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weitläufigen Begutachtung, dass die allgemeine Erhebung des Zolltarifs nicht zweckmässig sei, dass dieselbe im Gegentheil, sobald die Lage des Staatschatzes ein wenig günstiger wird, sowohl für die Einfuhr, als Ausfuhr vermindert werden müssen.
Handel.
Die Handelsgesetzgebung des Landes, denen der vorgeschrittensten Länder nachgebildet, besteht aus einem Codex und anderen Verfügungen der gesetzgebenden Gewalt, für deren gute Ausführung die Regierung, unter verschiedenen Daten,Bestimmungen und Verfügungen erlassen hat.
Für die Aburtheilung der Handelsprocesse in zweiter Instanz giebt es ein Handelsgericht, welches auch Ad- ministrativ-Befugniss hat, in der Residenz und den Provinzen Bahia, Pernambuco und Maranhon. Dieses Gericht wird aus Richtern gebildet, die den bezüglichen Obergerichten entnommen sind, und Assessoren, die vom Handelsstande erwählt werden.
Der Handel Brasiliens, welcher bis 1808, der Eröffnung seiner Häfen für alle befreundeten Nationen, sehr beschränkt war, hat sich nach und nach in seinen verschiedenen Beziehungen entwickelt.
So kömmt es, dass der Werth der Ein- und Ausfuhr, welcher in 1808 etwa 22,600:000$ betrug, im Finanzjahre 1864-65 auf 292,662:627$ stieg ohne den Küstenhandel zu rechnen im Betrage von 41,295:491$, was im Ganzen die Summe von 313,908:118$ macht.
Zu dem Resultate, welches der überseeische Handel darbietet, trugen die verschiedenen Nationen der Welt in folgenden Verhältnissen bei: