255
Jahren vertheilt wird; desgleichen: Saan en für die ersten Pflanzungen; die nothwendigen Ackerbaugeräthschaften, provisorische Herberge, niedergebranntes Waldland, in einer Ausdehnung von 1,000 Quadrat- Brassen ( 48,4 Ares), oder den Betrag derselben in Geld; wobei dem Colonisten der Werth dieser Unterstützungsmittel nebst dem der Ländereien belastet wird.
Will ein Colonist an den öffentlichen Arbeiten der Niederlassung angestellt werden, so findet er sofort Beschäftigung, mittelst gebührenden Lohnes, auf einen Zeitraum von 90 Tagen, vom ersten Semester seines Eintritts gerechnet. doler
Steigt die Bevölkerungszahl einer Colonie über 500, so erleidet der Tagelohn der Arbeiter einen Abzug bis auf 5%, welcher in die Coloniekassen fliesst um für lokale Verbesserungen verwen let zu werden, was durch eine aus der Zahl der schuldenfreien erwählte und zur Unterstützung des Directors bestimmte Commission besorgt wird.
Die Colonieländereien werden in Stadt- und Landloose getheilt; der Flächeninhalt der letzteren beträgt 125.000 Quadrat- Brassen( 60,5 Hectare); 62,500 QuadratBrassen( 30,25 Hectare); 31,250 Quadrat- Brassen( 15,13 Hectare) zum Preise von 2 bis 8 Reis; die ersteren haben 10 bis 20 Brassen( 22-44 Meter) Vorderseite, und 20 bis 50 Brassen( 44 bis 110 Meter) Tiefe; der Preis schwankt zwischen 10 bis 80 Reis per QuadratBrasse( 4,84 Quadratmeter).
Geschieht die Landverleihung auf Zeit, so soll der Werth um 20% steigen, und die Schuld in 4 jährlichen Abtragungen getilgt werden, von welchen der Käufer die erste, 2 Jahre nach Besitzantretung zu entrichten hat.