem Kursus in einer Webeschule (z. B. in der städtischen Webeschule, Berlin, Markusstrasse 49) an. e) Das Spitzenklöppeln. Spitzenklöpplerinnen und Spitzennäherinnen werden in der Kunsthandarbeitsschule des Lettevereins in Berlin, in der Kunststickschule des Wiener Frauen-Erwerbsvereins u. s. w. ausgebildet. f) Die Kunstweberei. Wenn bisher Frauen sich der Textilkunst zuwandten, geschah es nur nach der Richtung der Verarbeitung und Verzirung der Stoffe. Die Herstellung der Stoffe selbst wurde vermieden als ausschliessliches Gebiet der Grossindustrie. Erst jetzt hat man erkannt, dass einige Handwebtechniken geeignet sind, die mechanische Weberei zu ergänzen, weil sich mit ihnen bildmässige, in ihren Bestandteilen nicht wiederkehrende (rapportlose) Muster her- steilen lassen. Man hat diese künstlerisch der mechanischen Weberei überlegenen Handwebtechniken besonders in Skandinavien mit Erfolg wieder eingeführt. Besondere Fachschulen sind dort und auch in Deutschland für sie gegründet worden, und Hausindustrien und Werkstätten haben sich um sie gebildet. Man hat zur Wiederbelebung dieser Techniken sowohl schöne alte Muster neu anfertigen, als erfolgreich neue Muster von Künstlern anfertigen lassen. Die neue Industrie bewährt sich zunehmend, und das Interesse an ihren Erzeugnissen wächst. In der Kunstwebeschule in Scherrebeck (bei Tondern in Schleswig- Holstein) dauert der Kursus 4—6 Wochen (40 M.). Die Anstalt hat bereits eine Anzahl Lehrerinnen ausgebildet. Um die Leinen- und Baumwollweberei weiteren Kreisen zugäng- t — 121 — lieh zu machen, hat der Minister für Handel und Gewerbe in Preussen in Volkersdorf (Kreis Lauban) und in Schömberg (Kreis Landshut) Webereiwerkstätten errichten lassen, in denen unentgeltlicher Unterricht erteilt wird. Es war der Scherrebecker Pastor Jacobson, der durch die Überlieferung, dass in früheren Zeiten an der Westküste Schleswigs Frauen und Männer in Kunstfertigkeit geübt waren und die weibliche Bevölkerung insbesondere das Weben gründlich verstand, auf den Gedanken kam, diese Kunstfertigkeit wieder zu beleben und der Bevölkerung dadurch neue Einnahmequellen zu verschaffen. Er gründete im Verein mit dem Direktor des Krefelder Museums, Dr. Deneken, eine Schule für Kunstweberei, an die norwegische Lehrerinnen berufen wurden. Diese nahm alsbald einen solchen Aufschwung, es stellten sich so tüchtige Künstler in ihren Dienst, vor allen Otto Eckmann, dass die eigenartigen, künstlerisch durchdachten Entwürfe derselben der Scherrebecker Kunstweberei ein ebenso eigen- als neuartiges Gepräge verliehen. Durch diese Entwürfe sind höchst reizvolle und künstlerisch wirkende Gewebe entstanden, die jedem Heim, gleichviel ob als Wandteppich, als Kissen, als Decke, als Möbelbezug oder in irgend einer anderen Form zur Zierde gereichen. Diese Kunstweberei eignet sich also ebensogut für jene Frauen und Mädchen, die nur zum Schmuck ihres Heimes eine Kunstfertigkeit ausüben wollen, wie auch für jene anderen, die zum Zwecke eines Erwerbes eine Hausindustrie betreiben möchten. Der Letteverein hat ebenfalls eine Kunstwebeschule eröffnet, um eine Wiederbelebung der künstlerisch der mechanischen Weberei überlegenen Handweberei herbeizuführen. Der Unterricht ist nicht für Dilettanten bestimmt, sondern soll einen neuen Erwerbszweig, der in erster Linie als Hausindustrie für Frauen geeignet ist, ins Leben rufen. Der Lette-Verein hat zu diesem Zwecke mit der „Nordischen Kunstweberei, G. m. b. H.“ ein Abkommen getroffen, wonach sich diese vertraglich verpflichtet, die Schülerinnen nach Ablauf der sechsmonatlichen Lehrzeit während eines Jahres in Akkord zu beschäftigen und besonders befähigte Schülerinnen in der Kunstwebschule zu beschäftigen. Der anfängliche Tagesverdienst bei einer ungefähr achtstündigen Arbeitszeit wird auf 2 M. berechnet, der sich bei zunehmender Schnelligkeit steigere. Hoffentlich bleibt die neue Hausindustrie von den Auswüchsen verschont, die sich sonst leicht bei Hausindustrien einnisten. In der Kunstwebeschule des Lettevereins wird nur in den Techniken des Schicht- und Bildw r ebens, wie sie in Norwegen geübt werden, Unterricht erteilt. Das Schichtweben beruht auf Mustern von quadratischer Grundlage, das Bildweben auf Mustern mit frei geschwungenen Linien. Jenes erfordert nur Genauigkeit, dieses Augenmass und etwas Formgefühl, weshalb ausser dem Webunterricht ein Zeichen- unterricht, welcher diese Anlagen an einfachen Aufgaben entwickeln soll, erteilt wird. Die Lehrzeit ist auf ein halbes Jahr bemessen. Sie kann, soweit der Platz reicht, jederzeit begonnen werden. Die Schülerinnen erhalten Muster und Material, das sie nach Verbrauch vergüten müssen. Bei tadellosen Leistungen können sie schon in der Lehrzeit verdienen. Für eiD Jahr nach Beendigung derselben werden ihnen Aufträge zugesichert. Zu diesem Zwecke hat der Lette-Verein mit der „Nordischen Kunstweberei G. m. b. H.“ ein Abkommen getroffen. Der Lette-Verein beabsichtigt, wie bemerkt, durch seine Kunstwebschule einen neuen Erwerbszweig, der in erster Linie als Hausindustrie für Frauen geeignet ist, ins Leben zu rufen. Der einfache Webstuhl für die norwegische Technik beansprucht nicht so viel Platz, dass er nicht in einer Wohnstube stehen könnte. Das Arbeiten ist geräuschlos und im Allgemeinen nicht anstrengend. Nur Fleiss und Genauigkeit erfordernd, ist es leicht erfassbar. Es stellt durch die Muster immer neue Anforderungen an die Weberin und wird deshalb nicht langweilig. Durch die Übung kann sich die Schnelligkeit und mit dieser der Verdienst ausserordentlich steigern. Anfänglich mag der Tagesverdienst bei 8stündiger Arbeitszeit zirka 2 Mark betragen. Der Unterricht in der Kunstwebschule des Lette-Vereins wird von Fräulein Maria Brinckmann erteilt; der Zeichenunterricht von Fräulein Gertrud Milde. Wöchentliche Stundenzahl. Webunterricht = 36 Stunden, täglich von 8—12 und 2—4 Uhr. Zeichenunterricht = 4 Stunden, an 2 Tagen von 4—6 Uhr. Vorgeschrittenere Schülerinnen können in der Webschule täglich bis 6 Uhr arbeiten. Lehrgang. Anfertigung eines Mustertuches und verschiedener Probearbeiten mit zunehmenden Schwierigkeiten. Umrisszeichnen nach Vorlagen und natürlichen Formen. Aufnahme-Bedingungen: Die Vollendung des 16. Lebensjahres. Die Zustimmung des Vaters, bzw. der Mutter und des Vormundes. Ein Attest über die Gesundheit, besonders der Augen. Nachweis der Subsistenzmittel während der ömonatlichen Lehrzeit. Verpflichtungen: Einhalten der ömonatlichen Lehrzeit. Befolgung der Anordnungen der Leiterin und der Disziplin des Lette-Vereins. Zahlung eines Lehrgeldes von 100 Mark, von denen 50 Mark bei der Anmeldung, 50 Mark beim Beginn des zweiten Vierteljahres zu entrichten sind. Zahlung von 50 Mark für einen Webstuhl und von 25 Mark Kaution für in der Lehrzeit zu verbrauchendes Material. Verhältnis zur „Nordischen Kunstweberei G. m. b. H. “ Jede Schülerin verpflichtet sich durch Unterschrift eines Scheines, während der Lehrzeit und des ersten Jahres nach Ablauf derselben für keinen anderen Gewerbebetrieb als die „Nordische Kunstweberei G. m. b. H.“ bei einer Konventionalstrafe von 150 Mark, zu zahlen an die „Nordische Kunstweberei G. m. b. H.“, Arbeiten derart, wie sie von ihr in der Webschule des Lette-Vereins erlernt sind, anzufertigen. Wogegen die „Nordische Kunstweberei G. m. b. H.“ sich durch Vertrag mit dem Lette- Verein verpflichtet hat, die Schülerinnen nach Ablauf der ömonatlichen Lehrzeit während eines Jahres in Akkord zu beschäftigen und ferner bereit ist, Schülerinnen, die vor Ablauf der 6 Monate durch ihre Probearbeiten eine hinlängliche Fertigkeit nachgewiesen haben, in der Kunstwebschule zu beschäftigen. Die Räumlichkeiten der Kunstwebschule befinden sich Hedemannstrasse 2. Die Aufnahme hat in der Registratur des Lette-Vereins, König- 123 grätzer Strasse 90, zu erfolgen. Dort wird Auskunft erteilt, zu welchem Termin die Schülerin in die Kunstwebschule eintreten kann. Die Ferien richten sich nach denen des Lette-Yereins. Weitere Anstalten sind: Städtische höhere Webeschule in Berlin 0., Markusstr. 49. (Kursus 2 Jahre.) Königl. höhere Webeschule zu Sorau (Lausitz); Unterricht 3 Jahre. 2 . Das Kunstgewerfoe Das Gebiet der Kunst stand der Frau zu allen Zeiten offen, aber wenn man von einzelnen Künstlerinnen in früherer Zeit absieht, so hat die Frauenwelt erst in den letzten Jahrzehnten eine grössere Hinneigung zur bildenden Kunst gezeigt. Weibliche Kunstschulen wurden gegründet und der Besuch der Kunst-Akademie den Frauen durch besonders eingerichtete Kurse ermöglicht. Dass die Frauen auch dem Kunstgewerbe ihr Interesse zuwenden, zeigen jährliche Ausstellungen wie z. B. die Weihnachtsmesse des Vereins Berliner Künstlerinnen. Die daselbst ausgestellten, mit künstlerischem Geschmack verzirten Möbel und Ausstattungsgegenstände in Holz, Glas und Metall, die malerisch ausgestatteten Fächer u. s. w. zeigen, dass die emsig schaffenden Frauenhände Pinsel, Brennstift und Schnittmesser mit Sicherheit zu handhaben wissen. Vielfach ist auch die Holzschneidekunst, sowie das Graviren und Ciseliren mit Erfolg von Frauen betrieben worden. In der Kunst des Gravirens hat sich z. B. die schwedische Münz- und Medaillenstempelschneiderin Lea Ahlborn zu Stockholm einen Namen gemacht. Als Tochter des Münz-Graveurs Pettersen Lundgren lernte sie unter Leitung ihres Vaters das Graviren, verschaffte sich dann durch eigne Arbeit die Mittel zu einer Studienreise nach Paris, wo sie sich in Toussaints Atelier im Modelliren, sowie bei verschiedenen Graveuren im Graviren ausbildete. Zurückgekehrt nach Stockholm, wurde sie nach ihrers Vaters Tode Stempelschneiderin der königlichen Münze. Nach ihrer Vermählung mit dem Ornamentbildhauer Ahlhorn blieb sie ihrem Berufe treu, schnitt alle Stempel der Kupfer- und Silbermünzen unter Oscar I. und Karl XV. und gravirte auch alle Medaillen, welche die Akademie der Künste und Wissenschaften prägen liess. Unleugbar haben die Frauen an der kunstgewerblichen Bewegung in Deutschland in den letzten Jahrzehnten regen Anteil gehabt, aber ein freimütiges Urteil über diese Anteilnahme wird auch den Dilettantismus hervorheben, der sich in erschreckendem Masse auf Kosten der wirklich zielbewusst strebenden Frauen breit gemacht hat. Gerade das Kunstgewerbe ist zum Tummelplatz der Schaffenswut höherer Töchter geworden, die im Vertrauen auf den „angeborenen guten Geschmack“ mit bewundernswerter Kühnheit die Ergebnisse ihrer 124 Arbeit in Bazaren und Messen zum Verkauf stellen, sich als Künstlerinnen aufspielen und im Grunde genommen durch ihr Verhalten die Anstrengungen derjenigen, die sich mit Ernst und Gewissenhaftigkeit ihrem kunstgewerblichen Berufe hingeben, schädigen. Es gibt allerdings auch liebenswürdige Dilettantinnen, die sich nicht überheben und die sich hinsichtlich der Bedeutungslosigkeit ihrer Leistungen völlig im Klaren sind. Die Frau, die sich dem Kunstgewerbe widmen will, muss über eine gute Vorbildung verfügen, den Willen besitzen, gewissen gesellschaftlichen Vorurteilen zu entsagen und ihren Stolz in wirklich tüchtige Leistungen setzen. Sie darf sich nicht scheuen, in den Dienst der AVerkstatt zu treten, um sich die notwendigen technischen Kenntnisse anzueignen, denn Kunst und Technik sind untrennbar miteinander verbunden. Sie muss die Fähigkeit haben, nicht bloss Muster und Ornamente nachzuahmen, sondern auch selbst etwas Schönes auszusinnen und das Erdachte in vollkommener AVeise auszuführen. Erst wenn eine genügende allgemeine Vorbildung vorhanden ist, kann die Fachausbildung erfolgen. Diese gliedert sich nach zwei Richtungen, nach der einen, welche der Frau die Befähigung schafft, als kunstgewerbliche Zeichnerin aufzutreten und sich vornehmlich in den Dienst der Industrie zu begeben, und nach der andern, welche zum handwerklichen Gebiete führt, auf dem sie sich praktisch bethätigen und vermöge ihrer besseren Vorbildung und ihres verfeinerten Geschmacks jede ihrer Leistungen zu dem Bereiche der Schönheit emporheben soll. Die kunstgewerbliche Zeichnerin und Modelleurin muss in das AVesen der modernen Industrie ein- dringen, sie muss speziell die Branche kennen, für die sie thätig sein soll. Der Erfolg richtet sich natürlich nach der fachlichen Abbildung und Befähigung, d. h. nach den Leistungen, aber auch nach der Bedeutung und dem Umfang des erwählten Faches. Die Aussichten werden aber auch beeinflusst von einer Reihe anderer Momente, unter denen die geringere Bewegungsfreiheit, die die gute Sitte dem AVeibe zugewiesen hat, nicht zu unterschätzen ist. Bedeutende physische Kraft kann von den meisten Frauen nicht geleistet werden, mithin sind sie schon aus diesem Grunde gezwungen, auf eine Anzahl Zweige des Handwerks zu verzichten. In andern Zweigen wird sie bereits einen Massenandrang männlicher Arbeitskräfte vorfinden. Es ist demnach der Frau durchaus nicht leicht gemacht, sich auf dem Gebiete des Kunstgewerbes eine Einnahme für eine anständige Existenz zu sichern. Auf eine feste Anstellung hat eine Zeichnerin selten zu rechnen, es sei denn, dass ihr eine solche in einem Atelier für Stickerei oder Konfektion geboten wird. Ihr Schaffen ist also in der Regel ein freies; sie muss sich Aufträge beschaffen oder die bereits 125 gefertigten Skizzen und Entwürfe zum Kaufe anbieten. Die Schwierigkeiten eines derartigen geschäftlichen Betriebs sind nicht zu unterschätzen. Erforderlich sind Gewandtheit und Kenntnis der lokalen und auswärtigen industriellen Verhältnisse. Auf dem Gebiete des Handwerks sind hauptsächlich Erfolge in den Zweigen zu erringen, die einen ausgedehnten Bedarf befriedigen müssen. Neben dem Kleidermachen und Herstellen von Putz gilt als eigentliche Domäne der Frau das Gebiet der Stickerei, der Applikation, der Platt- und Goldstickerei, der Stramin-, Weiss- und Leinenstickerei, in Verbindung mit den übrigen weiblichen Handarbeiten, unter denen Durchbruchsarbeit, Stricken, Häkeln, Knüpfarbeit, Netzen, Klöppeln, und Nähen von Spitzen und Phantasiearbeit hervorzuheben sind. Einerseits spielt die Maschine schon stark in dieses Gebiet hinein, anderseits wird der Bedarf vielfach in der Familie durch die eigene Thätigkeit ihrer weiblichen Angehörigen gedeckt. Sehen wir von dem Gebiete der weiblichen Handarbeiten ab und wenden wir uns andern handwerklichen Zweigen zu, so ist zu beachten, dass nur in jenen Gewinn zu erzielen ist, mit deren Leistung die Maschine nicht in Wettbewerb treten kann. Es lassen sich manche Zweige des Handwerks mehr als bisher für Frauen verwerten. Wenn die Frau kerbschnitzen kann, so wird sie auch imstande sein, ausgegründete Arbeiten und feinere Vollschnitzereien in Holz und Elfenbein auszuführen. Für zierliche durchbrochene Holzrahmen, wie sie in ausgezeichneter Vergoldung vorzugsweise die Italiener liefern, ist Bedarf vorhanden. Die Kunst der Reliefin tarsia und der Flächenintarsia könnte gleichfalls geübt werden, da für sie nur Laubsäge und Schnitzmesser zur Verwendung gelangen. Die aus Perlmutter ausgesägten Fächergestelle, die jetzt noch in ziemlicher Menge aus Paris eingeführt werden, Hessen sich, wiewohl die Technik schwierig ist und seit langer Zeit in Paris als Hausindustrie geübt wird, bei genügender Geduld und Energie wohl gleichfalls hersteilen. Dasselbe gilt von den zierlich ausgesägten Schildpattkämmen, die im Haar getragen werden. Mit reizvoller Piquearbeit sind solche Arbeiten noch weiter zu verschönern und im Werte zu steigern. Ledermosaik, Punzarbeit und geschnittene Arbeit in Leder lassen sich gleichfalls betreiben. Auch in der Gemmen- oder Steinschneidekunst, der sog. Gemmoglyptik, könnte man nach genügender Vorbildung im Modelliren seine Kraft versuchen. Vermag die Frau die Nähmaschine mit dem Fusse in Bewegung zu setzen, so wird sie auch die für Gemmoglyptik erforderliche Maschine bewegen können. Der Edelstein oder Halbedelstein, aus dem die Kamee oder Intaglie geschnitten wird, ist mit seiner Oberfläche so gegen den an einer Walze befestigten Stahlstift, den sog. Zeiger, zu halten, dass dieser bei den ausserordentlich schnellen Drehungen der Walze die Stelle berührt, die vertieft werden soll. 126 Diese Drehung der Walze wird durch ein mit den Füssen getretenes Rad bewirkt. — Ätzungen, und, bei genügender Gewandtheit im Zeichnen, Radirungen, und zwar diese vornehmlich für kunstgewerbliche Illustrationen, bieten gleichfalls Gelegenheit zum Erwerb. — Ungemein ausbildungsfähig ist die Filigrantechnik. Leider ist diese diskreditirt worden durch die von Dilettantinnen auf Bazaren und Messen vorgeführten Leistungen. Wer die Arbeiten der österreichischen Fachschulen in Salzburg und Tirol oder das Filigran der Norweger, der Venezianer, der Bewohner der griechischen Inseln oder gar der Chinesen kennt, weiss, zu welcher ausgezeichneten Wirkung sich diese feinen Gold- und Silberdrähte fügen lassen und wie das Gefüge besonders gewinnt, wenn es farbige Steine oder, wie in China, die emailartig schimmernden blauen Federn des Eisvogels umschliesst. — Ein weites Feld der Thätigkeit eröffnet die Oberflächenbehandlung der Metalle. Tauschiren, Ciseliren, Nielliren und Emailliren sind handwerkliche Künste, die auch eine von richtigem Verständnis und feinem Geschmack geleitete Frauenhand auszuüben vermag. Schliesslich sei noch auf die Thätigkeit als Malerin für Majolika und Porzellan hingewiesen.*) Über kunstgewerbliche Arbeiten von Frauen schreibt H. Naumburg in einem Feuilleton der „Kölnischen Volkszeitung“**): „Die Frauen sollten sich dem Kunstgewerbe zuwenden.“ Das war ein Kat, den die Künstler vor Jahren den Malerinnen zu geben pflegten, nachdem die Herren ihnen zum so und so vielten Male die Befähigung für die eigentliche Kunst abgesprochen hatten. Seitdem ist die Beteiligung der Künstlerinnen an den Ausstellungen eine Thatsache geworden, mit der sich jede Jury mehr oder minder gutwillig abfindet. Daneben haben die Damen auch den ihnen erteilten Rat befolgt — langsamer allerdings — weil die Sache sehr viel grössere Schwierigkeit hatte, als die Ratgeber meinten: denn man muss dabei, wenn etwas Gutes daraus werden soll, die Kunst und das Handwerk beherrschen. Die damals weitverbreitete Vorliebe für Renaissanceformen lenkte die Aufmerksamkeit auf die alten Majolikagefässe. Einige Töpfer bildeten sie nach, und weibliche Hände bemalten sie, oft die alten Muster einfach kopirend. Oder sie versuchten durch freierfundene und moderne Malerei den alten Formen ein neues und eigenartiges Gepräge zu verleihen. Es wurden und werden in dieser Art sehr hübsche Sachen gemacht, wie z. B. auf der Berliner Ausstellung die von Frau Hofmann Fallersleben mit Blumen und Früchten bemalten Majolikavasen. Aber die Künstlerin hing dabei ganz von dem Töpfer ab, dem das künstlerische Verständnis meist abging, die Formen sanken bald zur Dutzendware herab. Dazu kam, dass sich die Dilettantinnen gerade dieser Kunstüi>ung bemächtigten, und ermutigt durch die Wahrnehmung, dass man an den kostbaren alten Stücken oft Verzeichnungen findet, verübten sie die grössten zeichnerischen Frevel, als ob dies die Hauptsache bei der Majolikamalerei sei. So kam dieser Zweig des Kunstgewerbes bald in Misskredit. *) Georg Buss, Die Frau im Kuns'gewerbe. Berlin, Richard Tändler. 1895. — L. Stohmann, Kunst und Kunstgewerbe (Frauen-Beiufe). Leipzig, E. Kempe, 1899. **) 3. Sept. 1899. 127 Inzwischen hatte die Gefässbildnerei auf Anregung französischer, englischer und dänischer Künstler, denen bald auch deutsche nachfolgten, gänzlich andere Bahnen eingeschlagen. Nicht die Anlehnung an die Renaissanceformen, nicht die Bemalung, sondern das Farbenspiel wurde zur Hauptsache. Man schenkte auch den bäuerlichen Töpferwaren Aufmerksamkeit und suchte sie künstlerisch zu heben und zu veredeln. Künstler und Handwerker arbeiteten jetzt Hand in Hand, und wenn sie auch selbstverständlich das Drehen der Gefässe dem Töpfer überlassen, so zeichnen sie die Formen und wirken bei der Dekorirung persönlich mit. Zwei Blumenmalerinnen, Frl. Hildegard Lehnert und Frl. Klara Lobedan, haben bei der diesjährigen Berliner Kunstausstellung ein ganzes, nach ihrer Angabe dekorirtes Zimmer voll derartiger Arbeiten ausgestellt. Wandteller, Blumenvasen in allen Grössen und Formen, grosse Palmenkübel, deren schmiedeeiserne Träger gleichfalls nach Zeichnungen der Künstlerinnen hergesiellt sind; ebenso die originellen Wandarme in Gestalt von Seerosenblättern, welche je eine Vase tragen, während die Mummelblüte den elektrischen Beleuchtungskörper enthält. Zu dem reizvollen Farbenspiel der verschiedenen Glasuren tritt bei vielen Ge- fässen teils vertieftes, teils erhabenes Ornament, meist dem Pflanzenreich entnommen, w r ie die zierlich gefiederten Blätter des Pfefferbaumes, Akazien-, Ahorn-, Ricinusblätter, Iris und Narzissen — alles rein dekorativ behandelt. Beide Münchener Ausstellungen bieten vorzügliche Beispiele solcher Töpfereien von Frau Elisabeth Schmid-Pecht in Konstanz; aber ausser einem Blumenbrett mit meist weiss und grün gehaltenen Blumentöpfen stehen die anderen Stücke vereinzelt unter denen der männlichen Aussteller, und so übersieht der flüchtige Besucher leicht, dass es sich um ausgezeichnete weibliche Arbeiten handelt. Auch von der echt weiblichen Kunst der Nadelmalerei bietet Berlin eine ganz hervorragende Leistung von Fräulein Marie Kirschner. Die auf diesem Gebiete längst rühmlich bekannte Künstlerin hat ein Zimmer ganz nach eigenem Entwürfe ausgestellt, dessen Wände sie gemalt und gestickt hat. Eine virtuos ausgeführte Stickerei, die immer nur mit wenigen grossen Stichen in Seide und Chenille die Form markirt, eine Kunst für sich, nicht der Versuch, die Ölmalerei nachzuahmen. Es ist als Musik- oder Gartensaal gedacht. Unten herum läuft ein hölzernes, weisslackirtes Paneel, das durch Profile geschickt belebt ist; auch an der Decke setzt es sich fort, und ein leichtes Gitterwerk umspannt den als Wolkenhimmel behandelten Plafond. Die in Felder geteilten Wände sind mit blaugrauem Moiröestoff bespannt und zeigen die in der eigenartigen Weise der Künstlerin, teils gestickten, teils gemalten Blumen, unten gelbe Anemonen und von oben herabfallende weisse Blütentrauben. Zwei Thüren sind durch altgoldfarbene Moiröevorhänge geschlossen, welche, wie ein Teil der Möbel, mit ebenfalls halb gemalten, halb gestickten w r eissen Kaiserkronen geschmückt sind, andere Möbel sind blau gebeizt. Auch der Teppich ist blau Die irisirenden Glasgefässe auf den Tischen sind ebenfalls nach Entwürfen der Künstlerin angefertigt. Der Versuch, Ölbilder in Stickerei wiederzugeben, reizt geschickte Fraueiihä"de stets aufs neue. Die Damen Paczka haben auf der Berliner Ausstellung einen feingestimmten Schrank, als dessen Thürfüllung die in Originalgrösse gestickte Figur des Frühlings aus Sandro Botticellis berühmtem Florentiner Bilde verwendet ist. Im Glaspalast ist sogar das ganze Bild, acht Figuren, obendrein in verkleinertem Massstabe, von dpi- Gräfin Beroldingen gestickt. Wenn der Beschauer auch den Fleiss dieser Versuche anerkenuen wird und zugibt, dass die Gewänder reicher wirken. 