Hr. 4. Wien, den 1. Mai 1870. 111. Jahrgang. DAS T ORGAN FÜR TELEGRAPRENWESEN. Herausgeber: L. J. Wolschitz. — Verantwortlicher Bedacteur: JosefBayer. Redaction: Margarethenstrasse Nr, 7. All# Zuschriften sind portofrei an die Redaction zu richten. Unfrankirte Briefe werden nicht angenommen und Manuscripte nicht zurückgestellt. Inserate werden mit 10 kr. österr. W, für die zweispaltige Petitzeile berechnet. Das „Telegramm“ erscheint am 1., 11. und 21. eines jeden Monates. Abonnements: für Wien: vierteljährig 1 fl., halbjährig 2 fl., ganzjährig 4 fl. österr. W,; für die Provinz: vierteljährig 1 fl. 10 kr. halbjährig 2 fl. 40 kr„ ganzjährig 4 fl. 60 kr, Abonnements werden angenommen bei der Expedition, Margarethenstrasse Nr. 7. -- Nachdem die regelmässige Ausgabe der Zeitschrift „Das Telegramm a nunmehr sichergestellt ist, so bitten wir unsere Herren Leser, ihr Abonnement recht bald erneuern zu wollen, um die Stärke der Auflage bestimmen und die einlaufenden Bestellungen complet und prompt effektuiren zu können. Der Pränumerationspreis für „Das Telegramm,“ welches 8 bis 16 Seiten stark am 1., 11. und 21. eines jeden Monates erscheint, beträgt: Für Wien : Für Auswärts : Ganzjährig Halbjährig Vierteljährig 4 fl. — kr. ^ » » Ganzjährig . Halbjährig , Vierteljährig . 4 fl. 60 kr. • 2 » 40 „ •i » 20 „ Inhalt. Text: — Ueber die Verwendung der Frauen für den Telegraphendienst. (Fortsetzung.) — Ueber die Nothwendigkeit der Anlage unterirdischer Telegraphen - Leitungen überhaupt und in Wien insbesondere. (Fortsetzung.) — Ueber das Verhalten einiger galvanischer Batterien. (Fortsetzung.) — Die Tantième der Telegra- phenbeamten. — Bundschau. — Stationseröffnungen.— Vom Büchertische. — Briefkasten der Bedaktion. — Inserate. Deber die Verwendung der Frauen für den Telegraphendienst. (Fortsetzung.) * In Sch weden wurden die Frauen zu den öffentlichen Bedienstungen auf die Initiative der Generalstaaten hin zugelassen. Im Jahre 1863 ermächtigte eine königliche Verordnung die Telegraphenverwaltung die Bedingungen dieser Zulassung festzusetzen. Diese Bedingungen sind folgende: Die Bewerberinen müssen ledig und nicht mehr als 25 Jahre alt sein, es sei denn, dass von der Verwaltung eine Ausnahme zugestanden würde. Zur Unterstützung ihres Gesuches, welches an einen der beiden Generalinspektoren der Telegraphenlinien zu richten ist, müssen sie vorlegen; a) ein Zeugniss des Pfarrers des Sprengel«, dem sie angehören, welches ihr Alter und ihren ordentlichen Lebenswandel bestätigt, - 38 b) eine Probe ihrer Handschrift, welche klar und leserlich sein muss, c) Zeugnisse von kompetenten Lehrern, welche nachweisen, dass sie die erforderten Kenntnisse besitzen, und zwar: 1. aus der Geschichte: einige allgemeine Kenntnisse der Universalgeschichte und eine genaue Kenntniss der schwedischen Geschichte, 2. aus der Geographie: die politische Geographie, hauptsächlich in Bezug auf Schweden und die übrigen europäischen Staaten, 3. aus der Arithmetik: die 4 Spezies, die einfachen und Dezimalbrüche, die Re- geldetrie, 4. von den lebenden Sprachen: die schwedische mit den Elementen der Grammatik, die französische, deutsche und englische soweit, dass sie in diesen Sprachen auf ein Diktat nachschreiben und daraus Uebersetzungen in das Schwedische liefern können. Wenn die Bittstellerin minderjährig ist, so muss ihrem Gesuche die schriftliche Einwilligung ihrer Eltern oder ihres Vormundes beiliegen. Wenn die Bewerberin diesen Bedingungen entspricht, wird sie von dem Ge- neralinspector als Elevin aufgenommen, der ihr ein Bureau anweist, wo sie ihre Lehrzeit als Telegraphistin durchzumachen hat, da für diesen Zweck keine Zentralanstalt bestein. Vor der Aufnahme in das Telegraphenbureau leistet die Elevin den Amtseid, das Depeschengeheimniss streng zu bewahren. Nach dieser Vorbereitungszeit muss die Elevin zwei Zeugnisse vorweisen, um zu dem Grade einer ausserordentlichen Assistentin vorrücken zu können. Das erste, welches ihr von dem Techniker der Verwaltung oder von einer andern Person, welche die Verwaltung für competent hält, ausgestellt wird, bestätigt, dass die Elevin einen vollständigen Kurs über den Theil der physikalischen Wissenschaften, der den Magnetismus, die Elektrizität und die Meteorologie umfasst, gehört hat. Das zweite, welches von dem Beamten ausgeht, der von dem Generalinspektor beauftragt worden ist, die Elevin zu prüfen, muss bestätigen, dass sie Depeschen gut zu geben und aufzunehmen versteht und dass sie genügende Kenntnisse besitzt in Allem, was die Handhabung und die Instandhaltung der gewöhnlichen telegraphischen Apparate, die Zusammenstellung und Behandlung der galvanischen Elemente, welche in der schwedischen Verwaltung im Gebrauche sind, die Einschaltungen der Leitungen in den verschiedenen Arten von