Die Messinstrumente bestanden in einer Tangentenboussole nach Gaugain mit verschiedenen Windungssistemen, einer Sinusboussole, einer Sinustangenten- bousaole (nach der Konstruction von Siemen» & Halske, vergl. Schellen, der elektromagnetische Telegraph 4. Auflage, pag. 99 ff.) und einem Stöpselrheostaten, welcher Widerstände von 0 bis 10.000* einzustöpseln gestattete.
In kurzen Zwischenräumen wurden die einzelnen Batterien, welche aus 1—3 Elementen bestanden, behufs Bestimmung der Constanten mit den Instrumenten verbunden. Die Messung der elektromotorischen Kraft geschah nach der Fechner’- schen Methode durch Bestimmung derjenigen Intensität, welche die Batterie in einem sehr grossen Widerstande erzeugte. Die Widerstandsmessungen wurden nach verschiedenen Methoden, vornämlich aber nach der Ohm’schen, ausgeführt.
(Fortsetzung folgt.)
Deber die Verwendung der Frauen für den Telegraphendienst.
(Fortsetzung.)
VI.
Wir haben schon in unserer vorigen Nummer das Verzeichniss der Staaten gegeben, in welchen die Verwendung der Frauen bei Telegraphenstationen jeder Gattung gestattet ist. Es sind dies: Dänemark, Norwegen, Schweden, das Grossherzogthum Baden und die Schweiz.
In Dänemark hat die Verwendung der Frauen, obwohl allgemein zugelassen, bis heute keine grosse Ausdehnung gewonnen. Die Leitung einiger Staatsstationen ist gegen eine vertrags- mässig festgesetzte Vergütung entweder dem Postmeister des Ortes oder einem andern öffentlichen Beamten, der nicht
dem Telegraphendienste angehört, unter der Bedienung überlassen, dass er sich selbst und auf seine Kosten die Beihilfe die er nöthig hat, verschaffe.
Bei anderen Stationen zweiten Ranges wird dem Leiter, welcher ein eigent* licher Telegraphenbeamter ist, ein fixer Gehalt gezahlt, damit er sich ausschliesslich dem Dienste widme. Bei Stationen dieser 2. Kategorie steht es den Vorstehern frei, unter ihrer persönlichen Verantwortlichkeit zu verwenden, wen sie wollen, vorbehaltlich der Genehmigung des Generaldirektors. Häufig genug nehmen sie Frauen zu Hilfsarbeiterinen, hauptsächlich ihre Frau oder Tochter.
Es gibt ebenso auch einige Stationen, in welchen die Arbeit eine sehr unbedeutende ist und deren Leitung Frauen anvertraut ist.
Die Besoldung, die sie erhalten, ist eine sehr massige.
Endlich wird in einigen Stationen von grösserer Bedeutung eine kleine Anzahl von Frauen, soweit e3 möglich ist, zu allen Details des Dienstes verwendet. In diesem letzteren Falle werden die Frauen eben so behandelt, wie die Super- numeraire und erhalten keine höhere Besoldung als diese.
Um eine von der dänischen Verwaltung unmittelbar besoldete Stelle zu erlangen, muss die Frau dieselben Kenntnisse besitzen, wie sie von den Männern für die niederen Grade verlangt werden, hauptsächlich eine gute Schrift, eine korrekte Ortographie in der Landessprache, und einige Kenntnisse in der französischen, englischen und deutschen Sprache.
Obwohl die dänische Verwaltung in diesen Anstellungen verschiedener Natur durch die Verwendung der Frauen hinreichend befriedigende Resultate erlangt hat, insbesondere was die Beförderung der Depeschen betrifft, für welche einige
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