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Eintheilung, die Polizei und den Municipal- Haushalt, auf Grund der von den Kammern gemachten Vorschläge gesetzlich zu bestimmen.
Bei ihren Beschlüssen dürfen dieselben die Verfassung, die Interessen, und allgemeinen Gesetze des Reiches, die internationalen Verträge und die Rechte der anderen Provinzen nicht aus den Augen lassen.
Im Bereiche der respectiven Provinz üben dieselben, zugleich mit der Regierung, das Recht aus, in den in der Verfassung angegebenen Fällen und auf die vorgeschriebene Weise provisorisch den Belagerungs- Zustand zu erklären.
Ihre Gesetze und Beschlüsse bedürfen der Sanction des Präsidenten, ausser in wenigen ausdrücklich durch das Gesetz bestimmten Fällen. Ihre Mitglieder können niemals wegen Meinungen, welche sie in Ausübung ihrer Functionen äussern, angegriffen werden. Die Mitglieder der Provinzial- Landtage erhalten während der Dauer der ordentlichen und ausserordentlichen Sitzungen und Verlängerungen Diäten, welche der Landtag in der ersten Sitzung der vorhergehenden Legislatur bestimmt.
Sie erhalten auch, wenn sie nicht an dem Orte der Versammlung wohnen, eine in derselben Art und im Verhältnisse der Entfernung bestimmte Entschädigung für die Hin- und Herreise.
Gemeinde- Verwaltung.
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In jeder Stadt und jedem Markt- Flecken des Reiches besteht ein alle 4 Jahre durch directe Wahl ernannter Gemeinde- Rath, welchem die ökonomische und Municipal- Verwaltung derselben übertragen ist.
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