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Das Kaiserreich Brasilien auf der Wiener Weltausstellung von 1873
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in gewissen Fällen, die Ernennung und Entlassung von Provinzial-, und die Suspension von Reichs- Beamten, sind gesetztlich bestimmt.

PROVINZIAL- LANDTAGE.

Es besteht in jeder Provinz eine gesetzgebende Ver­sammlung, welcher das Recht zukommt, über rein die Provinz betreffende, oder mit deren besonderen Inter­essen unmittelbar verknüpfte Dinge Gesetze zu geben.

Diese Versammlungen werden alle zwei Jahre von denselben Wahlmännern wie die Deputirten- Kammer,

ernannt.

Ihre Hauptbefugnisse sind:

alamoin

Die Provinzial- und Municipal- Ausgaben zu fixiren, erstere auf Grund des vom Präsidenten der Provinz, und letztere auf Grund des von den respectiven Kammern vorgelegten Budgets; die Steuern und sonstige Mittel für die Provinzial- und Municipal- Einnahme zu decretiren, die jedoch den allgemeinen Reichssteuern keinen Eintrag thun dürfen; Provinzial- und Municipal- Dienststellen zu errichten und aufzuheben; öffentliche Bauten zu decre­tiren und, auf Grund der vom Präsidenten der Provinz gegebenen Informationen, die Stärke des Polizei- Corps festzustellen.

Ausserdem kommt denselben noch zu:

Gesetze zu geben in Betreff des Unterrichtswesens und der Unterrichtsanstalten, mit Ausnahme des höheren Unterrichts und der durch Reichsgesetze errichteten Anstalten; die bürgerliche, gerichtliche und kirchliche