Heft 
3 (1870) Heft 3
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Die Messinstrumente bestanden in einer Tangentenboussole nach Gaugain mit verschiedenen Windungssistemen, einer Sinusboussole, einer Sinustangenten- bousaole (nach der Konstruction von Sie­men» & Halske, vergl. Schellen, der elek­tromagnetische Telegraph 4. Auflage, pag. 99 ff.) und einem Stöpselrheostaten, wel­cher Widerstände von 0 bis 10.000* einzu­stöpseln gestattete.

In kurzen Zwischenräumen wurden die einzelnen Batterien, welche aus 13 Elementen bestanden, behufs Bestimmung der Constanten mit den Instrumenten ver­bunden. Die Messung der elektromoto­rischen Kraft geschah nach der Fechner- schen Methode durch Bestimmung der­jenigen Intensität, welche die Batterie in einem sehr grossen Widerstande erzeugte. Die Widerstandsmessungen wurden nach verschiedenen Methoden, vornämlich aber nach der Ohmschen, ausgeführt.

(Fortsetzung folgt.)

Deber die Verwendung der Frauen für den Telegraphendienst.

(Fortsetzung.)

VI.

Wir haben schon in unserer vori­gen Nummer das Verzeichniss der Staaten gegeben, in welchen die Verwendung der Frauen bei Telegraphenstationen jeder Gattung gestattet ist. Es sind dies: Dänemark, Norwegen, Schweden, das Grossherzogthum Baden und die Schweiz.

In Dänemark hat die Verwendung der Frauen, obwohl allgemein zuge­lassen, bis heute keine grosse Ausdeh­nung gewonnen. Die Leitung einiger Staatsstationen ist gegen eine vertrags- mässig festgesetzte Vergütung entweder dem Postmeister des Ortes oder einem andern öffentlichen Beamten, der nicht

dem Telegraphendienste angehört, unter der Bedienung überlassen, dass er sich selbst und auf seine Kosten die Beihilfe die er nöthig hat, verschaffe.

Bei anderen Stationen zweiten Ran­ges wird dem Leiter, welcher ein eigent* licher Telegraphenbeamter ist, ein fixer Gehalt gezahlt, damit er sich ausschliess­lich dem Dienste widme. Bei Stationen dieser 2. Kategorie steht es den Vor­stehern frei, unter ihrer persönlichen Ver­antwortlichkeit zu verwenden, wen sie wollen, vorbehaltlich der Genehmigung des Generaldirektors. Häufig genug neh­men sie Frauen zu Hilfsarbeiterinen, hauptsächlich ihre Frau oder Tochter.

Es gibt ebenso auch einige Stationen, in welchen die Arbeit eine sehr unbe­deutende ist und deren Leitung Frauen anvertraut ist.

Die Besoldung, die sie erhalten, ist eine sehr massige.

Endlich wird in einigen Stationen von grösserer Bedeutung eine kleine An­zahl von Frauen, soweit e3 möglich ist, zu allen Details des Dienstes verwendet. In diesem letzteren Falle werden die Frauen eben so behandelt, wie die Super- numeraire und erhalten keine höhere Besoldung als diese.

Um eine von der dänischen Ver­waltung unmittelbar besoldete Stelle zu erlangen, muss die Frau dieselben Kennt­nisse besitzen, wie sie von den Männern für die niederen Grade verlangt werden, hauptsächlich eine gute Schrift, eine kor­rekte Ortographie in der Landessprache, und einige Kenntnisse in der französi­schen, englischen und deutschen Sprache.

Obwohl die dänische Verwaltung in diesen Anstellungen verschiedener Natur durch die Verwendung der Frauen hin­reichend befriedigende Resultate erlangt hat, insbesondere was die Beförderung der Depeschen betrifft, für welche einige

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