DOKUMENTE DER FRAUEN ?■ > /?■ - t HERAUSGEGEBEN ** IN WIEN VON * * ****** AUGUSTE FICKERT MARIE LANG * ** ***** ROSA MAYREDER ** MÄRZ BAND I 8 ’99 - N®1 *** INHALT Vorwort der Herausgeberinnen Ein Brief an Fräulein Fickert BJÖRNSTJERNE BJÖRNSON Die neue Civil-Processordnung und die Frauen PROFESSOR ANTON MENGER Unterlehrerinnen ..EINE LEHRERIN Notizen Frauenbewegung Allgemeiner Österreichischer Frauenverein Fra Celeste .... RICARDA CECCONI-HUCH Nachdruck mit Angabe der Quelle gestattet. «DOKUMENTE DER FRAUEN» * erscheinen am 1. und 15. eines jeden Monates im Umfange von circa 16 bis 24 Seiten. Preis: ganzjährig fl. 3.— — M. 5.20, halbjährig fl. 1.50 = M. 2.60. Die einzelne Nummer 15 kr. — 25 Pf. Redaction und Administration: WIEN, Vl/^ Magdalenenstrasse 12. Sprechstunden täglich von 4 bis 5 Uhr Nachmittags. Leipzig in Commission bei OTTO MAIER vormals RUD. SIEGLER. Abonnements und einzelne Nummern bei allen Buchhandlungen, ZeitungsvCrschleissen und der Administration. DOKUMENTE DER FRAUEN 8. MÄRZ 1899 VORWORT DER HERAUSGEBERINNEN 'l 'INE grosse Bewegung geht durch die Länder rH der abendländischen Cultur. Neue Kräfte jl~j wachsen aus der Erde; das Leben will eine neue Gestalt annehmen, und in einer verheissungs- vollen Erschütterung der Geister kündet sich das kommende Jahrhundert an. Ein Zug ist dieser Bewegung mehr und bewusster als allen früheren Zeiten der Erhebung eigen; das Auftreten der Frauen im öffentlichen Leben. Rascher, als es die ältere Generation sich träumen liess, vollzieht sich die Entwicklung — in den äusseren Lebensbedingungen ebensowohl als in den Anschauungen und Empfindungen der Frauen. Und schon beginnen sie sich nach einer neuen Norm zu gruppiren, die sie über alle Standes- und Classenunterschiede hinweg verbindet. Selbst das Leben derjenigen Frauen, die sich in einer bevorzugten wirthschaftlichen Situation befinden, das Leben der Frauen aus den höheren Ständen ist nicht mehr harmonisch. Etwas in ihnen ist erwacht, das sie mit Unruhe erfüllt und mit Sehnsucht, etwas, das hinausweist über die Enge des häuslichen Herdes, das verlangend hinausblickt in das ungekannte Gebiet jenseits. Sie wollen das Leben, das unbegrenzte, schicksalsvolle, vielgestaltige Leben der freien Persönlichkeit an sich selbst erfahren. Sie fühlen, dass ihnen die höchsten Güter eines vollentwickelten Menschen- thumes versagt bleiben, so lange sie sich damit begnügen müssen, ihr Wissen und ihre Urtheile aus zweiter Hand zu empfangen. Sie wollen die 1 technisches museumwien BIBLIOTHEK kMK VORWORT DER HERAUSGEBERINNEN für sie zubereiteten Legenden über die Beschaffenheit der Welt nicht länger gläubig hinnehmen wie Kinder, die angenehmen Märchen lauschen; sie wollen das Leben nicht länger in jener verlogenen Gestalt kennen lernen, wie sie ihnen durch die Familienliteratur vorge spiegelt wird — sie wollen Thatsachen, sie wollen wirkliche Zustände erfahren, sie wollen mit eigenen Augen sehen und beobachten. Verborgen und unentdeckt besteht neben ihnen eine Welt des Elends, von der sie bisher keine Ahnung hatten, eine Welt, in der die Frau gleich dem Manne hinausgestossen ist in den Kampf ums Dasein, in der sie sogar vielfach härtere Bedingungen als der Mann auf sich nehmen muss. Bei der Berufszählung 1890 ging hervor, dass von den 9 Millionen über 10 Jahre alten Frauen in Oesterreich 6% Millionen in selbstständigem Erwerb standen. Angesichts dieser ungeheuren Thatsache, die beweist, dass mehr als zwei Drittel der Frauen selbstständigen Erwerb haben, erscheint die Forderung, dass die Interessen der Frauen durch sie selbst vertreten werden sollen, als eine zwingende Nothwendigkeit. Bedenkt man, dass es in keinem Culturstaate so viele erwerbende Frauen wie in Oesterreich gibt — kommen doch hier auf 100 arbeitende Männer 79 arbeitende Frauen, während dieses Verhältniss in Deutschland 39 Percent, in England 26, in Amerika 15 beträgt — so bedarf es keiner weiteren Belege, um deren Organisation als unabweisbar geboten erkennen zu lassen. Solche Organisationen besitzen die socialdemokratischen Arbeiterinnen und die Frauen der christlich-socialen Partei. Die Ortsgruppen dieser Letzteren sind geschickt in die Pfarrsprengel eingegliedert und haben sich bereits einer ausserordentlich grossen Menge von Frauen bemächtigt. In Wien und Umgebung allein zählt der Christliche Frauenbund ungefähr 11.000 Mitglieder und verfügt, gleich den socialdemokrati- 2 VORWORT DER HERAUSGEBERINNEN sehen Arbeiterinnen, über ein eigenes publicistisches Organ. Die christlich-sociale Zeitung aber vertritt ebenso wie die ganze christlich-sociale Frauenorganisation weder die wirtschaftlichen, noch die socialen Interessen des Weibes, sondern sucht nur, indem sie auf die niedrigsten Instincte speculirt, die Unerfahrenheit der Frauen in allen Fragen des öffentlichen Lebens auf das Gewissenloseste für die Parteizwecke der Männer auszubeuten und so die Herrschaft der Clericalen und Antisemiten durch weiblichen Einfluss über das ganze Volk auszudehnen. Nur die freigesinnten, bürgerlichen Frauen sind in keiner wirksamen Weise organisirt. Sie bilden höchstens kleine Vereine, die mit wenigen Ausnahmen Zwecke der Wohlthätigkeit verfolgen und selbst, soweit sie Fachvereine erwerbender Frauengruppen sind, zumeist nicht den wirtschaftlichen Interessen, sondern dem Unterhaltungs- und Geselligkeitsbedürfniss ihrer Mitglieder dienen. Ist es unter diesen Umständen verwunderlich, dass die auf den Erwerb angewiesenen bürgerlichen Frauen in ihrer mangelhaften Erkenntniss der die wirtschaftlichen Verhältnisse bestimmenden Fac- toren gefährliche Concurrenten für die Männer werden, indem sie ihre Ansprüche unter das Mass des Menschenwürdigen herabdrücken lassen? Es ist daher einleuchtend, dass eine Organisation der erwerbenden Frauen aller Berufsarten ebensosehr im Interesse der Männer wie der Frauen selbst liegt. Als die wichtigste Vorbereitung dazu muss man die Darstellung des Lebens und der Existenzbedingungen dieser einzelnen Frauengruppen bezeichnen. Solche Darstellungen wird dieses Blatt bringen. Unbeeinflusst von allen Parteiströmungen und Parteistandpunkten soll es den Frauen unabhängige, sachliche, streng an Thatsachen gebundene Belege — Dokumente — über die wirklichen Zustände des Lebens geben; es soll den Frauen die Wege anzeigen, die sie ein- schlagen müssen, um ihre Interessen zu vertheidi- gen, d. h. die Forderungen zum Ausdruck bringen, 3 l* EIN BRIEF AN FRÄULEIN FICKERT die sie zu stellen gezwungen sind, um sich im Existenzkämpfe zu behaupten, die Forderungen nach wirtschaftlicher, socialer und politischer Gleichstellung; es soll eine Verbindung und Gemeinsamkeit herstellen zwischen denjenigen Frauen, die ausserhalb des Erwerbslebens stehen, und denjenigen, die ihren Unterhalt durch eigene Arbeit verdienen; es soll alle isolirten Kräfte der Frauenwelt sammeln, und indem es in ihnen das Bewusstsein der Solidarität erweckt, das Bewusstsein, dass alle Frauen aller Stände ein gemeinsames Interesse haben, sie zu einer realen Macht erheben. Denn die Frauen haben eine sociale Mission zu erfüllen; sie sind es, welche der künftigen Cultur ihre Signatur geben werden. In den unverbrauchten Kräften der Frauen liegt die beste Hoffnung der Culturmenschheit; das Eintreten der Frauen in das öffentliche Leben wird den gesellschaftlichen Organismus völlig verändern und vor Allem jene Uebel zu heilen vermögen, die aus der einseitigen Bevorrechtung des männlichen Geschlechtes entstehen mussten. In dieser Erkenntniss sind alle wirklich frei empfindenden Männer Bundesgenossen der Frauen, Bundesgenossen im Kampfe gegen die Fesseln einer ausgelebten Tradition. Die Morgenröthe eines neuen Zeitalters wird erst dann anbrechen, wenn sich in den Menschen die freie Persönlichkeit zugleich mit dem socialen Gewissen so mächtig entwickelt haben wird, dass jeder Einzelne sich als verantwortliches Glied der Gesammtheit fühlt. LIEBES, HOCHVEREHRTES FRÄULEIN FICKERT! W ENN Sie jetzt eine neue Zeitschrift für Frauen herausgeben, weiss ich, es geschieht in dem ehrlichen Glauben an die Ideale der Frauensache: dass sie die richtigen sind, und dass sie siegen werden. 