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Auf Schifffahrt bezügliche
Für Stadtbeleuchtung.
Für Fabrik- Industrie
糖
Verschiedene.
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POSTWESEN.
ud
Die General- Land- und Seepost, unter Generaldirection in der Hauptstadt, ist mittelst besonderer Postämter in den Hauptstädten der Provinzen und besonderer Agenturen in den Städten, fast allen Kirchspielen und einigen Hauptdistrikten, und durch das ganze Reich verzweigt. Die Briefbeförderung auf See- und Flusswegen geschieht durch die von der Regierung subventionirten Gesellschaften, sowie durch 6 englische, 4 französische, 1 deutsche und 1 italienische Unternehmung, welche den transatlantischen Dienst versehen, vom Hafen von Rio de Janeiro bis in die Häfen von Southampton, London, Liverpool, Falmouth, Bordeaux, Havre, Marseille, Antwerpen, Hamburg, Genua, Neapel, Barcellona, Lissabon, S. Vicente, Bahia: und die von Santos, Rio de la Plata, Valparaizo, St. Point, Arica, Irlay und Callao de Lima.
Den Postschiffen dieser Linien gesteht die Regierung die zu ihrer schnellen Beförderung nothwendigen Vergünstigungen und Vortheile an den Berührungsplätzen des Reiches zu.
Diese Vergünstigungen bestehen:
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1. In der unverzüglichen Landung und Löschung, ohne dabei von der sonst vorgeschriebenen Reihenfolge abhängig zu sein, an jedem beliebigen Werkoder Feiertage.