Actiengesellschaft für Forstindustrie
- More informationRechte in den Hauptstädten aller Königreiche und Länder Filialen zu errichten, an beliebigen Orten Agenturen zu bestellen, Verkaufs- und Lagerplätze zu etablieren und auch nach dem Auslande ihre Wirksamkeit zu erstrecken. Zweck der Gesellschaft ist die forstwirtschaftlichen Interessen zu vertreten.
- SourcesLehmann 1873, S. 613