4 EIN BRIEF AN FRÄULEIN FICKERT Ich bitte Sie, das Fahrzeug mit der Flagge ganztopp gehisst auslaufen zu lassen! Ich hoffe, dass, soweit es bei Ihnen steht, die Warnungen, die kommen werden, die Zugeständnisse, zu denen das Leben nöthigt, die Fehler, die unausbleiblich sind, niemals vermögen werden, das Fahrzeug von seinem Curse abzubringen oder den Muth und die Thatkraft der Besatzung zu verringern. Ein ehrlicher Glaube bringt es mit sich (und besonders da, wo Mehrere zusammenstehen), dass Missgeschick und unheilverkündende Stimmen ihn stärken, ja zuweilen geradezu eine Art Hochgefühl erwecken. Wir merken bei den Gegnern keine starke Lust mehr, die Berechtigung unserer Sache in Abrede zu stellen. Der Mann räumt selbst ein, dass es ihm nicht mehr leicht fällt, seine unverheirateten Schwestern zu versorgen und vielleicht noch die seiner Gattin dazu. Er fühlt nicht das dringende Bedürfniss, Vorsehung zu spielen; er erhebt nicht mehr den Anspruch auf das ausschliessliche Recht auf Kenntnisse. Er wdll nicht allein Herrscher sein; es ging ihm nicht sonderlich glänzend dabei. Die Gesellschaft hat in dieser Beziehung längst ihre Illusionen verloren; das Zeitalter der Demokratie ist skeptisch. Selbst im Hause ist der Patriarch nicht mehr in der Mode, die Kritik ist auch da eingeführt und das wahre Centrum der Macht oft recht problematisch. Die, welche einmal dafür eingetreten sind, dass es in geschlechtlichen Fragen zweierlei Moral gebe, eine für die Männer und eine andere für die Frauen, haben keine grossen Erfolge aufzuweisen. Die Träume von einem goldenen Zeitalter, in dem Alles erlaubt und Nichts Sünde ist — für die Auserwählten wohlgemerkt — stammen, wie jetzt allgemein anerkannt wird, aus dem Zeitalter und der Phantasie der Adelsherrschaft. Sie verblassen leicht in einer Wirklichkeit mit angestrengter Arbeit für die Allermeisten und gleicher Verantwortung für 5 EIN BRIEF AN FRÄULEIN FICKERT Alle. Ist eine solche noch nicht angebrochen, so rückt sie doch stets näher. Die Frauenfrage ist aus der harten Nothwen- digkeit geboren; ihre Ideale bergen neue Hoffnungen für die Menschheit. Wir stehen auch vor Aufgaben, die — es wird sich schon nach und nach erweisen — nicht anders gelöst werden können als in dem Geiste, der vorzüglich der Geist der Frau ist. Wir warten darauf, dass er durch sie in unseren öffentlichen Verhandlungen der herrschende werde. Aber dann möge sie sich auch darauf vorbereiten! Ebenso in ihren Anlagen wie in ihrem Charakter. In dem Augenblicke, wo die Frau auf solcher Grundlage ernsthaft und allgemein ihre Mitverantwortlichkeit für unsere bürgerliche und staatliche Selbstverwaltung fordert, kann sie ihr unmöglich verweigert werden. Was für ein anderes Ziel hat diese, als die Zukunft vorzubereiten ? Und heisst das nicht mit anderen Worten, die besten Bedingungen für die Erziehung und Arbeit ihrer Kinder zu suchen? Dabei mitzuwirken — so hoch mag sie streben! Ausser diesem Ziel gibt es keine Frauensache, die stark genug wäre zu begeistern und zu siegen. Also ein Blatt für das moderne Weibl Modern ist allein das Weib, welches — im Gegensatz zu den Frauen der Vergangenheit — erkennt, dass das Schicksal ihrer Kinder wesentlich von der Gesellschaft bestimmt wird, und dass ihre Arbeit planlos ist und vergeblich bleiben muss, wenn sie -f nicht mit dabei sein darf, die Verhältnisse in dieser Gesellschaft zu gestalten. Die Frauenschilderung in der Poesie, die diesem Moment nicht gerecht wird, hat das moderne Weib nicht gezeichnet. Hat nicht das gegeben, was für die Zeit am eigenthümlichsten ist und am stärksten in seiner suggestiven Macht. Aber die Frauenbewegung, die sich nicht den Idealen der modernen Frau in ihrer vollen Höhe 6 A EIN BRIEF AN FRÄULEIN FICKERT weiht, wird auch nicht — so ausgezeichnet und edel sie sonst arbeiten mag — Seelengemeinden stiften und das, was sich in unserer Zeit am mächtigsten regt, mit sich im Bunde sehen. Ihr ergebener BJÖRNSTJERNE BJÖRNSON. ROM, Jänner 1899. DIE NEUE CIVILPROCESSORDNUNG UND DIE FRAUEN. VON PROFESSOR ANTON MENGER D IE am 1. Jänner 1898 in Wirksamkeit getretene Civilprocessordnung hat im Gegensätze zu den übrigen Gesetzgebungen gar manche socialpolitische Elemente in sich aufgenommen. Zu diesen socialpolitischen Bestimmungen sind vor Allem die Erleichterungen zu zählen, welche den ärmeren Volksclassen durch eine beträchtliche Erweiterung und Ausgestaltung des Armenrechtes bei der Durchsetzung ihrer Rechte gewährt werden. Ferner ist hieher die dem Richter gesetzlich obliegende Pflicht zu rechnen, im bezirksgerichtlichen Verfahren Parteien, die rechtsunkundig und durch Advocaten nicht vertreten sind, über das geltende Recht zu belehren. Und was endlich das Wichtigste ist, der Richter ist nach der neuen Civilprocessordnung nicht mehr auf Schritt und Tritt an die Anträge der Parteien gebunden, sondern er kann in vielen Fragen von amtswegen Vorgehen, was natürlich vorzugsweise den minder gebildeten und bemittelten Parteien, die oft genug aus Rechtsunkenntniss und Schüchternheit die Stellung der erforderlichen Anträge unterlassen, bei der Vertheidigung ihrer Rechte zugute kommt. Diese neuen Bestimmungen beziehen sich natürlich auf die ärmeren Volksclassen ohne Rück- 7 DIE NEUE CIVILPROCESSORDNUNG UND DIE FRAUEN sicht auf das Geschlecht, sind aber jedenfalls für die Frauen noch von grösserem Nutzen als für die Männer, weil das weibliche Geschlecht in jenen Volkskreisen den Männern in Beziehung auf Rechts- kenntniss und auf äussere Mittel gewöhnlich beträchtlich nachsteht. Dagegen vermissen wir in der neuen Civilprocessordnung vollständig Bestimmungen, welche der eigenthümlichen Lage der Frau bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche gerecht werden. Hier ist vielmehr auch die neue österreichische Gesetzgebung im Banne jahrhundertealter Vorurtheile befangen geblieben. Einige flüchtige Bemerkungen werden die Richtigkeit dieser Bemerkungen erweisen. So ist als eine entschieden veraltete Einrichtung, die auch in die neuen österreichischen Pro- cessgesetze übergangen ist, der sogenannte Gerichtsstand der Ehegattin zu betrachten. Unter diesem versteht man den Rechtssatz, dass die Ehefrau in allen Rechtssachen regelmässig bei dem Gerichte am Wohnsitz des Mannes zu verklagen ist, auch wenn dieser, wie namentlich bei Arbeiterfamilien so häufig geschieht, seine Gattin ohne gerichtliche Scheidung verlassen hat, um sich seinen Familienpflichten zu entziehen. Wenn ein solcher Ehegatte im Inlande fortwährend seinen Wohnsitz wechselt, so müsste die Ehegattin immer an dem oft ganz unbekannten Wohnsitz ihres Mannes belangt werden. Dass ein solch unzweckmässiger Gerichtsstand, den nur diejenigen billigen können, welche in der Frau ein ewig unselbstständiges Anhängsel des Mannes erblicken, den Credit der verlassenen Frau aufs Schwerste schädigen müsste, liegt auf der Hand. Glücklicherweise wird die Härte dieses Zustandes sehr häufig durch das Walten der Praxis gemildert. Von derselben Auffassung des Verhältnisses