128 als jede Ölmalerei, so ist die Modellirung des Körpers und der Ausdruck der Gesichter mit der Nadel nur annäherungsweise zu erreichen, und eine solche Wiedergabe bleibt trotz aller Geschicklichkeit unbefriedigend. Was München und Berlin sonst an Stickereien bieten, ist zwar meist geschmackvoll und gut ausgeführt, aber nicht hervorragend und obendrein wenig günstig plazirt. Penelopes Webstuhl kommt wieder zu Ehren. In München haben die Schwestern Ida und Berlotte Brinkmann aus Hamburg in der alten sogenannten Gobelinweberei, oder wie wir richtiger sagen sollten: Bildwirkerei ausgestellt. (Die „Rücklaken“ an mittelalterlichen Sitztruhen und Chorstühlen wareu in dieser Technik ausgeführt; sie ermöglicht es, sogenannte rapportlose Muster leichter herzustellen, als die gewöhnliche Weberei.) Ein drittes Fräulein Brinkmann leitet in Berlin die Klasse des Lettevereins, in welcher Schrift- und Bild Wirkerei gelehrt wird; denn man hofft, den Frauen, namentlich den etwas künstlerisch gebildeten, damit einen Erwerb schaffen zu können. Die Technik hatte sich von Alters her noch im Schleswigschen erhalten und erfreut sich jetzt unter Mitwirkung angesehener Künstler an der Webschule in Scherrebeck einer grossen Beliebtheit bei dem kunstsinnigen Publikum. Die Kunst des Teppich- knüpfens war in Holstein althergebracht und wird wieder neubelebt. In München war im Kunstgewerbeverein ein in Husum geknüpfter grosser Teppich ausgestellt, dessen Entwurf — stilisirte gelbe Kressen auf blauem Grunde — von den Damen Büttner und Dürk herrührte. Einen blauen Knüpfteppich mit Linienmuster hatte Frau Ubbelohde für die Ausstellung im Gla«palast entworfen. Die Münchener kunstgewerblichen Abteilungen beider Ausstellungen waren räumlich viel grösser, als die Berliner, wenn auch hier die Frauenarbeit durch die den Damen allein eingeräumten bereits erwähnten Zimmer deutlicher hervortrat. In München aber waren noch mehr verschiedene Techniken vertreten, wenn auch meist nur mit einigen wenigen Stücken. So hatten in der Sezession die Schwestern Macdonald aus Glasgow eine grosse Standuhr mit Zifferblatt aus getriebenem Messing, Frl. Maria v. Brocken aus Berlin Metallfüllungen, Frau Sophie Burger Hartmann vorzügliche Arbeiten in Bronze, sowie Schmuckgegenstände aus Silber. Die Schmelzmalerei, in der Art des Email von Limoges, war diesmal allein durch Frl. Ursula Brendel aus Weimar vertreten, während auch in Berlin Frl. Emmi Luthmer diese überaus schwierige Technik beherrscht, in München aber nur einen gestickten Wandschirm mit eigenartiger Verwendung schmaler Seidenbändchen ausgestellt hatte. Ganz neu ist für Deutschland die weibliche Buchbinderkunst, während sie in England viel geübt wird, teils zu eigenem Erwerb, teils tmter Leitung kunstbegabter Frauen, als Beruf für Unbemittelte. Die Guild of Women binders hatte in der grossen Abteilung der vervielfältigenden Künste im Glaspalast eine Anzahl schöner Einbände ausgestellt, die freilich in der Menge anderer Bücher verschwanden; auch die Baronin Eichthal in St. Selve beschäftigt sich mit dieser Kunst. Bei uns ist leider noch nicht viel Aussicht dafür, wenigstens nicht dafür, sie zu einem lohnenden Erwerbszweig zu machen, da an Büchern und Einbänden mehr als recht gespart wird. Nur der Lederschnitt wird vielfach geübt, und auch dafür bot München in den Arbeiten der Damen Winterwerber und Hetz beachtenswerte Beispiele. In dieser flüchtigen Skizze war es nur möglich zu schildern, wie vielseitig bereits die kunstgewerbliche Frauenarbeit ist. Es wäre sehr wünschenswert, dass wohlhabende Damen, wenn sie kunstgewerblich Aufträge zu erteilen haben, die kunstübenden Frauen bedächten. Darin liegt v 129 •eine grosse Förderung, deren gerade das Kunstgewerbe dringend bedarf. Auch fallen solche von vornherein für einen bestimmten Platz oder Zweck entworfenen Arbeiten im allgemeinen noch besser aus als die für eine Ausstellung bestimmten. Denn da die Herstellung der Ausstellungssachen der Künstlerin meist grosse Opfer an Auslagen auferlegt, darf der Geschmack des kaufenden Publikums nicht ganz ausser acht gelassen werden. Andererseits verleitet überhaupt das ganze Ausstellungswesen zu vielen Übertreibungen; um sich in der bunten Menge geltend zu machen, wird leicht zu immer stärkeren Mitteln gegriffen, auf Kosten der künstlerischen Feinheit. Ganz anders bei einem bestimmten Aufträge: da versenkt sich die Künstlerin in die ihr gestellte Aufgabe. — Was die Lehranstalten betrifft, so ist vor allem musterhaft die Unterrichtsanstalt des königlichen Kunstgewerbemuseums zu Berlin, die auch weiblichen Schülern zugänglich ist. Dieselbe teilt sich in Fachklassen, die in bezug auf die zeichnerische Thätigkeit in Klasse a) für architektonisches Zeichnen, b) für die Holz-, Metall-, Stein-, Thon- und Glasindustrie und c) für Musterzeichnen zerfallen. Letztere hat nun wieder mehrere von einander unabhängige Abteilungen, deren erste dem Entwerfen von Mustern für Weberei, Stickerei, Tapetendruck, kurzum für den Musterzeichner im engeren Sinne bestimmt ist. In der zweiten Abteilung werden die Zeichner für Buntdruck und Buchausstattung, für Graveur- und Emailarbeiten, für Glas-, Porzellan-, Majolikadekoration, sowie die Fächermaler vereinigt. Die Lehrzeit der Fachklassen ist durchschnittlich auf drei Jahre festgesetzt, doch kann dieselbe den Fähigkeiten und Fortschritten der Schüler gemäss abgekürzt oder verlängert werden. Zugelassen werden nur Schüler, die schon einige künstlerische Vorbildung besitzen, und Vollschüler sind nur die, welche sich mit Ausschluss jeder Nebenbeschäftigung ihrer Ausbildung widmen. Das Schulgeld für dieselben beträgt im ersten Jahre 108 M., im zweiten (10 M., im dritten 30 M. Nach vollendeter Ausbildung erhalten die Vollschüler ein Abgangszeugnis. Ähnliche Anstalten sind in Leipzig: Kunstgewerbemuseum, 25Thomaskirchhof. Zeichnen, Malen 10 M. halbjährlich. In Halle a. S.: Kunstgewerbeschule, Heinrichstrasse 1. Kursus im Zeichnen und Malschule; in dieser Abteilung werden Frauen zum Besuch von Kunstschulen zwecks Lehrerinexamens vorbereitet, 2—4 Stunden die Woche; Honorar 20—30 M. vierteljährlich. Die Mainzer Kunstgewerbeschule hat auch eine Damenabteilung. Der Frauenerwerbsverein in Dresden, Ferdinandstr. 13, hat in seinen industriellen Kursen eine Zeichenschule, die sich in die Gewerbezeichenschule und in besondere Zeichen- und Malklassen teilt. Kursus für Musterzeiehnerinnen2—2 7» Jahre. Kosten200—250M. jährlich. Schülerinnen dieses Kurses sind in den Ateliers grosser Fabriken mit 100—160 M. Monatsgehalt angestellt. Die schwedische Kerb- und Flachschnitzerei, die auf Anregung der Frau Grossherzogin von Baden von Frau Koth als Frauenarbeit in Deutschland eingeführt worden ist, wird jetzt in sämtlichen kunstgewerblichen Frauenschulen gelehrt, desgleichen auch der Lederschnitt, die Ätzarbeit, das Leder- und Holzbrennen, die Knetarbeit u. a. m. Das Monatshonorar für jede einzelne dieser Arbeiten variirt zwischen 4—7 M., und für eine jede dürfte ein Quartalskursus genügen. Ausser den kunstgewerblichen Schulen für Frauen bestehen auch Spezialkurse. In dem Ätelier von Elisabeth Ankermann, Yorkstr. 79 111 - in Berlin werden alle kunstgewerblichen Arbeiten, als Schnitzen, Brennen, Lederpunzen, sowie auch Porzellanmalen neben anderen Malarten gelehrt. Der Unterricht im Atelier erstreckt sich auf 3 Vormittagsstunden und Kellen, Die Frauen im Handel und Gewerbe 9 130 wird monatlich mit 10 M. für einen Vormittag der Woche berechnet. Als Lehrerin für Spezialkurse für Holzschnitzerei ist Frau Roth in Berlin, Lützowstrasse 84 a, und Fräulein E. Schmidt, ebenfalls Berlin, Teltower- strasse 9, zu nennen. Die Steinmosaik wird von Fräulein Reich in ihrem Atelier, Friedrichstrasse 49, gelehrt. Fräulein Reich war es auch, die die Steinmosaik als Frauenarbeit in Deutschland eingeführt hat. In ihrem Atelier werden Lehrerinnen für ein Honorar von 50 M. ausgebildet. a) Das Zeichnen un'd Malen ist eine jener modernen Beschäftigungen, denen gebildete Damen sich gern widmen. Fast alle zeichnerisch veranlagten Mädchen und Frauen glauben Malerinnen ■werden zu müssen; sie beachten das Gebiet des Zeichnens selbst wenig und wenden sich möglichst schnell der Malerei zu, für die sie mitunter gar nicht begabt sind. Wie viele Enttäuschungen würden aus- bleiben, wenn beizeiten eingesehen würde, dass man bei kleineren bestimmten Zielen mehr erreichen kann, als bei grossen, weit in der Ferne schwebenden. Auch ist die tüchtige Ausbildung einer Zeichnerin weit leichter und billiger zu erlangen, als diejenige einer Malerin. Für die Ausbildung der kunstgewerblichen Zeichnerin, der Zeichenlehrerin u. s. w. sorgen gegenwärtig fast alle Gewerbeschulen für Mädchen in allen grösseren Städten. Im Letteverein in Berlin findet ein zweijähriger Kursus im Ornament- Zeichnen und Koloriren, sowie im Entwerfen von Mustern für Kunststickerei statt (wöchentlich 3 mal 3 Stunden). Honorar für das Sommersemester 15 M., für das Wintersemester 20 M. Hospitanten haben für wöchentlich 1 oder 2 mal 3 Stunden 3 bezw. 6 M. für den Monat zu zahlen. Im Anschluss an diesen Unterricht findet auch ein solcher im Lederschnitt und Holzbrennen statt. In verschiedenen Städten gibt es Malerinnen-Schulen. In Berlin und München, den beiden Hauptstädten deutscher Kunstpflege, hat z. B. der Künstlerinnen-Verein solche Schulen errichtet (in Berlin, Potsdamerstr. 39; Preis des Kursus zirka 12 M. monatlich; in München, Türkenstr. 89; Preis eines jeden Unterrichtskursus zirka 20 M. monatlich für Mitglieder des Vereins). Ferner gibt es eine Malerinnen-Schule in Karlsruhe in Baden (300—375 M. pro Schuljahrj, und eine Schule des Gewerhevereins in Hannover. Eine Schülerin darf nicht von der Schule erwarten, dass dieselbe mehr lehrt als das gründliche allgemeine Können, sie darf nicht glauben, dass ihr Studium sie schon zu Ansprüchen an hohes Gehalt berechtige. Gehalt zahlt der Geschäftsmann nur da, wo er entsprechenden Nutzen hat, und der Nutzen von seiten junger, im Gewerbe ungeschulter Kräfte ist recht gering; er beginnt erst, wenn die Arbeitskraft eine Zeit lang in dem speziellen Fach thätig gewesen und in die Besonderheiten des Geschäftes eingeweiht ist. Die jungen Mädchen, die nach abgelegtem Examen mit ihrer grossen Mappe voll Studienzeichnungen kommen, Anstellung zu suchen, die voll sind vom Bewusstsein ihres Könnens, sehen bald ein, dass jetzt erst das Fachlernen beginnt, das ihnen ihr Brot schaffen soll. 131 Als glücklichen Ausnahmefall muss man es bezeichnen, wenn sie gleich eine Stellung mit nennenswertem Gehalt finden. Musterzeichner sind auf allen Gebieten gesucht, freilich unter sehr hohen Ansprüchen an die Leistungsfähigkeit; z. B. Teppichfabriken, Tapetenfabriken, Kretonnefabriken u. a. m. suchen und beschäftigen eine grosse Anzahl von .Musterzeichnern, ebenso bietet sich einer Zeichenkraft für Buntdruck und Buchausstattung, für Graveur- und Emailarbeiten ein Feld der Beschäftigung. Die Höhe der Gehälter richtet sich ganz nach den Fähigkeiten; es ist schwer, darin eine Norm anzugeben, man kann sagen, dass das Jahresgehalt einer fest angestellten Arbeitskraft sich von 1000 M. an aufwärts bewegt bis zu 3000 oder 4000 M. Durch den Verkauf kunstgewerblicher Malereien wird eine Frau kaum genügenden Unterhalt finden. Es ist jedenfalls ratsam, eine feste Anstellung zu suchen. Die königliche Porzellan-Manufaktur in Berlin-Charlottenburg z. B. hat mehrere der besten Schülerinnen des Kunstgewerbemuseums angestellt, von denen einige 100 M. monatlich erhalten. Das königliche Institut für Glasmalerei beschäftigt ebenfalls Damen, allerdings bei einem Tagelohn von nur 2,50 M., trotzdem an die Glasmalerei recht grosse Anforderungen in technischer Übung und Fertigkeit gestellt werden*). Zeichenlehrerinnen, deren Ausbildung in sämtlichen Frauengewerbeschulen die gleiche wie die der praktischen Zeichnerinnen ist, erhalten nach Ablegung ihres Examens verhältnismässig leicht eine Stellung an den sehr stark zunehmenden Frauen ge werbe- und Frauenarbeitsschulen, wie auch an höheren Töchterschulen, Pensionaten u. s. w. Nicht zu übersehen ist dabei, dass staatliche Anstellungen ein Examen in einem zweiten Fach fordern, z. B. im Turnen oder Handarbeiten, für deren Vorbereitung durchschnittlich noch ein Vierteljahr zu rechnen ist. Das Gehalt einer Zeichenlehrerin schwankt zwischen 1000 M. und 1800 M. jährlich. Über wissenschaftliches Zeichnen als Frauenerwerb schreibt „Fürs Haus“**): Bisher haben nur vereinzelte Frauen ihr Zeichentalent für die Naturwissenschaft verwendet, und doch würden hier noch viele einen lohnenden Erwerb in zusagender Thätigkeit finden, ohne bedeutende Unkosten für die Ausbildung aufwenden zu müssen. Die für diesen Beruf eriorderlichen Fähigkeiten sind: Begabung für Zeichnen, gesunde, kräftige, scharfe Augen, sichere Hand, peinlichste Genauigkeit und unermüdliche Geduld. Denn besonders das Arbeiten und Beobachten am Mikroskop erfordert stundenlanges Stillsitzen und peinlichste Aufmerksamkeit. Hat ein junges Mädchen bedeutendes Zeichentalent, so kann es ebensowohl nach Durch- machung einer Volks- oder Mittelschule sich die erforderlichen Fachkenntnisse aneignen. Immerhin werden jungen Mädchen die auf einer *) Eliza Ichenliäuser, Erwerbsmöglichkeiten für Frauen. Berlin, Ebhardt & Co. 1897. S. 91. **) 1. Oktober 1899. 9 ' 132 höheren Lehranstalt erworbenen Kenntnisse in den Sprachen, Kunstgeschichte, Naturwissenschaften u. s. w. auch für diesen Beruf sehr zu statten kommen. Die Ausbildung zum wissenschaftlichen Zeichnen würde folgende sein: Nach einem gründlichen Zeichenkursus auf irgend einer Zeichen- und Gewerbeschule, der vor allen Dingen Auge und Hand geschickt für gutes und genaues Arbeiten macht (akademische Vorbildung, besonders anatomische und Aktstudien, können vortrefflich in diesem Fach verwertet werden) müsste ein Kursus im mikroskopischen Zeichnen folgen, um sich dabei die genaue Handhabung mit dem Mikroskope anzueignen, weiter ist damit das Studium der Histologie (mikroskopische Aanatomie und Gewebelehre) eng verbunden. Wenn auch gute Lehrbücher mit naturgetreuen Abbildungen sehr nützliche Wegweiser sind, so kann dies Studium damit allein nicht erlernt werden. Eine tüchtige Lehrkraft muss den Unterricht leiten. In Universitätsstädten pflegen Arzte oder Professoren Lehrkurse im wissenschaftlichen Zeichnen zu erteilen, oder einer Zeichnerin wird als Assistentin Gelegenheit zu weiterer Ausbildung geboten. Ferner müssen praktische Studien in Kliniken, Laboratorien, Sezirsälen u. s. w. gemacht werden; die Zeichnerin muss sich in der Herstellung von Schnitten und Präparaten, im Töten und Präpariren von Tieren u. s. w. durch Privatstunden üben, wie überhaupt durch unermüdliches Üben erst die erforderliche Geschicklichkeit und Fertigkeit erworben wird. Das wissenschaftliche Zeichnen zerfällt in mehrere Hauptzweige. Das Zeichnen an der Staffelei und am Keissbrett, das makroskopische und mikroskopische Zeichnen. Das makroskopische Zeichnen kann sich sehr vielseitig gestalten, da es auf den verschiedenartigsten wissenschaftlichen Gebieten zur Anwendung kommt. Zoologische, botanische und mineralogische Institute verlangen naturgetreue Abbildungen von Tieren, Pflanzen, Steinen u. s. w. Wandtafeln oder Tafeln mit schematischen Figuren müssen für Schulen und Hörsäle angefertigt werden, auch plastische Nachbildungen von Pflanzen, Früchten, Pilzen u. s. w. fällen in dies Gebiet. Chirurgische Kliniken oder Laboratorien, medizinische Zeitschriften und Zeitungen verlangen die Abbildungen neu erfundener Instrumente. Für kunsthistorische Museen oder gewerbliche Institute werden Zeichnungen gefordert, welche das Gebiet der antiken Baukunst oder der Keramik streifen. Kurz, es bietet sich hier eine Fülle des reichsten Materials, und je mehr die Zeichnerin den vielseitigsten Anforderungen gewachsen ist, desto leichter kann sie Arbeit finden. Da die meisten Arbeiten für den Druck bestimmt sind, so werden sie mehr oder minder skizzenhaft oder in feiner genauer Ausführung verlangt, entweder in Aquarell, Kohle, Kreide, Blei, seltener mit Ölfarben 'ausgeführt. Tönungen und Farben sind meist nebensächlich, da das Hervorheben der Umrisse immer das Hauptsächlichste bleibt. Das mikroskopische Zeichnen umfasst die Aufgabe, kleinste, dem unbewaffneten Auge kaum noch sichtbare Gegenstände so im Bilde wiederzugeben, wie sie im Mikroskope erscheinen. Dahin gehören vor allen Dingen Präparate aus der Bakterienkunde, Zoologie, Botanik, Mineralogie, aus der Anatomie und Pathologie des menschlichen Körpers, aus allen Zweigen der Naturwissenschaften und Medizin; ebenso aber auch bedarf die chemische und mechanische Technologie der mikroskopischen Zeichnungen. Es ist selbstverständlich, dass auf die allergrösste Genauigkeit in diesen Arbeiten das grösste Gewicht gelegt werden muss, da die geringste Abweichung das Bild vollständig verändern und das Urteil trüben kann. Auch diese bildlichen Darstellungen sind zumeist für den Druck bestimmt und werden mit Feder, Tusche oder Blei gezeichnet. Das Arbeiten am Mikroskop verlangt auch völlig schweisslose, trockene Hände. Es ist die Pflicht der wissenschaftlichen Zeichnerin, sich genau an die Natur zu halten und sich den Auffassungen und Ideen ihrer Auftraggeber genau anzupassen. 133 Tüchtig geschulte Zeichner und Zeichnerinnen werden an grossen Universitäten sehr gesucht und ihre Kenntnisse hoch geschätzt und vorzüglich bezahlt. Vielfach übernehmen Frauen die Anfertigung von Zeichen- und Malarbeiten für kunstgewerbliche Anstalten, für Zeitschriften, Luxuspapierfabriken u. s. w. Das Gebiet, auf dem die Musterzeichnerin für ihre Geschicklichkeit Verwendung findet, ist sehr gross. In der Textilindustrie braucht man Muster für Kleider-, Möbel- und Dekorationsstoffe, für Teppiche u. s. w., in der Keramik für Sachen von Porzellan, Fayence, Majolika, Terrakotta, in der Fabrikation von Imxuspapier für Briefpapier, Karten, Fächer, Lampenschirme u. s. w. Ferner braucht man Muster für Tapeten, Rouleaux, Gobelins, für Maschinen- und Handstickerei, Spitzen, für Brandmalerei, Kerbschnitt, Lederarbeit, Ätzkunst, für die Herstellung der verschiedensten Geräte aus Metall, Glas u. s. w. Die erste Teppichmusterzeichnerin der Welt ist die Amerikanerin Frau Florence Cory. Diese hat 1881 die „School of Industrial Art and Technical Design for Women“ (industrielle Kunst- und technische Zeichenschule für Frauen) gegründet. Sie wurde dadurch die Begründerin eines neuen, gewinnbringenden Frauenberufs, denn die Frauen erwiesen sich als ausserordentlich geeignet dafür. Die Erfahrung lehrte, dass die Frauen mehr Geschmack in Zeichnung und Farbe und mehr Korrektheit im Detail entwickelten, als die Männer. Schülerinnen, die Mrs. Corys Schule alsolvirt haben, sind jetzt in den verschiedensten Teilen der Vereinigten Staaten zu finden, und sie sind glücklich in ihrem Beruf, der nicht nur ihnen selbst, sondern nicht selten auch ihren Familien eine sorgenlose Existenz sichert. Sandten die Teppichfabriken der Vereinigten Staaten ehemals Hunderttausende von Dollars für Teppichmuster ins Ausland, so beherrschen jetzt die amerikanischen Frauen den einheimischen Markt nahezu vollständig. Mrs. Corys Anstalt verkauft Teppichmuster an Fabrikanten nach Kanada, England, Schottland, China, Japan, Frankreich und Deutschland. Für diejenigen Frauen, die Maltalent besitzen, ohne es in der Malerei zu hoher Künstlerschaft bringen zu können, ist die kunstgewerbliche Malerei zu empfehlen und gewährt mehr Aussicht auf eine befriedigende und gewinnbringende Thätigkeit als die Herstellung mittelmässiger Gemälde. In der Aufnahmeprüfung dieser Fachklasse der Kunstgewerbeschule in Berlin haben die Schülerinnen nachzuweisen: Geschicklichkeit im Zeichnen nach ornamentalen plastischen Vorbildern und im Blumenmalen nach der Natur, vor allem aber vollkommene Sicherheit im Zeichnen von Ornamenten nach flachen Vorbildern und im geometrischen Zeichnen. Falls die notwendigen Vorkenntnisse fehlen, können Vorbereitungskurse in der königlichen Kunstschule besucht werden. 134 In den kunstgewerblichen Abteilungen der Frauen-Gewerbeschule — z. B. des Lette Vereins, der Vietorschen Kunstgewerbeschule in Wiesbaden u. s. w. — ist die Lehrzeit nicht streng festgesetzt; es werden dort meistens Viertel- oder Halbjahrskurse erteilt, für die das Honorar verschieden festgesetzt ist, für das Jahr zwischen 70 und 100 M. Wer aber eine tüchtige Ausbildung wünscht, rechne auf eine dreijährige Lehrzeit. In der dreijährigen Fachklasse erlernt man auch die Gobelinmalerei, die Broncemalerei u. s. w. b) Die kunstgewerbliche Lehrerin. Da kunstgewerbliche Erzeugnisse, wie Holzbrandmalereien, Ätzereien, Lederarbeiten, Kagel- arbeiten, Keramik- und Porzellanmalerei, Zinngravir- und Bossir- Arbeiten, schwedische Kerb- und Flachschnitzereien verhältnismässig schlecht bezahlt werden, suchen künstlerische Talente ihre Fertigkeiten in der Lehrthätigkeit zu verwenden. Privatschulen, besonders in kleineren oder Mittelstädten, pflegen jetzt häufig jene modernen kunstgewerblichen Fertigkeiten dem Handarbeitsunterrichte anzureihen oder je nach Wunsch und Bedürfnis derartige Lehrkurse einzurichten. In allen kunstgewerblichen Lehranstalten gibt es Spezialkurse. Doch darf sich eine tüchtige Lehrerin nicht allein mit der erlernten äusseren Technik genügen lassen. Um Erspriessliches lehren zu können, muss sie die Beschaffenheit des Materials von Grund aus kennen lernen, das Rohmaterial und dessen Bearbeitung in den Fabriken beobachten. Oft kann dann mit dem gebotenen Material selbständig und künstlerisch geschaffen werden. Es bietet sich der fachlich ausgebildeten und künstlerisch empfindenden Lehrerin dann ein sehr dankbares Feld ihrer Thätigkeit, um je nach der augenblicklich herrschenden Mode die verlangte Technik durch künstlerische Ausgestaltung auf die Höhe zu bringen. Durch derartig gebildete Lehrerinnen wird ein besserer Geschmack und ein geschulteres Verständnis für das Kunstgewerbe vielen Frauen und Mädchen, welche in der Erlernung irgend einer Kunstfertigkeit nur eine oberflächliche Zerstreuung suchen wollten, anerzogen und somit bildend auf das Publikum überhaupt eingewirkt. Es sind mehrfach Fälle bekannt, in denen tüchtige, geschulte Kunstgewerbe-Lehrerinnen nur durch Privatunterricht eine lohnende Existenz und nebenher viele Privat-Aufträge gefunden haben. Das Monatshonorar für jede einzelne der oben genannten Techniken pflegt für jede Schülerin 4-—-10 M. zu betragen; der Unterricht im eigenen Atelier, je drei Vormittagstunden umfassend, 10 bis 15 M., je nach der Zahl der daran teilnehmenden Schülerinnen. Hat man die Mittel, sich in einem geeigneten und konkurrenzfreien Orte niederzulassen und einige Reklame zu machen, oder verfügt man, was meist noch mehr nützt, über gute Verbindungen, die eine persönliche Empfehlung nicht scheuen, so dürfte es nicht zu schwer fallen, 10 Schülerinnen pro Monat zu bekommen; da man den Unterricht klassenweise giebt, würde dies nicht allzu viel Zeit 135 \ in Anspruch nehmen und würde ein Einkommen von 150 bis 200 M. monatlich einbringen. Daneben könnte durch den Verkauf der nötigen Mal Utensilien und Malgegenstände verschiedensten Genres an die Schülerinnen, durch das Übernehmen des Brennens und Glasirens der von den Schülerinnen verfertigten Gegenstände ebenfalls ein regelmässiger Verdienst erzielt werden. In den von der Lehrthätigkeit nicht in Anspruch genommenen Stunden können Modelle entworfen und verfertigt werden, die nach und nach ein ganzes Verkaufsatelier ergeben, dem bei guten und nicht allzu teueren Gegenständen die Käufer besonders zur Weihnachtszeit nicht fehlen werden. c) Die Bildhauerin. Werfen wir einen Blick auf die Kunst und ihre Vertreter, soweit sie der jüngsten Vergangenheit oder teilweise noch der Gegenwart angehören, so finden wir auch in der Plastik Künstlerinnen der verschiedensten Kationen, die sich einen geachteten Namen in der Kunstwelt erworben haben. Zwar liegt die Darstellung monumentaler Plastik im Allgemeinen wohl der weiblichen Gestaltungskraft fern, doch haben manche Bildhauerinnen in der Behandlung der Porträtbüsten, einzelner Idealfiguren und Gruppen eine geistvolle Auffassung und eine glückliche Hand in der Ausführung gezeigt. Es sei z. B. nur an Elisabeth Neys vortreffliche Leistungen erinnert. Wer einzelne ihrer Porträtbüsten gesehen, wie die Jakob Grimms, Schopenhauers, Graf Bismarcks aus dem Jahre 18G7 (die letztere wurde von der Berliner Nationalgalerie erworben), der wird die vorzügliche Charakteristik bewundert haben. Als Schülerin der Berliner Akademie hat E. Ney lange Zeit in Berlin, dann bis vor wenigen Jahren in München ihre künstlerische Thätigkeit ausgeübt. Grössere Werke, wie „Der gefesselte Prometheus“ und andere haben die Bewunderung ihrer Zeitgenossen erregt. Verschiedene ideale Bildwerke rühren von der Pariser Bildhauerin Helene Berteaux, geb. Hebert her, von der z. B. das Giebelfeld der neuen Fagade der Tuilerien, die Heiligen Matthäus und Laurentius für das Portal der Kirche St. Laurent in Paris modellirt wurden, wie auch der monumentale Brunnen in