Nr. 5. Wien, den 11. Mai 1870. 111. Jahrgang. DAS TELEGRAMM ORGAN FÜR TELEGRAPHENWESEN. Herausgeber: L. J. Wols chit z. — Verantwortlicher Eedacteur: JosefBayer. Redaction: Wieden, Kleinschmidtgasse Nr. 3. Alle Zuschriften sind portofrei an die Be- daction zu richten. Uufrankirte Briefe werden nicht angenommen und Manuscripte nicht zurückgestellt. Inserate werden mit 10 kr. österr. W. für die zweispaltige Petitzeile berechnet. Das „Telegramm“ erscheint am 1., 11. und 21. eines jeden Monates. Abonnements: für Wien: vierteljährig 1 fl.,halbjährig 3 fl. ganzjährig 4 fl. österr. W.; für die Provinz: vierteljährig 1 fl. 30 kr. halbjährig 2 fl. 40 kr., ganzjährig 4 fl. 60 kr. Abonnements werden angenommen hei der Expedition, Kleinschmidtgasse Nr. 3. Die Redaktion und Expedition des „Telegramm,“ befindet sich von jetzt ab Wieden, Kleinschmidtgasse Nr. 3. Wir ersuchen unsere Herren Abonnenten und Korrespondenten die an die Redaktion oder Expedition dieses Blattes gerichteten Zuschriften von nun an mit der neuen Adresse versehen zu wollen. Inhalt. Text: — Ueber die Verwendung der Frauen für den Telegraphendienst. (Fortsetzung und Schluss.) — Ueber die Nothwendig- keit der Anlage unterirdischer Telegraphen-Leitungen überhaupt und in Wien insbesondere. (Fortsetzung.) — Ueber das Verhalten einiger galvanischer Batterien. (Fortsetzung.) — Rundschau. — Stationseröffnungen. — Personalnachrichten. — Vom Büchertische. — Inserate. Ueber die Verwendung der Frauen für den Telegraphendienst. (Fortsetzung und Schluss). In der Schweiz datirt die Verwendung der Frauen zum Telegraphendienste von der Einführung dieses Dienstes selbst, d. h. vom Jahre 1852, aber die Frauen wurden anfänglich nur in Stationen zweiten Ranges zugelassen Heute werden sie in Bureaux jeder Gattung verwendet unter folgenden Bedingungen: 1. Als Vorsteherinnen oder Hilfsarbeiterinnen in Stationen zweiten Ranges. Die schweizerische Verwaltung besitzt gegenwärtig 428 Stationen dieser Gattung von welchen 55 von Frauen versehen werden. Um aufgenommen zu werden, müssen die Kandidaten beiderlei Geschlechts im Stande sein, Zeugnisse über ihr Wohlverhalten vorzuweisen und ihre Muttersprache korrekt schreiben zu können. - 50 Sie erhalten eine jährliche Vergütung von 120 bis 240 Frcs. und eine Provision von 10 Centimes für jede expedirte oder aufgenommene Depesche; sie sind verpflichtet, ohne weitere Entschädigung die Zustellung der Depeschen in dem Zustel lungsbezirke sicherzustellen. 2. Als Hilfsarbeiterinnen der Vorsteher der Spezialbureaux. Die Stationen dieser Kategorie sind diejenigen, weicheeine mittlere Bedeutung haben, und zwar entweder mit Rücksicht auf die Technik oder den Verkehr. Bei der Mehrzahl derselben wird der Dienst von einem Telegraphisten versehen, der ausser seinem persönlichen Gehalte eine Vergütung von jährlich 450 Frcs. mit der Verpflichtung erhält, sich einen Hilfsarbeiter zu verschaffen. Diesen Beamten steht es frei, sich, vorbehaltlich der Genehmigung der Verwaltung, wen sie wollen, zu Gehilfen zu nehmen, aber sie bleiben verantwortlich für den Gang des Dienstes in ihrem Bureau. Gegenwärtig gibt es in der Schweiz 19 Spezialbureaux, in welchen 11 Frauen beständig als von dem Amtsvorsteher besoldete Hilfsarbeiterinnen fungiren. 3. Als provisorische Hilfsarbeiterinnen der Haupt* und Spezialbureaux. Die Verwendung der Frauen in dieser Eigenschaft datirt erst vom Beginn des Jahres 1869. Der Aufschwung, den der Telegraphendienst seit der Herabsetzung der inländischen Taxe auf 50 Centimes genommen hat, und die in der Sommersaison des Jahres 1868 gemachten Erfahrungen brachten die schweizerische Verwaltung zur Ueberzeugung, dass in der Sommersaison, wo die Arbeit am stärksten ist, ausser dem gewöhnlichen Personale eine nicht unbeträchtliche Anzahl von Hilfsarbeitern nöthig wird, um den Dienst der Hauptstationen in angemessener Weise zu versehen. Mit Rücksicht hierauf stellt diese Verwaltung weibliche Telegraphengehilfen nach Massgabe der Bedürfnisse und Umstände an. Gegenwärtig stehen ihr 52 zur Verfügung und zwar 47 für 10 Hauptstationen und 5 für ebensoviel Spezialbureaux. Die Aufnahmsbedingungen wurden provisorisch, wie folgt, festgesetzt. Die Bewerberinnen müssen tadellose Antecedentien besitzen, nötigenfalls gute Zeugnisse vorweisen können und in dem Orte, wo sie angestellt werden, ihr Domizil haben. Sie müssen ihre Muttersprache korrekt schreiben können und eine fliessende und leserliche Handschrift haben. Auf ein an den Chef der Telegraphenstation des Ortes gerichtetes Aufnahmegesuch werden sie angewiesen, an Ort und Stelle einen Kurs zu hören, welcher sie nach einigen Wichen in den Stand setzt, Depeschen zu geben und aufzunehmen. Die Dauer dieses Kurses überschreitet nicht 3 Monate. Elevinnen, welche in dieser Zeit nicht die erforderlichen Kenntnisse erlangt haben, um Depeschen fertig und korrekt aufnehmen und geben zu können, werden zurückgewiesen. Dagegen können diejenigen, welche sich den Dienst vor Ablauf des Termins von 3 Monaten angeeignet haben, auf ihr Ansuchen von der Fortsetzung des Unterrichtes dispensirt werden. Sobald der Dienst der Station eine Pcrsonalvermehrung erheischt, werden die für den Dienst tauglichen Elevinnen nach Massgabe des Bedürfnisses als provisorische Gehilfinnen verwendet und zwar werden diejenigen, welche am meisten Proben von Fähigkeit, Geschicklichkeit und Genauigkeit gegeben haben, zuerst berufen und zuletzt entlassen. 