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Das Kaiserreich Brasilien auf der Wiener Weltausstellung von 1873
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die Presse veröffentlichen, ist jedoch für Missbräuche, welche er bei Ausübung dieses Rechtes begeht, in den gesetzlich bestimmten Fällen und Formen verant­wortlich.

Gewissens- Freiheit.

Niemand kann aus religiösen Gründen verfolgt werden.

Freiheit des Reisens und des Aufenthalts.

Jedermann kann, unter Beobachtung der polizeili­chen Vorschriften, und unbeschadet der Rechte Dritter im Reiche wohnen, dasselbe verlassen, wie es ihm ge­fällt, und sein Vermögen mit sich nehmen.

Gewerbe- Freiheit.

Keinerlei Art von Arbeit, Cultur, Industrie, oder Handel kann verboten werden, wenn sie nicht die Sittlichkeit, Sicherheit und Gesundheit der Staats­Bürger beeinträchtigt.

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Die Zünfte, ihre Richter, Schreiber und Meister sind durch die Verfassung abgeschafft.

Sicherheit.

Jeder Bürger besitzt in seinem Hause eine unver­letzliche Schutzstätte, in welche des Nachts niemand ohne seine Einwilligung eindringen darf, es sei denn, um ihm gegen Feuer- oder Wassersnoth beizuspringen; bei Tage ist der Eintritt nur in den gesetzlich bestimm­ten Fällen und Formen erlaubt.