Schon am 24. October erfolgte ein Antwortschreiben des 'Ministers v. Hye, in welchem nunmehr die baldige Zustimmungder Regierung zur Errichtung des Pädagogiums in Aussicht ge-stellt wurde. Doch waren noch einige Vorbehalte gemacht, meistunwesentlicher Art. Nur das Eine siel im Gemeinderathe sehrauf, daß der Minister sagte, die Regierung habe „ernste und wich-tige Gründe", sich bezüglich der Wahl des Directors und derLehrer das Bestätigungsrecht (also auch das Ausschließungs-recht) vorzubehalten. Hierüber wurde nun noch in zwei langenSitzungen des Gemeinderathes (am 25. und 29. October) ver-handelt (Referent Dr. Newald). Obwol jetzt in der That dieRegierung in allem Wesentlichen den Intentionen des Gemeinde-rathes zustimmte, so waren doch in Folge einer langen Reihe un-liebsamer Zwischenfälle die Gemüther keineswegs in der Ver-fassung, welche einem unbedingten Vertrauen in die Absichten derRegierung Raum gegeben Hütte. Es wurde im Gemeinderathesogar der Antrag gestellt, „die Vorschläge des Ministeriums ent-schieden abzulehnen und auf weitere Verhandlungen nicht einzu-gehen, dagegen sofort 6 Wiener Lehrer nach Gotha zu entsenden".Bei der Abstimmung erhob sich f ü r diesen Antrag fast die Hälfteder Versammlung. Eine entschieden günstige Wendung kam erstdadurch in die Verhandlung, daß der Referent über die „ernstenund wichtigen Gründe" des ministeriellen Vorbehaltes nähere Auf-klärung gab. Der Minister selbst hatte in seinem Schreiben von:24. October aus die der gemeinderäthlichen Deputation gegebenenmündlichen Erläuterungen hingewiesen. Diese hatten nun ge-lautet : es sei nicht unmöglich, daß auch andere Städte, dem Bei-spiele Wiens folgend, Pädagogien errichten würden; es könntenaber diese Institute zu „nationalen Bestrebung en", welchedem Staate nachtheilig sein könnten, benutzt werden. Und umdieser Gefahr vorzubeugen, müsse sich die Regierung die Ober-aufsicht überhaupt und das Bestätigungsrecht bezüglich des Direc-tors und der Lehrer insbesondere vorbehalten. Diese Erklärungwirkte beruhigend. Doch machte nun der Gemeinderath, zu grö-
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