KÄ8DS>SS^^TGSWL>8«SS8>G^VG?^>Ä>ZD!SD^^GW>^SVSSG!^>8-SGG -'-7 Das Ntli in Wien. Eine Denkschrift zur Särnlarsrirr der im Jahre 1786 von Kaiser Josef II. zur Heranbildung von Lehrerinnen und Erzieherinnen gegründeten Bildungsstätte. Verfasst von Franz Branky> Professor an der k. k. Lehrerinnen - Vildungssnstslk im Civil-WLdchrn- penfronLkr. I !«' <-> Wien, 1886. Im Selbstverläge des k. k. Lioil-Mädchen-Penftonates. Druck von Rudolf Brzrzowsky Z.' Söhne. ^ ^ ^ -V^ WWWWWW j Das k. Wl-Wchril-UeiillMilt in Wien. Link Denkschrift )ur Säcuiarsrirr -er im Jahre 1786 von Kaiser Josef II. zur Veranbildultg von Lehrerinnen und Erzieherinnen gegründeten Bildungsstätte. Verfasst von Franz Vranky, ^ Professor an der k. k. Lehrerinnen - Viidnngsanstall im Livil - Mädchen-Pensionate. Wirn, 1886. Im Selbstverläge -es k. Ir. Civil-Mä-chen-Pensivnakes. Drnck von Nndois Vozezonisln) & Sohne. niusLurnevisn Vorwort. -ä^er hundertjährige Bestand des k. k. Tivil-Wädchen- pensionates gab die Veranlassung, über das Werden und allmähliche Wachsen dieser vaterländischen Bildungsstätte, die sich stets der Fürsorge der höchsten Ureise zu erfreuen hatte, näheren Bescheid zu geben. Eine menschliche Schöpfung, die ein Jahrhundert überdauert, muss schon in den Tagen ihres Entstehens den Aeim der Lebensfähigkeit in sich gehabt haben; aus diesem Grunde verdient sie auch, dass jeder Schul- und Menschenfreund sie näherer Beachtung wert halte. Das Interesse, welches eine solche Bildungsanstalt zu erregen vermag, liegt in ihrem Werden und Reifen selbst, in ihrer Entwicklung und Vervollkommnung und in der beharrlichen Bekämpfung alles dessen, was dabei mangelhaft ist und sich nicht bewährt. Diese Denkschrift, welche hiemit den Freunden des Schulwesens vorgelegt wird, ist aus authentischen Quellen geschöpft: aus den Acten des kaiserlichen Archives, aus denen der Studien- Hof-Tommission, beziehungsweise des h. UUnisteriums für Tultus und Unterricht, aus den Acten der k. k. n.-ö. Statthalters und denen der Anstalt selbst. In kurzen Zügen ein lebensvolles und anschauliches Bild über die Entstehung und Entwicklung dieser Erziehungsanstalt aus den auf sie Bezug nehmenden Vortragen, Vorschlägen, Resolutionen, Anträgen, Handschreiben, Berichten, Decreten, Gutachten, Voten, u. dgl. zu entwerfen, das war die Absicht und der Alan des Verfassers. N)ie weit er dieser Aufgabe gerecht geworden ist, möge die bessere Einsicht und freundliche Nachsicht der Leser selbst entscheiden. Mit freudevollem Herzen erfüllt er noch die angenehme Aflicht, all denjenigen Aersonen, die durch Rath und That diese Denkschrift gefördert haben, namentlich der Frau Obervorsteherin Helene Freiin von Rodiczky, dem Herrn Zeclionschef des Unterrichtsministeriums Ritter von Hermann, dem Herrn Hofrathe Dr. Georg Ritter von Ullrich, dem kürzlich verstorbenen Director des kaiserlichen Archives, Herrn Regierungsrathe Josef Fischer und den Herren Beamten in den Registraturen des Unterrichtsministeriums und der k. k. Ztatthalterei, den ihnen gebärenden Dank öffentlich abzustatten. U)ien, am 2H. März f886. Der Verfasser. Inhalt. Leite Vorwort. I. Die Gründung des Pensionats. 1 II. Die Wohnnngsverhältnisse des Pensionats.27 III. Die Hans- und Tagesordnung.36 IV. Die Gründung der Stiftplätze.43 V. Die Entwicklung und Organisation des k. k. Civil-Mädchen-Pensionats T. Reformversnche. — Dienäheren Bestimmungen über den Wirkungskreis des Schnlenoberanfsehers in Pensionatsangelegenheiten (1803-1806).49 i;. Bon dem Aufschwünge, den das Pensionat genommen hat (1806—1841).57 n) Die Anlage der Pensionatsbibliothek.58 5) Die Einführung des Clavierunterrichtes.59 (5 Der neue Lehrplan und sein Einfluss auf die Organisation der Anstalt (1841-1869). 61 n) Die Abänderung der bisher üblichen Condnite-Classifi- cation.62 d) Die Regelung der religiösen Übungen.62 e) Die Reform des Lehrplanes.65 <1) Von der Anstellung einer eigenen Übungsmeisterin für den Unterricht in der französischen Sprache.73 6) Die endgiltige Feststellung des Lehrplanes.76 t') Von der Hausordnung.79 ss) Bon den Jnstructionen.82 1i) Bon der Ablegung der Lehrbefähigungsprüfung - - - 82 i) Von der Schülerinnen-Aufnahme.83 1r) Von der Einführung des Unterrichtes in der englischen Sprache.83 v. Die Organisation des k. k. Civil - Mädchen - Pensionats aus Grund des Reichs - Volksschnl - Gesetzes (1869—18861. s) Von den Reformen.84 6) Das Statut des k. k. Civil-Mädchen-Pensionats - - 92 Seite VI. Bon den Unterrichtsgegenständen und ihrer Behandlung.107 VII. Das Erziehungs- und Lehrpersonal a) Die Obervorsteherinnen - - - ..134 b) Die Untervorsteherinnen.136 e) Die Lehrer und Hauptlehrer.138 ä) Die Katecheten.140 k) Die Übungsschullehrer, die Übnngsschullehrerinnen und die Übnngsschulnnterlehrerin.141 l) Die Zeichenmeister.142 ») Die Lehrer (Lehrerinnen, für den Unterricht in der französischen Sprache.143 ü) Die Übungsmeisterinnen für den Unterricht in der französischen Sprache.144 i) Die Tanzmeister und Tanzmeisterinnen.114 ü) Die Clavierlehrer nnd Clavierlehrerinnen. 145 I) Die Lehrer der italienischen Sprache.116 m) Die Lehrer und Lehrerinnen für den Unterricht in der englischen Sprache.146 n) Der Turnlehrer. .146 o) Die Gesangslehrerinnen (resp. Gcsangslehrer).116 p) Der Lehrer (die Lehrerin) für das Violinspiel .... 147 VIII. Die Ärzte, die Gärtner, die Näh- und Wäschmeisterinnen, die Beschließerinnen und das Aushilfsindividuum zur Besorgung der nöthigen Schreibereien. a) Die Ärzte.-. - 148 b) Die Gärtner.149 e) Die Näh- und Wäschmeisterinnen.149 «1) Die Beschließerinnen.149 e) Das Aushilfsindividuum zur Besorgung der nöthigen Schreibereien.150 IX. Die Literatur, die vom Pensionate handelt .151 X. Die Erfolge und die Leistungsfähigkeit des Pensionates.153 AM I. Die Gründung des Pensionats. ürnrio bezahlt werden. Dem Kaiser war daran gelegen, dass das Institut sehr bald eröffnet werde, denn er vermuthete, dass künftig wenig Personen von gewissen Kenntnissen sich dem klösterlichen Leben widmen werden, und dass in einigen Jahren der Mangel an Lehrerinnen sich fühlbar machen dürfte, weshalb an einen Ersatz durch das Pensionat gedacht werden müsse. Dieser Umstand, der die lchramt- *) Vortrug der Stud.-Hof-Com. v. 13. November 1786. **) A. h. Entschließung von: 22. November 1786. " 2 18 liche Thätigkeit der Zöglinge mehr in den Bordergrund treten ließ, war Ursache, dass er verlangte, dem Schön- und Rechtschreiben, dem Rechnen und den weiblichen Handarbeiten, die für das Allgemeine gehören, seien alle übrigen Kenntnisse nachzusetzen. Der Unterricht in der Musik und im Tanzen sollte nun gänzlich unterbleiben. Da aber der Endzweck des Pensionats in Frage gestellt worden wäre, sobald man diese Mädchen nach ihrer Ausbildung zu Partieular-Diensten in Verwendung nehmen wollte, so wurden die Eltern verständigt, dass sie sich schriftlich zu verbinden haben, die ausgebildeten Zöglinge durch sechs Jahre dem öffentlichen Schuldienste dort, wo man sie benöthige, zu widmen. Das ist die Ursache, welche der Ausstellung des Reverses zugrunde liegt, nach dem sich auch die Stiftzöglinge von heute verpflichten müssen, wenigstens sechs Jahre als Erzieherinnen oder Lehrerinnen au öffentlichen Schulen sich verwenden zu lassen.*) Nachdem der Kaiser die 24 Mädchen ernannt hatte, ließ er den Eltern, resp. Vormündern, bekannt geben, dass diese Mädchen zu weltlichen Lehrerinnen für Mädchen-Trivialschulen herangebildet, in Ansehung ihrer Gesundheit und ihres geraden Wuchses durch einen Chirurgen untersucht, im Lesen und Schreiben geprüft, und im Falle sie entsprechen, probeweise auf ein Jahr ausgenommen werden. Am 20. December 1786 war um 10 Uhr morgens die Prüfung und Untersuchung dieser Mädchen, wozu Luzac im Regierungshause zu erscheinen hatte. **) Nach dem Willen des Kaisers sollte am 1. Februar 1787 der Unterricht in der neuen Bildungsstätte seinen Anfang nehmen. Aber *) Statut für das k. k. Civil-Mädchen-Peusionat in Wien aus dem I. 1875. — Im I. 1800 verzichtete man auf diesen Revers. Der Obervorst. Zoho wurde damals mündlich eröffnet, dass es von der Verbindlichkeit, nach vollbrachtem Unterrichte durch sechs Jahre den öffentlichen Schulen sich zu widmen, ganz abzukommen habe. (Curatelsact. Z. 21 v. I. 1803.) **) Act. des Pens. Nr. 9 ex 1786. 19 wegen des allzu starken Geruches von Ölfarbe des zu Pcnsionats- zwecken hergerichteten Gebäudes fand die Eröffnung des Institutes den 1. März 1787 statt. Die vollständige Ausrüstung des Pensionats erheischte noch so manches: zunächst die Anstellung einer Untervorsteherin. Luzac, der der Kaiser in dieser Beziehung freie Wahl*) ließ, wählte hiezu die Osficierswitwe Linde. Die Stuudeneintheilung bemängelte Kaiser Josef dahin, dass sieben Viertelstunden für Morgengebet, Waschen, Kämmen und Anziehen zu viel seien; eine Stunde müsse hiezu genügen. Die Lehrstunden sollten bis auf diejenigen der Normallchre nicht so gedrängt abgemessen werden, damit den Mädchen Zeit bliebe, sich „auszuschlagen", zu erlustigen und frische Luft zu schöpfen, welches im Winter, wenn es die Witterung zulüsst, gleich nach dem Mittagsessen und im Sommer gegen Abend zu geschehen habe, um ihnen Wachsthum zu schassen und sie bei guter Gesundheit zu erhalten. Zu diesem Zwecke überließ der Kaiser dem Pensionat den nahe am Kärnerthor**) liegenden Garten der *) Mau ersieht das auch aus eiuer Resolution aulässlich einer für den Claviermeister aufzunehmenden Musiklehreriu, namens Maria Anna Hnberin: „Es hat bei einem Claviermeister oder Meisterin sein Bewenden und ist ein eigener Singmeister nicht nöthig, überhaupt aber ist sich in alle diese Meister und anderer derlei niederer Personen Aufnahme nicht zu mischen, sondern es sind solche der Mde. Lnzac ganz zu überlassen, welche sie aufnehmen und auch soll abdanken können, weil dadurch Ordnung erhalten und alle zum Fleiß werden angeeifert werden, auch in einer Erziehung die Hauptsache ist, dass solche nur von einer Person abhänge und Widersprüche vermieden werden. Wien, den 31. Octb. 1786." **) Diese Wortform begegnet in den Act. der Stud.-Hof Com. Nr. 1450 ex 1792. Kärnthnerthor und Kärnthnerstraße gehören hinsichtlich ihres Be stimmungswortes zu den etymologisch interessanten Wörtern. Was hat man nicht alles schon aus Kärntner heransgeklügelt! Ein Körnerthor, an die Körner denkend, an den Getreidemarkt angelehnt; ein Kärrnerthor, als wäre nur dieses vorzugsweise mit Karren befahren worden. Jos. Freiherr von Hormayr (Wien, seine Geschichte und seine Denkwürdigkeiten, II. 3. S. 24) 2 * 20 galizischen Garde* *) und befahl, ihn in geeigneter Weise — nämlich mit der nothwendigen Separation — herzustellen. Hinsichtlich der Fundierung des Pensionats wurde auf die Hospitals-, Johannisspitals- und Waisenhaus-Stiftungen verwiesen. Nur von den Johannisspitals-Stiftungen konnte ein Theil in Verwendung kommen, nämlich derjenige, wo dein allerhöchsten Hofe „die Benennung" zustand. Das war ein Capital von 47.000 fl. Der Kaiser widmete es dergestalt dein Institute, dass nach dein Maße, als Mädchen, die davon Nutznießung hatten, austratcu, das neue Erziehungshaus diesen Fonds bezog.**) leitet das Wort von Kärnthen ab, weil die Chroniken portn 6 nri u t Ii i n u o r u m, 1 >oltn vvl8N8 0nri n tIii nur bieten. Schmeller (baier. Wörtb. I. 937) denkt an onrimrium, Leichenhof, Beinhaus, und das ist sicher die richtige Ableitung. Mich. Beham schrieb auch leerner turn. Gegenüber des Kärnthnerthores lag einst ein Gottesacker, auf dem 1268 ein Karner stand (K. Weiß, Gesch. d. Stadt Wien 1. S. 315). Der Kindermund singt auch noch immer: „Gengan d'Engcrln mit der Leich, Gengan d'Engerln Paar und Paar, Tragens bis zum Kanatur Beim Kanatur stelln 's nieda Brechen ihr die Glieds." (Spiele und Reime der Kinder in Österreich (Wien, 1873), S. 50.) *) Das betreffende Handbillet an den Grafen Kolowrat lautet: Da Ich dem bei den llrsulinerinnen befindlichen Mädchen Pensionat, welchem es an einem für die Jugend so nöthigen Spaziergange gebricht, den Garten der galizischen Garde besonders in Rücksicht, dass solcher so nahe an dem Kloster liegt, dass die Mädchen ohne alles Ungemach dahin gelangen können, zu überlassen Mich um so mehr bewogen gefunden habe, als der Stiftungsfonds dadurch von dem Ankauf einer für dieses Pensionat so unentbehrlichen Erfordernis überhoben wird; so werden Sie der Stiftungscommission diese Meine Entschließung mit dem Beisätze bekannt machen, dass Ich hierwegen unter einem das Nöthige an das Obersthosmeisteramt erlasse. Wien, den 26. März 1787. Joses. **) Diese Anordnung Kaiser Josefs ist nicht befolgt worden. Man ersieht das aus dem Bortrage der Hofkanzlei vom 20. April 1816. (Act. des kais. 21 Als im Jahre 1789 die Studien-Hof-Commission dem Kaiser berichtete, dass im Johanuisspitale bereits sieben Mädchenstiftungen mit einem Capital von 8700 fl. erledigt seien, und den Antrag stellte, dass auf Rechnung der Interessen ein Stiftungsplatz im Pensionat errichtet und der Rest zur Errichtung eines zweiten solchen Platzes angelegt werde, bemerkte der Kaiser: „Die Ausarbeitung ist in einem ganz falschen Sinne genommen worden. Die Fundationen vom Johannesspitale, die für das Pensionat nach Maß als sie leer werden, zu verwenden sind, sind bestimmt, das Ärar, welches jetzt alle dreißig Mädchen unterhält, nach und nach davon zu befreien, dergestalt, dass, wenn ein Mädchen aus dieser Fnndation austritt, hernach das Geld für dieses an das Pensionat bezahlt werde. Darnach ist also das ganze Capital dem Pensionat anzuweisen, und so viel als die Interessen jährlich betragen, so viel hat das Ärar dem Pensionat weniger zu bezahlen."* *) Um den Geschäftsbetrieb im Pensionat einigermaßen zu erleichtern, ordnete der Kaiser an, dass der Obcrvorsteherin auf Rechnung eine Summe Geldes auf die Hand gegeben werde, um die nothwendigsten Reparaturen auf die schnellste Weise bestreiten zu können; denn sonst werden Arbeiten durch Hin- und Herfragen zwischen Cassa und Buchhaltung in einen so langen Umtrieb gezogen, dass die Professionisten öfters zwei Jahre warten müssen, bis sie bezahlt werden. Als drastischen Beweis für solches Gebaren Arch. 3063/2441.) Kaiser Franz befahl dann (12. Juni 1816): Von der Übertragung des Capitals v. 47.000 fl. an das Civil-Mädchen-Pensionat hat es gänzlich abzukommen; es ist Sorge zu tragen, dass die ursprünglich gestiftete Zahl von 30 Zöglingen nicht überschritten werde, welche fortan zur Hälfte aus dem Camerale und zur Hälfte aus dem allgemeinen Studienfonds zu erhalten ist. *) Vortrag der Stud.-Hof. - Com. v. 11. Mai 1789. Hieraus ist auch ersichtlich, dass zu dieser Zeit bereits 30 Zöglinge im Pensionat gewesen sind. 1 22 führte Kaiser Josef an, ihm sei bekannt, dass die Begräbniskosten eines im Vorjahr verstorbenen Zöglings noch nicht bezahlt seien?) Halten wir nun in den Zimmern des Pensionats ein wenig Umschau, und betrachten wir auch Kleidung und Leibwäsche der Zöglinge, damit wir eine Vorstellung bekommen, wie die Anstalt eingerichtet und jeder Zögling ausgerüstet war. Für das Schlafzimmer forderte Luzac 20 mit grüner Ölfarbe angestrichene Bettstätten von weichem Holz mit einer Schublade zur Nachtwäschc. Zn jedem Bett k Strohsack, 2 Matratzen, i Kvpfpolster mit Rosshaar gefüttert, 1 Winter-, 1 Sommerdccke, 1 Überdecke über das ganze Bett von Halbkattun oder gedruckter Leinwand, 2 Waschkastcn von weichem Holz, gleichfalls grün angestrichen, jeder mit 2 Schubladen zur Verwahrung der Waschbecken, Giesikannen, Schwämme und des Kopfsänberungs- gcräthes (ein merkwürdiges Wort!) als: der Kämme, der Bürsten, des Zahnpulvers, des Haarpndcrs, der Pomade w. *) Billet an den Grafen Pergen v. 1. Jnni 1789. Der Wortlaut dieses Handschreibens, welches die bekannte Menschenfreundlichkeit Kaiser Josefs neuerdings in schönstem Richte zeigt, ist folgender: Lieber Graf Pergen! Sie werden aus dem beiliegenden Anbringen der Mdc. Lnzac ersehen, dass sie bei der jetzigen Theuerung mit dem ausgemessenen Geldbeträge nicht auslangen kann. Ich will ihr also die von ihr unverlangte Zulage von 100 fl. monatl., solange diese Theuerung dauert, vom 1. April an t. I. anzufangen, bewilligen. Auch will Ich gestatten, dass ihr eine Summe Geldes auf die Hand und gegen Verrechnung, um die Reparationen im Hanse zu bcstreiten, verabfolgt werde, welches Ich um so nothwendiger finde, als Mir bekannt ist, dass derlei Arbeiten durch Hin- und Herfragen zwischen Cassa und Buchhaltung in einen so langen Umtrieb gezogen werden, daß die Professiouisten öfters zwei Jahre auf ihre Zahlung warten müssen; wie dann, so viel ich weiß, sogar die Begräbniskosten des vorigen Jahres gestorbenen Zöglings noch nicht gezahlt sind. Dieses Billet haben Sie der Hofkammer in oriAiimIi vorzulegen und die Einleitung zu treffen, damit die Sache nicht wieder auf die lange Bank geschoben, sondern diese Meine Anordnung genau erfüllet werde. Laxenbnrg, den I. Jnny 1789. Josef. 28 - 24 grün angestrichene Stühle von Holz, bequem und sauber gemacht, 2 Wandspiegel, 12 Handspiegelchen zum Friesieren, s messingene Leuchter mit 8 Lichtputzen, 4 große Wasserkrüge, 20 kleine Trinkkrüglein, 4 grün angestrichene Tische, jeder mit einer Schublade, 2 Glutpfannen, 1 Schirm. Fenstervorhänge oder Rouleaux von grüner Leinwand. Für die Garderobe: 4 Wüschkasten von hartem Holz, 3 Kleiderkastcn, sogenannte Hnngkasten, 10 Hanbentrücherln mit einem Schuber von weichem Holz, 1 größeren Tisch, 4 Stühle, 6 Kleiderbürsten, 1 Stelle von weichem Holz für die Schuhe und andere Kleinigkeiten, 6 Borstenbesen, 6 Bartwische, 2 Lampen. Für das Bett-, Tisch und Hausgcräth: 8 Dutzend Leintücher, 6 Dutzend Polsterziechen, 6 Dutzend Handtücher, 6 Dutzend Abwisch- tücher, 1 Dutzend Tischtücher, 12 Dutzend Servietten. Für das Tafelzimmer: 1 zusammenlegbaren Tisch für 24 Personen, 24 Holzstühlc, 2 Nebentische zum Tischgerüth, 4 Arbeitstische, 2 Waschküstchen mit Handbeckcn und Gießkanne, 4 große Wasserkrüge, 24 kleine Trink- krüglcin, Becher oder Gläser, 24 Bestecke, 1 Kasten zum Tischgcräth. Für die zwei Lehrzimmer: 2 große Tische in jeden: Zimmer mit mehreren Schubladen, jeder mit 0 Schreibzcugen versehen, 2 Stellen mit 10 Schubladen für Bücher und Schriften, 1 großen Bücherkasten zum Verschließen, 24 Stühle, 2 große Schreibtafeln, eine von Holz, die andere von Leinwand, beide auf beiden Seiten schwarz angestrichen, sammt den dazu gehörigen Staffeleien, 8 Leuchter mit eben so viel Lichtputzen, 1 Kästchen zum Federn- und Papiervorrath, 1 Tintenkrug und 1 Schachtel mit Streusand, 1 Stuffenkästchen *) mit flachen Schubladen. Fenstervorhänge. *) Stufenkästchen. Stufe, stufenweise schrieb man im vorigen Jahrhundert meistens mit fs. Siehe Lessing, V. S. 395, Lachmannische Ausgabe. 24 Für die Zimmer der Obervorsteherin: Das Schlafzimmer sollte ausgemalt werden. An Einrichtung wurde gefordert: 1 ganzes, d. i. ein eingerichtetes Bett sammt Bettstatt und Überdecke, 6 Sesseln mit Kattun oder Gradel überzogen, 1 Schreibkastcn von hartem Holz mit Schubladen, 2 Schubladkasten von hartem Holz, l Tisch von hartem Holz, 1 Wandspiegel, 2 Leuchter, 2 Lichtpntzen, 1 Waschbecken und Kannen. Für das Wohnzimmer: 1 Sopha mit 6 Sesseln, mit Kattnn oder Gradel überzogen, 2 Tischchen von hartem Holz, 1 Wandspiegel. Vorhänge in beiden Zimmern. Für das Schlafzimmer der Unter Vorsteherin: 1 Bett sammt allem Zngchör, 4 Sessel, 1 harter Tisch, 1 Schnblad- kasten, 1 Spiegel, l Stelle und fürdas W o h nzi m m er: 1 Kanapee, 4 Sessel, l hartes Tischchen, k kleiner Kasten. Vorhänge in beiden Zimmern. Für die Dicnstlentc: 3 Betten von weichem Holz, grün angestrichen sammt Zngchör, 3 weiche Kasten, 6 Holzstühle, I weicher Tisch, 2 Stellen, ! Kästchen. Für das Krankenzimmer: 6 Betten, 6 Sessel, 2 Tische, l Wärmpfanne, l Glntpfanne, 6 Thecschalen, 6 Suppcnschalcn, 4 große und 4 kleine Löffel, 6 Gläser, 2 Wasserkrüge, 2 Fliegenwedel, 2 Schirme, 2 Nachtlichter, 1 mit Blech beschlagener Kasten znr Aufbewahrung dieser Geräthschaften. Die Kleidung musste, wie bemerkt wurde, einfach und reinlich sein. Putz war nicht gestattet. Aber auch aus der gemeinen Volkstracht durfte sie nicht bestehen, sondern sie musste der bestimmten Lage, wozu die Bildung diese Mädchen führt, angemessen sein. Andere Kleider oder Bänder als die vorgeschriebenen zu tragen, war nicht gestattet. Die Zöglinge sollen alle gleich angezogen sein, um Eifersucht und Streit, welche ihre kleine Eitelkeit unter ihnen verursachen würde, zu vermeiden.*) Act. d. Pens. Nr. 1 ex 1786 und 1 ex 1787. 25 An Kleidung erhielt jedes Mädchen: 1 Musselin-Kleid sammt dem Rocke, 1 kirschfarb - para- kanenes*) sammt dem Rocke, 2 weiß- und rothgestreifte cane- vasene**) Sommerkleider auf alle Tage, 2 weiße Unterröcke von rauhem Barchent, 1 weißen Unterrock von Flanell, 1 rothleinenen Unterrock zu dem Musselin-Kleide, ***) 1 Schlafrock, 1 canevasenes Tagleibchen, 1 schwarz tasfetenes wattiertes Wintertüchel, 1 schleiernes Tüchel, 1 Tüchel von Musselin, 1 schwarz tasfetenes Vortuch, 1 Vortuch von Musselin und Anhängsäcke. 1°) Jährlich wurde verabfolgt: 1 Garnitur Bänder sammt den Binden zu den Musselin- Kleidern, 3 braune Kopfbändcr,' 3 Paar Handschuhe, 1 Fächer, Schuhe aber so viel sie brauchen. An Wäsche erhielt jeder Zögling: 6 Taghemden, 3 Nachthemden, 6 Vortüchcr, 6 Paar Strümpfe, 6 Schnupftücher, 6 lcinwandcne Halstücher, 2 Nachtcorsetten, 2 Schlafhaubcn. *) Von darrnoanns, der Imrllan, nhd. Vertan oder Bercan, nach Weigand: Zeug aus Ziegenhaar und Wolle. Weinhold erklärt den Barkan, unsern Barchent, als ein Gewebe mit leinener Kette und baumwollenem Einschlag. Die deutschen Frauen in dem Mittelalter II. S. 24 l. **) Nach Weigand: gestreiftes Leinen- oder Baumwollenzeng; klein- gegitterte Leinwand; vom mittcllat. emmva-oinm, welches grobe Leinwand, eigentlich hänfenes Zeug bedeutet. ***) Später trugen die Zöglinge Sommer- und Winter-Unterröcke von gleichem Stoffe, von schwerem, rauhem Barchent. Erst auf Einschreiten der Dbervorstehcrin (1829) wurden für den Sommer Röcke aus Wallis (weißem Zeuge) angeschafft. (Act. d. Statth. 61852,4799.) f) Wahrscheinlich ein sog. Ridicule, d. i. Arbeitsbeutel der Frauenzimmer. Jeder Zögling erhielt drei Paar. Zu einem solchen Anhängsacke benöthigte man eine Elle Barchent, die Elle zu 30 kr., fügt eine Anmerkung im betreffenden Actenstücke erklärend hinzu. 26 Die Hauswäsche bestand in Leintüchern, Tafeltüchern, Servietten, Handtüchern, Abwaschtüchern (?), in der Krankenwäsche und in Küchentüchcrn. *) *) Anders ausgestattet waren die Zöglinge im I. 1815. Die Copia aä Nr. 133, rrä 175 ex Novb. 1815 führt an: 6 Taghemden, 3 Nachthemden, 12 Paar Strümpfe, 6 Schürzen, 6 Halstücher, 4 Nachthauben, 4 Nachtleibchen, 3 Barchent-Röcke, 3 leinwandene, 6 Handtücher, 6 Servietten, 6 Bettücher, 3 Polsterziechen, 4 Paar Schuhe, 4 Paar Handschuhe, 1 Parasol, 4 Häubchen, 1 Strohhut, 2 Binden, 3 Chemisetten, 3 Halstücher, 1 Schweißkamm mit Bürstet, 1 Tapierkamm, 1 Zahnbürste, 2 Sommerkleider von roth- gestreifter englischer Leinwand, 1 Winterkleid, 2 Kleider von weißem Perkal, 1 großes Umhängtuch, 1 graues und weißes Schnnrleibchen, 1 grüne Bettstatt mit einer Schublade und dein dazu erforderlichen Bettzeug, 1 Silberlöffel. Die äußere Kleidung ist für Stift- und Kostzöglinge ganz conform. Den Stiftzöglingen ist gestattet, dass sie bei ihrem Austritte ihre Kleidung und Wäsche mit Ausnahme des Bettes als ihr Eigenthum ansehen dürfen. — Für die Schule wurden sie nach dieser Copia ausgerüstet mit der deutschen Sprachlehre, dein großen und kleinen Katechismus, dem Lesebuche (1 Theil: Anleitung zur Rechtschaffcnheit, 2. Theil: Geschichte des alten und neuen Testamentes), dem Evangelium, dem katechetifchen Handbuche, 3 Theilen von Sulzers Vorübungen, mit Rechentafel, Nechenstein, Bleistiften, einem Büschen Federn, einem Buch Schreibpapier und der französischen Grammatik von Bogtberg. II. Die Wohnnngsverhällrriffe -es Pensionats. siebzehn Jahre weilte das Pensionat in den Räumen des Klosters zu St. Ursula. Die Beziehungen zwischen der Oberin des Klosters und der Obervorsteherin des Pensionats waren nicht die besten. Die zwei Frauen konnten sich mit einander nicht vertragen. Hierin darf wohl die Ursache gesucht werden, weshalb die Oberin im Jahre 180 k in einem Mitschreiben sich an Se. Majestät wandte, damit dem Kloster der Theil des Gebäudes zurückerstattet werde, in dem sich das Pensionat seit seiner Gründung befand, vorschützend, diese Räume zum eigenen Gebrauch und zur Erweiterung der mit dein Kloster in Verbindung stehenden Lehr und Erziehungsanstalt mit jeden: Tage dringender zu bedürfen. *) Erst nach einiger Zeit erhielt sie die Znsagc, dass das Pensionat das Kloster räumen werde. Doch die Räumung verzögerte sich, weil die Obervorsteherin das Haus nicht verlassen wollte;**) auf alle mögliche Weise suchte sie die bereits geplante Übersiedlung zu hintertreiben. ***) Endlich gab Kaiser Franz auf Verwendung hochgestellter Persönlichkeiten L) dem Kloster die verlangten Räume *) Vortrag der vereinigt. Hofstelle v. 6. August 1801. **) Aus den Annalen des Convents zu St. Ursula in Wien. ***) Daselbst. f) Zwei Jahrhunderte des Ursulinerklosters in Wien. 1660—1860, S. 26. 28 wieder zurück und bewilligte auf Ansuchen der Oberin dem Convente noch 1200 fl., um die Wohnung, welche in üblem Zustande war,*) zu Zwecken des Klosters wieder herstellen zu können. Nachdem man sich entschlossen hatte, dem Kloster die verlangten Räumlichkeiten wieder zurückzuerstatten, trug man sich mit dem Gedanken herum, das Pensionat auf das flache Land zu verlegen. Dieser Anschauung pflichtete Graf Kuefstein nicht bei; er war vielmehr der Meinung, eine solche Verlegung benachtheilige den Endzweck der Anstalt.**) Trotzdem gieng den Kreisämtern die Weisung zu, Umschau zu halten, damit ein Gebäude zu solchem Zwecke aufgefunden werde. Das Krcisamt Korneuburg schlug das Hagcnbrnnner Schloss vor, das Kreisamt zu Traiskirchen ein Gebäude in Hcrnals um den Kanfschilling von 75.000 fl. ***) Graf Kuefstein aber, dem die nähere Prüfung dieser Sache übertragen war, brachte das ganz neue, mit Ziegeln gedeckte, dem Advocaten Pausinger gehörige Haus in Hcrnals zum Ankauf in Vorschlag. Am 29. December 1802 genehmigtest) Se. Majestät den Ankauf dieses Hauses, und am 14. Octobcr 1803 siedelte das Pensionat nach Hcrnals über. stst) Eine gesunde Wohnung ist für ein Erziehungshaus ein Haupt- erfordernis. Das Haus in Hcrnals ststst) ließ in sanitärer Beziehung vieles, wenn nicht alles zu wünschen übrig: Die Dachziegeldcckung war zugrunde gegangen, das Wasser drang von allen Seiten ein; Dach- stuhlgehölz, Dippelböden, Stuccatur und Fußböden waren durch- wässert und der Fäulnis preisgegeben; das schwache Gemäuer mit seinem schlechten Material drohte jetzt und jetzt einzustürzen; *) Aus den Annalen des Convents zu St. Ursula in Wien. **) Vortrag der vereinigten Hofstelle v. 12. Mai 1802. ***) Vortrag der vereinigten Hofstelle v. 11. August 1802. tz) Act. des kais. Arch. Nr. 4929 ox 1802. -s-s) Act. des Minist, s. C. u. 11. 2046/4004 ox 1803. Es ist das Haus in der Gerlgasse, das gegenwärtig die Nummer 56 trägt. 