5t — Jedoch werden alle zugelassenen Bewerberinnen, d. h. alle jene, welche am Schlüsse des dreimonatlichen Kurses nicht wegen Unfähigkeit zurückgewiesen werden, im Laufe desselben Jahres durch einen (fortlaufenden oder unterbrochenen) Zeitraum von wenigstens 2 Monaten verwendet. Diese Gehilfinnen erhalten für jeden Arbeitstag eine Entlohnung von 2 Frs. 50 Cent, und die Provision von einem Centime für jede Depesche, welche den wirklichen Beamten gezahlt wird. Sie müssen dieselbe Anzahl Dienst- Stunden einhalten, wie die Beamten, ihre Dienstzeit kann jedoch in den Monaten Juli, August und September nicht über 10 Uhr Abends und während der übrigen Monate des Jahres nicht über 9 Uhr ausgedehnt werden. Die weiblichen Telegraphen-Gehil- fen können jederzeit nur gegen eine 3 Tage vorher gemachte Anzeige nach Be- dlirfniss entlassen werden. Wenn sie auf ihre Funktionen verzichten, müssen sie hievon den Vorstand der Station des Ortes verständigen, welcher dies der hohem Behörde anzeigt. Die Telegraphen-Gehilfen sind denselben gesetzlichen und administrativen Bestimmungen unterworfen, wie die Beamten. Sie leisten eine persönliche Kaution von 100 Frs., welche als Sicherstellung für ihre Dienstleistung während der ganzen Zeit, als sie im Dienste sind, haftet. Ausserdem schliessbdie schweizerische Verwaltung die Frauen auch nicht von den Funktionen eines eigentlichen Telegraphisten aus, d. h. eines Beamten, der sich ausschliesslich und beständig dem Dienste dieser Verwaltung widmet; bisher erhielt jedoch nur eine einzige Frau das hiezu nothwendige Fähigkeits-Diplom, In den verschiedenen Stellungen, welche den Frauen eingeräumt wurden, hat die Verwendung derselben in der Schweiz befriedigende Resultate geliefert , welche diese Verwaltung bestimmen, die Zahl derselben zu vermehren. Sie hat auf diese Weise den Vorth eil, den Dienst einer grossen Anzahl von Stationen unter ökonomischen Bedingungen versehen lassen zu können, wie sie sich nicht erreichen Hessen, wenn die Gehilfen einzig und allein aus den Kandidaten männlichen Geschlechtes , welche die geforderten Garantien bieten, genommen werden müssten. Für die Stellen der provisorischen Gehilfen, insbesondere derjenigen, welche den bedeutendsten Stationen zugetheilt sind und an der Arbeit nur -während der Zeit theilnehmen, wo ihre Mitwirkung von Nutzen ist, können Frauen weit leichter gewonnen werden. Ihr täglicher Lohn beträgt übrigens nur 2 Frs. 50 Cent., während der den männlichen Gehilfen angebotene 3 Frs. beträgt, eine Bezahlung, welche ohne Zweifel nicht genügend wäre, um die nöthige Anzahl von Beamten unter den dem Zufall unterworfenen Bedingungen, wie sie aus den Erfordernissen des Dienstes hervorgehen, zu erhalten. Im Jahre 1869 war die Summe der Arbeit der 52 weiblichen Gehilfen, von denen wir eben gesprochen haben, im Durchschnitte 116 Tage für jede einzelne , das sind in runder Summe 6000 Arbeitstage. Unabhängig also von den grösseren Erleichterungen, welche die Folge und der Hauptvortheil der Ver wendung von Frauen ist, hat in dieser Beziehung allein eine Verminderung der Ausgabe um 3000 Frs. stattgefunden, deren Betrag mit der allmäligen Entwicklung der Massregel sich vermehren, und wie die schweizerische Verwaltung hofft , bis 52 zur Summe von 10 bis 12000 Francs steigen wird; was eine Ersparung von beiläufig 25°/o von dem jährlich dieser Verwaltung für fdie Bezahlung ihrer provisorischen Gehilfen bewilligten Fonds ausmacht. Um diese Mittheilungen zu vervollständigen, wäre es ohne Zweifel angezeigt, die Rolle zu studiren, welche den Frauen bei dem Betriebe der englischen Linien eingeräumt ist. Es fehlen uns aber einerseits genügend genaue Daten über diesen Gegenstand und andererseits wird die Veränderung, welche die Telegraphie in Folge des Ankaufes der Gesellschaftslinien durch die Regierung erfahren wird, ohne Zweifel tiefgehende Modifikationen der gegenwärtigen Lage mit sich bringen. Wir wissen übrigens, dass unter der Verwaltung der Gesellschaften der Frauenarbeit ein bedeutender Spielraum eingeräumt war. Die grössten Stationen London’s beschäftigten eine beträchtliche Zahl derselben. Während den Männern in eigenen Sälen die internationalen Drähte anvertraut waren, besorgten die Frauen in einem grossen Saale vereinigt unter einer Aufseherin den Dienst der internen Linien. In den Pausen benützten sie gewöhnlich ihre Müsse, um sich mit weiblichen Arbeiten, mit Nähen, Sticken u. s. w. zu beschäftigen. Die Leichtigkeit, mit welcher Frauen sich nützlichen und produktiven Beschäftigungen widmen können, die sie jederzeit verlassen und wieder aufnehmen können, macht ihre Verwendung für solche Linien