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Dienstesstellen u. s. w. sichert das Pädagogium seinen Zöglingen und Hörern nicht zu. Der Besuch desselben ist ein durchaus freiwilliger. Prüfungszeugnisse kann sich der Lehrer nur vor den staatlichen Prüfungsconnnifsionen erwerben, nicht im Päda­gogium, welches nur Bildungsanstalt ist. Die Art der Vor­bereitung auf die Prüfungen ist Jedermann freigestellt. Und so hat in der That das Pädagogium im Wesentlichen nur den Cha­rakter eines freien Fortbildungsvereins, freilich mit Mitteln, Kräften und Einrichtungen, wie sie durch bloße Selbsthilfe der Lehrer nicht beschafft werden können. Die beste Attractionskraft des Pädagogiums liegt in feinen Leistungen. Nur wenn die Be­sucher der Anstalt für die Opfer, welche sie sich auferlegen müssen, einen entsprechenden Gewinn an gediegener Berufsbildung erlangen, ist auf ihr treues Ausharren zu rechnen. Diese Lage der Dinge hat zwar die Folge, daß manche Besucher des Pädagogiums, so­bald sie die erforderl-ichen Staatsprüfungen glücklich bestanden haben, ohne Weiteres von bannen gehen, auch mitten in: Cursus, weil sie entweder von der Noth bedrängt werden oder eines tiefer begründeten Strebens entbehren; sie hat aber auch die andere Folge, daß viele Lehrer, welche bereits alle Prüfungen mit Ehren absol- virt haben, noch immer das Pädagogium besuchen und nun gerade mit voller Hingabe an die Sache, aus reiner Liebe zu den Wissen­schaften und zum pädagogischen Beruf.

4. Ursprünglich war zur Aufnahme in das Pädagogium die Beibringung eines Lehramts - Zeugnisses für Hauptschulen er­forderlich. Nachdem aber durch die neue österreichische Schul- gesetzgebung der Cursus der Lehrerbildungsanstalten ein vierjähriger geworden war, gestattete man auch solchen Candidaten, welche nur ein Reifezeugniß (Abiturientenzeugniß, Candidatenzeugniß) von einer Lehrerbildungsanstalt beibringen konnten, den Eintritt in das Pädagogium.

5. Zu finanziellen Unterstützungen für Zöglinge des Päda­gogiums hat der Gemeinderath bisher jährlich gegen 2000 Gulden