29 Tischler-, Schlosser- und Steinmctzarbeiten waren sehr leichten Calibers; auch fehlte dem Hause alles, was bei Liebhabern des Landlebens hätte einigen Wert haben können: vorne der Alserbach, der entweder mit Überschwemmung drohte oder wegen seines üblen Geruches unerträglich war, rückwärts ein verwahrloster, bergan- gehender Garten, der bei anhaltendem Regen das Gebäude unter Wasser setzte. Da dem Hause gänzlicher Einsturz drohte und mit dem längeren Verweilen darin Gefahr im Verzüge lag, so musste das Pensionat Hernals verlassen. Es bezog zu Michaeli 1806 den kleinen Traet des Minoriteuklosters in der Alserstraße in Wien. Eine gute Unterkunft hatte das Pensionat hier so wenig wie in Hernals. Die geräuschvolle Alserstraße, die unpassende Nachbarschaft des Kranken- und Findelhauses, die einfachen mit Gängen und Stiegen durchschnittenen Tratte, die die Aufsicht erschwerten und dem schädlichen Temperaturwechsel besonders zur Winterszeit großen Spielraum gönnten, die niedern und feuchten Arbeits- und Schlafzimmer, die unzweckmäßige Anlage der Aborte, der Mangel an verschiedenen Räumen, deren ein großer Haushalt bedarf, lassen die vielen Klagen, welche über die mangelhafte Einrichtung des Gebäudes bald laut wurden, sehr begründet erscheinen. So vermochten im Jahre 1811 die Schlafsüle kaum mehr alle Zöglinge zu fassen, und man musste an die Erweiterung der Pensionatsräumlichkeiten denken; viele Parteien, die ihre Kinder als Kostzöglinge unterbringen wollten, wurden wegen Mangels an Raum abgewiesen; nicht minder misslich war auch der Umstand, dass die Schlafzimmer der Zöglinge die alleinige Aussicht in den Garten der Ordcnspricster hatten. Diese Übelstände mussten einigermaßen beseitigt, insbesondere „jede Gemeinschaft des Pensionats mit den Mittönten", wie ein Bericht sagt, verhindert werden. Damit war freilich (im I. 1812) nur das Nothwendigste gethan. Um dem Pensionat ein zweckmäßigeres Heim zu bieten, dachte der Curator Dietrichstein im Jahre 1824 30 daran, einen Erweiterungsbau vorzunehmen, um der Beschränktheit des Raumes und der Feuchtigkeit des Gartcntraetes mit eiucm- male abzuhelfen. Im Hinblick auf die ungünstigen finanziellen Berhältnissc des Staates wurde der Erweiterungsbau vertagt, der Miuoritcn - Couvent aber bewogen, noch einen kleinen Theil des Klostergebüudes abzutreten, wofür ihm der Zins von 300 fl. W. W. auf 300 fl. C.-M. mit dem Bedeuten erhöht wurde, dass er vou uuu an sämmtliche Steuern und Oblagen für den Garten- antheil des Pensionats als Eigenthümer zu übernehmen habe. *) Wegen der häufigen Erkrankungen im Pensionat musste die Studieu-Hof-Commission über die etwaigen Ursachen Sr. Majestät Bericht erstatten. Der Speisesnal, wurde gemeldet, liege vier Schuh tiefer als der daranstoßcnde Garten; er gleiche mehr einem Keller, von dessen Seitenwänden das Wasser herabflicßt, als einer Wohnung; die Zugluft, die da herrsche, sei so heftig, dass sie die brennenden Lichter auslösche; im Krankenzimmer, einem Raume, wo kaum acht Personen Platz haben, werden 10—20 Zöglinge zusammen- gepresst. „Alles", sagt der Berichterstatter, „liege hier untereinander: Scharlach, Ncrveuficber, rheumatische Krankheiten, äußere Gebrechen, und man sei gezwungen, den glücklichen Ausgang dieser Krankheitsfälle bloß der wohlthätigen Natur zu überlassen." **) Fürwahr, ein schlimmer Bericht. Eine andere Ursache dieser ungünstigen Verhältnisse erblickte man noch darin, dass Zöglinge, die schon von Kindheit auf mit der Serophelkrankhcit behaftet waren, doch in das Pensionat aufgenommen wurden. Dem Staatsrathe Stift genügten diese Gründe nicht, denn es waren die, welche auch von der Obervorsteherin angegeben worden sind; er meinte ein Theil der Schuld bezüglich der ge- *) Act. d. Stud.-Hof-Com. Nr. 2633/624 ex l824. **) Act. d. Statth. Nr. 43 ex 1826. 31 schilderten Gesundheitsvcrhültnisse träfe die Leiterin der Anstalt selbst. Somit kam es neuerdings mit Herbeiziehung des ersten Stadtarztes zu einer Untersuchung des Gesundheitszustandes der kranken Zöglinge, wodurch die geschilderten Übelstände nur von neuem bestätiget wurden. Der wiederholt angeregte Erweiterungsbau unterblieb abermals, und man begnügte sich mit halben Maßregeln. Um eine zweckentsprechende Verbindung mit dem Kirchcn- . gange herzustellen, damit die Zöglinge bei schlechter Witterung nicht über die Straße zur Kirche gehen mussten, wurden zwei Thüren gemacht; zu der einen erhielt das Pensionat, zur anderen der Convent den Schlüssel. Der Speisesaal wurde trocken gelegt, das Küchenzimmer von den Betten der Dienstboten geleert, ein eigenes Dieustbotcnzimmer durch Abtheilung der Garderobe hergestellt, desgleichen ein Wasch- und Bügelzimmer, das in besonderen Füllen als Badezimmer verwendet werden konnte. Hinsichtlich der Beleuchtung der Pensionats-Rünmlichkciten ist der Umstand von Interesse, dass im Jahre 1830 die Ölbelcnchtung Eingang gefunden hatte. Der Arbeitssaal erhielt vier einarmige argandische Hängelampen, der Spciscsaal eine Doppellnmpe. *). In diesen einigermaßen erträglichen Wohnungsverhttltnisscu verblieb nun das Civil Mädchen-Pensionat, bis es in das Gebäude verlegt wurde, in welchem es heutzutage noch ist. Im Jahre 1838 erhöhte der MinoritemConvent den Zins, den er für die vom Pensionat innegehabten Räumlichkeiten vom Ärar erhielt, von 300 st. auf 1500 fl. Dieser Betrag, der als gemeingiltigcr Preis an und für sich billig gewesen wäre, wurde, weil das Institut nicht zweckmäßig untergebracht war, als zu hoch bezeichnet. Schließlich erhielt doch der Convent die geforderten *) Act. d. kais. Arch. Nr. 5476/1122 vx 1832. — Erst um die Mitte der Sechzigerjahre wurde im Pensionat das Öl- von dem Gaslichte ver- * drängt. 32 1500 fl. au Mietzins, aber mau entschied sich zugleich, dem Pensionat ein anderes Heim zu verschaffen. Zu diesem Behufe wurde der Stadthauptmanuschast die Weisung ertheilt, irgend einen Baugrund in oder um Wien zum Ausbau eines Jnstitutsgebäudes aus- zumitteln.*) Der 1144 fZKlafter große Minoritcn Garten Hütte sich allerdings zu einem Bauplatze gut geeignet; doch die Minoritcn verlangten einen Kaufschilling von 00.150 fl.; nach vielen Gegenvorstellungen setzten sie diese horrende Summe auf 38.200 fl. herab? doch auch dieser Preis wurde als eine überspannte Forderung bezeichnet. Die Stadthauptmanuschast machte auf den 1200 ^Klafter großen Garten des Hofconeipisten von Barich (Landstraße Nr. 388) aufmerksam, der sich wegen seiner zweckmäßigen Lage zu einem Jnstitutsbau vorzüglich geeignet hätte. Se. Majestät hatte sich aber inzwischen für das Garteupalais des Grafen Chotek in der Josesstadt (damals Kaiserstraße Nr. 20) entschieden, für das Gebäude also, in dem heute noch das Institut seinen Aufenthalt hat. Bon diesem Garteupalais rühmte man,**) dass es in einer der gesundesten, nicht zu entfernten Vorstädte der Residenz liege, dass es sehr gut gebaut sei, einen nicht zu weitläufigen und für die Anstalt sehr zweckmäßig angelegten Garten besitze, frei von jeder nicht angemessenen Nachbarschaft sei und beinahe ganz außer aller Berührung mit Nachbarhäusern stehe, kurz alle Eigenschaften in sich vereinige, die es vorzugsweise zu einem öffentlichen Lehr- und Erziehungshause für das weibliche Geschlecht geeignet machen. ***) *> Act, d. kais. Arch. 5700/5742 ox 1839. **) Bortrag des Grasen Mittrowskh v. 10. April 18-10. ***) Maria Theresia schenkte den Palast und Garten dein Grafen Johann Karl v. Chotek (Bruder des berühmten Grafen Rudolf). Diesen Palast hat der Karl VI. treu gebliebene und mit ihm nach Wien ausgewanderte Bischof von Balencia gebaut und ihn dann der Kaiserin vermacht. Chotek ver-, schönerte ihn. Taschenbuch der vaterl. Gcsch. v. Hormahr f. d. I. 1828, S. 400. , 33 Wiewohl Graf Chotck einen Kanfschilling von 130.000 fl. verlangte, die Adaptiernng überdies 15.000 fl. erforderte, so entschied man sich einestheils wegen der billigen Zahlungsmodalitüten, die in Aussicht gestellt wurden, und anderntheils deshalb, weil hier ein Gebäude vorhanden war, dort erst eines aufgeführt werden musste, wodurch die Zöglinge noch drei Jahre in den dumpfen Stuben des Minoriten Gebäudes hätten verbleiben müssen, schließlich doch für das Chotek'sche Palais in der gegenwärtigen Josefstädterstraße Nr. 41. Das in eine Erziehnngsstütte umgewandelte Gartenpalais sah so aus: Den Haupttract des Gebäudes bildeten vier mit allen nothwendigen Loealitäten ausgestattete Cameraden für 80 und mehr Zöglinge. In der Mitte dieser Cameraden befanden sich im ersten Stocke der gemeinschaftliche Speiscsaal und über ihm im zweiten Stocke zwei Zimmer, eines für den Zeichen und das andere für den Tanz- nnterricht. In dem rechten (östlichen), ein Stockwerk hohen Seiten- tractc wurde der Prüfnngssnal und die Hauskapclle hergestellt, in dem linken die Wohnung der Obervorsteherin, der Wäschmcisterin und des Hansinspectors. Die Räumlichkeiten zu ebener Erde ent hielten die Speise- und die Waschküche, die Kanzlei, das Badezimmer, die Magazine und die Wohnung für die Dienerschaft. In dem auf dem Hanpttracte aufgesetzten dritten Stockwerke waren ausschließlich und außer Berührung mit den übrigen Räumlichkeiten die Krankenzimmer. Am 15. Jänner 1841 konnte Sr. Majestät angezeigt werden, dass der Übersiedlung des Civil-Mädchen-Pensionats kein Hindernis mehr im Wege stehe, und dass die Eröffnung des neuen Erziehungshauses am 21. Jänner mit der feierlichen Einweihung der Hauskapelle stattfinden werde.*) Diese nahm Fürst-Erzbischof Vincenz Eduard Milde unter Assistenz zweier Herren Prälaten selbst vor. Diese 3 ) Act. d. kais. Arch. 254/235 ex 1841. 34 Feierlichkeit geruhten Ihre Majestäten, die regierende Kaiserin und die Kaiserin-Mutter, durch ihre Gegenwart zu verherrlichen.*) Freilich gab es im neuen Gebäude noch manche Frage ver- waltlicher Natur zu lösen. Die alten hölzernen, ganz schadhaft gewordenen Betten passten nicht mehr in die neuen Wohnungsräume; sie mussten durch zweckmäßigere, aus Eisen construierte, ersetzt werden. Die weitläufigen Räumlichkeiten verursachten eine bedeutende Erhöhung des Holzdeputates.**) Das Pensionat musste als Eigenthümer „vergcwährt", d. i. an die Gewähr geschrieben werden, und dem Wiener Magistrate sein Pfundgeld entrichten. ***) Die Wasseradern, aus denen es das Wasser bezog, deckten den Bedarf nicht, weshalb 100 Eimer aus der Kaiser Ferdiuands- Wasscrlcitung für jeden Tag zuzuleiten waren. 7 ) Im Jahre 1853 erforderte die Anstalt noch einen Erweiterungsbau, der aus einem Vordertracte gegen die Josefstädterstraße zu bestehen sollte. Zu den vielen anderen Gründen, welche den Neubau gerechtfertigt erscheinen ließen, wie z. B., um Raum zu gewinnen, kam noch der Grund dazu, dass damals die k. k. Cavallerie-Kaserne umgebaut wurde, wodurch an die Stelle der ehemals dem Mädchcnerziehnngshause gegenüberliegenden Kapelle die Wohnungen der Ofsicicrc zu liegen kamen. 77 ) Als das Pensionat aus Grund des Reichs-Volksschnl-Gesetzes vom 14. Mai 1869 reorganisiert wurde, erwiesen sich die oben geschilderten Räumlichkeiten als unzulänglich. Der von Sr. Majestät am 25. November 1875 genehmigte Zu- und Erweiterungsbau *) Nachricht ü. d. k. k. C. M. P. S. 25 fg. **) Act. d. Stud.-Hof.-Com. Nr. 3991/1066 ex 1841. ***> Der Wiener Magistrat berechnete das ihm gebürende Berände- rnngs-Psnndgeld mit 6459 fl. 6 kr. C.-M., er ermäßigte es aber später (Zuschrift des Magist. 5737 ex 1844) auf 2782 fl. 30 kr. Act. der Stnd.-Hof- Com. Nr. 2,2 1842 und 1232 330 1842. 4) Act. d. Stud.-Hof-Com. 4969/1404 ex 1842. 44) Allh. Entschließung vom 22. Mai 1853. kam im Jahre 1877/78 zur Ausführung. Der Bordertract des alten Gebäudes wurde niedergerissen und an dessen Stelle ein zwei Stock hohes Gebäude aufgeführt, welches für eine fünfclassige Übungsschule, für eine Lehrerinncn-Bildungsanstalt mit vier Jahrgängen und deren Nebenlocalitüten, wie Turnsaal, Bibliotheks-, Conferenz-, Directions- und Lehrmittelzimmcr, physikalisches und chemisches Laboratorium, die Wohnzimmer für die Obervorsteherin, den Portier, den Schuldicner und ein Wartezimmer für das Pnblicum hinlänglich Raum bot, so dass sogar im ersten Stocke dieses neuen Gebäudes die Krankenzimmer zweckmäßig, d. i. in unmittelbarer Nähe der Wohnung der Obervorsteherin — und doch abgesondert von den Wohnräumen der Zöglinge — untergebracht werden konnten. i > III. Die Hans- und Tagesordnung. aus- und Tagesordnungen, die über das Leben und Treiben ^ in: Pensionat in früherer Zeit Bescheid geben, finden sich zwei vor, eine undatierte, ältere, und eine aus den: Jahre 1813. Nur in wenigen und nebensächlichen Stücken weichen beide Satzungen von einander ab. *) Die wesentlichsten Punkte daraus sind folgende: Um 6 Uhr morgens werden die Zöglinge durch die Hausglocke geweckt, stehen auf und waschen sich; die grösseren kämmen sich selbst, die kleineren werden gekämmt, kleiden sich an und verrichten das Morgengebet. Um halb 8 Uhr erhalten sie das Frühstück. Bon 8 bis 10 Uhr wird Unterricht in der französischen Sprache ertheilt. Die geübteren Zöglinge schreiben Dietando, die schwächeren lesen rcihwcise, d. i. der Reihe nach, der Obervorstcherin vor oder schreiben ab, so dass diejenigen, die heute gelesen haben, morgen abschreiben müssen. Einmal die Woche werden die erlernten *) Sie stimmen auch im wesemlichen mit den ersten Aufzeichnungen aus dem I. 1787 (Act. d. Pens. Nr. 1 ex 1787) überein. Dem Aufstehen, Beten und Waschen wird da zusammen eine halbe Stunde gewidmet, dem Frisieren sind drei Viertelstunden zugewiesen, das Ankleiden muss in einer halben, das Frühstücken in einer Viertelstunde geschehen sein. Vier- bis fünfmal die Woche war (zwischen 8'/, und 9 Uhr abendsl ein Fnstbad zu nehmen. 37 Regeln wiederholt und einige neue hinzugefügt. Während dieser Stunde arbeiten die Kleinen und wiederholen etwas in der Grammatik. Bon 11 bis 1/212 wohnen die Zöglinge der hl. Messe bei. Bon ^12 bis 12 üben sie sich für die Normalschule. Um 12 Uhr wird der englische Gruß gebetet, dann bis ^1 Uhr Bewegung gemacht. Um i/zl Uhr wird zum Speisen geläutet. Nach der Tafel ist Erholungszeit bis 2 Uhr. ^ Bon 2 bis 3 Uhr ist Unterricht in der französischen Sprache, welchen einige der fähigeren Zöglinge den Anfängerinnen wechselweise ertheilen. Es wird gelesen und die Sprachlehre in der Ordnung durchgegangen. Die übrigen arbeiten indessen. Bon 3 bis 4 Uhr ist Unterricht in den Nvrmalschulgegen- ständen. Bon 4 bis 5 Erholungszeit. Bon 5 bis 6 lesen die Zöglinge für sich. Bon 0 bis 7 ist die Arbeitsstunde. Bon 7 bis 1/28 Uhr Bewcgnngsstnnde. Um V28 bekommen die Zöglinge das Nachtessen. Nach diesem ist Erhvlungszeit bis 9 Uhr. Um 9 Uhr wird gebetet und dann zu Bette gegangen. Am Dienstag und Donnerstag haben die Zöglinge von 4 Uhr nachmittags an Neereation, wobei die größeren sich außer den festgesetzten Bewegnngsstunden mit Lesen, Arbeiten oder „Über- gehung" der Sprachbücher und mit dem Clavicr beschäftigen. Donnerstag, wo sie schulfrei sind, wiederholen die Zöglinge von 8 bis 9 Uhr morgens und von 3 bis 4 Uhr nachmittags ihre Schulaufgaben. An Sonn- und Feiertagen wohnen die Zöglinge zwei heiligen Messen und nachmittags dem Segen bei. Die übrige Zeit, außer den zur Bewegung festgesetzten Stunden, unterhalten sich die größeren mit Lesen, Zeichnen und dem Clavier. Jeden zweiten Sonntag ist Einlass für die Eltern, für Befreundete und Bekannte der Zöglinge. *) Eltern, Oheime, Tanten und Vormünder können sie auch außerhalb dieser Zeit auf dem Zimmer der Obcrvorstehcrin sprechen. Die Hausordnung aus dem Jahre 1813 schärft besonders den älteren Zöglingen ein, die jüngeren in Schutz zu nehmen. Jenen ward auch noch zur Pflicht gemacht, täglich das Aufräumen und die Ordnung im Zimmer zu besorgen. Derjenige Zögling, den die Reihe traf, der hatte sich bei der Obervorsteherin zu melden. Nicht lärmen, ohne Geschwätz sich in den Speisesaal begeben, Ordnung halten, paarweise gehen, bei Tische französisch reden, auf Anstand und Sitte achtsam sein, die Aufgaben pünktlich abliefern, verlangt des weitem diese Hausordnung. Strafen durften die größeren Zöglinge über die kleineren nicht verhängen, hingegen mussten sie in Rücksicht auf die Erziehung alle Vorschriften pünktlich erfüllen, denn sonst wurden den Dawidcrhandelnden die kleineren Zöglinge auf der Stelle abgenommen: wer selbst noch der Erziehung und Zurechtweisung bedarf, kann unmöglich andere beaufsichtigen. Ganz besonders verboten war, irgend ein Buch, ohne Erlaubnis der Obervorsteherin heimlich zu lesen, an irgend jemand außerhalb des Pensionats ohne ihr Vorwissen zu schreiben, einem Stubenmädchen heimliche Commissionen, nämlich Auftrüge zu Einkäufen u. dgl. zu geben. Der Obervorsteherin legte die Hausordnung warn: ans Herz, für Bewegung der Zöglinge in freier Luft unablässig Sorge zu tragen, und diese Bewegungen nicht bloß auf den Hausgarten beschränken zu wollen. *) Die Normalien v. I. 1787 gestatten diese Besuche nur am ersten Sonntag jedes Monats. so Im Krankenzimmer wurde um 12 Uhr das Mittagsessen, um 4 Uhr das Vesperbrot, um 7 Uhr das Abendessen eingenommen. Besuche der Eltern, Vormünder, Oheime und Tanten dursten nur in den von dem Arzte erlaubten Stunden iusolange stattfinden, als dem Patienten das Bett zu verlassen nicht gestattet war. Nahrungsmittel den Kranken mitzubringen, war, wie es sich von selbst versteht, nicht gestattet. Eines schönen Gebrauches, der die Zöglinge zu den seltenen Tugenden des Wohlwollens und der Freigebigkeit leiten und führen sollte, gedenken die Normalien aus dem Jahre 1787. Es war den Zöglingen erlaubt, 1 fl. C.-M. — aber nicht mehr — zu besitzen, damit im Falle, als ihr gutes Herz sie zu irgend einer Übung der Wohlthätigkeit bestimmte, sie dieselbe auch ausüben konnten. Selbstverständlich mussten sie sich mit der Obervorsteherin darüber berathen und ihr Rechnung legen. Das Stilleben des'Pensionats wird nur durch Tage von außerordentlicher Bedeutung unterbrochen, was für die Zöglinge ebenso wohlthuend als erfrischend ist. Zu diesen Festtagen gehören die Geburts- und Namenstage der Majestäten, au denen schulfrei ist und Fcstgottesdienst stattfindet. Jubel und Freude ergreift die Gemüther der Zöglinge, wenn gemeldet wird, dass hohe Besuche, etwa die Majestäten — oder wie in jüngster Zeit — die Frau Kronprinzessin, Erzherzogin Stephanie, das Pensionat mit ihrem Besuche zu beglücken gedenken. Wie die Gedenkbücher der Anstalt zeigen, geschah solches sehr häufig von der Kaiserin Karolina Augusta, der Kaiserin Maria Anna und am häufigsten von der Frau Erzherzogin Sophie. Von anderen vornehmen Besuchen sei hier nur folgender gedacht. Im Jahre 1813 besichtigte Johann Friedrich Gottlieb Delbrück, Erzieher des nachmaligen Königs Friedrich Wilhelm IV. und des Kaisers Wilhelm, das Pensionat; im Jahre 1815 Se. königl. Hoheit der Kronprinz Wilhelm von Bapern und im 40 Jahre 1866 Se. kaiserl. Hoheit der Prinz Peter von Oldenburg, dem damals sämmtliche Erziehungsanstalten Rußlands unterstanden. Ein Tag, der den Pensionärinnen viele Freuden bereitet, ist der Balltag. Schon Kaiser Josef wies für dieses Bergungen 200 fl. *) an. Im Jahre 1830 geriethcn auch die Pcnsivnatsbälle in Gefahr, beseitigt zu werden. Der Grund zu dieser harten Maßregel ist darin zu suchen, dass man das eine- oder anderemal die Dauer des Balles über Maß und Gebühr ausgedehnt hat, was höheren Orts übel vermerkt worden ist. Bon 8 Uhr abends bis 8 Uhr morgens sollen sich einmal die Pensionärinnen mit ungeschwächter Lust dem Bergnügen des Tanzes hingegeben haben. Solche Umstände führen meist zu peinlichen Erörterungen. Das geschah auch in diesem Falle. Die Obervorsteherin führte für die Beibehaltung der Bälle so gewichtige Gründe an, dass auch fernerhin der Pensionatsjngcnd dieses vielbegchrtc Bergnügen zugestanden wurde, jedoch mit der Bedingung, dass nur von 7 Uhr abends bis 5 Uhr früh - und nicht bis 12 Uhr nachts, wie der Aufseher der deutschen Schulen wollte — getanzt werden dürfe. So blieben die Balltage den Zöglingen erhalten. Im Jahre 1839 suchte die Obervorsteherin selbst an, dass im Fasching nur ein Ball abgehalten werden möge, und dass anstatt des zweiten in der schöneren Jahreszeit mehrere Landpartien unternommen werden dürfen. Die Tage, an denen die Zöglinge „Ausgang haben", „aus- speisen dürfen", wie man zu sagen pflegt, gehören auch zu den Fest- und Frcudentagen der Pensionatsjngcnd. Die alten Normalien aus dein Jahre 1787 ordneten das Ausspeisen so, dass jeden Sonntag zehn Zöglinge die Erlaubnis auszugehen erhielten, sobald sie darum ansuchten, und sofern sie fleißig gewesen sind. Um 11 Uhr vormittags musste eine verlässliche Person *) Im betreffenden Aktenstück steht bei der Zahl 200 das Ducaten- zeichen sL). Act. d. Statth. Nr 23165/1005 ox 1831. 41 den Zögling abholen und ihn um '^8 Uhr abends wieder zurückbringen. Später, wie das Actenmaterial zeigt, ist dieser Gebrauch abgekommen. Heutzutage sind es die hohen Festtage, wie z. B. der Weihnachtstag, und jeder erste Sonntag im Monate, an denen die Zöglinge ausspeisen dürfen. Überdies kommen ihnen noch, wenn sie Angehörige haben, die sie zu sich nehmen, sechs Wochen Ferien zugute. Einer solchen Freiheit hatten sich die Zöglinge des Pensionats in der guten alten Zeit nicht zu erfreuen. Nur aus Gnade und aus direetes Anstichen wurde ihnen während der Ferien ein Urlaub von 4 bis 6 Tagen*) vom Curator ertheilt. Zu den Zeiten, als Theresia Richter Obervorstehcrin wurde, hatten die Zöglinge nur zwei Ausgangstage während des Jahres; nach und nach steigerten sich diese jährlichen Ansgänge bis auf sechs. Diese Frenden- tage scheinen aus die Gemüther der damaligen Pensionärinnen von allzu großer Macht gewesen zu sein. Am 11. August 1819 beklagte sich die Obervorsteherin bitter über die üblen Folgen dieser Ausgänge: sie seien Ursache, dass sich unter den Zöglingen ein gewisser Freiheitssinn, Unfolgsamkeit und Widerspenstigkeit verspüren lassen. **) „In Zukunft", verordnete deshalb Kaiser Franz, „soll weder den Stift noch den Kostzöglingen gestattet werden, mehrere Tage außer dem Hause, bei ihren Eltern, Anverwandten oder Bekannten zuzubringen, und auch dann, wenn die Frau Obervorsteherin dafür einschreiten sollte, darf es nur zu Eltern oder nahen Verwandten, wenn sie in gutem Rufe stehen, erlaubt werden, oder wenn billige Rücksichten eintreten und dadurch keine Sittcnver- derbnis zu besorgen steht, in jedem Falle aber sind sie durch die Eltern selbst oder jemand Berlüsslichen abzuholen und wieder zurückzuführen." ***) *) Act. der Statth. Nr. 170 ex 1818. **) Act. der Statth. Nr. 139 ex 1819. ***) Act. der Statth. Nr. 194 ex 1819. 42 Bon den Festtagen, die historische Bedeutung haben, sei an dieser Stelle nur des 16. Juni 1814 gedacht. An diesem Tage sollten 50 Zöglinge Zeugen sein, wie der Regent des alten Kaiserstaates nach so viel blutigen Kriegen und Drangsalen zu seinen vielgeliebten Wienern zurückkehrte. In den Borgcmächern der Hofburg nahmen die Zöglinge, gehörig adjustiert, Ausstellung. Wenn mau einen Blick auf die auch in kulturgeschichtlicher Beziehung interessante Rechnung*) wirft, die aus diesen Tagen stammt, so erhalt mau eine ziemlich klare Anschauung, wie die Pensionärinnen das hohe und imposante Fest verschönern halsen. Es wurden nämlich ausgelegt: 115 fl. 12 kr. für 48 Ellen Bapeur, 76 „ 30 „ „ 44/2 Stück Dull,**) 39 „ 20 „ „ 5 Stück blaue Band, 94 „ 21 „ „51 Paar Wollstrümpfe, 111 „ — „ „37 große Bouquets, 36 „ — „ „ 18 kleinere Bouquets, 52 „ — „ „12 Wagen; zusammen also: 524 fl. 23 kr. C.-M. *) Act. der Statth. Nr. 117 ex 1811. **) Wahrscheinlich soll das Tüll heißen. Der Tüll ist ein leichtes netzartiges Zwirnzeug. Er hat seinen Namen von der Stadt Tülle am Flnsschen Corröze im südwestlichen Frankreich, in welcher dieses Zeug zuerst verfertigt wurde. (Weigand, Wörtb. II. 911.) IV Die Gründnna der Stiftplähe. H^ei der Gründung des Pensionats entschied man sich zncrst für 20, dann für 24 und später für 30 Zöglinge, die auf Kosten des Staates erhalten wurden. Im Laufe des gegenwärtigen Jahrhunderts brachte mau überdies noch eigene Stiftungen, sogenannte Stiftplütze, mit der Anstalt in Berbindung. Die Errichtung der ersten Stiftplätze fällt in das Jahr 1815. Die n.-ö. Stände beschlossen damals, zur Feier der glorreichen Rückkehr Sr. Majestät im Jahre 1814, zwölf solche Plätze in den für Töchter von Militär- und Cioildiencrn errichteten Erziehungsanstalten gründen zu wollen. Dem Civil Mädchen Pensionat wurden sechs davon zugewiesen. Das Besetznngsrecht dieser sechs'*) steht gegenwärtig dem n.-ö. Landesausschnsse zu. In Sachen der Stiftnngsplätze erlies; Kaiser Franz ein Handschreiben,*'*) worin er mittheilte, dass er eine vom Grafen Nako zur Disposition gestellte 2V//o Banko - Obligation von / *) Die Besetzung dreier dieser Plätze hatten die Stände ursprünglich dem Staatskanzler Metternich auf Lebensdauer überlassen, die Besetzung der drei anderen und das Heimfallsrecht der drei ersteren aber sich vorbehalten. Act. d. Stud.-Hof-Com. all 14914 ox 1815. ! **) Act. d. Minist, f. C. u. U. all 19066, Nr. 1875 ox 1818. 4 44 4500 fl. dergestalt zu einer Mädchcnstiftuug widme, dass die jährlichen Interessen davon insolangc znm Capital geschlagen und fruchtbringend gemacht werden, bis dieser Betrag zur Unterhaltung eines Mädchens im Pensionat zureichen werde, woraus ihm sodann der Vorschlag zur Besetzung vorzulegen sei. Weiter wurde ein Geschenk von 10.000 fl. W. W., das Gras Nako im Jahre 1813 dem Kaiser zur Verfügung gestellt hatte,*) dem gleichen Zwecke gewidmet. Bald nach der Gründung dieser Stiftplätzc war es Wille des Kaisers, dass die Gewinste von den Privatlvtterie Realitäten, welche in bestimmter Zeit nicht erhoben werden, gleichfalls zur Erziehung der weiblichen Jugend verwendet und auf die möglich vvrthcilhafteste, jedoch sichere Weise angelegt werden. Diese Betrüge nncrhobeuer Gewinste betrugen zu Ende des Jahres 1824 bereits 34.264 fl. C. M. und mit den hinzn- gcschlagcnen Interessen von IlOö fl. 46 kr. also eine Gesammt- snmme Volt 35.369 fl. 46 kr., welche bei dein allgemeinen Staatsschulden Tilgungsfonds mit 4"/o Verzinsung angelegt waren. Die jährlichen Interessen beliefen sich auf 1414 fl. 47 kr. C.M., wovon die eine Hälfte zu Stiftplätzcn in dem Civil-Mädchen-Pensionat zu Wien, und zwar für Ofsiciers- und Civilbeamtenstöchter nach gleichen Theilen zu verwenden war. Die andere Hälfte der Interessen und der Betrag, welcher von der erstell Hälfte zu Stiftplätzen im Pensionat nicht ganz hinreichte, musste wieder dem Capital zugeschlagen und aus die angedeutete Weise angelegt werden. Die aus diese Art neugeschaffenen Stiftplätzc dursten nicht mit dem Civil-Mädchen-Pensionat als bleibend verbunden angesehen werden, sondern waren bis auf weitere Bestimmung in Evidenz zu halten. Die kaiserliche Huld und Güte spendete noch ein von einem Ungenannten herrührendes Capital von 9740 fl. zu demselben *) Act. d. kais. Arch. 2830/2157 ox 1822. — Act. d. Statth. Nr. 92 ex 1813. 