Restitution
- GlossareintragAls Restitution wird die Rückgabe oder Abgeltung von Objekten bezeichnet, die unrechtmäßig in den Besitz Dritter gelangt sind. In Österreich steht der Begriff seit 1945 vor allem im Zusammenhang mit Vermögenswerten (darunter auch Kunst), insbesondere mit der Rückgabe von während des Nationalsozialismus geraubtem (jüdischem) Eigentum an die ursprünglichen Besitzer:innen oder deren Nachfahr:innen. Restitution umfasst auch Kulturgüter, etwa Kunstwerke und Sammlungsobjekte, die infolge nationalsozialistischer Enteignung in den Besitz Dritter gelangten. Den rechtlichen Rahmen für solche Rückgabeprozesse bilden Rückgabegesetze. Debatten um die Restitution von Kulturgütern aus kolonialen Kontexten werden in Europa seit den 1970er-Jahren geführt. Seit 2016 – angestoßen durch die Ankündigung des französischen Präsidenten Emmanuel Macron, koloniale Raubkunst zurückzugeben – gewinnen sie zunehmend an Konkretheit. Seither rücken besonders die Fragen in den Vordergrund, wie und an wen Rückgaben erfolgen sollen. Die Provenienzforschung ist dabei eine zentrale Voraussetzung, da sie Herkunft und Erwerbsumstände klärt und die Grundlage für mögliche Restitutionen schafft.
- Weiterführende InformationenBundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, Empfehlungen des Beratungsgremiums für einen Handlungsrahmen zu Beständen österreichischer Bundesmuseen aus kolonialen Kontexten, Wien 2023 (22.9.2025), 16–21.Deutscher Museumsbund e. V., Empfehlungen zum Umgang mit menschlichen Überresten in Museen und Sammlungen (22.9.2025), 60–67.Bénédicte Savoy, Afrikas Kampf um seine Kunst. Geschichte einer postkolonialen Niederlage, München 2018, 139.
Keine Einträge vorhanden.