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Der Bund. Zentralblatt des Bundes österr. Frauenvereine
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Nachdem Frau Ha in is ch noch den Standpunkt des Bundesfestgelegt hatte, wurde die Versammlung geschlossen. Wenn unserPublikum mitunter die Neigung hat, immer der Meinung der Re-ferentin zu sein, die es eben gehört hat, so war es besonderswertvoll und erziehlich in diesem Falle die vielumstrittene Fragevon zwei verschiedenen Gesichtspunkten beleuchtet zu sehen,weil damit die Notwendigkeit verbunden war, sich eine eigeneMeinung zu bilden. M. M.

Petition

an das k. k. Amt für Volksernährung.

Geleitet von dem Gedanken, daß kein Mittel unversucht bleibendarf, auf daß die Mahlprodukte aus dem Osten allein der Volks-ernährung zugewendet werden, hat der Bund die folgende Petitionan das k. k. Amt für Volksernährung gerichtet:

An das k. k. Amt für VolksernährungEuer Exzellenz!

Der Friedensschluß mit dem Osten wurde von der Bevölkerung be-sonders deshalb so freudig begrüßt, weil sie sich davon eine Erleichterungder drückenden wirtschaftlichen Not versprach. Die Nahrungsmittelausfuhr ausdem Osten erscheint als eine Erlös ing, da sie geeignet ist, einem Notstand zubegegnen, der tatsächlich keiner Steigerung mehr fähig ist. Um so gerecht-fertigter ist daher die Besorgnis, ob auch alle notwendigen Vorkehrungen ge-troffen werden, damit die so dringend gebrauchten Nahrungsstoffe ausschließ-lich der drängendsten Verwendung zugeführt werden.

Als 1914 der Weltkrieg ausbrach, war es sofort gewiß, daß die Er-nährung der Bevölkerung Oesterreichs mit Mahlprodukten ernstlich gefährdetwar. Denn es fiel nicht nur die Einfuhr von Getreide aus dem Zollauslandeweg, sondern die Einberufung eines großen Teiles der im Ackerbau tätigenmännlichen Bevölkerung zum Kriegsdienst beeinträchtigte wesentlich denAckerbau. Es erhoben sich damals daher sofort Stimmen, um ein Gebot fürdie Schonung der Gersten- und Kartoffelernte oder sehr weitgehende Ein-schränkung der Bier- und Branntweinerzeugung zu erwirken; war es dochsicher, daß die heimischen Gersten- und Roggenmengen, welche im Jahre1913 zusammen nicht ganz 32 Mill. Meterzentner erreichten, dem Bedarf anMahlprodukten nicht genügen, zumal, wenn die ungarische Ernte der Heeres-versorgung und dem Bedarfe der ungarischen Zivilbevölkerung Vorbehaltenwürde. Die Erzeugung von Branntwein aus Kartoffeln und auch aus Gerstewurde denn auch mit Verordnung IX am 27. Oktober 1914 (R.-G.-Bl. 279) undvom 29. September 1915 (R.-G.-Bl. 293) verboten. Dagegen zögerte man leiderviel zu lange der Verarbeitung von Gerste zu Bier ein Ende zu setzen, wo-durch es versäumt wurde, die wegen Unzulänglichkeit an Weizen- undRoggenvorräten unentbehrliche Gerste zur Brotversorgung heranzuziehen.Das war umso verhängnisvoller, als der Gesamtertrag der heimischen Gersten-erzeugung, der 1913 noch 13*/ 2 Millionen Meterzentner betragen hatte, imJahre 1915 auf 7 l / 2 Millionen sank. (Stat. Hdb. herausg. v. d. stat. Zentralkomm.Jahrg. 1915) und als fast 6 Millionen Meterzentner Gerste notwendig waren,um 21 Millionen Hektoliter Bier zu brauen, also fast die ganze Gersten-ernte verbraut werden mußte. Sehr zögernd begann man (Vdg. vom 6. Juni 1915R.-G.-Bl. 153) die Menge an Braugerste erst auf 75 Prozent des in den Vor-jahren verwendeten Ausmasses herabzusetzen und schwankte von da ab mitErhöhungen und Herabsetzungen bis endlich am 30. Oktober 1917 (R.-G.-B1.421) die Vermälzung von Gerste auf 6 Prozent herabgesetzt wurde. Leiderbestimmte aber eine Verordnung vom 21. Dezember 1917, daß die Produktion