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Das Kaiserreich Brasilien auf der Wiener Weltausstellung von 1873
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In den letzten 6 Jahren naturalisirten sich, ohne die Colonisten zu rechnen:

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Der Naturalisirte gilt sogleich als Brasilianischer Staats­bürger und tritt in den Genuss aller bürgerlichen und politischen Rechte ein, welche den Landeseingebornen zustehen. Nur von den Stellen eines Reichsverwesers, Staatsministers und Volksvertreters sind sie durch die Verfassung ausgeschlossen.

9195 basantadoio mob poil this ebias reb NACHLASSENSCHAFTEN VON AUSLAENDERN.

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Der Nachlass der Fremden, welche in Brasilien ster­ben, wird im Allgemeinen nach denselben Gesetzen, demselben Gerichtsverfahren, und von denselben Behör­den behandelt, wie der der Einheimischen, wenn nicht Consular- Conventionen bestehen; in dem Falle werden sie diesen gemäss behandelt. disweg ash ing Solche Conventionen bestehen mit Frankreich, der Schweiz, Italien, Spanien und Portugal. Portugal.sh Tilt Die Amtsgewalt der Consuln wird auch vermöge eines

einfachen Uebereinkommens, welches die Gegensei­

tigkeit mittelst reservirter Noten feststellt, in den Fällen