sehr werthvoll, wo der Depeschenverkehr kein ununterbrochener ist. Es ist in der That eine ^Schwierigkeit für eine Verwaltung, die Drähte einer grossen Station, die in kleine benachbarte Ortschaften münden, gut bedienen zu lassen. Würde man für jeden solchen Draht einen eigenen Beamten bestimmen, so würde dies eine Ausgabe verursachen, die meistens ausser Verhältniss zu der dafür erlangten Arbeit steht. Andererseits würden aber, wenn der Dienst mehrerer Linien Einem Beamten anvertraut würde, die Depeschen unvermeidliche Verzögerungen erleiden, welche die Nähe des Adressortes noch fühlbarer machen müsste. Durch die Verwendung von Frauen aber, in der Weise, wie dies in London der Fall war, können diese Uebelstände gros- sentheils abgeschwächt, wenn nicht gänzlich aufgehoben werden, denn die Frauenarbeit ist billiger , und gerade weil die j Frauen fortfahren, während der Dienst- | stunden für sich zu arbeiten, können sie J auch nur nach Verhältniss des wirklichen • Dienstes, den sie leisten, entlohnt werden. Wir werden aus der Darstellung, welche wir eben gegeben haben, keine Folgerungen ziehen, denn in einer Frage dieser Art, wo den Unterschieden in den Sitten und socialen Gewohnheiten grosse Rechnung getragen werden muss, könnte das Beispiel einer Verwaltung nicht als entscheidendes Argument angeführt werden. Wir erwähnen nur, dass gerade die Verwaltungen, welche dieser Massregel die vollständigste und dauerhafteste Anwendung gegeben haben, sich am entschiedensten zu Gunsten derselben aussprechen. Der Betrieb des Telegraphen findet in Frankreich, Württemberg, Norwegen, Schweden, im Grossherzogthum Baden und in der Schweiz unter den verschiedensten Verhältnissen statt. Aber doch stimmen diese Verwaltungen in der Anerkennung der Vortheile überein, die sie aus der Verwendung der Frauen innerhalb der Grenze, die ihnen angewiesen war, gezogen haben, Man wird ebenso bemerkt haben, dass, obwohl die schwedische und norwegische Verwaltung von den Bewerberinen verhältnissmässig sehr ausgedehnte Kenntnisse verlangen, die erstcre doch angibt, dass die Zahl der zur Aufnahme geeigneten Kandidatinen jene der zu besetzenden Aemter um Vieles übersteigt und die letztere, die ihrerseits keine Schwierigkeit hat, diesen Theil ihres Personales zu erhalten, anerkennt, dass sie alle Anforderungen und Bewerbungen be-~ friedigen konnte. Das sind Resultate, die ausser anderem Lehrreichen, das sie enthalten, unserer Ansicht zufolge wenigstens zeigen, dass die Frage der Verwendung der Frauen im Telegraphendienst in ernstliche Erwägung gezogen zu werden verdient. Ueber die Nothwendigkeit der Anlage unterirdischer Telegraphen-Leitungen überhaupt und in Wienlnsbesondere. (Fortsetzung.) e) Die atmosphärische Elektrizität. Die oberirdische Leitung kann direkt von einem Blitzstrahle getroffen werden, in welchem Falle mitunter der Draht abschmilzt und zerreisst, meistens aber die Stangen zersplittert und sogar die Apparate innerhalb der Stationen, wenn die angebrachten Sicherheitsvorrichtun- gen — Blitzableiter— nicht genügen sollten , zerstört werden können. Es ist daher vorgeschrieben, dass während der Dauer eines Gewitters die in der Nähe befindlichen Stationen ausser Betrieb gesetzt werden. Entfernte Gewitterwolken erzeugen, wenn sie sich nicht entladen, häufig durch Induktion einen elektrischen Strom in der Leitung, welcher die Wirkung der zum Zweck des Telegraphirens in die letztere geleiteten Elektrizität stört und dadurch den Betrieb hindert. Im Anschlüsse hieran möge es gestattet sein, die Wirkung von Elementar - Ereignissen auf die oberirdischen Leitungen mit einigen Beispielen zu belegen. In Russland trat im Dezember 1861 nach gelindem Wetter plötzlich ein starker Nordostwind mit Schneefall auf, welchem eine bedeutende Kälte folgte. Infolge dessen wurden die Leitungsdrähte der Telegraphenlinie von M o s- kau nach Charkow mit einer Eiskruste von ca. 4 Zoll Stärke überzogen; die Drähte rissen unter dieser Last; die 7 / 8 Zoll starken eisernen Stützen der Isolatoren brachen ab und an ungeschützten Stellen wurden die eichenen Telegraphenstangen in grosser Zahl umgeworfen. oder zerbrochen. ln England erhob sich in der Nacht vom 10, bis 11. Jänner 1866 nach bedeutendem Schneefall, der auf den Leitungen einen dicken Eisansatz gebildet hatte, ein starker Sturm, welcher die Telegraphenlinien von London nach Bir- mingham, Manchester, Liverpool und Plymouth auf einer Strecke von 40 Meilen fast gänzlich zerstörte. Die Herstellung der Leitungen dauerte bis zum 29. Jänner und war mit grossen Kosten verknüpft, abgesehen von der langdauernden Störung des Betriebes. In der Provinz Preussen führte ein starker, aus Westen kommender Sturm in der Zeit vom 6. bis 9. November 1866 zahlreiche Beschädigungen der Leitungen und somit Betriebsstörungen herbei, indem die Drähte an vielen Stellen verwickelt und auch zerrissen wurden. Viel bedeutender waren die Verwüstungen, welche ein vom 16 bis 18. u November 1866 herrschender Nordnordweststurm in ganz Norddeutschland anrichtete. Der Betrieb