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Schuljahres die Lehrsäle so gefüllt gewesen, wie gegenwärtig. Die Anstalt hat jetzt einen Cötus von circa 160 Zöglingen und Hörern. Als diejenigen Umstände, welche der Frequenz des Pädagogiums, namentlich in den ersten 34 Jahren, nachtheilig gewesen sind und zum Theil noch sind, lassen sich fol­gende bezeichnen. Erstens haben jederzeit Todesfälle und schwere Krankheiten dem Pädagogium eine Anzahl von Zöglingen und Hörern entrissen. Zweitens fordert der regelmäßige Besuch des Pädagogiums von den Lehrern, welche ein öffentliches Schulamt zu bekleiden haben, überdies noch meist auf Nebenerwerb durch Ertheilung von Privatunterricht angewiesen sind, große physische und geistige Anstrengungen und bedeutende pecnniäre Opfer; daher haben sich immer Etliche, welche mit eifrigem Streben in das Pä­dagogium eingetreten waren, nach einiger Zeit schweren Kampfes genöthigt gesehen, von dem weiteren Besuche der Anstalt abzu­stehen. In vielen Fällen habe ich es für eine Gewissenspflicht gehalten, vom Besuch des Pädagogiums abzurathen, in keinem Falle habe ich hierzu Jemanden beredet. Drittens kommt in Betracht, daß früher ein nicht unbedeutender Theil der Wiener Lehrer im clericalen Lager war, ein kleinerer noch heute ist, daher dem Pä­dagogium abgeneigt war, resp. ist. Nicht wenige Lehrer meinten auch, man müsse klüglich abwarten, wie die Dinge im Großen und Ganzen gehen würden; käme die alte Richtung wieder zur Macht, so würde man durch den Besuch des Pädagogiums nicht nur keinen Vortheil erlangen, sondern sogar compromittirt sein. Viertens aber muß bemerkt werden, daß auch innerhalb des Pädagogiums selbst Mißverhältnisse bestanden, welche nothwendiger Weise das Ansehen und daher die Frequenz der Anstalt schädigen mußten und namentlich die Abtheilung derZöglinge" sehr beeinträchtigten. Endlich ist zu berücksichtigen, daß zum Besuche des Pädagogiums Niemand verpflichtet ist, daß die Frequenz dieser Anstalt nicht jene Stützen hat, auf welchen die Frequenz der Volksschulen, der Lehrerseminare, der Realschulen, Gymnasien, Universitäten u. s. w. ruht. Irgend einen materiellen Vortheil oder ein Anrecht aus

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