Telegraphenstatio- neu, das Verfahren, die Schäden in den Lokalverbindungen zu entdecken und auszubessern, und endlich die Telegraphenverordnungen, die auf den praktischen Dienst Bezug haben, betrifft. Seit dem Beginne war die Betheiligung der Bewerberinen eine so bedeutende, dass die schwedische Verwaltung im Jahre 1867 sich genöthigt sah, da sie nur einem kleinen Theile der Mädchen, die den Erfordernissen entsprechen, Anstellungen zu geben vermochte, deren Aufnahme auf unbestimmte Zeit zu sus« pendiren. Gegenwärtig sind 37 Bureaux zweiten Ranges, von welchen 2 3 Staats- und 14 Gemeindestationen sind, Frauen an- vertraut. In den Staatsstationen erhalten die Leiterinen einen Jahresgehalt von beiläufig 1150 Fcs., d. h. zwei Drittel von dem Gehalte der Leiter männlichen Geschlechtes. In den Gemeindestationen schwankt ihr Gehalt im Allgemeinen zwischen 500 | und 700 Fcs. im Jahre, da die Summe * 39 ganz von der Liberalität der Gemeinde abhängt. Frauen sind überdies hin und wieder als Stellvertreterinen der Leiter von Bu- reaux zweiten Ranges oder als Hilfsarbeiterinen in den bedeutendem Stationen angestellt, aber nie bei Stationen ersten Ranges, die Tag- und Nachtdienst haben. Wenn es sich um die Besetzung eines Amtes handelt, dessen Arbei + eine ganz beschränkte ist, so wählt die schwedische Verwaltung mit Vorliebe eine Frau, nicht nur aus ökonomischen Rücksichten, sondern auch aus dem Grunde, weil die Frauen im Allgemeinen besser als Männer die Mittel zu finden wissen, sich während der Mussezeit, welche die Bewegung der Korrespondenz in diesen kleinen Stationen häufig einräumt, nützlich zu beschäftigen. Im Allgemeinen hat die schwedische Verwaltung nur Grund, mit der Art und Weise, in welcher die von ihr angestellten Frauen den Dienst versehen, zufrieden zu sein. Ebenso wie in Norwegen gilt die Verheirathung der Frau als eine Verzichtleistung auf ihr Amt. In der badischen Verwaltung fand die Zulassung der Frauen beiläufig um dieselbe Zeit statt, wie in der Schweiz, aber die Zahl der Angestellten dieser Art ist dort relativ viel beträchtlicher. Im Jahre 1864 begann die badische Verwaltung die Frauen zuzulassen. Vor der Aufnahme muss die Telegraphen - Aspirantin eine Vorprüfung über ihre Kenntnisse in der deutschen und französischen Sprache, in der Geographie und im Rechnen ablegen. Wenn sie diese besteht, so wird sie aufgenommen unter der Bedingung des Erlages einer Kaution von 300 fl. südd. (beiläufig 645 Fes.) Nach einer Vorbereitungszeit in einer Station, welche 2 bis 3 Monate dauert, hat sie durch eine zweite Prüfung über alle Theile des Telegraphendienstes ihre Fähigkeit, für sich allein die Führung eines Amtes sicherzustellen, zu beweisen. W enn sie diese Prüfung zur Zufriedenheit abgelegt hat. so erhält sie für ihre Arbeit einen Jahresgehalt, welcher zwischen 350 bis 400 fl, (750 bis 860 Fcs.) beträgt. Sie erhält ausserdem für jede gegebene, empfangene oder zurücktelegra- phirte Depesche und zwar wenigstens gegenwärtig ohne Rücksicht auf die Natur der Depesche, eine Provision von i/ 2 Kreuzer (etwas weniger als 2 cent.) Dies macht in den grossen Stationen einen jährlichen Bezug von beiläufig 100 fl. (213 Fcs.) für Einen Beamten aus. Es wurde übrigens noch nicht entschieden, ob Frauen im Falle, als sie aus dem Amte wegen Alter oder Gebrechen scheiden müssten, Anspruch auf den Genuss einer Pension haben oder nicht. Die Einrichtung ist noch zu jung, als dass Gelegenheit gewesen wäre, diese Frage zu lösen. Das Telegraphennetz des Grossherzogthums Baden begreift gegenwärtig 234 Stationen. In der grossen Mehrzahl dieser Stationen ist der Dienst dem Leiter des Postamtes oder der Bahnstation anvertraut, welcher sich durch Hilfsarbeiter, die ihm für seinen Hauptdienst zugewiesen sind, oder durch Mitglieder seiner Familie unterstützen lässt. In den 25 grössten Stationen allein wird der Dienst von einem besonderen Personale versehen, welches sich ausschliesslich dem Telegraphen- dienste widmet. In 14 von diesen wurden Frauen aufgenommen. Das männliche Personale der aus- j schliesslichen Telegraphisten besteht aus 40 18 Oberbeamten, 11 Beamten und 4 Hilfsarbeitern. Das weibliche Personale begreift 75 Telegraphengehilfinen. Die Frauen werden nicht nur zum Apparat- und Rechnungsdienst, sondern auch zur Aufstellung und Instandhaltung der Batterien, sowie zur Aufsicht und zum Unterrichte der Kandidatinen verwendet. Mit Ausnahme der Operationen, welche gründliche technische Kenntnisse erfordern, beschäftigen sie sich also mit allen Details des Dienstes. Was die erzielten Resultate betrifft, so wünscht sich die badische Verwaltung zu ihrer Verwendung in jeder Hinsicht Glück, da die Arbeit der Männer relativ viel höhere Ausgaben mit sich bringt und andererseits die Frauen sich des ihnen anvertrauten Dienstes immer zur