Dokument 
Das Kaiserreich Brasilien auf der Wiener Weltausstellung von 1873
Seite
149
Einzelbild herunterladen

149

Die Handels- Gesetzgebung Brasiliens, nach dem Bei­spiele der meist civilisirten Nationen eingerichtet, besteht aus einem Codex publicirt in der Absicht um dem Verkehr grösseren Impuls und vollständige Sicherheit zu geben, ergänzt durch spätere legislative Erlasse die bestimmt sind die Mängel, welche sich in der Praxis zeigen, zu beseitigen.

Unter solch günstigen Umständen, und Dank der Sicherheit und Erleichterungen welche die Gesetzgebung gewährt, hat der brasilianische Handel solche Fortschritte gemacht wie die der blühendsten Staaten Europas.

Im Jahre 1808 ward der Werth der Ein und Ausfuhr des auswärtigen Handels auf Rs. 22: 600$ 000 geschätzt; in dem letzten Zeitraum von 5 Jahren erhob der jährliche Durchschnittswerth sich auf Rs. 341.932: 012$ 000; und im Jahre 1871-72 wurde dieser Durchschnittswerth um Rs. 4.891: 7988000 überschritten, ausserdem zeigte er cine Abnahme in der Einfuhr und eine Zunahme in der Ausfuhr von fast Rs. 10.000: 000$ 000.

Die Zunahme des auswärtigen Handels ist nach der nachstehenden Tabelle taxirt, nach offiziellen Documenten organisirt, welche die Jahre von 1836 bis 1871 in sich schliessen, in welchen, zur grösseren Erleichterung die Werthangaben in Zeiträumen von 5 und 5 Jahren angegeben sind.

doiolado

Durchschnittswerth der 5 Jahre.

Zeitraum v. 5 Jahren

1836 1841. Rs. 87.953: 000$ 000

1841 1846.

Zunahme.s

98.999: 800$ 000 Rs. 11.046: 800$ 000

1846-1851.

1851- 1856. 1856 1861.

1861-1866. 1806-1871.

110.045: 000$ 000

11.045: 200$ 000

169.258: 800$ 000>>» 59.213: 800$ 000

234.615: 000$ 000

65.356: 200$ 000

)) 255.035: 080$ 000

>>

20.420: 080$ 000

341.932: 012$ 000

86.896: 932$ 000