zwischen Ehegatten geht das gesetzliche Vertretungsrecht des Mannes in den Processen wie auch in anderen Rechtsangelegenheiten seiner Ehefrau aus, welches freilich seine gesetzliche Grundlage 8 VON PROFESSOR ANTON MENGER schon in dem bürgerlichen Gesetzbuch hat, aber von den neuenProcessgesetzen unberührt gelassen wurde. Darnach kann der Ehegatte seine Frau kraft seines persönlichen Verhältnisses in Rechtsstreiten vertreten, sofern diese nicht widerspricht, aber nicht umgekehrt. Dieser Rechtssatz, der übrigens zu manchen Zweifeln Anlass gegeben hat, geht von der Annahme einer höheren Vertrauenswürdigkeit und Weisheit des Mannes aus, aber diese Voraussetzung ist gewiss nicht einmal in der Regel der Fälle berechtigt. Dort aber, wo der Mann die Frau wirklich an Geschäftstüchtigkeit übertrifft, kann ihm die Letztere ja jederzeit die Vollmacht zu ihrer Vertretung ertheilen. Es wäre leicht, diese Belege für die gedrückte Stellung der Frau auch im neuen Civilprocess noch zu vermehren. Aber viel wichtiger erscheint mir noch, dass die neuen Processgesetze, freilich im Anschlüsse an die europäische Gesetzgebung, es unterlassen haben, für die Streitigkeiten aus dem reinen Familienrecht besondere Processformen aufzustellen. Die rein persönlichen Verhältnisse zwischen den Ehegatten, dann zwischen Eltern und Kindern eignen sich im Falle des Streites überhaupt nicht für den Civilprocess mit seiner Oeffentlichkeit, seinem contradictorischen Verfahren. Unser altes und neues Recht hat in der That für die wichtigsten Ehestreitigkeiten ein besonderes Eheverfahren ausgebildet, und die Uebung der Gerichte hat unzweifelhaft die Tendenz, die rein persönlichen Streitigkeiten innerhalb der Familie immer mehr dem Civilprocess zu entziehen und dem sogenannten Verfahren ausser Streitsachen zuzuweisen. Es wäre eine dankenswerthe Aufgabe der Gesetzgebung, für die rein persönlichen Familienstreitigkeiten ein besonderes Processsystem auszubilden, in welchem der Richter noch mehr als im heutigen Civilprocess von amtswegen Vorgehen müsste. Hiebei wäre auch der Fall ins Auge zu fassen, der namentlich in unseren fluctuirenden Arbeiterbevölkerungen nur zu häufig vorkommt, dass das Oberhaupt der Familie 9 UNTERLEHRERINNEN diese verlässt und dem Nothstande preisgibt, ohne dass doch die Gattin ihn durch unsere complicirten Processformen zur Erfüllung seiner Pflicht zu nöthigen im Stande ist. Ueberhaupt ist eine wirkliche Durchsetzung der persönlichen Familienrechte erst dann möglich, wenn man darauf verzichtet, für die Vermögens- und die Familienstreitigkeiten dieselben Processformen vorzuschreiben. UNTERLEHRERINNEN D ER Zug unserer Zeit, alle Dinge auf ihren socialen Gehalt zu prüfen, hat in den letzten Jahren dazu geführt, auch unser Schulwesen unter diesem Gesichtspunkte zu betrachten. Die Bedingungen, unter denen die Kinder leben, ob sie ausser zu ihrer Lernarbeit noch zu industrieller oder Hausarbeit gezwungen sind, wie es mit ihren materiellen Verhältnissen, ihrer Ernährung und Verpflegung bestellt ist, all das wurde als unerlässliche Bedingung für einen gedeihlichen Unterricht erkannt. Von den Schülern wandte sich dann die Betrachtung den Lehrern zu. Man erkannte, dass ein sorgenfreier Lehrer viel bessere und nachhaltigere Unterrichtserfolge haben müsse als einer, der, von Nahrungssorgen gedrückt, von Privatstunden geplagt, nur mit halber Seele beim Unterricht sein kann. Man erkannte, dass die Lage der Lehrer denselben Bedingungen unterworfen sei wie die Lage der Lohnarbeiter, und dass den Lehrern nur ebenso geholfen werden könne wie diesen. Speciell das Stück Frauenarbeit, das in der Lehrerfrage enthalten ist, sollte das Interesse jedes Socialpolitikers hervorrufen. Die Lage der Lehrerinnen ist beeinflusst von all den Schäden, die Frauenlohnarbeit aufzuweisen hat, und es treten in diesem speciellen Falle noch besondere Einflüsse dazu. Wir haben es hier mit Lohnarbeiterinnen zu thun, aber mit solchen, die grösstentheils nicht aus der Classe der Lohnarbeiter, sondern aus der der Kleinbürger hervorgehen und daher nicht nur unter den Uebelständen leiden, welche die Lohnarbeiterclasse bedrücken, sondern auch unter den angestammten, sie in ihrer Bewegung hindernden Anschauungen der engen und beengenden Welt, aus der sie hervorgegangen sind. Der Dornenweg für das junge Mädchen, das Lehrerin wird, beginnt bereits, sobald sie ihre Matura abgelegt hat. Die Brust voll der Ideale, die ihr in der Schule gelehrt werden, tritt sie in die praktische Wirklichkeit. Sie will die 10 UNTERLEHRERINNEN Kinder unterweisen, sie heranziehen zu guten Staatsbürgern, alle edlen Keime entwickeln, die in der jungen Menschenseele noch schlummern. Allein bald stösst sich das junge Mädchen hart an den Dingen im Raum. Sie hat zwar bereits die Berechtigung, die Kleinen zu unterrichten, aber die Gelegenheit fehlt ihr dazu. Sie muss warten, bis sie »einberufen« wird. Zu gleicher Zeit hat sie die Pflicht, die Lehrbefähigungsprüfung so rasch als möglich abzulegen, um in eine höhere Gehaltsstufe aufzusteigen. Doch das strenge Gesetz gibt ihr diese Möglichkeit erst, wenn sie zwei Jahre praktisch thätig gewesen ist. In diesem Conflict zwischen ihrem Streben nach einer baldigen besseren Bezahlung und der Thatsache, dass die meisten Lehrerinnen vor ihrer Lehrbefähigungsprüfung nicht einberufen werden, fallen sie jenen Anstalten anheim, die von der Arbeit dieser jungen Geschöpfe leben. An Privatschulen mit Oeffentlich- keitsrecht können die jungen Lehrerinnen thätig sein, so dass ihnen die Lehrzeit in ihre Dienstzeit eingerechnet wird; aber sie werden in diesen Anstalten nicht bezahlt. Die Privatschulen leben davon, dass sie mit diesen jungen unbezahlten Mädchen arbeiten. Für diese aber bedeutet ihre Thätigkeit an Privatschulen eine ungeheure Ueber- bürdung. Einen Theil des Tages müssen sie der Privatschule widmen, den anderen Theil ihren Lectionen, um ihren Lebensunterhalt zu erwerben, den Rest des Tages und einen Theil der Nacht ihren Studien und ihrer Fortbildung. So beginnt die Laufbahn der Lehrerin. Es gibt allerdings einige Privatschulen, die die Mädchen bezahlen; aber das sind die wenigsten, und die Entlohnung ist die denkbar schlechteste. 'Endlich gelingt es der jungen Lehrerin nach zweijähriger unbezahlter Arbeit, die Lehrbefähigungsprüfung zu machen, und endlich wird sie auch »einberufen«, d. h. von der Commune im Schuldienste verwendet. Bis sie eine fixe Anstellung erhält, hat es freilich noch gute Wege. Vorläufig wird sie nur als Aushilfe für erkrankte Collegen verwendet. Bald unterrichtet sie an dieser Schule, bald an jener, bald in Ottakring, bald in Unterdöbling oder Favoriten, und so wird sie von einem Ende Wiens zum andern getrieben; der Unterricht dauert nur ein paar Tage oder Wochen an jeder Schule. Gewöhnlich kommt sie des Morgens nach weiter Wanderung hin, und die wieder genesene Lehrperson, für die sie supplirt hat, ist bereits an Ort und Stelle. Da heisst es: Aufs Rathhaus, sich frei melden I Und glücklich die, welche gleich eine weitere Zuweisung an eine andere Schule erhält. Der Tag ist nicht selten für die junge Aushilfslehrerin verloren, und oft schliessen sich noch andere arbeitslose Tage und Wochen an, bevor sie wieder an die Reihe kommt. Dass dieses 11 UNTERLEHRERINNEN System, junge, im Unterrichte unerfahrene Mädchen als Aushilfe zu verwenden, sowohl für Schüler als für Lehrer schädlich ist, liegt auf der Hand. Diesen jungen Lehrkräften ist gerade die schwerste Arbeit zuertheilt; sie kommen in eine fremde Classe, sollen anknüpfen an die Arbeit der erkrankten