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Das Kaiserreich Brasilien auf der Wiener Weltausstellung von 1873
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anerkannten Gründen, ausser Stand ist zu regieren, so regiert an seiner Stelle als Reichsverweser der Kron­prinz, wenn er über 18 Jahre alt ist. Moi obrow

Der Reichsverweser ist unverantwortlich, und die Grenzen seiner Amtsgewalt werden vom Reichstage festgestellt. Masb

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Staatsrath.

Derselbe ist eine rein berathende Behörde, doch bildet er eine der bedeutendsten Stützen der oberen Staats­verwaltung. ad efied noragiude

Im Allgemeinen steht es dem Kaiser frei, den Staats­rath anzuhören; doch fordert er beinahe immer dessen Rath, wenn er die Befugnisse der vermittelnden Gewalt auszuüben hat.

Ebenso wird derselbe fortwährend zu Rath gezogen über die wichtigsten, den sieben Ministerien obliegenden Zweige des öffentlichen Dienstes, über Competenz- Con­flicte zwischen Verwaltung und Justiz, über Prisen, über andere an das Contentiöse streifende Fragen, über Fälle von streitiger Verwaltungs- Justiz, und über den Re­kurs an die Krone wegen Missbrauch der geistlichen Amtsgewalt in den nicht gesetzlich ausgenommenen Fällen. Vmob ad odfeasib blidoa

Er besteht aus 12 ordentlichen, und eben so viel aus­serordentlichen lebenslänglichen Mitgliedern. Er ist in Sectionen getheilt, welche den sieben Ministerien ent sprechen, tritt aber auch in Plenarsitzung unter Vorsitz des Kaisers zusammen. Der Kronprinz oder die Kron­prinzessin haben nach Vollendung des 18 ten Lebens­jahres von rechtswegen Sitz in demselben; die anderen.

C. A.

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