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Niemand kann ohne förmliche Anklage festgenommen werden, ausser in gesetzlich bestimmten Fällen, und selbst in diesen ist die Behörde verpflichtet, in kurzer Frist dem Angeklagten in einem von derselben unterzeichneten Schein den Grund seiner Festnehmung, und den Namen des Anklägers und der Zeugen mitzutheilen. Selbst nach erklärtem Anklagestand kann niemand ins Gefängniss gebracht oder darin erhalten werden, wenn er in den gesetzlich erlaubten Fällen, gewöhnlich für leichtere Vergehen, hinreichende Bürgschaft stellt.
Ausser auf frischer That kann niemand ohne schriftlichen Befehl der rechtmässigen Behörde festgenommen werden, unter persönlicher Verantwortlichkeit sowohl des Richters, welcher einen willkührlichen Befehl ausstellt, als' dessen, der ihn nachgesucht hat.
Niemand kann anders als von dem rechtmässigen Richter, kraft eines schon bestehenden Gesetzes und in den vorgeschriebenen Formen verurtheilt werden.
Keine Strafe, keine Ehrenminderung des Schuldigen, so entehrend auch sein Verbrechen sein mag, kann sich über seine Person hinaus erstrecken; Vermögens- Einziehung ist in allen Fällen verboten.
Das brasilianische Strafgesetzbuch wurzelt auf dem festen Boden des Rechts und der Billigkeit, und schliesst die Tortur, so wie alle anderen grausamen und entehrenden Strafen aus, welche die Verfassung ausdrücklich verbietet.
Die Todesstrafe für politische Verbrechen existirt nicht, und obgleich sie nur qualificirten Mördern und Anstiftern von Sklaven- Aufständen auferlegt ist, wird sie doch selten zuerkannt.
In keinem Falle wird sie vollzogen, ohne dass der betreffende Process, nach seinem Abschluss, mit allen erforderlichen Aufschlüssen, der vermittelnden Gewalt