Kaufvertrag,welcher zwischen der k. k. n. ö. Finanz-Prokuratur im Namen desWiener Stadterweiterungsfondes in Folge des Erlasses des Hohen k. k.Ministeriums des Innern vom 4. März 1873 Z. 1499 als Verkäufer,und dem Wiener-Frauen-Erwerb-Vereine, mit Vorbehalt derhöheren Genehmigung, abgeschlossen worden ist, wie folgt:§. 1Der Stadterweiterungsfond überläßt dem Wiener-Frauen-Erwerb-Vereinedie dem Grundbuche sub Laimgruben-Urbar-Folio 201 inneliegendeBauparzelle No. Sieben der Gruppe lit z in der Rahlgasse in Wien im Ausmaße von 194 905/1000 Klftr., schreibe: Einhundert Neunzig Vier neunhundert Fünf/EintausendtelQuadratklafter in das vollständige Eigenthum.§. 2Als Kaufpreis dieses Kaufobjectes wird für jede Flächenklafter Baugrund der Betrag von 280fl Ö.W., schreibe: Zweihundert Achtzig Guldenoesterreichische Währung, somit im Ganzen der Betrag von 54573 fl. 40 k.Ö.W., schreibe: Fünfzig Vier Tausend Fünfhundert Siebzig Drei Gulden40 kr oesterreichische Währung festgesetzt.§. 3.Von diesem Kaufschillinge ist ein Theil von 18193 fl. 40 kr. Ö.W. schreibe: Achtzehn Tausend Einhundert Neunzig Drei Gulden 40 kr. oesterreichischeWährung bereits berichtigt. Der sonach erübrigende Kaufschillingsrest pro 36.380 fl. Ö.W. schreibe: Dreissig Sechs Tausend DreihundertAchtzig Gulden oesterreichische Währung ist in vier gleichenam 15. März 1874, 15. März 1875, 15. März 1876 und 15. März 1877fälligen Jahresraten, jede pro 9095 fl. Ö.W. zu Handen der kk.Stadterweiterungskassa in Wien /: im Gebäude des k. k. Ministeriums,