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Das Kaiserreich Brasilien auf der Wiener Weltausstellung von 1873
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Prinzen des Kaiserlichen Hauses, und der Gemahl der voraussichtlichen Thronfolgerin, wenn sie dazu ernannt werden. Die Minister nehmen Theil am Staatsrath, doch stimmen sie nicht, und wohnen den Abstimmun­gen nicht bei, wenn über die Auflösung der Deputirten­Kammer, oder über eine Veränderung des Ministeriums berathen wird.

Staats- Anwaltschaft.

Die Staats- Anwaltschaft ist in Brasilien noch nicht in allen ihren gerichtlichen Abstufungen ausgebildet.

Doch werden die wichtigsten Theile ihrer Functionen vor den betreffenden Behörden durch den Kron- und Schatz- Procurator, einen höherem Beamten, und in den Provinzen durch Kron- Procuratoren, Staats- Anwalte und Schatz- Fiskale ausgeübt.

PROVINZIAL- VERWALTUNG.

ops Präsidenten.

Die Verwaltung jeder Provinz ist einem Präsidenten übertragen, welchen die Executiv- Gewalt ernennt, und wieder abberufen kann, sobald dieselbe es dem Vortheile des Staatsdienstes angemessen erachtet.

Der Präsident ist die erste Autorität der Provinz, und der erste und unmittelbarste Agent der Reichs­regierung in derselben.

Seine Hauptbefugnisse, wie z. B. die Sanction oder Verwerfung der Gesetze und Beschlüsse der Provinzial­Landtage, die Suspension der Vollziehung dieser Gesetze