Löbliches Decanat! Die ergebenst gefertigte bittet auf Grund der Verordnung des Ministers für Cultus und Unterricht vom 19. März 1896 R. G. B. Nr. 45 um Zulassung zur Nostrification ihres in beglaubigter Abschrift beiliegenden Diplomes als Dr. der gesammten Heilkunde, und reichet durch die weiters beigeschlossenen, vorn verzeichneten Documente, die in der obbezogenen Verordnung geforderten Bedingungen nach. Wien 25. April 1896 Gabriele Baronin Possanner Dr. der gesammten Heilkunde und pract. Arzt in der Schweiz.