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Das Kaiserreich Brasilien auf der Wiener Weltausstellung von 1873
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und der Art anerkannt, wie in dem Decret vom 8ten November 1851 bestimmt ist. sado odlocibidos

Da die kaiserliche Regierung die Consular- Conven­tionen gekündigt hat, treten sie am 20 Februar nächsten Jahres ausser Kraft. Die kaiserliche Regierung ist geneigt, Unterhandlungen über ein neues Uebereinkommen anzu­knüpfen, und hat die dazu nöthigen Vorarbeiten bereits in Angriff genommen.

Brasilien hat Auslieferungs- Verträge mit folgenden Nationen: Uruguay, Argentinische Republik, Perú, Aequa­tor, Bolivia und Spanien, und mit den Königreichen Italien, Portugal und Grossbritanien.

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INTELLECTUELLE CULTUR.

Primär- und Secundärunterricht.

Die Leitung des Primär- und Secundärunterrichts der Residenzstadt liegt dem Reichstage nd der Regie­rung ob.

Die Oberaufsicht über das ganze Unterrichtswesen wird vom Minister des Innern, von einem General- Inspector, von dem Unterrichtsrath und den Bezirksdelegirten ge­führt.

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Jeder Vorsteher einer Privatanstalt so wie jeder Pri­vatlehrer bedarf einer amtlichen Erlaubniss, und diese wird nur dann gewährt, wenn der Candidat seine ge­setzliche Emancipation( 21 Jahre für einen Privatlehrer, 25 J. für den Vorsteher eines Privatinstituts), sittliche Aufführung, und Fachkenntnisse beweisen kann.

Lehrerinnen, wenn sie verheirathet sind, haben den