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stellt und durch die Zollämter, Kreiskassen, Steuer-Bü- reaux und andere fiscalischen Behörden beigetrieben.
ln der Hauptstadt und den Seeprovinzen existiren 16 Zollämter. Die durch dieselben in 1865 eingegange- nen Steuern stiegen auf 43,427:938^031, von denen ungefähr 20,000:000# auf das Zollamt der Residenz kamen, welches ungefähr der Durchschnittsertrag’ in dem Quinquennium 1860—1865 ist.
Es folgt mit dem Durchschnittsertrage von 6,000:000# das Zollamt von Bahia, und 5,000:000# das von Pernambuco.
Das fiscalische Regiment der Zollämter und ihr Tarif werden im In-und Auslande getadelt, aber in Wirklichkeit ist die Gesetzgebung in diesem Punkte denen der Europäischen Nationen und ins besonderen der französischen ähnlich ; jedoch erkennen die Regierung und die Kammern Brasiliens an, dass in dem fiscalischen Vorgehen dieser Behörden Verbesserungen wün- schenswerth sind, und dass der Tarif Ungleichheiten und Lücken enthält, die auszufüllen stehen. Dieser doppelte Punkt hat in den letzten Jahren die Aufmerksamkeit der Regierung gefesselt.
Es ist jedoch nothwendig zu bemerken, dass unser Tarif mehr fiscalischer als schützender Natur ist, da die Begünstigung, welche er einigen inländischen Industriezweigen zugesteht, mehr in der Befreiung oder Verminderung der Zölle auf die Rohstoffe, als in der Erhöhung des Zolles auf ähnliche fremde Erzeugnisse besteht.
Es handelt sich daher, um den Zustand des Staatsschatzes zu verbessern, um die Auflage neuer Steuern und Erhöhung einzelner bestehender; hierzu wurde schon von der ersten Budgets-Commission der Deputir- tenkammer ein Prospect eingereicht, da dieselbe der Constitution gemäss diese Maasregel in Angriff zunehmen hat. Die vorgeschlagenen Steuern berühren weder die Einfuhr noch Ausfuhr, und sagt die Commission in einer