Amtsgenossen, sollen den Unterricht wieder ins Geleise bringen, der durch gewöhnlich vorhergegangene unregelmässige Supplentur durch die an der Anstalt befindlichen Lehrkräfte noch mehr zerfahren ist; denn auch hier wird von der Commune gespart, und die Lehrer der Anstalt müssen ohne Entgelt alle selbst früher supplirt haben, und dies bis zu vier Wochen, bevor die Aushilfslehrkraft verlangt werden darf. Das ist ein Unterricht, den nur die erfahrensten Lehrer sofort gedeihlich leiten können; deshalb wird auch von der Lehrerschaft immer wieder die Forderung nach Anstellung einer genügenden Anzahl von gutbesoldeten Bezirksaushilfslehrkräften erhoben, die erfahren genug sind, um auch hier das Möglichste zu leisten. Doch da werden — ohne Rücksicht auf die schwere Schädigung des Unterrichtes — die jüngsten, die billigsten Lehrkräfte genommen, »fliegende Hunde« nennen sie die Wiener Lehrer, die wir vor Allem im Auge haben, mit bitterem Spott. Sie sind Taglöhner, und ihr Taglohn hat sich von Jahr zu Jahr verschlechtert. Ihr Taglohn wird berechnet nach dem Jahresgehalt der Unterlehrerinnen, nach einem Gehalt von 400 fl., wenn sie noch keine Lehrbefähigungsprüfung haben, und von 600 fl., wenn sie dieselbe bereits abgelegt. Bis zum Jahre 1892 wurde dieser Taglohn für ein Schuljahr von 10 Monaten berechnet, er betrug deshalb 1 fl. 36 kr., beziehungsweise 2 fl. im Tag. Seit dem Jahre 1892 wird er nicht auf ein Schuljahr, sondern auf ein Kalenderjahr berechnet, obwohl es in den Ferien weder Aushilfe noch Taglohn gibt, die Entlohnung reducirt sich daher auf 1 fl. 11 kr., respective 1 fl. 66 kr. Seit aber das Substitutiousnormale vom 30. November 1895 in Kraft ist, das ist seit 1. Jänner 1896, erhalten die Aushilfslehrkräfte nicht mehr den auf die Aushilfszeit entfallenden Theil des Unterlehrergehalts, sondern laut § 5 dieser Verordnung nur 70 Percent des Gehaltes der abwesenden Lehrperson, wenn diese den Unterlehrergehalt, oder 60 Percent, wenn der substituirte Amtsgenosse den Lehrergehalt bezogen. Da der Unterlehrergehalt 600 fl., der Lehrergehalt 800 fl. beträgt, so stellt sich das Einkommen der Aushilfslehrerin, auf den Tag berechnet, auf 1 fl. 16 kr., eventuell 1 fl. 33 kr. Gewöhnlich werden die jungen Mädchen überhaupt nicht zur Aushilfe verwendet, bevor sie nicht die Lehrbefähigungsprüfung machen, und nachher dauert diese 12 UNTERLEHRERINNEN Wanderung von einer Schule zur anderen einige Jahre. Dann endlich bekommen sie eine etwas festere Stellung; sie werden provisorische Unterlehrerinnen. Sie haben jetzt wenigstens die Aussicht, ein Jahr lang an derselben Schule zu bleiben; sie erhalten einen Gehalt von 600 fl.; aber auch hier gibt es begünstigte und minder begünstigte. Die Praxis hat nämlich speciell in Wien ganz ungesetzliche Zustände geschaffen, um an Lehrergehalten zu sparen. Statt nach den Vorschriften der Gesetze neue Classen und neue Schulen zu errichten und dieselben mit definitiven Lehrpersonen zu besetzen, errichtet man nach langem Zögern, und wenn es schon wirklich nicht mehr anders geht, nicht- systemisirte Stellen. Jemand, der mit den Schlichen der Wiener Praxis nicht vertraut ist, wird kaum verstehen, was dies bedeutet. Die nichtsystemisirten Stellen sind nämlich ein Compromiss zwischen der Schäbigkeit des Wiener Schulbudgets und den Bedürfnissen der Bevölkerung nach neuen Schulen. Sie werden errichtet, aber rechtlich bestehen sie nicht und werden deshalb nur provisorisch besetzt. Wenn das Schuljahr zu Ende ist, hören sie eigentlich auf, zu bestehen, und deshalb erhalten die Unglücklichen, die ihr Missgeschick auf solche Stellen schiebt, in den Ferien keinen Gehalt, während jenen provisorischen Unterlehrerinnen, die eine systemisirte Stelle haben, der Feriengehalt nicht entzogen werden kann. Die Ersteren kommen also um 100 fl. zu kurz. Naive Menschen und besonders solche, die die Wiener Gemüthlichkeit nicht verstehen, werden sich vielleicht von dem Titel »provisorisch« bestechen lassen und meinen, diese Stellung dauere bloss ein bis zwei Jahre, dann werde aus dem Provisorium ein Definitivum. Dem ist aber nicht so. Das Provisorium ist nicht nur in der österreichischen Politik, sondern auch in der österreichischen Verwaltung etwas Anderes als in den Gesetzen der Logik und im Sprachgebrauch. Dieses Provisorium ist ein definitives Provisorium, eine fertige, abgeschlossene Stellung. Die Wiener Unterlehrer haben den Versuch gemacht, einmal nachzuweisen, wie lange denn solche »Provisorien« dauern, und ihre Statistik hat zu merkwürdigen Ergebnissen geführt. Der Schematismus der Wiener Unterlehrer und Unterlehrerinnen vom Jahre 1897 zeigt uns: 1 provisorische Unterlehrerin mit 16 Dienstjahren 3 » Unterlehrerinnen »11 » 2 » » » 9 » i » 6 » 31 » 46 » 68 » > 7 »6 » » » o » » » 4 » 13 UNTERLEHRERINNEN 60 provisorische Unterlehrerinnen mit 3 Dienstjahren 35 » » » 2 » 78 » » »1 Dienstjahr oder weniger. Seither hat sich die Sachlage nur ungünstig verändert, es wurden wenige definitiv, während zahlreiche provisorische Lehrkräfte hinzugetreten sind. Die definitiven Unterlehrerinnen unterscheiden sich nun von den provisorischen dadurch, dass ihre Stellung eine sichere, dauernde ist und durch das Quartiergeld von 90 fl. per Jahr. Wie lange man diese Kategorie von Lehrkräften für geringes Geld ausnützt, bevor man ihnen ausser den gleichen Pflichten auch die gleiche Entlohnung gewährt wie den übrigen gewiss auch nicht zu gut situirten Lehrpersonen, mag aus folgender Zusammenstellung ersichtlich sein. Im Jahre 1897 gab es in Wien: 1 definitive Unterlehrerin mit 18 Dienstjahren 2 Unterlehrerinnen 16 o O y> 15 > 5 » 14 3 13 17 y> 12 26 » 2> 11 31 » 2 > 10 y> 29 9 » 31 » 8 40 7 45 2* 6 23 » » 5 8 > 4 > Vergleicht man diese beiden Tabellen miteinander, so lässt sich überdies die ganze Corruption des Beförderungswesens, der ganze Protectionsschwindel, der jetzt noch ärger getrieben wird als in früheren Jahren, daraus ersehen. Es ergibt sich, dass 50 provisorische Unterlehrerinnen mit 6—16 Dienstjahren 76 definitiven Unterlehrerinnen mit 4—6 Dienstjahren gegenüberstehen. Die Unterlehrerinnen bekommen ausserdem, mögen sie wirklich definitiv oder nur definitiv provisorisch sein, keine Dienstalterszulagen; damit müssen sie warten, bis sie von der Unterlehrerin zur Lehrerin avancirt sind. Und auch das Avancement in die höhere Gehaltsclasse, was eine Besserung von 100 fl. bedeutet, wird nur wenigen Bevorzugten nach mindestens lOjähriger Dienstzeit zutheil. Macht eine von den Unterlehrerinnen noch die Bürgerschulprüfung, dann hat sie allerdings Aussicht auf höhere Bezüge, aber es fängt wieder — auch wenn sie definitiv ist — das Leben als »fliegender Hund«, als Aushilfslehrkraft von vorne an, freilich mit dem Unterschiede, dass sie nun für Bürger- 14 UNTER LEHRERINNEN Schullehrer supplirt, also 100 oder 200 fl. mehr bezieht als früher. Man sieht, der Begriff »Unterlehrerin« ist ein sehr vielseitiger, eine ganze bunte Reihe von Kategorien; eine verworrene, durcheinanderfliessende Art von Entlohnungen ist darin enthalten. Es wird nun sicher viele Leute geben, die sich darüber entrüsten werden, dass man den »idealen« Beruf der Lehrerin so ganz von der materiellen Seite betrachtet. Doch diesen gegenüber muss immer wieder und wieder betont werden, dass die Enthebung der Lehrer von materiellen Sorgen einer der wichtigsten Factoren für das Gedeihen der Schule ist. Es zeigt sich auch hier wieder die Analogie mit der manuellen Arbeit. So wie ein verständiger Unternehmer die Arbeiter gut entlohnen wird, weil er weiss, dass kräftige, wohlgenährte Arbeiter ihm