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haben wird, die Summe von Rs. 5.600: 000$ 000 von diesem Ueberschuss abgezogen werden müssen. ali
Unter den besonderen Einnahmen für die Perioden 1871-72, 1872-73 und 1873-74 werden nicht die Summen erwähnt, welche zur Bildung des Emancipations- Fonds, nach dem Gesetze vom J. 1871, eingetrieben worden sind. SIB14: 08 HC Bw blogisig
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STAATSSCHULD.
Sie zerfällt in eine fundirte und eine schwebende Schuld. Erstere ist theils eine innere, theils eine auswärtige: diese entstanden aus den Kraft verschiedener Gesetzermächtigungen an der Londoner Börse erhobenen Anleihen, jene aus den auf Grund des Gesetzes vom 15 November 1827 und des Decrets n.° 4244 vom 15 September 1868 ausgegebenen Obligationen.
Die auswärtige Schuld belief sich am 30 Juni des laufenden Jahres auf ± 15. 255. 200 oder Rs. 135.601: 777$ 778, zum Pari- Course von 27 Pence; die innere ist gegenwärtig auf Rs. 286.157: 200$ 000 angewachsen, wovon Rs. 257.468: 7008000 auf die Obligationen des Gesetzes von 1827, und Rs. 28.688: 500$ 000 auf diejenigen der Anleihe von 1868 kommen. emiad
00 Die schwebende Schuld besteht aus derjenigen des Vorjahrs von 1827, 1827, verschiedenen Depositengeldern, Staatsscheinen und Papiergeld.
Die des Vorjahrs von 1827 ist bis auf Rs. 344: 530$ 000 ermässigt. How 8081
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Die Deposita, welche aus dem Darlehen, aus dem Waisenfond, aus dem Eigenthum von Abwesenden, und andern Quellen herrühren, erheben sich nach dem letzten Berichte des Finanzministeriums auf Rs. 29.146: 685$ 000.