45 menschenfreundlichen Zwecke, wie die uucrhobcn gebliebenen Geld- gcwinstc der Privat Realitäten Lotterie. Aus dem Vortrage der Studien-Hof Commission vom 18. April 1829 ersieht man, dass von den 2010 fl. 21 kr. jährlicher Interessen bereits vier Plätze besetzt worden sind; zwei davon erhielten Bcamtcnstöchtcr, die anderen zwei Ofsicicrstöchtcr. Sobald es die Geldmittel erlaubten, sollte der fünfte Stiftplatz gegründet werden, was am 1. Juli 1820 geschehen ist.*) Indessen dachte die Hoskammer daran, wie sie den Cameral- und Stndicnfonds einigermaßen von den Pensionatsbeiträgen entlasten könnte. Bon den 30 Stiftplätzen, die auf Kosten dieser Fonds erhalten wurden, meinte sie, ** ***) ) sollten 12 aufgelöst und an deren Stelle die 6 ständischen, 2 Rako'schcn und die 4 Votto Stiftplätzc gesetzt werden, so dass künftig der Canicral-Studienfonds nur 18 Stiftplätzc zu erhalten hätte, wodurch eine Ersparnis von 5400 sl. C. M. erzielt würde. Dieser Anschauung pflichtete der Kaiser nicht bei. In seiner Resolution vom 1. März 1830 erklärte er mit Entschiedenheit, dass die ständischen, die Nako'schcn nnd die ^otto Stiftplätzc mit den 30 aus dein Cameral- nnd Stndicnfonds zu unterhaltenden nichts gemein haben, nnd dass es vorderhand bei dem Bestehenden zu verbleiben habe. Im Jahre 1832 konnte dann der sechste'-^') Stiftplatz lfür Officierstöchter), 1834 der siebente P) (für Beamtenstöchter) und 1836 der achte 77 ) lfür Offieierstöchter) errichtet werden. Erst sechsunddrcißig Jahre später wurde die Zahl der Stiftplätze wieder um eineu vermehrt. Es ist der Karolinen Stiftplatz, *) Act. d. Stud. Hof^Com. Nr. 2006/428 ex 1829. **) Act. d. kais. Arch. Nr. 101.64 ex 1830. ***) Act. d. kais. Arch. Nr. 3814'3159 ex 1832. f) Act. d. kais. Arch. Nr. 4330/3701 ex 1834. 11) Act. d. kais. Arch. Nr. 2183/2006 ex 1836. 46 den die Kaiserin Karolina Augusta durch Erlag von 16.000 fl. in Papierrente gestiftet hat, mit dem Vorbehalt: „Sollte dieses ausgezeichnete Institut, an welchem ich lebhaften Antheil nehme, einstens aufhören, so fallt das Capital an meine Erben oder dessen Erben." * **) ) Aus dem Jahre 1873 ist auch etwas Erfreuliches bezüglich der Pensionatsstiftungcn zu melden. Kasimir Fvrtwänglcr, k. k. pensionierter Kreishanptmann, vermachte dein Civil Mädchen-Pensionat laut Testamentes vom 14. November 1873 zur Begründung eines Stiftplatzes 100 fl. Am 24. April des Jahres 1879, znr Feier der silbernen Hochzeit Ihrer Majestäten, wünschten die Obervorsteherin, die Unter- vorsteherinnen und die Nähmeisterin ihrer Freude über das schöne Familienfest des a. h. Kaiserhauses dadurch Ausdruck zu verleihen, dass sie sich anheischig machten, für einen Zögling all diejenigen Auslagen zu tragen, die auf jeden Kopf repartiert werden. Dieses Ansuchen genehmigte Se. Majestät. Der auf diese Weise erhaltene Zögling ist der Jubilünms- zögling. So gliedern sich also heutzutage die Stiftplütze: n) in 30 Stiftplätze, deren Kosten aus Staatsmitteln besorgt werden; d) in 6 Stiftplätzc der n.-ö. Stünde; e) in 4 Nako-Stiftplätze, von denen einer gegenwärtig unbesetzt ist; 6) in 8 Lotto-Stiftplätze, von denen gegenwärtig zwei unbesetzt find; e) in 1 Karolinen - Stiftplatz, der gegenwärtig unbesetzt ist. Die übrigen Zöglinge find Kostzöglinge. Dazu gehören im laufenden Jahre die 10, die auf Kosten der kaiserlichen Privat- *) Stiftbrief der Kaiserin Karolina Augusta vom 26. März 1872. **) Act. d. Pens. Nr. 71 ex 1875. 47 casse erhalten werden, 6 von Privaten und der Jubiläumszögling. Die Kostzöglinge werden gegen ein jährliches Kostgeld von 800 fl. und einen einmal zu leistenden Ausstattungsbetrag von 260 fl. wie die Stiftzöglinge erzogen und gebildet. Wie sich doch der Verpflegskostenbeitrag nach und nach erhöht hat! Ursprünglich betrng die Dotation für jeden der 30 Stiftzöglinge 200 fl. Bankozettel. Im Jahre 1802 wurde das Kostgeld auf 220 fl., 1805 auf 270 fl., 1806 auf 300 fl. und 1807 auf 360 fl. Bankozettel erhöht. Am 26. März 1811 wurde beantragt, das Kostgeld von 550 fl. auf 700 fl. zu steigern. Im Oktober 1811 erhöhte man es auf 1000 fl. Bankozettel oder 200 fl. W. W., sogenannte Einlösungsscheine; im Februar 1811 auf 250 fl. W. W., im Mai dieses Jahres auf 300 fl. W. W. Seit dem Jahre 1811 änderten sich auch die Lcbensmittelpreise gewaltig. Damals zahlte das Pensionat das Pfund Rindfleisch mit lp /4 kr., das Pfund Kalbfleisch mit 12 kr.; im Jahre 1812 ersteres mit 16 kr., letzteres mit 21 kr. Einlösungsscheine.") Im Jahre 1818 betrug das Kostgeld bereits 700 fl."* **) ) Des nächsten Jahres aber wurden von den präliminierten 700 fl. infolge der billigen Lebensmittelpreise 29 fl. 40 kr. per Kopf erspart. Im November 1828 erhöhte man das Kostgeld von 260 fl. C.-M. auf 320 fl. C.-M., 1847 betrug es schon 490 fl. C.-M.,***) 1866 stellte sich die Verpflegung eines Zöglings auf 516 fl.ch) *) Act. der Statth. Nr. 71 ex 1812. **) Während sich die gesammten Verpflegskosten im Institute zu Verona — eine dem Civil-Mädchen-Pensiouat ähnliche Anstalt — im Jahre 1816 auf 800, in Mailand auf 1000 Francs Silbermünze, und im Officierstöchter- Pensionat zu Hernals auf 912 fl. 11 kr. beliefen, stellten sich die des k. k. Civil-Mädchen-Pensionats auf 739 fl. 13 kr. ***) Nachricht ü. d. k. k. C. M. P. S. 28. f) Act. d. Pens. Nr. 30 ex 1866. 48 Von jedem neu aufzunehmenden Zahlzögling wurde seit 24. April 1876 das Kostgeld nicht mehr mit 600 fl., sondern mit 800 fl. ö. W. bis auf weiteres berechnet.*) Bom 1. September dieses Jahres an hatten auch die Zöglinge, welche bereits im Institute waren, dieses erhöhte Kostgeld zu bezahlen, wogegen die bis dahin seit langem übliche nachträgliche Berechnung und jede daraus sich ergebende Nachzahlung entfallen ist. **) Im Jahre 1879 wurden die Verpflegskosten für die Stiftzöglingc auf 600 fl., für die Zahlzöglinge auf 800 fl. festgesetzt.***) *) Act. d. Minist. Nr. 6155 ex 1876. **) Act. d. Minist, s. C. n. U. 7510 ex 1876. ***) Act. d. Pens. Nr. 5 ex 1879. V. Die Elltwiüüung und Organisation des k. k. Civil-Mädchen-Pensronats. (Rcfo r in versuche. — Die näheren Besti in in ungcn ü b er den Wirkungskreis des S chulenob craufseh ers in P cnsionatsan gelegen heite n.) (1803 — 1800 .) Frage, ob Lehrerinnen oder Erzieherinnen im Pensionat heranzubilden seien, machte schon bei der Gründung der Anstalt viel zu schassen; schließlich entschied man sich, den lehr- amtlichen Berns der Zöglinge mehr in den Vordergrund zn stellen, ohne dabei auf die Ausbildung als Erzieherinnen gänzlich Verzicht zn leisten. Die ersten Organisations-Entwürfe lassen bei allen Schöpfungen vieles zu wünschen übrig. Das war auch bei dem Civil-Mädchen- Pensionat der Fall. Die Lehrversassung war allzu einfach; von einer strengen Absteckung des Lehrgebietes, von einer zweckmäßigen Vertheilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Lehrcurse, von einer genauen Festsetzung der Lehrziele, von Jnstructionen für das Lehr- und Erziehungspersonal, welche die Leitung eines solchen Organismus bedeutend erleichtert hätten u. dgl., war noch nicht die Rede. Was Wunder also, wenn es unter solchen Umständen schon während des 50 ersten Decenniums im Pensionat zu Unzukömmlichkeiten kam, die dann Rcformgedanken hervorriefen, welche solcher Natur waren, dass sie Kaiser Josefs Schöpfung beinahe in Frage gestellt hätten. Nicht wenige Gründe wurden in das Feld geführt, um das Civil- Mädchen-Pensionat in eine mit Stipendien reichlich ausgestattete Schule für Lehrerinnen zu verwandeln. Freilich wird man über nicht wenige dieser Gründe betreten und betroffen. Prüft man noch etliche der Folgerungen, wie z. B. die, dass man die Mädchen im Pensionat nicht an die Unbilden der Witterung, wie Nebel, Regen, Schnee und Wind gewöhnen könnte, dann muss man in der That, wie der Dichter des Tell bei ähnlichen Folgerungen gethan hat, ausrufen: „Träume ich, ist mein Auge trüber, nebelt's mir um's Angesicht?" Dass es damals hinsichtlich der Leitung der Anstalt Übelstände gegeben hat, steht außer Zweifel?) Über Luzac wurden viele, viele Klagen laut, so dass sich der Kaiser gezwungen sah, ihr auf amtlichem Wege bedeuten zu lassen, sie müsse gegen die Zöglinge billig und gerecht sein, die Kost verbessern, insbesondere was Reinlichkeit und gute Zubereitung betrifft, sie müsse sich dem Pensionat ganz und gar widmen, was unmöglich der Fall sein könne, wenn sie ihre Mutter bei sich habe, wenn ihr Mann allzuoft zu ihr hinkomme, wenn ihr Bube (rectc ihr Söhnlcin) immer unter den Pensionärinnen ist, und wenn sie überdies noch beständig das Fräulein Keglevics bei sich behalte. Dass die Obervorsteherin von den Eltern der Zöglinge, und gewiss auch von anderwärts, vielen Plackereien ausgesetzt war, ist aus einer Bemerkung des Kaisers selbst ersichtlich; als er dem Pensionat über die erzielten Prüfungsresultate die a. h. Zufriedenheit ausdrücken ließ, bemerkte er eigens, dass Luzac keine unnöthigen Chicanen zu machen seien, damit sie in und außer den: Hause das Ansehen behalte. *) Pergl. Lortrag des Direcloriums v. 29. November 1796. 51 Doch bald häuften sich neuerdings Klagen um Klagen über die Obervorsteherin, eine schlimmer als die andere. Die Mutter des Zöglings Reich, Witwe eines Naitofsiciers, bat in einem an den Kaiser gerichteten Gesuche, um Zurückgabe ihrer Tochter und führte als Grund dieses seltsamen Verlangens die Übelstände, die ihrer Meinung nach im Pensionat herrschten, in einem förmlichen Sündenregister auf, was den Kaiser veranlasste, dieses Ansuchen sogleich zu gestatten und anzuordnen, dass Missbräuche, die sich etwa in der Anstalt fänden, abgestellt werden. Wiewohl Luzac bei ihrer Verantwortung nicht wenige dieser ihr zur Last gelegten Beschuldigungen in das Gebiet böswilliger Erfindung und abscheulicher Verleumdung verweisen konnte, und obgleich die Pcnsionatszöglinge selbst in einem Majestätsgesuche die Obervorsteherin als eine Frau schilderten, die ein Spiel ihrer Feinde wurde, von der sie aber mit der Zärtlichkeit einer Mutter erzogen werden, so sah sich Kaiser Josef doch gezwungen, bei so bewandten Umständen Luzac zu entlassen, was mit dem Decret vom 19. Oktober 1789 geschehen ist.*) Der Kaiser selbst machte auf die Obervorsteherin des Officiers- töchter-Pensionats, Mdc. Zoho, aufmerksam und meinte, es wäre zu überlegen, ob man sie nicht auch zur Obervorsteherin des Civil- Mädchen-Pensionats ernennen sollte. — Zehs wurde Luzacs Nachfolgerin. Damit war aber dem Pensionat wenig geholfen. Auch über diese Dame melden die Acten wenig Erfreuliches. Diese Obervorsteherin, „dieden Siebzigerjahren nähersteht als den Sechzigern," **) heißt es, sei zu alt und unthätig, sei ein verdrießliches Wesen, überdies noch eigensinnig und hochmüthig in ganz außerordentlichem Grade; sie weigerte sich sogar, bei dem Antritte ihres Amtes dem Regierungspräsidenten sich vorzustellen. Den Zöglingen habe *) Act. der k. k. Statth. Nr. 1 ex 1789. **) Vertrag des Direktoriums v, 29. November ex 1796. 4 * 52 sie jede Beschäftigung, welche auf die wenigen Lehrstunden Beziehung hatte, verboten und den Unterricht im Zeichnen, welchen der Lehrer Klcment freiwillig und unentgeltlich gegeben hatte, aufgehoben. Das laute verständliche Antworten bei dem Unterrichte habe sie den Zöglingen als eine Unanständigkeit dargestellt, den Wetteifer als Ehrgeiz getadelt, den Stand einer öffentlichen Lehrerin verächtlich gemacht, dagegen das Leben einer Gouvernante angepriesen, so dass es im Pensionat bald zwei Parteien gab, die der künftigen Lehrerinnen und die der Gouvernanten. Der Gesundheitszustand der Mädchen fei auch kein erfreulicher, die Kränklichkeit, namentlich die Bleichsucht, nehme bei den Zöglingen immermehr überhnnd. Diese und ähnliche Klagen erhob man gegen die Vorsteherin Zc'ch«';. Diese Übelständc lassen begreiflich erscheinen, warum der damalige Schnlcnoberaufsehcr das Pensionat in eine mit Stipendien ausgestattete Schule für Lehrerinnen lvicrclassige Hanptschnlc für Mädchen) umzuwandeln willens war. Er begründete seine Absicht folgendermaßen: „Es sei unmöglich, Mädchen mittleren Standes und ohne Vermögen, welche vom i3. bis znm l 9. Jahre im Pensionat abgesondert erzogen werden, jene Bildung zu geben, wie das nach dem Sinne des erlauchten Stifters geschehen sollte; man könne diese Mädchen nicht in richtiger Weise an alle Unbilden der Witterung, wie Nebel, Regen, Schnee, Wind gewöhnen, was in einem so veränderlichen Klima für Mädchen ohne Vermögen äußerst nothwendig ist." Zu diesem Ende sollten die Zöglinge, welche bereits volle sechs Jahre die Erziehung genossen hatten, mit Ausnahme der zwei Gehilfinnen, aus der Verpflegung genommen werden. Für deren weiteres Fortkommen hätten die Eltern und Vormünder sorgen sollen. In jeder der vier Classen der zu errichtenden Hauptschule wollte der Schulenoberausseher Spendou nur 30 Schülerinnen zulassen. Den bisher üblichen Unterrichtsdiseiplinen fügte er für die Schülerinnen der vierten Classe nebst den praktischen Übungen noch einen besonderen 53 Unterricht über Methode und über moralische und physische Erziehung bei. Spendous Anträge fanden getheilten Beifall. Auf der einen Seite war man vollständig mit ihm einverstanden; ja, man that noch ein übriges, um die schöne Schöpfung Kaiser Josefs zu vernichten. Hauptsächlich betonte man: „Der Endzweck des Pensionats, Erzieherinnen für Kinder aus besseren Ständen zu bilden, sei nicht zu erreichen und Lehrerinnen lassen sich auf andere Art leichter, sicherer und mit geringeren Kosten erhalten. Die mit 18 Jahren aus dein Pensionat austretenden Mädchen entbehrten der Weltkenntnis, der feineren Lebensart, des Conversationstones; in einem Erziehungshanse könne einem jungen Mädchen die für eine geschickte Erzieherin erforderliche Fähigkeit nicht beigebracht werden." Anders urtheilten die Freunde des Pensionats. So meinte Graf Saurau, bei Bertheilung der Stipendien würden die Töchter angesehener Staatsbeamten bald Mittel finden, diesen Betrag für sich zu erhalten und die dürftigeren Mädchen davon verdrängen, welches aber dermal weit weniger zu besorgen sei, da sich die meisten zwar zu gut dünken, in das Pensionat einzutreten, hingegen den Beitrag in dem väterlichen Hause gern annehmen würden. „Ein neuanfgeführtes Gebäude", bemerkte der Staatsrath Jzdeuezy, „wegen einiger au demselben entdeckten Gebrechen ganz niederzureißen und von neuem aufzubauen, würde weder den Grundsätzen der Klugheit noch denen der Ökonomie entsprechen; weil sich der Fall ergeben dürfte, dass das ucuhergestcllte Gebäude jenes au Fehlern überträfe, so man zerstört hat. Um also weder zu viel, noch zu wenig zu unternehmen, muss man das Fehlerhafte verbessern und das Gute in Mio 6886 belassen. Diese sind die gedeihlichen Mittel, etwas Vollkommenes zu gründen." Schließlich fiel von Kaiser Franz die Entscheidung: „Das Pensionat hat zu verbleiben, die Gebrechen sind abzustellen, um es seinem Endzwecke näher zu führet:." Um dieser: Zweck desto eher 54 und ohne alle Umtriebe — also solche gab es auch — zu erreichen, wurde die Leitung dieses Geschäftes ganz unabhängig von der Hofstelle dem Grafen Saurau*) aufgetragen. So gieng die drohende Gefahr der Auflösung, resp. der Umwandlung in eine vierclassigc Hauptschulc für Mädchen an dem Pensionat glücklich vorüber. Wenn auch der Aufenthalt der Anstalt in Hernals viel Unangenehmes im Gefolge hatte, wie u. a. die ungünstigen Wohnungs- verhültnisse, den Verlust des ausgezeichneten Pädagogen und Religionslehrers Vinc. Milde, dessen lehramtliche Thätigkeit am Pensionat ein Priester aus Hernals übernommen hatte, die traurigen Tage des Jahres 1805, wo Wien mit seinen Vororten einige Zeit von den Franzosen besetzt war, so ist trotzalledem diese Zeit für die Entwicklung des Mädchen-Pensionats von nicht geringer Bedeutung, denn eine sehr wichtige Frage organisatorischer Natur wurde anlässlich dieser Übersiedlung einer glücklichen Lösung zugeführt. Die Verhältnisse zwischen der Schulenoberanfsicht und der Obervorstehung waren damals nicht geregelt und geordnet genug. Die Wirkungskreise dieser Erziehungsfactoren kreuzten sich, hemmten sich sogar ab und zu, wenn auch nur iu Erziehungsaugelegeuhcitcu zweiten Ranges. In dem für das Militärjahr 1803 der n.-ö. Regierung vorgelegten Rechnungsausweise suchte nämlich der Schulenobcr- aufseher an, von der ferneren Rechnungsführung über die Schul ausgaben und von der ganzen weiteren Aufsicht über diese einer besonderen Oberdircction anvertrauten Lehranstalt enthoben zu werden. Der Landesstelle, welche von Spendou Aufklärung ver- *) Dem Grasen Saurau folgten in der Curators-, resp. Administrators- Stelle Graf Ferdinand Kuefstein, diesem der Landmarschall Graf Josef Dietrichstein nach. Nach dessen Tode (1825) wurde die unmittelbare Leitung des Pensionats der u.-ö. Regierung wieder übergeben. 55 langte, worin seine Aufsicht bestanden habe, und worin sie zu bestehen hätte, setzte er in einer umständlichen, acht Punkte umfassenden Äußerung die Mängel und Gebrechen auseinander, an denen die Organisation des Mädchen-Pensionats, seiner Meinung nach, krankte. Um einige dieser Mängel abzustellen, unterbreitet dann die Hofkanzlei Sr. Majestät ein Gutachten, welches die kaiserliche Genehmigung erhielt, und worin der Wirkungskreis des Schulenober- aufsehers des nähern bestimmt wurde. Da heißt es: „l. Soll dem Oberanfseher zustehen, auf die Unterweisung und den Fortgang der Zöglinge in den vorgeschriebenen Lehrgcgenständen, der Methode und den Handarbeiten zu sehen, die Lehrgegenstände in die ausgemessenen Stunden einzutheilen, die Zeit der von Halbjahr zu Halbjahr abzuhaltenden Prüfungen in jedem Schuljahre, das in dem Pensionat wie an andern deutschen Schulanstalten vom l. November bis 2l. September zu dauern hat, mit vorläufiger Genehmigung des Curators zu bestimme« und nicht allein sie vorzunehmen, sondern auch in der Zwischenzeit dein Unterrichte der Zöglinge beizuwohnen und sich von ihrem Fleiße Auskunft geben, und Proben vorlegen lassen. In dieser Beziehung sollen die Lehrer dem Schulenoberaufsehcr untergeordnet sein, so wie er auch über die Anstellung der Lehrer immer vorläufig zu vernehmen ist. Was aber den Katecheten betrifft, so hat, da dessen Amt mit dem eines Cooperators zu Hernals verbunden ist, und das Consistorium für ihn sorgt, der Aufseher, der ohnehin bei dem Consistorium die Schulgeschäfte besorgt, schon daselbst den nöthigen Einfluss auf die Anstellung des Katecheten zu nehmen. 2. Gleichwie bei den Semestralprüfungen zwei Berzeichnisse der Zöglinge und ihres Fortganges in den Lehrgcgenständen, wovon eines dem Curator überreicht wird, nebst den Proben der Schriften, Aufsätze und Zeichnungen vorgelegt werden müssen, so sollen auch von der Ober- und Untervorsteherin dieses Instituts, die für den zweckmäßigen Unterricht in den weiblichen Handarbeiten zu haften 56 haben, zur Bezeichnung des Fortganges in diesen Arbeiten eigene Proben vorgezeigt werden. 3. Der Oberaufseher ist zu der Aufnahmeprüfung der Zöglinge beizuziehen, damit er die Anlagen und die bereits erworbenen Kenntnisse des neueintretenden Zöglings zu beurtheilen in den Stand gesetzt sei. Die Prüfung nimmt der Lehrer vor. Die Zeit und den Ort bestimmt der Curator. 4. Um bei den etwaigen Anordnungen auf die Tagesordnung Rücksicht nehmen zu können, so ist den: Oberaufscher eine Abschrift der eingeführten Haus- und Tagesordnung der Zöglinge zu seiner Wissenschaft mitzutheilen. 5. Der Obervorsteherin wird zur Pflicht gemacht, durch die in der Hauserziehung liegenden Mittel zur Beförderung des Unterrichtes mitzuwirken, ganz besonders aber das zur Verständlichkeit erforderliche laute Reden, Antworten und Lesen in der Schule den Zöglingen einzuschärfen, weil dadurch das Sprachorgan gebildet wird und auf die künftige Bestimmung der Zöglinge zu Lehrerinnen eine vorzügliche Rücksicht bei der Methode genommen werden muss. 6. Um jede Collisivn zu vermeiden, hat der Oberaufseher die jährlichen Ausgaben auf Schulbedürfnissc, Prämien, Bücher und Wagen selbst zu bestreitcn und den ausgemesscnen Vorschuss zu empfangen und zu verrechnen. 7. Die Lehr- und Lesebücher oder andere Requisiten, welche nicht verbraucht, sondern in dem Hause aufbewahrt werden, sind von dem Oberaufscher der Obcrvorsteherin mittels eines Verzeichnisses zu übergeben, welches sie zur Bestätigung der geschehenen Übergabe zu unterzeichnen hat. 8. Dem Oberaufseher sollen alle das Pensionat betreffenden Verordnungen, die Aufnahmen und Entlassungen der Zöglinge zu seiner Wissenschaft und Erhaltung der nöthigen Übersicht mitgetheilt werden." *) *) Act. d. kais. Arch. 11352/2000 ex 1806. 57 Auf diese Weise wurde also die iunere Organisation des Pensionats einen Schritt weiter geführt und Friede und Eintracht zwischen Schulaufsicht und Oberoorstehung hergestellt. (Von dem Aufschwünge, den das Pensionat genommen hat. — Die Anlage der Pension als-Bibliothek. — Die Einführung des Clavierunterrichtes.) (1806 — 1841 .) Einen großen Aufschwung hat die Anstalt während ihres Aufenthaltes im Minoritenhause genommen. Diese Tage gehören zu den denkwürdigsten in der Geschichte des Pensionats. Da gab es ein Blühen, ein Entfalten, ein Wachsen, ein Reisen und ein Gedeihen, dass jeder Freund der Schule und der Jugend heute noch darüber innige Freude empfinden muss. In der Person des Grafen Dictrichstein erhielt das Civil- Mädchen-Pensionat einen Curator, wie man sich einen besseren und wohlwollenderen kaum vorzustellen vermag. Wenn er auch in seinen Entschließungen und Handlungen oft zu rasch und vorschnell gewesen ist, wenn sich auch nicht alle Pläne und Prvjecte aus- und alsogleich durchführen ließen, so hat er sich doch um die Entwicklung und Ausgestaltung der seiner Obhut anvertrauten Lehranstalt große Verdienste erworben. So war er u. a. unablässig bemüht, die Anzahl der Kostzöglinge zu vermehren. Im September 1812 zählte man bereits deren 60. Damit gab sich Dietrichstein noch nicht zufrieden. Die Gesammtzahl der Pensionärinnen wollte er aus 120 vermehren, diese Zahl aber in keinem Fall überschreiten. Aus ökonomischen Gründen konnte auf diese großartige Erweiterung der Anstalt nicht eingerathen werden. Die Aufnahme der Kostzöglinge wurde dann, nachdem man sich für 60 Zöglinge als MaZmal- zahl entschieden hatte, solange eingestellt, bis deren Anzahl unter 30 gesunken war. 58 - Im Jahre 18 l2 sollte auch ein Meister für das Französische und ein Tanzmcister angestellt werden. Die Anstellung des ersteren fand dadurch ihre Begründung, dass man von der Obervorsteherin, die bisher den Unterricht im Französischen ertheilte, nicht fordern konnte, dass sie bei der ihr ganz allein anvertrauten Leitung des Pensionats und bei so vielen und mannigfachen Geschäften sich dem Unterrichte in dieser für Erzieherinnen so wichtigen Sprache pflichtgemäß widme. Was den Tanzmeister anlangt, so verstand sich damals keiner dazu, für den ausgeworfenen jährlichen Betrag von 100 fl., diesen Unterricht zu übernehmen. In das zweite Derennium unseres Jahrhunderts fallen noch zwei andere für die Entwicklung und Organisierung der Anstalt denkwürdige Ereignisse: die Anlage der Pensionatsbibliothek und die Einführung des Clavierunterrichtes. k) Die Anlage der H^ensionatsvivkiolhelr. Bei der Gründung des Pensionats wurde auch auf die Errichtung einer kleinen Handbibliothek Bedacht genommen. Nach den Werken zu schließen, die damals zur Anschaffung in Borschlag gebracht worden sind, wie u. a. Kampes Kinderbibliothek, Wcisses Kinderfrcund, Schrölls Weltgeschichte für Kinder u. dgl. erficht man, dass diese Handbibliothek vorwiegend eine Jugendbibliothek gewesen ist. Frühzeitig aber fühlte man auch, welche vorzüglichen Dienste eine gut eingerichtete Handbibliothek Lehrern — also eine Lehrerbibliothek nach unserer heutigen Anschauung — bei den: Unterrichte zu leisten vermag. In einem vom 14. Mai 1812 datierten Verzeichnisse stellte der Lehrer Müller die allernöthigsten Bücher zum Grundstöcke einer kleinen Bibliothek zusammen. Für den Betrag von 150 fl. W. W. 59 wären die gesammten vorgeschlagenen Werke zu erhalten gewesen. Auch diese unbedeutende Summe war dem Kaiser Franz, wahrscheinlich in Anbetracht der misslichcn Zeitumstände, zu hoch, weshalb er den Antrag ablehnte und meinte: „mit der Anschaffung einer derlei Bibliothek hat es derzeit aus sich zu beruhen."*) Dem Grafen Dietrichstein aber leuchtete die Nothwendigkeit einer solchen Büchersammlung vollkommen ein. Er steuerte, um sie ins Leben zu rufen, die 150 st. aus eigenen Mitteln bei**) und legte so gewissermaßen den Grundstein zu der noch bestehenden Pensionats - Bibliothek, die gegenwärtig 1258 Werke in deutscher, 461 in französischer, 120 in englischer und 37 in italienischer Sprache enthält. 6) §ie Einführung des Ekavieruntcrrichtes. Auf eine eigenthümliche Weise erfolgte die Einführung des Clavicruntcrrichtcs: „Durch die Beweise von besonderer Aufmerksamkeit und herzlicher Anhänglichkeit, welche mir die Zöglinge des Pensionats von Zeit zu Zeit durch die Überreichung einiger von ihnen angefertigten Handarbeiten zu geben sich bestreben", schrieb Dietrichstein an die Obervorstehung, „finde ich mich bewogen, ihnen auch entgegen meine vorzügliche Zufriedenheit und Zuneigung auf eine Art erkennen zu geben, welche ebenso ihr Vergnügen als ihren Nutzen bezweckt." Graf Dietrichstein ließ nämlich 10 Stiftzöglingen auf seine Kosten den Clavierunterricht ertheilen; er kaufte ein Fortepiano an und traf mit der Clavierlehrerin Blaha das Übereinkommen, dass sie diese 10 Zöglinge gegen ein Monatshonorar von 50 fl. W. W. im Clavierspicle unterweise.***) *) Act. d. Statth. Nr. 219 ox 1812. **) Act. d. Statth. Nr. 118 vx 1814.' ***) Act. d. Statth. dir. 203 ex 1815. 60 - Zu dieser Zeit war, wie man aus dem Vorangehenden ersieht, das Clavierspiel noch nicht obligater Unterrichtsgegenstand. Wenn damals ein Zögling Musik erlernen wollte, so musste er sich den Meister oder die Meisterin selbst, d. i. auf eigene Kosten, besorgen. Im Jahre 1815 kam wohl der Fall vor, dass Sc. Majestät einem Zöglinge (Theresia Nis) monatlich 10 fl. zur Erlernung der Musik bewilligte. *) Weil die Erfahrung bestätigte, dass die Ausübung des Clavier- spieles großen Vortheil verschaffte, so wandte sich Dietrichstein an die n.-ö. Stände und setzte ihnen diesen Umstand in beredten Worten auseinander, was zur Folge hatte, dass auch sie den 6 ständischen Zöglingen den Clavieruntcrricht ertheilen ließen?'*) Nach einiger Zeit bat der Curator, Se. Majestät möge 10 Stiftzöglingcn auf Kosten des Staates das Clavierspiel lehren lassen. Al^ch diese Bitte fand Gehör. Überdies bewilligte der Kaiser, dass 375 fl. W. W. behufs Anschaffung eines neuen guten Piano- fortes flüssig gemacht werden.***) Den Betrag von 600 fl. W. W., den Dietrichstein aus seinen Mitteln für das Clavierspiel bezahlte, übernahm nach seinem Tode der Staat. Eine deutliche Vorstellung über die Entwicklung der Anstalt gewinnt mau aus dem ersten Hauptzustundsberichte über das Mädchen - Pensionat vorn Jahre 1830. Nach diesem setzte sich der Personalstand aus 1 Obcrvorsteherin, 3 Uutcrvorsteherinnen, 1 Katecheten, 1 Lehrer der deutschen Normalgcgenstünde, 1 Zeichenlehrer, 1 Lehrer der französischen, 1 der italienischen Sprache, 1 Clavierlehrer, 1 Tnnzmcister, 1 Doetor der Heilkunde, 1 Wund-, 1 Zahnarzt, 1 Kanzleiaushilfsiudividuum, 1 Wäschmeisterin, 1 Be- *) Act. d. Statth. mit der a. h. Entschließung v. 9. April 1815. Act. d. Statth. Nr. IN» uud 212 ex 1818. ***) Act. d. Minist. Nr. 295 ex 1825. 