war auf einzelnen Strecken tagelang unterbrochen und die Wiederherstellung der Leitungen dauerte theilweise bis zum 8. Dezember. Besonders nachtheilige Wirkungen wurden dabei durch die Eisenbahnzüge hervorgebracht, welche in die umgestürzten, mit den Drähten auf dem Bahnplanum liegenden Stangen hineinfuhren, sich darin verwickelten und auf diese Weise ganze Strecken durch Umreissen der Stangen, Zerreissen der Drähte u. s. w. demolirten. Dass umgekehrt die Züge auf solche Weise in grosse Gefahr kommen können, liegt auf der Hand. Besonders hart wurden die von Osten nach Westen führenden Linien betroffen. Abgesehen von den zahllosen Verschlingungen und Drahtbrüchen, von den Hunderten zertrümmerten Isolatoren, wurden beispielsweise auf den in der 'jetzigen Preussischen Provinz Hessen-Cassel und den Thüringischen Staaten vorhandenen Telegraphenlinien 342 Stangen umgestürzt. Auf der Strecke B erli n Minden und deren Nebenlinien wurden 321 Stangen umgebrochen, 65 Stangen umgedrückt. Die Leitungen, welche mit einer 2 Zoll starken Eiskruste überzogen waren, hatten ungemein gelitten. Speziell war die Linie Berlin-Hamburg stark beschädigt worden. Man zählte auf derselben 85 abgebrochene und 550 ganz schiefgedrückte Stangen. Auf den von Berlin in östlicher Richtung ausgehenden und demnächst östlich resp. südöstlich weiter geführten Linien wurden 93 Stangen umgebrochen und 237 Stangen umgedrückt. Zu bemerken ist dabei, dass die gebrochenen, am Stammende 9 bis 10 Zoll starken Stangen durchweg aus gesundem kernhaftem Holze bestanden und auf ungefähr i/ 5 ihrer Länge in die Erde gesetzt waren. Der Abbruch war in den meisten Fällen 1 bis 2 Fuss über dem Erdboden erfolgt. Aehnliche Fälle wiederholen sich jährlich in allen Ländern. Empfindlicher als die Kosten, welche die Wiederherstellung der zerstörten Leitungen beansprucht, sind die Nachtheile, welche die oft tagelange Unterbrechung des Betriebes mit sich führt. Die telegraphische Korrespondenz häuft sich auf den Stationen an oder muss durch Vermittlung der Post befördert werden. Immer aber sind Verzögerungen unvermeidlich und immer geben sie dem korre- spondirenden Publikum von Neuem Anlass zu vielfachen, gerechtfertigten Klagen. In Zeiten grosser Ereignisse können dergleichen Betriebsstörungen von Nachtheilen für das Individuum und für die Staaten begleitet sein, die sich aller Berechnung entziehen. Von wichtigem Einfluss ist der jährlich sich steigernde telegraphische Verkehr. Ihm entsprechend muss auf einer bestimmten Strecke die Zahl der Leitungen vermehrt werden. Diese Vermehrung erreicht jedoch ihre Grenze, da ein Gestänge — dessen Höhe über dem Erdboden selbstredend nicht vergrössert werden kann — nur eine gewisse Zahl von Leitungen zu tragen vermag, ganz abgesehen davon, dass mit dem Wachsen dieser Zahl auch der unheilvolle Einfluss der Atmosphärilien in zunehmendem Ver- hältniss sich steigert. Es bleibt daher nur übrig, eine zweite etc. Stangenreihe anzulegen. Dazu würde sich wohl bei Eisenbahnen der Platz finden , indem z. B. auf jeder Seite des Bahnplanums eine Stangenreihe placirt wird, weniger jedoch auf Chausseen, wo überdem die Bäume schon einer Stangenreihe hinderlich werden und die für das Ausschneiden der Baumzweige an die Eigenthümer zu leistende Entschädigung mitunter nach Tausenden berechnet werden muss. Unter solchen Umständen muss dann ein Theil der Korrespondenz auf neu zu beschaffenden Parallellinien — deren Anlage häufig wegen mangelnder Kommunikation in der betreffenden Richtung sehr schwierig ist — befördert oder auf grossen Umwegen zum Ziel geführt werden, wobei wiederum Verzögerungen mannigfacher Art, sowie Beeinträchtigungen der einen oder der anderen Korrespondenz nicht zu vermeiden sind. Ebenso ist als wesentliches Moment bei den oberirdischen Leitungen die mit der Unterhaltung etc. derselben verbundene Kostenfrage zu betrachten. Die stete Einwirkung der Atmosphärilien auf die Leitungen macht nicht allein eine unausgesetzte und desshalb theure Ueber- wachung nöthig, sondern erfordert auch jährlich wiederkehrende, gründliche Revisionen und Reparaturen, welche grosse Ausgaben erheischen und trotz der grössten Vorsicht bei Ausführung der Arbeiten fortwährend Betriebsstörungen erheischen. Gleich kostspielig sind in den meisten Fällen die Arbeiten, welche durch Wiederherstellung der plötzlich durchStürme, Temperaturwechsel, Eisansatz etc, zerstörten Leitungen nothwendig werden. Um die Gefahren zu vermindern, welche durch das Umbrechen der Gestänge für den Eisenbahnbetrieb entstehen , kann man überall da, wo der Raum längs des Bahnkörpers es gestattet, zwei Stangen (Doppelständer) statt der einfachen Stange aufstellen. Dieselben würden am zweckmässigsten senkrecht in einer Entfernung von 4 Fuss ein ge graben und oben mit einem Holme und unten durch einem Querriegel mit Strebe zu verbinden sein. Neben dem Vortheile der grösseren Stabilität erlangt man dadurch zwar auch mehr Raum zum Anbringen von Leitungen, dagegen würden sich die Kosten der Anlage wesentlich steigern