viel mehr leisten können, als er an niederen Löhnen erspart, so steht die Güte des Unterrichtes im geraden Verhältniss zur Entlohnung des Lehrers. Es ist ja eben die Betonung dieser socialen Seite des Schullebens der Fortschritt, den die Theorie von der möglichst guten Volksschule gemacht hat. Wenn in den Anfängen der liberalen Schule vor Allem die geistige Unabhängigkeit des Lehrers betont wurde, so legt die moderne Richtung vor Allem den Nachdruck auf die materielle Unabhängigkeit. Ein satter, sorgenfreier Lehrer bedeutet eine gute Schule, und es ist kein zufälliges Zusammentreffen, dass die Gegner der freien Schule auch die Anhänger der niederen Lehrergehalte sind. Die Verhältnisse in der Provinz zu streifen, verbietet uns der Umstand, dass die Schulgesetzgebung zum grossen Theil Landesgesetzgebung ist, und die Verhältnisse von Kronland zu Kronland wechseln. Aber wenn schon in der Metropole des Reiches, in der reichsten Commune des Staates solche Zustände herrschen, kann man sich ausmalen, wie es in einzelnen Theilen des Reiches aussehen mag. Und die ideale Seite des Lehrerinnenberufs? Wie schön stellen sich das manche Leute vorl Wie meinen Viele, dass es keine höhere Aufgabe geben könne, als die Lehren der Wahrheit und Gerechtigkeit in die unberührten Seelen der Kinder zu pflanzen und sie zu charakterfesten, kenntnisreichen Menschen zu erziehen! Aber die Wirklichkeit sieht hier gewaltig anders aus. Und ideal angelegte Lehrernaturen, die ihre natürliche Wärme und Berufsbegeisterung wenigstens anfangs ihre materielle Nothlage theilweise übersehen liesse, finden auch in der Ausübung ihres Berufs keine Freude. Die Lehrerin darf ja gar nicht Wahrheit und Gerechtigkeit lehren, sondern das, was die Lehrbücher vorschreiben. Die sind aber schon so vorsichtig abgefasst, dass die Kinder nicht allzuviel Wahrheit zu hören bekommen; sie könnten UNTERLEHRERINNEN nämlich, wenn sie erwachsen sind, gar leicht auf Gedanken gerathen, die manchen Leuten nicht angenehm wären. Und der Reichthum an Kenntnissen, die den Kindern in der Schule beigebracht werden? Wie schwer es in den überfüllten Wiener Schulclassen ist, die Kinder zu unterrichten, wie sehr der Unterricht geschädigt wird durch das häusliche Elend der Kinder, durch ihre Uebermüdung und schlechte Ernährung, das kann eigentlich nur eine Lehrperson ermessen, die das selbst in der Schule erfährt. So schwindet bald in der jungen Lehrerin der Idealismus, mit dem sie in die Praxis getreten ist, und es wird nur wenige geben, die sagen können, dass ihr Beruf sie ganz ausfüllt. Er wird ihnen im Gegentheil zum Handwerk, und sie müssen in ihrem Leben ausser der Schule Befriedigung suchen für die Bedürfnisse ihres Geistes. Hier aber stossen sie an die Schranken, die ihnen die enge Moral der Classe, aus der sie hervorgegangen, aufgerichtet hat. Die Lehrerinnen sind im Allgemeinen eine nicht auf der gleichen socialen Lebenshaltung stehende Masse, sondern weisen gar manche Unterschiede auf. Es gibt solche unter ihnen, die ihren Beruf nur ausüben, weil ihnen der »natürliche« Beruf im Hause zu wenig ist, die aber in Folge ihrer materiellen Lage nicht genöthigt sind, von ihrem Gehalt zu leben. Bei Vielen trifft dasselbe zu, was die Kennerin des englischen Gewerkschaftswesens Beatrice Webb als einen der Gründe anführt für die Theilnahms- losigkeit der Fabriksarbeiterinnen an den Gewerkschaftsbestrebungen der Arbeiter, die Aussicht, sich einmal zu verheiraten und dadurch in eine audere Lebenslage zu kommen und allen Mühen des Berufes zu entfliehen. Für diese bedeutet ihr Beruf bloss eine Interimszeit. Für die grosse Masse der Lehrerinnen aber ist ihre Entlohnung wirklich der nothwendige Lebensunterhalt. Damit müssen sie auskommen, und wenn es nicht geht, sich durch Privatstunden Zubussen verschaffen. Sehr viele sorgen nicht für sich allein, müssen oft für Eltern und Geschwister erwerben, und das verschärft noch ihre schlechte Lage. Diese Mädchen aber führen ein geradezu erbärmliches Leben. Ihr Beruf in der Schule bietet ihnen nichts, zu Hause das Elend, sie selbst in ewigen Sorgen und Kümmernissen, oft noch gezwungen, über ihre Verhältnisse zu leben, weil dies ihre sociale Stellung, wie sie meinen, erfordert; Mädchen, die sich selbst verantwortlich machen für das, was sie den Leuten, die sie so schlecht entlohnen, zum Vorwurfe machen sollten. Gehindert, sich vollständig auszuleben, weil sie noch befangen sind in den alten, spiessbürgerlichen Anschauungen, die den Mädchen die freie Bewegung verbieten und ihnen Beschränkungen auferlegen, die für ihre 16 NOTIZEN Stellung als erwerbende, arbeitende Menschen nicht mehr passen, so leben sie dahin, sterben innerlich langsam ab, bevor sie wirklich gestorben sind. Sie leben das Schicksal aller Frauen, die dem Drucke erliegen, den eine veraltete Anschauung auf sie ausübt. Dass die Lehrerinnen aus eigener Kraft, aus sich selbst heraus sich anschliessen würden an den grossen Kampf, den die Lehrerschaft um die Besserstellung ihrer Lage begonnen, ist mit grossen Schwierigkeiten verbunden. Die, welche die Noth und die Erkenntniss ihrer Lage in die Reihe der Kämpfer führt, werden an der energischen Geltendmachung ihrer Forderungen gehindert durch jene Colleginnen, die nicht von ihrem Gehalt leben und die deshalb nicht genügende Energie aufbringen, um sich ihren kämpfenden Berufsgenossinnen an die Seite zu stellen. So sieht der Lehrerinnenberuf in Wahrheit aus. Manche Mutter wird hinter dem »Fräulein«, mit dem sie über die Fortschritte ihrer Tochter spricht, nicht die Proletarierin vermuthen, die sie wirklich vor sich hat. Und was das Traurigste an der Sache ist, die meisten gestehen sich ihre Lage selbst nicht ein. Erst eine Aenderung unseres ganzen Schulwesens, der Gesetze, eine Erhöhung der Entlohnung kann da Abhilfe schaffen. Und dass dies wirklich zustande komme, dem nachzustreben ist Pflicht nicht nur jeder Lehrerin, sondern auch eines Jeden, der eine wirklich freie, gute Schule für seine Kinder haben will. Eine Lehrerin. NOTIZEN ER ANSTURM GEGEN DAS REICHSVOLKSSCHUL- I J GESETZ AUS DEM JAHRE 1869 wird von den Clericalen und Christlichsocialen mit besonderer Hartnäckigkeit immer wieder unternommen. Wenn die Trennung der Kinder nach Confessionen den Uebergang zur confessionellen Schule zu bilden bestimmt ist, so trachtet man auf der anderen Seite, das Verbot der körperlichen Züchtigung zu umgehen und schliesslich ausser Acht zu lassen und so der Concordatsschule um ein Erhebliches näher zu kommen. Die christlichsociale »Oesterreichische Frauenzeitung« spricht sich in ihrer Nummer vom 9. December 1898 entschieden dahin aus, dass die heute in den Schulen erlaubten Disciplinarmittel nicht ausreichen, und dass der überhandnehmenden Verwahrlosung der Jugend gegenüber »wenigstens die Ruthe ein wunderbares Heilmittel« wäre. Und dieses Heilmittel in Anwendung zu bringen, hindere nur der Widerstand der Socialdemokraten, denen ja nichts daran liege, wenn »hiedurch Tausende um ein zufriedenes und glückliches Dasein gebracht werden«, und die um so früher an ihr Ziel zu kommen hoffen, »je wilder die Jugend aufwächst«. Es würde sich vielleicht der Mühe verlohnen, einmal zu untersuchen, ob Verbrecher und früh verdorbene und auf Abwege ge- rathene Menschen in ihrer Kindheit zu viel oder zu wenig geprügelt wurden. Eine solche Untersuchung würde wohl ein ganz anderes Resultat ergeben, als es den Christlichsocialen passen mag. 17 ZUR FRAUENBEWEGUNG Eltern, die entweder durch wirtschaftliche oder durch moralische Missstände gehindert sind, ihre Kinder wirklich zu erziehen, sie