61 schließerin, 1 Köchin, 7 Zimmermädchen, 1 Krankenwärterin, 3 Küchenmädchen, 1 Portier und 2 Hausknechten zusammen. 0 . (Der neue Lehrplan und sein Einfluss auf die Organisation der Anstalt. (1841 -1869.) Die Übersiedlung der Anstalt in ihr gegenwärtiges Heim hat in ihrem Organismus eine Menge bedeutender Veränderungen hervorgerufen. Der Wirkungskreis des Schnlenober- aufsehers wurde in Rücksicht auf die ökonomischen Angelegenheiten beschränkt und hatte sich bloß auf Unterricht und Angelegenheiten disciplinarer Natur zu erstrecken; den Geschäftsgang zwischen dem Pensionat und den Behörden suchte man zu vereinfachen; eine vierte Untervorsteherin musste ernannt werden; die Obervorsteherin Richter, die ihr schwieriges Amt seit dem Jahre 1801 bekleidete, wurde in den Ruhestand versetzt und ihre Stelle, um die sich 14 Bewerberinnen gemeldet hatten, der ersten Lehrerin der k. k. Mädchenschule in der Bäckerstraße, Maria Libozky von Holden- berg, verliehen. Von größerer Bedeutung für die Entwicklung und Organisation der Anstalt waren die Abänderung der bisher üblichen Conduite-Classification, die Regelung der religiösen Übungen, die Reform des Lehrplanes, die Anstellung einer eigenen Übnngsmeisterin für den Unterricht im Französischen, die endgiltige Feststellung des Lehrplanes, die Erneuerung der Hausordnung, die Abfassung von eigenen Justructionen, die Verfügungen hinsichtlich der Lehr- befähigungsprüfung und der Schülerinnenaufnahme und endlich die Einführung des Unterrichtes in der englischen Sprache. All diese Fragen, die da plötzlich auftauchten, stehen mit der Reform des Lehrplanes im innigsten Zusammenhange. 62 rr) Die Abänderung der bisher üblichen Gonduite - tzkalsificalion. Die Obervorsteherin hatte jährlich dem Curator eine Conduite- Liste zu überreichen. Diese wurde dann Sr. Majestät vorgelegt. Solange das Pensionat bei den Minoriten untergebracht war,- geschah diese Classification durch die Obervorstcherin allein, ohne Einfluss der Untervorsteherinnen. Zu diesem Zwecke wurde eine Tabelle ausgefüllt, in der zur Verzeichnung der Untugenden specielle Rubriken eröffnet waren. Da gab es solche für eitel, stolz, zänkisch, jähzornig, trüge, eigensinnig, empfindlich, zurückhaltend, lügenhaft, überdies noch Columnen zu Bemerkungen über die Gemüthsbeschaffenheit, die Sitten, die Verwendung, das Talent und den etwaigen Leichtsinn der Zöglinge. Die Censuren, die man dazu verwandte, waren: etwas, sehr, ziemlich, wenig rc. Gegen eine monatliche Classification sprachen sich die Schulen- oberaufsicht und die Studien-Hos-Commission entschieden aus. Schließlich begnügte man sich, dass eine solche Conduite-Schilderung jährlich einmal mit den Prüfungsacten des zweiten Semesters zur Wissenschaft der Oberbehördc vorgelegt werde. Damit jeder Parteilichkeit vorgebeugt sei, musste diese Conduite-Schilderung von der Obervorsteherin mit der jeder Classe vorgesetzten Untervorsteherin gemeinschaftlich verfasst werden. Diese Schilderungen waren tabellarisch zu verfassen und hatten, nebst Angabe des Namens, Alters, der Bezeichnung des Stiftplatzes, welcher dem Zögling verliehen war, sich lediglich auf eine bezeichnende kurze Charakterschilderung, auf das Verhalten im allgemeinen und das Benehmen bei religiösen Handlungen zu beschränken. U) Die Ziegekurig der religiösen Äöungcn. Hinsichtlich der religiösen Übungen war man maßgebenden Orts getheilter Meinung, ob nämlich die Zöglinge dem öffentlichen 63 Gottesdienste in der Pfarrkirche beiwohnen sollten, oder ob diese religiösen Übungen in der Pensionatskapelle abzuhalten seien. Mit ganz richtigem Verständnisse entschied man sich für die letztere Annahme, weil bei den Predigten, den Ephorien auf das Geschlecht, das Alter und den künftigen Beruf der Zöglinge entsprechend Rücksicht genommen werden konnte. Für eine mäßige Remuneration sollten die Piaristen in der Josefstadt täglich die hl. Messe lesen und an Sonn- und Feiertagen und deren Vorabenden den Segen abhalten. Misslich war freilich der Umstand, dass die beiden Funktionen, nämlich die des Gottesdienstes und die der Ephorie, welche der Katechet zu halten hatte, getheilt und getrennt waren. Bei der Berathung, wie diese Theilung der Funktionen zu beseitigen wäre, waren die Mitglieder der Studien Hof Commission selbst getheilter Meinung. Der Referent befürwortete die Beibehaltung der bestehenden Einrichtungen, die übrigen Mitglieder erklärten sich dahin, dass zur Besorgung aller dieser Funktionen ein eigener Priester mit freier Wohnung im Jnstitutsgebäude anzustellen sei; „denn nur durch einen im Hause wohnenden, sich ganz der religiösen und der Herzensbildung der Zöglinge widmenden, durch stete Beobachtung die geistigen Bedürfnisse genau kennenden, zur Lösung dieser Aufgabe vollkommen qualifieierten Priester, an welchem auch die Erzieherinnen und die Jnstitutsvorsteherin eine Stütze und einen kräftigen Rathgeber finden würden," könnte die beabsichtigte vorzügliche Bildung erlangt werden. Anders urtheilte der Staatsrath vr. I. A. Jüstl. Ihm schien im Antrage der Majorität mehr Ideales als Praktisches zu liegen. „Dass ein Priester in einem Mädchen-Pensionate wohnte, würde manche Gefahren Und manchen Schein von Ärgernissen herbeiführen. Das'Mädchen-Pensionat ist kein Kloster, daher auch eines Spirituals, der nicht im, sondern neben dem Kloster zu wohnen pflegt, nicht bedürftig. Wenn der dermalige Katechet und 64 Ephortator sein Amt auf eine solche Art versieht, dass sein Wirken nur Unterricht für den Verstand, nicht auch Bildung für das Herz, den Willen, die Gesittung ist, so entspricht er seinem Berufe nicht. Ein anderer müsste gewählt werden. Rathgeber für die Obervorsteherin kann er auch jetzt fein. Die Bildung zu Erzieherinnen sollen die Zöglinge doch eigentlich von den Vorsteherinnen, nicht von dem Katecheten und Ephortator erhalten." Die Anstellung eines im Institute wohnenden Priesters unterblieb somit. Was die religiösen Übungen anlangte, gestattete das f. e. Ordinariat: nur die Zöglinge des Instituts, die Vorsteherinnen, das Dienstpersonal dürfen der hl. Messe in der der hl. Anna geweihten Pensionatskapellc an Sonn- und Feiertagen giltig beiwohnen; die Ausspendung des hl. Altarssacramentes auf den: Krankenlager hat allzeit von Seite der Pfarre öffentlich zu geschehen; an Wochentagen soll in der Regel um 8 Uhr eine stille, an Sonn und Feiertagen aber nach der unmittelbar vorausgehenden Ephorie um 9 Uhr morgens eine hl. Scgenmesse, bei welcher die Zöglinge das Mcsslicd mit Orgclbegleitnng abzusingen haben, gelesen werden; an Samstagen und an den jedesmaligen Vortagen der Feiertage ist abends '/-^8, an Sonn- und Feiertagen aber nachmittags um 2 Uhr, ein hl. Segen sammt Litanei abzuhalten; an den vier Sonntagen, an denen die Zöglinge von Vierteljahr zu Vierteljahr das hl. Sacrament des Altars empfangen, sollte ausnahmsweise um 8 Uhr morgens eine stille Messe mit der gleichzeitigen Abspeisung der Zöglinge, nach dem Schlüsse der Ephorie aber um 10 Uhr die an den Sonntagen übliche Segenmesse gelesen werden; die hl. Beicht haben die Zöglinge nach entsprechender Vorbereitung durch den Katecheten an den betreffenden Samstagen nachmittags zwischen 5 und 8 Uhr abzulegen. 65 v) Die Ileform des Lehrpkanes. Schon zu Beginn der Dreißigerjahre fühlte man lebhaft, dass der alte Lehr- und Erziehungsplan des Civil - Mädchen- Pensionats einer Reform bedürftig war. Die Berathungen und Verhandlungen, durch die ein neuer zweckmäßigerer Lehrplan geschaffen werden sollte, zogen sich in die Länge. Erst im Jahre 1850 fand diese Angelegenheit ihren definitiven Abschluss. Die n.-ö. Regierung hatte wohl versucht, durch einzelne Verbesserungsvorschlüge Abhilfe zu schaffen; allein vergebens, denn die betreffenden Anträge waren nicht umfassend und erschöpfend genug. Nicht glücklicher war sie mit den der Studien-Hof-Com- mission vorgelegten Reform- und Nevisionsanträgen; auch diesen Bestimmungen fehlte alles, was zu einer ersprießlichen Reform nothwendig war. Man sieht das am besten daraus, wenn man die vielen Unterrichtsgegenstünde vergleicht, die plötzlich in den Lehrplan aufgenommen worden sind: Religion, Religionsgeschichte, deutsche Sprache, Stil, Kenntnis des G eschäftsstils, Organisation der Behörden, Rechnen, Geschichte, Naturgeschichte und physikalische Geographie, noch dazu in französischer und italienischer Sprache vorzutragen, Naturlehre, wobei der Schlüssel zum Verständnisse der Geognostik, Meteorologie und der populären Astronomie gegeben werden sollte, Erziehungskunde, Vortrüge über Psychologie, die man damals Erfahrungs- seelenlehre nannte, Landwirtschaft, verbunden mit einigen praktischen Kenntnissen im Säen und Pflanzen, Statistik, Ästhetik, Vortrüge über Literatur- und Kunstgeschichte, französische, italienische und englische Sprache, Gesang, Fortepiano-Spiel, Tanz, Gymnastik, das Feder-, Blumen-, Landschaften- und Architekturzeichnen und Zeichnen nach der Natur. „Um übrigens das Erkannte durch lebensvolle Anschauung und praktische Nutzanwendung zu beleben", sollte den Zöglingen der Besuch des Theaters, der Gallerten, Kunstausstellungen, Concerte, 5 66 gewählter Gesellschaften möglich gemacht werden. In dem Neben- garten der Anstalt wollte man einen kleinen Küchen- und Wirtschaftsgarten gleichsam als Musterpflanzschule anlegen, um so die unmittelbare Kenntnis der verschiedenen Küchen- und Feldgewächse möglich zu machen. „Das Gute auch auf schöne Weise zu vollbringen, durch Aufmunterung zu allem Höheren und Edleren das Allzuprosaische im Leben zu beschränken und dagegen wahrhafte Lebenspoesie zu vermitteln, ist wohl eine der schönsten Aufgaben gebildeter Frauen!" Auf diese Anschauungen gieng die Studien-Hof-Commission nicht ein. Die mit gesperrtem Drucke hervorgehobenen Disciplinen bezeichnete sie sogar als solche, die mit der Hausordnung unvereinbar seien. Von der englischen Sprache meinte die Commission, dass sie noch zu wenig allgemein sei, um sie als Erfordernis einer Lehrerin und Erzieherin für Kinder derjenigen Stünde anzusehen, für welche die Erzieherinnen aus dem Pensionat gewöhnlich genommen werden. *) Im Jahre 1843 legte die Studien Hof Commission einen neuen Organisations'Entwurf Sr. Majestät vor. Nach diesem sollte der ganze Bildnngscurs aus fünf Classen und jede Classe aus zwei Jahrgängen bestehen, somit einen Zeitraum von 10 Jahren umfassen. Die Gegenstände, welche gelehrt werden sollten, waren: Ncligionslehre, Lesen, Schönschreiben, Kopf- und Zisferrcchnen, deutsche Sprachlehre, Stil und Ästhetik, Geographie, Weltgeschichte und Geschichte der österreichischen Staaten, Naturgeschichte, Natnrlehre, Methodik, Erziehnngskunde, französische und italienische Sprache, weibliche Handarbeiten, wobei das Hauptaugenmerk auf das Weiß- nähen und die gewöhnlichen Handarbeiten zu richten sei, Zeichnen, Clavierspiel, Gesang, und in den Wintermonatcn das Tanzen. Da in diesem Entwürfe der Religionsunterricht und die dem Religionslehrer zuzuweisenden Functioncn unberührt geblieben sind, *) Aus deni Berichte der k. k. n.-ö. Landesregierung an die k. k. Stud.- Hof-Com. Nr. 32065, ex 1841. 67 so musste die Studien - Hof-Commission noch die Äußerung des Fürst-Erzbischofes einholen, der sich dann dahin aussprach, dass der anzustellende Priester alle Sonn- und Festtage die heilige Messe, eine Exhorte und nachmittags den heiligen Segen halte und diese Functionen auch dann vornehme, wenn die Zöglinge die heiligen Sacramente empfangen. In der Charwoche habe er während dreier Tage Exercitien abzuhalten, zu Weihnachten, Ostern, Pfingsten und am Schlüsse des Schuljahres die Zöglinge zur Beicht zu führen und weiter habe er ihnen zu gestatten, an den Sterbtagen ihrer Eltern, dann am Geburts- und Namenstage ihre Andacht verrichten zu dürfen. Nach diesen Anträgen wurde der Religionsunterricht derart geregelt, dass in den untern Classen der Katechismus vollständig durchzunehmen war, während in den höheren Classen, wo im wesentlichen nur das. Erlerute wiederholt werden konnte, der Vor- trag eine Form annehmen musste, die sich von: Philosophieren und Theologisieren über Religion fern hält, hingegen aber desto mehr auf Bildung des Gemüthes und des Willens hinarbeiten sollte. Hinsichtlich der übrigen Disciplinen hieß es: in der deutschen Sprache ist auf der Unterstufe die Grammatik vollständig vorzutragen; in den oberen Classen muss die diesen: Gegenstände zugewiesene Zeit zur Lectüre gewählter Classiker, zur Abfassung verschiedener Aufsätze und zum Unterrichte in der deutschen Literatur verwendet werden. Ähnliches galt auch bei den: Unterrichte in der französischen und italienischen Sprache. In der Geographie und Geschichte sollte nach Vorausschickung allgemeiner Borkcnntnisse zur Darstellung partikulärer Gegenstände in einer natürlichen Reihenfolge geschritten werden. Wie sich die Theorie der von dem Religionslehrer vorgetragenen Erziehungskunde auf lediglich weibliche Verhältnisse und Zustände anwenden lasse, das den Zöglingen auseinanderzusetzen, ward der Obervorsteherin vorbehalten. Diejenigen Lehrbücher, welche im Institute in: Gebrauche standen, ohne 68 für den öffentlichen Unterricht zulässig erklärt zu sein, mussten geeignete Männer einer sorgfältigen Prüfung unterziehen und durften erst dann, wenn der Inhalt als angemessen befunden worden ist, wieder in Verwendung genommen werden. Die Vertheilung des Lehrstoffes, wiewohl diese nur in den allgemeinsten Umrissen geschehen ist, die Lehrbücher, an deren Hand der neue Lehrplan zur Durchführung kam, und die den einzelnen Disciplinen zugemessene Zeit gewähren ein ziemlich anschauliches Bild von den Anforderungen, die damals an die Leistungsfähigkeit der Zöglinge gestellt worden sind. In jedem der beiden Jahrgänge der 1. Classe wurden dem Religionsunterrichte wöchentlich 4 Stunden gewidmet, dem Lesen 3, bei dem zuerst auf die mechanische Fertigkeit der vier Druckarten, dann auf die Beachtung des Inhalts und den gehörigen Ausdruck gesehen werden sollte; auf das Schönschreiben, das niit den Grundstrichen der deutschen Schrift anfieng, und dann zu der kleinen lateinischen Schrift übergieng, wurden 3 Stunden aufgewandt; auf das Kopfrechnen ebenfalls 3, wo hauptsächlich die vier Rechnungsarten in Verbindung mit den Elementen des Zifferrechncns zur Einübung kamen; der deutschen Sprache wies man 4 Stunden zu; der Lehrstoff erstreckte sich auf die Vermittlung der 10 Nedetheile; im zweiten Jahrgange kam die Rechtschreibung dazu; die französische Sprache wurde in 3 Stunden gelehrt; man hob mit den Regeln der Aussprache an, daran schloss sich die Abwandlung der Hilfs- und der unregelmäßigen Zeitwörter, und überdies mussten den Zöglingen auch Sittcnsprüche u. dgl. zum Memorieren aufgegeben werden. In beiden Jahrgängen der 2. Classe fielen der Religionslehre, dem Schönschreiben, dem Rechnen, der Sprachlehre je 3, dem Lesen, der französischen Sprache, dem Zeichnen und Nähen je 2 Stunden zu. Im Schreiben kam zu dem, was in der 1. Classe gelehrt wurde, das kleine und große französische Alphabet hinzu, im Rechnen die vier Rechnungsarten in benannten und unbenannten Ü9 Zahlen. Im Deutschen gelangte die Wortforschung zur Behandlung, und uebstbci mussten Übungen im Analysieren und Rechtschreiben veranstaltet werden. Der Unterricht in der französischen Sprache erstreckte sich auf die Lexikologie des Geschlechts-, Haupt-, Zahl- und Beiwortes mit praktischer Anwendung auf Übungen im Übersetzen und Analysieren, dann auf das Memorieren leichter Sprüche. In der 3. Classe fielen dem Religionsunterrichte, dem Schönschreiben, dem Rechnen, dem Französischen, dem Italienischen, dein Zeichnen und Nahen in beiden Jahrgängen je 2 Stunden zu, der Sprachlehre und Geographie im ersten 3, im zweiten 2; die Geschichte kam im zweiten Jahrgang mit 2 Stunden in der Woche zur Behandlung. Das Schönschreiben hatte die Erlangung der nöthigen Fertigkeit und Schönheit in den verschiedenen Schriftarten zu erzielen; im Rechnen wurde die Proportion, Regel de tri, die Jnteresseu- rcchnuttg, der Kettensatz und die Gesellschaftsrechuung gelehrt; in der deutschen Sprache die Znsammenziehung der Sätze, der Gebrauch der Unterscheidungszeichen, die Wortfolge und die Unterweisungen im Stil; in der Geographie die Grundrisse der Erdbeschreibung, der österreichische Kaiserstaat, Deutschland, Frankreich, die Schweiz und Italien; in der Geschichte die des österreichischen Äaiserstaates; im Französischen wurden ausführliche Wiederholungen und Übungen im Übersetzen und Memorieren vorgenommen; im Italienischen die Elemente dieser Sprache. In der 4. Classe wurden dem Religionsunterrichte, dem Stil der Geographie, der Geschichte des österreichischen Kaiserstaatcs, der Naturgeschichte, der Naturlehre, der Methodik, dem Französischen, dem Italienischen, dem Zeichnen und dem Nähen je 2 Stunden die Woche zugewiesen. Im Stil erhielten, die Zöglinge Belehrungen über die allgemeinen stilistischen Eigenschaften, über Geschüftsnufsütze, Briefe und anderweitige Aufsätze. In der Geographie verlangte der Lehrplan 70 im ersten Jahrgange die übrigen europäischen Staaten (siehe 3. Classe), im zweiten Asien, Afrika, Amerika und Australien; in der Geschichte das Zeitalter von Ferdinand I. bis auf die neueste Zeit; und in der Naturgeschichte die Säugethiere, Bögel, Amphibien, Fische, Jnseeten, Würmer, das Pflanzen- und Mineralreich. Die Methodik behandelte die allgemeinen Grundsätze überhaupt und die Methode der Untcrrichtsertheilung in den verschiedenen Gegenständen. Über die anderen Disciplinen, die in dieser Classe gelehrt wurden, ist kein Lehrstoff verzeichnet. In der 5. Classe entfielen auf den Religionsunterricht, die allgemeine Weltgeschichte, das Französische, das Italienische und däs Zeichnen in beiden Jahrgängen je 2 Stunden die Woche. Der Ästhetik und der theoretischen Erziehungstünde wurden je 3, dem Nähen 2 Stunden zugewiesen; im zweiten Jahrgange fielen je 2 Stunden der theoretischen Erziehnngslehre, der praktischen Er- ziehnngskunde und dem mündlichen Vortrage, 4 aber dem Nähen zu. Der Unterricht in der allgemeinen Weltgeschichte berücksichtigte die Geschichte der Borwelt s?) bis auf die neueste Zeit, der der Ästhetik die Lehre von dem Schönen, die .Lunsttheorie, die Architektur, Plastik, Graphik, Tonkunst, Poesie und Redekunst. Für das Lesen wurden die für die 2. und 3. Normalelasse genehmigten Lesebücher vorgeschlagen; für die deutsche und lateinische Schrift „die Anleitung zum Schönschreiben", welche in den deutschen Schulen im Gebrauche war; für die französische Schrift Rasn ers Borlegeblätter; für das Zisferrechuen Strehls Anleitung znr gründlichen Erlernung der Rechenkunst, weil sie sich durch Genauigkeit und Fasslichkeit auszeichnete, und auch eine Anweisung zum Kopfrechnen enthielt. Für die Sprachlehre die für die Normnlhnuptschnlen bestimmten Lehrbücher; für den Stil der Grundriss der Anfsatzlchre von I. M. Hurtel; für die Ästhetik.das an der Wiener Universität vorgeschriebene Lehrbuch von Pros. Ficker; für die Geographie 7! die für die Gymnasialelassen vorgeschriebenen Lehrbücher, solange keine besseren erscheinen; für die Staatcngeschichte die für den öffentlichen Unterricht genehmigte Geschichte von Pros. Hassler, desgleichen auch dessen Weltgeschichte; für die Naturgeschichte die von Anneg arn, welche von Pros. Helm deshalb vorzugsweise empfohlen wurde, weil darin jede überflüssige Bemerkung vermieden war, die bei dem Unterrichte der Jugend, und insbesondere der Mädchen zweckwidrig gewesen wäre. Für Naturlchre die von Hellmuth wegen ihrer Fasslichkeit und Berstündlichkeit; für Methodik die Er- ziehungsknnde von Stapf, weil sie, wie der Universitätsprvfessor Benedict Richter in einen: Gutachten bemerkte, wegen der gemüthlichen und fasslichen Schreibart empfohlen zu werden verdiente; für die französische Sprache die Grammaire vou.Hultier; für die italienische die von Fornasari. In: Religionsunterrichte kamen in den drei unteren Classen die an den Hauptschulen eingeführten Neligionsbücher (Katechismen, die biblische Geschichte und das Evangeliumbüchlein) in Gebrauch. Für die oberen Classen wurden Leouhards Leitfaden, Goffines, Levnhards oder Peltzers Erklärungen in Vorschlag gebracht, weiter wurden noch Barthels Religionsgeschichte, Tanners Reich Gottes aus Erden, Nippels Schönheit der katholischen Kirche, Tomeks Handbuch zur Erklärung des größeren Katechismus oder Levnhards praktisches Handbuch als brauchbar bezeichnet. Dieser Lehrplnn wurde vorderhand (1844/5) provisorisch eingeführt. Der Schulenoberaufsicht und der Obcrvorstehnng blieb vorbehalten, etwaige Änderungen noch in Vorschlag bringen zu können. Das geschah auch. Die Antrüge, welche diesfalls gestellt wurden, änderten am Wesen des Lehrplanes wohl nichts mehr, sondern bezweckten nur hie und da eine zweckmäßigere Vertheilung des Lehrstoffes auf die zehn Abtheilungen und die Einführung neuer Zeugnisformulare für die nach vollendeten: Bilduugseurse aus- 72 tretenden Zöglinge. Diese Zeugnisse sollten die einzelnen Unterrichtszweige nicht mehr speciell aufführen, sondern bloß andeuten, dass das betreffende Mädchen so und so viele Jahre im Pensionat war, im theoretischen und praktischen Lehrcurs, in den höheren deutschen Gegenständen, im Französischen, Italienischen, im Clavierspicle und in den weiblichen Arbeiten diese oder jene Fortschritte gemacht habe, was sie zur Anstellung als Lehrerin für diese oder jene Kategorie öffentlicher Mädchenschulen befähige.*) *) Trotz dieser wohlthätigen Reform des Lehrplanes machte man im Jahre 1847 doch die wenig erfreuliche Wahrnehmung, dass inländische Familien ihre Töchter vorschriftswidrig in Erziehungsinstitnte des Auslandes schicken; weniger war das in Wien fühlbar als in den Provinzen, welche an das Ausland grenzten; in der Haupt und Residenzstadt hingegen trat der Fall ein, dass Erzieherinnen aus dem Auslande gesucht und willkommener waren, als die, welche im k, k. Civil-Mädchen-Pensionat oder im k. k. Officicrs- töchter-Jnstitut von Hernals ihre Ausbildung erlangt hatten. Als Grund dieser betrübenden Erscheinung führte man verschiedene Umstände an: die Existenz der beiden mit kaiserlicher Mnnisiccnz erhaltenen Institute sei im größeren Publicum so viel wie gar nicht bekannt; auch herrsche hie und da das Borurtheil, Ausländerinnen leisten im Erziehuugsgeschäfte Besseres als Inländerinnen; gewisse Stände gaben den Engländerinnen, die auch den Unterricht im Französischen zu ertheilen vermögen, den Borzng vor den heimischen Gou vernanten; andere Familien vertrauen ihre in den ersten Lebensjahren stehenden Kinder französischen oder schweizerischen Kindermädchen, sog. Bonnen an, die dann ohne große Tauglichkeit für das Erziehnngswesen gleichwohl den Charakter von Erzieherinnen annehmen, und als solche auch Unterkommen finden; mit Mädchen, die bei den Ursnlinerinnen den pädag. Curs vollendet haben, und die sich außer der ihnen gegebenen Bestimmung des Unterrichtes und der Aufsicht über Kinder auch noch zu mancherlei anderen Dienstleistungen im Haushalte herbeilassen, mit denen begnügen sich minder bemittelte Familien; und endlich fand mau auch einen triftigen Grund in dem Umstände, dass damals in Österreich keine Lehrbücher für höhere Gegenstände, als Geographie, Physik, Ästhetik für das weibliche Geschlecht bestanden. (Bericht der n.-ö. Landesregierung Nr. 49869/2282 ex 1847 anlässlich der Errichtung einer dritten Classe an den damals bestehenden zwei k. k. Mädchenschulen.) 73 ä) Don der Anstellung einer eigenen Mvungsmeisterin für den Unterricht in der französischen Sprache. An einer Bildungsstätte, wo Erzieherinnen für vornehme Familien des Landes und Reiches herangebildet werden, muss wohl dem Unterrichte im Französischen selbstverständlich die größte Aufmerksamkeit geschenkt werden. Wer einmal in der Lage ist, seinen Kindern eine Erzieherin zu halten, der verlangt von ihr, dass sie den Kindern die fremde Sprache so überliefere, wie sie in Besitz der Muttersprache gekommen sind. Das ist aber nicht so leicht, als es scheint. Diese Art, die Sprache zu lehren, setzt voraus, dass die Erzieherin der fremden Sprache selbst vollkommen mächtig sei. Dass aber die Zöglinge während ihres Bildnngslaufes dahin gelangen, die französische Sprache in Wort und Schrift vollständig zu beherrschen, ist eine der schwierigsten Aufgaben, die das Pensionat von jeher zu lösen hatte. Uni dieses Ziel zu erreichen, bedarf es nicht nur bedeutender Anlagen des Lernenden, sondern auch eines fleißigen und gründlichen Studiums der Sprache nach ihrer formalen wie inhaltlichen Seite und einer fortwährenden Übung im Sprechen und Schreiben des fremden Idioms. Dass man von der Wichtigkeit dieses Unterrichtszweiges vollständig überzeugt war, beweisen die vielen Mittel, die man anwendete und anwenden wollte, um Vorzügliches zu leisten. Ursprünglich lehrte das Französische die Obervorsteherin. Im Jahre 1812 stellte man hiefür einen Meister an. Als es galt, den alten Lehrplan zu reformieren, war die n.-ö. Regierung willens, die Naturgeschichte uud physikalische Geographie in französischer Sprache ertheilen zu lassen, was aber die Studien-Hvf Commission aus pädagogisch-didaktischen Gründen nicht gestattete, sondern nur erlaubte, die Zöglinge mögen bei den Handarbeiten, dem Tanzen und im Verkehr unter einander sich der fremden Sprache bedienen. So kam man dazu, dass man an einigen Tagen der Woche bloß französisch, an den anderen bloß italienisch conversierte. Diese Mittel 74 jedoch waren immer noch nicht hinreichend, um Tüchtiges zustande zu bringen. Als der neue Lehrplan zur Durchführung gelangte, entschloss man sich (1845), vorderhand provisorisch, für das Französische eine eigene Übungsmeisterin aufzunehmen, welche mit den Zöglingen wöchentlich dreimal, jedesmal durch ein paar Stunden, Übungen in der französischen Sprache vorzunehmen hatte. Die Wahl dieser Persönlichkeit wurde der Obervorsteherin mit dem Bemerken überlassen, dass sie dabei mit Umsicht zuwerke gehe, und diesen Couversatious - Stunden entweder selbst beiwohne, oder sich durch eine vollkommen verlässliche Untervorsteherin vertreten lasse. Da sich diese Einrichtung bewährt hatte, so wünschte die Obervorsteherin, diese Übungen möchten noch anhaltender und ausgiebiger in Anwendung kommen, was bei einem Stande von 63 Zöglingen auch nothwendig erschien. Da die Obervorsteherin in der Person des Fräuleins Jos. Duvillard eine geeignete und praktische Sprachlehrern: gefunden und diese sich bereit erklärt hatte, gegen 18 fl. monatlich und freie Verpflegung, die Zöglinge fortwährend in den freien Stunden im Französischen zu üben, so gestattete die Studien Hof-Commission, *) Duvillard unter dieser Bedingung aufzunehmen, und räumte unter einem der Obervorsteherin die Befugnis ein, dass sie, für den Fall, als das Fräulein dem beabsichtigten Zwecke nicht entsprechen sollte, mit Genehmigung der Landesregierung und mit aller Hiebei nothwendigen Vorsicht eine andere Wahl zu treffen habe. Die fixe Anstellung der Übungsmeisterin für die französische Sprache erfolgte erst mit der a. h. Entschließung vom 18. Juli 1848. Mit dieser Reform des Lehrplanes ist in der Organisation des k. k. Civil-Mädchen-Pensionats ein gewaltiger Schritt nach vorwärts geschehen. Freilich blieb im einzelnen noch manche Frage ungelöst, mancher Wunsch noch unbefriedigt. In dieser Beziehung ') Decret v. 21. März 1846. 