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Das Kaiserreich Brasilien auf der Wiener Weltausstellung von 1873
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Auch prozessirt und urtheilt er, über Erzbischöfe und Bischöfe bei Delicten von nicht rein geistlicher Natur. Er entscheidet Competenz- Conflicte zwischen den Gerichten zweiter Instanz.

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Der Oberste Gerichtshof arbeitet collectiv und seine Mitglieder können kein anderes Amt bekleiden, aus­genommen beim Reichstag; noch können seine Räthe mehrere Besoldungen anhäufen.

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Er besteht aus 17 Obergerichtsräthen, welche nach Anciennität ernannt werden. Unter seinen Mitgliedern erwählt die Regierung alle 3 Jahre einen Präsidenten.

Nach der neulich angeordneten Eintheilung bestehen in Brasilien folgende elf Appellationsgerichte,( Tribunaes da Relação):

Das erste in Belém, umfasst die Provinzen Pará und Amazonas.

Das zweite besteht aus den Provinzen Maranhão und Piauhy; sein Sitz* t in der Stadt S. Luiz do Maranhão. Hob

Das dritte, in der Stadt Fortaleza, begreift die Pro­vinzen Ceará und Rio Grande do Norte.

Das vierte behält seinen Sitz in der Stadt Recife bei, und umfasst die Provinzen Pernambuco, Parahyba und Alagoas.

Das fünfte bleibt in der Stadt S. Salvador, und begreift die Provinzen Bahia und Sergipe.

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Das sechste in der Reichshauptstadt umfasst das Mu­nicipium derselben nebst den Provinzen Rio de Janeiro und Espirito Santo.

10 Das siebente, welches in S. Paulo functioniren wird, begreift die Provinzen S. Paulo und Paraná.

- Das achte, dessen Sitz in der Stadt Porto Alegre ist, umfasst die Provinzen S. Pedro do Rio Grande do Sul und Santa Catharina.