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6. Durch unentgeltliche Vermittlung von weiblichen Arbeitskräften und Dienstboten für die Mitglieder.

7. Durch Belehrung in Wort und Schrift.

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Mitglieder.

Frauen und Jungfrauen, die einer Hauswirthschaft vor­stehen, können durch Anmeldung beim Central-Ausschüsse sich um die Aufnahme als ordentliche' Mitglieder des Vereines bewerben. )} . _ ^ .

Männer können, wenn sie einer Hauswirthschaft (Haus­haltung) vorstelien, nur als ausserordentliche Mitglieder dem Vereine beitreten.

Der Central-Ausscluiss kann die Aufnahme in den Verein verweigern, wogegen hinnen vierzehn Tagen die Berufung an die nächste Generalversammlung offen stellt.

Fhren-Mitglieder werden :

a) als Stifter Diejenigen, welche ein- für allemal den Betrag

i' 1 von mindestens KM) ti. dem Vereinszwecke widmen;

b) als Gründer Diejenigen; welche ein- für allemal dem Vereine mindesten 5») ff. zuwenden;

c) Jene, welche wegen hervorragender Verdienste um den -Verein vom Central-Aussehusse hierzu mit Stimmen-

E inhelligkeit ernannt werden.

Die Mitgliedschaft erlischt:

I

a) durch den Tod des Mitgliedes;

b) wenn ein Mitglied den Jahresbeitrag trotz Ermahnung lr nicht leistet, und

c) wenn ein Mitglied, das die Vereins-Interessen nachweislich insbesondere durch den Missbrauch der Mitgliedskarte

. schädigt, durch den Central-Ausschuss ausgeschlossen

; wird; gegen eine solche Ausschliessung steht binnen vierzehn Tagen die Berufung an die nächste General­versammlung zu.