Zufriedenheit entledigt haben. (Fortsetzung folgt.) lieber die Nothwendigkeit der Anlage unterirdischer Telegraphen-Leitungen überhaupt und in Wien insbesondere. (Fortsetzung.) Oberirdische Leitungen. Die Stangen werden aus den besten Hölzern gewählt und behufs besserer Conservirung mit fäulnisswidrigen Stoffen nach verschiedenen als brauchbar erkannten Methoden imprägnirt, die Isolatoren werden meistens aus Porzellan — bekannt als schlechter Leiter der Elektricität — dauerhaft in Glockenform eonstruirt * die eigentliche Leitung wird aus Eisendraht hergestellt, welcher aus den besten Eisen- Sorten gefertigt durch Dauerhaftigkeit, Festigkeit und Billigkeit allen Erfordernissen in dieser Beziehung möglichst entspricht. Von der Verwendung des Kupferdrahts v —- statt des Fisendrahts — zu den oberirdischen Leitungen hat man trotz seines viel grösseren Leitungsvermögens Abstand nehmen müssen. Die Dauerhaftigkeit der Leitung war einmal wegen der geringeren absoluten Festigkeit des Kupferdrahts keine genügende und dann gab der hohe Preis des Materials zu vielfachen Entwendungen des Drahts Veranlassung. Durch den entsprechend grösser genommenen Durchmesser des Eisendrahts ist der Unterschied des Leitungsvermögens gegenüber dem Kupferdraht ausgeglichen, freilich damit auch das Gewicht des Leitungsdrahts auf Kosten der Stabilität der Anlage sehr vermehrt worden. Trotz der Güte des verwendeten Materials, trotz der Wahl von Construc- tionen, die sich als zweckmässig erwiesen» hat es nicht gelingen wollen, die oberirdischen Leitungen so herzustellen, dass sie die vorher bezcichneten Bedingungen im ganzen Umfange erfüllen und die erforderliche Zuverlässigkeit in gewünschter Weise darbieten. Ausser den Gefährdungen, denen sie, absichtlich und zufällig, durch Menschenhand etc. ausgesetzt sind, werden die grössten Zerstörungen an den oberirdischen Leitungen — Abbrechen und Um- drücken der Stangen, Verschlingen und Zerreissen der Drähte, Zertrümmern der Isolatoren — durch die Stürme hervorgebracht, besonders wenn dieselben nicht einen gleichmässigen, sondern einen stoss- weisen Druck auf die Stangen resp. Leitungen ausüben. Schon bei lebhaften Landwinden (von circa 20 bis 30 Fuss Geschwindigkeit in der Sekunde) wie sie in Norddeutschland häufig Vorkommen, werden z. B. die Holzfasern der in normalmässigen Abständen | von 20 Ruthen stehenden Stangen einer, in einer Höhe von 20 Fuss über der Erde mit 6 Leitungsdrähten belasteten Telegraphenlinie mit einer Kraft von mehreren 41 hundert Pfunden in Anspruch genommen und wächst diese Inanspruchnahme bei Stürmen (von 70 bis 100 Fuss Geschwindigkeit in der Sekunde) im bedeutendsten Masse. Den Stürmen gegenüber haben sich auch die an verschiedenen Orten in Gebrauch genommenen eisernen Stangen, welche — abgesehen von ihrer allerdings grösseren Kostspieligkeit — eine weit grössere Dauer als die hölzernen Stangen haben, nicht bewährt. Sie wurden sogar da, wo die hölzernen Stangen stehen blieben, umgebogen oder mit ihren Substruc- tionen aus der Erde herausgedrückt. In Folge dessen zerrissen die Leitungsdrähte, die Stützen der Isolatoren brachen ab und der Betrieb wurde vollständig gestört; die Wiederherstellung war überdies mit grösseren Schwierigkeiten, als bei Linien mit hölzernen Stangen, und mit noch grösseren Kosten verknüpft. Neben der zerstörenden Kraft der Stürme wirken jedoch noch andere, sich beständig wiederholende, durch atmosphärische Einflüsse bedingte Ursachen in nachtheiligster, den Betrieb störender Weise auf die oberirdischen Leitungen. Diese Ursachen sind: a) Der Temperaturwechsel. Bekanntlich dehnen sich die Metalldrähte mehr wie viele andere Körper bei zunehmenderWärme aus und ziehen sich bei abnehmender wieder zusammen. *) Mit Rücksicht hierauf muss der Durchhang der Drahtleitung zwischen je zwei Stangen vorsichtig bemessen werden. In milden Wintern und Sommern mit ziemlich gleichmässiger Temperatur zeigen sich keine erheblichen *) Der Durchhang eines auf 20 Ruthen normal gespannten Eisendrahtes ist bei -f 25° R. dreimal grösser als bei — 18° R. Uebelstände. Anders ist es jedoch bei dem nicht seltenen Eintritt grosser Hitze. Die Ausdehnung der Drähte wird dann so gross, dass die eingetretene Schlaffheit bei jedem gewöhnlichen Winde, der die Leitungen schon in starke Schwingungen versetzt, gegenseitigeBerührungen trotz des parallelen Hanges der Drähte herbeiführt. Die elektrischen Ströme gehen dann von dem einen Leitungsdrahte auf die andern berührten über, so dass sich die Depeschen vollständig verwirren und die Drähte bis auf einen ausser Betrieb gesetzt werden müssen. Die Leitungsdrähte sind dess- halb etwas straff, wenn auch nicht zu stark zu spannen. Findet nun im Frühjahre und Herbst, in der Ueber- gangszeit vom und zum Winter, ein plötzlicher Wechsel