und die Drähte nach wie vor allen übrigen Unbilden der Atmosphärilien ausgesetzt und die Zuverlässigkeit des telegraphischen Betriebes nur wenig vergrössert sein. Aus dem bisher Gesagten ergibt sich die gebieterische Nothwendigkeit, neben den oberirdischen Telegraphenlinien noch ein anderes Konstruktionssystem in Anwendung zu bringen, welches den aufgezählten Einflüssen möglichst entzogen und im Stande ist, die Verbindung der Hauptpunkte des Landes untereinander in zuverlässiger Weise aufrecht zu erhalten. Dieses andere System sind die unterirdischen Leitungen. (Fortsetzung folgt.) Heber das Verhalten einiger galvanischer Batterien gegenüber den An« fordernngen der Telegraphie. (Fortsetzung.) In der nachstehenden Zusammenstellung der electromotorischen Kräfte sind ohne Rücksicht auf diese Schwankungen nur einzelne Zahlen gegeben. Diese Zahlen sollen die für die Praxis gültigen Grundlagen für die Berechnung der electromotorischen Kraft der Batterie darstellen und sind durch folgende Erwägungen erhalten. Bei grossen Batterien, auf welche hier vorzüglich Rücksicht zu nehmen ist, wird stets, die Elemente seien constant oder nicht, die Auswechselung nach einem bestimmten Turnus stattfinden, die Batterien enthalten also Elemente sehr vieler Altersstufen. Die mittlere electromotorische Kraft pro Element lässt sich nun am besten im 56 Anschluss an die erwähnten Curven defi- niren. *) Wird der zwischen der Abscissen- axe und der Curve, sowie der ersten und letzten Ordinate liegende Flächeninhalt in ein Rechteck verwandelt, dessen Basis dem entsprechenden Stück der Abscissen- axe gleich ist, so ist die Höhe dieses Rechteckes der mittlern elektromotorischen Kraft gleich. Letztere ist dann ge- wissermassen das arithmetische Mittel aus allen den Wertlien, welche die electromo- torische Kraft während vieler kleiner, aber gleicher Zeitelemente gehabt hat. Wenn man nun die Elemente in der Praxis bis zur völligen Erschöpfung arbeiten liesse und dann erst auswechselte, so wäre die Curve in ihrer ganzen Erstreckung heranzuziehen und die mittlere electromotorische Kraft würde ziemlich klein werden. Auf den ersten Blick sollte man diesen Weg für den meist ökonomischen halten, da die Elemente mit ihrer ganzen Leistungsfähigkeit ausgenutzt würden. Man sieht aber sofort, dass zur Erregung einer bestimmten electromotorischen Gesammtkraft der Batterie bei voller Ausnutzung der Elemente mehr von denselben erforderlich sind, als bei häufiger Erneuerung, Die bedeutend grössere Batterie braucht dann auch einen grösseren Raum zur Unterbringung. Wichtiger als der erwähnte nachtheilige Umstand sind folgende beide Erwägungen. Jede Vermehrung des Widerstandes des Gesammtkrei- ses macht eine Vermehrung der Batteriekraft notkwendig. Indem man ausgenutzte Elemente noch in der Batterie stehen lässt, ist man also auch in Rücksicht auf den vermehrten Widerstand gezwungen, eine stärkere Batterie anzuwenden, als sonst erforderlich ist. Dieser Nachtheil wird besonders empfindlich bei gemein*) Vergleiche Pig. I. auf Tafel II. in der nächstfolgenden Nr. 6. samen Batterien und »in Folge des Umstandes, dass der Widerstand erschöpfter Elemente meist grösser ist, als der von frischen. (Bei Meidinger’sehen allerdings ist das Gegentheil der Fall.) Nach diesen Erwägungen ist es am zweckmässigsten, dieElemente nur so lange arbeiten zu lassen, als die electromotorische Kraft im langsamen Abnehmen begriffen ist. Ist diese Periode vorbei, so wird die Auswechselung vorzunehmen sein. Somit wird die mittlere electromotorische Kraft aus einem kürzeren Stück der Curve zu ziehen sein, und dieser so gewonnene mittlere Werth ist es, der nachstehend angeführt werden soll. Derselbe ist seinem Betrage nach bedeutend grösser, als er ausfällt, wenn er aus der ganzen Curve gezogen wird. Natürlich sind in der anzugebenden Zahl für die Widerstände auch nur die Widerstände während der gedachten Periode ungefähr zusammengefasst, und auch die Nutzeffecte sind so berechnet, dass als electrischer Consum nur der während der gedachten Zeit stattfindende, als Gesammtconsum aber der der ganzen Ladung entsprechende zu Grunde gelegt ist, sofern nicht der unverbrauchte Theil sich w r eiter benutzen lässt. I. Meidinger'sches Element mit Sturz flasche. Reihe A. ergab e = Ö\92, w =■ 8 S ,0 « = 0,96 „ B. „ e = 0,93 ,, C. „ e ==■ 0,925, w = 12 e = 1,0 Das offene Element der Reihe D. hielt sich fast unverändert brauchbar. Das kurz geschlossene Element der Reihe E. polari- sirte sich bei einer täglichen Arbeit von fast 3 gr Kupfer im Voltameter so bedeutend, dass e bis 0,5 selbst 0 d ,2 fiel, es wurde hier übrigens ein kleineres Exemplar angewendet. Zugleich w r ar hier s = 0,93. Die Elemente hielten sich bei allen Ver- suchen sehr gut und reinlich. Sie verlangen fast keine Bedienung und das Ansetzen ist sehr einfach. Man wird für alle gewöhnlichen Anwendungen in der Telegraphie im Allgemeinen e =- 0 d ,925 w = 9* und £ = 0,96 setzen können. Ein Erneuern des Elementes wird je nach der Stärke des durchgehenden Stromes etwa