75 aber sollte in nächster Zukunft noch vieles Zweckmäßige und Wünschenswerte zur Durchführung gelangen. Doch siehe! plötzlich pocht wieder, und ganz unerwartet, die Gefahr der Auflösung an die Pforten des Pensionats. Die denkwürdigen und ereignisreichen Tage des stürmischen Jahres 1848 rüttelten auch an dem Bestände des k. k. Civil- Mädchen - Pensionats. Infolge der politischen Ereignisse unterblieben vorerst die weiteren Verhandlungen wegen endgiltiger Feststellung des Lchrplanes. Das Unterrichtsministerium regte im August 1848 die Frage au, ob die Anstalt aufzulösen sei oder nicht. Die n.-ö. Landesregierung *) machte in Übereinstimmung mit der Obervorsteherin, dem Lehrpersonal und der Schulenoberaufsicht dem Ministerium Borstellungen, und betonte mit allein Nachdruck, dass das Pensionat seiner Bestimmung bisher entsprochen habe, dass es als ein einziges in seiner Art bestehendes Institut vermöge seiner Bestimmung, die nie aufgehört hat, zeitgemäß zu sein, auch fortbestehen soll, dass die angestrebte Hebung des Bolks- schulwesens auch eine Vermehrung der Mädchenschulen fordere und dieser Umstand nothwendigerweise die vorausgegangene Bildung von Lehrerinnen bedinge. Diese aber, heißt es in diesem Berichte weiter, werden insbesondere in dem Pensionat gebildet, mit dessen Auflösung die Hebung des Unterrichtes für das weibliche Geschlecht, wenn nicht ganz unmöglich gemacht, so doch sicher erschwert würde. Wenn man Lehrerinnen - Seminare errichten wolle — diese Frage tauchte also hierzulande schon im Jahre 1848 auf — so bestehe ein solches schon in dem Pensionat, welches daher aus diesem Grunde zu belassen wäre. Die Leistungen seien auch befriedigend und allgemein als gut anerkannt, was den Kostenaufwand rechtfertige. Die Gründe, welche für die Auflösung der Conviete für das männliche Geschlecht sprechen (damals wurde das Stadtconvict *) Bericht der Regierung v. 24. August 1848. Z. 40404. 76 aufgehoben), können für das Mädchen-Pensionat keine Anwendung haben. Diese Vorstellungen der n.-ö. Regierung scheinen bewirkt zu haben, dass es von der in Anregung gebrachten Auslösung dieses Institutes sein Abkommen hatte.*) «) Die cndgiktige I-eststelkung des Lcl-rptanes. Nachdem die Zeiten wieder ruhiger geworden waren, sollten die Berathungen behufs endgiltigcr Feststellung des Lehrplanes wieder aufgenommen werden. Zu diesem Ende wurde eine eigene Commission ernannt, **) der eine hohe und schöne Aufgabe zufiel. Sie hatte zu untersuchen, ob und welche Veränderungen im Lehr- plane ersprießlich erscheinen; welche Einrichtungen überhaupt zeitgemäß und unter den bestehenden Verhältnissen ausführbar seien, damit der Zweck der Anstalt, die Heranbildung brauchbarer Lehrerinnen und Erzieherinnen sicher erreicht werde; sie hatte auch die Leistungen des Instituts in jüngst oerwichener Zeit näher ins Auge zu fassen und die Frage zu erörtern, ob denn nicht noch größere Resultate erzielt werden könnten; sie hatte zu prüfen, ob der bisherige Lehrplan sämmtliche, dem Zwecke der Anstalt entsprechende Gegenstände umfasse, ob diese in einer naturgemäßen Ordnung und Verbindung zum Vortrag gelangen, ob dem Auschauungs- und Denkuutcrrichte Platz eingeräumt und den Übungen im mündlichen Vortrage und in den schriftlichen Aufsätzen die ihnen gebärende *) Act. des Miuist. Nr. 5687/1530 ox 1848. **1 Diese Commission bestand aus dem Statthaltereirath Freiherrn von Werner, dem Commissionsleiter; dem Fräulein Maria Libozky von Holdenberg, der Obervorsteherin des Pensionats; dem Schulenober- anfseher Jos. Piller; dem Waiscnhansdirector Dr. Ungar; dem k. k. Schul- rath 4)r. M. A. Becker; dem Katecheten des Instituts Franz Peppert; dem Lehrer der höheren deutschen Gegenstände Franz Schöchtner-, dem Lehrer der franz. Sprache F e r d. Hultier und dem Rechnungsofficial Franz Linsbauer, als Protokollführer der Commission. 77 Sorgfalt zugewendet werde, ob der Gesang in den einzelnen Classen gepflegt, als Bildungsmittel benützt, ob für die praktische Lehr- tüchtigkeit der Zöglinge zureichend gesorgt und ob jeder Classe und jedem Jahrgange ein das Fortschreiten fördernder die Lernlust anregender und formal bildender Lehrstoff zugetheilt sei; weiter hatte die Commission auch der Hausordnung Aufmerksamkeit zu schenken, und in Berathung zu ziehen, ob nicht bessere und zweckmäßigere Bestimmungen zu erlassen wären rücksichtlich der Aufnahme der Zöglinge, ihrer Versetzung in die Classen und Jahrgänge, dann hinsichtlich der Classificierung, der Entlassung untauglicher Zöglinge und des zweckmäßigen Zusammenwirkens des gesammten Aufsichts- und Lehrpersonals. Schließlich sollte noch in Erwägung gezogen werden, ob eine Verbesserung der Zeugnisformulare vorzunehmen sei oder nicht, und ob überhaupt irgend etwas einzuleiten sei, um die großartige, in allen Stücken gut organisierte Anstalt für die Gesammtmonarchie so segensreich als möglich zu machen, um ihr so das öffentliche Vertrauen im erwünschten Grade zuzuwenden. *) Die wesentlichen Änderungen, welche am Lehrplan vorgenommen wurden, bestanden im Folgenden: In der ersten Classe wurden der Sprachlehre 4 Stunden mit Inbegriff der Rechtschreibung zugewendet. Das Kopfrechnen musste mehr als das Zifferrechnen' geübt werden. In der zweiten Classe sollte mit der Vaterlandskunde eine Einleitung in die Geographie gegeben werden. Der Geographie und Geschichte Österreichs wies man in der dritten Classe statt 4 bloß 3, der französischen Sprache aber 3 statt 2 Stunden zu; in der vierten und fünften Classe machte man den seltsamen Versuch und ließ die allgemeine Weltgeschichte, *) Protokoll aä 1759 ex 1851 über die im Civil-Mädchen-Pensionat am 9. Nov. 1850 stattgefuudene Berathung. 78 einen der schwierigsten der Unterrichtsgegenstände, in — französischer Sprache vortragen. Die Ästhetik wurde mit der Lehre des Stils verknüpft und kam in 3 Stunden in der vierten Clafse zur Behandlung. Der allgemeinen Methode fiel eine Stunde zu. Die Assistenz bei dein Unterrichte (das betraf die Zöglinge der fünften Classe) sollte sich auf 7 Stunden belaufen und sich auf die ersten drei Classen erstrecken; 2 Stunden kamen der Religion zu; statt der Ästhetik wurde der speciellen Methodik eine Stunde zugewiesen; außer den Schulstunden hatten die Zöglinge die Correctur der Schülerarbeiten zu besorgen. Für Musik sollte mehr geschehen als bisher. Bei den schwächeren und wenig begabten Mädchen hatte dieser Unterricht nach Verlauf von zwei Jahren ganz aufzuhören. Was die Aufnahmeprüfung anlangt, so sollte dabei mit größter Strenge vorgegangen werden. Nur talentvolle Schülerinnen, hieß es, seien zu berücksichtigen. Die talentlosen aber, die bereits Aufnahme gesunden hatten, sollten unnachsichtlich aus der Anstalt entfernt werden. Die Obervorsteherin legte dem Commissions-Protokoll noch einen Bericht bei, der des Interessanten manches enthält: der mündliche Vortrag, der im 10. Schuljahre auftritt, also im 20. Lebensjahre der Zöglinge, tomme viel zu spät; Gewöhnung an Arbeitsamkeit und der daraus erzielten Ordnung ist bei der Bildung der weiblichen Jugend uncrlässlich; die älteren Zöglinge sollen für sich und für die jüngeren die Wüsch und Kleidungsstücke selbst verfertigen; daher seien die von der Schule frei bleibenden Vormittagsstunden nicht zum Privatstudium (Selbststudium), sondern zur Handarbeit zu verwenden; das Tanzen habe nur den Zweck, die Zöglinge im anständigen Gehen, Grüßen u. dgl. zu üben und nicht etwa künstliche Tänze einzulernen; der Lehrplan sei für Mädchen mit sehr guten Fähigkeiten berechnet; Mädchen, 79 die von Natur aus gut beanlagt sind, vermögen nur bei großem Fleiße zu genügen; Zöglinge mit schwachen Fähigkeiten befriedigen auch bei größter Anstrengung nicht; mit diesen sei es ein wahres Kreuz; sie halten sich stets zurückgesetzt, fühlen sich unglücklich, lernen keinen Gegenstand ordentlich und werden zu nichts brauchbar. Für diese unglücklichen Geschöpfe, schlug die Obervorsteherin vor, möge der Unterricht auf das für Erzieherinnen Unentbehrlichste beschränkt werden, wozu sie gründliche Kenntnisse der deutschen und französischen Sprache und Fertigkeit im Schreiben und in der Musik rechnete. Die an dem Lehrplane vorgenommenen Änderungen erwiesen sich als zweckentsprechend. Trotzdem musste er noch ein weiteres Jahr erprobt werden, ehe man an eine definitive Feststellung aller darin enthaltenen Satzungen dachte. Das Ministerium verlangte überdies, dass die Zöglinge der 5. Classe nicht nur dem Unterricht der Lehrer und Lehrerinnen in mehreren Stunden die Woche beiwohnen und das Lehrverfahren bei den einzelnen Gegenständen beobachten, sondern dass sie auch häufige Übungen im Unterrichten anstellen und unter der Leitung der betreffenden Lehrer fleißig Probelektionen ertheilen. k) Won der F-ausordnung. Nachdem man angefangen hatte, die alte Lchrversassung zu ändern, so stellte sich sehr bald das Bedürfnis ein, auch die Hausordnung einigen Veränderungen zu unterziehen. Diese erneuerte, provisorische Hausordnung gab Bestimmungen, die sich zunächst auf den wissenschaftlichen Unterricht erstreckten, wie z. B. dass kein Zögling von der Erlernung der vorgeschriebenen, d. i. obligaten Gegenstände ausgenommen, keine Unterrichtsstunde versäumt werden dürfe u. dgl. In den Bestimmungen des zweiten Theiles nimmt sie auf die Bildung des Herzens und Gemüthes der Mädchen 80 Rücksicht. Deshalb schärft sie ein: „Sämmtliche Lehr- und Erziehungsorgane sollen zur Bildung des Herzens der Zöglinge alles Mögliche beitragen." „Die Zöglinge sollen mit ihren natürlichen Anlagen, Neigungen .und Gewohnheiten bekannt gemacht werden." „Bei der Behandlung der Zöglinge müssen die Temperamente beachtet werden." „Das Ehrgefühl der Zöglinge muss geweckt werden, daher auch öffentlicher Tadel oder öffentliche Ahndung selten anzuwenden sind." Von der Ordnung im Hause, daher vom Morgengebet, dem Frühmahl, dem Kirchgang, der Vorbereitung zur Schule, dem Privatstudium, von den Sprachen und Exercitien, der Mittagstafel, der Erholung, dem Abendgebet, der Nachtruhe und dem Einlasse von Besuchen redet diese Hausordnung in ihrem dritten Theile. Der vierte, fünfte und sechste handelt von den Ausgängen der Zöglinge, der Privatökonomie, der Krankenpflege, der Tagesund der Studienordnung. Den größten pädagogischen Wert dieser Hausordnung darf man wohl darin erblicken, wie sie die Zöglinge gruppiert. Sämmtliche Zöglinge gliedern sich in vier Rotten, sogenannte Kameraden, deren jede von einer Untervorsteherin überwacht und beaufsichtigt wird. Damit das zweckmäßig und leicht genug geschehen könne, ist schon bei der Herrichtung des Gebäudes zu Jnstitutszwecken Rücksicht genommen worden. Das Zimmer, das jede Untervorsteherin bewohnt, hat eine solche Lage, dass es mit den Schlafzimmern der Zöglinge einerseits, und mit der Kamerade, d. i. jenes Zimmer, wo sich die Zöglinge den Tag über in den vom Unterrichte freien Stunden aufhalten, andererseits in Verbindung steht. Nebenan hat jede Kamerade ihr eigenes Clavierzimmer, und neben diesem ist auch das Zimmer für das jeder Kamerade zugetheilte Stubenmädchen angebracht. 81 ^ Kameradenweise begeben sich die Zöglinge zu den Mahlzeiten in den Speisesaal; kameradenweise sitzen sie da; unter der Aufsicht der Untervorsteherin theilt ein Zögling die Speisen aus; die Stuben- und Eptramädchen reichen die Teller; alles hat da nach den Regeln der Artigkeit, Mäßigung und Bescheidenheit zu geschehen; kameradenweise gehen sie in der hiezu bestimmten Zeit, sofern es die Witterung zulässt, in den Garten, die so nothwendige Bewegung zu machen; kameradenweise verfügen sie sich in die Lehrzimmer, gegenwärtig in die Lehrsäle des Epternats; kameradenweise erscheinen sie auch in der Hauskapelle, um dein Gottesdienste beizuwohnen. Die Erholung geschieht des Sommers im Garten, des Winters in den einzelnen Kameraden, oder nach Ermessen der Obervorsteherin auch im Tanzzimmcr. Im Sommer kann sie den Zöglingen den ganzen Garten einräumen oder sie kameradenweise auf die vier Spielplätze beschränken. Aufsicht, Regierung und Zucht werden durch diese Eintheilung uugemein erleichtert. Indem die Untervorsteherin immer dieselben Zöglinge um sich hat, sich immer mit denselben beschäftigt, so kennt sie die Individualität jedes einzelnen sehr bald und sehr genau, was für die Gemüths- und Charakterbildung dieser Mädchen von größtem Werte ist. Erkrankt eines plötzlich, etwa in der Nacht, so ist augenblicklich die Untervorsieherin zur Hand, nötigenfalls auch das Stubenmädchen, um Hilfe und Beistand zu leisten. Zach- und Berufsleute, welche diese Einrichtung in Augenschein genommen haben, spendeten ihr stets vollen Beifall. Hinsichtlich dieser zweckentsprechenden Herstellung der Räumlichkeiten des Hauses (Umbau, Adaptierung und Einrichtung) dankt das Pensionat nicht wenig der edlen Fürsorge des damaligen Regierungsrathes, Grafen von Hohenwart - Gewachstem, Statt- Halterei-Referentcn in Pensionats-Angelegenheiten. Dieser brachte der Anstalt ein ganz besonderes Interesse entgegen. Er wurde aber auch 6 82 von den Zöglingen geliebt und verehrt, wie ein Vater von seinen Kindern. 8) Von den Instructionen. Da das Pensionat in seiner Entwicklung und Ausgestaltung immer vorwärts schritt, so wurde auch in dem gleichen Maße die Leitung der Anstalt schwieriger und verwickelter. Diesem Umstände sollte einigermassen abgeholfen werden. Zu diesem Ende wurden eigene Jnstructionen erlassen, in denen die Pflichten und der Wirkungskreis des Lehr-, Erziehungs- und Dienstpersonals genau verzeichnet waren. Il) Won der Ävkcgung der Lel-rvefähignngsprüfung. Hinsichtlich der Ablegung der Lchrbefähignngsprüfung ordnete das Ministerium an,*) dass den Zöglingen der obersten Classe, welche von der Institutsvorstehnng als vollkommen ausgebildet bezeichnet wurden, gestattet werde, sich im zweiten Jahre dieser Classe schon mit Schluss des ersten Semesters nnd ausnahmsweise- selbst noch früher, der statutenmäßigen Haupt- und Befähigungsprüfung aus den vorgeschriebenen Lehrfächern, insbesondere aus der theoretischen und praktischen Lehr- und Erziehungsmethode zur Erlangung des Befähigungszcugnisses zu unterziehen. Derjenige Zögling, der zu dieser Prüfung noch nicht genügend vorbereitet war, oder sie nicht vollkommen bestanden hatte, musste sie spätestens am Schlüsse des zweiten Semesters ablegen, beziehungsweise wiederholen. Zu einer weiteren Verschiebung der Prüfung war unter Umständen, die Berücksichtigung verdienten, die Genehmigung der Statthalterei einzuholen. Aufgabe der Institutsvorstehnng war es, den geprüften Zöglingen, sobald als möglich, Stellungen als Erzieherinnen zu ver- *) Das geschah anlässlich des Statthalterciberichtes v. 12. Juni 1855, Z. 26395. 83 schaffen. Bis zu dem Austritte mussten sie die im Pensionat vorgeschriebene Ordnung beobachten und sich fortbilden. Für den Fall, dass einzelne von ihnen auch nach zwei Monaten vom Schlüsse des Jahrcscurses an gerechnet, noch nicht als Erzieherinnen untergebracht werden konnten, hatte die Obervorsteherin der Statthalterei darüber zu berichten, die dann die weitere Betastung solcher Stiftzöglinge in der Anstalt je nach Umständen entweder gewährte oder versagte. *) 1) Won der Schüterinncn-Aufnahme. Da die Nachfrage um Stiftplätze des Civil Mädchen-Pensionats Jahr für Jahr sich steigerte, so mussten hinsichtlich der Aufnahme und der Aufnahmeprüfung nähere und theilweise sogar strengere Bestimmungen gegeben werden. Die jüngeren Zöglinge, im Alter von 8—10 Jahren, wurden über die Gegenstände der ersten und zweiten Hauptschulclasse, die älteren über die der vierten und fünften geprüft. Man erforschte auch, welche Borkenntnisse die Bewerberinnen im Französischen und Italienischen, im Gesang und in der Musik mitbrächten. Was die Zeugnisse über die Familienverhältnisie anlangte, insbesondere diejenigen, welche über deren Mittellosigkeit Bescheid geben sollten, so mussten sie einer strengen Prüfung unterzogen werden, wobei festzustellen war, ob und welche besonderen Begünstigungen die betreffenden Familien etwa bereits besitzen. Der Vorschlagsbericht hatte genau das Alter aller Kinder, die als unversorgt bezeichnet wurden, ersichtlich zu machen.**) K) Von der Einführung des Unterrichtes in der englischen Sprache. Bei der Reform des Lehrplanes (1841) schlug die österreichische Regierung die Einführung des Unterrichtes im Englischen vor. Die *) Act. d. Minist. Z. 8705 ex 1855. **> Act. d. Minist. Nr. 9855 ex 1856. 6 * 84 Studien-Hof-Cominission pflichtete dieser Anschauung nicht bei. Im Jahre 1846 versuchte die Obervorsteherin Libozky diese Frage neuerdings in Anregung zu bringen, ließ aber die Sache bald wieder fallen, als sie sah, dass Baron Werner (Hohenwarts Nachfolger) auf das bestimmteste dagegen war.*) Im Oetober 1860 versuchte sie zur Erinnerung an ihr zurückgelegtes vierzigstes Dienstjahr den Unterricht im Englischen wenigstens probeweise, zum Theil auf ihre Kosten — die Kaiserin-Mutter spendete 145 fl.**) — einzuführen. Die Meisterin Engelmann ertheilte diesen Unterricht. Als Se. Majestät, der gegenwärtig regierende Kaiser, im Jahre 1863 das Pensionat mit seinem Besuche beglückte, bat ihn die Obervorsteherin, er möge die Aufnahme der englischen Sprache in den Pensionats Lchrplan allergnädigst gestatten. Das a. h. Handschreiben vom 24. Jänner 1863 gewährte diese Bitte. Die englische Sprache wurde von nun an in zwei Lehrcursen mit je drei Stunden und einer Convcrsationsstunde die Woche in der 4. und 5. Classe gelehrt. ***) I). (Die Organisation des k. k. Civil-Mädchen-Pensionats auf Grund des Neichs-Volksfchul-Gesetzes.) (1869 — 1886.) n) Von den Reformen. Die Reformen, welche auf dem Gebiete des Schul- und Erziehungswesens während der Sechzigerjahre in Österreich Eingang fanden und durch das Reichs-Volksschul-Gesetz vom 14. Mai 1869 festes Gesüge erhalten hatten, waren auch für die Ausgestaltung *) Tagebuch der Obervorsteherin Libozky. **) Daselbst. ***) Bericht der Statth. v. 20. März 1863 Zahl 1329. — Act. d. Minist. Z. 3890 ox 1863. 85 des Civil-Mädchen-Pensionats von größtem Belange und sogar von einem Einflüsse, der bald die Schöpfung Kaiser Josefs II. neuerdings in Frage gestellt hätte. Am 6. December 1868 eröffnete das Ministerium für Cultus und Unterricht der Statthaltern, dass, sobald im verfassungsmäßigen Wege die Grundsätze für das Volksschulwesen festgestellt sein werden, zuvörderst zur Ausführung derjenigen Einrichtungen geschritten werden sollte, welche die Lehrerbildung betreffen. Für die Bildung von Lehrerinnen wurden abgesonderte Staatsanstnlten mit vierjährigem Curse, Übungsschule und Kindergarten geplant, und in Bezug auf Lehrstoff und Lehrziel sollten diese Anstalten eine derartige Einrichtung erhalten, dass sie nicht bloß Lehrerinnen, sondern auch Erzieherinnen heranbilden konnten. Eine solche Anstalt, die auf Kosten des Staates errichtet und erhaltet! werden sollte, wurde für das Jahr 1869 für Wien in Aussicht gestellt. Unter solchen Umstünden drängte sich die Frage auf, ob es künftig gerechtfertigt wäre, das Civil-Müdchen-Pensionat, dessen Erhaltung einen bedeutenden Aufwand verursachte, überhaupt noch fortzuführen, da die Zwecke, die es erfüllte, vollständig durch das neue Institut erreicht werden konnten. Überdies zog man noch in Erwägung, ob nicht diese Zwecke durch die Aufhebung des Internats besonders dann noch besser gefördert werden würden, wenn ein Theil des für das Civil- Mädchen-Pensionat in Anspruch genommenen Staatsaufwandes zu Stipendien für Staatsbeamtenstöchter in Verwendung käme, die, mit den erforderlichen Anlagen ausgestattet, dein Lehr und Erziehungsberufe sich widmen wollten. In dein Berichte vom 25. Juni 1869 sprach sich die Statthalterei für den Fortbestand des Civil-Mädchen-Pensionats aus, doch sei, nach der Meinung des Schulraths Becker, die zu errichtende Bildungsanstalt für Lehrerinnen mit dem Pensionat durch Zulassung von externen Schülerinnen neben den Hauszöglingeu zur Theilnahme an dem Unterrichte und durch Organisierung des Gesammtunterrichtes 86 nach den Forderungen der neu zu errichtenden Bildungsanstalt für Lehrerinnen in eine gewisse Wechselwirkung zubringen, damit einerseits dem Pensionat der Erfolg seines Wirkens erleichtert und in ver- lässlicher Weise controlliert werde, anderseits der neuen Bildungsanstalt die Mittel zugeführt werden, wodurch sie neben Lehrerinnen an Volksschulen auch Erzieherinnen ausbilden könne. Erst dann, wenn die neue Bildungsanstalt in der bezeichneten Verbindung ihre Erfolge ersichtlich gemacht hat, könne die Frage, ob das Internat im Pensionat aufzuheben sei, eine sichere Grundlage für die Discussion erhalten. Mit noch mehr Entschiedenheit trat für den Bestand der Anstalt der Statthaltereileiter, Baron Weber, in seinem Rcsnmo ein. Die Leistungen des Instituts, bemerkte er, haben sich im allgemeinen bewährt; die Nachfrage um Erzieherinnen aus dem k. k. Civil- Mädchen-Pensionat ist so groß, dass dem Bedarf nicht Genüge ge leistet werden könne; der Charakter der Pensionärinnen werde frühzeitig entwickelt und gestählt; eine solche Gelegenheit kann eine Bildungsanstalt für Lehrerinnen nicht bieten; die Pensionats-Zöglinge seien allseitiger gebildet, insbesondere in Sprachen, Musik, Zeichnen und den feineren weiblichen Umgangsformen, als das bei einem vierjährigen Bildungscurs der Fall sein dürfte und bei Zöglingen, die armen Familien angehören oder gar solchen, die von auswärts kommen und in Familien Unterkunft suchen, die sich mit Zimmervermietung und Kostgebung behelfen müssen; die Stiftplätze gewähren für Erziehung und Unterricht eine sicherere Grundlage als Handstipendien; der stiftungsmüßige Zweck des Pensionats könne durch Handstipendien nicht erreicht werden, weshalb auch eine anderweitige Verwendung der Geldmittel, welche diesem Zwecke gewidmet sind, nicht zulässig erscheine. Die Vereinigung einer solchen Anstalt mit dein Pensionat soll vorerst der Erörterung von Fachmännern überlassen bleiben. *) *) Act. d. Minist. Nr. 5685 6x 1869. 87 Im Jahre 1871 verlangte der Reichsrath von der k. k. Regierung hinsichtlich der Frage, ob der Fortbestand der bisherigen Beziehungen des Staates zum Civil-Müdchen-Pensionat in Wien nothwendig und zweckdienlich sei, bestimmte Mittheilungen.*) Während die Regierung, die Statthalterei und der n.-ö. Landes- ausschnss die Stipendienangclegenheit reiflich überlegten** » und auch über das Sein und Nichtsein der Anstalt verhandelten, fand sich am 12. Juni 1872 auf die Bitte der Obervorstcherin Helene Freun von Rodiezky Ihre Majestät, die Kaiserin Elisabeth, bewogen, das Protectorat über das k. k. Civil-Mädchen-Pensionat zu übernehmen. ***) Um diese Feit beschäftigte den u.-ö. Landesausschuss noch eine zweite Stipendienangelegenheit. Für die Laudesfreiplätze der Militär- Bildungsaustalten höherer Kategorie hatten sich seit einiger Zeit keine Aspiranten gemeldet; deshalb sollten drei dieser Plätze Officiers- töchtern, die sich dein schrämte widmen und den sonstigen Bedingungen zur Ausnahme in das Internat für Lehramtseaudidatinnen entsprechen, gewidmet werden. Unter den Anträgen, welche der n.-ö. landesausschuss wegen Errichtung eines Internats als Vorschule für die Lehrer-Bildungsanstalten dem Landtag stellte, heißt es suU 10: Das Ministerium sei dringender! ersuchen, dass es das Civil-Mädcheu-Pensionat in eine Bildungsanstalt für Lehrerinnen an öffentlichen Volks- und Bürgerschulen umwandle. In einer Zeit, wird in der Motivierung dieses Antrages betont, wo alle Kräfte vereinigt werden müssen, um den öffentlichen Unterricht zu heben, seien die Erfolge des Pensionats höchst winzig, da es 6 bis 8 Gouvernanten für wohlhabende Familien sind, welche das Produet eines ganzen Jahres darstellen. Nimmt *) Act. d. Minist. Nr. 8875 ex 1871. **) Act, d. Minist. 'Nr. 3339 und 7033 ex 1872. ***) Act. d. Minist. Nr. 7041/472 ex 1872. _88 man an, dass hohe Handstipendien ü 300 fl. errichtet werden, so ergäbe sich die Möglichkeit, mit dem bisherigen Aufwande anstatt 36 nicht weniger als 88 im Sinne der ursprünglichen Stiftungen ausgewählte Mädchen zu betheilen. Gäbe man diesen Handstipendien die Dauer von vier Jahren, so könnten mittels dieser vorn Staate und vorn Lande jetzt geleisteten Beiträge allein jährlich 22 befähigte Lehrerinnen und zwar nach der Natur der Stiftungen größtentheils aus dem Kreise der minderbemittelten Bcamtenfamilieu herangezogen werden. Eine solche Umwandlung liege auch im höchsten Interesse der Stiftzöglingc selbst. Einerseits habe ein Stipendium von 300 fl. für Beamtenfnmilien und die Töchter selbst einen beträchtlich höheren Wert, als der gegenwärtig viel kostspieligere Vorgang, bei welchem es der Tochter ganz unmöglich gemacht ist, zugleich eine Stütze der Familie, eine Hilfe der Mutter in der Wirtschaft zu sein, und andererseits ist das thatsächlich Erreichbare, die Stellung einer Gouvernante in einem Herrschaftshause, nichts, das sich an Wert vergleichen ließe mit der selbständigen und zur Pension berechtigenden Stellung der öffentlichen Lehrerin. Indem aber für ein besseres Los der Stiftzöglinge gesorgt und zugleich eine größere Anzahl Mädchen betheilt wird, würde gewiss den ursprünglichen Stiftungsabsichten bestens entsprochen werden. Insbesondere scheint das bisherige Alter zur Ausnahme (zwischen dem 8. und 10. Jahre) als entschieden zu tief gegriffen, weil dadurch die Kinder ihren Eltern ganz entfremdet werden. In dem Motivenbcrichte zu dem Antrage betreffs des Internats sprach sich der Laudesausschuss dahin aus, dass es vielleicht nach genauer Erwägung aller Umstände am zweckmäßigsten wäre, das Internat des Civil-Mädchen-Pensionats als solches beizubehalten und das Lehrziel zu ändern. *') *) Act. d. Mimst, für Cnlt. u. Unt- Nr. 13689 ex 1872. Aus den Protokollen über die Coinitesitzniigen ist ersichtlich, dass sie am 10., 17. und 24. Jänner und 21. Februar stattgefunden haben. Die Mitglieder, die an 89 Bon der geplanten Auflösung ist man somit wieder abgekommen. Am 12. December 1872 wurde der Landesschulrath aufgefordert,*) in Rücksicht auf das Civil - Mädchen - Pensionat Berathungen zu pflegen, wobei sein Fortbestand in der Art bezeichnet wurde, dass es die Bestimmung erhalte, zunächst Lehrerinnen für Volks- und Bürgerschulen, außerdem aber auch Privat-Erziehcrinnen zu bilden, und sonach neben der Anstalt bei St. Anna als zweite Staatsanstalt in Wien zur Bildung von Lehrerinnen und Erzieherinnen zu bestehen habe. Das Internat blieb aufrecht erhalten, jedoch wurde die Aufnahme externer Lehramtszöglingc in der Weise wie bei anderen Staatsanstalten zugelassen. Die internen Zöglinge sollten neben dem Reifezeugnis noch ein zweites erhalten, durch das sie für den Beruf einer Privaterzieherin als befähigt erklärt werden. Die Einrichtung des Internats sollte die Möglichkeit bieten, die Zöglinge namentlich durch vermehrten Unterricht in der Musik und in den fremden Sprachen zu tüchtigen Erzieherinnen zu bilden, ohne den Kostenpunkt wesentlich zu alterieren. Eine Übungsschule uud eine besondere Classe vorbereitender Natur, mit denen die Anstalt in Verbindung zu bringen war, sollten errichtet und ein alle Verhältnisse des Pensionats berücksichtigendes Statut sammt Lehrplänen und Hausordnung entworfen werden. Mit dieser Reorganisation betraute der Landesschulrath ein Comitö; nachdem dieses das Pensionat in Augenschein genommen hatte, kam es zur Überzeugung, dass weder die vorhandenen Räumlichkeiten, noch die Anzahl der Lehrer und Lehrerinnen ausreichte, um die beabsichtigte Neugestaltung durchzuführen. Es einigte sich daher über folgende Vorfragen: « diesen Berathungen theilnahmen, waren: Pros. Sueß als Obmann, Or. Schrank, V. Prausek, Dr. Fried. Dittes, der Prälat Leop. Stöger, Graf Salburg uud Oberbaurath Trojan. Zuschrift an den Statthalter in Wien v. 12. Decemb. 