zwischen mildem Wetter und grösserer Kälte statt, so bewirkt die bedeutende Abkühlung eine starke Anspannung oder gar ein Reissen der Drähte. Hierdurch wird eine schädliche Bewegung des Gestänges, namentlich der Winkelstangen, zumal wenn sie mit vielen Leitungen belastet sind, hervorgebracht, b) Der Eisansatz bei Rauhfrost. In den Wintermonaten bildet sich bei plötzlichem Witterungswechsel, vornehmlich bei schnellem Uebergang von mildern, feuchtem Wetter zu starker Kälte, eine Eiskruste von cylin- derförmiger Gestalt um denLeitungs- draht. Diese Eiskruste erreicht er- fahrungsmässig mitunter eine Stärke bis zu 6 Zoll und verursacht durch die bedeutende Vermehrung des Gewichts, besonders bei eintretenden Stürmen, ein Reissen der Drähte und Umbrechen der Stangen. Das Gewicht der zwischen je 2 ca. 20 Ruthen von einander entfernt stehenden 42 Stangen an dem Drahte hängenden Eismasse würde in diesem Falle nicht weniger als beinahe 3000 Pfund betragen. Sind nun auch dergleichen Fälle seltener, so haben doch auch die minder starken Eisbelastungen häufig ein Dehnen der Drähte und eine Lockerung der an den Isolatoren befindlichen Bindungen zur Folge, c) Das Rosten des Drahtes. Die schädliche Einwirkung dieses chemischen Prozesses ist allerdings nur allmählig, aber doch so bedeutend, dass den bei der Telegraphen- Verwaltung zur Verwendung kommenden Drähten von l, g5 resp. 2 , i0 u ‘ Durchmesser nur eine ca. 20jährige Dauer beigemessen werden darf. In Gegenden, w r o die Atmosphäre viel Steinkohlenrauch enthält, z. B. auf Bahnhöfen geht die Verrostung noch schneller vor sich, und ist dort die Dauer der Drähte nur auf kaum 10 Jahre anzunehmen. Eine grössere Haltbarkeit des Drahtes in dieser Beziehung kann zwar durch Ueberziehen desselben mit Zink (Galvanisiren) erzielt w'erden; es sind jedoch damit bedeutende Kosten und auch der Uebelstand verknüpft, dass es fast unmöglich ist, dem Ueberzuge durchweg eine dauernde Haltbarkeit auf dem Drahte zu verleihen. An den fehlerhaften Stellen wird dann der Draht um so schneller zerstört. Der Schutz, welcher durch dies Verfahren erlangt wird, steht daher in keinem Verhältniss zu den betreffenden Kosten. Ebenso wenig hat sich ein billiger herzustellender, firnissartiger Ueberzug des Drahtes von längerer Dauer erwiesen. Derselbe verschwindet unter Einwirkung von Hitze, Nässe u. s. w, in einiger Zeit und lässt den Draht ohne Schutz. d) Der Stromverlust durch Einwirkung der Feuchtigkeit. Die durch den Leitungsdraht fortgepflanzte Elektrizität hat das Bestreben, sich der Erde vermittelst der Stangen — besonders von feuchtem Holze — mitzutheilen. Draht und Stange werden daher durch porzellanene Isolirglocken getrennt. Regenfeuchter Schnee, Nebel und Thau heben jedoch dieisolirende Eigenschaft des Porzellans theilweise auf, indem sie feuchte Niederschläge auf der Oberfläche des Isolators erzeugen, und damit einen Weg für den elektrischen Strom zur Erde her- stellen. Bei den zahlreichen für die Leitung nothwendigen Stützpunkten ist der Verlust, welchen der Strom auf diese W r eise erleidet, z. B. bei einer 60 Meilen langen Leitung unter ungünstigen Witterungsverhältnissen auf 3| 4 der ursprünglichen Stärke anzunehmen. Es liegt auf der Hand, dass hiedurch eine man- nichfache Störung und unter Umständen sogar eine vollständige Sistirung des Betriebes veranlasst werden kann. (Fortsetzung folgt.) Ueber das Verhalten einiger galvanischer Batterien gegenüber den Anforderungen der Telegraphie. (Fortsetzung.) Es schien nothwendig, den gewöhnlich sogenannten beiden Constanten der Elemente noch eine dritte zuzufügen, w r elche diese Bezeichnung annähernd in demselben Grade verdient, wie jene» und welche hier der ,,Nutzeffect“ genannt werde. Die dauernde Thätigkeit der Elemente beruht bekanntlich auf den chemischen Reactionen zwischen den festen Electromotoren und den dieselben umgebenden Flüssigkeiten. Bei den meisten wenn nicht bei allen eonstanten Elementen wirken nun diese Theile, namentlich das Zink und die den Erreger umgebende depolarisirende Substanz auch aufeinander ein, ohne dazu durch den elektrischen Strom veranlasst zu sein, und zwar fast immer in derselben Weise, wie unter Mitwirkung des Stromes. Um diese beabsichtigte Wirkung zu vermindern, werden die auf einander wirkenden Substanzen in den Elementen mechanisch von einander getrennt gehalten. Die Trennung ist aber keine absolute, Diffusion sowie Osmose führen den Depolarisator zum Zink hin und geht dann die Reaktion Beider auf einander vor sich. Richtet man die mechanische Trennung so ein, dass die osmotische und Diffusions-Wirkung genau so viel vomDepo- lisator zum Zink führt, wie auch in Folge der Wirkung des Stromes zersetzt wird, so würde die chemische Thätigkeit des Elementes der elektrischen genau entsprechen. Es sind