mit Liebe und Sorgfalt zu behandeln und zu überwachen, pflegen dann, ungehalten über das Ergebniss solcher Vernachlässigung, zum Stock oder »mindestens« zur Ruthe zu greifen und sich auf diese Weise ihrem Kinde gegenüber doppelt ins Unrecht zu setzeD. Und nun, meinen die frommen Schulverbesserer, soll der Lehrer da weiterprügeln, wo die Eltern aufgehört haben. Wenn aber tatsächlich Prügel ein solches Universalmittel wären, wie die »Oester- reichische Frauenzeitung« glauben machen will, so kämen gerade die Kinder des Elends und der Verderbtheit schon ganz wunderbar erzogen in die Schule. Das ist aber nicht der Fall, sondern gerade diese ärmsten Kinder sind es gewöhnlich, deren Disciplinirung dem Lehrer Schwierigkeiten macht, und Prügel würden bei diesen schon deshalb nicht nützen, weil sie nur zu sehr daran gewöhnt sind. Die Bezirkshauptmannschaft von Floridsdorf hat vor einiger Zeit an alle Schulleitungen des Ortes einen Erlass verschickt, in dem die Lehrer aufgefordert werden, Fälle von »Frechheit und Störrigkeit« bei Schulkindern der Polizei zur Anzeige zu bringen, die ein solches Benehmen der betreffenden Kinder als »unanständiges Betragen an einem öffentlichen Versammlungsort« eventuell auch durch körperliche Züchtigung bestrafen werde. Cynischer und sophistischer zugleich könnte das Verbot der Prügelstrafe schon nicht mehr umgangen werden, als wenn man zu diesem Zwecke die Schule für einen öffentlichen Versammlungsort erklärt. Zum Glück bedarf es, damit der Herzenswunsch der Christlichsocialen in Erfüllung gehe und sie die Kinder des Elends unter die Gewalt polizeilicher Fäuste bekommen, der Mithilfe der Lehrer, und es ist nicht anzunehmen, dass auch nur ein einziger Lehrer sich so tief erniedrigen wird, zum Denuncianten an den Kindern zu werden, die seiner Obhut anvertraut sind. Darüber sind ja längst alle anständigen und vernünftigen Lehrer einig, dass jeder Versuch, die Prügelstrafe in der Schule wieder einzuführen, ebensogut ein Attentat auf das Ansehen und die Würde des Lehrers als auf die gesunde und menschenwürdige Erziehung der Kinder ist, und deshalb müssen alle Lehrer den christlichsocialen und clericalen »Schulreformen« einmüthig entgegentreten. E. AM 28. FEBRUAR hielt Hofrath Dr. Burkhart in der Damenakademie einen ganz ausgezeichneten Vortrag über die Bildungswege von Mann und Frau, in dem er die Fehler der üblichen Knaben- und Mädchenbildung treffend kritisirte, die »sachlichen« und »ethischen« Einwendungen gegen das Frauenstudium mit wohlthuendem Spotte zerschliss, vor Allem aber — das danken wir dem Juristen besonders — nachwies, dass das Frauenstudium und die Anstellung von Frauen in öffentlichen Aemtern in Oesterreich durch die Staatsgrundgesetze (Art. 2, 3, 6, 12 und 18) gewährleistet sind, »nur bedürfe es der correcten Anwendung und Durchführung der bestehenden Gesetze«. ZUR FRAUENBEWEGUNG In New-York ist Dr. Mary Murray als Schulärztin angestellt. Sie hat 12 Schulen hygienisch zu überwachen. Die russische Regierung sandte 10 Aerztinnen in das Samarkandgebiet, w r elche im Vereine mit 30 Aerzten die Einschleppung der Pest zu verhüten haben. Der Budapester Aerzteverein hat Dr. med. Vilma Huganay als gleichberechtigtes Mitglied in seinen Verband aufgenommen. 18 ZUR FRAUENBEWEGUNG In Moskau ist eine Schule zur Heranbildung von Gefängnissaufseherinnen eröffnet worden; in Petersburg wurden Curse für weibliche Zeichner für Fabriken und Eisenbahnen errichtet. Durch die Initiative der Schwestern Marian und Ellen Stone soll in Bombay eine medicinische Hochschule iür Frauen gegründet werden. In Wien wurde am 31. Jänner 1. J. im Abgeordnetenhause der Unterrichtsminister betreffs der Regelung des medicinischen Studiums der Frauen und hinsichtlich ihrer Zulassung zur ärztlichen Praxis interpellirt. Interpellationen zu beantworten, ist aber bei den österi eichischen Ministern nicht üblich. Marie v. Najmayer hat der Wiener Universität ein Capital übermittelt, von dessen Zinsen ein jährliches Stipendium von 300 fl. für ordentliche Hörerinnen der Wiener Universität bestritten wird. In Paris wurde die Malerin Mme. Demont-Breton in die Jury de Peinture für die Ausstellungen im »Salon« für drei Jahre gewählt. In London wurde Miss Ethel M. Charles, nachdem sie die Prüfungen glänzend bestanden, zum Mitgliede des königlichen Institutes der Architekten ernannt. Neun weibliche Mitglieder des Schulaufsichtsrathes und sechs Armenpflegerinnen sind in England im letzten Quartale des vorigen Jahres neu gewählt worden. In London wurden wieder zwei Handelsinspectorinnen vom Grafschaftsrath, für welchen auch Frauen stimmberechtigt sind, angestellt. In Kopenhagen, wo den Frauen die Antheilnahme an der öffentlichen Verwaltung bisher verwehrt war, wurde im Herbste vorigen Jahres die erste Frau in die Schulcommission der Stadt gewählt. Im Juni laufenden Jahres findet in London ein internationaler Frauencongress statt, der von mehreren Frauenvereinen Wiens gemeinsam beschickt werden soll. In Wien bestellte der Stadtrath am 1. Februar 1. J. für den Grinzinger Friedhof einen weiblichen Todtengräber. Die französischen Frauen haben sich im December vorigen Jahres zum erstenmale an den Wahlen zu den Handelsgerichten auf Grund des Gesetzes vom 23. Jänner 1898 betheiligt. Der Senat von Colorado hat eine Resulation angenommen, in welcher allen Staaten der Union die Einführung des Frauenstimmrechtes empfohlen und auf die günstigen Resultate desselben hingewiesen wird. In Bistritz in Siebenbürgen ist seit sechs Jahren Fräulein Erike Paulus als Baumeister thätig. In ihrem Bureau arbeiten zwei Bauzeichnerinnen und sechs weibliche Lehrlinge. Am 5. März findet im Festsaale des Gesellenvereinshauses zu Troppau die constituirende Versammlung des »Christlichen Frauenbundes« für Schlesien statt. Mehr als 300 Frauen haben sich zum Beitritt in denselben bereits gemeldet, und die Gemahlin des Landespräsidenten, Gräfin Gabriele Thun-Hohenstein, übernimmt das Protectorat über den neuen Verein. Und nun behaupte man noch, dass die österreichischen Aristokratinnen keinen Sinn für öffentliche Angelegenheiten haben! Zur Gründung der »Dokumente der Frauen« liefen folgende Geldbeträge ein: Durch Frau Lang gesammelt .... fl. 1600’ — » mehrere Vereinsmitglieder . . » 443‘50 » einen befreundeten Verein . . » 300*— Spende einer Erzieherin.» 500’— fl. 2843-50 19 FRA CELESTE ALLGEMEINER ÖSTERR. FRAUENVEREIN ER Allgemeine österreichische Frauenverein besteht seit dem I ß Jahre 1893 und bezweckt nach § 2 seiner Statuten »die Organisation der Frauen Oesterreichs behufs Förderung ihrer wirtschaftlichen Interessen und ihrer intellectuellen Ausbildung sowie Hebung ihrer socialen Stellung«. Durch Gründung einer Bibliothek und durch Abhaltung zahlreicher Vorträge über die verschiedensten Gebiete menschlichen Wissens, durch Veranstaltung allgemein zugänglicher Frauenversammlungen, in welchen zu wichtigen Tagesereignissen Stellung genommen wird, durch Einrichtung von Discussionsabenden für die Vereinsmitglieder wurde der oben bezeichnete Vereinszweck angestrebt. Ausserdem errichtete der Allgemeine österreichische Frauenverein zwei Rechtsschutzstellen, durch welche unbemittelten Frauen bei allen aus den socialen, geschäftlichen, ehelichen und ausserehe- lichen Verhältnissen he-vorgehenden Streitigkeiten unentgeltlich Rath und Hilfe geboten wird. Die erste Rechtsschutzstelle befindet sich im Gemeindehause des X. Bezirkes, Keplerplatz 5, woselbst jeden Freitag von 5—7 Uhr die Klagen der Rechtsschutz suchenden Frauen entgegengenommen werden. Die zweite Rechtsschutzstelle