Amiens, die Taufe Christi in Notre Dame zu Vincennes u. a. m. Von besonderer Anmut sind einige Idealfiguren der englischen Bildliauerin Mary Thornycroft, die schon als heranwachsendes Mädchen in ihres Vaters, des Bildhauers John Francis’, Atelier modellirte und sich später unter Thorwaldsen und Gibson weiter bildete. Ihre schönsten Werke sind das Mädchen mit dem Springseil, eine Sappho, ein schlafendes Kind u. s. w. Auch hat sie verschiedene Porträtbüsten fürstlicher Personen modellirt, sowie zahlreiche Marmorstatuen der Prinzen und Prinzessinen im Osborn House. Unter den amerikanischen Bildhauerinnen ist Vinnie Ream zu nennen, deren Hauptwerk die Statue des Präsidenten Lincoln im Kapitol zu Washington ist. 136 Einen Beweis dafür, wie oft der Zufall ein schlummerndes Talent, weckt, bietet das Leben der amerikanischen Bildhauerin Edmonia Lewis. Als Tochter eines Indianers und einer Negerin war sie aufgewachsen in der wilden Freiheit des Urwaldes. Kühn durchstreifte sie die heimatlichen Wälder, Jagd und Fischfang waren ihre liebsten Beschäftigungen. Da weckte der Anblick einer Statue Franklins plötzlich in ihr die Sehnsucht, selbst ein solches Kunstgebilde zu schaffen; das in ihr schlummernde Talent war erwacht, mit dem Meissei in der Hand begann sie rastlos zu arbeiten ohne eigentlichen Lehrer. Ihre Erstlingsarbeiten, die Büste des „Obersten Shaw“, die „Statue einer befreiten Sklavin“ erregten Staunen und Bewunderung. Später nahm sie ihren Wohnsitz in Rom, und sandte von dort aus verschiedene Werke in ihre Heimat, unter denen der „Tod der Kleopatra“,, und „Zwei Gruppen nach Longfellows Hiawatha“ wohl die bedeutendsten sind. Mehrfach hat sie dann noch die Kunstausstellungen mit interessanten Portaitbüsten und Gruppen beschickt. Man könnte das hier Ausgeführte noch um manchen Namen ergänzen; auch unter den jugendlichen Bildhauerinnen der Gegenwart manches aufkeimende Talent namhaft machen, das, nach den ausgestellten Gruppen und Büsten zu urteilen, Bedeutendes zu leisten imstande ist. d) Die Lithographin, Radirerin und Kupferdruckerin. Der Lithograph Lamparter in Stuttgart schreibt in der Zeitschrift: „Frauenberuf“: Man liest so viel von neuen, manchmal von den allerwunderlichsten Frauenberufsarten; heute sei auf ein Gebiet aufmerksam gemacht, das in der Neuzeit so gut wie gar nicht von Frauen gepflegt wird, das Zeichnen auf Stein, die Lithographie. Als in den ersten Jahrzehnten der Erfindung dieser neuen Kunst die Künstler Münchens sich daran machten (erstmals im Jahre 1804 und dann 1817) durch Original-Arbeiten, d. h. durch eigenhändiges Steinzeichnen den Erfinder Senefelder und seine Kunst zu ehren, haben sich denselben nicht wenig Künstlerinnen daselbst angeschlossen, unter ihnen die bekannteste, Electrine Stuntz, welche sogar von Senefelder durch die Aufnahme einer ihrer Steinzeichnungen in die Mustersammlung seines ,Lehrbuch der Steindruckerei“ geehrt wurde. Auch in Frankreich beteiligten sich in der Blütezeit der Lithographie Damen der höchsten Stände an der Pflege des jungen Kunstzweiges. Vielbekannt ist ja die 1899 gestorbene Pariser Tiermalerin Rosa Bonheur, welche auf der Stuttgarter Plakatausstellung mit einer lithographirten Pferdedarstellung glänzte. Ferchl in seiner „Geschichte der ersten lithographischen Kunstanstalt in München 186'J“ bemerkt hierzu: „Billig nehmen auch die Frauen in dieser grossen Künstlerreihe (Inkunabelnsammlung) einen vorzüglichen Ehrenplatz ein. Dieselben haben zu jeder Zeit und in jedem Kunstzweig die ausgezeichnetsten Werke geliefert. Doch ist ihnen zur Vervielfältigung ihrer Kunstarbeiten noch nie eine Erfindung so willkommen gewesen, als die hierzu allein geeignete chemische Druckkunst Senefelders. Jede freie Handzeichnung gilt zugleich als- Druckplatte.*) Ohue die Lithographie hätten viele ihres Geschlechts sich *) Eine Kunst, welche, wie Bouchot in seinem Buch „La Lithographie“ sagt, den Künstlern erlaubt, sie selbst zu sein. 137 nicht so ganz der Kunst gewidmet. Der Erfinder sprach mehreren von ihnen noch persönlich seine Freude und seinen Dank aus . . . .“ In des Verfassers „Geschichte der Lithographie in Württemberg“ (Württ. Jahrbücher 1898, Heft I) steht S. 69 dagegen zu lesen: „Die Frauenwelt ist unter den Lithographen AVurttembergs der Zahl nach noch sehr schwach vertreten. Von einer Tochter des geschickten Lithographen Burkhardt Hummels in Kannstatt ist bekannt geworden, dass sie gut lithographirte; von Frau Professor Weisser, dass sie nicht nur eine Gehilfin ihres Mannes in seinem Berufe war, sondern auch selbst auf Stein zeichnete. Klara Biber, um 1860 in Stuttgart wohnhaft, Tochter des f Rektors in Ludwigeburg, zeigt gute Schule in Kopien des Müllerschen Johannes (im Landesgewerbemuseum) und des Zinsgroschen (in Familienbesitz). — Grosse Erleichterungen gegen früher bringt die allerneueste technische Errungenschaft auf diesem Gebiet. Aus frühester Zeit wird von dem Münchener Landschaftsmaler Wagenbauer, einem der bedeutenderen Künstlerlithographen, berichtet, dass er sich seine Steintafeln habe aufs Feld schaffen lassen. Jetzt hat man das Aluminium der Lithographie dienstbar zu machen gewusst, — nun kann der Maler sein Täfelchen in der Mappe mit sich führen. Dieses neue Metall verträgt das Körnen besser als der Stein und bedarf bei zweiter Benutzung keines mechanischen Neukörnens, sondern nur chemischer Reinigung. Auch erleichtert die neue Technik, Algraphie genannt, die eigene Aufbewahrung der Druckplatten. — Hier wäre also ein praktisches Feld, vor allem für unsere Malerinnen von Beruf oder zum Vergnügen, w r ie denn zunächst an solche gedacht ist, die schon zeichnen können, oder mindestens darin voran sind, denen wfird diese Aufgabe nicht sehr schwer werden. Man versuche die Sache zunächst auf Stein, einen solchen, mit dem erforderlichen Korn versehen, verschaffe man sich von einer Steindruckerei (ein solcher Stein kann geliehen werden, eine Aluminiumplatte ist von 2—3 M. an erhältlich), welche hernach die Probeabdrücke zu besorgen hat. Chemische Tusche und Kreide kann von Gatternicht & Reichlen, Stuttgart, Gutenbergstrasse 16, bezogen werden. Vielfach verstehen auch die Zeichenlehrer dieses lithographische Zeichnen und können hier behilflich sein. Der Malerinnenverein in München hat einen Malerlithographen zum besonderen Lehrer hierfür. An und für sich verursacht die Erlernung der Lithographie keine nennenswerten Kosten. Das wichtigste Erfordernis jedoch ist Geduld, bis die nötigen Erfahrungen gemacht und einige Übung erlangt ist. Dabei wird getuscht, gewischt (alles mit chemischen Tinten) und geschabt wie auf Kornpapier. Auch auf dieses können Zeichnungen hergestellt und durch Umdruck vervielfältigt werden. Haupterfordernis bei diesem Verfahren ist grösste Reinlichkeit, keine direkte Berührung der Druckfläche durch die Hand. Auf solche Weise kann demnach einer seine Kunsterzeugnisse in beliebig vielen Exemplaren verwerten, sei es zum Verkauf oder als Geschenk.“ Radirerinnen hat es auch schon in früheren Zeiten gegeben. In Berlin sind jetzt Radirerinnen auch schon kunstgewerblich thätig. Es ist wohl in erster Reihe die Ansichtspostkartenmode, die den Antrieb hierzu gegeben hat. Zwei unternehmende Damen, Frl. Mellien und Reissner, die längere Zeit als Angestellte gearbeitet hatten, haben im Hansaviertel ein Atelier errichtet, in welchem sie neben der Kultivirung anderer künstlerischer Gebiete hauptsächlich vermittelst Radirung Ansichtspostkarten hersteilen. Gleichzeitig haben sie sich eine kleine Kupferdruckerei eingerichtet, und während oben im Atelier 138 die Radirung auf der Kupferplatte angefertigt wird, werden die Karten unten in der Druckerei gedruckt, geschnitten und versandtfähig gemacht. Die Druckerei wird ebenfalls von Frauen besorgt. Dort kann man ein Mädchen mit einer grossen Schürze angethan, emsig die Karten auflegen und das Rad drehen sehen. Die Druckerin verdient etwa 2 M. täglich. Die Arbeit wird im Akkord bezahlt. Es ist möglich, dass die Frauen, wenn sie geneigte Arbeitgeber finden, hier ein neues und dankbares Feld erringen, denn das künstlerische Empfinden, das hierzu in erster Reihe nötig ist, besitzen die Frauen in der Regel und besonders solche Frauen, die malen und zeichnen gelernt haben. e) Die Photographin. Das weibliche Geschlecht hat auch die Photographie in den Bereich seines Erwerbs gezogen. In grösseren Städten giebt es photographische Anstalten, die von Frauen geleitet werden und sich einer guten Kundschaft erfreuen. Die Photographie ist bekanntlich erst im zweiten Drittel unsres Jahrhunderts ein Gewerbe geworden, weswegen von einer traditionellen männlichen Thätig- keit auf diesem Gebiete nicht gesprochen werden kann. Der Gewerbezweig eignet sich übrigens für Frauen ebensogut wie für Männer, und man kann ihn umsoweniger unweiblich nennen, als die Beschäftigung mit Malen und Zeichnen den Frauen niemals versagt worden ist. Seit einer Reihe von Jahren hat denn auch eine stetig zunehmende Zahl von Frauen sich im photographischen Berufe zu behaupten verstanden und da die Photographie noch lange nicht am Ziel der Vollkommenheit der Ausführung und ihrer Verwendbarkeit auf allen Gebieten angelangt ist, so stehen dem Berufe auch noch bedeutende Fortschritte in Aussicht. Wer eine Ahnung von den Verbesserungen und Neuerfindungen der letzten Jahre auf dem Gebiete der Photographie hat, der mag wohl verstehen, welches unabsehbare, fruchtbare Feld noch vor dem emsigen Arbeiter und Forscher liegt, ob derselbe mit Männer- oder Frauenhänden schafft. Lehranstalten für Frauen besassen zuerst der Lette-Verein in Berlin, nach ihm der Frauenbildungs-Verein in Breslau. Freilich werden von den Schülerinnen des ersteren nicht alle Berufs-Photographinnen, viele treiben die Kunst nur aus Liebhaberei, viele nahmen günstige Engagements in photographischen Ateliers an, einige wenige, 12 vom Hundert, haben sich selbständig gemacht. Zwei im Lette- Verein ausgebildete Photographinnen sind im Eppendorf er Krankenhaus (bei Hamburg), eine im Allgemeinen Krankenhause in Hamburg selbst und eine in der Universitäts-Klinik zu Greifswald angestellt, speziell für Röntgen-Aufnahmen. Die Ausbildung erfordert mindestens ein Jahr emsigen Lernens; ein halbes Jahr rechne man auf Erlernung einzelner Spezialfächer und die wichtigsten photographischen Verfahren. Die strebsame Photo- m\ — 139 — graphin lerne ferner neben ihren praktischen Übungen gründlich Porträtzeichnen nach lebenden Modellen, Retouche, Perspektive, Experimental-Chemie, photographische Optik, Kunstlehre, Übermalen von Photographien, Englisch und Französisch und Buchführung. Bevor sie dazu schreite, sich selbständig zu machen, empfiehlt es sich, als Volontärin in grössere Ateliers einzutreten. Die Ausbildung ist nicht billig, aber tüchtige Kräfte mit einigem Geschäftssinn werden einen lohnenden Beruf in der Photographie finden. Über Ausbildung und Erwerb im photographischen Beruf schreibt Helene Reis im „Frauenberuf* (1899, Nr. 32.): „Wiewohl es im photographischen Beruf weder an männlichen noch an weiblichen Arbeitskräften fehlt, so soll doch in Erwägung gezogen werden, ob unter der Voraussetzung einer gründlichen Ausbildung hier nicht ein für Frauen besonders geeignetes Arbeitsgebiet liegt. Seit im Jahre 1839 die französische Regirung der Künstler- und Gelehrtenwelt Frankreichs die Erfindung Daguerre’s übergeben hat, nach welcher in verhältnismässig einfachem Verfahren Lichtbilder auf Silberplatten herzustellen sind, und zu gleicher Zeit in England Fox Talbot ein entsprechendes Verfahren (mit Chlorsilberpapier auszuführen) veröffentlichte, hat sich die Photographie durch eine stattliche Reihe von Erfindungen immer weiter entwickelt, alle erdenklichen Fortschritte der Technik und Naturwissenschaft sind ihr dienstbar gemacht worden. Zum vollen Erfassen der- photographischen Technik gehören darum auch die entsprechenden wissenschaftlichen Kenntnisse. Wie die Photographie herausgewachsen ist aus , der Entwicklung der Wissenschaften, so dient sie nun treulich wieder den > wissenschaftlichen Disziplinen, den Erfindungen, Entdeckungen, den Forschungen, den Künsten, der Industrie, ja selbst dem Vergnügen. Es gibt fast kein Arbeitsfeld mehr, welches der bildlichen Vervielfältigung entraten könnte, die vervielfältigenden Künste stützen sich ihrerseits auf photographische Aufnahmen. So weitet sich das Erwerbsgebiet für solche, die das photographische Verfahren beherrschen. Dennoch kann bei dem grossen Arbeitsangebot nur diejenige Kraft auf einträglichen Erwerb rechnen, deren Talent durch gründliche Ausbildung geschult, durch ernst- f liches Wollen und Ausdauer unterstützt wird. Die erforderliche Begabung muss umfassen: zeichnerisches Talent, dekorativen Geschmack und eine leichte sichere Hand. Gesellt sich dazu äusserste Pünktlichkeit, Sorgfalt auch im Kleinsten und die Fähigkeit, gegebene Vorschriften treulich auszuführen, dann mag die vor der Berufswahl stehende Tochter sich der Photographie zuwenden. Vor ihr aber liegt dann eine Zeit ernster Schulung. Gehört sie ihrem Alter nach zu den Schulentlassenen und stehen ihr genügende Mittel zur Seite, dann ist ihr die Photographieschule des Lettevereins in Berlin zu empfehlen, welche eine besonders gründliche Ausbildung bietet. In der seit 9 Jahren bestehenden Schule hat man die Erfahrung gemacht, dass die auf rein wissenschaftlicher Grundlage gebotene Anleitung keine so guten Resultate zeitigt, als die praktischen Übungen, welche nur von einer mässigen Anzahl theoretischer Fächer unterstützt wurden. So fördern Vorträge über Experimentalchemie und photographische Optik die praktischen photographischen Übungen, für welche wöchentlich 11 Stunden vorgesehen sind, ferner umfasst der Unterrichtsplan Porträtzeichnen, Gypszeichnen, Zeichnen nach ganzer Figur, Gewand- und Proportionzeichnen, Perspektive. Für das Übermalen von Photographien sind 3—ö Stunden, für die Retouche 9 l / 2 Stunden i 140 wöchentlich bestimmt. Daran schliessen sich noch einfache und photographische Buchführung, sowie englischer Unterricht. Das Laboratorium für Experimentalchemie ist mit grossem Aufwand vor kurzer Zeit eingerichtet w'orden, die ganze Organisation der stark besuchten Schule ist bewundernswert. Der Eindruck, welchen der Besucher von diesem Institut bekommt, ist der eines zielbewussten, tüchtigen Zu- sammenarbeitens von Lehrkräften und Schülerinnen. Die Dauer der Ausbildung hängt ab vom Alter, dem Reifegrad und dem Ziel, welches die Lernende verfolgt, 7,—2 Jahre. Das Honorar beträgt im Wintersemester 150 M., im Sommer 100 M. Zur Erlernung bestimmter Verfahren sind dann noch einzelne 3monatliche Kurse erforderlich. Es hat sich herausgestellt, dass der Eintritt in die Praxis denjenigen Schülerinnen ein leichter wurde, welche sich nicht nur einem bestimmten Zweige der Photographie gewidmet, sondern ihr Augenmerk auf eine möglichst allgemeine Ausbildung gerichtet hatten. Einer in der Letteanstalt ausgebildeten Photographin ist zunächst, um sich rasch in die Praxis einzuleben, die Annahme einer Volontärstelle anzuraten. Jedenfalls ist für sie vorerst eine Stellung in einem kleineren Atelier empfehlenswert. Einen schon mit der praktischen Ausübung verbundenen Lehrgang bietet die photographische Fachlehranstalt für Frauen im Atelier Therese in München. Da diese von dem Verein Arbeiterinnenheim München gegründete Schule zugleich ein vom Publikum gesuchtes Atelier ist, so dürfen die Schülerinnen sich an der Ausführung von Aufträgen beteiligen und stehen schon während der Ausbildung in der Praxis. Dort legt man auch den Hauptwert auf die Ausbildung fiir die einzelnen Fächer der Photographie. Die Lehrzeit für Empfangsdamen ist auf 6 Monate berechnet, Lehrhonorar 100 M. Lehrzeit für Retoucheurinnen Jahre, Lehrhonorar 100—200 M. Kopirerinnen brauchen 1 Jahr und vergüten 100 M. Für Operateurinnen sind 1—2 Jahre vorgesehen mit 300 M. Lehrhonorar. Auch in Breslau besteht eine vom Frauenbildungsverein ins Leben gerufene photographische Lehranstalt für Damen. In Anbetracht der verhältnismässig geringen Anzahl von Lehrinstituten und der Thatsache, dass die Einrichtung von photographischen Schulen nur mit grossen Mitteln möglich ist, wäre es zu wünschen, dass die photographischen Ateliers weibliche Lehrlinge ausbildeten, welche dann mit ihren so erworbenen praktischen Kenntnissen, um selbständig arbeiten zu können, noch Optik und Chemie verbinden müssten. Wie und wo immer die Photographin sich ausbildet, sie lasse sich Zeit und betreibe mit Ernst und Gewissenhaftigkeit ihr Studium, sie bilde sich weiter, auch wenn sie schon im Beruf steht. Diesen aber erfülle sie mit Fleiss und Ausdauer. Denn hier wie überall kommen nur die Tüchtigen zum Ziel. Bewiesen ist es ja längst, dass die Frauen sich zum photographischen Berufe eignen, so stehen eine grosse Anzahl Empfangsdamen, Gehilfinnen für alles und Retoucheusen in Thätigkeit, welche je nach ihrer Leistung monatlich 60 — 140 M. verdienen, Kopirerinnen fangen mit 40 M. an und können bis 100M. Gehalt beziehen. Die Ateliers: Therese und Elwira in München, Höffert in Dresden, Culiö in Frankfurt und viele andere zeigen, wie sehr gut Frauen selbstständig eigene Ateliers leiten können. Da für die Einrichtung eines solchen in grösseren Städten grössere Kapitalien erforderlich sind, so dürfte ein sich auch in der Arbeit ergänzendes Zusammenwirken von zwei Damen anzuraten sein. An kleinen Plätzen kann schon mit 800 M. ein bescheidenes Atelier gegründet werden.") Doch beschränkt die photo- *) Ein besseres Atelier erfordert, aber ein Anlagekapital von 3000—6000 M. 141 graphische Berufsthätigkeit sich ja längst nicht mehr auf die Porträtphotographie, in grossen Fabriken, in Kunstinstituten, in der Buchausstattung, in naturwissenschaftlichen Instituten, beim Kinematograph, in den Geschäften für photographische Bedarfsartikel, bei Kunst und Altertumsforschungen braucht man sie; auch Röntgens grosse Erfindung hat im Dienste der Chirurgie photographische Arbeitsgebiete erschlossen, so wurde kürzlich im Eppendorfer Krankenhaus bei Hamburg eine Photographieschwester angestellt und es ist zu erwarten, dass diesem Beispiel bald andere grosse Heilstätten folgen. So wird noch manche Bahn sich den Kräften ötfnen, die Tüchtiges leisten können und wollen.“ Die Photographin wird als Gehilfin in photographischen Ateliers beschäftigt, ist in der Regel gesucht und verhältnismässig gut bezahlt. Sie kann Stellung als Retoucheurin, Kopistin, Empfangsdame, oder Leiterin eines Ateliers haben. Die Empfangsdame, von der Buchführung, sowie englische und französische Konversation verlangt wird, erhält monatlich 200 bis 300 M. Retoucheurinnen brauchen zu ihrer Ausbildung gewöhnlich ein Jahr und erhalten ein Anfangsgehalt von 60—90 M., das später bis zu 150 M. monatlich steigt (bei freier Station zirka 40 M. weniger). Kopirerinnen mit Kenntnis der neueren Positiv verfahren werden in einem halben Jahre ausgebildet und erhalten ein Gehalt von 50 bis 150 M. monatlich. Die photographische Lehranstalt des Lettevereins wird von dem Direktor D. Schultz-Hencke geleitet. Sie bezweckt eine Ausbildung ihrer Schülerinnen für alle Zweige der photographischen Praxis, einschliesslich auch derjenigen Berufszweige, welche sich der Photographie als Hilfsmittel bedienen. In erster Linie erstreckt sich der Unterricht auf die verschiedenen Aufnahme- und Ko'pirverfahren, sowie auf Retouche auf künstlerischer Grundlage, zu deren Vorbereitung der erforderliche Zeichenunterricht ebenfalls erteilt wird. Der Unterricht für Anfängerinnen erstreckt sich im Allgemeinen auf mindestens einen Jahreskursus, doch können solche Schülerinnen, die schon in der Praxis thätig waren oder auf anderweitigem Wege genügende photographische Vorkenntnisse erlangt haben, nach eingeholter erforderlicher Zustimmung des Direktors von der Verpflichtung des mindestens einjährigen Besuches der Anstalt befreit werden. Ist nur die Erlernung bestimmter Verfahren beabsichtigt, so kann durch den Direktor Dispensation von der vorgesehenen Unterrichtszeit erfolgen; der Unterricht findet dann in einer mit diesem zu vereinbarenden Stundenzahl statt. Im Anschluss an die erlangte allgemeine photographische Ausbildung findet in einem dritten Halbjahre der Unterricht in einzelnen Spezialfächern statt, wie im Auszeichnen von Vergrösserungen und Herstellen derselben, in der mechanischen Retouche mit der Luftestompe, sowie auf besonderen Wunsch in den sogen, photomechanischen Verfahren, in der Herstellung von Druckplatten für Flach-, Hoch- und Tiefdruck. Nach mindestens einjährigem Besuche wird den Schülerinnen auf Wunsch ein auf ihre erlernten Fertigkeiten eingehendes Zeugnis, bei kürzerem Aufenthalte in der Anstalt nur ein einfaches Besuchszeugnis erteilt. Zur Erläuterung des Vorstehenden und zur Erleichterung bei Aus- 142 wähl eines bestimmten Zweiges des photographischen Berufes sei das Folgende erwähnt. Es hat sich nach dem nunmehr neunjährigen Bestehen der Anstalt herausgestellt, dass der Eintritt in die Praxis denjenigen Schülerinnen ein leichter wurde, welche sich nicht nur einem bestimmten Zweige der Photographie gewidmet, sondern ihr Augenmerk auf eine möglichst allgemeine Ausbildung gerichtet hatten. Aus diesem Grunde wurde auch sehr bald seitens der Leitung der Anstalt eine einseitige Ausbildung von Retoucheurinnen aufgegeben, da nur die grösseren Ateliers Hilfskräfte für diesen Zweig allein engagiren, hier aber auch Anforderungen gestellt werden, welche eine mehrjährige Praxis voraussetzen und welche Schülerinnen nach einjährigem Unterricht geniigend zu erfüllen noch nicht im stände sind, während der kleinere Photograph, der oft nur eine Hilfskraft engagiren kann, Wert darauf legt, dass diese ihm bei allen vorkommenden Arbeiten mit zur Hand gehen kann. Hieraus ergibt sich von selbst die Zweckmässigkeit eines sich auf die wichtigsten photographischen Verfahren erstreckenden Unterrichts, sowie der Vorteil, welcher in der Annahme einer Stellung vorerst in einem kleineren Atelier, wie sie allen unseren Schülerinnen bei der Entlassung empfohlen wird, liegt. Auch die Annahme einer Volontärstellung auf kurze Zeit ist nach dem Verlassen der Anstalt sehr anzuraten, da der Volontärin eine grössere Bewegungsfreiheit im photographischen Betriebe gestattet ist und sie hierdurch sich um so schneller in die Praxis hineinleben wird. Die Aussichten, welche sich den in die Praxis eintretenden Schülerinnen nach den gemachten Erfahrungen bieten, sind folgende: „Gehilfinnen für alles“ und Retoucheurinnen erhalten ein monatliches Gehalt von zirka 60—150 M., oder bei freier Station, wie vielfach üblich, zirka 20—50 M., wobei die kleineren Zahlen das durchschnittlich empfangene Anfangsgehalt ausdrücken. Das Gehalt der Empfangsdamen wird der Regel nach höher bemessen, schon deshalb, weil erhöhte Ansprüche an die Toilette gestellt werden, doch wird hier bei der Anstellung in erster Linie auf das Äussere und Sprachkenntnisse gesehen. Den Kopirerinnen pflegt ein Gehalt von 50—100 M. monatlich zugestanden zu werden, welches bei freier Station die entsprechende Verminderung wie oben erfährt. Unterricht für Amateure Freundinnen der Photographie, welche dieselbe nicht zum Beruf erwählen wollen, finden ebenfalls Unterricht in der Anstalt, und zwar einmal in der Woche (vorläufig jeden Dienstag), doch erstreckt sich dieser Unterricht nur auf die Aufnahme und Kopirverfahren. Gestattet es der Raum, so können derartige Schülerinnen unter Vorbehalt des Widerrufs an dem an demselben Tage und zu derselben Zeit stattfindenden Retouche- unterricht zur Erlernung der Anfangsgründe teilnehmen. Eine jede in dem photographischen Institute Arbeitende ist unbedingt der dort herrschenden und aushängenden Laboratoriums-Ordnung uuterworfen. Diese gibt auch über unentgeltliche Lieferung von Chemikalien und leihweise Überlassung kleiner Gerätschaften (Glasschalen, Mensuren, Flaschen u. s. w.) Auskunft. Unterricht für Hospitanten beim Zeichenunterricht Für den Unterricht in den verschiedenen Disziplinen des Zeichnens ist je nach dem vorhandenen Platze die Annahme von Hospitanten vorgesehen, doch geschieht letzteres erst nach persönlicher Rücksprache mit dem Direktor. 