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tenschifffahrt ausschliesslich den nationalen Schiffen Vorbehalten, so dass fremde Schiffe nur ausnahmsweise, in Folge besonderer Erlaubniss und unter besondern Beschränkungen, den Küstentransport besorgen durften.
Neuerdings erlaubte die Regierung, dazu ermächtigt durch das Gesetz vom 9 September 1862, imDecrete vom 27 März 1866, den fremden Schiffen Ladung von einem mit Zollamt versehenen Hafen zum andern einzunehmen, ohne Unterschied der Waaren, jedoch mit Beobachtung der fiscalischen Verordnungen.
Da die Ermächtigung des Gesetzes sehr ausgedehnt ist so sucht die Regierung Erfahrung zu sammeln , um diesen Dienst definitiv festzustellen.
Börsen.
In Folge eines von der Regierung gebilligten Reglements , wählen die Kaufleute Rio de Janeiros am ersten Wochentage des Monats Dezember jeden Jahres eine Commission von neun Mitgliedern, die über Gegenstände, die den Handel im Wessentlichen betreffen, berathen und die passenden Vorstellungen zur Kennt- niss der Staatsgewalten und der Behördem zu bringen haben.
Gegenwärtig besteht die Commission aus 2 Brasilianern, 2 Engländern, 1 Portugiesen, 1 Spanier, 1 Franzosen, 1 Deutschen und 1 Amerikaner.
Aehnliche Commissionen finden sich in den Hauptstädten der Provinz Para, Pernambuco, Bahia und S. Pedro do Rio Grande do Sul.
Maasse und Gewichte.
Brasdien besitzt ein Gesetz, die Arten der Maasse und Gewichte betreffend, dessen Zweck ist, dieselben durch’s ganze Land in Einklang zu bringen.