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Landes, welche für die Erhaltung des Grabes des Heilands Gaben sammelt, 7 Hospitien an verschiedenen Orten des Reiches zählt, wo die Ordensgenossen sich aufhalten, deren Anzahl nicht immer gleich ist.
Seit 1855 ist die Aufnahme von Novizen bei den Mönchs- Orden untersagt worden.
en Durch das Gesetz vom 28 Juni 1870 sind die religiösen Orden gezwungen, die von ihnen besessenen liegenden Güter in Stadt wie auf dem Lande in Obligationen der Staatsschuld umzusetzen.
cinegar Richterliche. be
Was die Justizpflege betrifft, zerfällt das Reich in grosse Districte, von denen jeder ein Gericht zweiter Instanz für Civil- und Criminalsachen, welche die Competenz der Richter erster Instanz übersteigen, und ein Handelsgericht für nicht contentiöse Angelegenheiten besitzt.
Den Gerichten zweiter Instanz steht zu, über die von den Rechts- Richtern begangenen Vergehen zu urtheilen, so wie die der Militair- und Waffen- Commandanten.
Von den Entscheidungen dieser Gerichte( Relações) gibt es Recurs an den Obersten Gerichts- Hof, der nur in Fällen notorischer Ungerechtigkeit und augenfälliger Nullität Recurs an ein anderes Gericht derselben Natur und desselben Ranges gestattet.
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Der Oberste Gerichts- Hof steht an der Spitze aller brasilianischen Gerichte und seinen Mitgliedern kommt der Geheimrathstitel zu. Er hat in Sachen zu erkennen, welche seine Mitglieder, Appellationsräthe, Diplomatische Beamte, Präsidenten von Provinzen betreffen.