Bedingung gemacht werde, daß den erwähnten Officieren diebedeutende Zulage, welche dieselben zur Bestreitung der kostspie¬ligen Reise Auslagen und sonstigen vielfältigen Auslagen be¬nöthigen würden, jedenfalls aus einem Staatsfonde angewiesenwerden müßte.Da ich nicht ermächtiget bin, für die Vorerhebungen in derSuez-Canal Angelegenheit irgend eine Auslage auf das Ärarzu übernehmen, und daher in die Bedingung, unter welcherdie Beurlaubung dieser Officiere allein zugegeben werden will,nicht eingehen kann, so bedauere ich hinsichtlich Ihrer an mich ge¬richteten Bitte eine Verfügung nicht treffen zu können, und setze Siehiervon zum Behufe Ihrer weiteren Einleitungen in die Kenntniß.Die Beilagen Ihrer Eingabe vom 29. Jänner 1847 stelle ichIhnen im Anschlusse zurück.Wien am 3. März 1847Kübek
Einzelstück
Antwort auf Negrellis Brief bezüglich der Beurlaubung der zwei Ingenieure
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