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6. Durch unentgeltliche Vermittlung von weiblichen Arbeitskräften und Dienstboten für die Mitglieder.
7. Durch Belehrung in Wort und Schrift.
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Mitglieder.
Frauen und Jungfrauen, die einer Hauswirthschaft vorstehen, können durch Anmeldung beim Central-Ausschüsse sich um die Aufnahme als ordentliche' Mitglieder des Vereines bewerben. )} . _ ^ .
Männer können, wenn sie einer Hauswirthschaft (Haushaltung) vorstelien, nur als ausserordentliche Mitglieder dem Vereine beitreten.
Der Central-Ausscluiss kann die Aufnahme in den Verein verweigern, wogegen hinnen vierzehn Tagen die Berufung an die nächste Generalversammlung offen stellt.
Fhren-Mitglieder werden :
a) als Stifter Diejenigen, welche ein- für allemal den Betrag
i' 1 von mindestens KM) ti. dem Vereinszwecke widmen;
b) als Gründer Diejenigen; welche ein- für allemal dem Vereine mindesten 5») ff. zuwenden;
c) Jene, welche wegen hervorragender Verdienste um den -Verein vom Central-Aussehusse hierzu mit Stimmen-
E inhelligkeit ernannt werden.
Die Mitgliedschaft erlischt:
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a) durch den Tod des Mitgliedes;
b) wenn ein Mitglied den Jahresbeitrag trotz Ermahnung lr nicht leistet, und
c) wenn ein Mitglied, das die Vereins-Interessen nachweislich insbesondere durch den Missbrauch der Mitgliedskarte
. schädigt, durch den Central-Ausschuss ausgeschlossen
; wird; gegen eine solche Ausschliessung steht binnen vierzehn Tagen die Berufung an die nächste Generalversammlung zu.