ist in Währing, Martinsstrasse Nr. 100, wo jeden Montag von 5—7 Uhr die Amtshandlungen stattfinden. Die Vereinsbibliothek befindet sich im Redactionslocale der »Volksstimme«, IX., Liechtensteinstrasse 11. Die Bücherausgabe an Vereinsmitglieder erfolgt jeden Samstag von 5— l l 2 7 Uhr. Im Jänner feierte der Verein das Andenken M. v. Egidy’s durch einen Vortragsabend, an welchem Baronesse Falke diesem herrlichen Manne einen verständnisvollen Nachruf widmete. Im Februar bei der Generalversammlung sprach Fräulein Helene Richter über George Eliot und hob bei aller Würdigung dieser seltenen Frau den Widerspruch zwischen ihrem Leben und den Frauengestalten ihrer Werke hervor. Samstag den 18. März, l j 2 S Uhr Abends, IX., Währingerstrasse 43, Vereinsversammlung mit Vortrag von Herrn Dr. Emil Reich über »John Gabriel Borkmann«. FRA CELESTE. VON RICARDA CEC- CONI-HUCH A LS ich den später so berühmten und augebeteten Fra Celeste zum ersten Male predigen hörte, war er erst in den Ortschaften bekannt, die im Umkreise seines Klosters lagen. Ich war in die Kirche eingetreten, weil ich so ungewöhnlich viele Leute hingehen sah, aber ich erwartete mir eigentlich nichts anderes, als die Nase zu rümpfen, denn ich war hochmüthig wegen der Bildung, die ich auf den hohen Schulen gesammelt hatte und glaubte durchaus nicht an diese Genialen, die es vermöge angeborener Kräfte mit den bestgeschulten Geistern aufnehmen können. Von einem, der erst ein Bäckerjunge gewesen, dann ein Mönch geworden 20 VON RICARDA CECCONI-HUCH war, glaubte ich, dass er höchstens dem dummen Pöbel durch Lärm, Schlagwörter und leeren Bombast imponiren könne. Als er nun aber, dieser wundervolle Mann, in Begleitung mehrerer Geistlicher, denen er um einige Schritte voranging, durch das geöffnete Portal eintrat, fühlte ich mich sogleich gesichert und erhoben, was ich schwerlich begründen könnte, denn bei der Dunkelheit, die in der tiefen alten Kirche herrschte, vermochte ich sein Aeusseres nicht zu unterscheiden. Auch als er auf der Kanzel stand, sah ich nur, dass er eine hochgewachsene, kräftige Gestalt hatte, die sich mit Unbefangenheit, aber nicht häufig bewegte, und dass die Form seines Gesichtes schön, breit und stark war. Obgleich er schnell gegangen war, fing er sofort, ohne dass man etwas von Athemnoth bemerkt hätte, zu sprechen an mit dieser einzigen, unerschöpflichen Stimme, die aus dem Busen eines Gottes zu kommen schien. Eine Weile sprach er schlicht, gleichförmig, mit mittlerer Stärke, bis er sowohl von den immer rascher aufquellenden Einfällen wie auch vom Klange seiner Stimme berauscht wurde. Dann behandelte er sie wie ein Instrument, Geige oder Flöte, worauf er phantasirte: etwas vorgebogen, mit verzückten Augen schien er den Tönen nachzublicken, als wären es schimmernde Paradiesvögel, die die schwarzen Pfeiler umschwebten und das Gewölbe mit Musik erfüllten. Das Merkwürdige war nun, dass die Predigt keineswegs nur ein wohlklingender Gesang war, sondern klar geordnet und voll eigenartiger Gedanken und Betrachtungen. Sie handelte von der Sonntagsheiligung, und zwar zuerst von den Belustigungen, mit denen gewöhnlich der Feiertag verbracht wird, hernach von dem eigentlichen Sinn und Werth der gebotenen Ruhe. Da war kein bornirtes Eifern oder Scheinheiligkeit oder Tugendsalbung, nichts, worüber man hätte lachen oder was man leicht hätte widerlegen können, sondern ritterliche Verachtung gemeiner Lust. »Gott hat uns zu Herren der Erde geschaffen,« sagte er unter anderem, »sollen wir uns von ihr knechten lassen für den vergänglichen Bettel, mit dem sie uns dingen will? Wer wäre ich, wenn die Sclavenumarmung der Dirne Welt meine Sehnsucht stillte ? Regieren will ich die Erde von meinem Platz aus, nach meinen Kräften, als der König, der ich geschaffen bin, sechs Tage lang. Aber am siebenten will ich den Herrn suchen, der über mir ist, und ihm dienen. Denn auch wir möchten vergehen und anbeten.« Indem er dies letzte mit einem unbeschreiblichen Schmelz der Stimme sagte, sah ich zum ersten Male sein herzliches Lächeln, wobei die Zähne schimmerten wie Mondschein, der durch eine dunkle Wolke fallt. Dann, nach einer kleinen Pause, fuhr er lauter fort, dass es klang, wie wenn ein Frühlingsdonner über die Himmelswölbung rollt: »Kniet mit mir und betet an!« 21 FRA CELESTE worauf sich alle niederwarfen. Die meisten blieben in dieser Stellung bis zum Ende der Predigt und schienen froh, ihrer leidenschaftlichen Inbrunst dadurch einen Ausdruck geben zu dürfen. Durch die Reihen der Menschen, die sich an ihn drängten, als er die Kirche verliess, um sein Kleid oder seine Hände zu berühren, ging er mit aufrichtiger, ganz ungesuchter Gleichgiltigkeit, obwohl es namentlich Frauen waren und seine Jagend eine gewisse Reizbarkeit gegenüber dem weiblichen Geschlecht entschuldigt hätte. Aber man sah wohl, dass es diesem Liebling Gottes nicht einmal einen Kampf kostete, derartige Versuchungen zu überwinden. Ich erinnere mich, dass inzwischen die Sonne untergegangen war und ein wonnig kühler, mehr zu empfindender als sichtbarer Flor sich über die graue Kirche, den Thurm und alle Gegenstände herabsenkte. Der Himmel schien mir höher zu sein, als ich ihn je gesehen hatte, und ich stand noch und schaute hinein, nachdem sich die Menge läDgst verlaufen hatte. Allmälig war es mir, als höbe ich mich von der Erde und schwebte langsam nach oben, getragen von einem mächtigen, befreundeten Element, das, wie ich genau wusste, Fra Celeste regierte. Seit diesem Abend brachte ich den Bruder nicht mehr aus meinem Sinn, und als ich kurz darauf erfuhr, dass er einen Secretär suchte, der seine Correspondenzen und weltlichen Angelegenheiten überhaupt besorge, lief ich ohne Zögern zu ihm, in der Meinung, die Vorsehung habe mich eigens für dieses Amt auserlesen, wie ehemals den guten Parsifal für den Graal. Ich wurde sogleich vorgelassen, der himmlische Mann betrachtete mich eine Weile aufmerksam, strich liebkosend über meine Wangen, erkundigte sich nach meinem Alter, verwunderte sich, dass ich schon dreiundzwanzig Jahre zählte, denn ich gliche, sagte er, mehr einem kleinen Fräulein von sechzehn Lenzen, und äusserte Zweifel, ob ich auch im Stande sei, seine Geschäfte zu führen. Er selbst nämlich, obschon er wie ein Erzengel mit Nachtigallen- und Adlerzungen redete, konnte weder fliessend lesen noch schreiben, und da er schon damals zahlreiche Briefe empfing, die ihm gleichgiltig oder gar lästig waren, suchte er Jemand, der sie nach seinem Gutdünken schicklich beantwortete und ihn selbst nur in Ausnahmefällen damit behelligte. Ich zählte ihm alle Studien auf, die ich gemacht hatte, was ihn sehr zu befriedigen schien, und er gab mir einige Briefe, die er kürzlich erhalten hatte, damit ich sie abfertige wie es mir gut scheine, und Hess mich an seinem Schreibtisch allein. Der erste Brief, den ich öffnete, war von einer Frau, die einen starken Trieb fühlte, ins Kloster zu gehen, ihr Mann, schrieb sie, wollte sie aber nicht gehen lassen; ob es gottgefälliger sei, dem himmlischen Herrn zu Liebe dem 22 VON RICARDA CECCONI-HUCH irdischen ungehorsam zu sein oder bei dem letzteren auszuharren. Ich beantwortete diesen Brief folgendermassen: »Frau, wenn Sie ins Kloster gehen, entwenden Sie Gott eine Seele, nämlich die Ihres Mannes, der mit Weltlust voll zu sein scheint und ohne Sie vielleicht zur Hölle fahren müsste. Bessern Sie ihn durch das Beispiel Ihrer Tugend, bis er selbst vor den irdischen Plagen sich ins Kloster zu flüchten sehnt und gehen Sie dann in Gottes Namen miteinander.