32
unter ihnen eine bemerkenswerthe Geschicklichkeit bewiesen haben, ist dieselbe doch wenig- geneigt, die Zahl der gegenwärtig angestellten Frauen beträchtlich zu vermehren.
Vom ökonomischen Gesichtspunkte aus scheint die Verwendung der Frauen dieser Verwaltung keine Vortheile zu bieten, da sie sich ohne Schwierigkeit mittelst eines jährlichen Gehaltes von 150—200 dänischen Rigsdalern (425— 565 Frcs.) sehr junge Leute männlichen Geschlechts verschallen kann. Nun ist dieser Gehalt das Minimum der Vergütung, welche einer Frau gewährt werden könnte und würde selbst diese noch unzulänglich sein, wenn ihr Dienst sie ausser den Ort riefe, w r o sie mit ihrer Familie wohnt, während der junge Mann sich viel leichter überall billige Existenzmittel verschaffen kann.
Da zweitens das Telcgraphenperso- nale grundsätzlich verpflichtet ist, sich nach Bedürfniss des Dienstes versetzen zu lassen, so wird die Verwaltung durch die Verwendung von Frauen, die oft nicht ohne Unzukömmlichkeit versetzt -werden können, in ihrer Handlungsfreiheit eingeschränkt.
Endlich ist es oft schwierig, den Frauen Posten anzuweisen, welche ihrem Geschlechte entsprechen, insbesondere in den Bureaux, wo sie genöthigt sind, mit Männern zusammen zu arbeiten, und sie stehen überhaupt, auch die geschicktesten, als Beamte den Männern nach, sowohl was Ausdauer, als Geschicklichkeit betrifft.
Obwohl anscheinend in ähnlichen Verhältnissen, wie die dänische, gelangt die norwegische Verwaltung, welche der Verwendung der Frauen weiteren Spielraum lässt, zu ganz verschiedenen Schlussfolgerungen:
In Norwegen werden unverheirathete Frauen seit dem Jahre 1858 in den Tele- graphenämtern verwendet.
Sie müssen 20 bis 30 Jahre alt sein, eine gute Gesundheit, eine Erziehung wie sie gewöhnlich für Gouvernanten verlangt wird, genossen haben, eine gute Schrift besitzen, mit Genauigkeit rechnen und ausser den skandinavischen Sprachen die französische, deutsche und englische Sprache soweit kennen, um korrekt Dik- tando schreiben zu können.
Die norwegische Verwaltung kündigt in den Zeitungen an, dass sie Elevinen braucht, und w T ählt dann aus den Kandidatinen, w r elche sich melden, die ihrem Bedarfe entsprechende Zahl.
Diesen Bewerberinen wird gestattet, im Bureau eines Inspektors einen Kurs über die für den Telegraphendienst speciell nothwendigen Kenntnisse, der 3 — 4 Monate dauert, zu hören. Ausser den praktischen Uebungen hält ihnen der Inspector eigene Vorträge über die theoretische Telegraphie.
Am Schlüsse des Kurses legen die Bewerberinen eine Prüfung ab vor einer Kommission von drei, von der Verwaltung ernannten Examinatoren. Die Prüfung ist theils mündlich, theils schriftlich. Nachdem sie dieselbe bestanden haben, erhalten sie erledigte Dienstposten mit dem Titel „Elevinen“ und 560 Frcs. jährlichen Gehalt. Später, wenn neue Vakanzen entstehen, rücken sie unter die Zahl der ordentlichen Beamten mit 840 Frcs. Besoldung vor. Dieser Gehalt steigt auf 1100 Frcs. w r enn sie zur Leitung kleiner Stationen bestimmt werden, oder w r enn sie eine gewisse Dienstzeit zurückgelegt haben, so dass gegenwärtig beiläufig die Hälfte das Maximum von 1100 Frcs. bez’eht. Die entsprechenden Gehalte der Beamten männlichen Geschlechts wechseln zwischen 1100 und 2000 Frcs. nach ihrem Range oder ihrer Dienstzeit. Wenn sie sich verheirathen, müssen die Frauen ihr Amt niederlegen.