nach einem halben bis ganzen Jahre nothig sein. Zwar ist der Kupfervitriol, innerlich genommen, ein starkes Gift, doch führt die Manipulation bei Bedienung der Batterie keinerlei Nachtheile für die Gesundheit herbei. Auch entwickelt die Batterie keine der Gesundheit schädlichen Gase. Der Preis beträgt pro Element 1,13 Thaler = 4,2 Pres. II. Meidinger’sches Element der Norddeutschen Verwaltung. Reihe A. ergab e = 0 d ,92, w = ä fi ,6, £ = 0,61 „ B. „ e = 0,92 „ C. „ e = 0,93, w = 5, s = 0,73 Das offen stehende Element Reihe D. wurde bald ganz unwirksam. Die Elemente erhielten bald nach dem Ansetzen ein unansehnliches Aeussere ohne dadurch an Wirksamkeit erheblich einzubüssen. Sie gestatten nach dem Verbrauch der ursprünglichen Beschickung ein wiederholtes Nachwerfen von Beschickungsmaterial und können deshalb längere Zeit ohne Auswechslung im Betriebe bleiben. *) Für alle gewöhnlichen telegraphischen Anwendungen wird man e = 0 d ,92 w = 4" und e = 0,70 setzen können. Nur wenn das Niveau sehr tief sinkt, so dass ein grosser Theil des Zinkes ausserhalb der Flüssigkeit steht, oder wenn die blaue Farbe fast ganz ver- *) Bei der für die Telegraphenstationen des Norddeutschen Bundes vorgeschriebenen Behandlung dieser Elemente ist ein Neuansetzen frühestens nach 6 Monaten nothwendig. schwunden ist, fällt die electromotorische Kraft bedeutend unter den angegebenen Betrag. Durch zu häufiges und reichliches Nachwerfen von Kupfervitriol wird e sehr verringert, man sollte also nie nachwerfen, ehe nicht die Krystalle völlig verschwunden sind, und dann nur so viel, dass zwischen ihnen und dem Zink ein bedeutender Zwischenraum bleibt. *) In Fällen, wo die Batterie sehr wenig Strom zuliefern hat, wird s erheblich geringer werden können. Ueber die Einwirkungen auf die Gesundheit gilt dasselbe wie bei dem zu I. aufgeführten Elemente. Der Preis beträgt pro Element 0,4 Thaler = 1,5 Frcs. III. Bunsen’sches Element mit Chromsäure. Ring von g ebrannter Kohle. Reihe A. ergab e = l d ,50, w = 4’,5, £ = 0,45 » B. „ e = 1,23 „ C. „ e = 1,48, w = 25, £ = 0,37 Die offene Batterie, Reihe D., bleibt etwa 4 Wochen wirksam, ist dann aber sehr bald zerstört. Reihe E. ergab e = l d ,50, w = ll s , £ = 0,70 Die sehr verschiedenen Werthe von e deuten an, dass die Kohlen sich verschieden verhalten. Eine besondere Untersuchung (siehe unten) hat dies bestätigt. — Der hohe Betrag von w in Reihe C. findet seine Erklärung darin, dass nicht neue Kohlen, sondern lang gebrauchte benutzt wurden. Die Kohlen hatten Bleifassung und befand sich wahrscheinlich zwischen der Kohle und dem Blei eine Ablagerung von chromsaurem Bleioxyde. Da ein solcher Fall in der Praxis wahrscheinlich nicht als Ausnahme dasteht, so muss auch dieser hohe Werth bei Bildung des Mittels zugezogen werden. Für alle gewöhnlichen *) Diese Art der Behandlung ist in der Telegraphen-Verwaltung des Norddeutschen Bundes seit längerer Zeit vorgeschrieben. 58 telegraphischen Zwecke wird man also durchschnittlich setzen können e = l d ,45, w = 11 8 , s = 0,40 Bei sehr schwachen Strömen wird jedoch £ bedeutend unter 0,4 fallen können. — Ein erschöpftes Element kann nur durch vollständiges Auseinandernehmen, Reinigen und Neuansetzen wieder wirksam gemacht werden. Die beiden zum Ansetzen erforderlichen Flüssigkeiten (Schwefelsäure und Chromsäurelösung) üben nicht nur auf die Kleider, sondern auch auf die menschliche Haut höchst zerstörende Wirkungen aus. Innerlich sind sie heftige Gifte. — Erschöpfte Elemente können, wenn sie eingeschaltet bleiben, das giftige Sehwefel- wasserstoffgas entwickeln. Die Behandlung der Batterie erfordert also in dieser Hinsicht mehr Vorsicht, als die der Da- niell’schen Combinationen. Der Preis ist pro Element 0,46 Thlr., = 1,6 Frcs. (Fortsetzung folgt.) Rundschau. Inland. (Der Verwaltungsrath der Wiener Pri- vat-Telegraphen-Gesellschaft) gibt bekannt, dass das Ministerium den Beschluss der Generalversammlung: „Es sei der dritte Theil des effektiv eingezahlten Aktienkapitals, d. i. im Ganzen 100,000 fl. Ö W. oder 20 fl. per Aktie, unter gleichzeitiger Umwandlung der Interimsscheine in volleingezahlte Aktien ä 200 fl. zur Rückzahlung zu bringen, “ genehmigt hat, demnach die Gläubiger aufgefordert werden, sich binnen Jahresfrist bei der Gesellschaft zu melden. (Die k. ung. Telegraphen-Verwaltung) hat in Klausenburg eine neue Telegraphendirektion errichtet, und die Telegraphenstation daselbst zur Haupttelegraphenstation erholen ; desgleichen wurden die Stationen zu Kaschau, Gr.-Ka- nizsa, M.-Theresiopel, Kronstadt und Essegg- Oberstadt zu k. ung. Hauptstationen erhoben. Ausland. (Der „Vater der Telegraphie.