sogar hier Schwankungen der Stromstärke bis zu einem gewissen Grade und innerhalb einer gewissen Periode ohne Nachtheil zulässig. Wird weniger Substanz übergeführt (etwa bei sehr hart gebrannter Thonzelle oder enger Durchflussöffnung), so ist einige Gefahr vorhanden, dass sich das Element — sei es an den Elektromotoren, sei es an der Trennungsfläche der Flüssigkeiten - po- larisirt, jedenfalls aber steigert man dadurch den Widerstand des Elementes sehr erheblich. Wird endlich mehr vom Depo- lisator zum Zink geführt, als zur Auflösung des letztem in Folge der Stromwirkungen erforderlich ist, so wird der Mehrbetrag konsumirt, ohne Elektrizität in den Schliessungsbogen zu liefern. Der letztere Fall trifft fast immer zu ; es findet also in den meisten Elementen ein unbeabsichtigter, aber wegen der Anforderungen an den Widerstand unvermeidlicher Mehrkonsum an Material statt. Diese Verhältnisse erhalten ihren Zahlenausdruck durch den Nutzeffekt, der durch Division des während einer gewissen Zeit faktisch verbrauchten Materials in das zur Stromerzeugung nothwendige erhalten wird. Man sieht leicht ein, dass diese Grösse sich bei dem nämlichen Element mit der Stromstärke ziemlich bedeutend ändern kann. Allein auch der Widerstand und die elektromotorische Kraft sind in gewissem Grade Aenderungen unterworfen, und darf desshalb der Nutzeffekt mit etwas weiter ausgedehnten Vorbehalten w ie diese gleichfalls eine Konstante des Elements genannt werden. Es möge für die Folge e die elektromotorische Kraft, w den Widerstand und £ den Nutzeffekt eines Elementes resp. einer Batterie bezeichnen, wobei e und w mit den oben gewählten Einheiten gemessen werden. Der Nutzeffekt kann selbstverständlich nie über 1 steigen. Je weiter er sich von 1 entfernt, desto theurer wird die Unterhaltung des Elements. Es ist die zwar schwierige, aber wichtige Aufgabe aller Elementkonstruktionen, den Nutzeffekt möglichst zu vermehren, ohne den Widerstand allzusehr zu vergrössern. Die Bestimmung des Nutzeffektes geschah durch Ermittelung der Gewichtsämierung der Kathode im Voltameter und des gleichzeitigen Substanzenverbrauches im Elemente. Die Kommission w r ar namentlich bemüht, durch möglichst zahlreiche Bestimmungen am Voltameter die diesen Punkt betreffenden Verhältnisse festzustellen, um die erfor- 44 derlichen Grundlagen zur Berechnung des Materialsbedarf der Batterien zu gewinnen. Es wurden mehr oder weniger eingehend folgende Elemente*) untersucht : I. Das Meidinger’sche Element mit einer auf einem Holzringe ruhenden Sturzflasche, wie es in der badischen Verwaltung gebräuchlich ist. Gesammthöhe 275"", Durchmesser 135"". Die Sturzflasche kann eine Beschickung mit l kgr Kupfervitriol aufnehmen. Diese Menge entspricht 8,02 Atomen und müsste also das Element im Stande sein, im Voltameter 8,02 Atome zu zersetzen, also etwa 8,02.31,7 = 254 gr Kupfer ohne Polarisation auszuscheiden. II. Das Meidinger’sche Element mit am Boden liegendem Kupferblech, wie es in der Verwaltung des Norddeutschen Bundes gebräuchlich ist. Höhe 150"", Durchmesser 110"". Die jedesmalige Beschickung an Kupfervitriol betrug 80 bis 100 gr , mit einer solchen müsste das Element im Voltameter 20,3 bis 25 sr ,4 Kupfer ausscheiden. III. Das Bunsen’sche Element mit einem Ring von gebrannter Kohle, depo- larisirt durch doppelt chromsaures Kali, wie es in der Verwaltung des Norddeutschen Bundes gebräuchlich ist. Höhe 120"", Durchmesser 110 mm; . Der zur Aufnahme depo- larisirender Flüssigkeit disponible Raum bei der Kohle betrug circa 300 cc , die Chromsäurelösung war nach der Vorschrift von Buff und Wöhler (1 Gewichtstkeil K Cr f , 2 Gewichtstheile HS, 8 Gewichts- *) Die Resultate der mit dem nachstehend nicht aufgezählten Papp-Elemente von Siemens und Halske noch anzustellenden Versuche werden später mitgetheilt werden. theile H) zusammengesetzt, l c0 derselben oxydirte 87" gr Kupfer, mithin reicht die ganze Beschickung zur Ausscheidung von 26 gr ,l Ku pfer hin. IV. Das Bunsen’sche Element mit einem Block von Gaskohle, gleichfalls durch doppelt chromsaures Kali de- polarisirt. Höhe 130”", Durchmesser 120"". Der Füllungsraum bei der Kohle betrug 150 ec , mithin entspricht eine einmalige Beschickung 13 gr ,l Kupfer. V. Das Element von Leclanché, wie solches in der französischen Verwaltung gebräuchlich ist, Gaskohle durch Braunstein angeblich depo- larisirt. Höhe 130"", Querschnitt ein Quadrat von 75""' Seite. VI. Das Marié - Davy’sche Element, gleichfalls von der in Frankreich gebräuchlichen Construktion, Gaskohle durch Bchwefelsaures Quecksilberoxydul depolarisirt. Höke90" m , Durchmesser 85"". Ladung 200 gr Quecksilbersalz, welche Menge 23 gr ,4 Kupfer entspricht. VII. Das Pinkus’sche Silberelement in der vom Erfinder ihm gegebenen Construktion. Dasselbe ist in einem