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im Bezirke der Residenz zu befördern, wurde durch das betreffende Reglement vorgeschrieben, dass die Schullehrer jedes Jahr an bestimmten Tagen zusammenkommen sollten, um unter dem Vorsitze des GeneralInspectors über Schulangelegenheiten zu berathen.
Bei solchen Zusammenkünften pflegen die Schullehrer ihre Erfahrungen in der Lehrpraxis, so wie die Ergebnisse ihrer litterarischen Studien mitzutheilen. Die Resultate haben den Erwartungen vollkommen entsprochen.
In den diesjährigen Versammlungen haben die Lehrer im Allgemeinen, Beweise ihrer Fortschritte in theoretischer und practischer Hinsicht, dadurch geliefert, dass sie werthvolle Arbeiten vorlegten, Reformen und Veränderungen in Vorschlag brachten, welche die Erfahrung als nothwendig für die Entwickelung des Schulwesens bezeichnete. Einige dieser Arbeiten wurden vom Generalinspector in ehrenvoller Weise zur Kenntniss des Publicums gebracht.
Eine von diesen Versammlungen wurde sogar mit der hohen Gegenwart seiner Majestät des Kaisers beehrt.
Der öffentliche Primärunterricht ist im ganzen Reiche unentgeltlich, und dem Schulreglement zufolge, wird, so bald die Regierung es für zeitgemäss erachtet, der Schulzwang eingeführt werden.
In manchen Provinzen gibt es schon derartige gesetzliche Verfügungen. shat me ban
Wie in allen civilisirten Ländern, nimmt eine solche Massregel die Aufmerksamkeit der Regierung verdientermassen in Anspruch; man sinnt bereits darauf, die grossen ihr entgegenstehenden Hindernisse zu beseitigen, die Schwierigkeiten der übermässigen Entfernungen zu yermindern, dem Uebelstande der Zerstreuung der Be