1872. 90 1. Die Zahl der internen Schülerinnen soll nicht unter den gegenwärtigen Stand (72) gebracht werden, weil sonst die Kosten unverhältnismäßig steigen würden. 2. Interne Schülerinnen sollen erst von der 5. Classe der Volksschule an und nicht in einem Alter aufgenommen werden, wo das zwölfte Lebensjahr bereits überschritten ist. 3. Die Übungsschule soll eine vollständige, d. i. achtelassige sein. Dazu sind dann erforderlich : 4 Lehrzimmcr für die Lehrerinnen- Bildungsanstalt, 1 für die Borbereitungsclasse, 8 für die Übuugs- schule, 1 Direetorswohnung, 1 Conferenzzimmer, 1 Lehrmittelzimmer, 1 Kanzlei, 1 Wohnung für den Schuldiener. Für das Internat: 5 Schlafsäle, 5 Kameraden, 2 Spielsäle, I Speisesaal, 1 Tanzsaal, 5 Musikzimmer, 3 Schulzimmer für den Sprachunterricht und außerdem Wohnräume für die Vorsteherin, für einige Lehrerinnen und eine größere Zahl von Nebenlocalitäteu. 4. Der externe Charakter der Anstalt soll anerkannt, die Selbständigkeit der Lchrerinnen-Bildungsanstalt durchgeführt werden und der Zubau so beschaffen sein, dass die neue Austalt den internen Zöglingen durch eine Vcrbinduugsthür, den externen aber von der Straße aus zugänglich sei. Dieses Project lehnte das Ministerium vorderhand ab. Es vertagte diese ganze Rcorganisationsangclegenheit bis zu Beginn des Schuljahres 1874/75. *) *) Das Ministerium hielt die ausdrückliche Anerkennung des externen Charakters der Anstalt für unnöthig. Dagegen sollte der Landesschulrath in Erwägung ziehen, ob zur Aufnahme als interner Zögling nebst anderen nothwendigen Bedingungen auch das zurückgelegte 1t. Lebensjahr festzusetzen sei. Für die Übnngsschule genügten drei Classen. Bon einer zweiten Directors- wohnung musste abgesehen werden, weil der etwaige „Lehrdirector" nicht in der Anstalt wohnen würde. Spielsäle und eigene Schulzimmer für den Sprachunterricht schienen entbehrlich und Naturalwoynnngen für Lehrerinnen nur insoweit nöthig, als eine oder die andere zugleich zur Aufseherin der internen 91 Bald darauf erstattete die n.-ö. Landesschulbehörde neuerdings ihre Vorschläge. Der Referent dieser Angelegenheit, der damalige Landesfchulinspector, Dr. Georg Ullrich, beantragte, dass mit Beginn des Schuljahres 1874/75 für die drei unteren Classen (sechs Jahrgänge) der Normallehrplan für die 3., 4., 5., 6., 7. und 8. Classe der achtclassigen Mädchenschulen maßgebend sei; denn da könnte mit Rücksicht auf die geringe Schülerzahl eine Reduction der im Normallehrplan den einzelnen Fächern zugewiesenen Stunden eintreten, um so ohne Überbürdung der Zöglinge Zeit für den Unterricht in den fremden Sprachen und in der Musik zu gewinnen. In dem 1. Jahrgange der 4. Classe sollte der Lehrplan des 1. Jahrganges der staatlichen Lehrerinnen-Bildungsanstalten für Religionslehre, Pädagogik, Unterrichtssprache, Geographie, Geschichte, Arithmetik, geometrische Formenlehre, Naturgeschichte, Naturlchre und Schreiben vollständig durchgeführt werden und in dem 1. Jahrgange der 5. Classe der des 3. Jahrganges der staat lichen Lehrerinncn-Bildungsanstalten, soweit es die Vorkenntnisse der Zöglinge und die Verhältnisse des Instituts gestatten. Der Religionslehrer des Instituts, Pros. Johann Menda, und Mitglieder des Lehrkörpers der staatlichen Lehrerinnen Bildungsanstalt mussten den Unterricht in den oben bezeichneten Fächern übernehmen. — In erziehlichen Angelegenheiten hatte sich die Oberoorsteherin an die Landesschulbehörde, in rein ökonomischen aber an die Statthalterei zu wenden. — Zwei Hauptlchrerstellcn, eine für Pädagogik, deutsche Sprache und Geschichte, die andere für Naturgeschichte, Mathematik und Physik sollten errichtet werden. Diesen Anträgen stimmte das Ministerium zu. Zöglinge für Musik und Sprachen bestellt werden sollte. Weiter erhielt der Landesschulrath noch den Auftrag, für die laufenden Kosten der gesaunnten Anstalt einen genauen Boranfchlag abzufassen. (Act. d. Minist. 5895/5991 ox 1873.) 92 Die kaiserliche Resolution vom 2. August 1874 nahm diese Anzeige zur Kenntnis und forderte zugleich auf, dass in Erwägung gezogen werde, ob nicht auch im nächsten Schuljahre in der 5. Classe der erweiterte Unterricht wie in der 4. ertheilt werden könnte. *) Man übertrug Pädagogik, Unterrichtssprache, Geographie, Geschichte und die Leitung der Hospitier-Conferenzen in der 4. und 5. Classe dein Hauptlehrer Eduard Weinzierl, — die specielle Methode der Elementarclasse dem Übungsschullehrer der Lehrer- Bildungsanstalt zu St. Anna, Franz Branky, **) Arithmetik und geometrische Formenlehre (in der 4. und 5. Classe mit 11 Stunden) dem Hauptlehrer Johann Clima und die Naturgeschichte (mit 4 Stunden) dem Hauptlehrer Ludwig Jeitteles. ***) Die übrigen Lehrgegenstände wurden von den bisher in Verwendung stehenden Lehrern und Lehrerinnen gelehrt. Im wesentlichen konnten also die Zöglinge des Civil-Mädchen- Pensionats im Schuljahr 1874/5 nach den Satzungen des Organisation - Statuts für Lehrer- und Lehrerinnen - Bildungsanstalten unterrichtet werden und nach Vollendung des Curses sich der Reifeprüfung unterziehen. d) Aas Statut des k. k. Givit-Mädchen-Wenstonats. Alle diese Neuerungen, Veränderungen, Reformen, die durch das Reichs-Volksschul-Gesetz im Pensionat hervorgerufen wurden, sollten durch ein eigenes Statut bestimmte Form und Gestalt erhalten. Bereits im Juli 1874 legte der Statthalter von Nieder- österreich das von dem n. ö. Landesschulrathe zu diesem Behufe ausgearbeitete „Project" dem Ministerium vor. *) Act. d. Minist. 10812/3154 ex 1874. **) Act. d. n.-ö. Landesschulrathes Nr. 667 ex 1875. ***) Act. d. Minist. Nr. 12629, 12655, 12843, 4984 ex 1874. 93 Die Bildung der Zöglinge sollte den gesteigerten Anforderungen entsprechend gehoben, das Institut mit den bestehenden Einrichtungen in Einklang gebracht, die Anstalt einer kräftigen Entwicklung zugeführt, die zu schaffende Übungsschule entsprechend eingerichtet und nur einer beschränkten Anzahl externer Schülerinnen zugänglich gemacht werden, deren Wahl mit Rücksicht der speciellen Verhältnisse des Instituts zu treffen ist; ferner sollte die Aufnahme der Zöglinge zwischen ihrem 13. und 15. Lebensjahre stattfinden und der bereits in Vorschlag gebrachte Zubau zur Durchführung gelangen — das waren die Normen und Grundsätze, von denen sich das Unterrichtsministerium bei der Ausarbeitung des Statuts leiten ließ. Am 25. November 1875 genehmigte es Se. Majestät mit den noch nachträglich aufgenommenen Modifikationen. Der Wortlaut dieser Urkunde ist folgender: S1 cr t rr t für das k. k. Civil - Mädchen - Pensionat in Wien. I. Allgemeine Bestimmungen. Z 1. Das unter dem allerhöchsten Protectorate Ihrer Majestät der Kaiserin stehende k. k. Civil-Mädchen-Pensionat in Wien ist eine, theilweise auf Stiftungen begründete Staatsanstalt und hat die Bestimmung, zunächst Töchter verdienter und unbemittelter Civil- Staatsbeamten, beziehungsweise Töchter von k. k. Officieren und Militärbcamten (8 6) zu Lehrerinnen öffentlicher Volksschulen und für den Beruf von Erzieherinnen in Familien heranzubilden. Diese Anstalt besteht aus einem Pensionate und aus einer Übungsschule. Das Pensionat gliedert sich in einen Vorbereitungscurs und in eine nach dem Gesetze organisierte Lehrerinnen - Bildungsanstalt. In die Übungsschule werden nur externe Schülerinnen aufgenommen. 94 § 2. Das Erfordernis wird aus den Staatsfinanzen bestritten. Die Ruhe- und Versorgungsgenüsse belasten den allgemeinen Pcnsionsetat der Civilocrwaltung. Zur Bedeckung der Ausgaben — ausgenommen die Activitäts- bezügc der Haupt- und Übnngsschullchrer, des Religionslehrers (zugleich Seelsorgers), die Kosten der Erhaltung des Anstalts- gebäudcs und das Erfordernis auf Lehrmittel — find von den Stiftungs und Privatzöglingcn Verpflegungskosten-Pauschalbeträge per Jahr in vierteljährigen Raten vorhinein zu entrichten. Außer den erwähnten Bcrpflegskosten - Pauschalbeträgen sind aus den Stiftungen (Lotto-, gräflich Nako'schen und ständischen Stiftungen) auch die Ausstattnngsbetrügc für die betreffenden, in die Praxis übertretenden Zöglinge zu bezahlen. Die Verpflcgskostcn, sowie die Ausstattnngsbeträge für die Staatsstiftlinge gehören zum Anfwande der Anstalt. Eine Rückzahlung der Verpflcgskosten-Pauschalbeträgc findet nicht statt, mag der Abgang eines Zöglings aus was immer für einer Ursache im Laufe des Vierteljahres, für welches die Einzahlung geschah, erfolgen. Die Vcrpflegskosten - Pauschalbeträge, die Schulgelder der Übungsschule und die sonstigen Einnahmen der Anstalt sind als Staatseinnahmen an die Staatsfinanzen abzuführen. Für das Erfordernis der Anstalt und die Bedeckung wird im Staatsvoranschlage vorgesorgt. 3. Die Leitung und Verwaltung der ganzen Anstalt obliegt der Obervorsteherin. Die Oberleitung und Oberaufsicht steht unbeschadet der durch die Gesetze festgestellten Einflussnahme der Landesschulbehörde auf den Bildungscurs und die Übungsschulc, unmittelbar dem Unterrichtsminister zu. 95 II. Das Pensionat. Z 4. Das Pensionat hat den Zöglingen die Erziehung in einer gebildeten Familie zu ersetzen, die Aufgabe einer öffentlichen Lehrerinnen-Bildnngsanstalt zu erfüllen und die speciellen Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, welche für Privaterzieherinnen besonders erforderlich sind. K 5. Die A ufna h m e in das Pensionat findet bis auf weitere Anordnungen nach je zwei Schuljahren statt. Zur Aufnahme wird erfordert: n) ein Alter zwischen 13 und 15 Jahren, 5) ein gesunder und normal entwickelter Körper, o) sittliche Unbescholtenheit, <1) diejenigen Kenntnisse und jenes Maß geistiger Reife, welche von einer absolvierten Schülerin der 6. Classe einer 8classigen Volksschule zu fordern sind, s) Kenntnis der deutschen Sprache, k') Vorkenntnisse in der französischen Sprache und im Clavierspiel. Der Nachweis der Aufnahmsbedingungcn a), l>) und e) ist durch amtliche Zeugnisse, der Bedingungen ck), e) und 1) durch ein für diesen Zweck an einer Staatsanstalt für Bildung von Lehrern oder Lehrerinnen zu erwerbendes Zeugnis zu erbringen, welches nebst den Noten über die einzelnen Schulgegenstände und der Angabe, wie weit die Vorkenntnisse in der französischen Sprache und im Clavierspiele reichen, das Endurtheil auszusprechen hat, ob der Prüfung nach Befähigung und Wissen zur Aufnahme in das k. k. Civil-Mädchen-Penfionat sehr gut, gut, genügend oder minder genügend geeignet ist. Altersdispcnsen bis zu drei Monaten kann der Unterrichts- ministcr gewähren. Weitergehende Altersdispensen sind unzulässig. 96 Zur vollen Sicherstellung der Bestimmung 6) werden die Zöglinge noch vor ihrem Einteilte in das Pensionat einer ärztlichen Untersuchung unterzogen, von deren Ergebnis die wirkliche Aufnahme bedingt ist. § 6. Die Plätze für Staatsstiftlinge, deren Zahl gegenwärtig 30 beträgt, sowie die Lotto- nnd die gräflich Nako'schen Stiftplätze werden auf den Antrag des Unterrichtsministers vom Kaiser verliehen. Auf diese Freiplätze haben bei gleicher Vorbildung und Würdigkeit zunächst die von beiden Eltern, dann die vom Vater, hernach die von der Mutter verwaisten und in Ermanglung solcher, nicht verwaiste Töchter von Civil-Staatsbeamten (auf die Militär- Lotto-Stiftplätze Töchter von k. k. Officicren und Militärbeamten in gleicher Reihenfolge) Anspruch. Diese Zöglinge sind verpflichtet, nach Vollendung ihrer Erziehung und nach Ablegung der Reifeprüfung durch wenigstens sechs Jahre als Erzieherinnen in Familien oder als Lehrerinnen an öffentlichen Schulen sich zu verwenden. Die Übernahme dieser Verbindlichkeit ist durch einen legalisierten Revers auszusprechcn. *) Im Falle ein solcher Zögling vor Erfüllung der übernommenen Verpflichtung seinen Beruf aufgeben sollte, sind die für *) Das Reversformular für Petenten um Stiftplätze lautet: Mir deu Fall, als mir ein Freiplatz ini k k. Civil-Mädcheu-Pensionate verliehen werden sollte, übernehme ich mit Zustimmung und Genehmigung meiner gesetzlichen Vertretung (meiner Vormundschaft) hiemit die Verbindlichkeit, nach Vollendung meiner Erziehung und nach Ablegung der Reifeprüfung durch wenigstens sechs Jahre als Erzieherin in Familien oder als Lehrerin an öffentlichen Schulen mich zu verwenden und in dem Falle, als ich der Erfüllung dieser Verbindlichkeit meinen erwähnten Beruf aufgeben sollte, die für mich im Pensionate aufgewendeten Verpflegskosten im entsprechenden Betrage zurück zu bezahlen. Urkund dessen rc. (Unterschrift des Zöglings und Genehmigungserklärung des Vormundes und der Vormundschaftsbehörde.) ihn im Pensionate aufgewendeten Verftflegskostcn im entsprechenden Betrage an die Staatscassa zurückzuzahlen. Durch die Verehelichung erlischt jedoch jede aus dem Reverse sich ergebende Verbindlichkeit. Die Kundmachung dieser in Erledigung kommenden Frei- plätze, in welcher die zur Ausnahme erforderlichen Nachweise (8 5), sowie die im Schlusssatze des F 5 ausgesprochene Bedingung und die voranstellenden, den Revers' betreffenden Bestimmungen genau zu bezeichnen sind, erfolgt durch das Unterrichtsministerium, welches den Besetzungsvorschlag der Obervorsteherin einholt und dem Kaiser die Anträge erstattet. Für die übrigen Stiftplätze sind die Bestimmungen der betreffenden Stiftungen maßgebend. Lj 7. Insoweit die Räumlichkeiten des Pensionates es gestatten, können auch zahlende Zöglinge aufgenommen werden. Über deren Aufnahme entscheidet die Obervorsteherin und erstattet hierüber die Anzeige an das Unterrichtsministerium. In die im Pensionate befindlichen Wohnungen der Ober- vorsteherin, des Lehr und Dienerpcrsonalcs dürfen Zahlzöglinge, sei es zum Unterrichte in der Anstalt oder zum Privatunterrichte, nicht aufgenommen werden. 8 8. Die Zöglinge erhalten im Pensionate nebst Erziehung und Unterricht, die Wohnung, Kost, Kleidung, Wüsche, ärztliche Pflege durch die Justitntsärzte, die Lernmittel und die sonstigen Erfordernisse. § 9. Die Haus- und Ferienordnung wird von der Obervorsteherin entworfen und vom Unterrichtsminister festgesetzt. ß 10. Die Bildungsdauer der Zöglinge des Pensionates beträgt sechs Jahre, während welcher sie durch zwei Jahre den Vor- bereitungscurs und durch vier Jahre den Bildungscurs (Lehrerinnen- Bildungsanstalt) besuchen. 98 Der Vorbereitungscurs vermittelt den Zöglingen die zur Aufnahme in den 1. Jahrgang des vierjährigen Bildnngscurses erforderlichen Kenntnisse, sowie eine angemessene Vorbildung in fremden Sprachen, in weiblichen Handarbeiten, im Gesang und Clavierspiel. Der Bildnngscnrs hat die Aufgabe des k. k. Civil Mädchen- Pensionates zum Abschluss zu briugcu. Der Lehrplan für den Vorbcreitungsenrs sowie die Lehrpläne für den Unterricht in den fremden Sprachen, in den weiblichen Handarbeiten und im Clavierspiel für den Bildungscurs sind von der Obervorsteherin unter Zuziehung der betreffenden Lehrpersonen zu entwerfen und der Genehmigung des Unterrichtsministers zu unterziehen. Für den Unterricht in den übrigen Lehrgegcnständen des Bildnngscurses, sowie hinsichtlich der Unterrichtsmethode, der Lehrbücher, Confercnzcn, Prüfungen und Zeugnisse gelten! die für die öffentlichen Lehrerinnen - Bildungsanstalten bestehenden Vorschriften. 8 11. Die Zöglinge werden bis auf weitere Anordnungen in drei Abtheilungen geschieden. Jede derselben zcrsällt in zwei Jahrgänge. Das Aufsteigen in eine höhere Abtheilung findet nach je zwei Jahren, in die einzelnen Jahrgänge alljährlich statt, so dass in einem Schuljahre der I. Jahrgang des Vorbereitnngscnrses, der I. und 3. Jahrgang des Bildnngscurses, in dein nächstfolgenden Schuljahre der 2. Jahrgang des Vorbereitnngscnrses, der 2. und 4. Jahrgang des Bildnngscurses activiert sind. 8 12. Die Entlassung und Ausschließung der Zöglinge erfolgt nach den Bestimmungen der Hausordnung. 8 13. Der regelmäßige Austritt erfolgt spätestens zwei Atonale nach Ablcgung der Reifeprüfung. Ein längeres Verweilen im Pensionate kann über Antrag der Obervorsteherin vom Unterrichtsminister gestattet werden. Bei dem Übertritte in das Berufsleben erhalten die Stift- zöglinge einen Ausstattnngsbetrag. 99 Die Höhe dieses Betrages wird vorn Unterrichtsminister bestimmt. Die ausgetretenen Zöglinge sind bis zur vollen Erfüllung der Revers-Verpflichtung bei der Pensionsvorstehung (Pensionats- vorstehung) in Evidenz zu halten. K 14. Die Zöglinge erhalten bei ihrem Austritte auch von der Obervorsteherin ein Zeugnis, in welchem mit Berufung auf das Reifezeugnis und mit Hinweisnng auf die im Pensionate ins- besonders erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten die Empfehlung des Zöglings als Privaterzieherin Ausdruck erhält. tz 15. Wenn und insoweit die Verhältnisse, vor allem die Räumlichkeiten und die Wahrung des Charakters der Anstalt als Pensionat es gestatten, sind auch externe Zöglinge zur unentgeltlichen Theilnahme an dem Unterrichte der für die Lehrerinnen-Bildnngsanstalten obligaten Unterrichtsgcgenstände des Bildungscurses zuzulassen. Für die Aufnahme solcher externer Zöglinge ist die Erfüllung der zur Aufnahme in den betreffenden Jahrgang einer Lchrerinnen-Bildungs- anstalt vorgeschriebenen Bedingungen erforderlich. Für die externen Zöglinge gelten die für Zöglinge öffentlicher Lehrerinnen-Bildungs- anstaltcn bestehenden allgemeinen und die durch die Hausordnung des Pensionates festgesetzten speciellen Vorschriften. III. Die Übungsschule. 8 16. Die Übnngsschule hat dieselbe Ausgabe zu erfüllen, welche der Übnngsschule einer öffentlichen Lehrerinnen-Bildungsanstalt zugewiesen ist. Z 17. Für diese Schule finden die für Übungsschulen an öffentlichen Lehrerinnen-Vildungsanstalten bestehenden Vorschriften die den Verhältnissen des Civil-Mädchen-Pensionates entsprechende Anwendung. 100 IV. Das Personal. 8 18. Der Lehrkörper besteht aus der Obervorsteherin, den Hauptlehrcrn (Hauptlehrerinnen), dem Religionslehrer, den Untervorsteherinnen, Übungsschullehrern (Übnngsschullehrerinnen), der Arbeitslehrerin und den Hilfslehrern (Hilfslehrerinnen). Die Obervorstcherin und Untervorsteherinnen werden auf den Antrag des Untcrrichtsministcrs vom Kaiser ernannt, die übrigen Lehrkräfte bestellt der Unterrichtsminister. Für die Anstellung als Obervorsteherin, welche den Rang des Directors einer öffentlichen LehrerinnemBildnngsanstalt hat, wird der Nachweis einer höheren allgemeinen Bildung, der Lehr- befähignngsprüfnng für Bürgerschulen nnd außerdem der Nachweis zufriedenstellender, praktischer Verwendung als Erzieherin oder Lehrerin gefordert. Von dem Nachweise der Lehrbefähignngsprüfnng für Bürgerschulen kann in Fällen abgesehen werden, wenn die entsprechende Befähigung in anderer Weise vollkommen nachgewiesen ist. Für die Anstellung als Untervorsteherin, welche den Rang der Übungsschullehrerin hat, wird der Nachweis der Lehrbefähignngs- prüfung mindestens für allgemeine Volksschulen und der Fertigkeit im mündlichen und schriftlichen Gebrauche wenigstens einer fremden, insbesondcrs der französischen Sprache gefordert. Die Obervorsteherin und die Untervorstehcrinncn genießen die ihrem Range entsprechenden gesetzlichen Bezüge mit Ausnahme der Activitätszulage; statt der letzteren erhalten sie im Pensionate Wohnung mit Beheizung und Beleuchtung, die Kost, Wäschereinigung und Bedienung, sowie die ärztliche Pflege durch die Jnstitntsürzte. Für die Pensionsbehandlnng der Untervorsteherinnen gelten die für Hauptlchrer bestehenden Vorschriften. Die Verehe- lichung der Obervorsteherin oder einer Untervorsteherin wird als freiwillige Dienstesentsagung allgesehen. Im übrigen finden die Vorschriften für die Anstellung, den Rang, die Besoldung, dienstliche Behandlung nnd Pensionierung 101 des Lehrpersonales der öffentlichen Lehrerinnen-Bitdungsanstalteu Anwendung. 8 19. Die Obervorsteherin wirkt im Vereine mit den Unter- vorsteherinnen insbesonders als Erzieherin der Zöglinge des Pensionates; die Hauptlehrer (Hauptlehrerinncn) ertheilen den Unterricht im Bildungscurse und bethciligen sich am Unterrichte im Borbereitungscurse. Der Hauptlehrer der Pädagogik leitet die auf die Schulpraxis bezüglichen Conferenzen im Pensionate (tz 34 des Organisationsstatutes für Lehrerinnen - Bildungsanstalten vom 20. Mai 1874, Z. 7114) und unterstützt die Obervorsteherin gegen eine besondere, vom Unterrichtsminister zu bestimmende Remuneration in der didaktisch-pädagogischen Leitung der ganzen Anstalt. Der Rcligivnslehrer ertheilt den betreffenden Unterricht in allen Classen der Anstalt und ist zugleich Seelsorger des Pensionates. Die Untervorsteherinnen wirken im Vereine mit der Obervorsteherin als Erzieherinnen und Lehrerinnen im Pensionate, sowie nach Maßgabe ihrer Befähigung und Verfügbarkeit im Bedarfsfälle auch als Lehrerinnen in der Übungsschule. Die Übungsschullehrer (Übungsschullehrerinnen) wirken als Lehrer in der Übnngsschule und nach Bedarf als Hilfslehrer im Pensionate. ß 20. Die Rechnungsgeschäfte der Anstalt besorgt ein von dem Unterrichtsminister bestellter Rechnungsführer gegen eine jährliche Remuneration, deren Höhe der Unterrichtsminister bestimmt. H 21. Der Stand des Dienerpersonales richtet sich nach dein strengen Bedarfe und wird, sowie das Ausmaß der Gehalte, Löhnungen und sonstigen Emolumente für dasselbe vom Unterrichtsminister festgestellt. Die Anstellung des Dienerpersonales mit Anspruch auf Pension oder Provision erfolgt aus den Antrag der Obervorsteherin durch den Unterrichtsminister. Bezüglich der Pensionierung des 102 Dienerpersonales und der Versorgung der Hinterbliebenen definitiv angestellter Diener gelten die für die Diener an Staatsanstalten bestehenden Vorschriften. Die Aufnahme und Entlassung der übrigen Dienerschaft steht der Obervorsteherin zu. § 22. Die Dienstinstructionen für die Obcrvorstcherin, den Seelsorger, die Untervorsteherinnen, den Rechnungsführer und das Dienerpersonal werden vom Unterrichtsminister erlassen. V. Ü berg angsb esti m munge n. K 23. Die Bestimmungen, betreffend die Aufnahme (K 5), treten bei der Aufnahme der Zöglinge für das Schuljahr 1876/7 in Wirksamkeit. Die gegenwärtigen Zöglinge, welche dann die 4. Classe der vorübergehend activierten Bürgerschule vollendet haben, treten in die 5. Bürgerschulclasse; die Zöglinge, welche dann die 6. Classe der Bürgerschule vollendet haben, bilden mit den Neueintretendcn den 1. Jahrgang des Vorbereitungseurses und die Zöglinge, welche dann die 8. Bürgerschulclasse vollendet haben, treten in den 1. Jahrgang des Bildungscurses. Im Schuljahre 1877/8 haben die 6. Bürgerschulclasse, der 2. Jahrgang des Vorbereitungseurses, der 2. und 4. Jahrgang des Bildungscurses zu bestehen. Im Schuljahre 1878/9 treten die gegenwärtigen Zöglinge, welche dann die 6. Classe der Bürgerschule vollendet haben, und die Neueintretenden in den k. Jahrgang des Vorbereitungseurses; außerdem bestehen der 1. und 3. Jahrgang des Bildungscurses. Das ist der Wortlaut des Statutes. Bezüglich der Aufnahmeprüfung ordnete das Ministerium Folgendes an: „Die Aufnahmeprüfung, welche an jeder Staatsanstalt für Bildung von Lehrer oder Lehrerinnen über Ansuchen einer Auf- 103 nahmswcrberin abgelegt werden kann, ist nach Anordnung unter Borsitz des Directors von Mitgliedern des Lehrkörpers vorzunehmen. Wenn die Feststellung der Vorkenntnisse in der französischen Sprache oder im Clavierspiel durch Mitglieder des Lehrkörpers unmöglich ist, so können zur Vornahme dieser Prüfungen auch außer dem Lehrkörper stehende Personen vom Director bestimmt werden. In den Zeugnissen sind die Leistungen in den einzelnen Schulgegenständen durch die für die Lehrerinnen Bildnugsanstalten festgesetzten Noten (Z 65 des Organisations-Statutes für Lehrerund Lehrerinnen-Bildungsanstalten vom 26. Mai 1874, Z. 7114) zu bezeichnen. Die Ergebnisse der Prüfung aus der französischen Sprache und aus dein Clavierspiele, sowie das durch die Gesammt- prüfung gewonnene Urtheil über das Blaß geistiger Reife der Ausnahmswerberin sind nicht durch Noten, sondern durch eine nähere Darstellung auszusprechen. Dasselbe gilt auch hinsichtlich des Nachweises der Kenntnis der deutschen Sprache oo1< und Clairmonts Handbuch englischer Gespräche. Im dritten Jahrgange: Fischers Religionslehre und Liturgie; Lindners Unterrichtslehre; Nied erg es äß' und Kress' Lesebuch (3. Theil), Lehmanns deutsche Schulgrammatik; Seib erts 9 * 132 Lehrbuch der Geographie (2. Theil); Kozenns Schulatlas; Hannaks Geschichte der Neuzeit; Putzgers hist. Schulatlas; Mocniks Arithmetik und dessen geometrische Formenlehre; Wrctschkos Borschule der Botanik; Kauers Naturlehre (3. Theil); Wein Wurms Gesangbuch. Im vierten Jahrgange: Fischers Neligionslchre und Liturgik; Schusters biblische Geschichte; Niedergesäß' Geschichte der Pädagogik; Niedergesäß' und Kress' Lesebuch (3. Theil.);*) Leh manns deutsche Schulgrammatik; Seiberts Lehrbuch der Geographie; Kozenns Schulatlas; Hannaks Lehrbuch der österr. Geschichte, der Verfassung und der Staats- cinrichtungen der österr.-ungar. Monarchie; Putzg ers hist. Schulatlas; Mocniks Arithmetik und dessen geometrische Formenlehre; Pokornys Naturgeschichte; Woldrichs Somatologie; Kauers Naturlchre (1., 2. und 3. Theil); Weinwurms Gesangbuch. Für den Unterricht im Französischen: Orammaire ki-aneaiso von Noöl und Chapsal. Für den im Englischen: Tüe UritiHi 01a.88i6a1 ^ntüoi'8 von H errig; Umtor^ «L Uie Ui'iti8ir l^mnii-o von William Fran eis Collier; Clairmonts Handbuch englischer Gespräche; Hocgels Lehrbuch der englischen Sprache. Für den Unterricht in der französischen Sprache, der den externen Zöglingen ertheilt wird: Plötzens Elementarbnch der französischen Sprache, dann dessen Schulgrammatik und Feuillets „1^6 viUao'O. Ooinc'nUo un aetv." Für den Unterricht im Violinspiele: Hiebsch' Leitfaden für den elementaren Violinunterricht und dessen Duettensammlung, dann Schoens praktischen Lehrgang für den Violinunterricht und die „Drei Elementar-Duos" von Hering. *) Neben den Lesestücken des Lesebuches werden in diesem Jahrgange von den classischen Meisterwerken gelesen: Goethes Jphigenie auf Tauris, Goethes Hermann und Dorothea, Schillers Wallenstein. 