Reagenzglas enthalten. Der negative Erreger, ein Silberblech, ist durch Chlorsilber depolarisirt. VIII. Ein Bleielement. Retortenkohle durch schwefelsaures Bleioxyd depolarisirt. Die Hauptresultate der Untersuchungen sind nachstehend kurz resumirt. Kein Element hielt sich während des Betriebes völlig constant. Die electromo- torische Kraft stieg bei den meisten unmittelbar nach dem Ansetzen um geringe Beträge, um dann langsam abzunehmen, bis der Depolarisator annähernd verbraucht war, dann aber sank sie rapide. Für die Reihe C (Ruhestrom hei con- stanter Intensität) ist eine Tafel*) beigefügt, ■welche für einige Elemente die elektromotorische Kraft als Function der geleisteten Arbeit graphisch darstellt. (Fortsetzung folgt.) Die Tantième derTelegraphenbeamten. Die grösseren Telegraphenverwaltungen haben zur Aneiferung der mit der Depeschenbeförderung beschäftigten Telegraphenbeamten fast ohne Ausnahme die Tantieme cingeführt, d. i. sie bewilligen den betreffenden Individuen einen Antheil an Betriebseinnahmen nachMassgabe ihres Fleisses und ihrer Thätigkeit. Nach den Erfahrungen, welche die einzelnen Verwaltungen in dieser Beziehung bisher gemacht haben, scheinen übrigens derzeit noch sehr divergirende Anschauungen sowohl über die Zweckmässigkeit und die richtigste Art und Weise der Vertheilung, als auch über das Ausmass der Tantième zu bestehen. Wir glauben desshalb, dass eine Erörterung dieser Frage nicht nur sach-, sondern auch zeitgemäss sei, da es sich hierbei nicht allein um die Interessen der Telegraphenbediensteten, sondern auch um jene des telegraphirenden Publikums handelt, welches an allen Einrichtungen, die zur Beschleunigung und Genauigkeit der Depeschenbeförderung beizutragen geeignet sind, mehr oder minder mitbetheiligt ist. Vorerst dürfte es nun nothwendig werden, die Grundsätze kennen zu lernen, welche von den bedeutenderen Verwaltungen bei der Tantièmevertheilung angewendet werden, wesshalb wir nachstehend eine Rundschau in dieser Hinsicht halten wollen. I. Bestimmungen über dieTantiöme- V ertheilung. a) In Bayern: Für die k. bayerische Telegraphen- Anstalt gelten folgende Tantiöme-Bestim- mungen : 1. Den Abfertigungsbeamten bei sämmtlichen Telegraphenstationen werden Tantiemen aus den erhobenenBeförderungs- gebühren gewährt. 2. Die Abfertigungsbeamten bei den selbstständigen Telegraphenstationen erhalten : 1 kr. sd. für jede im internen Verkehr abgesandte P ri v atdepesche, 1 kr. sd. für jede im internationalen Verkehr abgesandte und an gekommene Privat- und der Taxe unterworfene Staats depesche und 11/ 2 kr. sd. für jede Eingangs-Transitdepesche. Ausserdem erhalten die selbstständigen Telegraphenstationen zur Vertheilung an das Abfertigungspersonale nach den unten festgesetzten Normen die Hälfte jener Summe, um welche die Ausgaben der Telegraphenanstalt ohne Einrechnung der Tantiemen gegen den Normalsatz von 80 Prozent der Einnahmen Zurückbleiben. Der Gesammtbetrag der zu vertheilenden Tantiemen soll jedoch 5 Prozent des Brutto- Ertrages der Telegraphenanstalt nicht überschreiten. 3. Die Tantiemen für die Eingangs- Transit-Depeschen verbleiben jenen Stationen, bei welchen diese Depeschen ein- gehen. Von den Tantiemen für die übrigen Depeschen und aus der Minderausgabe gegen den Normalsatz wird der sechste Theil für den allgemeinen Emolumenten- fond gekürzt, der Restbetrag von 5 Sechs- theilen wird unter die einzelnen selbst- *) Siehe Fortsetzung in Bl. Nr. 5. 46 ständigen Telegraphenstationen nach der wirklichen Arbeitsleistung, das heisst nach der Zahl der abgesandten, an- gekommenen und im internen Transit behandelten, resp. umtelegraphirten Staats-, Bahn- und Privatdepeschen vertheilt. 4. Die für jede selbstständige Telegraphenstation hiernach sich berechnenden Gesammt-Tantièmen werden unter alle Beamte und Bedienstete der Station — Praktikanten und Diener ausgenommen — nach der Zahl der Tage vertheilt, während welcher dieselben im Laufe des Jahres zum Dienste präsent waren; die Präsenzzeit des Stationsvorstandes wird hierbei 1 »/jfach gerechnet. Eine eintägige Abwesenheit vom Bureau im Monat kommt hierbei nicht in Berechnung* bei längerer Abwesenheit müssen jedoch die bezüglichen Tage dem j Betheiligten in Abzug gebracht werden. Die von der Verwaltung bezahlten und einer Station vorübergehend zuge- theilten Beamten und Gehilfen haben Anspruch auf ihren Antheil an den Tantièmen für die ganze Dauer ihrer Verwendung auf diesem Bureau. 1 5. Die Berechnung und Verkeilung I der Tantièmen erfolgt nach Abschluss der Rechnung für ein Etatsjahr durch die j k. Telegraphenabtheilung. | 6. Jenen mit Post oder Eisenbahn vereinigten Telegraphen-Stationen, bei welchen statutsmässige Beamte oder Bedienstete aufgestellt sind, wird eine Tantième von 1 kr. für jede bezahlte Depesche, d. h. für jede im internen Verkehr abgesandt e Pri vatdepesche und für jede im international en Verkehr abgesandte und angekommene Privat- und der Taxe unterworfene S taats depesche gewährt. Die hiernach anfallenden Tantièmen werden in anologer Weise behandelt, wie die für die Post und Eisenbahn anfallenden Emolumente. 