143 Wöchentliche Stundenzahl Photographische Übungen: 11 Stunden. Porträtzeichnen: 9 Stunden. Gipszeichnen: 9 Stunden Zeichnen nach ganzer Figur, Proportionslehre und Gewandzeichnen: 3 Stunden Perspektive: 1 Stunde. Retouche: 11V 2 Stunden. Ausser diesen programmmässigen Unterrichtsstunden finden in den Zeichensälen des Instituts während der photographischen Übungszeit, je nach Erfordernis tägliche Retouche- Uebungen unter Kontrolle der Assistentinnen statt. Übermalen von Photographieen: 3 Stunden im Winter-, 6 Stunden im Sommersemester. Die Vollschülerinnen der photographischen Lehranstalt nehmen erst im dritten Semester an diesem Unterricht Teil, doch kann ausnahmsweise auch eine Zulassung im 2. Semester stattfinden. Experimentalchemie: Vorträge über dieses Thema werden jeden Dienstag, abends von 7‘/ 2 —9'/ 2 , vom Direktor in der städtischen Fachschule für Photographen, Auguststrasse 21 (X. Realschule) gehalten, und es steht den Schülerinnen frei, an diesem Unterrichte gegen Zahlung von 4 M. pro Semester Teil zu nehmen. Photographische Optik und Kunstlehre. Vortrag: Winter- und Sommersemester 1 Stunde. Einfache und photographische Buchführung: Die Stunden werden je nach Erfordernis gegeben und auf den Zeitraum eines Semesters verteilt. Englische Sprache: Der Unterricht, bestehend in Konversation, findet in noch zu bestimmenden Stunden statt. Die Teilnahme an demselben ist freigestellt, jedoch wird bei den Teilnehmerinnen eine genügende Vorbildung vorausgesetzt. Zwei getrennte Kurse für vorgeschrittenere und weniger vorgebildete Schülerinnen. Aniängern wird Gelegenheit zu Privatunterricht bei mässigem Honorar geboten. Einteilung des Unterrichtsstoffes Photographische Übungen: Aufnahmen auf Trockenplatten, ev. auch nassen Platten, von Büsten, Kunstgegenständen, Zeichnungen, Drucken und dem lebenden Modell; Positivverfahren (Kopirprozess auf Eiweiss-, Celloidin-, Pigment-, selbstgeferdgem und käuflichem Platinpapier), Licht- pausiibungen, Herstellung von Diapositiven, Skioptikonbildern und Vergrösserungen in der Solarkamera. Im dritten Halbjahre Ver- grösserung auf Bromsilberpapier bei künstlichem Licht, auf Wunsch Übungen mit der Luftestompe, Übung in der Herstellung photomechanischer Druckplatten, Lichtdruck, Photogravure. Experimentalchemie: Einführung in die Chemie, kurze Besprechung der wichtigeren chemischen Elemente und der für die photographischen Prozesse wichtigsten Verbindungen derselben. Photographische Optik und Kunstlehre: Besprechung der photographischen Objektive und Apparate. Erörterung des Einflusses der Stellung und Neigung des Apparates zum aufzunehmenden Objekt. Über Stellung und Beleuchtung. Zeichnen nach dem lebendem Modell u. s. w. Teile des menschlichen Körpers (Teile des Gesichts, ganzer Kopf, Hände, Füsse), theoretische Erläuterungen der Proportionen des 144 menschlichen Körpers, Zeichnen in diesem Sinne. Zeichnen nach dem lebenden Modell, Gewand- und Halbaktzeichnen. Gipszeichnen: Nach einfachen Ornamenten, nach Gipsabgüssen des menschlichen Körpers, mit Bevorzugung des Kopfes, der Hände und Füsse. Porträtstudien: Kopfzeichnen nach dem lebenden Modell, Zeichnen auf photographischer Unterlage. Zeichnen nach Flachornamenten: Einfache, der Antike entstammende Formen, Naturblätter, Palme und Palmettengebilde, symmetrisches Zeichnen, Flächenornament mit gegebener Umgrenzung. Perspektive u. s. w. Die Grundzüge der Perspektive im Hinblick auf die photographische Aufnahme. Ketouche: Materialkenntnis. Gleichmässigmachen unruhiger Flächen auf Salz-, Eiweiss- und Celloidinpapier mit Eiweiss- und Gummifarben. Retouche kleinerer photographischer Bilder bis zur Kabinetgrösse auf Eiweiss-, Salz-, Platin-, Chlorsilbergelatine- und Bromsilbergelatinepapier. Retouche von Negativen, desgleichen von Yer- grösserungen. Übermalen: Übermalen von Photographieen in Lasus- und Deckfarben. Buchführung: Einfache und photographische Buchführung. Zur Aufnahme in den Jahreskursus wird in der Regel das Zeugnis der ersten Klasse einer höheren Töchterschule verlangt. Das Honorar für den ganzen Jahreskursus beträgt 200 M. f) Die Buchbinderin. Erst in der neuesten Zeit wenden sich die Frauen auch der Buchbinderei zu. Für die rein mechanischen Arbeiten (Falzen der Bogen u. dergl.) wurden weibliche Kräfte schon längst verwandt. Aber auch bei den künstlerischen Arbeiten können sie ihr Kunstverständnis und ihre Kunstfertigkeit bethätigen. Ausser Fleiss und Genauigkeit sind ein scharfes Auge und eine sichere Hand, besonders Fertigkeit im Zeichnen, Kenntnis der Stilarten, der Farbenharmonie und der Geometrie erfordert. Um sich als Buchbinderin selbständig zu machen, ist kein hohes Kapital erforderlich. Mit einer Buchbinderei ist gewöhnlich ein Papierladen oder eine kleine Handdruckerei verbunden. In England giebt es zahlreiche Buchbinderinnen, die sich besonders in der Erfindung künstlerischer Einbände hervorgethan haben. Fast alle Mitglieder der Buchbinderinnen-Gilde sind aus gebildetem Stande; alle haben, nach Art der Engländerinnen, die überall, wo es nur irgend möglich ist, nach der Natur zeichnen, gelernt, künstlerische Fertigkeit in sich aufzunehmen und dadurch ihren Geschmack entwickelt. So konnten sie bahnbrechend Vorgehen und dem blossen Gemisch von Gold und Farben auf den Einbanddecken ein Ende machen. Sie fingen an, originelle und schöne Zeichnungen zu ent- V — 145 — werfen, die dem Inhalt der Bücher aiigepasst waren und die eifrig von ihren männlichen Genossen nachgeahmt wurden. Heute sind die englischen Buchbinderinnen nicht nur die Erfinderinnen vorzüglicher Muster, sondern sie beherrschen auch die Technik auf das vollendetste. Die permanente Ausstellung ihrer Arbeiten in London 61 Charing Cross Road gewährt den Liebhabern schöner Einhände einen wirklichen Genuss. g) Die Dekorateurin und Tapezirerin. Dieser Beruf ist für Frauen mit Geschmack und der nötigen Fachbildung geeignet. Die Frauen haben vor den Männern sogar den Vorteil, dass sie von Jugend auf gewöhnt sind, an Toiletten, Handarbeiten u. s. w. sich in Farbenzusammenstellungen, Raffungen u. s. w. zu üben. Mit der Zimmerdekoration haben sich bisher aber wenig Frauen befasst. Im Jahre 1894 wurde in Berlin die erste Dekorationsgew T erbeschule für Frauen gegründet. Sie lehrt den Schülerinnen jede Tapezir- und Dekorationsarbeit mit Ausnahme der Matratzenarbeit, die durch die Thatsache, dass man sie überall fertig und billig zu kaufen bekommt, überflüssig geworden ist. Sie lehrt also das Anbringen von Stores, Gardinen, Portiören, die Polsterung der Möbel, die Stoffbekleidung von Wänden, Spiegeln, Bildern, Himmelbetten, das Arrangement und die Dekoration der Zimmer, die Anfertigung von Marquisen, Rouleaux, das Montiren von Handarbeiten u. s. w. Der Kursus dauert einen Monat; das Honorar beträgt 50 M., ferner sind zur Anschaffung von Material, das hauptsächlich zur Anfertigung von Mustern nötig ist, die die Schülerinnen übrigens mit nach Hause nehmen und in ihrem Berufe später gebrauchen können, zirka 30 M. zu zahlen. Den Unterricht leitet eine Dame, die in der städtischen Fachschule für Tapezirer und Dekorateure zu Berlin ausgebildet ist; in der Zuschneidekunst wird nach dem System des Herrn Meuer, Leiters der ebengenannten städtischen Fachschule, unterrichtet. Die Anstalt befindet sich in Berlin, Leipzigerstrasse 31/32. Die Schule kann bereits auf sehr günstige Resultate zurückblicken; sowohl Berliner Damen als auch Mädchen aus der Provinz haben den Kursus durchgemacht und sich an den verschiedensten Orten selbständig niedergelassen. In den meisten Fällen haben sie sich darauf beschränkt, auf Bestellung zu arbeiten, die sie in ihrer Wohnung entgegennahmen; sie hatten gedruckte Karten ausgeschickt, in denen sie ihre Niederlassung mitteilten und um Aufträge baten, ein Schild am Hauseingang machte auf sie aufmerksam. In einem Falle jedoch mietete eine Dekorateurin auch einen Laden; zu diesem letzeren Experiment jedoch gehört ein gewisses Kapital, welches Damen, die nur auf Bestellung arbeiten, entbehren können. Die notwendigsten Fähigkeiten, die man zu diesem Berufe mitbringen muss,' sind: Geschmack, Farbensinn, Geschick und Lust. Das Kellen, Die Frauen im Handel und Gewerbe IQ 146 Erlernen ist nicht sehr schwer, schwieriger aber wird es sein, Arbeit zu finden. Zu denjenigen Dingen, die sehr viel Kraft erfordern, wie: grosse Nägel und Haken in die Wand einschlagen, treffen die Damen mit einem Schlosserlehrling oder -Gehilfen ein Abkommen, dass er ihnen das zu besorgen hat. Sonst erfordert die Dekorations- und Tapezirarbeit keine grosse Kraft; man kann ja auch manche Arbeiten durch Gehilfen besorgen lassen, wie es auch in vielen Geschäften die Prinzipale thun. Die meisten Frauen werden sich wohl kaum körperlich kräftig genug fühlen, um schwere Möbelstücke treppab, treppauf tragen zu können, selbst mit einer Gehilfin. In England und Amerika blüht dieser Frauenerwerbszweig des Dekorirens, und dass die deutsche Frau der englischen oder der amerikanischen an Geschmack nachsteht, wird gewiss niemand behaupten wollen. IV. Verschiedene Bernfe Im Nachfolgenden seien (in alphabetischer Ordnung) verschiedene Berufe erwähnt, die sich in die vorhergehenden Rubriken nicht einreihen liessen. 1. Badefrauen In grösseren Badeanstalten werden die Badefrauen durch den Arzt vorgebildet, besonders wenn sie massiren müssen oder bei den medizinischen Bädern Dienstleistungen zu verrichten haben. Die Besoldung steht im allgemeinen im Verhältnis zu ihrer Thätigkeit. Für Sauberhaltung der Zellen und Wannen wird ihnen wöchentlich 15—18 M. gezahlt. Diejenigen Badefrauen, die in den Badeabteilungen für Damen selbständig beschäftigt sind, verdienen durchschnittlich 3 M. pro Tag. 2. Blumen- und Federnindustrie Gärtnerei und Handel mit natürlichen Blumen, als Bedienstete, in Blumenläden oder bei Selbständigkeit, liegt so ganz in den vorherrschenden Neigungen der Mädchen weit. Eine bestimmte Lehrzeit bei einem Gärtner, Geschick und Geschmacksentwicklung im Sträusse- und Kränzewinden, führt, namentlich in grossen reichen Städten, zu lohnendem Enverbe. Geübte Blumenbinderinnen sind heutzutage, wo der Luxus in 147 Blumen so sehr zunimmt und die Herstellung der verschiedenartigen kostbaren Blumenarrangements den feinsten Kunstsinn sowie genaue Kenntnis der Blumen und ihrer Wirkungen verlangt, sehr gesucht. Junge Mädchen ergreifen zuweilen schon mit vollendetem 14. Lebensjahre diesen nicht leichten Beruf. Die feuchte Luft in den Blumenläden kann nur ein starker Körper ertragen. Nachdem die jungen Mädchen anfänglich als Andrahterinnen beschäftigt worden sind (wöchentlich durchschnittlich 8 M. Lohn, ohne Beköstigung), gehen sie oft schon nach 4 Wochen zu dem Berufe als Binderinnen über. Je nach dem Talent wird den Binderinnen, welche übrigens im Verhältnis zu den Bindern in Überzahl verlangt werden — nur grösste Geschäfte beschäftigen männliche Personen in diesem Berufe — ein Gehalt von 60 bis 100 M. monatlich gewährt. Die Berufszählung von 1895 ergab 11391 Blumenmacherinnen, davon im Hauptberufe 10 989 neben nur 2472 vorwiegend mit Färben und Stanzen beschäftigten männlichen Arbeitern. Die Hauptzentren der Verfertigung künstlicher Blumen sind Berlin, Schlesien und das Königreich Sachsen; doch kommen auch im übrigen Deutschland derartige Betriebe vor. Die Betriebsweise ist grösstenteils hausindustriell, Arbeitszeit und Arbeitsbedingungen gestalten sich dementsprechend. Die Arbeitszeit der Fabrikarbeiterinnen beträgt 9—10 Stunden. Die Entlohnung erfolgt meist im Akkord, und sehr tüchtige Arbeiterinnen können während der Saison bis zu 20 M. wöchentlich verdienen. Anfängerinnen bringen es auf nicht mehr als 4 M. wöchentlich. In Berlin wurden 1888 von 2,78 M. (für Hilfsarbeiterinnen) an bis zu 13,33 M. (für erwachsene tüchtige Arbeiterinnen) verdient, durchschnittlich 8 M., in Breslau von 3 bis 13 M., durchschnittlich 7,50 M. Im Wochenlohn stehen die Färberinnen und Stanzerinnen u. s. w., die wöchentlich bis zu 12 M. verdienen (die gleiche Kategorie männlicher Arbeiter erhält bis zu 18 und 20 M.). Die Verdienste beziehen sich selten auf das ganze Jahr, da die Arbeit teilweise Saisonarbeit ist. Im Sommer suchen daher viele der unverheirateten sächsischen Arbeiterinnen als Kellnerinnen u. dergl. in Bädern einen Erwerb, so dass es zu Beginn der Arbeitssaison manchmal schw T er ist, die nötigen tüchtigen Arbeiterinnen zu bekommen. Die Federschmückerin hat das Waschen und Kräuseln der Straussenfedern, das Reinigen, Färben und Verarbeiten von Hahnen- und Putenfedern sowie von Federn seltener Vögeln vorzunehmen. Die nötigen Kenntnisse erwirbt man sich am besten praktisch in einer grossen Schmuckfederfabrik, wie sie in Berlin, München, Nürnberg, Wien u. s. w. bestehen. Über die Frauen in der Blumen- und Federindustrie schreibt die „Wiener Frauen Zeitung“, Beilage zum „Neuen Wiener Tageblatt“ (1899, Nr. 104, 16. April): 10 * 148 Vor den Parterren in den Gärten und öffentlichen Anlagen füllen sich alljährlich die Beete auf den Hüten unserer Schönen mit Blumen. Es ist darum wohl von Interesse für unsere Damen, zu erfahren, wie sich die Arbeitsbedingungen ihrer minder glücklichen Schwestern gestalten, die mit geschickten Fingern helfen, ihnen jenen Putz zu liefern, der den Beiz ihrer Erscheinung noch erhöht. Diese Arbeitsbedingungen sind nun die denkbar traurigsten. Die Blumenindustrie ruht fast ausschliesslich in weiblichen Händen. Ein Avancement ausser von gewöhnlicher Arbeiterin zur Aufseherin gibt es nicht. Die Arbeiterin wird nicht nach Mass ihres Könnens, sondern nur nach der Dauer ihrer Arbeit entlohnt. Der Wochenlohn beträgt bei zehnstündiger Arbeitszeit 2—B fl., wenn die' Arbeiterin den Mittagstisch erhält, wenn nicht, 6 fl., in einzelnen Fällen 8 fl. Hausarbeit kennt man in diesem Zweige des Gewerbes fast gar nicht, höchstens dass hier und da ganz gewöhnliche Bosen im Hause der Arbeiterin verfertigt werden. Für 12 Dutzend Bosen werden 4 fl. 50 kr. bezahlt. An einem solchen Gros arbeitet eine geschickte Arbeiterin bei zehnstündiger Arbeitszeit sechs volle Tage. Farbe, Stoff, Zwirn und Draht muss sie noch unentgeltlich dazu liefern, widrigenfalls ihr die Kosten hiervon von ihrem Lohn abgezogen werden. „Das sind Hungerlöhne, unwürdig unserer vorgeschrittenen Zivilisation“, wird jede Frau ausrufen, wenn sie diese Daten vernimmt. Hungerlöhne gewiss, zu wenig zum Leben und zu viel zum Sterben, aber nicht der „hartherzige“ Fabrikant trägt an ihnen die Schuld, sondern Sie selbst, meine Damen, verzeihen Sie, dass man Ihnen das so ungeschminkt sagt! Wenn Sie in ein Geschäft treten, verlangen Sie fast ausnahmslos „französisches Fabrikat“. Bei der Modistin, die Ihre Hüte nicht mit „Pariser“ Bosen schmückt, oder es Ihnen zum Mindesten nicht weismacht, gehen Sie einfach weiter. „Niemand ist Prophet im eigenen Lande.“ Nirgendwo ist das alte Wahrwort aber in seiner rücksichtslosesten Bedeutung so zutreffend, wie bei uns in Wien. In Damenluxusartikeln sind die Fabrikanten, was die Modelle anbelangt, fast in jeder Branche ausschliesslich auf den französischen Markt angewiesen. Dies gilt selbstverständlich auch für die Blumenindustrie. Jedes Frühjahr und jeden Herbst lassen die Fabrikanten und Grossisten sich die Musterkarten für die herrschenden Farben der künftigen Saison, sowie die zur Mode berufenen Blumen und Blättergattungen aus Paris verschreiben, und diese Modelle werden dann in Wien vervielfältigt, für den hiesigen Geschmack adoptirt und verbilligt. Der letzte Punkt ppmentlich fällt ins Gewicht. Eine Wiener Kopie, und wäre sie auch — was thatsächlich beinahe immer der Fall ist — vom Original selbst für den Kenner nicht zu unterscheiden, muss um 50 Prozent billiger erhältlich sein, soll sie bei uns auf Absatz rechnen können. Am deutlichsten zeigt sich dieses Moment bei den gegenwärtig so beliebten Biesenblumen. Die Pariser schattirte Centifolie kostet 7 Franken (fl. 3,50), die in Wien verfertigte darf nur um den Preis von fl. 1,75 feilgeboten werden, soll sie auf Käufer rechnen. Von gefülltem Mohn, auch Phantasie-Orchideen und Biesendoppelnelken kosten die Modelle in den Modefarben fl. 1,50, die Kopien 85 kr. Man erhält einen sehr schönen Strauss Wiener Maröchal Niel-Bosen bereits um den Preis von 3 fl., das Originalbouquet hingegen nicht unter 5 fl. Flieder, Levkoyen, Chrysanthemen müssen durchschnittlich, wenn sie einheimisches Erzeugnis sind, um 50 Prozent billiger feilgeboten werden, als wenn sie importirte Waren sind. Dass die Qualität des Materials und die Feinheit der Ausführung in beiden Fällen identisch sind, ist wohl selbstverständlich. Das eingangs erwähnte Gros Monatsrosen muss nicht blos der Grossist, sondern sogar der Detaillist um 5 fl. liefern, will er sie nicht auf dem Lager behalten. In den feineren Gattungen von Blumen ist daher, wie man sich vorstellen kann, der Import von Frankreich nach Österreich 1 — 149 — alljährlich ein sehr bedeutender. Approximativen Schätzungen nach verschlingt er jährlich nicht weniger als anderthalb Millionen Gulden, von denen ungefähr eine Million auf Rosen allein entfällt. Die übrigen 500 000 fl. verteilen sich hauptsächlich auf Veilchen und Margueriten, die 1, fast gar nicht bei uns hergestellt werden, und von denen wir die ersten ! aus Paris, die zweiten aus Sachsen beziehen. Die sächsische oder böhmische Marguerite kostet 8 kr. Die Wiener würde sich auf 20 kr. stellen. Der Aussenhandel Österreichs in der Blumenfabrikation ist aber dessenungeachtet auch ein ganz beträchtlicher, allerdings nur in minderen * Sorten, und erreicht alljährlich die runde Summe von 750 000—800 000 fl. Absatzgebiete für diesen Zweig unserer heimischen Industrie sind hauptsächlich Russland und Italien, in jüngster Zeit auch die Vereinigten Staaten. Auf dem Gebiete desF ederschmückens ist Wien tonangebend. Man ist dabei nur, was die jeweilige Modenuance anbetrifft, auf die französische ^ Hauptstadt angewiesen. Demgemäss gestalten sich die Lohnverhältnisse der Federschmückerinnen auch etwas günstiger als die ihrer Kolleginnen, der Blumenmacherinnen. Auch in diesem Gewerbe werden fast ausschliesslich weibliche Kräfte verwendet. Wir zählen derzeit in Wien rund 800 Federschmücker. Der grosse Markt für das Rohmaterial ist London. Import von appretirter Ware gibt es keinen, dagegen exportirt Österreich gekräuselte Federn, Aigretten, Reiher, Vögel u. s. w. sehr stark namentlich nach Italien (ungefähr im Werte von einer halben Million Gulden jährlich). > Die Papierblumenindustrie ist zwar eine deutsche Erfindung, hat ♦ aber nirgendwo, Frankreich inbegriffen, einen solchen Höhepunkt erreicht, wie in Wien. Im Gegensätze zu den Stoffblumen ist die Papierblume fast ausschliesslich Produkt der Hausarbeit, die von den Töchtern des Mittelstandes, die sich ein „Stecknadelgeld“ verdienen wollen, bestritten wird. Trotzdem sind die Erwerbsverhältnisse ungleich besser, als bei jeder anderen Art des Blumenmachens. Die festangestellte Arbeiterin verdient im Durchschnitt monatlich 35 fl., die per Stück bezahlte Arbeit ist womöglich noch rentabler. Die grossen Blüten — eine halbe Stunde Arbeit — werden mit 10—15 kr. bezahlt (Mohn, Centifolien, Orchideen, 4 Rothschild u. s. w.), gewöhnliche Rosen mit 0 kr. (eine Viertelstunde), Chrysanthemen 3, Nelken 2, ganz kleine Blumen mit 15 bis zu 20 kr. das Dutzend honorirt. Das Material hierzu wird der Arbeiterin unentgeltlich zur Verfügung gestellt, die sich auf diese Art daheim in ihren ^ vier Wänden mit Leichtigkeit bei einigermassen gutem Willen und Ge- • Schicklichkeit fl. 1,20—1,50 pro Tag verdienen kann. Das Material zu den Papierblumen kommt fast ausschliesslich aus Deutschland, das feinere Laub aus Paris. Den Frauen, die begierig sind, ein Stück der sozialen Frage lösen zu helfen, bietet sich auf dem Gebiet der Stoff blumenindustrie ohne Propaganda und ohne den Säckel zu öffnen, ein dankbares Feld. „Wir bitten um Wiener Erzeugnisse!“ 3. Cafetieres Als Unternehmerin oder Inhaberin von Cafes sind Frauen hauptsächlich in kleinen Städten, auf dem Lande, in Forsthäusern, an Aussichtspunkten thätig. Das Unternehmen eines Cafes ist lohnend, wenn die Unternehmerin tüchtig, das Gebotene von guter Qualität, die Lage günstig, die Bedienung liebenswürdig ist und wenn auch für ausreichende Zeitungslektüre gesorgt wird. In mittelgrossen oder grossen 150 Städten sind gegenwärtig Damencafes am Platze und dürften sich gut rentiren. Die grosse Zahl von Frauen, die ihrem Erwerb oder ihren Besorgungen nachgehen, macht solche Erfrischungsstätten, die frei von Rauch sind und in denen Frauen sich ungenirt bewegen können, nötig. Die Ausbildung wird in einem Cafe als Büffetgehilfin oder Büffetdame erlangt*). 4. Cigarreiiarbeiterinnen Die Berufszählung von 1895 ergab 146 719 Cigarrenarbeiter, 77 234 männliche und 69 485 weibliche (1861 32 702 männliche und 21 336 weibliche). Man findet die Cigarrenarbeiterinnen hauptsächlich in Baden und der bayerischen Pfalz, in den Hansestädten, Westfalen, Rheinland, Oberhessen, Sachsen und Berlin. Der Grund des grossen Zudrangs des weiblichen und jugendlichen Elementes ist neben der verhältnismässigen Freiheit in bezug auf die Arbeitszeit der Umstand, dass die Cigarrenfabrikation keine besonderen Körperkräfte voraussetzt, deshalb aber auch zum Arbeitsfeld zahlreicher Personen wird, die von Haus aus kränklich oder schwächlich sind. Die Arbeit selbst ist sehr gesundheitsschädlich. Die Löhne gehören überall mit zu den niedrigsten, die in der Industrie überhaupt Vorkommen. In den Fabriken ist durchweg Akkordlohn eingeführt. In Baden verdienten 1889 erstklassige Arbeiterinnen (8 %) 12—15 M. wöchentlich; 13 °/ 0 verdienten 10—12 M., 41 °/ 0 6—10 M. und 37 °/ 0 4—6 M. und darunter. In Posen betrug 1896 der Lohn für 11—12stündige Arbeitszeit 1 M., in Berlin der Wochenlohn 6—8 M. In Minden (Westfalen) wurden 1887 in der Hausindustrie von Frauen durchschnittlich 25, von Männern 40 M. im Monat verdient. 5. Elektroteclmikeriimen In der praktischen Ausübung elektrotechnischer Thätigkeit haben sich Frauen bereits bewährt, zumal sie ihre Handgeschicklichkeit für besonders feine Operationen dazu sehr qualifizirt (vgl. S. 153). In dem wissenschaftlichen Teile der Elektrizität ist Mrs. Ayrton ohne Zweifel Bahnbrecherin für ihre Mitschwestern. Sie ist die Gattin von Professor Ayrton, der in England als Schöpfer des indischen Regirungs- Drahtnetzes grosses Ansehen geniesst. Sie wurde mit 16 Jahren Lehrerin und trat im Beginn der Frauenbewegung für weibliche Universitäten zu Girton als Student ein, wo sie sich auf dem Gebiete der Mathematik hohe Auszeichnungen erwarb. Sie ist auch die Erfinderin eines einfachen, aber sehr sinnreichen Mechanismus zum Zählen des Pulsschlages. Erst 1884 wandte sie sich dem Studium der Elek- *) Illustrirtes Konversations - Lexikon der Frau. Berlin, Martin Oldenbourg. 1899. I. S. 180. n irrrannnnaig — 151 — trizität zu, wobei sie ihren Gatten kennen lernte, mit dem sie eine glückliche Ehe führt. Sie hat gemeinsam mit ihm und infolge seiner Anregung selbständig sehr schwere Probleme durch anhaltende Forschungen gelöst und war namentlich im Jahre 1893 in der Entdeckung hervorragender Thatsachen mit Bezug auf Bogenlicht sehr glücklich. 6. Empfangsdamen Empfangsdamen erhalten in grösseren feinen Ateliers und Salons, bei Photographen, Zahnärzten u. s. w r . monatlich 75 bis 100 M., nur selten mehr. Bedingung sind feine Umgangsformen und ein ansprechendes Äussere. 