133 Über den Lehrgcist, der bei dem Unterrichte gegenwärtig im Pensionate herrscht, steht dem Verfasser dieser Denkschrift kein Urtheil zu, denn er darf nicht Richter in eigener Sache und in der seiner Collcgen und Colleginnen sein. Was die außerordentlichen Erziehungsmittel anlangt, die dazu dienen, die Schülerinnen zum Fleiße anzuspornen, so waren vor dem Jnslebentreten des Statutes die allgemein bekannten in Brauch und Übung. Die fleißigsten Schülerinnen wurden in das Ehrenbuch, die nachlässigen in das Strafbnch geschrieben, das Ausspeisen konnte versagt, der Spaziergang sogar beschränkt werden; Prämien erhielten die vorzüglichen Schülerinnen bei den öffentlichen Prüfungen, und „kleinere Auszeichnungen" für solche Schülerinnen blieben überdies noch der Obervorsteherin überlassen. Ein seltsames Erziehungsmittel war im verwichenen Jahrhunderte im Schwünge: die Fehlertage und Küssetage! An den Fehlertagen wurden die Zöglinge classisieiert, auch dursten sie einander die Fehler sagen, die sie sich gegenseitig abgelauscht hatten; „die Samstage", liest man in dem betreffenden Aetenstücke, „waren die Küssetage. Da rücke sich Luzac unter die Rose, und da trete jede der Reihe, wie sie am Fehlertage classisieiert, hervor, ihren Kuss abzuholen und entgegen einen zu geben." *) In der Censur, die monatlich in den verschiedenen Lehr- gegenstünden ertheilt wird, und in der Beschränkung der Ausgangstage erblickt man heutzutage allein die einzigen zweckmäßigen Erziehungsmittel, um den Wetteifer anzuspornen, den Fleiß zu lohnen und außergewöhnliche Nachlässigkeit zu strafen. *) Act. d. Statth. Nr. 11 ex 1789. VII. Das Erziehungs- und Lehrpersonal. a) Die O b e r v o r st e h e r i n n e n. Therese Luzac (1786—1789). „Therese Luzac gebohrne Chaplin" lautet die eigenhändige Unterschrift dieser Obervorsteherin.* **) ***) ) In der „Nachricht" heißt sie Luzac, geb. de Chaplin."*) G. Wolf bietet die Namensform de Chapelain.""") Der Almanach Royal vom Jahre 1751 S. 377 zeigt unter der Aufschrift: iUücleoins cls iU. 1. I)ue (l'Orlsans noch eine dritte Form: Chaplain. Aus dieser Quelle ist noch ersichtlich: Der betreffende INm d'Orlvaus war I^ouis U'Orltzans, nä rr Versaillss 4 ^Lou8t 1703, Iiiaris 13 .luillet 1724 n ^.u^>u8t6 ^laiie 4oann6 Os Uacls, vent' 8 7Lou8t 1726, inort 4 l^vvriei' 1752. ch) Barbara Z6H6, geb. v. Selliers (1789—1801). Theresia Z6H6, verehl. Richter (1801 — 1843). Diese Obervorsteherin ist die Tochter der vorigen. In welchem Ansehen Theresia Zehs stand, beweist der Umstand, dass *) Act. d. Stnd.-Hof-Com. act 210 ex 1786. **) Nachricht über das k. k. Civil-Mädchen-Pensionat, Nr. 3. ***) Das Project einer höheren Töchterschule, S. 8. f) Diese Mittheilung dankt der Verfasser der Güte und Freundlichkeit des Herrn W. Hartl, Cnstos der k. k. Hofbibliothek in Wien. 135 ihr das Ansuchen, mit dem Naitofsieicr Richter sich vermählen zu dürfen, nicht nur ohneweiters gestattet, sondern auch „ihrer rühmlichen Verwendung wegen" ein nicht unbedeutender Ausstattungsbetrag angewiesen wurde. Eine Obervorsteherin, wie Richter, heißt es in einem Votum des Staatsrathcs Pfleger, ist „äußerst selten".*) Ein anderes Gutachten schildert sie als „eine umsichtige Frau", als „eine Mutter ihrer Zöglinge", die ihnen „mit einem religiös sittlichen Lebenswandel vorauleuchtet". **) Bei ihrem Übertritte in den Ruhestand verlieh ihr der Kaiser am 3l. Octobcr 1843 für die „vieljührigen und verdienstlichen Leistungen" die große goldene Civil-Ehrcnmedaille mit der Kette.***) Maria Libozky v. Holdenberg (1844—1864). Dieser Obervorsteherin verlieh Se. Majestät für ihr segens- volles und vorzügliches Wirken am 8. April 1860 das goldene Verdienstkreuz mit der Krone. Vor dem Übertritte in den Ruhestand wurde ihr von der Frau Erzherzogin Sophie eine sehr ehrenvolle Überraschung zntheil: sie erhielt nämlich ein wertvolles Armband zum Geschenke, welches aus der inneren Seite das Bildnis der hohen Spenderin und die Inschrift: „Gotteslohn für lang bewährte mütterliche Treue und Hingebung" zeigt, und auf der äußeren Seite geschmackvoll mit Diamanten und Perlen geziert ist. Das a. h. Handschreiben vom 14. Februar 1864 ch) versetzte Libozky in den Ruhestand und berief an deren Stelle die gegenwärtige Obcrvorstehcrin Helene Freun von Rodiczky (geb. 24. März 1831 zu Preßburg in Ungarn), sich) *) Vertrag des Curators Dietrichstein v. 12. März 1813. **) Vertrag d. Stud.-Hof Com. v. 9. April 1842. ***) Daselbst. 4) Act d. Statthalterei, Nr. 8687 6X 1864 und Erlass des k. k. Staats- Nlilüsteriums vom 24. Februar 1864. Z. 1723. ff) Damit diese Denkschrift einigermaßen auch den Zweck eines Jahresberichtes erfülle, so ist bei den Mitgliedern des Lehrkörpers, die im I. 1885/6 an der Anstalt thätig sind, Geburtstag, Geburtsort und ihre Verwendung angegeben. 136 d) D i e u n t er v o r st e h e r i n n c u. Luzac wählte die Officierswitwe Theresia von Linde (1787) als Untervorsteherin; am 13. December 1787 wurde von Linde entlassen; dann brachte Luzac eine gewisse Clementine in Borschlag, die als „Beschließerin" aufgenommen wurde. Im Cameral - Hauptberichte vom Jahre !790 erscheint eine Unterausseherin namens Protsch, die nach der Entlassung Luzacs (1789) mit der Obervorsteherin Z6H6 ins Pensionat gekommen ist. Protsch (öfters auch Proksch geschrieben) verließ behufs Ber- ehelichung am 30. Sept. 1791 ihren Posten. Zehe behalf sich einige Zeit ohne Gehilfin und schlug später von L inde neuerdings zur Untervorsteherin vor. Das gute Einvernehmen dieser zwei Frauen war von kurzer Dauer; Zvhö suchte bei Sr. Majestät um Lindes Entlassung an und erklärte, mit vier Assistentinnen (erwachsenen Zöglingen) sich behelfen zu wollen. Bon Linde wurde am 1. März 1797 in den Ruhestand versetzt; ihr folgten die zwei ältesten Zöglinge Karoline Hudelist und Karoline Bitter- m a n n als Untervorsteherinnen nach; Bittermann blieb nnr bis 1798 in dieser Eigenschaft in der Anstalt, ihr folgte Elisabeth Supanchich, die wenige Wochen nach ihrer Ernennung mit Tod abgieng. Hudelist versah uun den Dienst allein, bis einer von den damaligen Zöglingen in die erledigte Stelle einrücken konnte, was am 23. April 1800 bei Josefa Sinner (l800—1804) der Fall war. Als Hudelist sich verehelichte, wurde ihre Stelle der Untervorsteherin des Hernalser Officierstöchter - Institutes Josefine Zöhr (1804—1808) verliehen. Am 13. Juli 1808 erfolgte die Ernennung der Theresia Gellei (1808—1851) zur zweiten Untervorsteherin für die in der Anstalt befindlichen Kostzöglinge mit dem Bemerken, dass die Erhaltung dieses Postens nicht dem Ärar zur Last falle, sondern durch die eingehenden Kostgelder gedeckt 137 werde; wie aus einem Protokolle des Jahres 1811 ersichtlich ist, folgte sie einer Untervorsteherin namens Wolf nach. Am 23. Jänner 1809 wurde Gellet zur ersten und Franziska Hörner zur zweiten Untervorsteherin ernannt. Als solche erscheinen noch: Anna von Dondorff (1812—1813) und Elisabeth Stall er (1822—1844). Die Stelle einer dritten Untervorstcherin wurde am 12. Juli 1818 ins Leben gerufen. 1819 genehmigte Se. Majestät, dass der Gehalt der ersten Untervorsteherin von 300 fl. auf 400 fl. und der der zweiten von 200 fl. auf 350 fl. erhöht wurde. Mit der Bezeichnung „zur dritten Untervorsteherin" wurden ernannt: Bictoria v. Kaposzkay (1818—1822), Elisabeth Duchntean (1822-1826), Maria Magdalena Lenz (1826-1833), Ghilain Hembyze (1834—1836), Marin Schalter*) (1836—1848). Die Übersiedlung der Anstalt in ihr gegenwärtiges Heim rief die Nothwendigkeit hervor, die Stelle einer vierten Untervorsteherin zu errichten. Es wurden ernannt: Euphrosine Rcißing von Reißinger (1841 — 1843), Anna Hub er (1843—1874), Maria v. Filet**) (1844—1856), Josefa Edle v. H off in g er***) (1848—1859), Elisabeth Folwarczuy (1851 — 1853), Maria Rudda (1854-1866), Maria Nemeczck (1856-1857), Karolinc Thill (1857 — 1858), Gnstavine Etienne (1858 bis 1869), Louisc v. Kwiatkowska (seit 1859), geb. am *) Diese Unter-vorsteherin wurde am 18. März 1848 zur Vorsteherin der Mädchenschule in der Bäckerstraße ernannt. Maria Schalter ist auch diejenige Unter-vorsteherin, welche im I- 1889 zur Ertheilnng des Unterrichtes in den deutschen Gegenständen verpflichtet worden ist. Ihre Vorgängerinnen hatten diesen Unterricht nie ertheilt. **) Maria v. Filek wurde am 20- Mai 1856 zur ersten Lehrerin der k. k. Mädchenschule in der Leopoldstadt in Wien ernannt. ***) Von dieser Untervorsteherin ist in literarischer Beziehung bemerkenswert, dass sie zur Jubelfeier des Dichters Dante dessen göttliche Comödie metrisch übersetzt und herausgegeben hat. (Wien, Wilh. Braurnllller 1856). 138 20. Juni 1835 zu Klagenfurt, lehrt Rechnen und geometrische Formenlehre im Vorbereitungscurse (5 Stunden die Woche). Emma von Sögner (1867—1878), Marie Zimmer mann (1871 bis 1878), Emilie Kopitsch (seit 1873), geb. am 18. September 1849 zu Mieslitz in Mähren, lehrt Unterrichtssprache im Vor- bereitungscurse (5 Stunden die Woche). Emilie Henke (seit 1878), geb. am 2. Juli 1849 zu Liesing in Niederösterreich, lehrt französische Sprache und Schönschreiben im Vorbereitungscurse (6 Stunden die Woche). Pauline P a ssy (1878 bis 1883), Maria Baukowska (seit 1884), geb. am 18. April 1861 zu Kolomea in Galizien, lehrt im Vorbereitungscurse Naturkunde, Geographie und Geschichte (4 Stunden die Woche). Gegenwärtig bezieht die Untervorsteherin einen Gehalt von 1000 fl. und Quinquennalzulagen von 100 fl. Die a. h. Entschließung vorn 30. August 1863 gewährt ihr nach dem vollendeten 30. Dienstjahre den Anspruch auf den vollen Ruhegehalt. (') Die Lehrer und Hauptlchrer. Lehrer: Johann Klerneut (1786—1803), Sebastian Angerrneyer (1786-1793), Philipp Müller (1793—1822), Anton Drepler (1822—1840), Anton Köhler, Lehradjunct, (1836—1842), Franz Sch ö ch irrer (1842-1875). Im Jahre 1872 verlieh Se. Majestät Schöchtnern das goldene Verdienstkreuz mit der Krone. Hauptlehrer: Eduard Weinzierl (1874 — 1876) Johann Clima (1874—1876), Ludwig Jeitteles (1874 bis 1876).*) Franz Branky (seit 1876), geb. am 6. August 1842 zu St. Helena bei Baden in Niederösterreich, befähigt für deutsche Sprache, Geographie, Geschichte und Pädagogik an Unterrealschulen, *) Die Heeren Pros. Weinzierl, Clima und Jeitteles gehörten nicht dem Status des k. k. Civil Mädchen-Pensionates an, sondern waren nur der Anstalt zur Dienstleistung zugewiesen. 130 derzeit Mitglied der k. k. Prüfungscommission zu Wien für Can- didaten und Candidatinnen des Lehramtes an allgemeinen Volks- und Bürgerschulen, Classenoorstand des zweiten Jahrganges, lehrt deutsche Sprache im zweiten und vierten, Pädagogik im zweiten, dritten und vierten Jahrgange (19 Stunden die Woche im ersten, 16 im zweiten Semester). Andreas Weiß (seit 1876), geb. am 18. April 1838 in Wien, befähigt für deutsche Sprache, Geographie, Geschichte, Arithmetik, Naturgeschichte und Naturlehre an Untcrrealschulen, derzeit Mitglied der k. k. Prüfungs Commission zu Wien für Candidatcn und Candidatinnen des Lehramtes an allgemeinen Volks - und Bürgerschulen, Classenvorstand des vierten Jahrganges, lehrt Mathematik und geometrische Formenlehre in allen Jahrgängen, Nnturlehre im ersten, zweiten und vierten, Schönschreiben im ersten Jahrgange (wöchentlich 18 Stunden). Dr. Alois Platter (1879—1885).*) Dr. Wilhelm Zenz (seit 1883), geb. am 8. Jänner 1817 zu Klosterueuburg iu Niederösterreich, befähigt für Naturgeschichte an Obergymnasien, für Physik und Mathematik an Untcrgymuasien, für die erste und zweite Gruppe au Bürgerschulen und für Volksschulen, derzeit Mitglied der k. k. Prüsuugs-Commission zu Wien für Candidatcn und Candidatinnen des Lehramtes an allgemeinen Volks- und Bürgerschulen, Classenvorstand des dritten Jahrganges, lehrt Naturgeschichte und Geographie im ersten, zweiten, dritten und vierten, Physik im dritten Jahrgange(18 Stunden die Woche). **) *) Dr. Alois Platter starb nach längerem Leiden am 22. August 1885 zu Klagenfurt. Gegenwärtig ist die Stelle des vierten Hauptlehrers unbesetzt. Die Supplierung dieses Postens besorgt seit 15. September 1884 Dr. Franz Maischn er, geb. 26. März 1855 zu Leitmcritz in Böhmen, befähigt für Geographie, Geschichte und philosophische Propädeutik an Obergymnasien, lehrt deutsche Sprache im ersten und dritten Jahrgange, Geschichte in allen Jahrgängen (15 Stunden die Woche). **) Pros. Dr. Wilhelm Zenz ist auch Verfasser des Lehrbuches: „Zoologie für Lehrer- und Lehrerinncn-Bildungsanstalten" (Wien, 1886, Holder) und der „Methodik des naturgeschichtlichen Unterrichtes in Volks- und Bürgerschulen" (Wien, 1886, Holder). 140 ä) Die Katecheten. Lucas Frick (1786-1789), Anton Hye (1789-1796), Augustin Grub er (1796—1802). Augustin Johann Joses Gruber, wie er mit seinem vollen Namen heißt, gehört den bedeutenden Pädagogen Österreichs an. Er übersetzte und eommentiertc des hl. Augnstinus „äe eliutsolli- ^aiidis imciidus^ «Salzburg 1830). Sein „Praktisches Handbuch der Katechetik" (Salzburg 1832) hat weite Verbreitung gefunden. Gruber starb als Erzbischvf von Salzburg im Jahre 1835. Vincenz Eduard Milde (l802—1803). Milde, der im Jahre 1853 als Fürsterzbischof von Wien verstarb, darf mit Recht den bedeutendsten Pädagogen der Neuzeit beigezählt werden. Sein Lehrbuch der allgemeinen Er- ziehungs künde ruht ganz auf anthropologischer Grundlage und gibt ein beredtes Zeugnis von der umfassenden Kenntnis der pädagogischen Literatur, die sich Milde durch rastloses Studium erworben hat. Im Pensionate war dieses Lehrbuch als Lehrtest für das Studium der Erziehungskunde nicht im Gebrauche, „weil es für reifere männliche Zöglinge berechnet war." *) Bei der Reform des Lehrplanes im Jahre 1844 nahm man für Pädagogik die Erziehungskunde von Stapf**) in Verwendung, weil sie nach dem Gutachten des Universitütsprvfessors Benedikt Richter „wegen der gemüthlichen und fasslichen Schreibart empfohlen zu werden verdiente." ***) Die ausgezeichnete Wirksamkeit Mildes auf pädagogischem Gebiete hat vor nicht geraumer Zeit 1)i-. A. Turnwald ausführlich geschildert. 7 ) *) Bortrag d. Stud.-Hof.-Cvm. v. 6. August 1844. **) Erziehuugslehre im Geiste der katholischen Kirche. Innsbruck 1832. ***) Bortrag d. Stud.-Hof.-Com. v. 6. August 1844. 1) „Fürsterzbischof Vincenz Eduard Milde als Pädagoge. Zur Feier des hundertjährigen Geburtstages Mitdes (11. Mai 1877). Wien 1877. C. Graeser." 141 Ambros Karg (1803—1805), Michael Hendl (1805 bis 1808), Karl Mayer (1808—1816), Jgnaz Rain hart er (1816-1827), Josef Weinkopf (1827—1833),*) Dr. Karl Lausch (1834-1843),**) Josef Schwarz (1843-1844). Der erste, eigens für das Pensionat angestellte Neligionslchrer ist Franz Peppert (1844—1856). Seine Nachfolger sind: Jakob Leber (1857—1871), Johann Menda (seit 1871), geb. am 12. November 1841 in Wien, befähigt für den Religionsunterrricht an Mittelschulen, f. e. geistl. Rath, Jnspector des katholischen Religionsunterrichtes für die Schulen im X. Bezirke der Stadt Wien, derzeit Mitglied der k. k. Prüfnngscommission zu Wien für Candidatcn und Candidatinnen des Lehramtes an allgemeinen Volksund Bürgerschulen, Classenvorstand des ersten Jahrganges, ertheilt den Religionsunterricht in der Übnngsschule, im Vorbereitnngseurse und in der Lehrerinnen - Bildnugsanstalt (18 Stunden die Woche). o) Die Übungsschulle h r e r, Ü bungsschnllehrerinnen und die Übungsschulunterlehrcri n. Übungsschull e hrer : Vincenz Heinz (1878—1882), Theodor Ziegler (seit 1881), geb. am 21. März 1855 zu Gall- ncukirchcn in Oberöstcrreich, befähigt für Volksschulen, Classenlehrer der Elemcntarelasse, lehrt noch das Turnen in der dritten, den Gesang in der fünften Classe, im zweiten Semester die specielle Methodik der Elementarclassc im dritten Jahrgange der Lehrerinnen- Bildungsanstalt und ertheilt überdies den externen Zöglingen den Unterricht im Violinspiele (24, beziehungsweise 26 Stunden die *) Für Weinkopf supplierte kurze Zeit Leopold Horni. Weinkopf hat sich durch feine wissenschaftliche Katechetik (Wien 1824) in pädagogischen Kreisen einen Namen erworben. Dr. Karl Lausch hat seine im Pensionate abgehaltenen Ephorien — es sind deren 183 — aufgeschrieben und zum Nachlesen der Zöglinge der Pensionatsbibliothek einverleibt. 142 Woche). Max Schneider (seit 1883), geb. 12. Oct. 1856 zu Neutitschcin in Mähren, befähigt für Volksschulen, für die zweite und dritte Gruppe an Bürgerschulen, für Landwirtschaft an Mittelschulen, Claffenlehrer der zweiten Classe, ertheilt den Zeichenunterricht im Vorbcreitungscurse und in den vier Jahrgängen der Lchrerinnen-Bildungsanstalt (30 Stunden die Woche). Ü b u n g s s ch n l le h r e r innen: Albine Hribernig (seit 1879), geb. am 2. März 1851 zu Klagenfurt in Körnten, befähigt für Volksschulen, für die sprachl. histor. Gruppe an Bürgerschulen, Classenlehrerin der vierten Classe, lehrt noch den Gesang in der dritten Classe (26 Stunden die Woche). Antonia van Crasbeck von Wiescnbach (seit 1880), geb. 11. März 1838 zu Preßburg in Ungarn, befähigt für Volksschulen, für die sprachl. histor. Gruppe an Bürgerschulen, Classenlehrerin der dritten Classe, ertheilt den Handarbeitsunterricht in der zweiten Classe und im ersten Jahrgange der Lehrerinnen-Bildnngsanstalt (25 Stunden die Woche). Ü b u n g s s chu lun t c r l e h rerin: Karoline Hiller (seit 1882), geb. am 26. Oetober 1852 zu Teschen in Schlesien, befähigt für Volksschulen, für die sprachl. histor. Gruppe an Bürgerschulen, Classenlehrerin der fünften Classe, (24 Stunden die Woche). 4) Die Zeichenmeister. Ursprünglich ertheilten die Lehrer des Pensionates den Zeichenunterricht. Als Philipp Müller im Jahre 1822 in den Ruhestand versetzt und seine Stelle dem Forstadjuncten Anton Drexler verliehen wurde, erhielt das Pensionat in der Person des Fachlehrers Locatelli einen eigenen Zeichenmeister, der aber schon 1823 verstarb. Sein Nachfolger war Laurenz Krois, dem die „Blumen- zeichnungs-Meisterstelle" mit einem Gehalte von 100 fl. C.-M. mit dem Beisätze verliehen wurde, dass es ihm überlassen bleibe, den Zöglingen gegen ein von ihnen besonders zu entrichtendes Honorar 143 auch den Unterricht „in der Figuren-und Landschaftszeichnung" zu ertheilen.*) Krois starb am 20. Deeember 1841. Es folgten nach: Christian« Grüner (1842 — 1868), Franz Zeiln er (1868-1873), Karl Kargt (1873-1877), Albert Leitich (1877-1878). Seit dem Schuljahre 1878/9 ertheilt den Zeichenunterricht einer der Übungsschullehrer. **) Vom Jahre 1878—1882 der Übungs- schullehrer Bincenz Heinz. Nach dessen Austritte (Heinz wurde zum Waiscnvater des Waisenhauses im V. Bezirke ernannt) besorgte ihn bis zur Wicderbesetznng der Übungsschullehrerstelle, was mit Beginn des zweiten Semesters des Schuljahres 1882/3 geschah, aushilfsweise der Assistent der Wiedncr Oberrealschule August Schubert. Seit dieser Zeit ertheilt den Zeichenunterricht der Übungsschullehrer Max Schneide r. ^) Die Lehrer (Lehrerinnen) für den Unterricht in der französischen Sprache. August Bartholemy (1812 —1844), Ferdinand Hnlticr (1844—1865), Charles Duponchel (1865-1876). Bei der Reorganisation des Civil-Mädchen-Pensiouates auf Grund des Reichs-Volksschul-Gesetzes fiel der grammatische und literarische Unterricht in der französischen Sprache der Übungs- mcisterin zu; da hiedurch der erwünschte Erfolg nicht erzielt wurde, so betraute man mit diesen: Unterrichte wieder einen Meister: I. P. Gard (seit 1. Octb. 1882), Pros. der französischen Sprache und Literatur, geb. am 22. Juni 1827 zu Paris, lehrt das Französische im vierten Jahrgange (3 Stunden die Woche). Marie Angelina Masset (seit 1. Oct. 1884), geb. am 7. Juli 1853 zu Clermont in Frankreich ; derselben wies man auch *) Act. der Statth. 27 sx 1823. **) Act. des Minist. Z. 15524 sx 1877. 144 einen Theil der Stunden für den Unterricht im Französischen zu. Sie lehrt im zweiten Jahrgange (3 Stunden die Woche). Im Externate ertheilt Hildegard Römer seit dem Jahre 1880 den Unterricht in der französischen Sprache. 1i) Die Übungsmcisterinncn für den Unterricht in der französischen Sprache. Josesine Duvillard (1846—1850), Josefine Beck (1. Aug. 1850 bis 30. Nov. 1850), Justine Grandmai s on (1850— 1853), Laura Elouis (1853-1854), Mathilde Dotti (1. März 1854 bis 3. Nov. 1854), Julie Nehaczek (1854—1855), Charlotte Grandmaison (5. Feb. 1855 bis 30. April 1855), Engenie Pontus (1855—1865), Felicie Petitjean (1865— 1869), Lonise Renault (1869—1872), Felicie Petitjean (1872—1879), Marie Angelina Masset (25. Feb. 1879 bis 15. Juli 1879), Atme de Sarcilly (1879—1882), Leontine Barbe (1882—1883), Marie B a l a ntin (1883-1885), Adele Marquis (1. März 1885 bis I.Sept. 1885), Lonise Gsell*) (seit 1885). >') Die Tnnzmcister und Tanzmeisterinnen. In der Person der Marianne Marsano, geb. Vcnturini erhielt das Pensionat am 18. März 1818 eine aus 6 Monate provisorisch angestellte Tanzmeisterin. Nach ihrem Tode (1823) bekam ihr Pater diese Stelle. Der suchte (1828> um Ausfertigung eines Anstellungsdecretes an; weil aber die Einführung des Tanzunterrichtes nur aus einer provisorischen Verfügung des ehemaligen Curators beruhte, so wurde ihm die Ausfolgung eines solchen Decretes verweigert. Im Jahre 1829 wurde Venturini seines hohen Alters wegen entlassen. Seine Nachfolger sind: *) Adele Marquis war, und Louise Gsell ist nur provisorisch mit dieser Stelle betraut. 145 Michael Reib erger (1829—1845), Madame Brätel (1845—1867), Emma v. Hänlein (1867—1872), Franz Ben cini (1872—1875), Eduard Raben stein er (1875—1882), Heinrich Recke (1882—1883), Karl v. Horvath (seit 1883), geb. am 23. September 1846 zu Budapest, ertheilte in den Wintermonaten in zwei Stunden die Woche den Unterricht im Tanzen. I<) Die Klavierlehrer und Clavierlchrerinnen. Der erste Klavierlehrer des Mädchen-Pensionates war Lorenz Nenner (1787). Der Claviernnterricht hörte später auf, obligater Lehrgegenstand zu sein. Durch einen der Kostzöglingc, der auf eigene Kosten das Clavierspiel erlernte, kam Jakob Blaha als Claviermeister in das Pensionat. Im Jahre 1815 betraute ihn der Kurator Graf Dietrichstein mit dem Unterrichte der 10 Zöglinge, die auf des Curators Kosten im Clavierspiele unterwiesen wurden. Im Jahre 1832 unterrichtete Blaha 49 Zöglinge. In Anbetracht dieser großen Schülerzahl stellte er das Ansuchen, auf seine Kosten eine substituierende Claviermeisterin aufnehmen zu dürfen. Man gab ihm Fanni Duwald als Assistentin bei; als sie sich 1839 verehelichte, übernahm provisorisch diese Stelle Antonia Töpfer mann, die im Jahre 1840 den Klavierunterricht auch für den erkrankten Blaha ertheilte; erst bei dessen Pensionierung (1841) wurden Töpfermann (1841 — 1871) und Konstantine v. Gschmeidler (1841—1868) als Clavierlehrerinnen angestellt. Am 6. September 1868 wies man dem Claviermeister Pros. Hans Schmitt wöchentlich 4 Stunden Musikunterricht zu. Neben Pros. Schmitt, der bis zu Ende des Schuljahres 1875/6 im Pensionate Unterricht ertheilte, wirkten noch als Clavierlehrerinnen seine Schülerinnen Jvsesine Schebesta (seit Juli 1869) und Nopoldine Pfuhl. Erstere ist am 28. November 1851 in Wien geboren; sie ertheilt den Claviernnterricht (in 18 Stunden die Woche); letzterer, die sich 10 146 1884 verehelichte, folgten nach: Karoline S eydel (1884-1885), Ernestinc Klein (seit 1885), geb. am 14. Februar 1861 in Wien, ertheilt provisorisch den Clavieruntcrricht (18 Stunden die Woche). 1) Die Lehrer der italienischen Sprache. Abbate Joachim Landi (1824—1828), Karl Körnig (1829-1836), Siegmnnd Schiff (1836-1847), Gincvra Zambelli (1847—1856), Eugen Dneati (1850—1876). Im Jahre 1876 wurde der Unterricht in der italienischen Sprache eingestellt.*) m) Die Lehrer und Lehrerinnen für den Unterricht in der englischen Sprache. Über die Einführung des Unterrichtes in der englischen Sprache ist S. 84 das Betreffende angegeben. In Verwendung waren: Sophie Webb (1863—1870), Thomas O. Flamagan (1870—1874), Bertha Lange (seit 1874), geb. 10. April 1845 in Wien, lehrt diese Sprache im zweiten und vierten Jahrgange (7 Stunden die Woche). n) Der Tnrnlehrer. Richard Kümmel (seit 1874), geb. 10. Juni 1823 zu Leipzig, lehrt das Turnen in: Vorbereitungscurse und in der Lehrerinnen Bildungsanstalt (8 Stunden die Woche). o) Die Gesang sichrer innen (resp. Gesangslehrer). Die Reform des Lehrplanes in den Fünfzigerjahren wies dein Gesänge einen selbständigen Platz unter den Unterrichtsgegen- ständcn des Civil-Mädchen-Pensionates an. Der Clavierlehrerin ) Act. d. Minist. Z. 7511 «x 1876. 147 Töpfermann fielen dadurch die zwei Stunden, welche wöchentlich dem Chorgesange gewidmet wurden, zu. Später übernahm die Leitung dieser Chorgesangs - Übungen Pros. Hans Schmitt. Im Jahre 1876 erhielt das Pensionat eine eigene Gesangslehrerin: Auguste Lemayer, geb. am 24. Juni 1846 zu Jglau in Mähren, lehrt den Gesang im Externste und im Internate (7 Stunden die Woche). p) Der Lehrer (die Lehrerin) für das Biolinspiel. Der Unterricht im Biolinspiele ist nicht obligat; er wird nur' externen Zöglingen ertheilt: Emma Klo dass er (1880—1881), Theodor Ziegler (seit 1881). IVSSW VIII. Die Nrzte^ Gärtner^ Näh- u. Wäschinersterinnen, Vrschlieherinnen und das Anshilssindividunm zur Besorgung der nöthigen Schreibereien. a) Die Ärzte. 1. Die ordinierenden: Di-. Fcrro (1790—1809), Dr. Birkner (1809-1811), Dr. I. Eisl (1811—1843), Dr. Seeburger (1843-1847), Dr. Czikanek (1847-1871), Pros. Dr. Dominik Hauschka (seit 1871). 2. Die Zahnärzte: 9 aver ant von Hinzberg (erscheint in den Acten bis zum Jahre 1821), Dr. Florian Fuchs (1821-1857), Dr. Philipp Jarisch (1857-1868), Dr. Fischer (1868 einige Monate), Dr. Vany (1868—1872), Dr. August Neumann (1872—1877), Dr. Gottfried Scheff (seit 1877). 3. Die Wundärzte: Josef Mayer (1806—1822), Dr. Georg Dollin er (1823—1842). Die Stelle eines Wundarztes sollte nach dem Austritte des Doctors Dolliner — er wurde Kreisarzt in Kram — nicht mehr besetzt werden; denn die im Pensionate zu leistenden Hilfsdienste chirurgischer Natur beschränkten sich auf ein äußerst geringes Maß. Blutegelsetzen besorgte die Krankenwärterin; Aderlass kam nicht mehr so häufig wie ehemals vor, und wenn er noch vorkam, erfolgte die Bezahlung des betreffenden Chirurgen von Fall zu Fall. Für etwaige chirurgische Fälle wurde Dr. Seibert (1842 bis 1846) bestellt uud für jede Bisite eigens honoriert. Bom 10. October 1846 bis Juli 1874 waren diese chirurgischen Fälle dem Wundärzte Josef Raimann zugewiesen. Am 22. Juli 1874 hob die Statthalters diese Stelle bis auf weiteres auf.*) 4. Die Augenärzte: Dr. Rosas (1834—1841), Dr. Alois Aitenberger (1842—1868), Dr. Rupert Koller (seit 1866). 6) Die Gärtner. Schauer (1787-1792), Wolfgang W eig l (1792-1827). Am 17. Mai 1827 wurde Weigl in den Ruhestand versetzt. Die Obervorsteherin erhielt ein Pauschal von 100 fl., um den -Garten in gutem Zustande zu erhalten. Dem Hausknechte Spach übertrug man die Gartenarbeit. Vom September des Jahres 1828 an übergab man den Garten auf die Dauer von 5 Jahren dem bürgerlichen Gärtner Rosenthal gegen ein Pauschal von 200 fl. C.