7. Die mit auf Dienstvertrag verliehenen Postexpeditionen vereinigten Telegraphenstationen erhalten für die Besorgung des Telegraphendienstes, für die Annahme, Beförderung und Bestellung der Depeschen, sowie für ihren Mehraufwand an Regiebedürfnissen, insoweit dieselben nicht von der k. Telegraphen Verwaltung geliefert werden, für jede bezahlte Depesche, d. h. für jede abgesandte interne Pri vatdepesche und für jede abgesandte und an gekommene Privat- und der Taxe unterworfene Staatsdepesche im internationalen Verkehr eine Tantième im Betrage von 25 Prozent der jeweiligen Einheitstaxe der einfachen internen Depesche. Diese Tantièmen werden monatlich an den Einnahmen der Station gekürzt. 8. Die vorstehendenBestimmungen traten für die selbstständigen Telegraphenstationen am 1. Januar 1868, für jene mit gemischtem Dienst am 1. Januar 1870 in Kraft (Fortsetzung folgt.) Rundschau. Inland. (ln Folge des Rücktrittes des bisherigen Handelsministers von Plener) ist von Sr. k. und k. a. Maj. die Leitung des Handelsministeriums und damit auch jene des Telegraphenwesens dem k. k. Sektionschef de Pretis- Cagnodo übertragen worden. (Die k. k. Telegraphisten und Obertelegraphisten) sollen auf Grund eineT a. h. Ent- schliessung in Hinkunft Telegraphenamts- Assistenten und Telegraphenamts-Of- fiziale heissen. (Die Staats-Telegraphenverwaitung) beabsichtiget nach dem Muster anderer Staaten in nächster Zukunft Telegraphenmarken einzuführen und hat zu diesem Zwecke das Studium dieser Frage in Angriff genommen. 47 Ausland. (Das italienische Teicgrnphennetz) hatte am 1. Jänner 1869 eine Traipenlänge von 15.976 Kilometern, wovon 5016 Kilometer längs den Eisenbahnen und 10.870 Kilometer längs den Post- und Landstrassen hinliefen. Die Drahtlänge des ganzen Netzes betrug 47.154 Kilometer, worunter sich 38.251 Kilom. Staatsund 8.903 Kilom. Eisenbahnlinien befanden. (Zwischen Odessa und Konstuutinopei) soll ein Unterseekabel gelegt werden. (Die telegraphische Verbindung zwischen den Kanalinsein Jersey und (iuersey), welche seit langer Zeit unterbrochen ist, wird in Kürze wieder hergestellt werden, nachdem die Beschaffung der nöthigon Geldmittel mittelst Aktienemission stattgefunden hat. (Bin glänzendes (Jeschäft) hat bei der Uebernahme der englischen Privattelegraphen durch den Staat die Telegraphen - Kompagnie Reuter gemacht. Das Reuter’scho Kabel, welches bekanntlich von England nach Norderney geht und die Verbindung zwischen England und Norddeutschland herstellt, kostete nämlich mit Inbegriff der Legung nicht mehr als 3,043.250 Frcs. währendes von der Regierung mit 18,150.000 Es. eingelöst wurde. Einen zwar nicht so grossartigen, aber immerhin beachtenswerthen Gewinn machte beim Verkaufe ihrer Linien an die Regierung auch die Electric and International Telegraph Company, welche in Folge dessen die zu 200 Frcs. emitirten Aktien mit 500 Frcs. eingezogen hat. Die Nothwendigkeit der Vereinigung sämmt- licher für den öffentlichen Verkehr bestimmten Telegraphenlinien in den Händen des Staates I muss wohl als zwingend erkannt worden sein, J wenn sich das praktische Albion zur Zurück- j nähme der eigenen, leichthin ertheilten Telegra- j phen-Konzessionen mit so enormen Geldopfern j entschlossen hat. Wir hoffen, dass die andern j Telegraphen-Verwaltungen hiervon gehörig Akt j nehmen werden. j (Die Regierung Egyptens) ist über Einla- > düng der k. k. österr. Regierung dem internationalen Telegraphenvertrage dd.Wien, den 21. Juli 1868 beigetreten, dessen Bestimmungen hierdurch für alle in direkter telegraphischer Verbindung stehenden Staaten Europa’s, Asien’s und Afrika’s Giltigkeit erlangt haben, mit alleiniger Ausnahme Grossbritanniens und Irlands, dessen Regierung, obschon sie die sämmtlichen Telegraphenlinien in eigene Verwaltung bereits übernommen hat, diesem Vertrage noch nicht formell beigetreten ist. (Die grossbritannische Regierung) beabsichtiget in Indien an allen vom Militär besetzten Punkten Telegraphenstationen zweiten Ranges zu errichten und zur Verseilung des Telegraphendienstes bei denselben Soldaten zu verwenden. Diese Massregel verfolgt einen doppelten Zweck, nämlich: eine angemessene Vermehrung der Stationen und eine grosse Oekonomie. (Zwischen Panama und den Antillen) wird die Kabellegung ehestens beginnen und es dürfte schon im laufenden Monate ein Theil dieser neuen Linie in Thätigkeit treten. g neuer Vereins-Tele- graphen-Stationen. Neue Vereins-Telegraphen-Stationen sind eröffnet worden in Oesterreich-Ungarn. Station : mit dem Tarife von Dugosello (F-C) in Croatien, Agram, 2 ) Emöd (F-C) in Ungarn, Miskolcz. 