7. Erfinderinnen Von Gegnern der Frauenbewegung wird häufig als Trumpf ausgespielt, dass Frauen das Erfindertalent absolut abgehe, und dass dies ein unbedingter Beweis ihrer Inferiorität sei. Diese Annahme ist aber falsch. Den Frauen geht das Erfindertalent ebensowenig ab wie den Männern, es fehlten ihnen nur bis vor Kurzem die wissenschaftlichen und fachlichen Kenntnisse der Grundlagen, auf welchen die Erfindung erstehen kann. Die Technik und alle mit ihr zusammenhängenden Gebiete, auf denen die zahlreichsten und umwälzendsten Erfindungen gemacht worden sind, ist ihnen noch heute fast überall verschlossen. Trotzdem hat es in frühesten Zeiten schon Frauen gegeben, die ganz bedeutende Erfindungen gemacht haben, wie Hypatia, die im fünften Jahrhundert schon den Aerometer erfand, wie Barbara Uttman, die das Spitzenklöppeln einführte und dadurch den Frauen des Erzgebirges dauernd eine neue Erwerbsquelle erschloss u. a. m. Wie viele Erfindungen überdies in Frauenköpfen entstanden und unter männlicher Flagge in die Welt hinausgegangen sind bis zu der in die letzten Decennien hineinragenden Zeit, wo Frauen von der Öffentlichkeit ausgeschlossen Avaren, das entzieht sich der Beurteilung. Mit dem Eintritt der Frau in die Öffentlichkeit und mit ihrer Avachsenden Teilnahme am Erwerbsleben, mit der besseren fachlichen Ausbildung, nimmt naturgemäss ihr Prozentsatz an Erfindungen zu. Das deutsche Patentamt führt keine statistischen Aufzeichnungen über die an Frauen erteilten Patente. Nach Angabe des Patentanwaltes Richard Lüders Avies der Jahrgang 1897 der Deutschen Patentrolle bei einer Gesamterteilung von 5440 Patenten 40 an Frauen erteilte auf. Aus dem Material der Archive der einzelnen Patentbureaus ergeben sich sehr scliAvankende Ziffern. Dasjenige A T on Glaser, das allerdings hauptsächlich mit grossen Industriellen des Hüttenfachs, der gesamten Eisen- und chemischen Grossindustrie arbeitet, einem Gebiete, das sehr viele Patentklassen umfasst, und auf dem die Frauen A T on Deutsch- f — 152 — land bisher von der Teilnahme fast durchweg ausgeschlossen waren, ergeben sich sechs vom Tausend Erfindungen weiblicher Urheber. Das Material des Patentbureaus von Dr. Schanz weist bereits einen erheblich grösseren Prozentsatz auf, und zwar vier Prozent. Die meisten davon gehören in das Gebiet der Toilette und des Haushaltes, wie Korsets, Kleiderraffer, Hutbefestigungsvorrichtungen u. s. w. Das österreichische Patentamt erteilte an weibliche Personen folgende Anzahl von Patenten: im Jahre 1896 58, im Jahre 1897 34, im Jahre 1898 52. Frankreich und die Schweiz führen, wie I Deutschland, keine Statistik über die Erfindungen von Frauen. In ; England sind im Jahre 1897 702 Frauen-Erfindungen patentirt | worden, das sind 2,3 Prozent der Gesamtzahl der englischen Erfindungen. 148 derselben gehören in das Gebiet der Toilette und 106 in das Gebiet des Radsportes. Die regste Beteiligung der Frauen an Erfindungen ist natürlich in der neuen Welt anzutreffen. Während von den Jahren 1809 bis 1845 das Washingtoner Patentamt in anfangs längeren, später kürzeren Jahresbeständen immer nur je eine Erfindung einer Frau registrirt, nimmt die Zahl Mitte der fünfziger Jahre, wo die Ausbildung des weiblichen Geschlechts gründlicher wird, langsam zu, um in den sechs- ziger Jahren nach dem Bürgerkriege mächtig anzuschwellen und von da bis zur Gegenwart immer weiter zu steigen. Während ihre Zahl von 1809—1829 nur 10, von 1830-—1849 nur 22, von 1850 — 1860 nur 28 betrug, stieg sie von 1861—1870 auf 262, von 1871—1880 sogar auf die Zahl 1593 und in den vier Jahren von 1891—1894 (weitere Zahlen sind vom Washingtoner j Patentamt bis zur Stunde noch nicht veröffentlicht) auf 1031. Die Totalziffer von Erfindungen amerikanischer Frauen beläuft sich bis Anfang 1895 auf 3924. Die Zahlen sprechen für die Richtigkeit der Annahme, dass der j Besitz wissenschaftlicher und fachlicher Bildung, die Berührung mit der Öffentlichkeit das Erfindertalent der Frau zur Reife bringen. Auch die Art ihrer Erfindungen bestätigt dies. Während die Erfindungen der europäischen Frauen hauptsächlich auf den ihnen natürlicheren Gebieten der Toilette und des Haushaltes liegen, sehen wir die amerikanischen Erfinderinnen im schrankenlosen Wettbewerb mit den Männern; sie lassen sich Verbesserungen an Kriegsschiffen, an Schiffs- ! dampfküchen, an Lokomotivrädern, an Eisenbahnheizvorrichtungen, an ! Waggonkuppelungen, an Bremsen, an Strassenkehrmaschinen u. s. w. patentiren. Auch im Maschinenwesen haben sich viele Amerikanerinnen ! durch Erfindungen ausgezeichnet; eine Baumwollreinigungsmaschine, verschiedene Nähmaschinen, eine Maschine zur Fabrikation von Papier- ! sacken mit verstärktem Boden und viele andere sinnreich konstruirte ! Maschinen verdanken weiblichem Hirn ihren Ursprung, ebenso unter- | • seeische Teleskope, medizinische Gegenstände u. s. w. Das amerikanische 153 Patentamt, das eine so genaue Statistik über die Erfindungen weiblicher Urheber wie kein anderes der Welt führt, hat seit 1892 ausser der chronologischen Aufführung auch eine schematische Einteilung eingeführt. Dieser entnehmen wir, dass in den Jahren 1892, 1893 und 1894 Frauen auf folgenden Gebieten erfinderisch thätig waren: landwirtschaftliche Gegenstände 15, künstlerische Erfindungen 9, Kinderwagen 6, Fassteile 4, Fahrradteile 2, Neuheiten im Baugewerbe 22, Flaschenapparate 2, Körbe und Kisten 6, Uhren und Uhrteile 3, Küchenutensilien 102, Unterrichtsgegenstände 15, Blumen, Pflanzen, Möbel und Einrichtungsgegenstände 55, Heizapparate 31, Hufeisen 3, medizinische Gegenstände 23, Motoren 3, musikalische Apparate 63, Wasserinstallation 3, Desinfektion und Konservirung 2, Druck- und Buchbinderarbeiten 5, Eisenbahngegenstände 8, Vorhänge 6, Näh- und Webapparate 2, Gegenstände der Papierbranche 9, Theatergegenstände 4, Toilettenartikel 11, Puppen und Spielsachen 27, Koffer und Taschen 18, Schreibmaschinen und Schreibmaschinenteile 6, Waschmaschinen und andere Wasch- und Reinigungsgegenstände 52, Anzüge 132, Diverses 28. 8. Fabrik-Aufseherinnen Wie es mit der weiblichen Aufsicht über die Arbeiterinnen steht, das beobachten die staatlichen Aufsichtsbeamten fortgesetzt. Das Bestreben, das weibliche Aufsichtspersonal in den Fabriken zu vermehren, tritt oftmals aus den Berichten hervor. Anderseits wird dagegen die Minderwertigkeit der weiblichen Betriebsbeamten offen behauptet. Hören wir zunächst den Bericht aus dem Regirungsbezirk Wiesbaden vom Jahre 1897: „Weibliche Aufsicht ist nur da vorhanden, wo die Arbeit, wie in der Konfektionsindustrie, dem weiblichen Charakter mehr zusagt und den Fähigkeiten der Frau entspricht. In einer Schuhfahrik in Frankfurt a. M. hat sie sich nicht bewährt, weil die Beaufsichtigung der Arbeit ein grösseres Verständnis erfordert, das nur bei gelernten Arbeitern zu finden ist, abgesehen davon, dass bei den Aufseherinnen die Energie für eine grössere Anzahl von Unterstellten nicht ausreicht“. Im Jahre 1898 fand derselbe Aufsichtsbeamte in einer Fabrik elektrotechnischer Apparate zahlreiche Arbeiterinnen mit dem Zusammensetzen der verschiedenen Aus- und Umschaltvorrichtungen beschäftigt, wozu sich die weibliche Handfertigkeit besonders gut eignen soll. „Die Aufsicht führte hier eine Meisterin, welche die nötigen einfachen, technischen Kenntnisse besitzt. Aus der betreffenden Abteilung ist dadurch der Verkehr von Männern ganz ausgeschlossen“. Aus diesem Schlusssatz des Gewerberates ersehen wir die hauptsächlichste Veranlassung seiner Aufmerksamkeit für weibliche Aufsicht im Betriebe. Es ist die sittliche Gefahr, welche im engeren und 154 oft recht ungezwungenen Verkehr der Geschlechter in Fabriken leider zu beobachten, und welcher Gefahr auch das Aufsichtspersonal unterworfen ist. Darüber äussert sich die badische Fabrikinspektion ausführlicher wie folgt: „Bei der Revision verschiedener Betriebe, in denen ausschliesslich oder vorwiegend Arbeiterinnen beschäftigt werden, wurde von den Beamten die Einführung weiblicher Aufsicht zur Sprache gebracht. Wenn in diesen Betrieben maschinelle Einrichtungen vorhanden sind, was in der Mehrzahl der Fälle zutrifft, wurde von den Arbeitgebern auf die Notwendigkeit hingewiesen, männliche Personen zur Verfügung zu haben, welche kleine Reparaturen an den Maschinen sofort vornehmen können, und welche bei Betriebsstörungen selbstständig einzugreifen in der Lage sind. Von weiblichen Personen könnten diese Arbeiten nicht besorgt werden. Es sei nun naheliegend, dass die männlichen Personen, die höher bezahlt werden müssen, deren Zeit aber durch die genannten Arbeiten nicht voll in Anspruch genommen sei, die Funktion eines Werkmeisters oder Aufsehers erhalten. In dieser Beziehung kommen hauptsächlich die Federnfabriken, Sackfabriken u. dergl. in Betracht. In einer namhaften Anlage der Textilindustrie, die nach ihrer Spezialität nur Arbeiterinnen beschäftigt und in welcher die oben genannten Gründe für die Beibehaltung männlicher Aufsicht in geringerem Masse zutrafen, musste beanstandet werden, dass ein noch sehr junger männlicher Beamter, der zudem in der Fabrik wohnte, die Aufsicht über das weibliche Personal zu führen hatte.“ Hier finden wir schon deutlich die Möglichkeit ausgesprochen, dass in Anlagen der Textilindustrie, in welchen nur weibliche Arbeiter thätig sind, auch weibliches Aufsichtspersonal verwendbar sei. Ein noch sehr junger Mann wurde amtlich als weiterhin nicht zur Aufsicht geeignet bezeichnet und älterer Ersatz verlangt. Aus dem Regirungsbezirk Potsdam wird gemeldet, dass Fälle, in denen die Leitung des ganzen Betriebes oder einer Betriebsabteilung befähigten Arbeiterinnen übertragen wird, zwar immer noch selten Vorkommen, trotzdem aber eine Vermehrung derselben festzustellen sei. „So steht eine neue Zigarettenfabrik in Friedrichshagen mit über 50 Arbeiterinnen unter der Leitung einer jungen Dame, die neben ihrer Fachkenntnis die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen vollkommen beherrscht. Ebenso wird eine Dampfwaschanstalt in Potsdam mit ausgedehnter Verwendung von Maschinen mit gutem Erfolg von einer Dame geleitet. An männlichem Personal steht ihr nur der Kesselheizer und Maschinenwärter zur Seite“. Lernten wir bisher schon das elektrotechnische Fach, sowie die Textilindustrie und die Konfektionsbranche, als für weibliche Werkmeister geeignet kennen, so werden uns hier die Zigarettenindustrie, sowie die Dampfwaschanstalten als weiteres Feld weiblicher Aufsichts- thätigkeit an der Hand praktischer Beispiele vorgeführt. Die als * 155 Mechaniker thätige „Meisterin“, „welche die nötige einfachen technischen Kenntnisse besitzt“, wird hier von einer „Betriebsleiterin“ einer Zigarettenfabrik überflügelt, indem letztere neben ihrer Fachkenntnis auch die gesetzlichen Bestimmungen vollkommen beherrscht. 9. Fleisclibeschauerinneii Seitdem vor einigen Jahren die ersten Fleischbeschauerinnen angestellt wurden, ist der Andrang sehr stark, so dass jetzt die Anstellung meist erst nach Jahren erfolgt. Die Frauen haben sich für diesen Beruf als durchaus brauchbar erwiesen. In Berlin werden die zur Fleischbeschau angenommenen Frauen von einem Tierarzt in einem Kursus von 6—8 Wochen ausgebildet (Vergütung 20 M.), worauf die Ablegung eines praktischen und eines theoretischen Examens erfolgt (Departementstierarzt und Stadtphysikus). In Berlin sind 123 Beschauerinnen am Schlachthof thätig. Der Dienst dauert täglich etwa 6 Stunden* er richtet sich nach der vorliegenden Arbeit. Auch Sonntags wird gearbeitet. Die Anstellung erfolgt unter Vorbehalt vierwöchentlicher Kündigung. Einer Deputation der Berliner Fleischbeschauerinnen, die um feste Anstellung und Ruhegehalt baten, erklärte der Oberbürgermeister, dass es schwer sei, einen Weg hierfür zu finden, da die Fleischbeschauer nicht bloss städtische Angestellte seien, sondern teilweise auch der Polizei unterständen. Jedenfalls werde der Magistrat aber in irgend einer Weise für die im städtischen Dienste unbrauchbar gewordenen Hilfsarbeiter ausreichend sorgen. Die Fleischbeschauerinnen erhalten, wie das männliche Personal, kein festes Gehalt, sondern für die Untersuchung je eines Schweines 55 Pfg. Der Verdienst schwankt nach der Zeit der Hilfsarbeiterschaft etwa zwischen 1000 und 1100 M. jährlich und nach einer längeren Reihe von Jahren zwischen 1500 und 1600. Ähnlich, mit entsprechend geringeren Gehältern, liegen die Verhältnisse in Hannover, Stettin, Breslau, Königsberg und einer Reihe anderer Städte. Einheimische Bewerberinnen — andere werden nicht zugelassen — haben das Bewerbungsgesuch nebst kurzem Lebenslauf an den Magistrat einzureichen. 10. Frisenminen Eine Friseurin muss Geschicklichkeit und Geschmack besitzen. Ein Kursus im Frisiren dauert sechs bis acht Wochen und wird von den meisten besseren Coiffeuren, sowie auch in den Mädchengew r erbe- schulen, wie im Letteverein u. s. erteilt. Das Honorar eines Frisir- kursus schwankt zwischen 12—20 M. Nach Beendigung des Kursus ist es für die angehende Friseurin ratsam, bei einem guten Coiffeur 156 einzutreten, und sei es bei noch so geringem Gehalt. Dort erst wird sie genügend in die Praxis eingeweiht werden, um späterhin auf eigenen Füssen stehen zu können Die Lehrzeit ist, wie zu jeder eigentlich mechanischen Arbeit eine verhältnismässig kurze, die Gewandtheit, Leichtigkeit des Griffs, Sicherheit beim Aufstecken u. s. w. sind nur durch Übung zu erlangen. Vor allen Dingen ist aber ein gewisses Physiognomienstudium zum erfolgreichen Frisiren nötig; die Friseurin muss nämlich im stände sein, zu erkennen, was für ihre Kundinnen wirklich passend ist. Zur Unterstützung des fachlichen Wissens giebt es auch eine Friseurzeitung, in welcher neue Frisuren durch Beigabe von Illustrationen erläutert und gelehrt werden. Für Frauen, die nicht gern den ganzen Tag über aus dem Hause sein möchten oder können, ist die Beschäftigung einer Friseurin eine sehr passende; sie sind dabei immer noch im stände, einen Haushalt zu versorgen und eine Familie zu pflegen. Bisher übten die Friseurinnen in Deutschland ihre Thätigkeit fast ausschliesslich als Hausfriseurinnen aus, d. li. sie verpflichteten sich, gegen einen festen monatlichen Betrag täglich um eine festgesetzte Zeit bei den sie engagirenden Damen zu erscheinen, um sie zu frisiren. Da sie ihre Thätigkeit schon um sechs Uhr, spätestens um 7 Uhr morgens beginnen ■—■ Geschäftsdamen ist diese frühe Stunde sehr angenehm — und sie bis um ein Uhr ausdehnen — eine Stunde, die wieder spät aufstehenden Salondamen passt — so ist es ein Leichtes für sie, fünfzehn Kundinnen zu befriedigen. Bedingung dabei ist natürlich, dass dieselben in ein und derselben Gegend wohnen, dass Zeit- und Wegeinteilung praktisch ist, und dass sich die Friseurin nirgends länger als nötig aufhält. Die Frieseurin erhält heute in der Grossstadt von jeder Dame ein Monatshonorar von 10—15 M. und in kleineren Orten von 8—12 M. Dazu treten dann Festtags- und Gelegenheitsfrisuren, die besonders im Winter recht zahlreich sind, und Haararbeiten mit dem Vorteil am Material dazu, kleiner Gewinn am Verkauf von Pomaden, Kämmen, Haarnadeln u. s. w. Die Friseurinnen könnten sich viel besser stehen, wenn sie dem Beispiele ihrer männlichen Kollegen folgen würden, wenn sie sich in ihrem Berufe, so wie diese, vervollkommneten und, wo angängig, einen Laden mieten würden, um ihr Geschäft in grösserem Mass- stabe zu betreiben. Ihre Kundinnen könnten sie nach wie vor vormittags bedienen, in ihrer Abwesenheit eine kleine Verkäuferin installiren, die sämtliche Friseurartikel verkauft und gleichzeitig Bestellungen für den Nachmittag annimmt. Den Nachmittag aber, an dem sie gegenwärtig beschäftigungslos sind, könnten sie dem Geschäft widmen. Bei einiger Geschicklichkeit, geschmackvoll ausgestattetem Ladenfenster und mässigen Preisen wird eine gute Kundschaft gewiss 1 157 nicht ausbleiben, denn es gibt doch viele Damen, die sich zu Gelegenheiten schnell frisiren lassen wollen, ohne in irgend einem Hinterhause ei*st mühsam eine Friseurin aufsuchen zu wollen. Die Damen werden es gewiss mit Vergnügen begrüssen, wenn sie all ihre Toilettenartikel von ihrer Friseurin in ihrem Laden kaufen können, statt beim Coiffeur, und sie werden gewiss auch zu eleganten Coiffuren gern die Coiffeuse statt des Coiffeurs aufsuchen, wenn diese sich als eben so tüchtig erweist und denselben Komfort wie jener bieten wird. Haben sich doch in England und Amerika sowohl als auch in der Schweiz sogar weibliche Raseure etablirt. Der Preis für das Kopf- oder Haarwaschen (Shampooing) beträgt 1 M. bis 1,50 M. Die deutschen Frauen legen merkwürdig wenig Wert auf das Haarwaschen und wundern sich dann, wenn das Haar plötzlich ausfällt, oder der Kopf voller Schuppen ist. In Frankreich lassen sich die Frauen 'regelmässig jeden Monat von einem jungen Mädchen das Haar waschen, welches durch Empfehlungen von Haus zu Haus geht. In Amerika ist das Haarwaschen ebenfalls eine Verrichtung, welche von verheirateten Frauen oder Mädchen ausgeführt wird. Das Kopfwäschen eignet sich natürlich nur für Friseurinnen (nicht als Haupterwerb). Lehranstalten für Friseurinnen: Fachschule der Barbierinnung, Berlin, Stralauerstrasse; Unterricht nur für Frauen oder Töchter von Barbieren. Honorar pro Kursus 10 M. — Letteverein, Berlin SW. Königgrätzerstrasse 90, Kursus 2 Monat, Honorar 24 M. — Breslau, Frauenbildungsverein, Katharinenstrasse 18, monatlich 5 —12 M. — Dresden, Dresdener Frauenerwerbsverein, Ferdinandstrasse 13, Kursus 10 M. — Wien, Frauenerwerbsverein, Rahlgasse 4, Kursus 2 Monate 10 Gulden (= 17 M.). 11. Garderobieren In den Theatern, Konzert- und Balllokalen sind Garderobieren angestellt, die die Mäntel, Hüte u. s. w. der Besucher aufbewahren. Es ist fast ausschliesslich ein Abendberuf, den sie also nebenbei ausüben können. Die Garderobiere wird meist von dem Garderobenpächter angestellt und erhält in der Regel eine Mark pro Abend. 12. Goldarbeiterinnen Das Goldschmiedegewerbe ist in Deutschland den Frauen bisher noch ziemlich fremd geblieben, während nordische Frauen nicht selten sehr achtenswertes darin leisten und beispielsweise in dem vornehmsten Teil von London eine Goldarbeiterin ein ebenso elegantes Avie besuchtes Geschäft besitzt. Constanze von Franken*) glaubt, es dürfte voraus- *) Katechismus der weiblichen Erwerbs- und Berufsarteil. Leipzig, Max Hesses Verlag. 1898. S. 173 f. 158 sichtlich auch in Deutschland bald Goldarbeiterinnen geben. Die Grundlage ihrer Fertigkeit müsste das Zeichnen bilden. Die spezielle Ausbildung würden dann die Ciselirklassen gewähren, wie sie z. B. die Zeichenakademie in Hanau und die Kunstgewerheschule des Österreichischen Museums für Kunst und Industrie in Wien I, Schulenring, auch für Schülerinnen besitzen. 13. Haararbeiterinnen Es giebt: 1. solche, die in der Bearbeitung von Menschenhaareu, 2. solche, die in der Bearbeitung von Tierhaaren beschäftigt sind. Die Berufszählung von 1895 weist 2692 derartige Arbeiterinnen auf, davon 1604 im Hauptberuf. Es ist ein zum grossen Teil hausindustrielles Gew'erbe. 1. Die wenigen in der Menschenhaarbearbeitung vorhandenen Betriebe beschäftigen im Betriebe selbst nur w r enige Arbeiter inn en. Das Waschen, Beizen und Färben der Haare wird von männlichen Arbeitern besorgt. Die Fabrikarbeiterinnen beziehen einen W r ochen- lohn von durchschnittlich 12 M., Heimarbeiterinnen sollen es bei angestrengter Thätigkeit auf den gleichen Satz bringen. Der freien Arbeiterin wird durch die Arbeit in Gefängnissen viel Konkurrenz gemacht. Die Arbeit besteht in der Herstellung von künstlichen Frisuren und allerhand Flechtwerk. 2. Die Arbeit in der Tier-, insbesondere der Hasenhaarschneiderei ist einer der gesundheitsgefährlichsten Berufe. Die Arbeitszeit beträgt 11, im Winter 10 x / 2 Stunden ausschliesslich der Pausen. Der Lohn in der Fabiik steigt von 4 M. für Lehrmädchen bis zu höchstens 12 M. pro Woche für erwachsene Arbeiterinnen, m der Heimarbeit ist der Verdienst geringer. 14. Hotelvorsteherinnen Mädchen und Frauen, die sich diesem Berufe widmen w r ollen, müssen den ganzen Hotelbetrieb von Grund aus erlernen. Sie müssen frühzeitig in bessere Hotels in die Lehre gehen und in sämtliche Einzelheiten des Hotelwesens eindringen. Die Lehrzeit dauert Jahrelang, der Barverdienst ist während dieser Zeit gleich Null, doch erhält der Lehrling Kost und Wohnung. Ein Zuschuss seitens der Eltern ist während der Lehrzeit nötig. Erst als Gehilfin kann eine junge Dame, die sich diesem Berufe widmet, auf eine nennenswerte Bezahlung rechnen. Von da an steigt das Gehalt der jeweiligen Thätigkeit entsprechend. Bis vor Kurzem existirten nur männliche Küchen- und Hotelvorsteher. Gegenwärtig wagen auch Frauen sich an diese gutbezahlten Stellungen heran. *) *) 111. Konvers.-Lexikon der Frau. I. S. 656. 159 15. Kaffeeverleserinneii Gewöhnlich wird in Hamburg, dem grössten Kaffeemarkt des Kontinents, das Geschäft des „Verlesens 44 (Beseitigung der schlechten Bohnen, des Unrates u. s. w.) von Frauen und Mädchen auf sog. Kaffeeböden besorgt. Daneben wird Kaffee auch in Gefängnissen verlesen. Neuerdings aber hat sich auch die Heimarbeit dieser Thätig- keit bemächtigt. Louise Zietz schreibt darüber in der ,,Gleichheit“ (Nr. 13, 1898) u. A. folgendes: Zu einem Stift in Hamm bei Hamburg gehört auch ein grösseres Gebäude, in dem früher Kräuter u. s. w. zu medizinischen Zwecken sortirt wurden, in dem jetzt aber Kaffee verlesen wird. Von dort holen sich Frauen — während der Saison bis zu 200 — aus der ganzen Umgegend aus Hamm, Horn, Eilbeck u. s. w., Kaffee zum Verlesen in ihre Wohnung. Arbeit erhalten nur Frauen, die eine Bescheinigung ihrer Bedürftigkeit von dem im Ort amtirenden Pastor oder der Armenverwaltung beibringen können. Die Akkordsätze für diese Heimarbeiterinnen sind um zirka 20 Prozent niedriger als für die Bodenarbeiterinnen. Ausserdem müssen die Frauen — vielfach Witwen — beim Abliefern, sowie bei der Inempfangnahme des Kaffees nicht nur stundenlang, sondern oft den ganzen Tag warten, bevor sie abgefertigt werden .... Nicht nur die Frauen, auch die Kinder — teils in so zartem Alter, dass sie auf den Stühlen knieen müssen, um an den Tisch reichen zu können — hocken um den Tisch und sind mit fieberhafter Eile am Verlesen .... Wie es in der Wohnung aussieht, davon kann man sich nur ein richtiges Bild machen, wenn man daran denkt, dass meist ein einziger Baum als Wohn-, Schlaf- und Arbeitszimmer dient. Wenn man eine solche Wohnung betritt, so glaubt man, von einigen rühmlichen Ausnahmen abgesehen, nicht in einer menschlichen Behausung sich zu befinden, vielmehr wähnt man, in eine Höhle geraten zu sein. Alles starrt von Schmutz, Menschen wie Möbel. In einer solchen Umgebung, von schmutzigen, halbnackten Menschen wird der Kaffee verlesen. Zwischen dem verlesenen Käffee wurden schon bei der Ablieferung schmutzige, nasse Windeln gefunden! . . . Eine Frau hat mir weinenden Auges geklagt, dass sie mit Hilfe ihrer beiden Kinder nicht mehr wie 3—4,50 M. die Woche verdienen könne. Eine andere Frau, die allein arbeitet, versicherte mir, dass sie nie mehr wie 1,50—2 M. die Woche erarbeite. Eine Dritte bringt es mit Hilfe von 6 Kindern auf 12 M. die Woche. Der Unternehmer aber spart dank der Heimarbeit nicht nur Miete, Licht und Lohn, sondern auch die Beiträge zur Invaliden- und Altersversicherung sowie die Krankenkassenbeiträge. Solche Zustände schreien geradezu nach einer Regelung der Hausindustrie und Heimarbeit — schon aus sanitären Gründen! Wie Louise Zietz (Hamburg) in der Sozialen Praxis (1898, Nr. 46) mitteilt, sind in Venlo ähnliche Zustände wie in Hamburg. In der Stadt und deren nächsten Umgebung sind etwa 200 Familien, die sich ausschliesslich dieser Beschäftigung hingeben. Da werden alle Glieder der Familie, vom alten kümmerlichen Greis bis zum Kind im zartesten Alter, von morgens früh bis abends spät angespannt, um das zum Leben Nötige zu erarbeiten. Die äusserst karge Entlohnung ist auch hier der Umstand, der die betreffenden nicht nur zum langen, sondern auch zum intensiven Arbeiten zwingt. Ist doch die Entlohnung noch eine knappere als in Hamburg. Auch ist die Art der Entlohnung eine andere. 