-M. zur Bearbeitung; weil man mit ihm zufrieden war, wurde bewilligt, dass der Contract auf unbestimmte Zeit — insolange nämlich beide Theile zufrieden sind — verlängert werde. Dem Gärtner Rosenthal folgten nach: Franz Wanka <1850—1851), Jgnaz Zaubek (1851 — 1853), Mathias Schilling (1853—1872), Johann Bib ersehet (1872—1878), Franz Preslmayer (1878—1879), Johann Biberschek (1879—1881), Raimund Nuss Zeit 1882). e) Die Näh- und Wlischmeist erinneu. Magdalena Demel (1805—1846), Katharina Alip (1847—1861), (Llise Hueber (seit 1861). 6) Die Beschließerinnen. Magdalena Baumann (1815—1846), Marie Willim (1846-1874), Elise Gens; (seit 1874). *) Statth.-Erlass v. 22. Juli 1874 Z. 20569. 150 e) Das Aushilfsindividuum zur Besorgung der nöthigen Schreibereien. Unter diesen! „Aushilfsindividuum" verstand man seinerzeit die Person, die wir gegenwärtig den Rechnungsführer oder Secretür des Pensionates nennen. Vor dem Jahre 18 l2 muss das Schreibgeschäft der eine oder andere Kanzlist der n.-ö. Regierung besorgt haben, denn im Jahre 1803 bat Johann Schlittenbauer, n.-ö. ^ Regierungs-Kanzlist, um eine Remuneration für Kanzlisten-Arbciteu, I welche er durch mehrere Jahre dem k. k. Civil-Mädchen-Pensionate i geleistet hatte. Später, in den Zwanzigerjahren, wurde ein solches Aushilfsindividuum für kürzere Zeit bewilligt. Die dauernde Anstellung des Rechnungsführers erfolgte erst mit dein Jahre 1834: Johann Fechter (1834—1845), Franz Linsbauer (1845—1857), Cajetan Aumayer (1857—1884), Victor V asic (seit 1884). IX. Die Literatur, die vom Pensionate handett. „Wiener Zuschauer", Nr. 38 u. fg. Jahrg. 1841, schildert die feierliche Einweihung der Pensionatskapelle Mld die Eröffnung der Anstalt (21. Jänner 1841) in der gegenwärtigen Josefstädterstraße Nr. 41. „Wiener Zuschauer", Nr. 53, Jahrg. 1841. Diese Nummer enthält die Beschreibung der Feierlichkeit, die am 17. April 1841 stattfand, als bei Gelegenheit der ersten Semestralprüsung das gegenwärtig im Prüfungsstücke befindliche Bildnis Sr. Majestät des Kaisers Ferdinand — ein Geschenk Sr. Majestät selbst — enthüllt wurde. „Wiener Zeitung", Nr. 329, vom 28. November 1843, schildert die feierliche Übergabe der von Kaiser Ferdinand mit a. h. Entschließung vom 31. October 1843 der Obervorsteherin Richter verliehenen goldenen Civil-Ehren-Medaille sammt Kette. „Nachricht über das k. k. Civil-Mädchen-Pensionat in Wien 1847." Anonym erschienen. Mit der Ansicht des drei Stock hohen Gartentrnctes und der beiden Seitengebäude nebst zwei Plänen, groß 8, S. 60, eine Monographie, welche Regiernngs- rath Baron Werner verfasst hat,*) und die in einer Auflage von 500 Exemplaren auf seine Kosten gedruckt worden ist. ') Act. d. Minist. Nr. 7517 sx 1853. 152 „D cr österreichischc Schulbot e", SLr. 15, Jahrg. 1860, schildert die Festlichkeiten, die im Pensionate anlüsslich der Verleihung des goldenen Verdicnstkrcuzes mit der Krone an die Obervorsteherin Libozky stattgefunden haben. „K o n st i t u t i o n el l e V o r st a d tz e i tu n g", Nr. 27 und 33, Jahrg. 1863, schildert den Besuch Sr. Majestät des Kaisers Franz Josef I. im k. k. Civil-Mädchen-Pensionate. „Neue freie Presse", Nr. 5147, Abendblatt oom 24. December 1878. Bericht von Franz Brauch über die Entwicklung und Organisation der Anstalt auf Grundlage des Statutes vom Jahre 1875. „Das Project einer höheren Töchterschule unter Kaiser Josef II. und das k. k. Civil-Mädchen-Pensionat in Wien. Von G. Wolf. Wien 1879. Verlag von A. Hölder." Sonderabdruck aus den Blattern des Vereines für Landeskunde von Niederösterreich, Jahrg. 1879, ji. 83—101. „Zur Erinnerung an den 24. März 1881." Festschrift zur Feier des 50. Geburtstages der Obervorsteherin Helene Freiin von Rodiczky, das Festgedicht und die von K. Reineke in Musik gesetzte, von Heinrich Carsten verfasste Dichtung „Dornröschen" enthaltend. „Mama Lib ozky", ein Nekrolog, der das vorzügliche und ausgezeichnete Wirken der verstorbenen Obervorsteherin Libozky schildert. Separatabdruck aus dem „Vaterland", Nr. 112, Jahrg. 1881. „Die Schlossfrau.' 1859 — 28. April — 1884". Ein kleines Festspiel, welches die internen Zöglinge am 28. April 1884, dein Jahrestage, an dem vor 25 Jahren die Untervorsteherin Louise v. Kwiatkowska in das Pensionat eingetreten ist, ihr zu Ehren aufgeführt haben. X. Die Erfolge und die Leistungsfähigkeit des Penfwnates. 'er den vorangehenden Capiteln mit Aufmerksamkeit gefolgt ist, ^ dem kann nicht verborgen geblieben sein, dass auf der einen Seite, wo es sich um die Gründung, Entwicklung und Organisation der Anstalt handelte, all die Männer, welche berufen waren, die kaiserlichen Willensentschließungen zur Durchführung zu bringen, mit bestem Wissen und Gewissen bestrebt waren, die schöne Idee Kaiser Josefs in zweckmäßigster Weise auszugestalten, und dass andererseits auch diejenigen Personen, die zur Erziehung und Bildung der Zöglinge berufen waren, all ihre Kräfte mit Unverdrossenheit einsetzten, so dass durch allseitiges Zusammenwirken diese Bildungsstätte dein Lande und dem ganzen Reiche zu großer» Segen geworden ist. Dem Leser wird nicht entgangen sein, dass schon in den grundlegenden Bestimmungen, irr den Gründungsurkunden und in den ersten Lehrplänen, alles enthalten ist, was das Gedeihen und die Entwicklung einer solchen Anstalt erfordern. Die Erfolge, welche das Pensionat in dem ersten Jahrhunderte seines Bestandes errungen hat, beruhen eben darauf, dass die Lehrpläne und die ganze Or- 154 gcmisation sich den großen Culturbestrcbnngcn unseres Jahrhundertes anschlössen und sich mit ihnen in Einklang setzten. Dies zeigen sehr deutlich die Bestimmungen über die zu erlernenden Sprachen. Als der alte Kaiserstaat das lombardischvenetianische Königreich erworben hatte, so wurde nicht lange darnach das Italienische obligater Unterrichtsgegcnstand im Lchrplane des Pensionates. Nachdem aber die Kriegsereignisse von 1859 und 1866 der Monarchie diese beiden Länder entrissen, und nachdem die englische Sprache auf dein Con- tinente in den gebildeten Kreisen immer mehr Boden gewonnen hatte, wurde das Englische obligat, der Unterricht im Italienischen aber eingestellt. Unter solchen Umständen ist es begreiflich, dass die Anstalt von ihrer Gründung an bis zu dem heutigen Tage in ihrer Entwicklung einen steten und gesunden Fortschritt zu verzeichnen hat. Die bedeutenden Summen, welche die Schöpfung und Erhaltung dieser Erziehungsstätte in Anspruch nahmen; die Errichtung der Stiftplätze; die Aufnahme der Kostzöglinge; die Umwandlung des Institutes in eine Lehrerinnen-Bildungsanstalt, ohne dabei aus die Heranbildung tüchtiger Erzieherinnen Verzicht zu leisten; die Gründung der Übungsschule; endlich die sorgfältige Auswahl, die stets getroffen wurde, wenn es galt, Mitglieder des Lehr- und Erziehungsperfonalcs anzustellen: das alles gereicht der hohen Staatsregierung zu großem Ruhme und zeigt zugleich, wie ernst sie es mit dem Bildungswesen in jeder Beziehung genommen hat, und wie ihr auch die Erziehung der Mädchen und Frauen am Herzen lag. Ein weiterer, prüfender Blick in diese Denkschrift lehrt noch, wie man auf die physische und geistige Bildung der Zöglinge stets bedacht war. Die Sorge, dass der Körper der Pensionärinnen stark, gesund und kräftig werde, damit er den Anstrengungen des Lehr- und Erziehungsbernfes gewachsen sei, ist aus mehr als einer Bestimmung zu ersehen. Die einfache, kräftige Kost, die fleißige Bewegung in frischer Lust, die Freuden und Erholungen nach 155 strenger Arbeit, die den Frohsinn des Geistes, die Heiterkeit des Gemüthes und die Reinheit des Herzens erhalten, trugen wesentlich dazu bei. Dass die geistige Bildung nicht vernachlässigt wurde, ist wohl selbstverständlich, denn sonst hätte die Anstalt keine hundertjährige Geschichte. Strenger Zucht und Ordnung sind die Zöglinge während ihrer Bildungszeit unterworfen. Wer sich diesem Geiste der Zucht und Ordnung nicht unterwerfen wollte, für den war nicht Raum in diesein gesellschaftlichen Verbände. Tiefe und innige Religiosität, unerschütterliches Gvtlvertrauen, hohe Vaterlandsliebe wurden durch die gcsammte Macht der Erziehung in den Herzen der Zöglinge geweckt und gepflegt. Dass die Mädchen in der Reinheit ihrer Gesinnung, im Kenntnisrcichthume ihres Geistes, im festen Willen, das Gute zu vollbringen, in der Rebe und Treue zu ihrem künftigen Berufe, in gewissenhafter Erfüllung all ihrer Standespslichten den größten Lohn finden: das galt das Jahrhundert über als die schönste Aufgabe, die das Pensionat zu lösen bestrebt war. Das Civil-Mädchen-Pensionnt erwies sich auch als eine Stätte, die im Interesse unseres großen Vaterlandes auf dem Wege der Erziehung und des Unterrichtes das Ihrige beigetragen hat. Nicht nur Zöglinge aus Wien und Niederösterreich, sondern auch aus Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Kennten, Kram, Nord- und Südtirol, Böhmen, Mähren, Schlesien, Galizien, Ungarn, Dalmatien und Siebenbürgen nahm es gastlich auf und brachte die verschiedenen Individualitäten durch die Macht der Erziehung und durch das Studium der Cultursprachen einander näher, so dass alle, wenn sie als Lehrerinnen oder Erzieherinnen das Pensionat verlassen hatten, sich als Glieder eines großen und mächtigen Staates fühlten, dem sie nicht besser danken konnten, als dass sie in die Herzen ihrer Zöglinge Liebe zum Vaterlande und zum angestammten Herrscherhause pflanzten. 156 Wer die Erfolge und die Leistungsfähigkeit dieser Anstalt richtig beurtheilen will, darf nicht vergessen, dass nicht wenige Zöglinge im Auslande, in Paris, Brüssel, Rom, Venedig, Mailand, Neapel, Kiew, Alexaudricn, ja sogar in der neuen Welt, in Brasilien und Nordamerika, besonders bei den dortigen Familien aus Österreich, einen schönen und edlen Berufs- und Wirkungskreis erhalten haben. Zur Förderung des Jnstitntszweckes hat auch der Umstand nicht wenig beigetragen, dass die Obervorstcherinnen Libozky und Rodiczkl), dann die meisten Erzieherinnen, die an der Anstalt als Untervorstehernmen wirken oder gewirkt haben, einst Zöglinge des Pensionates gewesen sind. Wie viele Wohlthaten hat nicht die Anstalt das Jahrhundert über Waisen und Verlassenen gespendet! Wie viele heiße Thränen hat sie nicht getrocknet! Wie viele schmerzliche Wunden nicht geheilt! Vielen Zöglingen, denen ein hartes Schicksal die besten Freunde, die Eltern, geraubt hat, war sie diejenige freundliche Stätte, wo die Beklagenswerten Schutz und Trost fanden und in der Person der Obervorsteherin eine zweite, liebevollbesorgte Mutter erhielten. Die Resultate der Reifeprüfung am Schlüsse des Schuljahres 1883/4 reden auch in Bezug auf die Leistungsfähigkeit des Pensionates eine sehr deutliche Sprache. Von den 31 Zöglingen, die sich der Prüfung unterzogen hatten, erhielten nicht weniger als 16 das Zeugnis der Reife mit Auszeichnung. Wer weiß, wie schwer es heutzutage ist, mit Auszeichnung die Prüfung der Reise zu bestehen, wird diesen Erfolg gewiss zu würdigen wissen. Sehr lehrreich ist der Vergleich von ehemals und heute hinsichtlich des Umfanges der Lehrgegcnstände und der Anzahl der Lehrer, Lehrerinnen und der Zöglinge. Vor hundert Jahren setzte sich das Pensionat aus einer Obervorsteherin, einer Untervorsteherin, einem Lehrer und 24 Zöglingen zusammen. Der Lehrplan zeigt, in 157 welch bescheidenem Umfange die Unterrichtsgegenstände damals gelehrt wurden; da gab es noch keine dritte, beziehungsweise vierte Sprache zu erlernen, noch keinen Unterricht in der Musik in dem Umfange wie heutzutage. Gegenwärtig wirken am Pensionate neben der Obervorsteherin 4 Untervorsteherinnen, 1 Religionslehrer und Seelsorger, 4 Hauptlehrer, 2 Übnngsschullehrer, 2 Übungsschul- lehrerinnen, 1 Übungsschulunterlehrerin und die verschiedenen Hilfslehrer und Hilfslehrerinnen für die fremden Sprachen, für Clavier- spiel, Turnen und Gesang. Zu Beginn des laufenden Schuljahres zählte das Pensionat 62 interne und 77 externe Zöglinge; von den ersteren entfallen 21 auf den Borbereitungscurs. Die Übungsschule wies 142 Schülerinnen auf; davon besuchten je 30 die erste, zweite und dritte, 29 die vierte und 23 die fünfte Classe. Das Erfordernis der Anstalt ist seit hundert Jahren auch gewaltig gestiegen. Anfänglich genügten jährlich 6000 bis 7000 fl. (siehe S. 12), um ihren Aufwand zu decken. Im Jahre 1886 find, wie der Staatsvoranschlag zeigt, 21.923 fl. zur Bestreitung der Auslagen für die Lehrerinnen Bildungsanstalt, und 48.791 fl. zur Deckung der Kosten für das Internat, zusammen also 70.714 fl. vonnöthen. So ist das Bäumchen, das vor hundert Jahren Kaiser Josef gepflanzt, ein mächtiger Baum geworden, der jährlich gute Früchte reifen lässt. Die hohe Absicht des erlauchten Stifters, dem Staate tüchtige Lehrerinnen und gesinnnngstreue Erzieherinnen zu schaffen, denen die Kinder der allgesehensten Geschlechter des Reiches unbesorgt anvertraut werden können, darf als erreicht angesehen werden; denn die Zöglinge dieser Anstalt wirken in allen Kreisen der bürgerlichen Gesellschaft und fanden in jüngster Zeit auch in solche Familien Eingang, wo Ulan einst Erzieherinnen fast ausschließlich aus Frankreich und England berufen hatte. Dem einstigen Zöglinge Louise 158 Scherak wurde sogar die Erziehung am kaiserlichen Hose, die Erziehung der Frau Erzherzogin Maria Baleria, anvertraut. Diese glücklichen Erfolge, die das k. k. Civil-Mädchen-Pensionat während seines hundertjährigen Bestandes zu verzeichnen hat, drängen das dankerfüllte Herz noch all derjenigen Personen zu gedenken, durch deren Großinuth, Opferwilligkeit, Berufstrene und volle Hingabe zur edlen Sache die Anstalt das geworden, was sie heute ist, eine Bildungsstätte, welche die Ehre unseres Vaterlandes hoch- hält, und die vielen Menschen zum Heile und Segen gereicht hat. Es gebürt der wärmste und innigste Dank dem hochherzigen Stifter und Gründer der Anstalt, dem wohlwollenden und unver- gesslichen Kaiser Joses II., seinen erlauchten Nachfolgern, unter deren Schutze diese Stätte sich so mächtig entfalten konnte, insbesondere aber unserem allergnüdigsten Kaiser Franz Ios ef I., dem das Institut seine jetzige Gestaltung verdankt. In gleicher Weise sei der beste Dank den Herren Ministern, Staatsräthcn, Statthaltern, Curatoren und In- spectoren ausgesprochen, die berufen waren, die allerhöchsten Willensentschließungen im Sinne des erlauchten Stifters durchzuführen, und die für diese Sache jederzeit ihr bestes Wissen und Können eingesetzt haben. Aus vollem Herzen sei auch dem gesammten Lehr- und Erziehungspersonale gedankt, das mit Unverdrossenheit und mit unermüdlicher Ausdauer seine schweren Berufspflichten freudig erfüllt und in diesem segensvollen Wirken seinen schönsten Lohn gesucht hat. Den schönen Zoll des dankbaren Herzens versage man aber auch denjenigen Zöglingen nicht, welche das Jahrhundert über in die Welt getreten sind und da im stillen und bescheidenen Wirken ihre Schutzbefohlenen zu sittsamen und sittlichen Menschen erzogen haben. 159 So sei denn dieser Anstalt unter Gottes schützender Hand bis in späte Zeiten ein ruhiges Walten und ein segensreiches Wirken beschieden! Mit diesem Wunsche sei nur noch die Bitte ausgesprochen: Seine Majestät, unser allergnädigster Herr und Kaiser, und Ihre Majestät, unsere allergnädigste Kaiserin und Schutzfrau, mögen dem k. k. Civil-Mädchen-Pensionate auch ferner ein mächtiger Hort, ein starker Schutz und Schirm sein und der Anstalt die kaiserliche Huld und Gnade wie bisher großmüthigst zuwenden! Druck von Rudolf Brzezowsky L Söhne in Wien, IV. Hauptstraße ti. > 'M '-ü ^ 'LM > H 'U . ^ t >- 7.-.^ . ' - -7>7 » '-'-1 E ^ '.-LM . '. ...vr'7. , - - ^<7-7 ' .. " kL'^/-7 . V ^IVIW-Sibliowsk 00810057 leckmscties Vluseum Wien öibliotkek 41.768 Himiig all! (Ion Normen kür das l(. l(. ^ivil-^äclcken-^en§iON5it in VVien. 8 i. Da.8 unter dem trogen Protektorate tbrer b. u. k. Ilolreit der durebl. Lrau Lr^ber^ogin blaria do8eplra 8tolronde b. k. Zivi1-Näd6bon-Len8ionat in ^Vien i8t eine. teilwei86 aut 8tittungen begründete 8taat8an8ta1t und trat die Le8timmung, xunäelr8t Löebter verdienter und untreniittelter Zivil-8taat8beamten, be 2 iebung 8 W 6 i 86 Löebter von b. u. k. Otti^ieren und Nilitärbeamten 6) 2 iu Lebrerinnen öltentlieber Vo1b886bu1en und tür den Lernt von Lrmetrerinnen in Lamilien beranzubilden. I)ie80 ^r.n 8 ta 1 t be 8 tebt au 8 einem Len 8 ionato und au 8 einer Übung 8 - 8 ebule. > I)a 8 Len 8 ionat gliedert 8 ieii in einen Vorbereitung 8 kur 8 und in eine naeli dem 0o8et20 organi 8 ierte k. k. Lelirorinnon-Lildung 8 an 8 talt. In die Iibung88ebulo werden nur externe 8etrü1erinnon autgenommen. 8 4. I)a8 Len8ionat trat den Zöglingen die Lr^iebung in einer gebildeten Lamilie ^u er 8 et 2 i 6 n, die ^lutgabe einer öltentliebon Le1ir6rinn6n-Li1dung8- an8talt 2 U ertüllen und die 8 p 62 isllen Ivenntni886 und Wertigkeiten 2 U vermitteln, weiebe tür Lrivatersieborinnen bv 80 nder 8 ertorderlieb 8ind. 8 5 . Zur ^.utnabme wird ertordert: n) ein ^lter ^wi8eben 13 und 15 datrren: ö) ein g68under und normal entwiekelter Körper: e) 8itt1iebe Itnb686bo1t6nbeit; rt) diejenigen Lenntni886 und jene8 Na88 geiziger Leite, weiebe von einer ab8olvierten 8ebülerin der 8eeb8ten L1a886 einer aebtkla^igen Volk88ebu1e 2 u tordern 8ind: e) Xenntni8 der deut8eben 8pra,6be: /) Vorlrenntni886 in der tran 2 Ö 8 i 8 etren 8praebe und im L1avier8pie1. — 2 — Der l^aelrwem der Vufnabm8bedingungen n-, und r') i8t durelr amtliebe ^6UAlii886) der Dedingungen ck), e) und /) durelr ein für die8en ^weelr an einer 8taat8an8talt für Lildung von Delrrern und I^elrrerinnon ?:u erwerbendo8 /ougui8 ^u erbringen*), wo1ebe8 neb8t (Ion ^oten über die einzelnen 8ebulgegen8tänds und der Vngabe, wie weit die Vorlrenntni886 in der fran3Ö8i8eben 8praebe und im Ivlavi6r8piel6 reielren, du8 Dndurteil an 82 U 8 pro 6 ben bat, ob der Drülling naeb Detäbigung und H 1886 N ^ur Vufnalrme in da.8 lr. lr. ^ivi1-Nädeli6n-Den8ionat 8elrr gut, gut, genügend oder minder genügend geeignet i8t. V.1ter8di8pen8en bi8 2 U drei Nonnen lrann der Dnterriobt8mini8tor gewälrron. VVeitergelrendo Vlter 8 di 8 gen 80 n 8ind un 2 ulä 88 ig. >^ur vollen 8ieb6r8to11ung der D68timnrung /-) werden die Zöglinge noelr vor iiireni Dintritto in da8 Den8ionat einer är^tlieben Dnter8nebung unterzogen, von deren Drgebni8 die wirldiebe V^ufnabme bedingt ibt. ß 6. Die Dlätne der 8taat88tiftlinge, deren Aabl gegenwärtig drei88ig betrübt, 8owie die I v>tto- und die grälbeb l^abö'86bon 8tiltplätxe werden auf den Antrag des Dnterrielit8miu^8ter8 vorn Lai-ser verlieben. Vut (Ü686 b'rerplät^e lraben bei gleielrer Vorbildung und Würdigbeik^ ^unäeb8t die von beiden Dltern, denn die vorn Vater, bernaeb die von ' der Nuttor verwalten und in Ermangelung 8oleber, niebt verwai8te 'föelrter von 2ivil-8taat8beamten (a>rf die Nilitär-I.otto-8tiftplät/e doelrter von b. u. lr. Oflmieren und Nilitärbeamten in gleielrer Deibeufolge) ^n8prueln Die Zöglinge 8ind verpllielitet, naeb Vollendung ibrer Drxiebung und naeb Vblegung der Reifeprüfung durelr wenig8ten8 8eel,8 dalrre al8 Drrdeberinnen in Damilien oder al8 belirerinnen an ölten tlielren 8ebulon 8ielr ^u verwenden. Die Dbernabme div8er Verbindliebbeit i8t durelr einen lega1i8itzrten Itever8 au82U8proeben**). Inr Dalle ein 8oleber Zögling vor Erfüllung der übernommenen Verplliebtung 8einen Derut aufgeben 8ollte. 8ind die für ilrn im Den8ionate aufgewendeten Verptleg8bo8ten im ent8preeb enden Detrage an die 8taat8- lra88a ^urüeb^u^alrlen. Durelr die Vereboliobung ergebt )edoeb )ede au8 dem fiever86 8ieli ergebende Verbindliebbeit. *) Lislitz 8kits 4, I. **) 8ieli6 8öit6 k», II. 3 — Die XundmaekunA die8er in XrlediZunA kommenden Dreiplät^e *) in weleker die r^ur iXutnakme ertorderlieken lVaekw6i86 5), 80 wie die ini 8 okluk 8 at 26 de 8 ^ 5 au 8 »e 8 proekene DedinZun^ und die voraimtekenden, den 11ever8 ketretkenden Ile8timmunZen Mnau r;u ko^eieknen 8ind, ertolZt durek da8 Dnterr!elit8mini8terium, weleke8 den De8et^unA8Vor8eklaZ der 0kervor8telierin einliolt und dem Xai8er die VnträZe er8tattet. Dur die ükriMn Ktittplätrie 8in(i die De8timmunZen der ketretkenden 8tiktuNA6N Ma88AeKeN(l. 8 7 . In80weit die Däumliekkeiten do8 ?6N8ionate8 68 A68tatten, können auek taktende ^öAlinZo aukZenommen werden. Dker deren ^uknakme 6nt8ekeid6t die ()kervor8tokerin und er8tattet kierüker die Vn^ei^e an da8 Dntorriekt8mini8terium. I)i686 linken den 8nk u tÜ8 /d 8 5 anAekükrten Vuknakm8kedinAunA6n enti-preeken und erkalten Ze^en ein )äkrlieko8 Verptl6A8ko8ten-Dau86kale von 1600 X 6165 iVIini8t. kür Xultu8 und Dnterr. voni 24. Vpril 1876) im Denmonate nek8t Xr^iekunZ und Dnterriekt auek in der kran^Ö8i8eken und 6NAli86ken 8praeke, (Dm»anA88praeken) im Xlavierspiel, 4an2en ele. die V/oknunZ, Xo8t, Xlvidun», ^Vä8ejiie, ärirtlieke DtloAS durek die Instituts- ärrite, die Dernmittel und die 80 N 8 tiZen Xrkorderni886 8) okne )sde XekenreeknunA. ^U88er der er8ten Vu88tattunZ, kür die Zleiek kei der Vuknakme 500—600 X A6A6N naekkolZende DetailreeknunZ kei der Direktion 2 U erleben 8ind, kommen keine weiteren Xekenai^la^en 2 ur VerreeknunZ. Die VerpÜ6A8ko8ton-Dnu86kcdketrnA6 8ind in viertel) äkriZen Daten vorkinein an die In8titut8ka886 ?u entriekten. Xine Xüek^alilunA der VerpÜ6A8ko8t6n-Dnu86ludk6trüA6 tlndet nielit 8tntt, maZ der VKZanA eino8 XöZ1inA8 au8 wa8 immer lür einer Dr8aeke im Dante de8 Vierte l)akre8, tür welekerz die Xin^aklunZ Z68ekak, er- tolZen ^ 2). Ilei cler Düeknakme eine8 ^akl 2 ÖAlinA 8 wird eine dreimonatlieke XündiAunA kean8pruekt. 8 10 . Die DildunAkrdauer der /4iAlinAtz de8 ?en8ionate8 keträZt 8eek8 dakre, wäkrend weleker 8ie durek ^wei dakre den VorkereitunZ8kur8 und durek vier dakre den DildunA8kur8 (Dekrerinn6n-DildunA8an8talt) ke8ueken. *) Die ^ussdireikanA äer mit dem LdmkAkre rar LesstLNNA irommenäsn Ltiktplät?« Zesetiiekt meistens im t'rükiakre (^.prit—L1g.i). — 4 — § 14. Die Zöglinge erhalten l>oi ihrem ^U8tritte aueli von der Olier- vor8telierin ein Aougni8, in ^veleliem mit Derukung auk da8 Reiker:engni8 und mit Din>vei8ung auk die im ?en8ionato in 8 he 80 nder 8 erworbenen Iv 6 nntni 880 und Dertigkeiten die Dmpkeblung de8 >^ögling8 al8 Drivat- Dr^ieberinnen /Vu8dru6k erhält. 8 15 . ^Venn und in 80 vveit die Verhältniße, vor allem die Räumliehkeiten und die Nahrung de8 6harakter8 der V.N8talt al8 I'en8ionat e8 gestatten, 8ind aueh externe Zöglinge 3ur unentgeltliehen leilnahme an dem llnterrielite der kür die l^eln'orinnen-Dildung8an8talten obligaten IInterrielit8- gegen8tände de8 Dildnng8kur8e8 rmxulaßen. Dür die Vuknalime 8olelier externer Zöglinge i8t clie Drküllung der ?ur Vuknalnne in den betretenden .labrgang einer Dehr6rinnen-Dildung8an8ta1ten vorge8ebriebonen Dedingungen erkorderlieb. Dür die exterimn Zöglinge gelten die kür Zöglinge ökkentlieber l^6lirsrinnen-IlildnnA8an8talten be8telienden allgemeinen nnVivn die V.llerliöeh8te Oenelmiigung 2 U erteilen geruht. lndem ieli dis8S8 Ltatut lnemit kundmache, tnde icli llin8ichtlicli der im F 5 de88elben ke8tge8tellten VuknaliM8prükung Dolgende8 anzuordnen: Die ^üknahmLprükung, welche an ^joder 8taat8an8talt kür Dildung von Delirern oder kehrerinnen über Vn8uclien einer Vuknahm8werberin abgelegt werden kann, i8t naeli Unordnung nnter Vor8it^ do8 Direktor8 von lVIitgliedern de8 Dehrkörper8 vorzunehmen. — 5 — ^Venn die Deststollung der Vorkenntnisse in der trun^ösiseken 8pruelie oder im Ivluvierspiel durek Mitglieder des Lehrkörpers unmöglieli ist, so können nur Vornulime dieser Drütungen uuek ausser dem Lehrkörper stellende Personen vom Direktor bestimmt werden. In den Zeugnissen sind die Leistungen in den einzelnen 8ekul- gegenständen durek die tür die Lekrerinnon-Dildungsunstultsn testgesetriten flöten ^ 65 des Orgunisutions-Nututs tür Lekrer- und Lekrorinnen- Dildungsunstulten vom 26. Nui 1874, /. 7114) 2 U bezeichnen. Die Drgebnisse der Drütung uns der trun^ösiseken 8prueke und uns dem Xluvierspiele, sowie dus durek die Desumtprütung gewonnene Drteil über dus Nuss geistiger Leite der Vutnubmswerllerin sind niekt durek l^oten, sondern dureb eine nähere Darstellung aus^uspreeken. Dasselbe gilt uuek binsielit- liek des klaekweises der Ivenntnis der doutseken 8prueke (^ 5 e), wenn nickt die Vutnakmsprütung in dieser 8prueke abgehalten wurde, worüber dus Zeugnis vollen Vutseliluss Zellen muss. Dus /zugnis, welekes in deutseker 8prueke aus^utertigen ist, ist vom Direktor und von allen Drütenden ?u tertigen. kür die Drütung ist eine Daxe von 10 Iv ^u erlegen. Dus Drträgnis dieser Drütungstaxen wird unter die Drütenden und den Direktor ?u gleichen Deilen verkeilt. In Dällen der Dürktigkeit hat die Drütungskommission von dieser Daxe Zun^ oder teilweise riu betreien. H. kevtu'sforinului'« kür Detenten um 81LktpIüts:e. Dür den Dull als mir ein DreiplaN im k. k. Xivil-Nädeken-Densionate verlieben werden sollte, übernelime iek mit Zustimmung und Denekmigung meiner gesetzlichen Vertretung (meiner Vormundsekutt) kiemit die Ver- bindliekkeit, nacli Vollendung meiner Drräekung und nuek Vblegung der Deiteprütung durek wenigstens seeks dukre als Dr^iekerin in Damilien oder als Dekrerin an ötl'entlieken 8ekulen miek 2 U verwenden und in dem Dulle, als iek vor der Drtüllung dieser Verbindlichkeit meinen erwähnten Lernt uutgeben sollte, die tür miek im Densionute angewendeten Vorptlegskosten im entsprechenden Detruge Zurück ^u befahlen. Drkund dessen ete. ^bntersebrikt 6e8 2öglmg8 nn6 06nsbrliigmig86rlcILrung Ü68 Vorirnin6e8 un6 6er V ormnn 6 3 eb g.kt 8 ki ebör6 e). > ! I I I l » I l i ^ 1903 V b D M82UA M8 ätzn MlM6H kür äLS 1L. iL. 01 vil - Näüebsii - k'SQZiong.t in ^Visn. 8. 1. Das unter dem allerböeb8ten kroteetorate Ibrer Naje8tät der Lüiserin 8tebende k. k. Oivil-blädeben-?en8ionat in IVien ist eine, tbeil^veit aut 8tittungen begründete 8taa.t83U8t3.lt uuä bat die Le8timmung, 2 unäeb 8 t löebter verdienter und unbemittelter Oivil-8taat8beamten, b 62 iebung 8 Vlei 86 löebter von k. u. k. Otüeieren und blilitärbeamten (§. 6) ^u Lebrerinnen ödentlieber Volk88ebulen und kür den Lernt von Lr^ieberinnen in bamilien beran^ubilden. I)ie86 ^N8ta1t be8tebt au8 einem ken8ionate und au8 einer Übung88ebule. I)a8 Len8ionat gliedert 8ieb in einen Vorbereitung8eur8 und in eine naeb dem Oeset^e organi8ierte Lebr6rinn6nbi1dung8an8talt. In die ÜbunM8ejud6 werden nur externe 8ebü1erinnen aufgenommen. §. 4. va.8 ken8ionat bat den Zöglingen die Lr^iebung in einer gebildeten Familie 2 u er 8 et 26 n, die Aufgabe einer ötkentbeben Lebrerinn6nbildung8- an8talt 2 U erfüllen und die 8p6eiel1en Xenntni88e und Wertigkeiten 2 u vermitteln, belebe kür krivaterrieberinnen de 80 nder 8 erkorderlieb 8ind. §. 5. 2ur ^.utnabme ^vird erfordert: a) ein ^.lter 2 vi 8 eben 13 und 15 dabren; ein ge8under und normal ent^viekelter Lörper; 8ittliebe Hnbe86bolt6nbeit; ci) diejenigen Lenntni88e und jene8 Nalä geiziger Leite, belebe von einer aktivierten 8ebülerin der 8eeb8ten 61a88e einer aebtelatigen Volk88ebule 2 U fordern 8ind; e) Lenntni8 der deut8eben 8xraebe; /) Vorkenntni886 in der tran 2 ö 8 i 8 eben 8xraebe und im Olavier8pie1. Der blaebv/ei8 der ^.utnabm8bedingungen