« Der zweite Brief war ebenfalls von einer Dame, welche, um im Glauben gestärkt und vom Verderben errettet zu werden, eine Unterredung mit dem heiligen Bruder wünschte und ihn auf die Dämmerstunde eines bestimmten Tages zu sich einlud. Diesen Brief hielt ich für das beste, unbeantwortet zu zerreissen. Der dritte war von des Bruders Abte, der sich beklagte, dass er schon lange ohne die schuldige Berichterstattung bleibe, ferner, dass der Bruder, wie ihm zu Ohren gekommen sei, bei seinen Predigten oft ins Blaue fahre und nicht daran denke, der alleinseligmachenden katholischen Kirche die Ehre zu geben. Nach einigen Bedenken antwortete ich so: »Hochehrwürden, über das, was ich predige bin ich nicht Herr, denn es ist Eingebung, und zwar wie ich glaube und hoffe des guten, nicht des bösen Geistes. Dass Hochehrwürden so lange keine Nachricht von mir empfangen haben, ist die Schuld meines Secretärs, den ich wegen dieser Nachlässigkeit scharf getadelt habe.« Eben als ich dies geschrieben hatte, trat Fra Celeste wieder ein und verlangte, meine Arbeit zu prüfen. Nachdem er die beiden Briefe gelesen hatte, lobte er mich sehr und bat mich, bei ihm zu bleiben; er sei zufrieden mit mir. Von diesem Augenblicke an blieb ich der Gefährte dieses einzigen Mannes, hatte mein Zimmer unmittelbar neben dem seinigen und begleitete ihn auf seinen Reisens denn nun kam die Zeit, wo alle Städte unseres Lande; wetteiferten, ihn in ihren Mauern zu empfangen. Die erste Reise, die wir zusammen unternahmen, ging nach seiner Vaterstadt, die er wiederzusehen wünschte. Dort ereignete es sich, dass bei der ersten Predigt, die er hielt, eine vornehme, reich und edel gekleidete Dame, während er in einer Pause angab, worüber er das nächste Mal predigen würde, von einer Ohnmacht angewandelt wurde. Sie erholte sich aber sogleich und drängte sich am Schlüsse, obschon es ihr sichtlich ungewohnt und zuwider war, sich im Volksgewühl zu bewegen, dicht zu Fra Celeste hin, der sie mit einer Geberde des Abscheus oder Zorns zurückstiess. Als ich mit dem Bruder allein war, sagte ich hierauf bezüglich : »Nun glaube ich wirklich, dass uns der Teufel in Gestalt von Frauen versucht; denn wenn Sie nicht den ver- 23 FRA CELESTE kappten Satan in jener lieblichen Dame durchschaut haben, begreife ich nicht, wie Sie die Kraft haben konnten, sie so hart zurückzustossen.« Damals hatte ich den Bruder noch nicht in der fliegenden Wuth gesehen, daher erschrack ich nicht wenig, als seine stillen, schattigen Augen plötzlich gross und fürchterlich wurden und er so mit gezückten Schwertblicken hart vor mich trat. »Ist das deine Andacht,« rief er, »dass du nach den Frauen umherschaust? O ekelhafte Schwäche und Verderbniss dieses Kothleibes! Erröthest du nicht über deine Zuchtlosigkeit, wenn du dein keusches Jugendgesicht im Spiegel betrachtest, das Gott dir gegeben hat? Wenn du es besudeln solltest mit Gedanken oder Thaten, verlasse dich auf mich, dass ich dich umbringe mit diesen meinen Händen.« Dabei war sein ganzer Körper gewaltsam gespannt, und seine Hände, die ich bisher nur schwermüthig ruhen oder einen Nachdruck der Rede mit gleichgiltig stolzer Geberde hatte begleiten sehen, bekamen etwas so ehernes und unerbittliches, dass ich, ohne es zu wollen, ein wenig vor ihm zurückwich. Aber trotzdem es mir nicht recht geheuer war, entzückte mich der Anblick des feuerspeienden Mannes, wie man bei Ungewittern, Wolkenbrüchen und Stürmen zugleich vor Angst und vor Wonne schaudert. Ich segnete den Umstand, dass Küsse kein rothes Mal oder sonst eine Spur zurücklassen, denn ich zweifelte nicht, der Bruder würde mich stehenden Fusses erschlagen, wenn er wüsste, dass ich die Lockungen meines unruhigen und naschhaften Herzens zuweilen erfolglos bekämpft hatte. Uebrigens legte sich das Wetter so schnell es gekommen war, vielleicht unter dem Eindruck meiner erschrockenen und liebenden Blicke; wenigstens behandelte mich Fra Celeste im Verlaufe des Tages mit so engelgleicher Zartheit, dass ich mich mitten im Himmel wähnte und mir schwur, künftig dem erhabenen Beispiel meines Herrn nachzueifern und aller Frauenliebe zu entsagen, um mich ihm ganz ohne Einschränkung zu ergeben. Am folgenden Morgen fiel mir unter den eingelaufenen Briefen sogleich einer durch die reizende, sichtlich einer Frau gehörige Handschrift auf. Die Buchstaben waren kühn, schlank, behend und prächtig und tanzten in so anmuthigen Neigungen über das Papier, als ob sie mit den Augen des Lesers kokettiren wollten. Zu meinem wachsenden Erstaunen las ich nun Folgendes: »Dolfin, ich habe Dich erkannt und Du hast mich von Dir gestossen. Als ich Dich sah, verwandelte sich mein Blut inThränen und meine Thränen wurden Blut. Liebst Du mich denn nicht mehr? Ich liebe Dich so sehrl Ich will Heimat, Eltern und Mann verlassen und die Deine sein. Lass’ mich, sag’ nicht Nein zu meinem Herzen. Wenn Du mich rufst, komm’ ich und bleibe bei dir ewig. Aglaia.« 24 VON RICARDA CECCONI-HUCH Dieser Schrei der Liebe, obschon er mir nicht galt, erschütterte mein Herz, und ich sass lange und starrte in den Brief hinein. Die stürmischen geschmeidigen Buchstaben schienen mir wie arabische Rosse über eine Wüste zu jagen, ich hörte den Rhythmus ihrer aufschlagenden Hufe, versank darüber in Träumerei, und ehe ich mir’s versah, hatte ich einen Reim erdacht als Antwort auf die geheim- nissvolle Liebesklage. Der Vers hiess so: Durch den Himmel hin wandr’ ich allein, Hast du Flügel, o komm’ und sei mein; Sei des einsamen Mondes Weib, Wie ein Stern blitzt dein silberner Leib — Ich hatte gerade die letzten Worte niedergeschrieben, als Fra Celeste bei mir eintrat und, wie er häufig zu thun pflegte, über meine Schulter sah. Es gelang mir nicht mehr, das Geschriebene zu verdecken, und so kam es, dass er sowohl meinen Vers wie auch den Brief las, der ihn veranlasst hatte. Wenn ich auch gleich errathen hatte, dass es sich hier um nichts Geringes handle, überraschte mich doch, was ich nun wahrnahm. Eine gewaltige Eiche, in die der Blitz fährt, die Feuer fängt und wie eine vom Sturme hin und her gewehte Fackel gegen den Himmel lodert, der möchte ich Fra Celeste vergleichen, als er den Inhalt des verhängnisvollen Schreibens ins Herz gefasst hatte. So hing aber Alles zusammen. Fra Celeste, der mit seinem weltlichen Namen Dolfin hiess, war als armes, elternloses Kind zwischen fremden Leuten aufgewachsen und, nachdem er kaum das Noth- dürftigste in der Schule erlernt hatte, einem Bäcker in die Lehre gegeben. Als er etwa achtzehn Jahre alt war, kam er wie nach einem dumpfen Traume zu sich und verspürte einen heisshungrigen Trieb, seine Kräfte an etwas Ungeheuerem zu üben. Auf ein bestimmtes Ziel richtetn sich sein Ehrgeiz nicht, auch hätte er die Bildung daze nicht besessen, aber Alles, was er um sich her sah, schien ihm verächtlich und viel zu klein für den Riesenmuth seines Herzens. So war er beschaffen, als er sich in ein vornehmes und reiches Fräulein verliebte, in deren elterliches Haus sein Beruf ihn führte. Wenn nicht ein überirdischer Geist in ihm gewesen wäre, möchte es ihm als einem armen Bäckerburschen niemals gelungen sein, eine Beziehung zu dem Fräulein herzustellen, besonders da er nicht einmal auffallend schön war, ausser dass der später so wohlredende, damals noch blöde Mund schön, stark und roth, die glänzendsten und vollkommsten Zähne besass und mit seinem Lächeln, das freilich nur selten erschien, alle Herzen bezaubern konnte. Fortsetzung folgt. 25 INSERATE. Mit Bewilligung des löbl. magistratischen Bezirksamtes für den I./VIII. Bezirk der k. k. 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