160 Während in Hamburg nach dem Quantum verlesenen Kaffees der Lohn berechnet wird, wird er in Yenlo nach dem Quantum der beim Verlesen erzielten Triage (das sind Steine, Nägel, schlechte Bohnen u. s. w.) berechnet. Und zwar wird fürs erste Kilo Triage 37 Cent und für jede weiteren 100 Gramm ein Cent berechnet. Wird nun Kaffee ausgegeben mit viel Triage, so können die Arbeiter es auf einen halbwegs annehmbaren Tagelohn bringen, andernfalls sie oft kaum das Salz verdienen und gezwungen sind, bei langer, intensiver Arbeit noch zu hungern. In Köln und Aachen werden Mädchen, die eben aus der Schule entlassen sind, in den Brennereien beim Kaffeeverlesen 11 resp. 12 Stunden beschäftigt. Hier werden nur die besseren Sorten nochmals verlesen und es erhalten die Mädchen pro Tag 0,80—1,20 M. Diese Beispiele zeigen klärlich wieder aufs neue die Notwendigkeit der Unterstellung der Hausindustrie unter die Gewerbeordnung. Aber auch die Forderung der Unterstellung der Werkstätten unter die Gewerbeordnung wird immer dringender, wie das letzte Beispiel zeigt. Gerade das Verlesen des Kaffees greift ungemein das Nervensystem an, da unausgesetzt, mit fieberhafter Eile die Finger bew r egt v T erden, während der übrige Körper sich nicht bewegt. Hinzu kommt dann noch die gebückte Haltung und das Staubschlucken beim Arbeiten. Wenn nun bei einer solchen, an und für sich gesundheitsschädlichen Beschäftigung, Mädchen im Alter von 13, 14, 15 Jahren 11 und 12 Stunden täglich beschäftigt werden, so muss das für ihre Gesundheit natürlich höchst verderblich wirken. 16. Kellnerinnen Nach den Erhebungen der amtlichen Kommission für Arbeiterstatistik im Jahre 1893 waren in 6608 Gastwirtschaftsbetrieben 4378 Kellner und 4093 Kellnerinnen beschäftigt. In Preussen waren doppelt soviel Männer als Frauen angestellt, in Bayern dagegen überwog die Anzahl der Kellnerinnen die der Kellner um das Vierfache, in München sogar um das sechsfache. Unter den Kellnerinnen ist die Prostitution sehr stark verbreitet. Die Arbeitszeit ist sehr lange. Mehr als die Hälfte der Kellnerinnen arbeiten 14—16 Stunden und 1 / i noch über 16, ja sogar bis zu 18 Stunden am Tage. Die Kellnerinnen erhalten vom Wirt entweder keinen oder nur einen sehr geringen Lohn (mehr als die Hälfte erhält nicht über 10 M. monatlich). Einen beachtenswerten Schritt, um dem Kellnerinnenunwesen zu steuern und die Animirkneipen möglichst zu beseitigen, hat das grossh. hessische Ministerium gethan. Es hat die Verordnung erlassen, dass einem Wirt, der seinen Kellnerinnen keinen Lohn zahle, und sie infolge dessen nur auf Trinkgelder und andere Einnahmen hin weise, die Konzession entzogen v T erden soll. Das Ministerium nimmt an, dass solche Wirtschaften nur dazu dienen, die Völlerei zu fördern und die Unsittlichkeit zu unterstützen. Weiter hat dann das hessische Ministerium noch die Verordnung erlassen, dass auch dann solchen Wirten, wie 161 den bezeichneten, die Konzession entzogen werden könne, wenn nächste wiesen sei, dass der Inhaber einer Wirtschaft keine Kenntnis von den Vorfällen in seiner Wirtschaft habe, da er für das verantwortlich sei, was bei ihm vorgehe. 17. Klayierstimmerinnen Die Ausübung dieses Berufes bedingt feines musikalisches Gehör und die nötige technische Geschicklichkeit. Ihre Ausbildung wird die Klavierstimmerin durch eine Lehrzeit in einer grossen Klavierfabrik erhalten. Sie muss aber auch verstehen, kleine Reparaturen am Klavier vorzunehmen. 18. Kochfrauen Die Ausbildung kann bei Köchen und bei grösseren Herrschaften, Hotels u. s. w. stattfinden. Der Lohn beträgt für den halben Tag durchschnittlich 3 M., für den ganzen Tag 6 M. In Berlin sind etwa 50 Kochfrauen thätig. Die Errichtung von Kochschulen, eventuell in Verbindung mit Speiseanstalten für alleinstehende Mädchen und Frauen ist für Frauen in reiferen Jahren, die vorzüglich kochen, ferner gut rechnen und anweisen können, empfehlenswert. Kochschulen sind wirklich ein Bedürfnis für die heranwachsenden Töchter, die keine Gelegenheit haben, zu Hause das Kochen gründlich zu erlernen. Kochschulen giebt es in Berlin, Hannover, Karlsruhe und andern grösseren Städten. Wer eine solche errichten will, soll nicht verfehlen, sich einige der vorhandenen gründlich anzusehen. 19. Kolorirerinnen Junge Mädchen wenden sich diesem Berufe nur in sehr vereinzelten Fällen zu. Die Arbeit ist sehr anstrengend, greift Brust und Augen in hohem Masse an und gewährt einen verhältnismässig niedrigen Verdienst. 20. Setzerinnen Einer vom Verbände Deutscher Buchdrucker im Dezember 1898 aufgenommenen Statistik ist zu entnehmen, dass in 38 Betrieben 174 Setzerinnen und 10 Lehrmädchen beschäftigt wurden. Die meisten Setzerinnen wurden in Dresden (44) beschäftigt, in Ostpreussen 27, in Schlesien 35, in Westpreussen 23, in Berlin nur 16. Im Jahre 1894 zählte man 151 Setzerinnen, ihre Zahl hat sich also nur wenig vermehrt. Da die Setzerinnen häufig unter dem Tarif arbeiten, be- Keilen, Die Frauen im Handel und Gewerbe H 162 merkt der „Korrespondent“: „Glücklicherweise scheinen einer umfangreicheren Heranziehung von Setzerinnen für den Buchdruckerberuf recht wesentliche Hindernisse entgegenzustehen.“ Der Letteverein hat bisher etwa 125 Schülerinnen ausgebildet und zwar in der Berliner Buchdruckerei-Aktiengesellschaft. In der Setzerinnenschule werden nur Mädchen aufgenommen, die das 16. Lebensjahr zurückgelegt haben Sie müssen durch Atteste ihre Geburt, sowie ihre Gesundheit — mit .Rücksicht auf den gewählten Beruf — nachweisen; ferner ist die Zustimmung des Vaters, event, der Mutter und des Vormunds zur Ergreifung dieses Berufs, sowie das Abgangszeugnis der 1. Klasse einer Mittelschule oder der 2. Klasse einer höheren Töchterschule nötig. Sollte dieser Nachweis fehlen, so hat sich die Aspirantin einer Prüfung zu unterziehen. Ausserdem bedarf es des Nachweises der Subsistenzmittel während der ersten sechs Monate der Lehrzeit. Der Direktor der Berliner Buchdruckerei-Aktiengesellschaft übernimmt die Ausbildung der Setzerinnen. Diejenigen Setzerinnen, welche die Durchschnittsfähigkeit eines männlichen Setzers erworben und deshalb auch den entsprechenden Wochenverdienst beziehen, werden zum Teil an andere Druckereien abgegeben; doch übt der Letteverein das Aufsichtsrecht über die in der Buchdruckerei beschäftigten Setzerinnen aus. Die ersten sechs Monate der Lehrzeit sind von beiden Seiten unentgeltlich. Gewöhnlich geschehen die Aufnahmen zu Neujahr und Johannis. Die Arbeitszeit der Setzerinnen ist festgesetzt auf die Tagesstunden von 8 Uhr morgens bis 6 l j 2 Uhr abends, einschliesslich einer halben Frühstücks-, einer Mittags- und einer halben Versperstunde. Der Versuch, Frauen zum Buchdruckergewerhe heranzuziehen, ist nicht von grossem Erfolg begleitet gewesen. Man kann dies auch nicht bedauern, da die Thätigkeit in den Druckereien für Frauen doch weniger geeignet ist. 21. Wirtschafterinnen Die Ausbildung erfolgt meist privatim. Die Besoldung ist durchweg schwankend. In den Berliner Volksküchen erhalten die Wirtschafterinnen bei freier Station monatlich 45—60 M. IV. Abschnitt Landwirtschaftliche Berufe I. Die Frau in der Landwirtschaft Über die Hälfte aller erwerbstätigen Frauen sind in der Landwirtschaft beschäftigt. Die Berufsstatistik vom Jahre 1895 zählte 2 730216 Frauen, die die Landwirtschaft als Hauptberuf, 1342 614 Frauen, die sie als Nebenberuf betrieben. Von ersteren waren 352 216 Selbstständige, die als Eigentümerinnen oder Pächterinnen wirtschafteten, 18057, die zu den Wirtschaftsbeamten, dem Aufsichts-, Rechnungsund Bureaupersonal gehörten, 650 789 Mägde, 699 230 Tagelöhnerinnen, 1009 379 Familienangehörige, die in dem Wirtschaftsbetriebe der eigenen Familie thätig waren. Die Frau kann, wenn sie die nötige Vorbildung besitzt, die Landwirtschaft auch selbständig betreiben. Zur Ausbildung kann sie in landwirtschaftlichen Schulen Kurse besuchen; seit 1896 ist den Frauen auch der Besuch der Königlichen landwirtschaftlichen Hochschule zu Berlin N., Invalidenstrasse 42, freigegeben. Besondere Zweige der Landwirtschaft, die für die Frauen in Betracht kommen sind: Milchwirtschaft, Geflügelzucht, Seidenraupenzucht, Bienenzucht u. s. w. Alle diese Berufe haben einen sicheren, wenn auch zum Teil bescheidenen Erfolg, die Vorbereitung dazu ist nirgends allzu kostspielig und der Ertrag der Arbeit wächst mit der Erfahrung von Jahr zu Jahr. 1. Die Wirtschafterin oder Meieriii Diese pflegt 240—500 M. Gehalt nebst freier Station zu erhalten. Sie ist fast stets auf den ausschliesslichen Verkehr mit dem niederen Dienstpersonal angewiesen. Die gesellschaftliche Missachtung, die man diesem Beruf entgegenbringt, ist ein Grund, weshalb Mädchen 11 * 164 aus dem Mittelstände lieber Erzieherin, Gesellschafterin, Kindergärtnerin, Stütze oder dergl. werden. Eine tüchtige Meierin ist weit schwerer als ein „Fräulein u zu finden. Es wäre sehr wünschenswert, dass auch dem Berufe der ökonomin besser gebildete Mädchen sich zuwendeten, die nach Aneignung einer gründlichen theoretischen und praktischen Fachbildun. hrem Stande eine grössere Achtung zu erringen vermöchten. Je geachteter ein Erwerbszweig ist, desto leichter wird seinen Vertreterinnen Familienanschluss im fremden Hause zu teil werden. Neuerdings lässt es sich der Verein zur Errichtung wirtschaftlicher Frauenschulen auf dem Lande angelegen sein, die Ausbildung der Ökonominnen gründlicher zu gestalten. Es gibt eine wirtschaftliche Frauenschule zu Nieder-Ofleiden bei Homburg a. d. Ohm in Oberhessen und ein Institut in Helmstedt, das von der braun- schv _ ! gischen Regirung gegründet worden ist. 2. Die Molkereiyerwalterin Dieser Beruf ist nur für junge Mädchen geeignet, die auf dem Lande oder in kleinen Städten aufgewachsen sind und etwas von Landwirtschaft und Tierzucht verstehen. Der Molkereiberuf ist lohnend, und es herrscht in demselben durchaus kein Überfluss an geschulten Kräften. Dass auch Frauen sich diese Schulung aneignen können, dafür sorgen eine Anzahl Molkereischulen, in Baden (Insel Mainau), Hannover (Banke bei Hitzacker), Lüneburg (Paese bei Meinersen), Ostpreussen (Carmitten bei Gr.-Raum und Warnikow bei Ludwigsort), Oberschlesien (Proskau bei Oppeln), Sachsen (Rötha bei Leipzig und Freibergsdorf bei Freiberg), Thüringen (Erfurt), Westpreussen (Czerwinsk), Böhmen (Friedland) u. s. w. Der praktische und theoretische Unterricht erstreckt sich auf die Gewinnung und Eigenschaften, Prüfung und Behandlung der Milch, auf die Rahmgewinnung, die Butterbereitung, die Käsebereitung, die Rasse, die individuellen Eigenschaften und das Futter der Milchkuh, die Entstehung der Milch u. s. w. Bei den praktischen Arbeiten in der Lehrmolkerei müssen die Schülerinnen alle Handgriffe so lange selbst ausführen, bis sie sich eine hinreichende Fertigkeit angeeignet haben; auch lernen sie die Molkereitabellen führen. Ein Kursus dauert vier bis acht Wochen, das Honorar für denselben variirt zwischen 10 — 30 M., das Kostgeld monatlich zwischen 40—60 Mark. Das Gehalt einer Molkereiverwalterin beläuft sich auf 800 bis 1200 M. bei freier Station. Sehr gut rentirt sich für eine tüchtige Molkereiverwalterin der Besitz einer Meierei, doch gehört dazu Kapital. 165 In Finland liegt die ganze Milchwirtschaft fast ausschliesslich in weiblichen Händen, gewiss ein Beweis, wie gut die Frauen sich in diesen Beruf hineinzufinden vermögen. 3. Geflügelzucht. Die Geflügelzucht ist lohnend, wenn sie richtig betrieben wird. Zum selbständigen Erwerb muss sie aber in grossem Maasstab betrieben werden. Meist ist sie ein Nebenerwerb und wird mit Gärtnerei oder Molkerei verbunden. Es giebt mehrere grosse Anstalten für Geflügelzucht (z. B. in Breisach, St. Ilgen in Baden u. s. w.), wo man dieselbe praktisch erlernen kann. In der Gartenbauschule für Frauen in Friedenau bei Berlin ward auch Unterricht in der Geflügelzucht erteilt. Von Gutsbesitzern werden häufig Geflügelwärterinneil gesucht. 4. Bienenzucht Es giebt in Deutschland nur wenige Berufsimker, d. h. solche, die ganz von der in grossem Maasstabe betriebenen Bienenzucht leben. In den meisten Fällen wird die Bienenzucht nur zum Vergnügen oder zum Nebenerwerb betrieben. Bienenzucht ist nur da zu empfehlen, wo die Bienen eine genügende Tracht haben. In guten Jahren ist der Gewinn bedeutend, bei andauernd schlechter Witterung während der Haupttracht kann allerdings auch ein Verlust zu verzeichnen sein. Man lasse sich nicht durch übertriebene Schilderungen irre führen. Eliza Ichenhäuser (Deutsche Modenzeitung 1895, S. 418) sagt: „Das erforderliche Anlagekapital zu einer Bienenzüchterei ist nicht gross, bei einer Anlage von 100—150 M. lassen sich circa 1000 M. pro Jahr verdienen.“ Das mag in einem seltenen Ausnahmefalle mal Vorkommen, aber so günstige Verhältnisse sind nicht oft zu verzeichnen. Versuche, ob die Frau sich zur Imkerin eigne, sind speziell in Baden unternommen worden und haben sich gut bewährt. Verschiedene Imkerschulen haben Kurse für Frauen eingerichtet, die eine rege Beteiligung gefunden haben (Lehrer Roth in Eberbach am Neckar; Rudolf Dathe in Eystrup bei Hannover). In der Gartenbauschule für Frauen in Gernsbach wird auch in der Bienenzucht unterrichtet. II. Die Frau als Gärtnerin Zu den mancherlei Beschäftigungen und Berufsarbeiten, welche sich für Frauen eignen, gehört auch die Gärtnerei. Es ist eine Arbeit, welche den Körperkräften der Frau entspricht und keine zu hohen 166 Ansprüche an dieselben stellt, auch in ihren einzelnen Branchen einen durchaus feinen Sinn und Geschmack fordert, die man bei den Frauen, seweit sie eine gewisse Bildung besitzen, ja als eigenstes Attribut voraussetzt. Es liegt die Liebe zu Blumen und Pflanzen eigentlicli in der Frauennatur, wie ihnen denn meist alle diejenigen Dinge und Wesen sympathisch sind, die spezielle Pflege und Aufsicht erfordern. Ist doch das Dienen und Pflegen die vornehmste Pflicht der Frau im guten Sinne. Der Beruf hat insofern etwas sehr Günstiges, als er auch für Frauen passt, die in keiner Weise für den Selbsterwerb erzogen, also nicht für irgend welche Examina gedrillt sind, so dass sie sich der Gärtnerei ohne langwirige Vorstudien widmen können. Die Frauenthätigkeit im deutschen Obst- und Gartenbau erfährt eine grosse Förderung durch den Verein zur Förderung des Frauenerwerbs durch Obst- und Gartenbau. Luise Riss in Hermanshof bei Danzig, eine im Gartenbau tüchtige und auf diesem Gebiete auch schriftstellerisch thätige Dame, sieht den Obstbau als für Frauen zu umfangreich an, hält aber Gemüsebau und Obstverwertung für durchaus nutzbringend, indem sie sagt: „Die praktische Lehre derselben, verbunden mit der Obstkenntnis — nicht Obstbau, derselbe ist für Frauen zu umfangreich — und Obstverwertung ist jedenfalls ein nützlicher Zweig einer landwirtschaftlichen Haushaltungsschule und müsste von allen Frauen und Mädchen, die in der Landwirtschaft arbeiten, gleichviel ob sie besitzend oder helfend die Thätigkeit ausüben, erlernt werden. Ich selbst beschäftige mich eingehend mit der Obstverwertung, namentlich mit der Pastenfabrikation des sonst wertlosen Sommer- und Fallobstes und habe bereits drei Preise darin erworben“. Herr Mertens (Lehrer an der kgl. Obst- und Gartenschule in Geisenheim und Verfasser des „Dörrbüchleins für den kleinen Haushalt*' und des „Obsteinkochbüchleins für den bürgerlichen und feinen Haushalt“) sagt in dem eben angeführten Buche, Unterricht im Obstbau wäre, weil zu umfangreich und meist von Männern ausgeübt, nicht erforderlich; er tritt aber für Belehrung und Unterweisung der Frauen in Feld- und Gemüsebau wie Obstverwertung ein. Es ist jedoch schwer verständlich, wie man den Frauen den Feldbau zugestehen will und den Obstbau nicht. Ferner spricht sich Betten, Redakteur des praktischen Ratgebers für Obst- und Gartenbau in der Zeitschrift „Die Frau“, eigentlich gegen den Gärtnerberuf aus, will nur die Binderei für Frauen gelten lassen, ist aber denn doch einverstanden, wenn Frauen sich dem Sonderfache der Gärtnerei zuwenden, das auch wir für sie in Anspruch nehmen, wenn er sagt: „Es giebt aber noch sehr viele Verhältnisse, in denen die Gärtnerei einen Teil des Erwerbszweiges ausmachen kann, und sie ist darin für die Frau vielleicht am wichtigsten“. Er meint damit, wie er in Weiterem ausführt, Obst- und Gemüsebau, und schliesst seine Ab- 167 handlung mit den Worten: „Alles in Allem genommen bietet die Gärtnerei mannigfache Punkte, in denen das Eingreifen der Frau mit Erfolg möglich ist, wenn Geduld und Ausdauer mit dem nötigen Verständnis gepaart sind.“ Wohlwollender noch äussert sich Gustav Dahms in der „Frau“ in seiner Abhandlung über das Recht der Frau auf Arbeit. Es heisst darin: „Zur Arbeit des Gärtners hat sich die Frau bereits vielfach befähigter bewiesen, als der Mann“ und fährt an anderer Stelle fort: ,,In Montana (Nordamerika) liegt fast der gesamte Landbau in den Händen der Frau. Sie treiben die Landwirtschaft mit einem Eifer, eitler Ausdauer und einem Erfolge, dass kein Mann sich ihrer Leistungen zu schämen hätte. Das giebt ihnen Selbstvertrauen und Thatkraft, sie wissen, dass sie von Niemand abhängen und Niemand zu fürchten haben“. Was Frauen auf diesem Gebiete in Amerika leisten, hat die Ausstellung in Chicago genugsam gezeigt. Eine dieser Frauen Mrs. Strong, Besitzerin grosser Gartenanlagen von 366 Morgen in Kalifornien, erhielt für ihre vortrefflichen Obstkulturen einen ersten Preis. Als Frau Kommerzienrat Heyl in Charlottenburg ihre Gartenbauschule ins Leben rief, erhob sich in den Gärtnerkreisen ein Sturm der Entrüstung; man hätte meinen können, alle Frauen würden sich von jetzt ab dem Gartenbau zuwenden und die armen Gärtner ihres Erwerbes und ihrer Stellungen berauben. Die Stimmen der Erbitterung sind verstummt, denn alle Befürchtungen waren grundlos. Man beginnt schon, sich für diese Seite der Frauenarbeit zu inter- essiren und die Zahl der Freunde wird wachsen mit dem Bekanntwerden der Erfolge, die allenthalben erzielt worden sind, wo man Frauen an der Unterweisung für Gartenbau und Obstverwertung teilnehmen liess. Die Leiter von Gartenbauschulen, die auch für Frauen Belehrungskurse für Ohstverwertung einrichteten (es sind deren bis jetzt 5, von denen ich vornehmlich Geisenheim, Kassel und Karlsruhe nenne), stellen den Frauen ein überaus günstiges Zeugnis aus. In Karlsruhe ist der Kursus auf besonderen Wunsch der Grossherzogin vornehmlich für die Töchter der bäuerlichen Bevölkerung eingerichtet, und das Ministerium des Innern kommt für die Verpflegungskosten auf und zahlt auch das Reisegeld. Frl, Dr. Castner hat in Friedenau eine Obst- und Gartenbauschule für Frauen gegründet, die sich jetzt in Marienfelde befindet. Die Zöglinge sind teils solche, welche die Gärtnerei als Beruf ergreifen, teils solche, die nach beendeter Lehrzeit die Gärten auf eigenen Gütern in Selbstverwaltung nehmen wollen. Ausserdem ist noch ein kleiner Teil Hospitantinnen, welche sich in die praktischen Arbeiten im Freien unter Leitung eines geprüften Obergärtners, mit den Vollschülerinnen teilen. Nachdem die Lehrzeit zum Abschluss gekommen ist, nehmen die Zöglinge Stellungen als Gärtnerinnen auf Gütern oder herrschaftlichen Besitzungen 168 ein, oder sie machen sich selbständig, wie es bereits einige gethan haben. Die neue Anstalt in Marienfelde bietet mit ihren 34 heizbaren Zimmern Raum für 40 Internschülerinnen. Im grossen Garten können 60 Gartenschülerinnen arbeiten. Die Schule zählt jetzt 32 Schülerinnen, die aus allen Gegenden Deutschlands und auch vom Auslande herbeigekommen sind. Bei der Einweihung des neuen Hauses am 2. Dezember 1899 hatten sich auch frühere Schülerinnen der Anstalt wieder eingefunden, von denen viele in angenehmen Stellungen als leitende Gärtnerinnen sind oder sich selbständig gemacht haben. Auch im eigenen Besitztum oder in dem der Eltern verwenden die früheren Schülerinnen ihre Kenntnisse. An der königl. Lehranstalt für Obst-, Wein- und Gartenbau in Geisenheim a. Rh. finden Kurse von 4 — 9 Tagen statt. Der Lehrplan hat in 5 Tagen folgenden Lehrgang: Ernte, Aufbewahrung und Versand des frischen Obstes. Theorie des Dörrens und praktische Unterweisung im Dörren. Theorie der Obstweinbereitung und Behandlung des Weines im Keller. Theorie und Praxis in der Behandlung von Essig und Branntwein, Bereitung von Pasteten, Gelöe, Marmelade und Herstellung von Konserven. Der Kursus in Karlsruhe stellt in 9 Tagen etwas höhere Anforderungen und erstreckt sich auf: Bodenbearbeitung und Düngung in der Gemüse- und Obstkultur, Anlage, Anpflanzung und Pflege des Obst- und Gemüsegartens, Schnitt und Pflege der Zwergobstbäume, Veredeln der Rosen und Öbst- bäume, Behandlung der Reben an der Spalierwand und im Garten, Behandlung und Pflege der Topfgewächse und die Verwertung des Obstes und der Gemüse wie Obst- und Beerenweinbereitung, Herstellung von Trockenobst und Trockengemüse, Einkochen des Obstes in Zucker u. A. Herstellung von Fruchtsäften, Mus und Gelee, Aufbewahrung und Überwinterung, Eindünsten und Einmachen des Obstes und der Gemüse. Die Unterrichtsgegenstände w r erden theoretisch und praktisch behandelt. Das Honorar in Geisenheim beträgt 6 M, für Nichtpreussen 9 M. Unterkunft für Frauen besorgt die Direktion, an welche auch die Anmeldungen zu den Kursen bis spätestens 14 Tage vor Beginn derselben zu richten sind. Die Bewältigung des angegebenen Stoffes erscheint nur möglich, wenn man annimmt, dass die Schülerinnen, der ländlichen Bevölkerung angehörend, von Jugend auf mit den praktischen Arbeiten wohl vertraut sind und der Unterricht meistens theoretisch sein kann. So nur lässt es sich erklären, die Gesamtarbeit im Garten, die sich natur- gemäss auf die verschiedenen Jahreszeiten und Monate verteilen muss, in neun Tagen kennen zu lernen. Allenthalben, wo man diese Kurse einrichtete, ist man des Lobes voll über die Leistungen der Frauen, unter denen sich auch ältere Schülerinnen befanden, über ihre rege Aufmerksamkeit, ihren Fleiss und ihre Ausdauer, und w T ir können mit Zuversicht und Bestimmtheit annehmen, dass auch auf dem in Frage stehenden Gebiete des Gartenbaues die Leistungen der Frauen denen der Männer nicht nachstehen werden. V. Abschnitt Arbeits-Nachweis und Frauen- Erwerbsvereine I. Der Arbeitsnachweis Je mehr die Frauen sich der Erwerbsthätigkeit zu wenden, um so grössere Bedeutung gewinnt auch für sie ein gut und einheitlich organisirter, gemeinnützig geleiteter Arbeitsnachweis. Man unterscheidet folgende Arten: 1. Das Stellenvermittlungs-Gewerbe. Die gewerbsmässigen Stellenvermittler, die im Allgemeinen keinen guten Ruf gemessen, beschaffen besonders Dienstboten und Arbeiterinnen Stellungen. Die gegen sie erhobenen Vorwürfe betreffen hauptsächlich: Missbräuchliche und versteckte Erhebung von Vorschüssen, Überforderung an Gebühren, absichtliche Unterbringung von schlechten Dienstboten und Arbeiterinnen, um häufigen Stellenwechsel hervorzurufen, Beeinflussung der Arbeitgeber zur Entlassung von Arbeiterinnen, künstliche Unterhaltung von Arbeitslosigkeit durch Anlockung (fingirte Vakanzen) einer das Bedürfnis übersteigenden Zahl von Arbeiterinnen nach 'den grossen Städten, Verführung zu Ausschweifungen und Begünstigung der Unsittlichkeit. Die Hauptgebiete der Stellenvermittler sind der Gesindedienst, das Unterrichtswesen, das Schauspiel- und Musikwesen, das Gastwirtschaftsgewerbe (Kellnerinnen) und die Landwirtschaft. 2. Berufsgenossenschaftlicher Arbeitsnachweis. Da die weiblichen Personen, die berufsmässig thätig sind, noch keine umfassende Organisationen gebildet haben, so ist der betreffende Arbeitsnachweis für sie bisher nicht von grosser Bedeutung geworden. In Deutschland sind sie hier und da für das Handelsgewerbe organisirt. In Berlin giebt es einen Fach verein der Handlungsgehilfinnen und 170 einen Hilfsverein für weibliche Angestellte, die zu ihren Aufgaben auch die Stellenvermittlung zählen. (Siehe Vereine.) 