“) Hem Professor Morse, dem Erfinder des nach ihm benannten Telegraphensystems, wird demnächst für seine Verdienste um das Telegraphen wesen eine schöne Anerkennung zu Theil. Hie Telegraphisten von Alleghany in Pennsylvanien beschlossen nämlich vor einiger Zeit dem „Vater der Telegraphie“ ein Andenken zu seinem achtzigsten Geburtstage zu verehren. Von allen Seiten wurde der Vorschlag mit Wärme aufgenommen, und die Gaben für das „Andenken“ haben eine solche Höhe angenommen, dass aus dem Geburtstagsgeschenke ein nationales Henkmal und eine Büste oder gar eine Statue in Lebensgrösse wird. Sollten sich die Fachmänner in Europa hierbei nicht auch betheiligen ? (Telegraphen-Verbindung zwischen dem Norddeutschen Bunde und Nord-Amerika.) Bekanntlich wird die Herstellung einer telegraphischen Verbindung zwischen dem Norddeutschen Bunde und Nordamerika beabsichtigt. Bie- selbe soll in der Weise bewirkt werden, dass- von England aus ein mit dem englisch-amerikanischen Kabel von 1865 in Zusammenhang zu setzendes Telegraphen-Kabel nach der Nordseeküste von Beutschland geführt wird. Her Plan geht dahin, dies Kabel in der Gegend von Emden zu landen. Nun hat vor dom Ausbruche des Krieges von 1866 derTelegraphen-Unternehmer Reuter von der damaligen hannoverschen Regierung die Konzession erworben, zwischen England und der hannoverschen Küste ein submarines Kabel zu legen. Habei ist ausdrücklich stipulirt worden, dass in den nächsten 25 Jahren von hannoverscher Seite die Legung anderer Kabel nach England nicht gestattet werden solle. Inzwischen hat Herr Reuter sein Konzessionsrecht an die britische Regierung überlassen. Her Norddeutschen Telegraphen-Verwaltung stände es nun frei, das projektirte Kabel etwa nach der Elbemündung oder nach den anderen früher nicht hannoverschen Küstenstrichen der Nordsee zu leiten. Indessen empfehlen der Kostenpunkt und andere sachliche Rücksichten die Landung desselben bei Emden. Zugleich glaubt die norddeutsche Telegraphen-Verwaltung in die Verpflichtung der ehemals hannoverschen Regierung eintreten zu müssen. Hoshalb hat sie bei der britischen Regierung darauf angetragen, dieselbe wolle von dem durch die Reuter’sche Konzession erworbenen Rechte abstehe» und es gestatten, dass von England aus ein Verbin- 59 dungskabel nach der hannoverschen Küste gelegt werde. Verhandlungen über diese Angelegenheit sind noch im Gange. (Das Telegraphennetz in New-York.) Dasselbe besteht aus nicht weniger als 200 Telegraphendrähten, welche hier von ausserhalb der Manhattan-Insel zusammenlaufen. Die meisten derselben kommen von Süden und Westen und kreuzen mittelst Kabels den Hudson-Fluss oberhalb Jersey-City. Die Gesammtlänge aller hier mündenden Linien des ganzen Landes beträgt 130,000 engl. Meilen, mit 5000 Bureaux. Eine einzige dieser Linien hatte in einem Jahre nur für Beförderung von Depeschen der Presse allein eine Einnahme von nahezu einer Million Dollars gehabt, während ihre Gosammteinnahme für den gleichen Zeitraum über sieben Millionen Dollars betrug. Die im Hudson liegenden Kabel laufen an der 15., 39., 59. und 72. Strasse durch den Strom und sind je 7 bis 8 Tonnen schwer. Es sind 75 Telegraphen-Bureaux in der Stadt, in denen 150 Telegraphisten beschäftigt sind. Zu diesen kommen noch die Privattelegraphen, deren bereits 100 existiren, obwohl der erste vor kaum fünf Jahren errichtet worden ist Diese Linien wurden von Privatpersonen zwischen ihren Wohnungen und Geschäftshäusern errichtet und erstrecken sich nicht nur durch die ganze Stadt, sondern gehen auch nach Brooklyn und New-Jersey; eine derselben hat eine Länge von 70 engl. Meilen Die Apparate, die bei diesen Privattelegraphen benützt werden, sind so einfach, dass jeder, der zu lesen vermag, in wenigen Minuten das Telegraphiren damit lernt. Auch die Börsen haben ihre eigenen Telegraphen, die ihre Lokale mit den Geschäftshäusern verbinden. Ausserdem ist die Errichtung eines neuen Feueralarmtelegraphen mit einem etwa 800 engl. Meilen langen Drahte in 400 durch die ganze Stadt vertheilten Apparaten in Angriff genommen. (Die Eröffnung der Linie Falmouth- Gibraltar-M ilta,) durch welche England durchgehends unterseeisch mit Indien in telegraphische Verbindung gesetzt wird, ist für die nächste Zeit bevorstehend. (Kabelverbindung zwischen Amerika U ld Holland.) Die im Repräsentantenhause zu Washington eingebrachte Bill betreffs Incorpori- rung der American and Holland Ocean Cable Company bestimmt, dass unter Concession des Königs von Holland, ertheilt im October 1869, ein Kabel zwischen New-York und Holland gelegt werde; von New-York ist die Telegraphenleitung über Land nach der Küste des Stillen Océans und von da per Kabel nach China und Japan weiterzuführen : für Herstellung der telegraphischen Verbindung zwischen Europa und der Küste des stillen Océans sind 10,000,000 Dollars siebenprocentiger Obligationen zu emitti- ren und weitere 10,000,000 Dollars für Kabel von der Küste des Stillen Océans nach Asien. Diese Obligationen sind durch das Betriebs- Inventar und Eigenthum der Compagnie sicher zu stellen ; der Regierung steht das Recht zu, Drähte und Kabel der Compagnie täglich eine Stunde kostenfrei zu benutzen und, falls noth- wendig, zwei weitere Stunden zu den halben Raten des Tarifs. (Die Beförderung telegraphischer Depeschen nach Mexico.) Da für die telegraphischen Depeschen nach Mexico der beste und sicherste Weg derjenige über Havanna ist, indem nur dieser Hafen