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Die Staatsscheine, deren Ausgabe, in Gemässheit des Artikels 3 des Gesetzes n.° 1953 vom 17 Juni 1871, welches die Ermächtigung zur Verlängerung der Eisenbahn von D. Pedro II ertheilte, auf Rs. 20.000: 000$ 000 sich belief, betrugen am 30 Juni des laufenden Jahrs nur noch die Summe von Rs. 11.728: 900$ 000. mob dorm
Das Papiergeld war am 30 März des laufenden Jahres auf Rs. 149.578: 732$ 000 reduzirt. Eine weitere Verminderung steht in Aussicht, denn ausser der durch Einwechselung des Kupfergeldes und Einlösung von gefälschten und zerrissenen Noten erfolgten Amortisation, ist die Regierung ermächtigt, für die Entrichtung dieser Schuld den Saldo der Depositengelder der Sparkasse, wie auch den Ueberschuss der Staatseinnahmen über die Staatsausgaben in Verwendung zu nehmen,
dmovo 4 Alles zusammen gefasst, ergiebt sich folgende Staatsschuld:
08
Auswärtige Schuld zum Pari- course
£ 15,255,200 oder Innere fundirte Schuld 2.00
Aus früheren Jahren
Deposita
°
Staatsscheine.
Papiergeld. mobloge
0
0
0
Rs. 135.601: 778$ 000
°
286,157: 200$ 000
344: 530$ 000
29.146: 685$ 000
11.728: 900$ 000
149.578: 732$ 000
Rs.
612.557: 825$ 000
Die Zinsen und die Amortisation der auswärtigen Anleihen und der inneren von 1868 werden in Gold
oder Gegenwerth auf das Pünktlichste bezahlt.
cowd A. no
ob dosa
dosa dore
asb