3. Arbeitsnachweis der gemeinnützigen Vereine und Anstalten, der Gemeinden und anderer öffentlicher Verbände und Verwaltungen. Es giebt zahlreiche gemeinnützige, kommunale und Verbands-Arbeitsnachweise, die ausser den Arbeitern auch den Arbeiterinnen offen stehen. Sie haben sich zu einem Verband zusammengeschlossen, dessen Organ „Der Arbeitsmarkt“ von Dr. J. Jastrow herausgegeben wird. Die Organisationen, die sich besonders mit der Beschaffung von Arbeitsgelegenheit für weibliche Personen beschäftigen, sind sehr mannigfacher Art. Diese Nachweise lassen sich in solche für die höhere Art weiblicher Arbeit und solche für die niedere Art weiblicher Arbeit ein teilen. Jene lehnen sich in der Regel an Bestrebungen an, die auf entsprechende Ausbildung weiblicher Arbeitnehmer für die bezüglichen Erwerbszweige gerichtet sind. Diese dagegen gehen von solchen Vereinen aus, die vorzugsweise den Schutz der Arbeiterinnen und Dienstboten gegen sittliche Gefahren bezwecken. Zu der ersten Art gehören hauptsächlich zwei Organisationen, die durch ihre umfassende, dem Stellenvermittlungswesen gewidmete Fürsorge besonders bekannt sind, nämlich der Letteverein und der badische Frauenverein. (Siehe Vereine.) Die Stellenvermittlungen für Arbeit niederer Art haben ihren Anschluss an Mädchenherbergen, Arbeiterinnenheime, Dienstbotenschulen und Anstalten, in denen arme Mädchen zur Hauswirtschaft erzogen werden; eine solche Anstalt ist z. B. das Amalienhaus in Berlin in der Motzstrasse. Ein grosser Teil dieser Vereine hat konfessionellen Charakter. Auch der Verein zur Hebung der Sittlichkeit besorgt die Stellenvermittlung; der Berliner Verein unterhält die Mädchen herb erge und Stellenvermittlung an der Börse im Stadtbahnbogen. Auch der Verein Jugendschutz, das Pestalozzi-Fröbelhaus und der Berliner Hausfrauenverein befassen sich mit der Stellenvermittlung. Das Stellenvermittlungsbureau des Lettevereins (Berlin SW., Königgrätzerstr. 90. Vorsteherin: Fräulein Margarete Kabisch) vermittelt feste Stellen, sowie zeitweilige Beschäftigungen für alle den Frauen jetzt offenstehenden und denselben sich nach und nach eröffnenden Berufszweige für Berlin und nach ausserhalb. Nach Besetzung einer Stelle durch das Bureau werden beide Teile aufgefordert, Mitglieder des Lettevereins zu werden, oder einen einmaligen Beitrag zu zahlen. Der jährliche sowie der einmalige Beitrag beträgt mindestens 3 Mark, wofür die Stellesuchenden das Recht haben, während eines Jahres hei einem etwa notwendigen Wechsel sich wieder an den Verein zu wenden, ohne dass sie verpflichtet wären, aufs neue einen Beitrag zu zahlen. Die Mitgliedskarte dient als Legitimation. Zur Deckung der Auslagen für Porto ist eine Einschreibegebühr von 1 Mark zu zahlen. Das vom badischen Frauenverein unterhaltene Stellenvermittlungsbureau für Frauen und Mädchen aus gebildeten Ständen besorgt Stellen für Gesellschafterinnen, Erzieherinnen, stellvertretende Hausfrauen, Stützen der Hausfrau, Wirtschafterinnen, Vor- 171 steherinnen von Krankenhäusern, Sanatorien und Privatkliniken, Buchhalterinnen, Leiterinnen von Frauenarbeitsschulen, Haushaltungs- und Kochschulen, Kunststickerei- und Buchbinderschulen, Kindergärtnerinnen und Kammerjungfern. Das Bureau macht sich ferner zur Aufgabe, heran- wachsenden Mädchen Auskunft zu erteilen und ihnen bei der Wahl des Berufes mit sachverständigem Rat zur Seite zu stehen. Das Stellenvermittlungsbureau des badischen Frauenvereins in Karlsruhe brachte z. B. 1896 unter: Kinderfräulein und Kindergärtnerinnen 64, Erzieherinnen und Lehrerinnen 10, Gesellschafterinnen 4, stellvertretende Hausfrauen 5, Stützen der Hausfrau 16, Kammerjungfern 32, Kinderfrauen S, Weisszeugbeschliesserinnen 6, Buchhalterinnen 3, Haushälterinnen 9, Krankenwärterin 1, Lehrerin an Haushaltungsschule 1. 135 Stellen wurden mit Töchtern des Landes besetzt, 10 mit Norddeutschen, 5 mit Französinnen. 115 Bewerberinnen fanden in Baden Stellung, 29 im übrigen Deutschland, 1 in der Schweiz, 1 in Italien, 14 in Frankreich. Leider ist noch immer ein grosser Andrang zu bevorzugten Stellungen als Gesellschafterin, Reisebegleiterin oder Hausdame, der in keinem Verhältnis zu den Angeboten dieser Art steht. Die Zeitverhältnisse und verschiedene Ursachen bewirkten, dass diese Stellen immer seltener werden, dagegen ist an Wirtschafterinnen und tüchtigen Stützen der Hausfrau stets grosser Mangel. II. Die Organisation der erwerbsthätigen Franen Wir haben bereits in früheren Abschnitten gesehen, dass die Organisation der arbeitenden Frauen noch in den ersten Anfängen steckt. Es giebt aber immerhin schon einige grössere Verbände. Zuerst sei die gewerkschaftliche Organisation der Arbeiterinnen erwähnt. Die Zahl der in gewerkschaftlichen Zentralverbänden organisirten deutschen Arbeiterinnen hat nach der Statistik der Hamburger Generalkommission im Jahre 1898 nur 13 481 betragen und hat gegen 1897 einen Rückgang von 1163 erfahren, gegen 1896 sogar einen solchen von 1784. Im Jahre 1898 hatten von den 57 Zentralverbänden 22 Arbeiterinnen als Mitglieder: Fabrikarbeiter 3071, Tabakarbeiter 3000, Textilarbeiter 1328, Buchbinder 1230, Metallarbeiter 1271, Schuhmacher 1083, Buchdruckereihilfsarbeiter 583, Schneider 438, Porzellanarbeiter 415, Holzarbeiter 399, Handschuhmacher 149, Gold- und Silberarbeiter 147, Hutmacher 85, Zigarrensortirer 62, Handlungsgehilfen 45, Glasarbeiter 34, Vergolder 16, Tapezirer 10, Konditoren 8, Lagerhalter 3, Bureauangestellte 2. Nur sechs Gewerkschaften haben eine Zunahme der weiblichen Mitglieder zu verzeichnen, und zwar drei davon eine kaum nennenswerte. Ein erhebliches Wachsen weist nur der Verband der Fabrikarbeiter auf, dem 1027 Arbeiterinnen mehr angehörten als 1897. In 11 Zentralverbänden ist dagegen die Zahl der weiblichen Mitglieder gesunken, in manchen der Organisationen sogar sehr beträchtlich. Der 172 Verband der Textilarbeiter verlor z. B. 1986 weibliche Mitglieder, Schneider 350, Schuhmacher 135 u. s. w. Der Gesamtrückgang wird noch dadurch erhöht, dass die 583 Buchdruckereihilfsarbeiterinnen, die als Zunahme gegenüber 1897 angegeben sind, nicht neu gewonnene Mitglieder, sondern zum grössten Teil solche sind, die schon früher der lokalen Organisation angehörten. Im Korrespondenzblatt der Generalkommission wird der Rückgang als überaus bedauerlich bezeichnet, da sich die Anteilnahme des weiblichen Geschlechts an der Erwerbsthätigkeit in fortgesetzter Steigerung befinde. Die Schwierigkeiten, welche der Organisirung der Arbeiterinnen entgegenständen, seien jedoch keineswegs zu unterschätzen. „Es ist zu berücksichtigen, dass die jüngeren Arbeiterinnen in der Hoffnung, durch den Eintritt in die Ehe aus der Fabrik ausscheiden zu können, wenig Neigung zeigen, an den ernsten Bestrebungen der Gewerkschaften teilzunehmen. Die verheirateten Arbeiterinnen betrachten den Arbeitslohn vielfach als einen Zuschuss zu dem Arbeitseinkommen des Mannes und sind nur schwer dafür zu gewinnen, diesen Zuschuss durch den Lohnkampf zu erhöhen. Die Vorbedingungen für die Organisirung der Arbeiterinnen sind nichts weniger als günstig. Immerhin aber wird dadurch, dass 13 500 Arbeiterinnen heute den Gewerkschaften angehören, der Beweis geliefert, dass es verfehlt ist, davon zu sprechen, dass die Arbeiterinnen heute noch nicht für die Organisation reif wären. Jahrzehnte waren erforderlich, um bei einer halben Million deutscher Arbeiter die Erkenntnis von der Notwendigkeit der Organisation herbeizuführen. So sicher, wde wir darauf rechnen, dass nicht eine gleich lange Zeit zur Organisirung einer weiteren halben Million Arbeiter notwendig sein wird, so sicher ist darauf zu rechnen, dass trotz aller Schwierigkeiten, die entgegenstehen, auch die Organisirung der Arbeiterinnen zu einer fortschreitenden Entwicklung kommen wird.“ In M.-Gladbach hat sich im September 1899 ein „Schutz- und Unterstützungsverein christlicher Textilarbeiterinnen“ gebildet. Dem Vereine traten etwa 250 Arbeiterinnen bei. Er steht unter Leitung des dort bestehenden christlichen Textilarbeiterverbandes, der jetzt über 5000 Mitglieder hat. Der Textilarbeiterinnenverband in Viersen zählt 700 Mitglieder. Für die jugendlichen Personen des weiblichen Arbeiterstandes sorgen katholische Arbeiterinnenvereine, bis heute zirka 40 mit zirka 6000 Mitgliedern, und Mägdevereine (die mit Mägdehospizen verbunden sind), bis heute zirka 70. Ein Verzeichnis der katholischen Mägdehäuser ist zu beziehen von der Zentralstelle des Volksvereins in M.- Gladbach. Diese Vereine umfassen nicht ausschliesslich, aber doch vorwiegend jugendliche Personen. Als Jugendvereinigungen haben sie um so grössere soziale Bedeutung, als aus den Reihen der Arbeiterinnen und Dienstmädchen die Frauen und Mütter, namentlich des Arbeiter- und Handwerkerstandes, hervorgehen. Deshalb übt die 173 volle Erhaltung dieser Klassen von Mädchen in christlichen Grundsätzen eine nicht zu unterschätzende Rückwirkung auf das allgemeine soziale Wohl. Für ländliche Arbeiter und Arbeiterinnen, sowohl jugendliche wie erwachsene, bestehen heute nur Vereinigungen rein kirchlicher Art, welche lediglich als religiöse Kongregationen oder Sodalitäten wirken. Für die im Handelsgewerbe thätigen jugendlichen Personen weiblichen Geschlechts sind Gehilfinnenvereine bestimmt. Für das soziale Wohl haben die Gehilfinnen vereine eine ähnliche, über den Kreis der Mitglieder hinausreichende und für die Zukunft bedeutsame Wirksamkeit zu entfalten, wie die Arbeitervereine. Der Verband kaufmännischer Gehilfinnen in Leipzig ist 1898 gegründet worden und zählt jetzt an 400 ordentliche Mitglieder. Stellenvermittlung, Rechtsschutz und Rechtshilfe in Berufsangelegenheiten, ärztlicher Rat durch einen Arzt und eine Ärztin. Unterrichtskurse, Vortrags- und Unterhaltungsabende, gemeinschaftliche Ausflüge. Erstrebt wird noch die Errichtung einer Unterstützungskasse und die Begründung eines Heims. Für Köln und die Rheinprovinz giebt es zwei Gehilfinnen verbände. Dem am 27. Oktober 1897 gegründeten „Verein weiblicher Angestellten“ traten sofort ca. 80 Mitglieder bei, welche Zahl bis Ende 1898 auf 497 stieg. Mit Rücksicht darauf, dass nach den Satzungen nur solche als Mitglieder aufgenommen werden können, welche vom Ver- trauensausschusse vorgeschlagen und vom Vorstand' bestätigt werden, ist die Zunahme der Mitgliederzahl eine recht befriedigende gewesen. Die Eröffnung des Heims fand im Januar 1898 statt. Zur richtigen Verteilung und raschen Erledigung der Vereinsangelegenheiten wurden folgende Äusschüsse gebildet: 1) Ausschuss für das Heim, Vorsitzende Frl. Elisabeth von Mumm. 2) Ausschuss für Krankenpflege und Unterstützung, Vorsitzende Frau Hauptmann Brandt. 3) Ausschuss für Stellenvermittlung und Agitation, Vorsitzender Herr E. Leyendecker. 4) Ausschuss für Vergnügungen und gesellige Veranstaltungen. 5) Vertrauens-Ausschuss. Die Räume des Vereinshauses wurden schnell von Pensionären besetzt, und man musste, um den Anforderungen zu genügen, weitere Räumlichkeiten mieten. Zur Übung und Erhaltung des auf der Schule Erlernten werden Übungskurse abgehalten. Von eigentlichen Unterrichtskursen hat man Abstand genommen, da die vorhandene kaufmännische Fortbildungsschule Tüchtiges leistet. Auch ein Samariterkursus ist eingerichtet worden. Beiträge werden für die Teilnahme an diesen Kursen nicht erhoben. Der regste Verkehr im Vereinshause findet Sonntags statt, an welchem Tage Damen des Vorstandes und Ausschusses amvesend sind. Auf Anregung des Ausschusses für Krankenpflege hat sich eine Unterstützungskasse gebildet, die in der Hauptsache freie ärztliche Behandlung und Heilmittel in Krankheits- 174 fällen, sowie besondere Unterstützungen nach Massgabe der vorhandenen Mittel gewährt. Die Kasse ist auch dem Verein zur Verpflegung Genesender beigetreten, um von der Rekonvaleszentenpflege bei Bedarf Gebrauch machen zu können. Im allgemeinen macht sich ein Mangel an gut ausgebildeten Kräften fühlbar. Der Verein ist mit den Schwestervereinen in Berlin, Elberfeld und Frankfurt bezüglich Stellenvermittlung in Verbindung getreten, behufs gegenseitigen Austausches vorhandener Angebote. Die „Soziale Praxis“ schreibt über den Verein: „Der Kölner „Verein weiblicher Angestellten zu Köln“ vermittelt Stellen für seine Mitglieder und die Arbeitgeber unentgeltlich. Der Verein ist nach dem Berliner Muster eingerichtet, hat auch ein eigenes Vereinshaus gegründet, in dem er Geselligkeit und Weiterbildung seiner Mitglieder betreibt. Den Anfangsunterricht z. B. in der Stenographie, hat er allerdings nicht in die Satzungen aufgenommen, unterhält aber ein Lesezimmer, eine Bibliothek, ein Spielzimmer, ein Musikzimmer und englische und französische Unterhaltungsabende. Die Hausordnung für die Bewohnerinnen des Heims erscheint etwas streng, aber nicht unbillig. Nur erscheinen uns die Pensionspreise (ein Zimmer mit einem Bett 55 M., mit zwei oder mehr Betten 50 M.) mit Rücksicht gerade auf die jüngeren weiblichen Angestellten, die des Schutzes am meisten bedürfen, etwas hoch, denn Heizung und Beleuchtung ist im Schlafzimmer nicht einbegriffen und die Haupt-Mahlzeiten werden nur von V 2 1—2 Uhr und 8— 1 / 2 10 Uhr verabreicht, Zeiten, an denen Verkäuferinnen z. B. vielleicht nicht immer abkömmlich sind. Nun sind aber in den ersten Jahren die Monatsgehälter selten über 60 M., es bliebe für Kleidung, Pferdebahn und sonstige notwendige Ausgaben neben dem Pensionspreis kaum etwas übrig. Allerdings ist im Falle der „Mittellosigkeit“ des Mitgliedes eine Ermässigung bezw. ein Erlass des Pensionspreises vorgesehen, im Ganzen sind dafür aber nur etwa 300 M. ausgeworfen, abgesehen davon, dass der Anschein der Wohl- thätigkeit vermieden werden sollte. Wir nehmen darnach an, dass der Verein und in Sonderheit die Arbeitgeber und -geberinnen des Vorstandes sich für eine Erhöhung der Gehälter der weiblichen Angestellten bemühen werden, da ja der Verein selbst hier keine Überschüsse machen will, also nur das „Notwendigste“ berechnet.“ Der Verband der kaufmännischen Ladengehilfinnen in Köln trägt einen vorwiegend katholischen Charakter (Köln, Georgsplatz 7). Unter dem Schutz des Weihbischofs Dr. Schmitz gegründet, hat sich der Verein verschiedene ideale wie praktische Ziele gesteckt. Man hat sich in erster Linie folgendes klar gemacht: Das frühere Zusammengehörigkeits-Bewusstsein zwischen Prinzipalen und Angestellten ist in den modernen kaufmännischen Grossbetrieben fast vollständig, in den mittleren Geschäften sehr häufig geschwunden. Unverkennbar sind die Schädigungen und Gefahren, denen die dort 175 angestellten Mädchen ausgesetzt sind; dieselben sind herbeigeführt durch die Loslösung ihrer Stellung und ihres Verkehrs von dem Familienleben der eigenen Familie und durch die Lockerung der Beziehungen zu dem häuslichen Kreise ihrer Prinzipale. Dazu gesellen sich Gefahren, welche die notwendigen Folgen einer im jugendlichen Alter bedenklichen persönlichen Selbständigkeit und eines Mangels an Aufsicht und an Gelegenheit, guten Rat einzuholen, sind. Die Unsicherheit ihrer Stellung und die nicht seltene Dehnbarkeit und Unbestimmtheit ihrer Anstellungs-Bedingungen kann von übelwollenden Geschäftsinhabern ausgenutzt und den Angestellten für ihre Lebensstellung verhängnisvoll werden. — Viele dieser jungen Mädchen leiden daher thatsächlich unter einer gewissen Hilflosigkeit und Verlassenheit. Hier ratend, helfend und bessernd einzugreifen, gehört zu den praktischen Zwecken des Verbandes der kaufmännischen Gehilfinnen zu Köln. Der Verband erstrebt seinen Satzungen gemäss, auf christlicher Grundlage den Schutz und die Förderung der Standes-Interessen der weiblichen Angestellten im kaufmännischen Beruf, und zwar durch eine Organisation des ganzen Standes zunächst in Köln und sodann in der Rheinprovinz. Nach der wirtschaftlichen Seite hin sucht der Verband diese Ziele zu erreichen: durch Stellenvermittlung, durch unentgeltlichen Rat und Schutz in Rechtssachen, durch Kranken-Unter- stützungskassen, durch Erleichterung des Sparens und Anregung des Sparsinnes, durch Gründung von Sparkassen, durch Nach Weisung anständiger und billiger Kost- und Logishäuser. Vach der geistigen und sittlichen Seite hin soll das Heim des Verbandes den kaufmännischen Gehilfinnen in den Erholungsstunden Aufenthalt und angenehmen Verkehr mit gleichgesinnten Standesgenossinnen bieten und ihnen Elternhaus und Familien verkehr nach Möglichkeit ersetzen. Dem Bildungsbedürfniss der kaufmännischen Gehilfinnen wird durch eine reichhaltige und gute Bibliothek mit Lesezimmer, ferner durch geeignete Vorträge und gesellige Unterhaltung zu genügen gesucht. Stenographische Kurse und solche in der Handhabung der Schreibmaschine dienen zu ihrer beruflichen Fortbildung. Stehen auch die leitenden Kreise des Verbandes auf dem Standpunkte, dass die Vereinsaufgaben, welche auf Bildung des Geistes und des Herzens hinzielen, einzig und allein auf dem Boden überzeugten Christentums gedeihen können, so hält sich der Verband doch frei von konfessioneller Ausschliesslichkeit: den evangelischen und israelitischen Gehilfinnen stehen die Einrichtungen des Verbandes ebenso zur Verfügung, wie den katholischen. Auch soll, vertrauend auf den edlen kollegialischen Sinn der höher gestellten und gereifteren Ladengehilfinnen kein Unterschied zwischen dem Bildungsgrad, wie der sozialen Stellung gemacht werden. Die erst recht des Schutzes 176 und der Hilfe bedürftigen Lehrmädchen sollen von dem Verbände nicht ausgeschlossen sein. Dem Verbände ist es gelungen, sich ein eigenes Heim zu erwerben. Das früher von der Reichsbank benutzte Haus Georgsplatz 7 ist als Vereinslokal erworben, und die im Erdgeschoss gelegenen Räume sind zu einem Festsaale vereinigt worden. Das neue Heim soll den jungen Damen Aufenthalt und Erholung in ihren Mussestunden bieten. Bei der Stellenvermittlung des Verbandes wurden im Jahre 1899 505 offene Stellen angemeldet; 414 Gesuche gingen ein. Thatsächlich vermittelt wurden (soweit bekannt geworden) 120 Stellen. Eine Krankenkasse ist im selben Jahre eingerichtet, der viele als Mitglieder beigetreten sind. Die Sparkasse sowie die Bibliothek wurden recht fieissig in Anspruch genommen. Von Frauenvereinen allgemeineren Charakters seien nur folgende erwähnt: Allgemeiner deutscher Frauenverein. Begründet 1865 zu Leipzig von Luise Otto Peters. Die erste deutsche Frauenkonferenz, die zur Gründung des Vereins führte, stellte ihrem Programm folgenden Beschluss voran: „Die Arbeit, die Grundlage der ganzen neuen Gesellschaft, ist die Pflicht und Ehre des weiblichen Geschlechts; wir nehmen das Recht der Arbeit in Anspruch und halten es für notwendig, dass alle der weiblichen Arbeit im Wege stehenden Hindernisse beseitigt werden.“ Organ des Vereins ist die Zeitschrift „Neue Bahnen“ (seit 1866, Leipzig). Der Verein hat einen Stipendienfonds von fast 1 / 4 Million, aus dem 65000 M. für weibliche Studirende gezahlt worden sind. Er unterhält seit Ostern 1894 die Leipziger Gymnasialkurse für Mädchen. Der Verein zählt jetzt 11 Ortsgruppen und 12 Zweigvereine mit insgesamt 12000 Mitgliedern. Allgemeiner deutscher Lehrerinnen-Verein. Stellenvermittlung (Centralstelle: Leipzig, Hohe Strasse 35). Verein für Hausbeamtinnen. Leiterin der Centralstellenvermittlung (Stützen, Hausdamen, Gesellschafterinnen u. s. w.) ist Frau Anna Schmidt in Leipzig. III. Frauenerwerbsvereine In der nachfolgenden Aufzählung werden, nach Städten geordnet, die wichtigsten hier in Betracht kommenden Vereine erwähnt. Augsburg. Kaufmännischer Hilfsverein für weibliche Angestellte. Berlin. Der Letteverein zur Förderung höherer Bildung und Erwerbsfähigkeit des weiblichen Geschlechts. Berlin SW., Königgrätzerstr. 90. Unter dem Protektorat der Kaiserin Friedrich. Der Verein wurde 1866 177 vom Präsidenten Lette ins Leben gerufen. Er hat eine Handels- und Gewerbeschule, eine Kunstwebeschule und eine photographische Lehranstalt für Frauen und Töchter, ferner Setzerinnenschule u. s. w. Bibliothek, Stellenvermittlungsbuieau, Atelier für Anfertigung von Kunsthandarbeiten, Wasch- und Plätt-Anstalt, Restaurant, Haushaltungsschule u. s. w. — Die Zahl der Mitglieder betrug 1898—99 1067; im Stellenvermittlungsbureau meldeten sich 4197 Stellensuchende und 3213 Stellenbietende; besetzt wurden 1088 Stellen. Über die Zahl der Schülerinnen der verschiedenen Kurse gibt der jedes Jahr erscheinende Rechenschaftsbericht ausführliche Auskunft. Kaufmännischer und gewerblicher Hilfsverein für weibliche Angestellte zu Berlin C., Seydelstrasse 25 JI. Der am 19. Mai 1889 gegründete Verein verfolgt den Zweck, seinen Mitgliedern, die durch Krankheit, Stellenlosigkeit und unverschuldete Not in eine hilfsbedürftige Lage gekommen sind, mit Rat und That zur Seite zu stehen, ferner durch Unterrichtskurse, Vorträge und ähnliche Veranstaltungen die Mitglieder in ihrer Ausbildung zu fördern und in der Ausübung ihres Berufes zu unterstützen. Er hat eine Abteilung für Krankenhilfe und eine für Stellenvermittlung, die jedes dem Verein mindestens 6 Wochen angehörende Mitglied kostenfrei in Anspruch nehmen kann, während Nichtmitglieder eine geringe Gebühr zu entrichten haben. Der Verein hat seit dem 1. Januar 1893 auch eine Krankenkasse eingerichtet. In der Handelsschule des Vereins werden nur Schülerinnen zugelassen, die sich durch eine besondere Prüfung über ihre Schulkenntnisse ausweisen und im Deutschen und Rechnen eine genügende Vorbildung besitzen. Der Besuch der Anstalt ist auf mindestens ein Jahr festgesetzt, und nach Verlassen derselben wird den Schülerinnen nicht, wie verschiedene Institute es thun, der Wahn beigebracht, dass sie nun wirklich tüchtige Kaufleute sind, sondern es wird Gewicht darauf gelegt, dass die jungen Mädchen zunächst eine Stelle annehmen, in der ihnen Gelegenheit zu praktischer Durchbildung gegeben wird. Der Verein gewährt Rechtshilfe, Rat und Auskunft. Die Stellenvermittlung für weibliche Handlungs- und Gewerbegehilfen erstreckt sich über ganz Deutschland. Die Vermittlung erfolgt für Geschäftsinhaber und Mitglieder vollständig kostenfrei. Die Mitgliedschaft wird von den weiblichen Angestellten durch einen Jahresbeitrag von 4 Mark erworben. An dem Unterricht der Fortbildungsanstalt nehmen halbjährlich durchschnittlich 300 Schülerinnen teil; eine sehr reichhaltige Bibliothek und gutbesuchte Vorträge-unterstützen weiter diese Bildungsbestrebungen. Ein eigenes Vereinsorgan ist mit Nachdruck und Erfolg für den Verein thätig. Bei der Begründung des Vereins, der sich im Laufe der Jahre aus einer örtlichen zu einer nationalen Organisation entwickelte, betrug die Mitgliederzahl 600, im Laufe von 10 Jahren stieg sie auf 11 000. Zur Erledigung der Geschäfte sind 16 Beamtinnen mit einem volkswirtschaftlich gebildeten Generalsekretär an der Spitze thätig. Nach drei Richtungen hin entfaltet der Verein seine Wirksamkeit: Stellennachweis, Förderung der Fach- und allgemeinen Bildung, Unterstützung in Notfällen im weitesten Sinne. Bisher wurden 12 500 feste Stellungen vermittelt, darunter 1500 Lehrlingsstellungen. Mit Genugthuung hebt der Vorstand des Vereins die Thatsache hervor, dass trotz des unverhältnismässig hohen Andranges der Frauen zum kaufmännischen Beruf, dank der Thätigkeit des Stellennachweises, die Gehälter nicht gesunken, für Kontorpersonal sogar wesentlich gestiegen sind. Die Förderung der Fach- und allgemeinen Bildung geschieht durch die Unterhaltung einer kaufmännischen Fortbildungsanstalt, die Lehrlingen und Gehilfinnen die Kellen, Die Frauen im Handel und Gewerbe 12 178 Möglichkeit der Ergänzung von Lücken, der Gewinnung neuer Kenntnisse geben soll, ferner durch eine Handelsschule, die für den kaufmännischen Beruf in ein- bis eineinhalbjährigem Kursus vorbereitet. Zur Förderung der allgemeinen Bildung dienen die litterarischen, musik-, kunst- und naturwissenschaftlichen Vortragsabende, zu denen die Mitglieder freien Zutritt haben, ferner eine reichhaltige Büchersammlung von mehr als 4000 Bänden. In hohem Masse in Anspruch genommen wurde der Verein durch Unterstützungen. Abgesehen von der Krankenhilfe, die allein einen Jahresaufwand von 120 000 M. erfordert, erstreckt sich die Unterstützung auf Gewährung von Landaufenthalt, von barem Gelde und von Darlehen. Sehr reich war bisher die allgemeine sozialpolitische Thätigkeit des Vereins. Seine Petitionen an die massgebenden Körperschaften in Bezug auf günstigere Gestaltung der Lebens- und Arbeitsverhältnisse der Handlungs- gehilfinnen erfreuten sich stets vielfacher Beachtung, desgleichen wurde der Verein häufig um Gutachten angegangen. Auf Anregung und unter Mithilfe des Vereins sind auch in anderen grösseren Städten Deutschlands ähnliche Organisationen entstanden, die zum grössten Teile miteinander in Verbindung stehen. Der Verein „Frauen-Erwerb“ bezweckt die Hebung aller wirtschaftlichen Interessen der erwerbenden Frau und hat sich fürs erste folgende Aufgaben gestellt: Einrichtung eines Auskunftsbureaus für alle Angelegenheiten auf dem Gebiete „ Frauen-Erwerb“. Das Arrangement einer sich alljährlich wiederholenden Ausstellung von Frauenarbeiten jeder Art, sowohl auf künstlerischem als gewerblichem und hauswirtschaftlichem Gebiet. Vorträge, welche sich speziell mit den Erwerbsmöglichkeiten für Frauen, mit dem Hinweis auf geeignete Berufsarten, sowie auf die Notwendigkeit gründlicher Vorkenntnisse der erwerbenden Frau für ihre Thätigkeit beschäftigen werden. Erreichung von Vorzugspreisen für die Vereinsmitglieder bei Lebensversicherungen und Krankenkassen, sowie beim Bezüge von Waren jeder Branche. Einrichtung von Freistellen für Vereinsmitglieder in den hervorragendsten Kunst-, Handels-, Gewerbe- und Haushaltungsschulen. Weitere Projekte für die gediegene Ausbildung der Frau im Erwerbsleben und für rege Förderung aller praktischen Interessen der Vereinsmitglieder sind in Aussicht genommen. Die Geschäftsstelle des Vereins „Frauen-Erwerb“ ist Berlin W. 9, Potsdamerstrasse 20, II. Für Ost- und Westpreussen ist eine besondere Geschäftsstelle in Königsberg i. Pr. eingerichtet, deren Leitung Frau Dr. Stobbe, Dinterstr. 