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Kaufvertrag, welcher zwischen der k. k. n. ö. Finanz-Prokuratur im Namen des Wiener Stadterweiterungsfondes in Folge des Erlasses des Hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 4. März 1873 Z. 1499 als Verkäufer, und dem Wiener-Frauen-Erwerb-Vereine, mit Vorbehalt der höheren Genehmigung, abgeschlossen worden ist, wie folgt: §. 1 Der Stadterweiterungsfond überläßt dem Wiener-Frauen-Erwerb-Vereine die dem Grundbuche sub Laimgruben-Urbar-Folio 201 inneliegende Bauparzelle No. Sieben der Gruppe lit z in der Rahlgasse in Wien im Aus­maße von 194 905/1000 Klftr., schreibe: Einhundert Neunzig Vier neunhundert Fünf/Eintausendtel Quadratklafter in das vollständige Eigenthum. §. 2 Als Kaufpreis dieses Kaufobjectes wird für jede Flächenklafter Bau­grund der Betrag von 280fl Ö.W., schreibe: Zweihundert Achtzig Gulden oesterreichische Währung, somit im Ganzen der Betrag von 54573 fl. 40 k. Ö.W., schreibe: Fünfzig Vier Tausend Fünfhundert Siebzig Drei Gulden 40 kr oesterreichische Währung festgesetzt. §. 3. Von diesem Kaufschillinge ist ein Theil von 18193 fl. 40 kr. Ö.W. schreibe: Acht­zehn Tausend Einhundert Neunzig Drei Gulden 40 kr. oesterreichische Währung bereits berichtigt. Der sonach erübrigende Kaufschillings­rest pro 36.380 fl. Ö.W. schreibe: Dreissig Sechs Tausend Dreihundert Achtzig Gulden oesterreichische Währung ist in vier gleichen am 15. März 1874, 15. März 1875, 15. März 1876 und 15. März 1877 fälligen Jahresraten, jede pro 9095 fl. Ö.W. zu Handen der kk. Stadterweiterungskassa in Wien /: im Gebäude des k. k. Ministeriums,