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Der Bund. Zentralblatt des Bundes österr. Frauenvereine
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Stellung nehmen zu müssen zu dem Gesetzentwürfe. Er veranstaltetegemeinsam mit dem Stimmrechtskomitee eine Versammlung,in der Frau Bürgerschuldirektor Marie Schwarz den Standpunktdes Bundes und Henriette Herzfelder die Ansichten des Stimm-rechtskomitees vertreten haben.

Frau Direktor Schwarz führte aus, daß der Bund prinzi-piell für die Arbeitspflicht der Frau eintrete, weil er von der An-sicht ausgehe, daß im Augenblick der Gefahr die Frau ebenso wieder Mann bereit sein müsse, dem Staat zu dienen, das Gesetzaber habe so große Mängel, daß es so wie es ist unannehmbarsei. Es fehlt jede Bestimmung über die Befreiung von schwangerenFrauen und jungen Müttern, während die Frauen von 40 50Jahrenausgeschaltet werden, obwohl sie in diesem Alter nicht mehr sobelastet mit der Kleinkinderpflege, wie die jüngeren Frauen sind.

Die Versicherung vieler Frauen und Mädchen, die frühernicht versichert waren, ist nicht vorgesehen. Alle Vertreterinnenvon Unternehmern und Arbeiterinnen müßten in allen Kommissionengewählt und nicht ernannt werden, auch müßten grundsätzlichFrauen in genügender Anzahl zu den Kommissionen herangezogenwerden, um die Interessen der Arbeiterinnen vertreten zu können.Die Vortragende bemerkt, daß die Stellung der Frauen unter mili-tärischen Befehl nicht wünschenswert und auch nicht notwendigmit dem Gedanken der weiblichen Arbeitspflicht verbunden seinmuß, daß also die Frauen dieses Gesetz in dieser Form ablehnenmüssen, nicht weil sie gegen die Forderung überhaupt sind, sondernweil sie überzeugt sind, daß die Arbeitspflicht in einer anderen Form,die den Frauen mehr Bewegungsfreiheit und den Müttern der künftigenGeneration mehr Schutz gewährt, durchgeführt werden kann.

Die zweite Referentin, Frau Henriette Herzfelder, nahmvom Standpunkte des Stimmrechtskomitees aus für die Frauen dasRecht in Anspruch, gefragt zu werden und mitzureden, wenn Ge-setze beraten werden, die sie so nahe angehen, die von so ein-schneidender Bedeutung für ihr Wohl und Wehe sind wie diesesGesetz, das ihnen so schwere Pflichten auferlegt, während esihnen vollständig an einem Organ fehle, um ihre Interessen ge-eigneten Ortes zu vertreten, die notwendige Führung veranlaßt undihre Durchführung überwacht; sie verwies auf den in Amerikaherrschenden Gebrauch, bei der Beratung solcher Gesetze weiblicheExperten zuzuziehen. Sie erwartet, daß die Regierung eine ArtJunktim herstellen werde zwischen der Einführung eines solchenFrauenarbeitsgesetzes und der Gewährung des Frauenstimmrechtes,weil es doch nur gerecht sei, wenn man den Frauen die gleichenPflichten wie den Männern auferlege, ihnen auch die gleichenRechte zuzubilligen und weil sich die Frauen durch ihre Leistungenwährend des Krieges, die nicht ohne schwere Schädigung für dieGesundheit der Frauen, ihre Mutterpflichten und der Familie ge-blieben sind, diese Anerkennung ihrer sozialen Stellung, die siesich in der Gesellschaft erworben haben, wohl verdient haben.