5, übernommen hat. Jede erwerbende Frau, jedes erwerbende Mädchen über 16 Jahre, kann ordentliches Mitglied des Vereins mit einem Jahresbeitrag von 3 Mark werden. Als ausserordentliches Mitglied mit einem Jahresbeitrag von 10 Mark sind alle jene Männer und Frauen willkommen, welche sich für die gute Sache interessiren und die Ziele des Vereins zu fördern bereit sind. Bonu. Verein Frauen wo hl. Bremen. Frauenerwerbs- und Ausbildungsverein. Der letzte Jahresbericht dieses Vereins zeigte eine rege Entwicklung dieses erst vor 2 Jahren aus der Vereinigung des seit nahezu 30 Jahren bestehenden Frauenerwerbs Vereins und der erheblich jüngeren „Kochschule“ entstandenen Vereins für Ausbildung auf allen Gebieten der weiblichen Arbeit. Seit dem Frühjahr 1898 besitzt der Verein ein stattliches Vereinshaus. Nach den Einzelberichten der Vorsteherinnen der verschiedenen Abteilungen ist sowohl in der Abteilung für kunstgewerbliches Zeichnen und Kunsthandarbeit, wie in der wirtschaftlichen Abteilung eine Zunahme der Schülerinnen zu konstatiren. Von den drei Unterabteilungen der letzteren zählte die Kochschule 167 Schülerinnen (gegen 77 im vorigen 179 Jahre); die „Bremer Küche“ — speziell zur Ausbildung von Köchinnen — hatte 74 Schülerinnen, der „Herrentisch“, dessen Menu sie täglich bereitet, hatte 48 Abonnenten; für den Wasch- und Plättkursus musste im Laufe des Jahres eine eigene Lehrerin engagirt werden, um der wachsenden Zahl der Schülerinnen (45 in den ersten drei Monaten 1899) gerecht zu werden. Der Unterricht in Stenographie (nach 2 Systemen), Schreibmaschine, Buchführung, Englisch und Französisch zeigte eine wachsende Schülerinnenzahl und die Stellenvermittlung der Abteilung erfreut sich immer grösserer Beliebtheit. Auch Samariter-Kurse sind vom Verein eingerichtet worden. Breslau. Kaufmännischer Hilfsverein für weibliche Angestellte. Der Verein zählt 430 Mitglieder. Unterrichtskurse. Freie Rechtskonsultation. Palmstr. 18. Dresden. Rechtsschutzverein für Frauen in Dresden, Seidnitzerplatz 1 parterre. Der Zweck des Vereins ist die Hebung des weiblichen Geschlechts in geistiger, sittlicher und wirtschaftlicher Beziehung. Verein der Handlungsgehilfinnen für Dresden und Umgegend. Der Zweck des Vereins ist, allen im Handelsgewerbe angestellten weiblichen Kräften, besonders solchen, die ohne Familienanschluss sind, zu bieten: 1. ein Heim, 2. geselligen Verkehr, 3. Gelegenheit zur Erweiterung ihrer Kenntnisse, 4. Gelegenheit zum Sparen, 5. Vermittlung von Landaufenthalt, 6. für allerlei Fragen des Lebens, besonders auch bei Rechtssachen, Rat und That, 7. in religiöser und sittlicher Beziehung gegenüber den mancherlei Gefahren der Grossstadt einen Halt, 8. Anregung zu eifriger, zielbewusster Förderung ihrer Berufsgenossinnen. Mitglied kann jedes Fräulein oder jede Witwe werden, die im Handelsgewerbe angestellt und 18 Jahre alt ist. Der Beitrag ist auf monatlich 50 Pfg. festgesetzt. Die Geschäftsstelle befindet sich: Johannisallee 1, II. Dem ersten Jahresbericht des Vereins entnehmen wir folgende Angaben: Eingerichtet wurde ein billiger Mittagstisch für 35 Pfg. An den Unterrichtskursen in Englisch und Buchführung nahmen 90 Schülerinnen teil. Die Stellenvermittlung zeigte folgendes Bild: 99 Bewerberinnen, 124 Vakanzen, 29 Besetzungen. Die Bibliothek umfasst 110 Bände. Eine Vereins- Sparkasse nimmt Einlagen von 10 Pfg. an; die Beträge werden mit 2 Prozent verzinst. Rechtshilfe wurde in 12 Fällen beansprucht. Auch die Geselligkeit kam zu ihrem Recht. In den Mitgliederversammlungen wurden Vorträge über verschiedene Themen gehalten. Elberfeld. Kaufmännischer Verein für weibliche Angestellte im Bergischen Lande. Frankfurt a. M. Frauen-Erwerbs-Gesellschaft. Begründete 1894 eine Abteilung für Hausindustrie, die einen Massenabsatz im In- und Auslande ermöglichen soll, um Tausenden erwerbsbedürftiger Frauen und Mädchen eine auskömmliche und angemessene Existenz im Hause zu verschaffen. Kaufmännischer Verein weiblicher Angestellten. Hamburg. Industria, Verein zur Förderung der im Handel und Gewerbe thätigen weiblichen Angestellten, in Hamburg. Kassel. Kaufmännischer Verein für weibliche Angestellte. Nach dem Jahresbericht für 1889/99 war die Zahl der Mitglieder 247, nämlich 169 ordentliche und 78 ausserordentliche. Von der Handelskammer sowie von zahlreichen Firmen erhielt der Verein Zuschüsse. Es wurden 49 offene Stellen gemeldet, während 58 Bewerberinnen eingeschrieben waren, von denen 37 untergebracht werden konnten. Mangels geeigneter, mit zureichenden Kenntnissen versehener Bewerberinnen war es gerade schwierig, die besten Stellen zu besetzen. Die Aneignung einer 180 guten Fachbildung wird daher dringend angeraten. Unterrichtskurse bestanden für Englisch, Buchführung, Stenographie und Schreibmaschine, Schönschreiben. Köln. Siehe Organisation (S. 173—176). Königsberg i. Pr. Kaufmännischer und gewerblicher Hilfsverein für weibliche Angestellte. Unterrichtskurse. Bureau: Fleisch- bänkenstr. 1, I. Leipzig. Frauengewerbeverein. Königstr. 26, I. 1892 durch Hedwig von Alten und Rosalie Büttner begründet, zu hoher Blüte gebracht durch Frau Anna Schmidt. Er umfasst heute eine Stellenvermittlung für Kontor- und Ladenpersonal, eine Handelsschule, Abendkurse, Ausbildung von Berufsarbeiterinnen für Wäschekonfektion, Sonntagsunterhaltungen, grosse Verkaufsstelle für Frauenarbeiten, eine täglich geöffnete Bibliothek und Lesezimmer mit angestellter Bibliothekarin, eine Krankenkasse u. s. w. München. Handelsgehilfinnen-Verein. Vorsitzende Frl. Moestl, Salvatorstr. 8. Kaufmännischer Verein für weibliche Angestellte. Begründet 1892. Vorsitzende Frl. M. Texler, Schornerstr. 11. Einrichtung ähnlich wie die des Hilfsvereins für weibliche Angestellte in Berlin, mit dem er in Verbindung steht; besonders Stellennachweis. Dem letzten Jahresberichte entnehmen wir folgende Angaben: Es gehörten dem Verein am Jahresschluss an 209 Mitglieder. Im Stellennachweis waren 229 Vakanzen und 265 Bewerbungen angemeldet; besetzt wurden 69 Posten. Den Stellennachweis können auch Nichtmitglieder in Anspruch nehmen gegen eine Einschreibegebühr von 1 M. und die Verpflichtung, nach erfolgtem Engagement dem Vereine als Mitglied beizutreten. Gute Ergebnisse haben die englischen und französischen Kurse sowie der Buchführungsunterricht aufzuweisen. Der Gabelsberger Stenographen-Damen- Verein gewährt den Mitgliedern ermässigte Preise beim Besuch der von ihm veranstalteten Kurse. Eine eigene Vereinsbibliothek wurde errichtet, für welche von verschiedenen Mitgliedern Zuwendungen gemacht wurden. Stuttgart. Schwäbischer Frauen verein. Unterhält eine Frauenarbeitsschule in Stuttgart, Reinsburgstr. 25. Die Kurse umfassen: Handnähen und Flicken, Maschinennähen, Kleidernähen, Putzmachen, Sticken, Fachklasse für Kunststicken und Musterentwerfen. Zürich. Hilfsverein für weibliche Angestellte im Handel und Gewerbe. Derselbe bezweckt die Aus- und Weiterbildung von Frauen und Töchtern für den kaufmännischen Beruf durch Unterrichtskurse und Vorträge, die Unterstützung derselben in Krankheitsfällen und unentgeltliche Stellenvermittlung. o o o Moderne kaufmännische Bibliothek o o o Eine Auswahl der besten Werke zur Ausbildung und Fortbildung des Kaufmanns 6 ^ d Was ist im Kampfe mit der Konkurrenz erlaubt? Eine gemeinverständliche Darstell. der Vorschriften des deutschen Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs mit einem Überblick über die wichtigsten Bestimmungen des Patentgesetzes, des Gesetzes zum Schutz der Muster und Modelle, des Gebrauchsmustergesetzes und des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen. Von Bechtsanwalt Pani Schmid, Berlin. Oktav — Geb. — M. 2,76. Der kaufmännische Agent. Eine kurze Darstellung der Rechte und Pflichten der kaufmännischen Agenten. Für Inhaber von kaufmännischen Agenturen und für Geschäftsherren zum prakt. Gebrauche bearbeitet von Landrichter C. Hethiter, Ratibor. Oktav — Geb. — M.2,75. Aufsichtsrat und Vorstand der Aktiengesellschaft. Rechte und Pflichten der Aufsichtsratsmitglieder sowie des Vorstands von Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien. Eine umfassende Darstellung des gesamten auf den Vorstand und Aufsichtsrat bezüglichen Rechtsstoffes, sowie aller hiermit in Beziehung stehender Rechtsverhältnisse einschliesslich der die Aktiengesellschaften berührenden Steuer- und Stempelfragen. Unter Benutzung der einschlägigen Rechtsprechung für den praktischen Gebrauch bearbeitet von Landrichter C. Metliner, Ratibor. Oktav — Gebunden — M. 2,75. Die Rechte und Pflichten der Aktionäre. Auf Grund der reichsgesetzlichen Bestimmungen für den praktischen Gebrauch dargestellt von Dr. Max Wittenberg, Dozent an der Humboldt-Akademie zn Berlin. Oktav — Gebunden — M. 2,75. Die private Versicherung im Dienste des Kaufmanns. Grundzüge des Versicherungswesens auf Grund der neuen Gesetzgebung gemeinverständlich dargestellt für den Handelsund Gewerbestand. Von Karl Friedrich Leltner, Oberlehrer a. d. höheren Handelsschule zu Mainz. Oktav — Gebunden — M. 2,75. Die deutsche Genossenschaftsgesetzgebung (in der neuen Textfassung), gemeinverst dargestelltf. d. Handels- u. Gewerbestand von Dr. iur. H. Crüger, Red. der „Blätter f. Genossenschaftswesen“, Anwalt des „Allgem. Verbands der auf Selbsthilfe beruhenden deutschen Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften“ in Charlottenburg-Berlin. Oktav—Geb.—M. 2,75. Grundzüge der Volkswirtschaftslehre in übersichtlicher Darstellung, zum Gebrauche an Handelslehranstalten, Gewerbe- und Fachschulen. Von Ludwig Flelscliner, wirkl. Lehrer a. d. öffentl. deutschen Kommunal-Handelsschule in Budweis. Oktav — Gebunden — M. 3,—. * Wassoll der Kaufmann von der deutschen Zoll- u. Steuergesetzgebung wissen ? Eine gemeinfassliche Zoll- und Steuerkunde, bearbeitet von Carl W'iesinger, k. b. Reichsbevollmächtigter für Zölle und Steuern in Altona. Oktav — Gebunden — M. 2,75. Grundriss der Handelspolitik. Von Dr. J. Goldstein, Privatdozent a. d. Universität Zürich. Oktav — Gebunden — M. 2,75. Grundzüge der Finanzwissenschaft. Zur Einführung in das Studium der Finanzwissenschaft. Von A. Fellmeth, Finanzbeamter in Karlsruhe i. B. Oktav — Geb. M. 2,75. Das allgemeine deutsche Buchführungsrecht. Die kaufmännische Buchführung nach dem neuen Handelsgesetzbuch und der sonstigen neuen kaufmännischen Gesetzgebung. Mit praktischen Beispielen, Tabellen und Formularien. Für den Handgebrauch bearbeitet von R. Beigel, Strassburg. Oktav — Gebunden — M. 2,75. Das Buchführungsrecht der Aktiengesellschaften, im besondem die Bilanz der Aktiengesellschaften, nach dem neuen Handelsgesetzbuch und der sonstigen neuen kaufmännischen Gesetzgebung. Von R. Beigel, Strassburg. Oktav — Gebunden — M. 2,75. Internationales Buchführungs-Recht. Die gesetzlichen Bestimmungen des Erdballs über Buchführung. Für den Handgebrauch zusammengestellt von Dr. iur. Ludwig Huberti, Leipzig, und P. Ch. Martens, Elberfeld. Oktav — Gebunden — M. 2,75. Katechismus der Buchführung. 100 Fragen und Antworten über alle Arten von Geschäftsvorfällen, vom Standpunkte der einfachen Buchführung und der verschiedenen Arten der doppelten (deutschen, italienischen, englischen, französischen, amerikanischen) Buchführung aus beleuchtet. Von August Bergmann, Reallehrer und Lehrer der Handelswissenschaften an der Grossh. Oberrealschule etc. in Karlsruhe. Oktav — Gebunden — M. 2,76. Lehrbuch der deutschen doppelten Buchführung. Neue einfachste und übersichtlichste Form der doppelten Buchführung. Theoretisch und praktisch bearbeitet von Friedrich Görk, Buchhalter a. d.Eisenwerk Erla (i.Erzgeb.) in Schwarzenberg. Oktav — Geb. — M.2,75. Verbesserte amerikanische Buchführung. Zum Schulgebrauch u. zum Selbstunterricht. Von Dr. phil. 0. Hertel. Handelsschuldirektor ln Strassburg i. E. Oktav — Geb. — M. 2,75. Grundzüge der Statistik (mit besond. Berücksichtigung d. Wirtschaft- u. Handelsstatistik) f.Kaufleute u. Studirende. Von A.Niggi,Professor a.d.Handelsakad.Insbruck. Okt. — Geb. M. 2,75. Einführung in die konstante Buchhaltung. Von F. Hügli, Staatsbuchhalter in Bern. Oktav — Gebunden — M. 2,76. Die Buchhaltung im Baugewerbe nach einfacher Methode. Ein Leitfaden zur Erlernung der gewerblichen Buchführung für Bau- und Maurermeister, sowie zum Unterrichtsgebrauche an Baugewerbe- und Werkmeisterschulen. Von Prof. Anton Th. Pawlowski, Direktor der k. k. höheren Staatshandelsschule in Lemberg. Oktav — Gebunden — M. 2.75. Zu beziehen durch jede Buchhandlung oder gegen Einsendung des Betrags direkt vom Verleger Jeder Band ist einzeln käuflich o o o Moderne kaufmännische Bibiothek o' o o Eine Auswahl der besten Werke zur Ausbildung und Fortbildung des Kaufmanns G-k»-ö Was soll jeder junge Kaufmann mindestens vom Rechnen verstehen? An 100 praktischen Beispielen gründlich erläutert und mit 100 direkt an jedes Musterbeispiel sich anschliessenden Übungsaufgaben ausgestattet. Von August Bergmann, Reallehrer und Lehrer der Handelswissenschaften an der Grossh. Oherrealschule in Karlsruhe, Dozent fiir Buchführungswesen an der Technischen Hochschule, behördlicher Leiter der kaufmännischen Übungskurse für badische Lehrer. Oktav — Gebunden — M. 2,75. Die Zinsenrechnung des Kaufmanns in moderner Darstellung, von Eduard Grohmann, Professor an der Gremial-Handelsfachschule der Wiener Kaufmannschaft und Dozent an der „Wiener Handelsakademie“. Oktav — Gebunden — M. 2,75. Moderne Kontokorrentlehre. In praktischen Beispielen dargestellt und gemeinverständlich erläutert von Heinrich Brosins, Beamter der Rheinischen Kreditbank Freiburg i. B. Oktav — Gebunden — M. 2,75. Kaufmännische und gewerbliche Kalkulationskunde. Lehrbuch für Handelschulen und zum Selbstunterricht. Enthält: Anleitung zur Aufstellung von Kalkulationen für kaufmännische und gewerbliche Betriebe u. s. w. Von Wilhelm Trempenau, Bücher-Revisor in Calbe a. S. Oktav — Gebunden — M. 2,75. Leitfaden der kaufmännischen Algebra. Als Grundlage des kaufmännischen Rechnens. Mit der Reihenlehre und deren Anwendung auf die Zinseszins-, Annuitäten- und Versicherungsrechnungen. Zum Schulgebrauch und zum Selbstunterricht herausgegeben von Vdolf Sickenberger, kgl. Gymnasialprofessor und Rektor der Luitpold-Kreisrealschule und C. W. Bauschinger, kgl. Professor für Physik und Mathematik an der Luitpold-Kreisrealschule in München. Oktav — Gebunden — M. 2,75. Lehrbuch der politischen Arithmetik für den Gebrauch an höheren Lehranstalten und zum Selbstunterricht. Von Franz Plank, Professor an der Prager Handelsakademie. Oktav — Gebunden — M. 2,75. Der gesamte kaufmännische Briefwechsel in deutscher Sprache. Methodische und praktische Anleitung zur selbständigen Abfassung aller Geschäftsbriefe, dargestellt durch 120 Musterbriefe, zahlreiche Umbildungen und Aufgaben, versehen mit eingehenden Erläuterungen unter besonderer Berücksichtigung der handeis- und wechselrechtlichen Seite. Gemeinverständlich bearbeitet für Schule, Kontor und zur£Selbstbelehrung von August Bergmann, Reallehrer und Lehrer der Handelswissenschaftend. Grossh. Oberrealschule u.s.w. in Karlsruhe. Oktav — Geb. — M. 2,75. 200 französische Geschäftsbriefe und Formularien aus der Praxis in systematisch methodischer Anordnung zur gründlichen Erlernung der französischen Handelskorrespondenz nebst Erläuterungen im allgemeinen und zu jedem einzelnen Briefe für Handelsschulen und zum Selbstunterricht gesammelt und bearbeitet von Friedrich Kürschner, Professor an der Handelsabteilung der Aarg. Kantonschule in Aarau. Oktav — Gebunden — M. 2,75. 200 englische Geschäftsbriefe und Formularien aus der Praxis in systematischmethodischer Anordnung zur gründlichen Erlernung der englischen Handelskorrespondenz nebst Erläuterungen im allgemeinen und zu jedem einzelnen Briefe für Handelsschulen und zum Selbstunterricht gesammelt und bearbeitet von Professor Friedrich Kürschner in Aarau. 2. genau durchgesehene und vermehrte Auflage. Oktav — Gebunden — M. 2,76. Einführung in die spanische Handels-Korrespondenz und zugleich in die Praxis des Export-Geschäfts für Handels-, Konsular- und Export - Akademien und verwandte Lehranstalten, some zum Selbstunterricht, mit zahlreichen Erläuterungen, Tabellen und Formularien, bearbeitet von Francisco Fronner in Wien. Oktav — Gebunden — M. 2,75. Moderne italienische Handels-Korrespondenz nebst Formularien. Systematisch zusammengestellt als Anleitung zur Verfassung der gebräuchlichsten kaufmännischen Briefe und Dokumente, für Handelsschulen und zum Selbstunterricht. Aus dem wirklichen Handelsverkehr gesammelt und bearbeitet von Dr. Angelo Roncali, Direktor der Handelshochschule in Genua. Oktav — Gebnnden — M. 2,75. Einführung in die französische Umgangs- und Geschäftssprache. Kurzgefasste praktische Anleitung, die französische Sprache rasch und gründlich zu erlernen. Von Friedrich Kürschner, Professor an der Handelsabteilung der Aarg. Kantonschule in Aarau. Oktav — Gebnnden — M. 2,75. Einführung in die englische Umgangs- und Geschäftssprache. Kurzgefasste praktische Anleitung, die englische Sprache rasch und gründlich zu erlernen. Von Professor Friedrich Kürschner in Aarau. Oktav — Gebunden — M. 2,75. Einführung in die spanische Umgangs- und Geschäftssprache. Kurzgefasste praktische Anleitung, die spanische Sprache rasch und gründlich zu erlernen. Von Pedro de Mugica, Lizentiat, Lehrer des Spanischen am „Seminar für Orientalische Sprachen an der Königlichen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin“. Oktav — Gebunden — M. 2,75. Einführung in die italienische Umgangs- und Geschäftssprache. Kurzgefasste praktische Anleitung, die italienische Sprache rasch und gründlich zu erlernen. Von Nobile Alessandro Bertinelli in Leipzig. Oktav — Gebunden — M. 2,75. Zu beziehen durch jede Buchhandlung oder gegen Einsendung des Betrages direkt vom Verleger Jeder Band ist einzeln käuflich o o o Moderne kaufmännische Bibliothek o o o Eine Auswahl der besten Werke zur Ausbildung und Fortbildung des Kaufmanns 5 ö Praktische Anleitung zur gesamten kaufmännischen Schriftführung (Abfassung, Herstellung, Absendung u. s. w. aller Arten von Schriftstücken). Gemeinverst. bearb. für Schule, Kontor und Selbstbelehrung von P. Ch. Martens, Elberfeld. Oktav — Gebunden — M. 2,75. Die kaufmännische Rechnungsführung in ihren verschiedenen Arten und Formen. Zugleich praktische Einführung in die Elemente der Verrechnungswissenschaft. Nebst einem Anhang über die Buchung einiger spezieller Fälle. Von Franz Plank, Professor an der Prager Handelsakademie. Zweite Auflage. Oktav — Gebunden — M. 2,75. Allgemeines Lehrbuch des Maschinenschreibens mit vielen in den Text gedruckten Illustrationen. Enthält: Klassiflzirung der verschiedenen Maschinen, eingehende Beschreibung des Mechanismus derselben, einen methodischen Lehrgang und Übungsstoff, eine Anleitung zur Verwendung und Behandlung der Maschinen, Beschreibung der wichtigsten Ergänzungs- apparate (Mimeograph etc.), Geschichte der Schreibmaschine etc. etc. Von Karl Borchert, Lehrer des Maschinenschreibens a. d. Kaufmännischen Fortbildungsschulen zu Berlin. Oktav — Gebunden — M. 2,75. Praktische Einführung in die gesamte kaufmännische Buchführung, unter Berücksichtigung der neusten Gesetzgebung gemeinverständlich bearbeitet für Schule, Kontor und Selbstbelehrung von P. Ch Martens, Handelslehrer in Elberfeld. Oktav — Geh. — M. 2,76. Methodische Aufgaben-Sammlung für den Buchhaltungs-Unterricht an kaufmännischen, gewerblichen und technischen Lehranstalten. Unter Berücksichtigung der hauptsächlichsten Wirtschaftsformen und in strengster Anlehnung an die Stoffgruppirung des handelswissenschaftlichen Unterrichts bearbeitet von W. Wiek, Professor der Handelswissenschaften u. Vorstand der kant. Handelsschule in Luzern. Oktav — Gebunden — M. 3,75. Praktischer Jahres-Abschluss der kaufmännischen Bücher. Nach neuer leichtfasslicher Methode bearbeitet zum Selbstunterricht sowie für den Unterricht in Handelsschulen von A. Oppenheimer, Biicher-Re visor u. Lehrer der Buchführung a. d. „Kaufm. Fortbildungsschule der Ältesten der Kaufmannschaft zu Berlin“. Oktav — Geb. — M. 5,75. Wie erlernt man praktisch und sicher die doppelte Buchführung? Leitfaden der doppelten Buchführung. Von Buchhalter W. Schaaf, Halle a. S. Oktav. — Geb. — M. 2,75. Lehrbuch der einfachen und doppelten Buchführung. I. Teil: Aufgaben und Erklärungen. Für den Schulgebrauch und zum Selbstunterricht bearbeitet von Jos. Schätzt, Handelslehrer in Essen. Oktav — Gebunden — M. 2,75. Lehrbuch der einfachen und doppelten Buchführung. II. Teil: Lösungen. Von Jos. Schätzt, Handelslehrer in Essen. Oktav — Gebunden — M. 2,75. Buchführung in Versen. Lehrbuch der einfachen, doppelten italienischen und amerikanischen Buchführung in Versen zum Selbstunterricht. Mit praktischen Beispielen in vergleichender Darstellung. Von Hugo Meyerhelm, Berlin. Oktav — Gebunden — M. 2,75. Wie kann man ein guter Buchhalter werden? Taschenbuch für den kaufmännischen Buchhalter verbunden mit einem buchhalterischen Lexikon. Von Gustav von Erlach, Bankbuchhalter bei der „Bank in Zürich“, und P. Ch. Martens, Handelslehrer in Elberfeld. Oktav — Gebunden — M. 2,76. Lehrbuch der kaufmännischen Propaganda, im besondern der Anzeige- und Reklame- Kunst. Praktischer Ratgeber für Geschäftsleute u. s. w. Von Redakteur T. Kellen in Essen. Oktav — Gebunden — M. 2,75. Welche Stellung können Frauen im Handel und Gewerbe finden? Handbuch für die auf den Erwerb angewiesenen Mädchen und Frauen. Von Redakteur T. Kellen in Rüttenscheidt bei Essen. Oktav — Gebunden — M. 2,75. Wie werde ich ein guter Kaufmann? Praktische Anleitung für den jungen Kaufmann, um selbstthätig auf dem kürzesten Wege in seinem Berufe vorwärts zu kommen, nach den Musterbeispielen berühmter Kaufleute aus alter und neuer Zeit. Lebensbilder aus der Geschichte des Handels und der Gewerbe, gesammelt und bearbeitet von T. Kellen, Redakteur der „Essener Volksztg.“ und des „Gemeinnützigen Ratgebers“, in Rüttenscheidt b. Essen. Oktav — Gebunden — M. 2,75. Praktischer Ratgeber für Stellesuchende in kaufmännischen, gewerDlichen und anderen Berufen. Vollständige Anleitung, sich geschickt und in der richtigen Form und mit Erfolg um offene Stellen zu bewerben und seine erworbene! Stellung sich dauernd zu sichern. Zugleich enthaltend Muster zu Bewerbungsschreiben und Verträgen sowie die gesetzlichen Vorschriften über die Rechtsverhältnisse zwischen Prinzipal und Handlungsgehilfen, zwischen Lehrherm und Lehrlingen und zwischen Arbeitgebern und Gesellen oder Gehilfen usw. nach den Bestimmungen des neuen Handelsgesetzbuchs und der Gewerbeordnung. Von Dr. iur. Gebunden — M. 2,75. lenthal, Professor an direkt vom Verleger Ludwig Hubertl in Leipzig r Das Musterkontor an hü der „Prager Handelsakadenc Zu beziehen durch jede Buchh TMW-Bibliothek 007648 Technisches Museum Wien Bibliothek 41.767