2 ) Filzes Abony (F-C) in Unrarn Erlau.J) Gastein (Bad)(L,BC) i. Salzburg, Gastein. i) GyöügyÖS (Balmh.)(F-C)i. U., Cyöngyös.2) Hofgastein (B-L) in Salzburg, Hofgastein.i) Kapolna (F-C) in Ungarn, Gyöngyös.2) Kopreinitz (F-C) in Croatien, Koprcinitz. 2) Kreuz (F-C) in Croatien, Kopreinitz.2) Lepavina (F-C) in Croatien, Kopreinitz. 2) LlldüS (F-C) in Ungarn, Cyöngyös. 2) MezÖhÖVesd (F-C) in Ungarn, Erlau.*) MezÖnyarad(F-C) in Ungarn, Erlau. 2) Neuberg (L) in Steiermark, Mariazell. Nyck-Ladhaza(F-C) in Ungarn, Miskolcz. 2) Lesvete (F-C) in Croatien, Agram. 2) Yamosgyörk (F-C) in Ungarn, Gyöngyös.2) Yerbovetz (F-C) in Croatien, Kopreinitz.2) Wartenberg (Bad) (B-L) i.Böhm., Jicin. *) Bayern. Station: mit dem Tarife von Adelschlag (F-C), Bellheim (L), Dollnstein (F-C), Eichstädt (Bahnhof) (F-C), Freinsheim (L), Gaimersheim (F-C) Lambsheim (L) Langenkandel (L), Ingolstadt. Germersheim. Ingolstadt. Ingolstadt. Ludwigshafen. Ingolstadt. Ludwigshafen. Germersheim. 48 Station : Pappenheim (Bahnhof) Rheinzabern (L), Rülzheim (L), Schaidt (L), Solnhofen (F-C), Wendelstein (L), mit dem Tarife von (F-C), Ingolstadt. Germersheim. Germersheim. Germersheim. Ingolstadt. Nürnberg. Nord-Deut Station : Schwaan (L), s c h 1 a n d. mit dem Tarife von Bützovr. L bedeutet: beschränkter Tagesdienst. C „ voller Tagesdienst. F , „ Eisenbahn-Telegraphenstation. B ,, Sommer Station. x ) Als Sommerstation wieder eröffnet. 2 ) Telegraphenstationen aer k. ung. Staats- Eisenbahnen. Dieselben gelangen am 1. Mai 1870 zur Eröffnung. Vom Büchertische. Es ist von mehreren Seite die Anforderung an uns ergangen, im Telegramm sowol die neu erscheinenden Schriften und Werke, als auch die früher herausgegebenen Publikationen über Telegraphie, welche nioht genügend bekannt sind, aniuzeigen. Wir entsprechen diesem Wunsche, indem wir die gegenwärtige Rubrik eröffnen, welche wir naoh Massgabe weitersetzen werden, als wir von den bezüglichen Arbeiten Kenntniss erlangen werden. Verzeichnis beachtenswerther Schriften über Telegraphie. 1. Journal télégraphique publié par le Bureau International des Administrations télégraphiques à Berne. Erscheint seit November 1869 am 25. eines jeden Monates, 8—16 Seiten stark. Abonnementpreis 4 Fcs. für 1, 2 Fcs. für x j % , 1 Fcs. für 1 l i Jahr, ausser der Postgebühr. S. Journal des télégraphes, Revue mensuelle internationale, 5. Jahrgang. Ersoheint in Paris am 15. eines jeden Monates, im Verlage von Paul Dupont, 41, Rue Jean Jacques - Rousseau, 16 Seiten stark. 3. Nouveau traité de télégraphie électrique. Cours théorique et pratique à l’usage des fonctionnaires des lignes télégraphiques, des ingénieurs, constructeurs, inventeurs, employés de chemins de fer etc. Par E. E. Blavier, Inspecteur des lignes télégraphiques. Verlag von Eugène Laoroix, Quai Malaquais 15 in Paris. Preis 10 Franos. 4. Katechismus der elektrischen Telegraphie. Von Ludwig Galle, 4. Auflage, bearbeitet von Dr. C. E. Zetzsohe. Verlag von J. J. Weber in Leipzig. Preis 20 Neugroschen. (Wird fortgesetzt.) Briefkasten der Redaktion. Löbl. Telegraphen-Hauptstation Graz Ihrem Wunsche hinsichtlich der Rangliste werden wir bereitwillig entsprechen. — Herrn Amtsverwalter A. H. in Botzen. Die Bestellung effektuirt, dürfte Ihnen wohl zugekommen sein. — Herrn H. A. M. in Lomnio. Die fehlenden Nummern gehen gleichzeitig an Sic ab. 'Wichtig. Mit Rücksicht auf die zufolge Allerhöchster Entschliessung von 2. März 1870 genehmigte Telegraphen-Tarifherabsetzung berichtigter Allgemeiner Telegraphen-Tarif zur Berechnung der Gebühren für die Beförderung telegrapischer Depeschen nach allen in- und ausländischen Telegraphenstationen nebst den für die Abfassung, Beförderung und Zustellung telegraphischer Correspondenzen geltenden Bestimmungen. Herausgegeben mit Genehmhaltung der k.k. Staats- Telegraphen-Direktion von L. J. Wolschitz, k. k. Sekretär. Mit einer Karte des europäischen Telegraphen- Netzes. Druck der k. k. Hof- und Staatsdruckerei in Wien. Selbstverlag von L. J. Wolschitz, Margarethenstrasse Nr. 7. Der „allgemeine Telegraphentarif“ kostet 1 fl. 10 kr. ö. W. mit colorirter und 1 fl. ö. W. mit nichtcolorirter Karte. Derselbe ist hei den Stationen der Wiener Privat-Telegraphen-Gesell* schaft eingeführt und durch alle Buchhandlungen zu beziehen. Durch die Expedition des „Telegramm“ und durch alle Buchhandlungen ist zu beziehen: Der Hughes’sche Typendruck-Apparat von Dr. J. Stark. Separat-Abdruck aus der Zeitschrift „Das Telegramm.“ Preis i fl. ö. W. Die Broschüre ist 5 Druckbogen stark und enthält 6 grosse Tafeln mit der vorderen, oberen und perspektivischen Ansicht des Apparates und seiner Details. Druck von F. B. Geitier, Albrechtgasse 4, in Wien.