mit Veracruz eine regelmässige Postdampfschiffsverbindung unterhält, so sind die Telegraphenstationen angewiesen worden, die Aufgeber von Depeschen nach Mexico auf diesen Umstand aufmerksamzu machen. Die Société transatlantique française macht wiederholt auf die Bestimmung aufmerksam, dass die nach der Insel Cuba gerichteten telegraphischen Depeschen in gewöhnlicher Sprache abgefasst sein müssen, da Depeschen in Chiffern oder Ausdrücken, deren Sinn nicht klar zu ersehen ist, von dem spanischen Gouvernement nicht zugelassen werden. (Vervielfältigung der Telegramme in England.) Bekanntlich wurde durch den Wiener internationalen Telegraphen-Vertrag die Bestimmung getroffen, dass Depeschen, welche gleichen Text und dieselbe Unterschrift haben und deren verschiedene Bestimmungsorte im selben Lande liegen , von der Aufgabestation bis an die Grenze dieses Landes als eine Depe- eche und erst von dieser Grenze ab als so viele Depeschen behandelt und berechnet werden, als Adressen angegeben sind. Bedingung zur Erlangung dieser Begünstigung ist nur die, dass alle Adressen nach einander entsprechend unterschieden, dann der Text und die Unterschrift auf Einem Blatte Papier geschrieben werden. Diese Bestimmung wurde nun auch von der englischen Telegraphen - Verwaltung eingeführt und als Zutaxe für jede weitere Adresse 50 kr. ö. W. für die einfache Depesche festgesetzt.. 60 Eröffnung neuer Vereins-Telc- graphen-Stationen. Neue Vereins-Telegraphen-Stationen sind eröffnet worden in Oesterreich-Ungarn. Station: mit dem Tarife von Dngosello (F-C) in Ungarn, Agram. 2 ) Emod (F-C) in Ungarn, Miskolcz. 2 ) Fnzes-Abony (F-C) in Ungarn, Erlau. 2 ) Gastem (Bad) (L-BC)i.Salzburg, Gastein (Bad.) 0 Gyöngyös (Bahnhof) (F-C) i. Ungarn, Gyöngyös. 2 ) Hofgastein (B-L) in Salzburg, Hofgastein tj Käpolna (F-C) in Ungarn, Gyöngyös. 2 ) Kopreinitz (F-C) in Kroatien, Kopreinitz. 2 ) Kreuz (F-C) in Kroatien, Kopreinitz. 2 ) Lepavimi (F-C) in Kroatien, Kopreinitz. 2 ) Ladas (F-C) in Ungarn, Gyöngyös. 2 ) Hezöhövesd (F-C) in Ungarn. Erlau. 2 ) fiezönyarad (F-C) in Ungarn, Erlau. 2 ) Neuberg (L) in Steiermark, Mariazell. Nyök-Ladhaza (F-C) in Ungarn, Miskolcz. 2 ) Sesvete (F-C) in Kroatien, Agram. 2 ) Tämosgybrg (F-C) in Ungarn, Gyöngyös 2 ) Vcrbovetz (F-C) in Kroatien, Kopreinitz 2 ) Wartemberg (Bad) (B-L) in Böhmen, Jicin. 0 Bay Station: Adelsschiag (F-C), Bellheim (L), Dollnstein (F-C), Eichstätt (Bahnhof) (F- Fremsbeim (L), Gaimersheim (F-C), Lambsheim (L), Langenkandel (L), Pappeuheim (Bahnhof) Rheinzabern (L), Rülzheim (L), Scheidt (L), Solnhofen (F-C), Wendelstein (L), ern. mit dem Tarife von Ingolstadt. Germersheim. Ingolstadt. C), Ingolstadt. Ludwigshafen. Ingolstadt. Ludwigshafen. Germersheim. (F-C), Ingolstadt. Germersheim. Germersheim. Germersheim. Ingolstadt. Nürnberg. Norddeutschland. Station: mit dem Tarife von Schwaan (L), Bützow. L bedeutet: beschränkter Tagesdienst. C „ voller Tagesdienst. F „ Eisenbahn-TelegraphenstatioD. B „ Sommerstation. *) Als Sommerstation wieder eröffnet. *) Telegraphenstationen der königl. ung. Staats- Eisenbahnen. Dieselben gelangen am 1. Mai 1870. aor Eröffnung. Personal-Nachrichten, Auszeichnung. Se. Majestät der Kaiser hat dem Telegra- phenamts-Kontrolor, Kudolf Reber in Wien, in Anerkennung seiner vorzüglichen Dienstleistung das goldene Verdienstkreuz mit der Krone zu verleihen geruht. Vom Büchertische. Verzeichniss beachtenswerther Schriften über Telegraphie. (Fortsetzung.) 5. Documents de la Conférence télégraphique internationale de Vienne. Imprimerie impériale et royale de la Cour et de l’Etat, Vienne 1868. Zu beziehen durch die k. k. Staats-Telegraphen* * Direktion in "Wien. Preis 2 fl. 80 kr. = 7 Frcs. 6. Des réformes immédiates à introduire dans la télégraphie, par Gustavo Marqfoy. Verlag voa E. Lachaud 4, place du Théâtre-Français, 4. Paris. Preis 1 Frcs. (Wird fortgesetzt.) Kur Machricht. Wir erlauben uns hiemit die vorläufige Anzeige zu machen, dass die P. T. Pränumeranten des in den vorhergehenden Nummern dieses Blattes angekündigten, von L. J. Wolschitz herausgegebenen „Allgemeinen Telegraphen-Tarifes“ bis zum 20. Juni d. J. eine neue, eben unter der Presse befindliche Auflage desselben erhalten werden, da mit 1. Juli andere Tarifsätze ir. Wirksamkeit treten und die frühere Auflage des „allgemeinen Telegraphen-Tarifes“ ausser Gebrauch gesetzt wird. Karte des europäischen Telegrapliennetzes mit Angabe der Ilauptverbindungen und Anschlusspunkte der internationalen Linien. Herausgegeben von L. i. Wolschitz. Wien, 1869. Die Karte ist 12 Zoll hoch und 18 Zoll breit. Preis eines colorirten Exemplares . 35 kr. ö. W. „ „ nicht colorirten „ . 25 kr. ö. W. Wilhelm Weimer, Mechaniker, Wien, Wieden, Neumannsgasse Nr. 5, verfertiget alle .Gattungen elektrische Telegraphen-Apparate und Batterien, Haustelegraphen, elektrische Uhren, sowie auch Feldtelegraphen-Apparate neuester Form, welche sehr verlässlich sind. Von diesen Apparaten stehen in Russland bereits 48 Stück im Gebrauche. Druck von F. B. Geitier, Albrechtgasse 4, in Wien.