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den Namen Amortisations (Tilgungs) Kasse führt, zu ; dieselbe ist durch eine Direction verwaltet unter dem Vorsitze des Finanzministers, welch aus dem General-Inspector derselben Kasse und fünf inländischen Capitalisteu, welche Staatspapiere besitzen, gebildet wird.
Diese Kasse hat Fiiialkassen in den Provinzen, welche als Thesourarien für diejenigen dienen, wo Staatspapiere ausgegeben werden.
Staatseinkünfte-
Die General-Einnahme des Reiches, welche im Finanzjahre 1831—1832, dem ersten der gegenwärtigen Regierung 11,171:527^040 und in 1840—1841 dem ersten der Majorität des Kaisers 16,310:577$708 betrug, erhob sich in fortschreitender Weise bis 59,467:675$163 im Finanzjahre 1864—1865.
Die Provinzialeinkünfte berechnen sich im ganzen Reiche auf ungefähr 13 tausend Contos und die Munici- paleinkünfte auf ungefähr 3,000 Contos.
Die öffentliche Einnahme begreift in sich die—Mu- nicipalrente, die Provinzialrente und die allgemeine Rente.
Die erstere wird durch die Provinzialkammern auf Vorschlag der Municipalkammern bestimmt und durch ihre Procuratoren und Agenten beigetrieben, um die Municipal-Ausgaben zu bestreiten.
Die zweite wird durch die gesetzgebende Kammer jeder Provinz festgesetzt unter Bestätigung des Presidenten, für die Provdnzialausgaben, und beigetrieben durch die Kreiskassen, Collectorien und Zollämter, Barrieren und zu diesem Zwecke errichteten Agenturen.
Die dritte wird durch die General Versammlung festge-